B13 - Ortsumgehung Schlungenhof Variantenfindung Grundlegende Informationen 1. Workshop Arbeitsgruppe am 30.05.2017 in Gunzenhausen
Inhalt 1. Ortsumgehung Schlungenhof: Einführung 2. Beteiligung als Planungsaufgabe 3. Rahmenbedingungen in Schlungenhof 4. Aktueller Planungsstand 2
1. Ortsumgehung Schlungenhof: Einführung Die Ortsumgehung Schlungenhof ist im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 im vordringlichen Bedarf enthalten. Bundesverkehrswegeplan (BVWP): Planungsinstrument der Bundesregierung für die Verkehrspolitik Finanzierung der Maßnahmen durch Bundesverkehrsministerium Planung und Umsetzung durch Staatl. Bauamt in Auftragsverwaltung Vordringlicher Bedarf Angemeldete Variante ist nur eine Möglichkeit von vielen! Andere Verläufe bis hin zur Nullvariante (keine Ortsumgehung) möglich! Bewertung Schlungenhof zusammen mit Merkendorf und Stadeln 3
1. Ortsumgehung Schlungenhof: Einführung Voruntersuchung: Ermittlung von Lösungsmöglichkeiten Untersuchung und Bewertung Entscheidung für Lösung danach Ausplanung und Realisierung, falls Planfeststellung erfolgreich Bedarfsplananmeldung Voruntersuchung Vorentwurf Planfeststellung Rechtsmittel Grunderwerb Wichtig: Untersuchung aller sich aufdrängenden Varianten notwendig, damit gewählte Lösung im Verfahren belastbar bleibt! Ausschreibung / Vergabe Bauausführung Verkehrsfreigabe 5
1. Ortsumgehung Schlungenhof: Einführung Ausgangssituation an der Ortsdurchfahrt Schlungenhof 6
1. Ortsumgehung Schlungenhof: Einführung Ausgangssituation an der Ortsdurchfahrt Schlungenhof Vielfältige Nutzungen (Wohnen, Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft ) Autoaffine Nutzungen (Tankstelle, Autohaus Feil, KFZ-Technik Rebelein ) 2. Reihe ( hinter Ortsdurchfahrt): Wohnen und Urlauben am See Ungenutzte Bauernhöfe und verwachsene Gärten Mangelhafte Führung der Fuß- und Radwege 7
1. Ortsumgehung Schlungenhof: Einführung Nutzungskartierung der Ortsdurchfahrt Schlungenhof (Stand: 01/17) direkt an B13: geschätzt 6 Wohngebäude bewohnt, z.t. von 1 Person* geschätzt 7 Wohngebäude stehen offensichtlich leer* zahlreiche landwirtschaftliche Nebengebäude, z.t. ungenutzt Gewerbe dominiert als Nutzung * Schätzungen auf Basis Nutzungskartierung 8
2. Beteiligung als Planungsaufgabe Die Menschen in unserem Land fordern gegenüber Politik und Verwaltung eine frühzeitige, offene und kontinuierliche Bürgerbeteiligung ein ohne Zweifel zu Recht Alexander Dobrindt, Bundesverkehrsminister Praxisbeispiele mit frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung entweder im größeren Maßstab (z.b. B15neu) oder anderer Struktur (z.b. Ortsumgehung Cadolzburg) Ortsumgehung Schlungenhof (und Dietfurt) als Pilotprojekt! 9
2. Beteiligung als Planungsaufgabe 10
2. Beteiligung als Planungsaufgabe Wann kommt welches Gremium zusammen? Arbeitsgruppe Lenkungsgruppe Bürgerdialog Der Weg zur Vorzugsvariante 11
2. Beteiligung als Planungsaufgabe Sicherstellen der fachlichen Erfordernisse innerhalb der Arbeitsgruppe Gemeinsames Entwickeln von Vorschlägen Fachtechnisches Umsetzen durch Bauamt mit Fachbehörden und/oder Ingenieurbüros - bei Bedarf Abschließende Diskussion und Verabschieden der Ergebnisse in der Arbeitsgruppe 12
3. Rahmenbedingungen in Schlungenhof Verkehr und Nutzung Nähe zum Fränkischen Seenland und Anschlüsse am Altmühlsee in / nahe Schlungenhof (Surfufer, Seezentrum Schlungenhof) Bosch-Werk Schwertransport in alle Richtungen Gewerbebetriebe an der Ortsdurchfahrt Schlungenhof haben sich an Verkehr angepasst (Tankstelle, Autohändler, Kfz-Reparaturwerkstatt) Probleme mit innerstädtischem Verkehr in Gunzenhausen Absicht der DB AG zur Beseitigung des Bahnübergangs für Kreisstraße WUG 22 und zwei weiterer BÜ s 13
3. Rahmenbedingungen in Schlungenhof Umwelt und Naturschutz Grundsatz der Eingriffs- und Ausgleichsregelung Altmühl als FFH-Gebiet, Altmühlsee als Europäisches Vogelschutzgebiet und einige gesetzlich geschützte Biotope, z.b. am Steingraben Wiesenbrütergebiet Überschwemmungsgebiete und Retentionsräume für Hochwasserschutz Trinkwasserschutzgebietszonen 14
3. Rahmenbedingungen in Schlungenhof Rechtliche Vorgaben: Beispiel Lärm Lärmgrenzwerte gesetzlich festgelegt Bei Straßenplanung wird Lärm grundsätzlich berechnet unterscheiden: aktiver und passiver Lärmschutz Pauschalwert für Lärmabstand : 200-250 m Lärmschutzwand Beispiel für Aktiven Lärmschutz 1. Workshop Arbeitsgruppe Dietfurt, Einführung - Werner Ott, StBA Ansbach - 29.05.2017 - Dietfurt 15
4. Aktueller Planungsstand Faunistische Planungsraumanalyse: Ergebnisse vorhanden Umweltverträglichkeitsstudie in Beauftragung Verkehrsgutachten in Bearbeitung, Ergebnisse Okt. 2017 Beschaffung von Grundlagendaten für Variantenfindung Linien für mögliche Trassenverläufe Lenkungsgruppensitzung am 20.04.2017 17
Untersuchungsraum - Vorschlag 18
Übersichtskarte Vortrag/Anlass - Autor - Datum - Ort 20