Schalltechnische Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung für ein neues Wohngebiet in der Stadt Aurich / Verkehrslärm

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Transkript:

Schalltechnische Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung für ein neues Wohngebiet in der Stadt Aurich / Verkehrslärm Bericht-Nr.: 3--L Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz Kirchdorfer Straße 03 Aurich 0494-9558-0

Schalltechnische Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung für ein neues Wohngebiet in der Stadt Aurich / Verkehrslärm Bericht-Nr.: 3--L Auftraggeber: Stadt Aurich Bgm.-Hippen-Platz 03 Aurich Auftragnehmer: Kirchdorfer Straße 03 Aurich Tel: 0494-9558-0 Fax: 0494-9558- e-mail: mail@iel-gmbh.de Bearbeiter: Volker Gemmel, Dipl.-Ing. (FH) (Technischer Leiter Schallschutz) Prüfer: Stefan Taesler, Dipl.-Ing. (FH) (Stellvertretender Leiter Schallschutz) Textteil: Anhang: Seiten (inkl. Deckblätter) siehe Anhangsverzeichnis Datum:. Dezember 0 Messstelle nach 9b BImSchG

Auflistung der erstellten Berichte: Berichtsnummer Datum Titel 3--L..0 Schalltechnische Stellungnahme Gegenstand / Inhaltliche Änderungen Erstuntersuchung Rechtliche Hinweise: Die vorliegende Ausarbeitung wurde nach bestem Wissen und Gewissen und dem aktuellen Stand der Technik unparteiisch erstellt. Für die ermittelten Ergebnisse werden seitens der dennoch keine Garantien übernommen. Diese Ausarbeitung (Textteil und Anhang) darf nur in ihrer Gesamtheit und nur vom Auftraggeber zu dem in der Aufgabenstellung definierten Zweck verwendet werden. Eine auszugsweise Vervielfältigung und Veröffentlichung dieser Ausarbeitung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der erlaubt. IEL-Bericht-Nr.: 3--L, Wohnbaufläche Hagekämpe in Aurich Seite 3 von

Inhaltsverzeichnis Seite. Einleitung und Aufgabenstellung... 5. Zugrunde gelegte Vorschriften, Normen und Richtlinien... 5 3. Benutzte Planunterlagen und Ausgangsdaten... 4. Örtliche Beschreibung... 5. Schalltechnische Anforderungen.... Schalltechnische Ausgangsdaten.... Berechnungsergebnisse und Beurteilung... 8. Zusammenfassung... 0 Anhang B-Plan Entwurf ( Seite / DIN A3) Übersichtskarte ( Seite) Schallimmissionsraster Tag / Nacht ( Seiten) Lärmpegelbereiche ( Seite) Datensatz ( Seite) IEL-Bericht-Nr.: 3--L, Wohnbaufläche Hagekämpe in Aurich Seite 4 von

