Projekt der evangelischen Landeskirche Baden zur Unterstützung der Kirchenbezirke und Kirchengemeinden in der Begleitung von syrischen und anderen Flüchtlingen
INHALTSVERZEICHNIS 1. Informationen zum Projekt 2. Hintergrundinformationen zur Lage der Flüchtlinge in Syrien und in Nachbarstaaten 3. Zur Situation der syrischen Flüchtlinge am Beispiel der Türkei 4. Aufnahmeprogramme (Bund und Land) 5. Weitere Möglichkeiten zur Einreise nach Deutschland 6. Asyl 7. Was können Ehrenamtlichen/Kirchengemeinden tun? 8. Quellenangaben Copyright Ev. Landeskirche in Baden 01.06.2011 Präsentationstitel Seite 3
1. Informationen zum Projekt - Die badische Landessynode hat Ende 2013 ein Projekt beschlossen, mit dem für die Dauer von drei Jahren zusätzlich Personal für die Flüchtlingsberatung finanziert wird zur Beratung und Unterstützung der evang. Kirchengemeinden und Kirchenbezirke zur Begleitung syrischer und anderer Flüchtlinge - Die Berater unterstützen syrische Familien und Flüchtlinge im Aufnahme- und Aufenthaltsverfahren sowie im Asylverfahren - Sie beraten Kirchengemeinden und Ehrenamtliche, wie Unterstützungsstrukturen für Flüchtlinge geschaffen werden können - Dies ist ein wichtiger Beitrag der evang. Kirche zur Unterstützung einer Willkommenkultur für Flüchtlinge Copyright Ev. Landeskirche in Baden 01.06.2011 Präsentationstitel Seite 4
2. Hintergrundinformationen - Seit 2011 Bürgerkrieg mit massiven Menschenrechtsverletzungen auf beiden Seiten Humanitäre Folgen: - mehr als 160.000 Todesopfer (Mai 2014, Syrian Observatory for Human Rights) - Mehr als 9 Millionen syrische Staatsangehörige auf der Flucht, davon 6,5 Millionen in Syrien (IDPs) und 2,8 Millionen in der Nachbarländern Ägypten, Irak, Jordanien, Libanon und Türkei Copyright Ev. Landeskirche in Baden 01.06.2011 Präsentationstitel Seite 5
3. Zur Situation der Flüchtlinge in den Nachbarstaaten Drei Viertel der syrischen Flüchtlinge in den Nachbarstaaten sind Frauen und Kinder - Hohe Bereitschaft der Nachbarländer in der Aufnahme der Flüchtlinge, trotz Massenzustrom ab Mitte 2012 - Mangelernährung - Obdachlosigkeit - Lohndumping - Prostitution - Ausbreitung von Infektionskrankheiten - Mangelnde Versorgung von Kriegsverletzungen - Kaum Angebote zur Behandlung von psychischen Folgen erlittener Gewalt Copyright Ev. Landeskirche in Baden 01.06.2011 Präsentationstitel Seite 6
Vergleich der Flüchtlingszahlen (UNHCR vom 6 Juli 2014) - Libanon: 1,122,221 - Jordanien: 605,719 - Türkei: 799,291 - Irak: 220,210 - Ägypten: 138,210 - Mit UNHCR registriert: 2,863,550 Copyright Ev. Landeskirche in Baden 01.06.2011 Präsentationstitel Seite 7
3. Zur Situation der syrischen Flüchtlinge am Beispiel der Türkei - UNHCR schätzt (Juli 2014) fast 800 000 Flüchtlinge Zum Beispiel: - Der Landkreis Karkamis mit 12.000 Einwohnern beherbergt insgesamt 10.000 Flüchtlinge - Die Stadt Gaziantep hat 1,5 Millionen Einwohner und beherbergt 150.000 Tendenz steigend! Copyright Ev. Landeskirche in Baden 01.06.2011 Präsentationstitel Seite 8
