CFS Lecture: Ein nachhaltiges Finanzsystem für eine nachhaltige Wirtschaft in Europa

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Transkript:

CFS Lecture: Ein nachhaltiges Finanzsystem für eine nachhaltige Wirtschaft in Europa Empfehlungen der High Level Expert Group on Sustainable Finance an die EU-Kommission 22. Mai 2018, Frankfurt am Main Michael Schmidt, Mitglied der Geschäftsführung, Deka Investment GmbH

Politischer Wille, Regulatorik und freiwillige Initiativen sind ein wesentlicher Treiber für nachhaltiges Investieren weltweit. Politische Rahmenbedingungen, regulatorische Initiativen und Empfehlungen Pariser Klimaabkommen COP 21 (2015) UN (2015) CSR-Richtlinie (2017) Pensionsfonds-Richtlinie (2019) Aktionärsrechte-Richtlinie (2019) Bild: alphr.com 2

Frankreichs Pionierleistung: L article 173 (paragraphe VI) de la Loi sur la transition Énergétique pour la Croissance Verte (TECV).» (Aus-)Wirkungen der Investitionen Zentrales Konzept von Artikel 173-VI: Der Begriff der (Aus-)Wirkung hat zwei Blickrichtungen. Einerseits im Hinblick auf das Risiko-Management für das investierte Vermögen: Auswirkungen auf Investitionen Andererseits in Bezug auf den Beitrag dieser Vermögenswerte für ESG-Faktoren: Auswirkungen der Investition (Aus-)Wirkungen auf Investitionen Das Prinzip der (Aus-)Wirkung wird in die drei Kardinaltugenden von SRI aufgegliedert: Vorsorge (Risikoanalyse) Moderation (Reduzierung der Auswirkungen) Aktion (Beitrag und Engagement). 3

In Deutschland ist mit dem Hub for Sustainable Finance (H4SF) eine landesweite Plattform für Sustainable-Finance-Initiativen entstanden. Deutsche Börse AG Rat für Nachhaltige Entwicklung Steuerungskreis: Prof. Dr. Alexander Bassen (RNE), Kristina Jeromin (Deutsche Börse), Dr. Velibor Marjanovic (KfW), Dustin Neuneyer (PRI), Michael Schmidt (Deka) Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung PRI Roadmap for Germany RNE Living Document Final Report Sustainable Finance Cluster Accelerating Sustainable Finance Green Finance Cluster Frankfurt 10 Thesen für eine nachhaltige Finanzwirtschaft in Deutschland (27.09.2017) Sustainable Finance Gipfel Deutschland (23.10.2017) 4

Die High Level Expert Group on Sustainable Finance wurde Ende 2016 von der EU Kommission (DG FISMA) mit 20 Mitgliedern und 9 Beobachtern aufgesetzt. MEMBERS AMC Strategy Erarbeitung von Empfehlungen mit den Zielen: 1) Schaffung eines nachhaltigen Finanzsystems in einem nachhaltigen Wirtschaftssystem 2) Mobilisierung von Kapital für eine nachhaltige Wirtschaft, zur Erreichung der Klimaziele und der UN-Agenda 2030 durch Integration von Nachhaltigkeit in die Finanzmarktpolitik und Regulatorik des Finanzsystems der EU Zwischenbericht 13.07.2017 / Schlussbericht 31.01.2018 Polish Bank Association Finance Finland OBSERVERS 5

Der Schlussbericht der High Level Expert Group bildet die Grundlage für den Aktionsplan der EU-Kommission. 22. Februar 2018, Berlin: HIGH-LEVEL CONFERENCE ON SUSTAINABLE FINANCE (Konferenz der EU Kommission, Diskussion des HLEG-Berichts) 08. März 2018, Brüssel: Veröffentlichung Action Plan: Financing Sustainable Growth 22. März 2018, Brüssel: FINANCING THE GROWTH OF TOMORROW (Konferenz der EU Kommission, Diskussion des Aktionsplans der EU-Kommission) Feierliche Übergabe an Vice President Dombrovskis in Brüssel, 2.2.2018 Zeitgleich: EU Gipfel der Staatsund Regierungschefs 6