. Einleitung und Aufgabenstellung Derzeit wird in der Stadt Aurich die Erweiterung von Wohnbauflächen im Ortsteil Wallinghausen geplant. Hierzu soll der Bebauungsplan Nr. 4 Hagekämpe aufgestellt werden. Der Geltungsbereich des Plangebietes liegt unmittelbar südlich der Wallinghausener Straße (Kreisstraße K 30) bzw. nördlich der Egelser Straße (Landesstraße L 34). Innerhalb des Plangebietes ist ausschließlich die Errichtung von Wohnhäusern vorgesehen. Unmittelbar südlich der Wallinghausener Straße, innerhalb des Geltungsbereiches, ist bereits teilweise eine Wohnbebauung vorhanden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes muss auch eine Aussage zum Thema Schallimmissionsschutz getroffen werden. Im Rahmen der Bauleitplanung sind hierzu die Auswirkungen des auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärms zu bewerten. Aufgabe der vorliegenden Ausarbeitung ist es, für das Plangebiet die durch den Verkehrslärm der Kreisstraße und der Landesstraße verbundenen Schallemissionen und -immissionen zu berechnen, damit im Rahmen der Bauleitplanung eine schalltechnische Beurteilung gemäß DIN 8005- Schallschutz im Städtebau, Ausgabe Juli 00, möglich ist.. Zugrunde gelegte Vorschriften, Normen und Richtlinien Bei der Erstellung der Ausarbeitung werden die allgemein anerkannten Regeln der technischen Lärmabwehr zugrunde gelegt, wobei die zur Zeit gültigen einschlägigen Vorschriften, Normen und Richtlinien entsprechend dem neuesten Stand herangezogen wurden. Im Einzelnen werden folgende Vorschriften und Regelwerke zugrunde gelegt bzw. sinngemäß angewandt: DIN 8005- Schallschutz im Städtebau, Juli 00 DIN 8005 Beiblatt Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 98 RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 990 - Der Bundesminister für Verkehr Abteilung Straßenbau DIN 409 Schallschutz im Hochbau, November 989. IEL-Bericht-Nr.: 3--L, Wohnbaufläche Hagekämpe in Aurich Seite 5 von

3. Benutzte Planunterlagen und Ausgangsdaten Als Grundlage für die Erstellung dieser Ausarbeitung dienten folgende Unterlagen: - Digitales Kartenmaterial im dxf-format (vom Auftraggeber) - Verkehrliche Kennwerte (Verkehrsprognose) für das Jahr 05 (PGT Umwelt und Verkehr GmbH, Hannover) - Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 4 Hagekämpe (vom Auftraggeber, Stand Juli 04). Weitere Informationen zum geplanten Vorhaben wurden in persönlichen Gesprächen mit dem Auftraggeber und bei einer Ortsbesichtigung in Erfahrung gebracht. 4. Örtliche Beschreibung Der hier zu untersuchende Bereich befindet sich im östlichen Bereich der Stadt Aurich. Das Plangebiet liegt südlich der Kreisstraße K 30 Wallinghausener Straße und nördlich der Landesstraße L 34 Egelser Straße. Innerhalb des Plangebietes soll die Nutzungsart Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Parallel zur Wallinghausener Straße ist bereits eine Wohnbebauung vorhanden. Die zukünftigen Baugrenzen orientieren sich an dieser Bebauung. Auf Höhe des Plangebietes soll auf der Wallinghausener Straße eine Querungshilfe entstehen. Zu diesem Zweck wird der stadtauswärtsführende Fahrstreifen in Richtung des Plangebietes verzogen. Die Bevorrechtigung des Kfz-Verkehrs bleibt unverändert. Im Zuge der vorliegenden Stellungnahme sollen die einwirkenden Schallimmissionen, bewirkt durch den Straßenverkehr auf den beiden genannten Straßen, untersucht werden. Die genaue Lage des Plangebietes kann der Übersichtskarte im Anhang entnommen werden. 5. Schalltechnische Anforderungen Es sind zur schalltechnischen Bewertung die Orientierungswerte für Verkehrslärm gemäß DIN 8005- Schallschutz im Städtebau heranzuziehen. Folgende Orientierungswerte sind zulässig: Allgemeines Wohngebiet (WA) : Tag (0.00 bis.00 Uhr): Nacht (.00 bis 0.00 Uhr): 55 db(a) 45 db(a) Als Berechnungsvorschrift für den Verkehrslärm wird hierbei die RLS-90 herangezogen. IEL-Bericht-Nr.: 3--L, Wohnbaufläche Hagekämpe in Aurich Seite von

