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d) Gefahrabwendungspflichten im Rahmen der Warenverteilung 178 51 aa) Pflichten des Vertriebshändlers 178 51 bb) Pflichten einer mit dem Hersteller verbundenen Vertriebsgesellschaft 185 53 cc) Pflichten des sogenannten Quasi- Herstellers" 192 56 dd) Pflichten des Importeurs 202 59 3. Verschulden 207 60 4. Ursachenzusammenhang zwischen schuldhaft rechtswidriger Verletzung von Sicherungspflichten und Rechtsgutverletzung bzw. Schaden 217 62 5. Beweisfragen 225 65 a) Fehler- und Kausalitätsnachweis 226 65 b) Beweis der Pflichtwidrigkeit bzw. des Verschuldens 245 70 II. Haftung aus 823 Abs. 2 BGB 255 75 1. Schutzgesetze 260 76 a) Von der Rechtsprechung anerkannte Schutzgesetze im Bereich der Produkthaftpflicht 260 76 b) Von der Rechtsprechung nicht als Schutzgesetz anerkannt 272 79 2. Schutzbereich 275 80 3. Verschulden 280 81 4. Beweisfragen 283 82 a) Beweis des äußeren Tatbestandes der Schutzgesetzverletzung 284 82 b) Beweis des Verschuldens 286 82 c) Beweis des Ursachenzusammenhangs zwischen Schutzgesetzverletzung und Schaden 288 83 5. Beispielsfall für die Anwendung des 823 Abs. 2 BGB: Anspruch aus 823 Abs. 2 BGB i. V. m. 3 Abs. 1 GSG 290 84 a) Schutzbereich des 3 Abs. 1 GSG 291 84 b) Beschaffenheit von technischen Arbeitsmitteln (und der ihnen gleichgestellten Produkte) und überwachungsbedürftigen Anlagen 301 86 VI

c) Verletzungshandlungen 314 90 aa) Inverkehrbringen 318 91 bb) Ausstellen 322 92 d) Fahrlässige Verletzung des 3 Abs. 1 GSG und des 3a GSG 325 93 aa) Fahrlässige Verletzung des 3 und des 3a GSG durch einen Hersteller 326 93 bb) Fahrlässige Verletzung des 3 und des 3a GSG durch einen Importeur 330 95 cc) Fahrlässige Verletzung des 3 und des 3a GSG durch einen Groß- und Einzelhändler 334 97 III. Haftung aus 826 BGB 338 98 1. Sittenwidrigkeit 339 98 a) Im Herstellerbereich 339 98 b) Im Händlerbereich 344 99 2. Vorsätzliche Schadenszufügung 348 101 3. Beweisfragen 349 101 IV. Haftungaus 831 BGB 355 102 1. Haftungsvoraussetzungen 355 102 2. Entlastungsbeweis nach 831 Abs. 1 Satz 2 BGB 356 103 a) Anwendbarkeit des 831 Abs. 1 Satz 2 BGB im Produkthaftpflichtbereich 357 103 b) Einengung des Anwendungsbereiches des 831 Abs. 1 Satz 2 BGB 361 104 C. Verschuldensunabhängige Haftung 368 107 I. Allgemeines 368 107 II. Haftung aus 84 AMG 373 108 1. Die allgemeinen Haftungsvoraussetzungen 374 108 2. Die speziellen Haftungsvoraussetzungen 376 108 a) Entstehung des Schadens durch ein Arzneimittel, das bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen und ihre Ursache im Bereich der Entwicklung oder der Herstellung haben 378 109 VII

aa) Eintritt schädlicher Wirkungen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch eines Arzneimittels 378 109 bb) Schädliche Wirkungen, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen 383 110 cc) Grundlegung der schädlichen Wirkungen im Bereich der Entwicklung oder Herstellung 395 113 dd) Zeitpunkt für die Beurteilung der Nutzen-Risiko-Abwägung 398 114 ee) Keine Haftung für wirkungslose Arzneimittel 402 115 b) Entstehung des Schadens infolge einer nicht den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Kennzeichnung oder Gebrauchsinformation 403 116 aa) Zweifache Haftungsbegrenzung für Instruktionsfehler 404 116 bb) Den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechende" Kennzeichnung, Fach- oder Gebrauchsinformation 405 116 cc) Zeitpunkt für die Beurteilung des Vorhandenseins von Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft 412 118 3. Beweisfragen 414 119 a) Beweislast 414 119 b) Beweiserleichterungen 418 120 III. Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes 424 122 1. Einleitung 424 122 2. Haftungstatbestand 426 122 a) Die positiven Haftungsvoraussetzungen 427 122 aa) Allgemeines 427 122 bb) Produktbegriff. 429 123 cc) Fehlerbegriff 434 124 b) Die negativen Haftungsvoraussetzungen 446 127 VIII

3. Haftungs Verschärfungen durch das Gentechnikgesetz 463 132 4. Haftungsbeschränkungen bei Sachschäden 464 133 a) Beschränkung der Haftung auf andere Sachen als die fehlerhafte Sache 464 133 b) Beschränkung der Haftung auf Sachen des für gewöhnlich privaten Ge- oder Verbrauchs 469 134 c) Selbstbeteiligung des Geschädigten 470 135 5. Haftungsbeschränkungen bei Körperschäden 471 135 6. Anspruchsgegner 474 136 a) Tatsächliche Hersteller 475 136 b) Quasi-Hersteller 477 136 c) Importeure 479 137 d) Vertriebshändler 480 137 7. Beweisfragen 486 139 a) Beweislast des Geschädigten 486 139 b) Beweislast des Haftpflichtigen 489 139 Anhang Entwurf eines Gesetzes über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG), BT-Drucksache 11/2447 141 Entscheidungsregister 167 IX