Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

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Transkript:

Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Glossar Deutsch Veröffentlicht im Juni 2018 Version 1.0 International Qualifications Board for Occupational Health and Safety e.v. Deutscher Glossar_IQBOHS_SGA_V1.01 Seite 1 von 12 02.08.2018

Copyright Notices Dieses Dokument kann in seiner Gesamtheit kopiert werden, oder es können Auszüge gemacht werden, wenn die Quelle angegeben wird. Urheberrecht Hinweis International Qualifications Board for Occupational Health and Safety (hereinafter genannt IQBOHS ). Basierend auf dem Dokument (DIN) ISO 45001:2018-06 Anmerkung: ISO und IEC stellen terminologische Datenbanken für die Verwendung in der Normung unter den folgenden Adressen bereit: ISO Online Browsing Platform: unter https://www.iso.org/obp IEC Electropedia: unter http://www.electropedia.org/ Deutscher Glossar_IQBOHS_SGA_V1.01 Seite 2 von 12 02.08.2018

Glossary terms Begriff Bedeutung Anmerkungen Audit systematischer, unabhängiger und dokumentierter Prozess zum Erlangen von Audit-nachweisen und zu deren objektiver Auswertung, um zu bestimmen, inwieweit die Auditkriterien erfüllt sind Anmerkung 1 zum Begriff: Ein Audit kann ein internes (Erstparteien-Audit) oder externes (Zweitparteien- o- der Drittparteien-Audit) Audit sein und es kann ein kombiniertes Audit sein (Verbindung zweier oder mehrerer Disziplinen). Anmerkung 2 zum Begriff: Ein internes Audit wird von der Organisation selbst durchgeführt oder von einer externen Seite in ihrem Auftrag. Anmerkung 3 zum Begriff: Auditnachweis und Auditkriterien sind in ISO 19011 definiert. Anmerkung 4 zum Begriff: Dies ist einer der gebräuchlichen Kompetenz Fähigkeit, Wissen und Fertigkeiten anzuwenden, um beabsichtigte Ergebnisse zu erzielen Anmerkung 1 zum Begriff: Dies ist eine der gebräuchlichen Konformität Erfüllung einer Anforderung Anmerkung 1 zum Begriff: Dies ist einer der gebräuchlichen Konsultation Ansichten einholen, bevor eine Entscheidung getroffen wird Anmerkung 1 zum Begriff: Die Konsultation umfasst die Einbeziehung von SGA-Gremien und der Vertreter der Beschäftigten, wo vorhanden. Kontext der Organisation Kombination interner und externer Themen, die eine Auswirkung auf die Vorgehensweise einer Organisation hinsichtlich der Entwicklung und des Erreichens ihrer Ziele haben kann Anmerkung 1 zum Begriff: Die Ziele der Organisation können sich auf ihre Produkte und Dienstleistungen, Investitionen und Verhaltensweisen gegenüber ihren interessierten Parteien beziehen. Anmerkung 2 zum Begriff: Der Begriff des Kontexts der Organisation gilt gleichermaßen für gemeinnützige oder öffentliche Dienstleistungsorganisationen, wie auch für gewinnorientierte Organisationen. Deutscher Glossar_IQBOHS_SGA_V1.01 Seite 3 von 12 02.08.2018