. Schalltechnische Ausgangsdaten Basis der Berechnungen ist die durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge (DTV) als Mittelwert über alle Tage des Jahres, die sich daraus ergebende stündliche Verkehrsstärke m t (tags), m n (nachts) und der jeweilige LKW-Anteil p. Im Auftrag der Stadt Aurich wurde von der PGT Umwelt und Verkehr GmbH, Hannover, eine Verkehrsuntersuchung (mehrere Planungsfälle) für das Stadtgebiet durchgeführt. Für den zu untersuchenden Bereich wurde die höchste Verkehrsbelastung für den Planungsfall P 0 (keine Ortsumgehung) ermittelt. Für das Jahr 05 wurden folgende verkehrlichen Kennwerte zur Verfügung gestellt: Wallinghausener Straße (K 30) : DTV: 5.4 Kfz/4 Std. m t : 3 Kfz/h p t :,4 % m n : 40 Kfz/h p n :, %. Egelser Straße (L 34) : DTV: 8.48 Kfz/4 Std. m t : 500 Kfz/h p t : 3,99 % m n : Kfz/h p n : 3,4 %. Auf beiden Straßen wird eine Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h und als Fahrbahnoberfläche nicht geriffelter Gussasphalt berücksichtigt.. Berechnungsergebnisse und Beurteilung Die Berechnungsergebnisse sind in Schallimmissionsrastern, getrennt für Tag und Nacht dargestellt (siehe Anhang). Aus den Darstellungen wird ersichtlich, dass innerhalb des Plangebietes bis zu einem Abstand von ca. 3 m (Tag) bzw. 3 m (Nacht) zur Fahrbahnmitte (Wallinghausener Straße) die zulässigen Orientierungswerte für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) von 55 db(a) (tags) und 45 db(a) (nachts) überschritten werden. Entlang der Wohnbebauung an der Wallinghausener Straße werden die Orientierungswerte um bis zu 8 db / 9 db (Tag/Nacht) überschritten. Aufgrund der Überschreitungen der zulässigen Orientierungswerte müssen Schallschutzmaßnahmen definiert werden. Aktive Schallschutzmaßnahmen in Form eines Lärmschutzwalles oder einer Lärmschutzwand sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu realisieren. Deshalb sollte eine Kombination von aktiven Schallschutzmaßnahmen an den einzelnen Wohnhäusern (zum Schutz der IEL-Bericht-Nr.: 3--L, Wohnbaufläche Hagekämpe in Aurich Seite von

Außenbereiche) und passiven (baulichen) Schallschutzmaßnahmen vorgesehen werden. Aktive Schallschutzmaßnahmen: In den Überschreitungsbereichen sollten die Terrassen und / oder Balkone auf der der Wallinghausener Straße abgewandten Gebäudefront angeordnet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, durch geeignete bauliche Maßnahmen im Terrassen- oder Balkonbereich (Lärmschutzwand, Wintergarten etc.) einen ausreichenden Schallschutz sicherzustellen. Um eine möglichst geringe Einschränkung der zukünftigen Bauherren sicherzustellen, sollten individuelle Lösungen möglich sein, jedoch muss die Wirksamkeit der Lösung nachgewiesen werden. Der Bebauungsplan sollte eine entsprechende textliche Festsetzung enthalten. Mögliche Formulierung: Freiräume/Außenbereiche : Die Freiräume zum Aufenthalt von Menschen (Terrassen, Balkone, Loggien) in den Bereichen mit Überschreitungen der zulässigen Orientierungswerte sind auf der der Wallinghausener Straße (Kreisstraße K 30) abgewandten Gebäudefront anzuordnen oder durch massive bauliche Anlagen gegen den Verkehrslärm zu schützen. Ggf. ist hier ein gesonderter Nachweis zu führen. Passive Schallschutzmaßnahmen: Zunächst müssen die maßgeblichen Außenlärmpegel ermittelt und darauf aufbauend Lärmpegelbereiche zur Bestimmung von baulichen Schallschutzmaßnahmen definiert werden. Der Anhang enthält eine Darstellung der Lärmpegelbereiche (gemäß DIN 409 Schallschutz im Hochbau ). Es ergeben sich innerhalb des Plangebietes die Lärmpegelbereiche LPB I - IV gemäß DIN 409, Tabelle 8, wobei sich der LPB IV außerhalb der geplanten Baugrenzen befindet. Die aus den Lärmpegelbereichen resultierenden Auswirkungen auf den baulichen Schallschutz können als textliche Festsetzung beschrieben werden. Diese kann z. B. wie folgt lauten: Lärmpegelbereich III: An allen der Wallinghausener Straße (Kreisstraße K 30) zugewandten und um bis zu 90 abgewandten Gebäudefronten von Wohn- und Aufenthaltsräumen in Wohnungen mit Ausnahme von Bädern und Hausarbeitsräumen sind bauliche Schallschutzmaßnahmen vorzusehen, die den Anforderungen für den LPB III gemäß DIN 409 Schallschutz im Hochbau, Tabelle 8, Zeile 3 entsprechen. An allen der Wallinghausener Straße abgewandten Gebäudefronten von Wohn- und Aufenthaltsräumen mit Ausnahme von Bädern und Hausarbeitsräumen sind bauliche Schallschutzmaßnahmen vorzusehen, die den LPB II gemäß DIN 409 Schallschutz im Hochbau, Tabelle 8, Zeile, entsprechen. IEL-Bericht-Nr.: 3--L, Wohnbaufläche Hagekämpe in Aurich Seite 8 von

