Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter Nr.16/2016 vom 7. September Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: Seite

Ähnliche Dokumente
Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter

Bekanntmachungen 2 Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Velbert für das Haushaltsjahr Sparkasse Hilden Ratingen Velbert

Nummer 12/2016 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, Inhaltsverzeichnis:

Stadt Altena (Westf.) Haushaltsplan 2018

Amtsblatt der Stadt Hattingen

Öffentliche Bekanntmachung. der Haushaltssatzung der Stadt Warendorf für das Haushaltsjahr 2017

Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2017

AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 27. Dezember 2017 Nr. 54/2017. INHALT Datum Titel Seite

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Entwurf Haushaltssatzung der Stadt Wegberg für das Haushaltsjahr 2019

Haushaltssatzung der Gemeinde Niederzier für das Haushaltsjahr 2017

24. Jahrgang Stadt Erkrath Amtsblatt Nr Jahrgang Nr

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt Amtliches Verkündungsblatt der Stadt Verl

Haushaltssatzung der Stadt Dormagen. für das Haushaltsjahr 2017 vom (Fn 1) Haushaltssatzung 4. Stadt Dormagen. für das Haushaltsjahr 2017

H A U S H A L T S S A T Z U N G

Feststellung des Gesamtabschlusses zum und des Gesamtlageberichtes sowie die Entlastung des Bürgermeisters

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Haushaltssatzung der Stadt Witten für die Haushaltsjahre 2017/2018

Nr. 24 Stadt Grevenbroich Amtliche Bekanntmachungen

Haushaltssatzung der Stadt Marl für das Haushaltsjahr 2018

Amtsblatt Rietberg. Nr. 11/ Jahrgang

Vorlage. für die Sitzung des - HAUPT- UND FINANZAUSSCHUSSES der Gemeinde Hünxe

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN

Haushaltssatzung 2017

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Haushaltssatzung. der Stadt Gladbeck für das Haushaltsjahr 2018

Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Wachtberg für die Haushaltsjahre 2019 und 2020

Amtsblatt der Stadt Herne

Haushaltssatzung der Gemeinde Wachtberg für das Haushaltsjahr 2016

Haushaltssatzung der Stadt Essen für die Haushaltsjahre 2013/2014

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Ahaus für das Haushaltsjahr 2012

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter

Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist

Nummer 12. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen. Satzung der Stadt Leichlingen vom zum Bebauungsplan Nr. 84 Ziegwebersberg Teil A

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2018 vom

Bekanntmachung. Haushaltssatzung der Stadt Neustadt (Hessen) für das Haushaltsjahr 2011

Amtsblatt Rietberg. Nr. 1/ Jahrgang. 1/2019 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Rietberg für das Haushaltsjahr

Amtsblatt der Stadt Wesseling

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2017 vom

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter

Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung des Rheinisch-Bergischen Kreises für das Haushaltsjahr 2017

STADT VELBERT. Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter Nr. 16/2004 vom 7. Juli Jahrgang. Inhaltsverzeichnis:

Bekanntmachung der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018

ro~ Amtsblatt der Stadt Olfen Nr.05/2011 vom Nr. I Inhalt Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Olfen

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Rhein-Sieg- Kreises für das Haushaltsjahr 2015/2016 vom

Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark. mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark

Haushaltssatzung der Stadt Essen für das Haushaltsjahr 2012

FÜR DIE STADT MÜLHEIM AN DER RUHR. Herausgegeben im Eigenverlag der Stadt

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter

im Ergebnishaushalt mit dem

Amtsblatt für die Stadt Büren

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter

HAUSHALTSSATZUNG. der Stadt Schweinfurt für das Haushaltsjahr 2018

2. Jahrgang Nr. 9. Inhalt:

Amtsblatt. für die Stadt Recklinghausen. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

Öffentliche Bekanntmachung

Ennepe-Ruhr-Kreis Der Landrat. Haushaltssatzung. des Ennepe-Ruhr-Kreises für das Haushaltsjahr 2018

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter

der Kreisstadt Heppenheim für das Haushaltsjahr 2017

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

Haushaltssatzung der Bundesstadt Bonn für die Haushaltsjahre 2019/2020

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2010

Amtsblatt für die Stadt Büren

Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom

Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Jöhstädter Amtsblatt

Ausgabe 9/2018 Amtsblatt der Stadt Rhede Jahrgang Ausgabe 9/2018 Rhede,

STADT VELBERT. Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter Nr. 25/2008 vom 18. November Jahrgang. Inhaltsverzeichnis:

9. Jahrgang Leuna, den 23. April 2018 Nummer 20. Inhalt. Bekanntmachung der Sitzung des Ausschusses Bau, Wirtschaft,

Amtsblatt der Stadt Herne

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2012

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 02/2012. Schleswig 15. Februar 2012

Amtsblatt. Nr. 06/2010. Stadt Olfen. vom !der. Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Olfen

Gemeinde Eslohe (Sauerland)

Öffentliche Bekanntmachung

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT KOBLENZ für das Jahr 2017 vom

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom

Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016

Amtsblatt der Stadt Herne

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

44. Jahrgang ausgegeben am 10. Februar 2015 Nr. 01/2015. Rathaus geschlossen

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 1. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mesenich für die Jahre 2017 und 2018 vom

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land

Amtsblatt des Kreises Unna

AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 17 der GEMEINDE BORCHEN

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Transkript:

