Herzlich Willkommen zum 12. Kölner Vorsorge-Tag 2019

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Transkript:

Herzlich Willkommen zum 12. Kölner Vorsorge-Tag 2019 Kurzvortrag Steuerliche Aspekte bei Senioren Dipl.-Kfm. StB Ralph W. Pesch, Köln

Grundsatz: Alle Senioren sind mit ihren Altersbezügen steuerpflichtig Dipl.-Kfm. StB Ralph W. Pesch, Köln

Muss ich auf meine Rente Steuern zahlen? Grundfreibetrag 2018: 9.000 ( 18.000) 2019: 9.168 ( 18.336) Dipl.-Kfm. StB Ralph W. Pesch, Köln

Muss ich auf meine Rente Steuern zahlen? Voll steuerpflichtig Voll Steuerfrei Teilweise steuerpflichtig Kohorten-Besteuerung Ertragsanteils-Besteuerung Gestaltungsabhängige Besteuerung Dipl.-Kfm. StB Ralph W. Pesch, Köln

Besteuerung der Renten Teilweise steuerpflichtige Renten (R) Kohorten-Besteuerung Gesetzliche Alters-R Basis-R ( Rürup ), Erwerbsminderungs-R R aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen R aus landw. Alterskassen Voll steuerpflichtige Renten (R) Versorgungsbezüge der Beamten (Pensionen) Werks-/Betriebs-R, Pensionen Riester R (privat/betrieblich) Vergleichbare ausländische R Dipl.-Kfm. StB Ralph W. Pesch, Köln

Besteuerung der Renten Teilweise steuerpflichtige Renten (R) Kohorten-Besteuerung Gesetzliche Alters-R Basis-R ( Rürup ), Erwerbsminderungs-R R aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen R aus, landw. Alterskassen Voll steuerpflichtige Renten (R) Versorgungsbezüge der Beamten (Pensionen) Werks-/Betriebs-R, Pensionen Riester R (privat/betrieblich) Vergleichbare ausländische R Dipl.-Kfm. StB Ralph W. Pesch, Köln

Besteuerung der Renten Steuerfreie Renten (R) Gestaltungsabhängige Besteuerung R aus der gesetzlichen Unfallversicherung z.b. BG Betriebliche Altersversorgung Wiedergutmachungs-R Private Leibrenten Kriegs- sowie Wehrdienst- und Zivildienstbeschädigten-R Lebensversicherungen Schadensersatz-, Schmerzensgeld-R Dipl.-Kfm. StB Ralph W. Pesch, Köln

Besteuerung der Renten Steuerfreie Renten (R) Gestaltungsabhängige Besteuerung R aus der gesetzlichen Unfallversicherung z.b. BG Betriebliche Altersversorgung Wiedergutmachungs-R Private Leibrenten Kriegs- sowie Wehrdienst- und Zivildienstbeschädigten-R Lebensversicherungen Schadensersatz-, Schmerzensgeld-R Dipl.-Kfm. StB Ralph W. Pesch, Köln

Welchen Anteil meiner Rente muss ich versteuern? Jahr des Rentenbeginns Besteuerungsanteil in % Bis 2005 50,0 Ab 2006 52,0... 2016 72,0 2017 74,0 2018 ff.... 76,0 usw.... 2040 100,0 Dipl.-Kfm. StB Ralph W. Pesch

Welchen Anteil meiner Rente muss ich versteuern? Beispiel: Herr Kaiser, 77 Jahre alt, bezog 2004 eine Bruttorente von 15.600. Durch verschiedene Rentenerhöhung seit 2005 ist seine Rente um 500 auf nunmehr 16.100 im Jahr 2017 gestiegen. Herr Kaiser erzielt noch Mieteinkünfte von 7.000 im Jahr. Dipl.-Kfm. StB Ralph W. Pesch

Welchen Anteil meiner Rente muss ich versteuern? 2004 2017 Steuerpflichtiger Anteil ( 27 % bzw. 50 % v. 15.600) 4.212 7.800 + Rentenanpassungen (voll steuerpflichtig) 0 500./. Werbungskostenpauschale -102-102 + Mieteinkünfte 7.000 7.000./. Altersentlastungsbetrag -1.908-1.900 Gesamtbetrag der Einkünfte 9.202 13.298./. Sonderausgaben-Pauschbetrag -36-36./. KV und PV (10,0 % bzw. 9,70 %) -1.560-1.517 Zu versteuern (Grund-FB: 7.664 / 8.820) 7.606 11.745 Einkommensteuer 0 495 Dipl.-Kfm. StB Ralph W. Pesch

Bin ich verpflichtet eine Steuerklärung abzugeben? Abgabepflicht, wenn Gesamtbetrag der Einkünfte höher als in 2017 8.820 / 17.640 in 2018 9.000 / 18.000 ab 2019 9.168 / 18.336 Lohneinkünfte auf Steuerkarte > 410 p.a., Kapitalerträge, Mieteinnahmen oder Einkünfte aus einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit vorhanden Wenn bei Verheirateten nur einer berufstätig ist und der andere Rente bezieht Dipl.-Kfm. StB Ralph W. Pesch

