Senatsverwaltung für Finanzen

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Transkript:

Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin per E-Mail An die Finanzstadträtinnen und Finanzstadträte der Bezirksämter von Berlin nachrichtlich: An den Vorsitzenden des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin Geschäftszeichen: II D - HB 5210-2/2016 Bearbeiter: Herr Feldmann Stellenzeichen: II D 14 Dienstgebäude: Klosterstraße 59, Berlin-Mitte Zimmer: 2083 Telefon: 9020-3089 Telefax: +49 30 902028 20943089 E-Mail: frank.feldmann@senfin.berlin.de Elektronische Zugangseröffnung gem. 3a Abs. 1 VwVfG: poststelle@senfin.berlin.de www.berlin.de/sen/finanzen Verkehrsverbindungen: U Klosterstraße / S+U Jannowitzbrücke Datum: 19. April 2017 Globalsummen-Zuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2018/2019 Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Schreiben übermittle ich Ihnen die bezirklichen Globalsummen für die Aufstellung des Doppelhaushalts 2018/2019. Die Höhe der Globalsummen ist aus der Anlage 1 ersichtlich. 1 Allgemeine Hinweise 1.1 Hinweise zum Bezirksplafond Grundlage der Zuweisung ist der Bezirksplafond für das Haushaltsjahr 2018, den ich Ihnen mit Schreiben vom 12.04.2017 übermittelt habe. Wie in den Vorjahren wurden die Teilplafonds für Personal und sonstige Sachausgaben sowie der T-Teil der Transferausgaben vollständig nach dem Verfahren der Produktbudgetierung verteilt und als Produktsummenbudget zugewiesen. Das Volumen der Produktsummenbudgets (sog. Produktplafond) liegt damit 2018 bei insgesamt 6.008,1 Mio.. Die Transferausgaben des Z-Teils gehören zu den sonstigen Transfers und wurden nach gesonderten Modellen zugewiesen. Der Bezirksplafond stellt sich damit - getrennt nach Zuweisungsfeldern - folgendermaßen dar: SenFin 012a-01/2015 Die Senatsverwaltung für Finanzen ist seit August 2011 als familienbewusste Arbeitgeberin zertifiziert.

- 2 - In Mio. 2017 2018 2019 Produktsummenbudget (PSB) 5.518,7 6.008,1 6.086,5 Sonstige Transfers 2.464,9 2.612,1 2.693,9 Vertikaler Finanzausgleich 6,9 6,9 6,9 Zwischensumme Ausgaben 7.990,5 8.627,1 8.787,3 Einnahmevorgabe -1.628,6-1.835,2-1.902,5 Bezirksplafond gesamt 6.362,0 6.791,9 6.884,8 Berechnung enthält Rundungsdifferenzen Weitere Details sind der Anlage 2 zu entnehmen. Im Produktsummenbudget ist die Aufstockung der Mittel für den Schulbauunterhalt um 84,4 Mio. enthalten sowie die Plafonderhöhungen, die ich für die erwarteten Belastungen durch die wachsende Stadt außerhalb der Transferausgaben - eingestellt habe (16,0 Mio. für 2018 und 19,8 Mio. für 2019). 2 Zuweisung 2.1 Produktsummenbudget 2018 2.1.1 Teilnahme Voraussetzung für die Teilnahme an der Budgetberechnung war die Einhaltung vorab festgelegter Mindestdatenqualitäten hinsichtlich der Daten der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Es gelten die gleichen Teilnahmekriterien wie für den Doppelhaushalt 2018/2019. Wie in den Vorjahren haben alle Bezirke die Teilnahmekriterien voll erfüllt. 2.1.2 Planmengen In Anlage 3 sind alle Produkte aufgeführt, die in das Planmengenverfahren eingebunden wurden. Darüber hinaus gebe ich folgende Hinweise: a) Prognoseprodukte Produkte, für die Prognose-Planmengen angesetzt wurden (Planmengenkategorie 1, 2 und 7), unterliegen nach Jahresabschluss einer mengen- bzw. fallzahlbezogenen Basiskorrektur (Nachbudgetierung). Aus der Anlage 3 gehen daher auch die entsprechenden Nachbudgetierungsquoten hervor 1. Die Plafonderhöhung durch die VZÄ-Zugänge der Zielvereinbarung 2 habe ich wieder analog der Vorgehensweise bei den Produkten der Wachsenden Stadt in Planmengen umgerechnet und produkt- und bezirksscharf zugewiesen. Um auch den sonstigen VzÄ-Aufwüchsen im Teilplafond Personal Rechnung zu tragen, habe ich bei den betroffenen Produkten 63117 - R-Vormundschaft für Asylbe- 1 Die Nachbudgetierungsquoten sind im Projektteam Budgetierung - zuletzt am 31.10.2013 - abgestimmt worden. 2 Zielvereinbarung über Transfersteuerung, Qualitätsmanagement und Fach- und Finanzmonitoring im Bereich der Eingliederungshilfe für mit Behinderung und der ambulanten Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII.

