Politikbereich Rente Mindestrente für langjährig Versicherte Grüne Garantierente von 850 Euro für Neurentner mit mindestens 30 Versicherungsjahren unabhängig von Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung Zu Versicherungszeiten gehören Beitragszeiten, Anrechnungszeiten z.b. wg. Arbeitslosigkeit, Pflege, Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr Private und betriebliche Ansprüche werden nur teilweise auf Garantierente angerechnet Solidarische Mindestrente von 1.050 Euro finanziert aus Beitragen und Bundeszuschüssen, wenn Rente unter dieser Grenze liegt (9/19) Steuerfinanzierte Solidarrente in Höhe von mindestens 850 Euro für 30 Beitragsjahre und 40 Versicherungsjahre + Höherbewertung der Zeiten der Arbeitslosigkeit, Zeiten im Niedriglohnsektor und familienbedingter Erwerbsunterbrechungen (80/81) Lebensleistungsrente (40 Jahre versichert und private Vorsorge) in Höhe von 850 Euro mit stärkerer Anerkennung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten (73) Ein der Grundsicherung im Alter vorgelagertes System in Form einer Mindestrente für langjährig Versicherte wird grundsätzlich begrüßt. Kriterien: - Angemessene Anerkennung von Kindererziehungsund Pflegezeiten. - Notwendig sind adäquate, abgestufte Zugangsvoraussetzungen, insbesondere für Menschen mit brüchiger Erwerbsbiographie, die besonders von Altersarmut betroffen bzw. bedroht sind. - Keine Alles- odernichts-situation - Auch Zeiten der Arbeit im Minijob sowie der Teilnahme an Fördermaßnahmen zum Eintritt oder Wiedereinstieg in Seite 1 von 6
den Arbeitsmarkt bei Arbeitslosigkeit müssen den Zugang eröffnen. Ost-West Einheitliches Rentenrecht Anhebung der Rentenwerte Ost auf Westniveau (135) Vereinheitlichung des Rentenrechts Ost und West als Gebot der Fairness (37) Rentengerechtigkeit Ost und West bis spätestens 2017(10) Einheitliches Rentensystem Ost-West u.a. durch Mindestlohn, bessere Tarifbindung, höheres Lohnniveau in Stufen (81) Rentenanpassung Ostund West ist schrittweise mit geltem Rentenrecht zu erreichen Voraussetzung stärkere Entwicklung der Wirtschaft im Osten (59) Rentensäulen Gesetzliche Säule als die zentrale Säule betriebliche und private Säule wichtige Ergänzungen zur Lebensstandsicherung (135) Weiterentwicklung der gesetzlichen Rente zu einer Bürgerversicherung (135) Gesetzliche Rente mit einen angemessenen Rentenniveau, damit das Vertrauen über Generationen in das System erhalten bleibt (135) Für Nebeneinander der drei Säulen Mischung aus umlagefinanzierten und kapitalgedeckter Vorsorge Gegen Einheitsversicherung, z.b. in Form der Einbeziehung der berufsständischen Versorgungswerke Keine Rücknahme der vergangenen Rentenreformen Anhebung des Rentenniveau auf 53 Prozent Streichung der mit der Agenda 2010 eingeführten Kürzungsformel (9/ 18) Bürgerversicherungskonzept der ersten Säule (inkl. Selbständige, Beamten, Politik) Aufhebung der Beitragsbemessungsgren ze (19) Gesetzliche Rentenversicherung muss konsequent paritätisch finanziert werden (19) Zusatzbeiträge an die Rentenversicherung leichter ermöglichen (79) Keine Absenkung des Rentenniveau in der ersten Säule bis 2020 (80) Stärkung und weitere Verbreitung der betrieblichen Säule (80) Drei Säulen zukunftsfest machen - Stärkung betriebliche und private Vorsorge (73) Mehr Transparenz durch bessere Information über Ansprüche in den einzelnen Säulen (74) Die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule der Altersvorsorge ist zu bewahren und gegebenenfalls auszubauen. Auch die Möglichkeit der Umwandlung von Lohnbestandteilen in Beiträge für Verträge der privaten Altersvorsorge ist zu erkennen und gegebenenfalls wahrzunehmen Selbständige Selbständige, die keine ausreichende anderweitige Versorgung haben, sollen in die Selbständigen soll der Weg zur Riesterförderung geöffnet werden (37) Einbeziehung der Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung (81) Verbesserung der Altersvorsorge- Wahlrecht zwischen gesetzlicher Rentenversiche- Um Altersarmut vorzubeugen, sollten Selbständige verpflichtet werden, für das Alter Seite 2 von 6
gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden (66) Gegen Zwangslösungen für Selbstständige (37) rung und anderen Versorgungsarten (74) vorzusorgen. Rente mit 67 Bekenntnis zur Rente mit 67 aber einhergehend mit besseren Arbeitsmarktchancen Rente mit 67 abschaffen (10/19) Abschlagfreie Rente spätestens ab 65 nach 40 Beitragsjahren soll schon mit 60 Lebensjahren abschlagfreie Rente möglich sein (19) Abschlagfreier Zugang zur Rente ab 63 Jahren nach 45 Versicherungsjahren (79) Rente mit 67 als richtiger Weg zur Sicherung der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung (73) Rente mit 67 ist notwendig, um Rente stabil zu halten. Allerdings muss die starke Diskriminierung älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt weiter abgebaut werden. Reha-Leistungen Ausreichende Finanzierung der Reha sicher