Der HLEG-Abschlussbericht ist das bislang umfassendste und am meisten beachtete Werk zu Nachhaltigkeit in der Finanzindustrie. Angesichts der Komplexität des Finanzsystems und seiner politischen sowie regulatorischen Rahmenbedingungen gibt es keinen einzelnen Stellhebel, um ( ) das Finanzsystem auf Nachhaltigkeit umzustellen ( ) Die Kunst der Implementierung wird sein, die regulatorische Last und Komplexität nicht zu erhöhen, da der letztliche Zweck die Förderung von Investitionen ist. Verbindende Themen Kernempfehlungen mit höchster Priorität Weitere Querschnittsempfehlungen Branchenspezifische Empfehlungen Empfehlungen zu sozialen und weitergreifenden Umweltaspekten 7

Der Bericht hebt vier Themen hervor zur Beschleunigung der Transformation hin zu einem nachhaltigen Finanzsystem. 1. Das erste Thema ist die Notwendigkeit, in Europa einen vollständig koordinierten Ansatz für eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen, der Veränderungen im Finanzsystem mit den Aktivitäten in der Realwirtschaft in Einklang bringt. 2. Das zweite Thema adressiert die zentrale Rolle der Finanzwirtschaft als Dienstleister, im Dienst der Bedürfnisse und Präferenzen ihrer Kunden. 3. Das dritte Thema hebt hervor, wie wichtig es ist, nachhaltige Finanzierungen mit den spezifischen Bedarfen in den Regionen Europas zusammenzubringen. 4. Das vierte Thema beschreibt das dringliche Erfordernis, den Zeithorizont von Entscheidungen in der Finanzwirtschaft auszudehnen. 8

Die 16 Kern- und Querschnitts-Empfehlungen lassen sich zu drei größeren Handlungsfeldern zusammenfassen. Ein nachhaltiges Finanzsystem Vier verbindende Themen Handlungsfelder Kernempfehlungen Querschnittsempfehlungen Definitionen und Standards Kultur und Verhalten Transparenz und Wirkung Klassifizierungssystem (1) Standards und Labels (5) Privatanlegermarkt (4) Treuhänderische Pflichten (2) Governance und Kultur (7) Aufsichtsbehörden (8) Privatanlegermarkt (4) Offenlegungspflichten (3) Sustainable Infrastructure (6) Privatanlegermarkt (4) Globale Reichweite (8) Kurz- vs. Langfristigkeit (1) Bürgerengagement (2) Think Sustainability First (7) EU Observatory (3) Transparenz bei Benchmarks (4) Rechnungslegungsstandards (5) Investitionen in Energieeffizienz (6) für eine nachhaltige Wirtschaft 9

Acht Kernempfehlungen mit höchster Priorität 1. Schaffung und Pflege eines einheitlichen EU-Klassifizierungssystems für Nachhaltigkeit 2. Klarstellung der treuhänderischen Pflichten von Investoren, um eine längerfristige Ausrichtung zu erreichen und Nachhaltigkeitspräferenzen besser zu berücksichtigen 3. Verstärkung von Offenlegungspflichten, beginnend mit Aspekten des Klimawandels, für eine größere Transparenz über Nachhaltigkeitsrisiken 4. Kernelemente einer Strategie für den Privatanlegermarkt: Anlageberatung, Öko-Labels und SRI Minimum Standards 5. Entwicklung und Umsetzung von offiziellen europäischen Nachhaltigkeitsstandards und -labels, beginnend mit Green Bonds. 6. Schaffung einer Einheit Sustainable Infrastructure Europe 7. Governance, Unternehmens- und Führungskultur 8. Berücksichtigung von Nachhaltigkeit im Aufsichtsmandat der ESAs (Europäische Aufsichtsbehörden der Finanzindustrie) sowie Ausweitung des Zeithorizonts im Risikomonitoring 10