Beispiel eines Containerlagers in Nizip - Das Lager wurde in 25 Monaten fertig gestellt - 908 Container, mit 1.193 Frauen, 1.446 Mädchen, 1.251 Männer und 1.201 Jungen auf 145.000 qm - Infrastruktur: Krankenhaus, Schule, Kindergarten, zwei Spielplätze, Supermarkt, eine Moschee, ein Waschzentrum, Hobbyräume für Nähkurse und Teppichknüpfkurse - Das Schulsystem entspricht dem syrischen Schulsystem (Grundschule, Mittlere Reife und Lycee) - Türkisch- und Religionsunterricht sind freiwillig - Regelmäßige Impfung- und Gesundheitsversorgung der Kinder - Keine Arbeitserlaubnis - Verlassen des Lagers nur mit Registrierung auf einer Anmeldekarte mit Fingerabdruck Copyright Ev. Landeskirche in Baden 01.06.2011 Präsentationstitel Seite 9
Lebensunterhalt der Flüchtlinge Jedem Lagerbewohner stehen pro Monat zur Verfügung - 20 TL für Hygieneartikel (ca. 7 Euro) - 80 TL für Lebensmittel (ca. 26 Euro) Copyright Ev. Landeskirche in Baden 01.06.2011 Präsentationstitel Seite 10
Die türkische Regierung investierte bisher 2 Milliarden Dollar für die Flüchtlingsaufnahme, wovon nur 10% über ausländische Mittel finanziert sind Copyright Ev. Landeskirche in Baden 01.06.2011 Präsentationstitel Seite 11
4. Aufnahmeprogramme 4.1. Aufnahmeanordnung des Bundes - Erste Bundesaufnahmeanordnung vom 30.05.2013 mit 5.000 Personen, davon 649 für Baden-Württemberg (Flüchtlinge mussten sich vorher im Libanon, Jordanien und Syrien aufhalten und beim UNHCR als Flüchtling registriert sein) - zweite Bundesaufnahmeanordnung vom 23.12.2013 mit 5.000 Personen, davon 649 für Baden-Württemberg (Flüchtlinge mussten sich vorher in Anrainerstaaten oder Ägypten aufhalten und beim UNHCR als Flüchtling registriert sein) - Vorrang für Personen mit Verpflichtungserklärung (Nachweis das der Lebensunterhalt nach der Einreise gesichert werden kann) - Nachrangig auch ohne Verpflichtungserklärung Copyright Ev. Landeskirche in Baden 01.06.2011 Präsentationstitel Seite 24
Voraussetzungen - Verwandtschaft oder sonstige Bezüge zu Deutschland (z.b. Voraufenthalte) - Humanitäre Kriterien, besonders schutzbedürftige Personen - Medizinischer Bedarf, Obergrenze bei Schwerkranken 3% - Besonderer Beitrag bei Rückkehr zum Wiederaufbau des Landes - Verpflichtungserklärung -> kein Muss, finanzielle Unterstützung erwünscht Copyright Ev. Landeskirche in Baden 01.06.2011 Präsentationstitel Seite 25
Neue Aufnahme 10 000 Personen Innenministerkonferenz Bund/Länder Juni 2014 Beschluss: weitere Aufnahme von 10 000 Personen Die Aufnahmeverordnung ist noch in die Bearbeitung: also, bis jetzt keine offizielle Information. ABER Es scheint so zu sein, dass neue Anträge nicht mehr aufgenommen werden Es gab im zweiten Programm bereits Anträge für 76 000 Personen Copyright Ev. Landeskirche in Baden 01.06.2011 Präsentationstitel Seite 26
10 000 Kontingent vom Juni 2014 Möglich, dass das behördliche Verfahren auf Grundlage der vorliegende 70 000 Anträge weitergeführt wird TROTZDEM kann es nicht schaden wenn wir als Beratungsstelle/Sie als EA: ungewöhnliche/schutzbedürftige Fälle an die zuständige Ausländerbehörde oder eventuell direkt an Innenministerium weitergeben Nachfrage von zuständigen Ausländerbehörde wegen bereits eingereichten Fällen an Bundesamt? Werden sie im 3. Verfahren berücksichtigt? Copyright Ev. Landeskirche in Baden 01.06.2011 Präsentationstitel Seite 27