fortlaufende Verbesserung Auftragnehmer wiederkehrende Tätigkeit zum Steigern der Leistung externe Organisation, die in Übereinstimmung mit vereinbarten Spezifikationen und Geschäftsbedingungen für die Organisation Dienstleistungen erbringt Anmerkung 3 zum Begriff: Im englischen werden für diesen Begriff häufig andere Benennungen verwendet, wie z.b. business environment, organizational environment oder ecosystem of an organization. Anmerkung 4 zum Begriff: Das Verständnis der Infrastruktur kann hilfreich sein, den Kontext der Organisation festzulegen. Anmerkung 1 zum Begriff: Die Steigerung der Leistung betrifft die Anwendung eines SGA- Managementsystems, um eine Verbesserung der gesamten SGA-Leistung zu erzielen, übereinstimmend mit der SGA-Politik und den SGA-Zielen. Anmerkung 2 zum Begriff: Fortlaufend bedeutet nicht stetig, so dass die Tätigkeit nicht in allen Bereichen gleichzeitig stattzufinden braucht. Anmerkung 3 zum Begriff: Dies ist einer der gebräuchlichen Anmerkung 1 zum Begriff wurde hinzugefügt zur Klärung der Bedeutung von Leistung im Zusammenhang mit einem SGA- Managementsystem. Anmerkung 2 zum Begriff wurde hinzugefügt, um die Bedeutung von fortlaufend zu verdeutlichen. Anmerkung 1 zum Begriff: Dienstleistungen können u. a. Baumaßnahmen einschließen. Korrekturmaßnahme Maßnahme zum Beseitigen der Ursache einer Nichtkonformität oder eines Vorfalls und zum Verhindern des erneuten Auftretens Anmerkung 1 zum Begriff: Dies ist einer der gebräuchlichen Die Definition wurde geändert und bezieht sich mit auf Vorfälle, da Vorfälle ein Schlüsselfaktor für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind, aber die erforderlichen Maßnahmen zu ihrer Behebung sind die gleichen wie bei Nichtkonformitäten, durch Korrekturmaßnahmen. Deutscher Glossar_IQBOHS_SGA_V1.01 Seite 4 von 12 02.08.2018

dokumentierte Information Wirksamkeit Festlegen Gefährdung Vorfall Information, die von einer Organisation gelenkt und aufrechterhalten werden muss, und das Medium, auf dem sie enthalten ist Ausmaß, in dem geplante Tätigkeiten verwirklicht und geplante Ergebnisse erreicht werden Eine Reihe von Tätigkeiten um einen Aspekt o- der einen Themenbereich innerhalb einer Organisation zu bestimmen oder zu entwickeln und in schriftlicher Form zu definieren Ursache, die potentiell zu Verletzung und Erkrankung führen kann Vorkommnis, das durch die Arbeit oder während der Arbeit auftritt und zu Verletzungen und Erkrankungen führt oder führen könnte Anmerkung 1 zum Begriff: Dokumentierte Information kann in jeglichem Format oder Medium vorliegen, sowie aus jeglicher Quelle stammen. Anmerkung 2 zum Begriff: Dokumentierte Information kann sich beziehen auf: a) das Managementsystem, einschließlich damit verbundener Prozesse; b) Informationen, die für den Betrieb der Organisation geschaffen wurden (Dokumentation); c) Nachweis erreichter Ergebnisse (Aufzeichnungen). Anmerkung 3 zum Begriff: Dies ist eine der gebräuchlichen Anmerkung 1 zum Begriff: Dies ist eine der gebräuchlichen Anmerkung 1 zum Begriff: Gefährdungen können Ursachen, die potentiell Schäden oder gefährliche Situationen hervorrufen oder Umstände, die potentiell zu Verletzungen und Erkrankungen führen, umfassen. Anmerkung 1 zum Begriff: Ein Vorfall, bei dem Verletzungen und Erkrankungen auftreten, wird mitunter als Unfall bezeichnet. Anmerkung 2 zum Begriff: Ein Vorfall, der keine Verletzung und Erkrankung zur Folge hat, bei dem jedoch die Möglichkeit dazu besteht, kann als Beinahe-Unfall oder kritische Situation bezeichnet werden. Anmerkung 3 zum Begriff: Obwohl ein Vorfall im Zusammenhang mit einer oder mehreren Nichtkonformitäten stehen kann, kann ein Vorfall auch ohne Vorliegen einer Nichtkonformität eintreten. Deutscher Glossar_IQBOHS_SGA_V1.01 Seite 5 von 12 02.08.2018