- 3 - werber-jug, 78809 - Unterhaltsvorschuss-Jug und 80388 - V Jugendberufshilfe ebenfalls entsprechende Planmengenanhebungen für 2018 vorgenommen. Auf die Detaildarstellungen der im Intranet hinterlegten Sammel-Datei PlanMg18.xlsx für die Planmengen 2018 wird verwiesen. b) Produkte mit kennzahlbezogenen Planmengenmodellen Für das Monitoring Soziale Stadtentwicklung Berlin ist seit 2012 bis auf weiteres ein zweijährlicher Fortschreibungsmodus verabredet worden. Hinsichtlich des Indikators Sozialräumlicher Status wurde auf die aktuellen Werte zurückgegriffen, die die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf Basis der Daten des Monitorings Soziale Stadtentwicklung 2015 ermittelt hat. Das fortgeschriebene Monitoring betrachtet den Entwicklungsverlauf der Stadtteile für den Zeitraum 2012 2014 auf der Ebene der Planungsräume Berlins. Die übrigen Planmengenberechnungen sind auf Basis der neuen Daten (insbesondere Fachindikatoren und Einwohnerzahlen) aktualisiert worden. c) Umsetzung der Ergebnisse der Personalmehrbedarfs-Berechnung Wachsende Stadt Bei der Personalmehrbedarfs-Berechnung handelt es sich um ein strukturiertes bezirksübergreifendes Verfahren, mit dem die besonderen personellen Belastungen, die auf die Bezirke im Zusammenhang mit der wachsenden Stadt zukommen, produktbezogen ermittelt werden. Sie berücksichtigt auch personalbezogene Sachkosten in Höhe von 15% von den Personalkosten. Die Berechnung, die erstmals bei der Globalsummenberechnung 2016 zur Anwendung kam, ist auf Basis der aktuellsten Bevölkerungsprognose für die Jahre 2018 und 2019 fortgeschrieben worden. Enthalten sind auch Personalverstärkungsmaßnahmen für die Bereiche Schulbau, -sanierung und unterhaltung sowie Ausbau der Radwege. Die Ergebnisse sind in den Bezirksplafond 2018/19 eingeflossen. Bei der zuweisungsmäßigen Umsetzung der Ergebnisse bin ich dem Ansatz des Verfahrens folgend - soweit wie möglich produktbezogen vorgegangen. In Fällen in denen dies nicht möglich war erfolgte eine Sonderkalkulation (vgl. Tz. 2.1.6 d). In allen anderen Fällen (Verwaltungsprodukte allgemein, regionale Verwaltungsprodukte, HzE-Verwaltungsprodukte) wurde produktbezogen ein bezirksindividueller Planmengenzuschlag ermittelt, indem der Umsetzungsbetrag 2018 durch den jeweiligen Zuweisungspreis dividiert wurde. Dieser Planmengenzuschlag wurde entweder der Ist-Menge oder der Planmenge gem. Planmengenmodell zugeschlagen 3. Die Einzelheiten der Berechnung sind der Berechnungsdatei PM2018_WaSta.xlsx zu entnehmen. d) Umsetzung zusätzlicher Sachausgaben wegen wachsender Stadt Für Bezirksaufgaben, bei denen es infolge der wachsenden Stadt zu besonderen Belastungen im Bereich der sächlichen Verwaltungsausgaben kommt, wurden - wie in den Vorjahren - zusätzliche Plafonderhöhungen durchgeführt. Diese Mittel sind ebenfalls über die Planmengenbildung produktbezogen verteilt worden. Für die Schulartenprodukte war dabei keine gesonderte Kalkulation erforderlich, da hier ohnehin Prognoseplanmengen zum Ansatz kommen, die auf der erwarteten Schülerzahlentwicklung basieren und den Plafondzuschlag beinhalten. 3 Bei drei Produkten (78407, 80139, 80376) war dieser Zuschlag bereits integraler Bestandteil der dort ermittelten Prognoseplanmengen und musste nicht gesondert hinzugerechnet werden.