Zum Status Personen, die über das Bundesaufnahmeprogramm aufgenommen wurden, erhalten nach Einreise - eine Aufenthaltserlaubnis nach 23 Abs. 2 AufenthG - dadurch Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit - Besuch des Integrationskurses - bei Bedürftigkeit SGB II oder SGB XII Bezug Die aufgenommenen Personen werden auf die 16 Bundesländer verteilt. Sofern sie eine private Unterkunft finden und diese finanzieren können, können sie in diese umziehen Copyright Ev. Landeskirche in Baden 01.06.2011 Präsentationstitel Seite 28
4.2 Aufnahmeanordnung des Landes Baden-Württemberg - Erste Aufnahmeanordnung vom August 2013 mit 500 Personen - Zweite Aufnahmeanordnung vom Dezember 2013 mit 500 Personen (Flüchtlinge aus Anrainerstaaten oder Syrien) Voraussetzung: - Verwandte in Deutschland müssen Aufnahme beantragen und eine Verpflichtungserklärung abgeben -Verwandtschaftsgrad: Verwandte ersten Grades, Verwandte zweiten Grades oder Ehegatte oder minderjährige Kinder der Verwandten ersten Grades oder zweiten Grades -Visumsantrag bei der zuständigen deutschen Botschaft Copyright Ev. Landeskirche in Baden 01.06.2011 Präsentationstitel Seite 29
Zum Status: - Aufenthaltserlaubnis nach 23 Abs. 1 AufenthG - Dadurch Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit - Möglichkeit zur Teilnahme am Integrationskurs (mit Eigenanteil) - Privater Krankenversicherungsschutz ist fragwürdig - Keinen Anspruch auf staatliche Leistungen Wichtig für diesen Personenkreis: - Lösung finden zur Finanzierung des Lebensunterhalts - Arbeitsplatz über 450,00 Euro, damit die Person krankenversichert ist - Wohnungssuche -Verpflichtungserklärung vor Unterzeichnung anwaltlich prüfen lassen Copyright Ev. Landeskirche in Baden 01.06.2011 Präsentationstitel Seite 30
Verpflichtungserklärung 68 AufenthG Schriftliche Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde für die aufgenommen Flüchtlinge, d.h. Übernahme sämtlicher Kosten der Einreise, des Lebensunterhalts, der Unterbringung und der Krankenversicherung Copyright Ev. Landeskirche in Baden 01.06.2011 Präsentationstitel Seite 31
Krankenversicherung Verpflichtungserklärung Krankenkosten?!! IMK Beschluss Juni 2014: die Kranken(versicherungs)kosten werden aus der Verpflichtungserklärung herausgenommen Position BW IM? Politischer Druck?? Copyright Ev. Landeskirche in Baden 01.06.2011 Präsentationstitel Seite 32
5. Weitere Möglichkeiten zur Einreise nach Deutschland - Durch Familienzusammenführung 27 ff. i. V. m. 5, 10, 11 AufenthG - Zum Zwecke der Ausbildung 16, 17 i. V. m. 5, 10, 11 AufenthG - Als Fachkraft durch die Blue-Card 19a AufenthG - Fachkraft mit qualifizierter Berufsausbildung 18 AufenthG i. V. m. BeschV - Als Selbstständiger 21 AufenthG - Zu besonderen Zwecke 37 und 38 AufenthG Copyright Ev. Landeskirche in Baden 01.06.2011 Präsentationstitel Seite 33
Aufnahmebereitschaft im Vergleich Australien: 500 Österreich: 1500 Weißrussland: 20 Belgien: 150 Kanada: 200 plus 1100 mit Verpflichtungserklärung Dänemark: 140 Finnland: 500 Frankreich: 500 Deutschland: 20 000 plus 5500 mit VE Copyright Ev. Landeskirche in Baden 01.06.2011 Präsentationstitel Seite 34
Aufnahmebereitschaft (2) Ungarn: 30 Irland: 310 (mit VE) Liechtenstein: 4 Luxemburg: 60 Niederlände: 250 Neuseeland: 100 Norwegen: 1000 Portugal: 23 Spanien: 130 Copyright Ev. Landeskirche in Baden 01.06.2011 Präsentationstitel Seite 35