Verletzung und Erkrankung Prüfung Inspektion interessierte Partei (bevorzugte Benennung) Anspruchsgruppe (zulässige Benennung) Umsetzen rechtliche Verpflichtungen und andere Anforderungen Aufrechterhalten nachteilige Auswirkung auf den physischen, psychischen oder kognitiven Zustand einer Person Bestimmung der Konformität mit festgelegten Anforderungen Person oder Organisation, die eine Entscheidung oder Tätigkeit beeinflussen kann, die davon beeinflusst sein kann oder die sich davon beeinflusst fühlen kann Tätigkeiten, um festgelegte Elemente an alle interessierten Mitglieder einer Organisation zu kommunizieren rechtliche Verpflichtungen, die eine Organisation erfüllen muss und andere Anforderungen, die eine Organisation erfüllen muss oder zu deren Erfüllung sich eine Organisation entschließt Eine Reihe von Tätigkeiten zur regelmäßigen Aktualisierung und Unterhaltung der umgesetzten Elemente. Einrichtung eines Prozesses, um sicherzustellen, dass die Anmerkung 1 zum Begriff: Diese nachteiligen Auswirkungen schließen Berufskrankheiten, arbeitsbedingte Erkrankungen und Todesfälle ein. Anmerkung 2 zum Begriff: Der Begriff Verletzung und Erkrankung impliziert das Vorhandensein von Verletzungen oder Erkrankungen, entweder allein o- der in Kombination. Anmerkung 1 zum Begriff: Zeigt das Ergebnis einer Prüfung Konformität, kann es zu Zwecken der Verifizierung verwendet werden. Anmerkung 2 zum Begriff: Das Ergebnis einer Prüfung kann Konformität oder Nichtkonformität oder einen Grad von Konformität aufzeigen. Anmerkung 1 zum Begriff: Dies ist eine der gebräuchlichen Anmerkung 1 zum Begriff: Für die Anwendung dieses Dokuments sind rechtliche Verpflichtungen und andere Anforderungen diejenigen, die für das SGA- Managementsystem relevant sind. Anmerkung 2 zum Begriff: Rechtliche Verpflichtungen und andere Anforderungen umfassen die Festlegungen aus Tarifverträgen. Anmerkung 3 zum Begriff: Rechtliche Verpflichtungen und andere Anforderungen umfassen jene, die die Personen bestimmen, die in Übereinstimmung mit Gesetzen, Vorschriften, Tarifverträgen und in der Praxis Vertreter der Beschäftigten sind. Deutscher Glossar_IQBOHS_SGA_V1.01 Seite 6 von 12 02.08.2018

Managementsystem Messung implementierten Prozesse in der Organisation befolgt werden. Satz zusammenhängender oder sich gegenseitig beeinflussender Elemente einer Organisation, um Politiken, Ziele und Prozesse zum Erreichen dieser Ziele festzulegen Prozess zum Bestimmen eines Wertes Anmerkung 1 zum Begriff: Ein Managementsystem kann eine oder mehrere Disziplinen behandeln. Anmerkung 2 zum Begriff: Die Elemente des Systems beinhalten die Struktur der Organisation, Rollen, Verantwortlichkeiten, Planung, Betrieb, Leistungsbewertung und Verbesserung. Anmerkung 3 zum Begriff: Der Anwendungsbereich eines Managementsystems kann die ganze Organisation, bestimmte Funktionen der Organisation, bestimmte Bereiche der Organisation oder eine oder mehrere Funktionen über eine Gruppe von Organisationen hinweg umfassen. Anmerkung 4 zum Begriff: Dies ist eine der gebräuchlichen Anmerkung 2 zum Begriff wurde geändert, um einige der weiter gefassten Elemente eines Managementsystems zu verdeutlichen. Anmerkung 1 zum Begriff: Dies ist eine der gebräuchlichen Überwachung Bestimmung des Zustands eines Systems, eines Prozesses oder einer Tätigkeit Anmerkung 1 zum Begriff: Zum Bestimmen des Zustands kann es erforderlich sein zu prüfen, zu beaufsichtigen oder kritisch zu beobachten. Anmerkung 2 zum Begriff: Dies ist einer der gebräuchlichen Nichtkonformität Nichterfüllung einer Anforderung Anmerkung 1 zum Begriff: Nichtkonformität bezieht sich auf Anforderungen nach diesem Dokument und auf zusätzliche Anforderungen in Bezug auf ein SGA- Managementsystem, die eine Organisation für sich selbst festlegt. Anmerkung 2 zum Begriff: Dies ist einer der gebräuchlichen Anmerkung 1 zum Begriff wurde hinzugefügt, um die Beziehung von Deutscher Glossar_IQBOHS_SGA_V1.01 Seite 7 von 12 02.08.2018