Lärmpegelbereich II: An allen der Wallinghausener Straße (Kreisstraße K 30) zugewandten und um bis zu 90 abgewandten Gebäudefronten in Wohnungen mit Ausnahme von Bädern und Hausarbeitsräumen sind bauliche Schallschutzmaßnahmen vorzusehen, die den Anforderungen für den LPB II gemäß DIN 409 Schallschutz im Hochbau, Tabelle 8, Zeile entsprechen. An allen der Wallinghausener Straße abgewandten Gebäudefronten von Wohn- und Aufenthaltsräumen sind keine zusätzlichen baulichen Schallschutzmaßnahmen vorzusehen. Für den Lärmpegelbereich III ergibt sich ein erforderliches bewertetes Schalldämmmaß R w,res = 35 db und für den Lärmpegelbereich II von R w,res = 30 db (jeweils bezogen auf die Raumart Aufenthaltsräume und vergleichbar, siehe DIN 409 Tabelle 8, Spalte 4). Etwaige Korrekturen müssen u. U. entsprechend DIN 409, Tabelle 9 vorgenommen werden. Die Anforderungen an die einzelnen Außenbauteile wie Außenmauerwerk, Dachhaut und Fenster sind vom jeweiligen Flächenverhältnis abhängig. Für gängige Fensterflächenanteile können die Angaben der DIN 409, Tabelle 0, übernommen werden. Sind in den beschriebenen Aufenthaltsräumen Schlafräume vorgesehen, kann es bei geöffneten Fenstern zu Schlafstörungen kommen. In diesem Fall ist durch den Einbau schallgedämpfter Lüftungseinrichtungen eine ausreichende Belüftung der Räumlichkeiten bei geschlossenen Fenstern sicherzustellen. Anmerkung zu LPB I: Hier sind keine zusätzlichen baulichen Schallschutzmaßnahmen durchzuführen. Anmerkung zu LPB II: Auf Grund der Anforderungen an den Wärmeschutz kann davon ausgegangen werden, dass damit in aller Regel auch die Anforderungen an den baulichen Schallschutz im LPB II erfüllt werden. Die Erkenntnisse aus der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung sollten in die weitere Bauleitplanung eingearbeitet werden. Hinweis: Der Begriff bewertetes Schalldämm-Maß R w,res beschreibt die sich ergebende Luftschalldämmung unter Berücksichtigung aller an der Schallübertragung von Außen nach Innen beteiligten Bauteilen. Zur weiteren Information werden nachfolgend auszugsweise die Tabellen 8, 9 und 0 der DIN 409 aufgeführt: Raumart Aufenthaltsräume in Zeile Wohnungen, Bettenräume Büroräume Lärm- Maßgeblicher Übernachtungsräume in Beherber- in Krankenanstalten und und pegel- bereich in db(a) gungsstätten, Außenlärmpegel Sanatorien ähnliches Unterrichtsräume und ähnliches erf. R w,res des Außenbauteils in db II 5 bis 0 35 30 30 3 III bis 5 40 35 30 Auszug Tabelle 8 der DIN 409 IEL-Bericht-Nr.: 3--L, Wohnbaufläche Hagekämpe in Aurich Seite 9 von