https://www.youtube.com/watch?v=pkriw2yc5wa 11

Acht weitere Querschnittsempfehlungen 1. Beseitigung der Diskrepanz zwischen kurzem Entscheidungshorizont und langfristigen Nachhaltigkeitswirkungen 2. Förderung des Bürgerengagements für Nachhaltigkeitsthemen im Finanzbereich 3. Gründung eines EU Observatory on Sustainable Finance, um evidenzbasierte Finanzmarktpolitik zu ermöglichen. 4. Sicherstellung einer erhöhten Transparenz und Beratung zur Nachhaltigkeitsorientierung von Benchmarks und Indizes 5. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in Rechnungslegungsstandards 6. Beseitigung von Hürden zur Finanzierung von Energieeffizienzprojekten. 7. Implementierung eines Think Sustainability First -Prinzips in der EU-Finanzmarktpolitik und regulierung 8. Nutzung der EU-Aktivitäten zur Verankerung einer nachhaltigen Finanzwirtschaft auf globaler Ebene. 12

Acht branchenspezifische Empfehlungen 1. Banken 2. Versicherungen 3. Asset Management 4. Pensionsfonds 5. Kreditratings und Nachhaltigkeitsratings 6. Börsen und Finanzzentren 7. Investment Consultants 8. Investmentbanken 13

Vier Empfehlungen zu sozialen und weitergreifenden Umweltaspekten 1. Berücksichtigung der sozialen Dimension 2. Naturkapital und Umweltherausforderungen 3. Landwirtschaft 4. Meeresressourcen 14

Die HLEG-Empfehlungen sind in großem Umfang in den Aktionsplan der Europäischen Kommission mit 3 Zielen und 10 Maßnahmen eingeflossen. Quelle: EU-Kommission Q1 2018 Q2 2018 Q3 2018 Q4 2018 Q1 2019 Q2 2019 Q3 2019 Q4 2019 15

** * Aktionsplan Maßnahmen Die Europäische Kommission hat fast alle HLEG-Empfehlungen aufgegriffen. Kernempfehlungen Querschnittsempfehlungen Branchenspezifische Empfehlungen 1 1 2 3 4 5 6 7 8 1 2 3 4 5 6 7 8 1 2 3 4 5 6 7 8 2 3 4 5 6 7 8 9 10 * Umsetzung des Aktionsplans ** Nächste Schritte 16

Die 10 Maßnahmen des Aktionsplans Finanzierung nachhaltigen Wachstums : Erste Legislativ-Vorschläge kommen noch in Q2 2018. Q2 2018 Q3 2018 Q4 2018 Q1 2019 Q2 2019 Q3 2019 Q4 2019 1 Einführung eines EU-Klassifikationssystems für nachhaltige Tätigkeiten 2 Schaffung von Normen und Kennzeichen für umweltfreundliche Finanzprodukte 3 Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte 4 Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in der Finanzberatung 5 Entwicklung von Nachhaltigkeitsbenchmarks 6 Bessere Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in Ratings und Marktanalysen 7 Klärung der Pflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter 8 Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in den Aufsichtsvorschriften 9 Stärkung der Vorschriften zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen und zur Rechnungslegung 10 Förderung einer nachhaltigen Unternehmensführung u. Abbau von kurzfristigem Denken auf Kapitalmärkten Nicht-legislative Maßnahmen Legislativ-Vorschlag Maßnahme der zweiten Ebene 17

Disclaimer Dieses Dokument, datiert zum 22. Mai 2018, wurde erstellt von Michael Schmidt, Mitglied der Geschäftsführung, Deka Investment GmbH, und Mitglied der High Level Expert Group on Sustainable Finance. Die Informationen und Ansichten in dieser Präsentation hinsichtlich des Schlussberichts der High Level Expert Group on Sustainable Finance sowie des Aktionsplans der EU-Kommission spiegeln nicht notwendigerweise die Meinung von Michael Schmidt oder von Deka Investment wider. Die Verantwortung für die hier zusammengestellten Informationen und Ansichten hinsichtlich des Schlussberichts liegt allein bei der High Level Expert Group on Sustainable Finance bzw. der EU-Kommission. 18