Nichtkonformitäten zu den Anforderungen dieses Dokuments und zu den eigenen Anforderungen der Organisation an ihr SGA-Managementsystem zu verdeutlichen. Ziel zu erreichendes Ergebnis Anmerkung 1 zum Begriff: Ein Ziel kann strategisch, taktisch oder operativ sein. Anmerkung 2 zum Begriff: Ziele können sich auf verschiedene Disziplinen beziehen (beispielsweise finanzielle, gesundheits- und sicherheitsbezogene sowie Umweltziele) und für verschiedene Ebenen gelten (beispielsweise strategisch, organisationsweit, projekt-, produkt-, prozessbezogen). Anmerkung 3 zum Begriff: Ein Ziel kann auf andere Weise ausgedrückt werden, beispielsweise als beabsichtigtes Ergebnis, als Zweck, als betriebliches Kriterium, als SGA-Ziel oder durch andere Wörter mit ähnlicher Bedeutung. Anmerkung 4 zum Begriff: Dies ist einer der gebräuchlichen Die ursprüngliche Anmerkung 4 zum Begriff wurde gelöscht, da der Begriff SGA-Ziel separat definiert wurde. Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit SGA- Managementsystem Ziel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit SGA-Ziel Chancen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit SGA-Chancen Leistung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Managementsystem o- der Teil eines Managementsystems, das/der zum Erreichen der SGA- Politik angewendet wird. von einer Organisation festgelegtes Ziel, um spezifische Ergebnisse in Übereinstimmung mit der SGA-Politik zu erreichen Umstand oder Reihe von Umständen, die zur Verbesserung der SGA- Leistung führen können Leistung, bezogen auf die Wirksamkeit zur Prä- Anmerkung 1 zum Begriff: Die beabsichtigten Ergebnisse des SGA-Managementsystems sind die Prävention von Verletzung und Erkrankung von Beschäftigten und die Bereitstellung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsplätze. Anmerkung 2 zum Begriff: Die Begriffe Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA) und Arbeitsschutz bzw. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben die gleiche Bedeutung. Deutscher Glossar_IQBOHS_SGA_V1.01 Seite 8 von 12 02.08.2018

SGA-Leistung Politik für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit SGA-Politik Risiko für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit SGA-Risiko Organisation ausgliedern vention von Verletzungen und Erkrankungen von Beschäftigten und die Bereitstellung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsplätze Politik zur Prävention arbeitsbedingter Verletzungen und Erkrankungen von Beschäftigten und zur Bereitstellung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsplätze Kombination aus der Eintrittswahrscheinlichkeit arbeitsbezogener gefahrbringender Ereignisse oder Expositionen und der Schwere der Verletzung und Erkrankung, die durch die Ereignisse oder die Expositionen hervorgerufen werden kann Person oder Personengruppe, die eigene Funktionen mit Verantwortlichkeiten, Befugnissen und Beziehungen hat, um ihre Ziele zu erreichen eine Vereinbarung treffen, bei der eine externe Organisation einen Teil einer Funktion oder eines Prozesses einer Organisation wahrnimmt bzw. durchführt Anmerkung 1 zum Begriff: Der Begriff Organisation umfasst u. a. Einzelunternehmer, Gesellschaft, Konzern, Firma, Unternehmen, Behörde, Handels-gesellschaft, Wohltätigkeitsorganisation, Institution oder Teile oder eine Kombination der genannten, ob eingetragen oder nicht, öffentlich oder privat. Anmerkung 2 zum Begriff: Dies ist eine der gebräuchlichen Anmerkung 1 zum Begriff: Eine externe Organisation befindet sich außerhalb des Anwendungsbereichs des Managementsystems, obwohl die ausgegliederte Funktion oder der ausgegliederte Prozess im Rahmen des Anwendungsbereichs liegen. Anmerkung 2 zum Begriff: Dies ist eine der gebräuchlichen Deutscher Glossar_IQBOHS_SGA_V1.01 Seite 9 von 12 02.08.2018