Bin ich verpflichtet eine Steuerklärung abzugeben? Abgabepflicht bei Kapitaleinkünften Grundsatz: Keine Abgabepflicht mehr mit Einführung der Abgeltungssteuer Viele Ausnahme, bspw.: Abgeltungsteuer wurde nicht einbehalten KapErträge werden individuell besteuert Trotz Kirchensteuerpflicht wurde keine einbehalten Immer sinnvoll: freiwillige Angabe der Kapitaleinkünfte prüfen Im Zweifel Günstigerprüfung beantragen Dipl.-Kfm. StB Ralph W. Pesch

Anlage KAP Kapitalvermögen Steuerpflichtiges Renteneinkommen unter Berücksichtigung der Sonderausgaben 6.089 Plus Zinsen 4.000 Minus Sparerpauschbetrag -801 Steuerpflichtige Zinseinkünfte 3.199 Minus Altersentlastungsbetrag (40% von 3.199 ) -1.280 1.919 Zu versteuerndes Einkommen 8.008 Einkommensteuer 0 Gezahlte Abgeltungssteuer inkl. 5,5% SolZ (26,38% x 3.199) 844 Steuererstattung 844 Dipl.-Kfm. StB Ralph W. Pesch

Was weiß der Fiskus über meiner Altersbezüge? Alles Dipl.-Kfm. StB Ralph W. Pesch

Wenn ich erstmalig meine Steuererklärung einreiche aber bisher schon erklärungspflichtig war: bleibe ich straffrei? Dipl.-Kfm. StB Ralph W. Pesch

Darf ich weitere (steuerfreie) Nebeneinkünfte haben? Bruttorente 2018 Steuerfreie Nebeneinkünfte Euro ohne Altersentlastungsbetrag ( ) mit Altersentlastungsbetrag ( ) Rentenbeginn vor oder in 2005 (2018) 8.000 5.938 (4.858) 7.838 (5.770) 9.000 5.538 (4.198) 7.438 (5.110) 10.000 4.138 (3.538) 7.038 (4.450) 13.000 3.938 (1.558) 5.838 (2.470) 15.000 3.138 ( 238) 5.038 (1.150) Dipl.-Kfm. StB Ralph W. Pesch

Nebeneinkünfte bei Rentnern und deren steuerrechtliche Behandlung Mini-Jobs: Generell steuerfrei bis 450. ArbG trägt alle Abgaben (Abgeltungswirkung). RV entfällt bei Rentnern. Aktuell betragen die gesetzlichen Abgaben 18,7%. Arbeit auf Lohnsteuerkarte: Steuerfrei i.h.d. Arbeitnehmerpauschbetrags von 1.000 Ehrenamt: Steuerfrei i.h. von Aufwandsentschädigung bis 2.400 bis 720 Gelegentliche Vermietung und Verpachtung: Steuerfrei mit Zustimmung des Finanzamtes bis 520 Dipl.-Kfm. StB Ralph W. Pesch

Vermietung und Verpachtung Neuregelung des Kostenabzugs seit 2012 Vereinbarte Miete in der Höhe des ortsüblichen Niveaus Bis 66% > 66% Werbungskostenabzug nur anteilig Voller Abzug Dipl.-Kfm. StB Ralph W. Pesch

Habe ich keine Entlastungsmöglichkeiten? Altersentlastungsbetrag Eintritt im Kalenderjahr in Prozent der Einkünfte Höchstbetrag in Euro 2018 19,2 912 2017 20,8 988 2016 22,4 1.064 Außergewöhnliche Belastungen: Krankheit, Unterstützung Bedürftiger, Behinderung oder Pflege, Unterhaltszahlungen, Beerdigungskosten, Scheidungskosten Sonderausgaben: Kranken-, Pflege-, Lebens-, Renten-, Unfall-, Haftpflichtversicherung (Privat-, Kfz-, Tierhalterpflicht), Renten und dauernde Lasten, Unterhaltsleistungen, Spenden. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen: Schornsteinfeger, Handwerker, Umzugsdienste, Gartenpflege, Reparaturen, Tier- Sitter etc. Dipl.-Kfm. StB Ralph W. Pesch

Steueroptimierte Vermögensrechtliche Gestaltungen zwischen Ehegatten und nahen Angehörigen Die Kettenschenkung Die Übertragung des Familieneigenheims Die Eigenheimschaukel Die Güterstandsschaukel 12.03.2019 21

Die Kettenschenkung G 600 FB -200 E 400 SchenkSt (St.-Klasse I)= 60.ooo,- 22

Die Kettenschenkung G 400 FB -400 200 E FB -200 FB -400 400 S SchenkSt (St.-Klasse I)= 0,- 23

EM Übertragung des Familienheimes zwischen Ehegatten 800 Steuerfrei EF 24

EM Übertragung von Geld- oder Wertpapiervermögen 800 FB -500 EF 300 SchenkSt (St.-Klasse I)= 33.ooo,- 25

Die Eigenheimschaukel EM 800 Steuerfrei 800 EF 26

Die Güterstandsschaukel Zugewinn Gütertrennung 27

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! PESCH & PARTNER STB-SOZIETÄT Dipl.-Kfm. StB Ralph W. Pesch Tel.: 0221/ 9440210 info@mysteuerberater.eu www.mysteuerberater.eu Dipl.-Kfm. StB Ralph W. Pesch