Korrekturwerte für das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß nach Tabelle 8 in Abhängigkeit vom Verhältnis S (W+F) / S G S (W+F) /S G,5,0,,3,0 0,8 0, 0,5 0,4 Korrektur + 5 + 4 + 3 + + 0 - - - 3 S (W+F) : Gesamtfläche des Außenbereiches eines Aufenthaltsraumes in m² S (G) : Grundfläche eines Aufenthaltsraumes in m². Auszug Tabelle 9 der DIN 409 erf. R`w,res in db nach Tabelle 8 Schalldämm-Maß für Wand/Fenster in db/ db bei folgenden Fensterflächenanteilen in % 0 % 0 % 30 % 40 % 50 % 0 % 30 30/5 30/5 35/5 35/5 50/5 30/30 35 35/30 35/3 40/3 35/30 40/30 40/5 40/30 50/30 45/3 Diese Tabelle gilt nur für Wohngebäude mit üblicher Raumhöhe von etwa,5 m und Raumtiefe von etwa 4,5 m oder mehr, unter Berücksichtigung der Anforderungen an das resultierende Schalldämm-Maß erf. R`w, res des Außenbauteiles nach Tabelle 8 und der Korrektur von - db nach Tabelle 9, Zeile. Auszug Tabelle 0 der DIN 409 8. Zusammenfassung Derzeit wird in der Stadt Aurich die Erweiterung von Wohnbauflächen im Ortsteil Wallinghausen geplant. Hierzu soll der Bebauungsplan Nr. 4 Hagekämpe aufgestellt werden. Der Geltungsbereich des Plangebietes liegt unmittelbar südlich der Wallinghausener Straße (Kreisstraße K 30) bzw. nördlich der Egelser Straße (Landesstraße L 34). Innerhalb des Plangebietes ist ausschließlich die Errichtung von Wohnhäusern vorgesehen. Unmittelbar südlich der Wallinghausener Straße, innerhalb des Geltungsbereiches ist bereits teilweise eine Wohnbebauung vorhanden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes muss auch eine Aussage zum Thema Schallimmissionsschutz getroffen werden. Im Rahmen der Bauleitplanung sind hierzu die Auswirkungen des auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärms zu bewerten. Aufgabe der vorliegenden Ausarbeitung war es, für das Plangebiet die durch den Verkehrslärm der Kreisstraße und der Landesstraße verbundenen Schallemissionen und -immissionen zu berechnen, damit im Rahmen der Bauleitplanung eine schalltechnische Beurteilung gemäß DIN 8005- Schallschutz im Städtebau, Ausgabe Juli 00, möglich ist. Die Schallimmissionsberechnungen führten zu dem Ergebnis, dass die zulässigen Orientierungswerte für die Tages- und die Nachtzeit innerhalb des Plangebietes teilweise überschritten werden. In Abschnitt 8 dieser Ausarbeitung sind aktive und passive Schallschutzmaßnahmen beschrieben, die dem Belang des Schallimmissionsschutzes Rechnung tragen können. IEL-Bericht-Nr.: 3--L, Wohnbaufläche Hagekämpe in Aurich Seite 0 von