Beteiligung Einbeziehung in die Entscheidungsfindung Anmerkung 1 zum Begriff: Die Beteiligung umfasst die Einbeziehung von SGA-Gremien und der Vertreter der Beschäftigten, wo vorhanden. Leistung messbares Ergebnis Anmerkung 1 zum Begriff: Leistung kann sich entweder auf quantitative oder qualitative Feststellungen beziehen. Ergebnisse können mit qualitativen oder quantitativen Methoden bestimmt und bewertet werden. Anmerkung 2 zum Begriff: Leistung kann sich auf das Führen und Steuern von Tätigkeiten, Prozessen, Produkten (einschließlich Dienstleistungen), Systemen o- der Organisationen beziehen. Anmerkung 3 zum Begriff: Dies ist eine der gebräuchlichen Anmerkung 1 zum Begriff wurde geändert, um die Arten von Methoden zu verdeutlichen, die zur Bestimmung und Bewertung von Ergebnissen verwendet werden dürfen. Politik Absichten und Ausrichtung einer Organisation, wie von der obersten Leitung formell ausgedrückt Anmerkung 1 zum Begriff: Dies ist eine der gebräuchlichen Verfahren festgelegte Art und Weise, eine Tätigkeit o- der einen Prozess auszuführen Anmerkung 1 zum Begriff: Verfahren können dokumentiert werden oder nicht. [QUELLE: ISO 9000:2015, 3.4.5, modifiziert Anmerkung 1 zum Begriff wurde geändert.] Prozess Anforderung Satz zusammenhängender und sich gegenseitig beeinflussender Tätigkeiten, der Eingaben in Ergebnisse umwandelt Erfordernis oder Erwartung, das oder die festgelegt, üblicherweise vorausgesetzt oder verpflichtend ist Anmerkung 1 zum Begriff: Dies ist einer der gebräuchlichen Anmerkung 1 zum Begriff: Üblicherweise vorausgesetzt bedeutet, dass es für die Organisation und interessierte Parteien übliche oder allgemeine Praxis ist, dass das entsprechende Erfordernis oder die entsprechende Erwartung vorausgesetzt wird. Anmerkung 2 zum Begriff: Eine festgelegte Anforderung ist eine, die beispielsweise in dokumentierter Information enthalten ist. Anmerkung 3 zum Begriff: Dies ist eine der gebräuchlichen Deutscher Glossar_IQBOHS_SGA_V1.01 Seite 10 von 12 02.08.2018