stellen (39) Qualitätssicherung der Reha führt zu Minderausgaben (40) Reha-Deckel und Rehabeschränkungen abbauen (74) Anpassung der Reha- Leistungen an den sich verändernden Altersaufbau der Gesellschaft (74) Demografiekomponent e beim Reha-Deckel einführen, Änderungen sollen bereits 2013 einsetzen. Erwerbsminderung Abschlagfreie EM- Rente ab 63. Lebensjahr Bei medizinischen Gründen ohne Abschläge Streichung Abschläge EM Rente (19) Abschlagfreie Zugang zur EM Rente und Verlängerung der Zurechnungszeiten (79) Erhöhung der EM-Ren ten (74) Die Absicherung insbesondere jüngerer Erwerbsminderungsrentenbezieher ist zu verbessern. Flexible Übergänge Früheres Ausscheiden soll möglich sein Rente ohne starre Altersgrenzen sofern Ansprüche aus privater, betrieblicher und gesetzlicher Versorgung über Grundsicherungsniveau Teilrente und flexible Übergänge ab dem 60. Lebensjahr (79) Starre Altersgrenzen auf den Prüfstand stellen neue Möglichkeiten schaffen Vorbild könnte der Öffentliche Dienst sein (3/74) Weiterentwicklung der Hinzuverdienstgrenzen Eine etwaige Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen für Frührentner müsste einhergehen mit einer verpflichtenden frühzeitigen Information der gesetzlichen Ren- Seite 3 von 6
Mütterrente/ Erziehungs- und Pflegezeiten Kindererziehungszeiten vor 1992 - Ungleichbehandlung mit Zeiten nach 1992 ungerecht Rentensplitting in der Ehe obligatorisch Berücksichtigungszeiten wegen Pflege und (bis zum Rechtsanspruch auf U3- Betreuung bei Garantierente Teilrente (74) tenversicherung über die Höhe der drohenden Rentenabschläge. Beitragsbezogene Rente, d.h. familienund sozialpolitische Ausweitungen der Leistungen dürfen nicht über Beitragsmittel finanziert werden Zeiten der Kindererziehung und Pflege müssen deutlich besser abgesichert sein (19) Drei Jahre Kindererziehung müssen unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder abgesichert sein (19) Bessere Berücksichtigung der Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren sind (81) Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten dürfen nicht zu Altersarmut von Frauen führen (38) Ab 2014 zusätzlicher Rentenpunkt für Mütter, die vor 1992 ein Kind bekommen haben (8/73) Finanzierung durch die gute finanzielle Situation der Rentenversicherung möglich- vorhandene Mitteln aus dem Zuschuss des Bundes fließen in die Finanzierung ein (73) Bessere Berücksichtigung der Pflegezeiten in der Rente (73) Besonders hohes Altersarmutsrisiko von Frauen, die in Phasen der Kindererziehung und Pflege naher Angerhörigen (insbes. auch Kinder mit Behinderung) aus Beruf ausgeschieden sind. Daher - Stärkere Honorierung von Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geborenwurden, - Höhe der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige sind allein an zeitlichem Umfang der Pflege auszurichten - Finanzierung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe aus Steuermitteln Minijobs Rentenversicherungs- Minijobs sollten ren- Seite 4 von 6
pflichtig machen tenversicherungspflicht ig werden. Dadurch wird Minijobbern auch der Zugang zu geplanten Modellen wie z. B. die geplante Lebensleistungsrente eröffnet. Die Möglichkeit des Verzichts auf die Rentenversicherungspflicht ist abzuschaffen. Arbeitslosigkeit Wiedereinführung Mindestrentenbeiträge für Arbeitslose Zeiten der Arbeitslosigkeit und niedriger Löhne besser bewerten(19) Höherbewertung von Zeiten der Arbeitslosigkeit für die Solidarrente (80) In Modellen einer Lebensleistungsrente oder Zuschussrente müssen Zeiten der Arbeitslosigkeit, in denen an Maßnahmen der Arbeitsförderung teilgenommen wurde, in gewissem Umfang bewertet werden. Private Vorsorge Reformierung Riesterversicherung (einfaches, kostengünstiges, sicheres Basisprodukt) (135) Verbraucherpolitischer Neustart bei Riester und privaten Altersvorsorgeproduktion Menschen soll mehr in der Tasche bleiben (187) Private Vorsorge auch für Geringverdiener attraktiv machen- Einkommen aus privater und betrieblicher Versorgung dürfen nur teilweise auf Grundsicherung angerechnet werden (37) Ansprüche aus Riesterversicherung sollen in die gesetzliche Rentenversicherung übertragbar werden können (19) Bessere Transparenz und Effizienz bei Riester Rente (80) Freibeträge für die private und betriebliche Vorsorge Anreize für Geringverdiener zur Eigenvorsorge schaffen (73) Freibeträge für die private und betriebliche Altersvorsorge in der Grundsicherung im Alter in Höhe von 100 Euro monatlich. So haben auch Niedrigeinkommensbezieher einen Anreiz, für das Alter vorzusorgen. Zugleich erhöht sich durch den Freibetrag das Einkommen im Alter (Verhinderung von Seite 5 von 6
Altersarmut). Wohnen - Altersvorsorge Weiterentwicklung der Eigenheimförderung Wohneigentum als wichtiger Beitrag zur Altersvorsorge (71) Förderung selbstgenutzter Immobilien zur Altersvorsorge (91/93) Förderung von Umbaumaßnahmen zum altersgerechten Wohnen. Seite 6 von 6