Die Berechnungsergebnisse und die Beurteilung gelten nur für die gewählte Konfiguration. Diese Stellungnahme (Textteil und Anhang) darf nur in ihrer Gesamtheit verwendet werden. Aurich, den. Dezember 0 Bericht verfasst durch Geprüft und freigegeben durch Volker Gemmel, Dipl.-Ing. (FH) (Technischer Leiter Schallschutz) Stefan Taesler, Dipl.-Ing.(FH) (Stellvertretender Leiter Schallschutz) IEL-Bericht-Nr.: 3--L, Wohnbaufläche Hagekämpe in Aurich Seite von

Anhang Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz Kirchdorfer Straße 03 Aurich 0494-9558-0

3 3 09 Planzeichenerklärung: 45. Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete ( siehe textliche Festsetzungen Nr. ). Maß der baulichen Nutzung - WA WA 3 43 z.b. 0,35 Grundflächenzahl ( GRZ ) ( angegeben als Dezimalzahl als Höchstmaß ) Weg 38 Blankenholz z.b. 80 qm Geschossfläche ( GF ) ( mit Flächenangabe als Höchstmaß ) I Zahl der Vollgeschosse ( angegeben als Höchstmaß ) 3 38 5 388 38 5 389 39 B C 0 4 A R 55 400 40 388/ 388/ 388/4 388/3 390 39 393 E D C B A 8 3 403 394/5 394/4 394/3 394 394/ 4 5A 5 8 394/ 399 5.0 3 9 3 3 55 5 34 3 WA 3 8 3 5 Für WA gilt : 5 Weg 40 WA 403 5.0 404 405 40 38 3 WA 3 4.0 5.0 40 409 8.0 5.0 9 9A 40 4 40A 3 4 4 Weg Wallinghausener Straße - K 30 3 9 WA 5.0.0.0 WA 4.0 4.0 408 4 4.0.0.0 5.0 A 3.5 4 4 8.0 5.0 55 4 55 5.0 4 0 4 WA 5 4 9.0.0 5.0 5.0 40 43 WA 3 44 48 4 4 5 5 WA 3 4 Wallinghausen Flur 5 4 3 Hageweg Hagekämpe WA 3 Auf der Hage WA 3 4 4 3 4 4.0 8.0 5.0 4.0.0 5.0.0 F + R 5.0.0.0.0.0.0 B 4 WA 4 WA 8.0 8.0 5.0 5.0 5 WA 8 5.0 5.0 5 4 5.0.0 4.0 4.0 5.0.05.0 4.0 B F + R 54 4 WA 3 8.0 5.0.0.0.0 Für WA gilt : WA 0,35 a Für WA 3 gilt : WA3 8.0 5.0 4.0 5.0 0 9 I GF max. 80 qm ED WE / D WE / E TH <= 4,0 m FH <= 9,0 m 3 4 0,3 a 3 I GF max. 50 qm ED WE / D WE / E TH <= 4,0 m FH <= 9,0 m Höhe der baulichen Anlagen in m über einem Bezugspunkt als Höchstmaß Traufhöhe TH <= 4,00 m Firsthöhe FH<= 9,00 m ( siehe bauordnungsrechtliche Festsetzungen Nr. ) 3. Bauweise, Baugrenze a Abweichende Bauweise a - a3 4. Verkehrsflächen ( siehe textliche Festsetzungen Nr. ) WE max. Anzahl Wohneinheiten ( siehe textliche Festsetzungen Nr. ) ED EDH F + R 5. Grünflächen nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig Einzel-,Doppel- und Hausgruppen zulässig Baugrenze Straßenverkehrsflächen Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung hier: Fuß- und Radweg öffentliche Grünflächen private Grünflächen Spielplatz. Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses Wasserflächen Hochwasserrückhaltebecken. Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft zu erhaltende Wallhecke Bäume Erhaltung 39 4 43 3 3 93 8 5 395 39 WA 39 398 35 33 Auenweg 0 Straße 5 9 4 45 Sunkanastraße 35 40 0,35 33 3 49 399 40 TH <= 4,0 m 38 3 4 8 I GF max. 00 qm 9 a EDH 3 38 34 94 48 4 WE / DH 3 FH <= 9,0 m 39 30 3 8 4 95 9 3 Druckschablone: legend/ Druckschablone Vorentwurf BP_4 4 8 5 99 98 8 9 9 Hochkamp 8 8 8 34 3 4 3 5 0 5 45 3 33 300 44.0 34 33/ 34/ 8 305 9 30 8 30 303.0 4.0 35 4 30 304.0.0 9 A 4.0 5.0 8 8.0 WA 3.0.0 Egels Flur 85 5 4 8 Westgaster Kämpe 3 3 3 3 89 Straße 3 5 9 4 93 8. Sonstige Planzeichen A B Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Sträuchern Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Mit Geh- Fahr- und Leitungsrecht zu belastende Flächen Umgrenzung von Flächen für Nutzungsbeschränkungen oder für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes- - Immissionsschutzgesetzes Füllschema der Nutzungsschablone Art der baulichen Nutzung Grundflächenzahl Bauweise Traufhöhe Geh- und Fahrrecht zu Gunsten der Anlieger Geh- und Fahrrecht zu Gunsten der Ver- und Entsorgungsunternehmen, sowie eine Feuerwehrzufahrt(in Kombination mit dem angrenzenden Fuß- und Radweg) Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung Zahl der Vollgeschosse Geschossfläche Einzelhäuser Doppelhäuser Hausgruppen Wohneinheiten Firsthöhe DU / Hagekämpe / BPlan Entwurf Stand : Juli 04 Stadt Aurich VORENTWURF Bebauungsplan Nr. 4 Hagekämpe mit örtlichen Bauvorschriften zur Gestaltung gem. 5, 9 und 98 NBauO Stadt Aurich, Abteilung Planung Maßstab : 000 Bgm. Hippen Platz 03 Aurich Bearb. ST. / DU.