Überprüfung Risiko Bestimmung der Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit eines Objekts, festgelegte Ziele zu erreichen BEISPIEL: Managementbewertung, Entwicklungsüberprüfung, Überprüfung von Kundenanforderungen, Anforderung, Überprüfung von Korrekturmaßnahmen und Begutachtung. Auswirkung von Ungewissheit Anmerkung 1 zum Begriff: Überprüfung kann auch die Bestimmung der Effizienz enthalten. Anmerkung 1 zum Begriff: Eine Auswirkung ist eine Abweichung vom Erwarteten in positiver oder negativer Hinsicht. Anmerkung 2 zum Begriff: Ungewissheit ist der Zustand des, auch teilweisen, Fehlens von Informationen im Hinblick auf das Verständnis eines Ereignisses oder Wissen über ein Ereignis, seine Folgen oder seine Wahrscheinlichkeit. Anmerkung 3 zum Begriff: Risiko wird häufig durch Bezugnahme auf mögliche Ereignisse (definiert in ISO Guide 73:2009, 3.5.1.3) und Folgen (definiert in ISO Guide 73:2009, 3.6.1.3), oder durch eine Kombination beider charakterisiert. Anmerkung 4 zum Begriff: Risiko wird häufig mittels der Folgen eines Ereignisses (einschließlich Veränderungen der Umstände) in Verbindung mit der Wahrscheinlichkeit (definiert in ISO Guide 73:2009, 3.6.1.1) seines Eintretens beschrieben. Anmerkung 5 zum Begriff: Wenn in diesem Dokument der Begriff Risiken und Chancen verwendet wird, bedeutet dies SGA-Risiken, SGA-Chancen sowie andere Risiken und Chancen für das Managementsystem. Anmerkung 6 zum Begriff: Dies ist einer der gebräuchlichen Anmerkung 5 zum Begriff wurde hinzugefügt, um den Begriff Risiken und Chancen für die Verwendung in diesem Dokument zu verdeutlichen. Deutscher Glossar_IQBOHS_SGA_V1.01 Seite 11 von 12 02.08.2018

oberste Leitung Beschäftigter Arbeitsplatz Person oder Personengruppe, die eine Organisation auf der obersten Ebene führt und steuert Person, die Arbeit oder arbeitsbezogene Tätigkeiten ausführt, die im Einflussbereich der Organisation stehen Ort im Einflussbereich der Organisation, an dem sich eine Person zu Arbeitszwecken aufhalten oder den sie zu Arbeitszwecken aufsuchen muss Anmerkung 1 zum Begriff: Die oberste Leitung ist innerhalb der Organisation in der Lage, Verantwortung zu delegieren und Ressourcen bereitzustellen, vorausgesetzt, die letztendliche Verantwortung für das SGA-Managementsystem verbleibt bei ihr. Anmerkung 2 zum Begriff: Wenn der Anwendungsbereich des Managementsystems nur einen Teil einer Organisation umfasst, bezieht sich oberste Leitung auf diejenigen, die diesen Teil der Organisation führen und steuern. Anmerkung 3 zum Begriff: Dies ist eine der gebräuchlichen Anmerkung 1 zum Begriff wurde geändert, um die Verantwortung der obersten Leitung in Bezug auf ein SGA- Managementsystem zu verdeutlichen. Anmerkung 1 zum Begriff: Personen leisten Arbeit oder arbeitsbezogene Tätigkeiten im Rahmen unterschiedlicher Vereinbarungen, bezahlt oder unbezahlt, beispielsweise regelmäßig oder vorübergehend, zeitweise oder saisonal, gelegentlich oder auf Teilzeitbasis. Anmerkung 2 zum Begriff: Beschäftigte schließen die oberste Leitung sowie leitendes und nicht leitendes Personal ein. Anmerkung 3 zum Begriff: Die Arbeit oder die arbeitsbezogenen Tätigkeiten, die im Einflussbereich der Organisation ausgeführt werden, können durch bei der Organisation angestellte Beschäftigte, Beschäftigte von externen Anbietern, Auftragnehmer, Einzel-personen, Leiharbeitnehmer und andere Personen erbracht werden, soweit die Organisation Anteil am Einfluss auf ihre Arbeit oder arbeitsbezogene Tätigkeiten hat, entsprechend dem Kontext der Organisation. Anmerkung 1 zum Begriff: Die Verantwortung der Organisation für den Arbeitsplatz im Rahmen des SGA-Managementsystems ist von ihrem Grad an Einfluss auf den Arbeitsplatz abhängig. Deutscher Glossar_IQBOHS_SGA_V1.01 Seite 12 von 12 02.08.2018