Aufnahmebereitschaft (3) Schweden: 1200 Schweiz: 500 Uruguay: 120 Offizielle Zusagen: 33,837 Plus Schweiz Familienzusammenführungsprogramm = 8200 Anträge, 3750 Visa genehmigt bis jetzt Copyright Ev. Landeskirche in Baden 01.06.2011 Präsentationstitel Seite 36
Aufnahmebereitschaft UNHCR regt die internationale Gemeinschaft an zu einer Bereitschaft 100 000 Flüchtlinge im Zeitraum 2015 2016 aufzunehmen Copyright Ev. Landeskirche in Baden 01.06.2011 Präsentationstitel Seite 37
Asyl Asylanträge Syrien: Januar bis Mai 2014: 9374 Erstanträge, 672 Folgeanträge Platz Eins.Alleine im Mai 2014: 2421 Erstanträge, 123 Folgeanträge 2013: Platz 2 3778 Erstanträge Copyright Ev. Landeskirche in Baden 01.06.2011 Präsentationstitel Seite 38
Asyl Rechte während des Asylverfahrens: Wohnsitznahmepflicht (Sammelunterkunft) Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Medizinische Versorgung nach Asylbewerberleistungsgesetz Arbeitsverbot für neun Monate Kaum Zugang zu Sprachkursen Warten/Unsicherheit Copyright Ev. Landeskirche in Baden 01.06.2011 Präsentationstitel Seite 39
Asyl Hohe Anerkennungsquote für syrische Flüchtlinge 2014 wurde in 7662 Fällen entschieden: 450 Personen = 16aGG, 4420 = Flüchtlinge GFK, subsidäre Schutz = 1972, abgelehnt 14 Anerkennungsquote von 89,7% Anerkennungsquote Serbien = 0,2% Copyright Ev. Landeskirche in Baden 01.06.2011 Präsentationstitel Seite 40
Asyl: nach der Anerkennung 16a GG und GFK Anerkennung: unproblematischer Zugang zu Sozialleistungen (SGB II, Kindergeld, Elterngeld usw) 3 Jahre Aufenthalt nach 25,1 und 25,2 Aufenthaltsgesetz danach Niederlassungserlaubnis nach 26,3 Anspruch Integrationskurs Copyright Ev. Landeskirche in Baden 01.06.2011 Präsentationstitel Seite 41
Asyl: nach der Anerkennung Subsidiärer Schutz SGB II/XII Elterngeld Kindergeld: wird neu geregelt bis jetzt, 3 Jahren und Arbeit (rechtswidrig.) Integrationskurs im Rahmen der frei verfügbaren Plätzen Copyright Ev. Landeskirche in Baden 01.06.2011 Präsentationstitel Seite 42
7. Was können Kirchengemeinden tun - Bildung von Arbeitsgruppen zur Unterstützung von Flüchtlingen - Ehrenamtliche Begleitung der Flüchtlinge und deren Familien bei der persönlichen Integration (z.b. Ämterbegleitung, Familienpatenschafen, Arztbesuche, Hilfe bei der Wohnungssuche, Arbeitssuche etc.) - Bei Personen mit Verpflichtungserklärung Angebot von Arbeitsplätzen - finanzielle Unterstützung durch Spenden - Co-Finanzierung von Projekten durch die badische Landeskirche ist möglich über den Unterstützungsfond, z.b.: Angebote für Flüchtlingskinder, Begegnungswochenenden, Nachhilfeunterricht, Sportangebote, Gemeinsame Freizeitaktivitäten, Gemeinsame Treffpunkte, z.b. Asylkaffee, Bibelgespräche für syrische Christen, Frauenfrühstück Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt Copyright Ev. Landeskirche in Baden 01.06.2011 Präsentationstitel Seite 43
Quellenangaben 1. AFAD 2. Blechinger, Jürgen: Infoblätter des Evang. Oberkirchenrats, Karlsruhe, Fachbereich Migration zu den Aufnahmeanordnungen 3. Trosien, Norbert: UNHCR Vertretung für Deutschland und Österreich: Zur Situation syrischer Flüchtlinge 4. BAMF Monatsstatistik 5. UNHCR Statistik Autoren: Giles Stacey, Regine Nock-Azari, Margorzata Kytzia, Stephanie Sernatinger Copyright Ev. Landeskirche in Baden 01.06.2011 Präsentationstitel Seite 44