Stadt Aurich, Bebauungsplan Nr. 4 "Hagekämpe" Übersichtskarte Lageplan [ Verkehr ] -- Gauß-Krüger (Streifenbreite 3 ); Potsdam (Bessel) Blankenholz 59500 Regenrückhaltung Wallinghausener Straße - K 30 Hageweg y / m Hagekämpe B-Plan Nr. 4 "WA" 59300 Auf der Hage Sunkanastraße 5900 Auenweg 5900 0 M :500 00 m Egelser Straße - L 34 340050 x / m 3400950 U:\AUFTRÄGE\3 B.-Plan 4 Hagekämpe Aurich\3--L\3--L.IPR IMMI 0-0/0

Stadt Aurich, Bebauungsplan Nr. 4 "Hagekämpe" Schallimmissionsraster Tag (0.00 -.00 Uhr) Raster Tag (h-h) [ Verkehr, Rel. Höhe.00m ] Blankenholz 59500 Regenrückhaltung Wallinghausener Straße - K 30 Hageweg y / m Hagekämpe B-Plan Nr. 4 "WA" 59300 Auf der Hage Sunkanastraße 5900 5900 Auenweg 0 M :500 00 m Egelser Straße - L 34 8005 Verkehr Tag - Pegel db(a) >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-0 >0-5 >5-0 >0-5 >5-80 >80-.. 340050 x / m 3400950 U:\AUFTRÄGE\3 B.-Plan 4 Hagekämpe Aurich\3--L\3--L.IPR IMMI 0-0/0