Nr.16/2016 vom 7. September 2016 24. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: Seite Bekanntmachungen 2 Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Velbert für das Haushaltsjahr 2017 5 Öffentliche Zustellungen Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Das Amtsblatt erscheint mindestens 1 X im Monat (pro Jahr ca. 20 Ausgaben) und ist erhältlich bei der Stadt Velbert, Büro des Bürgermeisters Bezugsgebühr jährlich inklusive Porto 40,- Euro (Einzelexemplar 2,- Euro) Herausgeber: Stadt Velbert Verantwortlich: Büro des Bürgermeisters, Hans-Joachim Blißenbach, Thomasstraße 1, 42551 Velbert, Telefon: 02051/262207

2 B E K A N N T M A C H U N G des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Velbert für das Haushaltsjahr 2017 Gemäß 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496) wird hiermit der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Velbert für das Haushaltsjahr 2017 öffentlich bekannt gemacht, die Möglichkeiten der Einsichtnahme sowie die Frist für Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung öffentlich bekannt gegeben. hat den nachstehenden Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Velbert dem Rat der Stadt am 06.09.2016 zugeleitet: Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Velbert für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878), hat der Rat der Stadt Velbert mit Beschluss vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 212.959.620 dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 209.695.580 im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 203.796.220 dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 194.298.820 dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 9.910.740 dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 16.233.950 dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 21.229.910,00 dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 24.317.620,00

3 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 6.323.210 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt 4 Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll nicht erfolgen. 5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 130.000.000 6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt: Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 215 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 550 v. H. Gewerbesteuer auf 440 v. H. 7 Nach dem Haushaltssanierungsplan ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2016 und 2017 mit Konsolidierungshilfe und in 2018 ohne Konsolidierungshilfe nach dem Stärkungspaktgesetz wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen.

4 8 Die im Stellenplan mit einem Vermerk k. w. (künftig wegfallend) oder einem Vermerk k. u. (künftig umzuwandeln) versehenen Stellen für Beamte und tariflich Beschäftigte kommen beim Freiwerden in Wegfall bzw. werden unter Beachtung der durch Tarifrecht festgelegten Eingruppierungsmerkmale umgewandelt. Stehen Aufwendungen/Auszahlungen zweckgebundene Erträge/Einzahlungen, insbesondere Zuweisungen des Landes gegenüber, dürfen die Aufwendungen/Auszahlungen erst dann geleistet werden, wenn der Eingang der Erträge/Einzahlungen rechtlich und tatsächlich gesichert ist. Die Wertgrenze für die Veranschlagung und Abrechnung einzelner Investitionsmaßnahmen gemäß 41 Abs. 1 Buchstabe h) GO wird auf 100.000 (Gesamtauszahlungsbedarf) festgelegt. Der Haushaltsplanentwurf kann ab sofort bis zum Tag der Verabschiedung der Haushaltssatzung 2017 im Rat der Stadt bei folgender Dienststelle der Stadtverwaltung eingesehen werden: - Rathaus, Thomasstraße 1 a, Velbert-Mitte, Fachbereich Finanzdienste: Kämmerei und Beteiligungen, Zimmer 184, 185 und 187 Für die Auslegung gelten folgende Dienststunden: montags dienstags u. mittwochs donnerstags freitags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen können von Einwohnern oder Abgabepflichtigen in der Zeit vom 08. September 2016 bis einschließlich 22. September 2016 bei der obengenannten Dienststelle Einwendungen erhoben werden. Über rechtzeitig eingegangene Einwendungen beschließt der Rat der Stadt in öffentlicher Sitzung. Die Einwendungen sind schriftlich oder mündlich bei der obengenannten Dienststelle vorzubringen. Der Haushaltsplanentwurf mit Anlagen kann auch im Internet unter www.velbert.de/bürgerinfo/rathaus/städt. Finanzen/Haushaltsplan eingesehen werden. Velbert, den 07.09.2016 Stadt Velbert gez. Dirk Lukrafka

5 Öffentliche Zustellung Gemäß 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV NRW S. 94) in Verbindung mit 10 LZG NRW in der zur Zeit gültigen Fassung werden der Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamtes Velbert und der Gewerbesteuerbescheid der Stadt Velbert für das Jahr 2015 vom 12.08.2016 für Herrn Heiner Walter Buchholz Kassenzeichen 931.5482.5 (zuletzt bekannte Anschrift war Bergische Straße 18 in 42549 Velbert) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Eine Zustellung auf andere Art kann nicht erfolgen, da die derzeitige Anschrift des Steuerpflichtigen nicht festgestellt werden konnte. Die Bescheide können bei der Stadtverwaltung Velbert Steueramt, Thomasstraße 1 A, Zimmer U 134 und U 135 von dem Steuerpflichtigen eingesehen werden. Durch die Öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Velbert, 06.09.2016 Stadt Velbert Im Auftrag gez. Sammek Sachbearbeiterin --------------------------------------------------------- Öffentliche Zustellung Herrn Suat Binici, geb. 20.04.1983, zur Zeit unbekannten Aufenthaltes wird hiermit eine Mitteilung nach 7 des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) vom 02.09.2016 öffentlich zugestellt. Das Schriftstück kann im Verwaltungsgebäude Friedrichstr. 79, 42551 Velbert, Zimmer 105 eingesehen werden. Diese Zustellung erfolgt gemäß 10 des Landeszustellungsgesetzes vom 07.03.2006 (GV NRW S. 94/SGV NRW 2010) in der derzeit geltenden Fassung. Velbert, den 02.09.2016 Im Auftrag gez. Scholz (Abteilungsleiter)