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Im Auftrag Bürger. Oberste Bundesbehörden. Abteilungen Z und B - im Hause - Alt-Moabit 101 D, Berlin Berlin.

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Transkript:

Bost, Axel, EB2 12 Von: gorsinsky-ma@bmj.bund.de Gesendet: Donnerstag, 7. März 2013 09:50 An: 507-1@auswaertiges-amt.de; 507-RI@auswaertiges-amt.de; christeljagst@bk.bund.de; oliver.kiein@bk.bund.de; k11@bkm.bmi.bund.de; Thomas.Ernstschneider@bkm.bmi.bund.de; Bettina.klingbeil@bmbfbund.de; fritjofmaennel@bmbf.bund.de; georg.starke@bmelv.bund.de; 213@bmelv.bund.de; BUERO-ZR; Bost, Axel, EB2; Buero-VIB4; Dannenbring, Silvia, Dr., ZR Cc: Pakuscher-Ir@bmj.bund.de; finkenberger-pa@bmj.bund.de; gutjahrev@bmj.bund.de Betreff: Leistungsschutzrecht für Presseverleger - Notifikation nach der RL 98/34/EG - Frist: 14.03.2013 Anlagen: Anschreiben_Ressorts_Anlage.doc; Anschreiben_Ressorts.pdf Wichtigkeit: Hoch Sehr geehrte Damen und Herren, beigefügt übersende ich Ihnen unser heutiges Schreiben. Ich bitte die Frist zu beachten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Mandy Gorsinsky Bundesministerium der Justiz Abteilung für Handels- und Wirtschaftsrecht Mohrenstraße 37 Tel. 0049 30 18 580 9319 Fax 004930 18 580 8251 www.bm'.bund.de

Anlage Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft in der Fassung der RL 98/34 EG zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 hier: Gesetzgebungsverfahren der Bundesrepublik Deutschland zur Einführung eines Leistu ngsschutzrechts für Presseverleger Bezug: E-Mail der Europäischen Kommission vom 27. Februar 2013 (DG Enterprise and Industry -Unit C3 - Prevention of technical barriers) an das Bundesministerium für Wirtschaft Die Europäische Kommission hat mit o.g. E-Mail die Regierung der Bundesrepublik Deutschland um Erläuterung zu dem Gesetzgebungsverfahren gebeten, mit dem ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger in das deutsche Urheberrechtsgesetz eingefügt werden soll. Die Europäische Kommission hat dabei an die Regelungen der Artikel 1(11) und Artikel 8 (1) der Richtlinie 98/34/EG erinnert, aus denen sich eine Verpflichtung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland ergeben kann, den Gesetzentwurf der Europäischen Kommission zu notifizieren. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, der Kommission der Europäischen Gemeinschaften folgendes mitzuteilen: Nach Auffassung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland begründet der Gesetzentwurf in der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Fassung (Bundestagsdrucksache 17/12534) keine Verpflichtung einer Notifizierung nach der Richtlinie 98/34/EG.

Bundesministerium der Justiz POSTANSCHRIFT BundesmjnisIßrJm der JisIiz, 71075 Berlin Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Scharnhorststr. 34-37 10115 Berlin Silvia. DannenbriflQ@brnwibufldde ero-zr bmwj. bund. da Axel. bund.de BuerO-VIB4@bmwi bund.de Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Referat K 11 Postfach 17 02 86 53028 Bonn K1 l(@.bkm.bmi.bund.de Thomas. Ernstschneider (bkm bmi.bund,de HAUSANSCHRIFT PWANSCHRiFT BEARBEITET VON REFERAT Mohrenstraße 37, 11015 Berlin Frau Dr. Finkenberger 11IB3 TEL +49 (30)18 580 9359 FAX +49 (30)18 580-8251 E-MAIL nkenbergerpabmj,bund.d AKTENZEICHEN UI 0 3-3600/20-34 100/2013 DATUM Berlin, 7. März 2013 Bundesministerium für Bildung und Forschung Hannoversche Straße 28-30 10115 Berlin per-mail: Fritjof.rnaennelbmbf bundde Bettina.k!ing beilbmbf. bunclde Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschu tz Wilhelmstraße 54 eorqstarke(bmejv bund.de 213@bmelv.bund.de Auswärtiges Amt Werderscher Markt 1 Per E-Mail, 507-1 auswaertiges-arntde 507-Rftäauswaertiqes..amd LIEFERANSCHRIFT Kroienstraßs 41, 10117 5e1jn VERKEHRSANBINDUNG U-Bhn7Kauoip (U2)

-2- Nachrichtlich: Bundeskanzleramt 11012 Berlin christei.jagstbk.bund.de oliver.klein.@bk.bund.de.ieee Regierungsentwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes zur Einführung eines: Leistungsschutzrechts für Presseverleger HF& Keine Notifizierung nach der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft in der Fassung der RL 98/48 EG zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 Antwort an die Europäische Kommission - Einleitung der Ressortabstimmung 1) E-Mail der Europäischen.Kommissiofl (Frau Charlotte Thomas, DG Enterprise and Industry, Unit C3) an BMWi vom 27. Februar 2013 2) E-Mail von BMWI (Herrn Axel Bast) an BMJ vom 27. Februar 2013) ANLAGEN: 1 Mit E-Mail vom 27. Februar 2013 an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat die Europäische Kommission die Bundesregierung daran erinnert, dass die Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste.der.Informationsgesellschaft eine Pflicht begründen könne, das Gesetzgebungsvorhaben zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger der Kommission zu notifizieren. Die Europäische Kommission bittet daher die Bundesregierung um Erläuterung des Regierungsentwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des U rheberrechtsgesetzes. Die Anfrage der Europäischen Kommission ist mit einer Mitteilung der Bundesregierung zu beantworten., die ich als Entwurf übersende. AUs hiesiger Sicht bedarf das Gesetzgebungsverfahren (Regierungsentwurf in BT-Drucks.17/11470; Beschlussempfehlung des Rechtsausschuss BT-Drs. 17/12534) keiner Notifizierung. Zu den Gründen darf ich auf die beigefügte Mitteilung verweisen.

-3- Ich erlaube mir, von Ihrem Einverständnis mit der Mitteilung an die KOM auszugehen, falls Sie mir nicht bis zum 14. März 2013 etwas anderes mitteilen. Im Auftrag Dr. Irene Pakuscher beglatbigt / ' Regierung s bersekret. 4/