Stadt Aurich, Bebauungsplan Nr. 4 "Hagekämpe" Schallimmissionsraster Nacht (.00-0.00 Uhr) Raster Nacht (h-h) [ Verkehr, Rel. Höhe.00m ] Blankenholz 59500 Regenrückhaltung Wallinghausener Straße - K 30 Hageweg y / m Hagekämpe B-Plan Nr. 4 "WA" 59300 Auf der Hage Sunkanastraße 5900 5900 Auenweg 0 M :500 00 m Egelser Straße - L 34 8005 Verkehr Nacht - Pegel db(a) >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-0 >0-5 >5-0 >0-5 >5-80 >80-.. 340050 x / m 3400950 U:\AUFTRÄGE\3 B.-Plan 4 Hagekämpe Aurich\3--L\3--L.IPR IMMI 0-0/0

Stadt Aurich, Bebauungsplan Nr. 4 "Hagekämpe" Lärmpegelbereiche Raster Tag (h-h) [ Verkehr, Rel. Höhe.00m ] Blankenholz 59500 Regenrückhaltung Wallinghausener Straße - K 30 Hageweg y / m Hagekämpe B-Plan Nr. 4 "WA" 59300 Auf der Hage Sunkanastraße 5900 Auenweg 8005 Verkehr Tag - DIN 409 (+3dB) Lärmpegelbereiche I -55 db(a) II 5-0 db(a) III -5 db(a) IV -0 db(a) 5900 V -5 db(a) VI -80 db(a) 0 M :500 00 m Egelser Straße - L 34 VII >80 db(a) 340050 x / m 3400950 U:\AUFTRÄGE\3 B.-Plan 4 Hagekämpe Aurich\3--L\3--L.IPR IMMI 0-0/0

Straße /RLS-90 () Verkehr STRb00 Bezeichnung K 30 Wirkradius /m 99999,00 Gruppe 8005: Verkehr Mehrf. Refl. Drefl /db 0,00 Knotenzahl Steigung max. % (aus z-koord.) 0,00 Länge /m 808,3 d/m(emissionslinie),38 Länge /m (D) 808,3 Straßenoberfläche Nicht geriffelter Gußasphalt Fläche /m² --- Emiss.-Variante DStrO M in Kfz / h p / % v Pkw /km/h v Lkw /km/h Lm,5 /db(a) Lm,E /db(a) Tag 0,00 3,00,40 50,00 50,00 3, 5,3 Nacht 0,00 40,00, 50,00 50,00 54,0 48,49 Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag Ton-Zuschlag Info.-Zuschlag Extra-Zuschlag DIN 8005-0,0 0,0 0,0-0,0 Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.- Var. Lm,E /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lm,Er /db(a) Tag (h-h),00 Tag 5,,00,00000 0,00 5, Nacht (h-h) 8,00 Nacht 48,5,00 8,00000 0,00 48,5 STRb00 Bezeichnung L 34 Wirkradius /m 99999,00 Gruppe 8005: Verkehr Mehrf. Refl. Drefl /db 0,00 Knotenzahl Steigung max. % (aus z-koord.) 0,00 Länge /m 9, d/m(emissionslinie) 0,00 Länge /m (D) 9, Straßenoberfläche Nicht geriffelter Gußasphalt Fläche /m² --- Emiss.-Variante DStrO M in Kfz / h p / % v Pkw /km/h v Lkw /km/h Lm,5 /db(a) Lm,E /db(a) Tag 0,00 500,00 3,99 50,00 50,00 5,5 0,44 Nacht 0,00,00 3,4 50,00 50,00 5,9 5, Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag Ton-Zuschlag Info.-Zuschlag Extra-Zuschlag DIN 8005-0,0 0,0 0,0-0,0 Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.- Var. Lm,E /db(a) n-mal Einwirkzeit /h dli /db Lm,Er /db(a) Tag (h-h),00 Tag 0,4,00,00000 0,00 0,4 Nacht (h-h) 8,00 Nacht 5,,00 8,00000 0,00 5, IEL-Bericht-Nr.: 3--L, Wohnbaufläche Hagekämpe in Aurich, Datensatz Seite von