Sozialrechtliche Aspekte der Lebertransplantation inkl. Lebendspende



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Thema kompakt Familienpflegezeit und Pflegezeitgesetz

Transkript:

Universitätsklinikum Essen Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin Sozialrechtliche Aspekte der Lebertransplantation inkl. Lebendspende Kinder- und Jugend Soz. Psychologin Melanie Goll, M.A.

Inhalte Schwerbehindertenausweis Vergünstigungen durch Ausweis Kinderkrankengeld Pflegegeld Familienpflegezeit Reha-Maßnahmen Finanzielle Belastung

Schwerbehindertenausweis Antragstellung, wo und wie? Einstufung (GdS) Vor LTX je nach Krankheitsbild Nach LTx: GdS 100 mit Merkzeichen H Nach 2 Jahren Rückstufung auf GdS 60-70

Merkzeichen H Hilflosigkeit G gehbehindert ag außergewöhnlich gehbehindert B Begleitperson erforderlich RF Rundfunkgebührenermäßigung Sonstige: Bl Gl 1.Kl

Vergünstigungen mit Ausweis Steuerermäßigungen Mobilität (Kfz) Aus-Weiterbildung Arbeits- und Berufsleben Sonstige Nachteilsausgleiche

Steuerermäßigungen SteuerPauschbeträge nach GdS Ohne Merkzeichen von 310 bis 1.420 Erhöhter Pauschbetrag bei H >bis zu 3.700 Pflegepauschbetrag >max. 924 bei H Fahrtkosten/ KFZ-Steuer Haushaltshilfe Außergewöhnliche Belastungen

Mobilität Beförderung im Nahverkehr ->bei ag und H kostenlos + PKW steuerfrei Unentgeltliche Begleitperson bei B Parkausweis nur bei ag Rabatte bei Versicherungen, Autokauf, Fluggesellschaften

Jugendliche/ Erwachsene Vorteile bei Ausbildung + Studium Zuschüsse für Arbeitgeber Nachteilsausgleiche bei Prüfungen Berufsbildungswerke Vorteile im Berufsalltag

Sonstige Nachteilsausgleiche Wohnen Z.B. Umbauten, Wohnberechtigungsschein Soziale Sicherung Kindergeld, Grundsicherung, EM-Rente Ermäßigungen bei kulturellen Veranstaltungen, u.a.

Kinderkrankengeld

45 SGB V Krankengeld bei Erkrankung des Kindes Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

bei stationärer Behandlung des Kindes Dauer pro Kind -10 Tage/Jahr -20 Tage/Jahr bei Alleinerziehenden (entscheidend ist nicht das Sorgerecht, sondern ob das Kind nur bei einem Elternteil lebt) Med. Notwendigkeit der Anwesenheit Lohnfortzahlung Arbeitgeber/ Leistungen Krankenkasse

Pflegegeld Antrag bei Krankenkasse Geld- Sach- Kombileistungen Notwendiger Hilfebedarf Pflegetagebuch Besuch des MdK Vorgehen bei Ablehnung

Hilfebedarf Körperpflege Ernährung Mobilität Hauswirtschaftliche Versorgung

Pflegestufen Pflegestufe 1 Pflegegeld 235 / 90 Min.- 46 Min. Grundpfl. Pflegestufe 2 Pflegegeld 440 / 180 Min.- 120 Min. Pflegestufe 3 Pflegegeld 700 / 300 Min. 240 Min.

Familienpflegezeit Kurzzeitpflege Pflegebedürftige nahe Angehörige akut aufgetretene Pflegesituation Erforderlichkeit des Fernbleibens von der Arbeit, um bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder pflegerische Versorgung sicherzustellen Unverzügliche Information an den Arbeitgeber

Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung Achtung: Fortzahlung der Vergütung für 5 Tage- bei längerer Dauer rückwirkender Fortfall des Entgeltanspruchs Sozialversicherungspflicht bleibt bestehen

Reha-Maßnahmen Stationäre Reha-Maßnahme Ambulante Reha-Maßnahme Familienorientierte Reha-Maßnahme Mutter-Kind-Kur AHB

Finanzielle Belastungen Fahrtkosten Ambulanz Spezielle Medikamente Zuzahlungen Erwachsene Befreiungskarte Privatversicherung

Unterschied Empfänger- Spender bei Lebendspende Vorteile/Ausgleiche für Empfänger gelten nicht für Spender>Reha/Folgeschäden

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!