- 4 - Bei den Beköstigungsprodukten erfolgte - aufbauend auf den Ist-Mengen des Jahres 2016 - ein Planmengenaufschlag, der nach Maßgabe der jeweiligen Schülerzahlprognose im Grundschulbereich kalkuliert wurde. Analog wurde auch der Plafondzuschlag für die Hortprodukte auf die Bezirke verteilt. e) B0103 - Allgemeine Kinder- und Jugendförderung Mit Blick auf die geplante Vorlage eines Jugendfördergesetzes habe ich mit der Planmengenberechnung sichergestellt, dass das Budget für die Allg. Kinder- und Jugendförderung gegenüber 2017 konstant gehalten und damit der Plafondzuschlag von rd. 4,9 Mio., der im Zuge der wachsenden Stadt vorgenommen wurde, unverändert umgesetzt wird. Im Übrigen erfolgte die Budgetberechnung weiterhin gemäß dem seit 2016 geltenden Verfahren (vgl. Bez 17/0056 D). Der von der Geschäftsstelle Produktkatalog aktualisierte Plausibilitätskostensatz beläuft sich dabei auf 32,65. Das darüber hinaus vorgesehene Instrument einer Mindestfinanzierungsquote von 33% für kommunale Angebote ist bei der Fortschreibung nicht zum Tragen gekommen, weil der Anteil der kommunalen Angebote mit aktuell 37,7% weiterhin darüber liegt. f) sonstige Planmengen In Einzelfällen ist es außerdem aus anderen Gründen (Abschichtungen, Aufgabenwegfall, Sondertatbestände) zu bezirksspezifischen Anpassungen der Zuweisungsmenge gekommen, indem diese durch eine entsprechende Planmenge ersetzt wurde. Diese Einzelfälle entnehmen Sie bitte der Datei PlanMg18.xlsx. Sie enthält auch Details zu den übrigen Planmengenberechnungen. Produkt 80682 - Berliner Kältehilfe Bei der Ermittlung der Planmengen für das Produkt 80682- Berliner Kältehilfe wurde entsprechend den Richtlinien der Regierungspolitik die Kapazität der Kältehilfeplätze auf 1.000 Plätze erhöht. Der Zuweisungspreis von 18,24 für dieses Produkt setzt sich aus 17 für jeden vorgehaltenen Platz pro Tag zuzüglich der mittleren Verwaltungsstückkosten (Median) der auf diesem Produkt gebuchten Verwaltungskosten zusammen. Die Differenz zwischen Plan- und Ist-Mengen wird am Jahresende 2018 basiskorrigiert. Produkt 79388 Jugendverkehrsschulen Bei den Jugendverkehrsschulen wurden die mit Beschluss (RN 17/2626 C) vereinbarten Mittel zur Förderung der außerschulischen Lernorte über zusätzliche Planmengen je Standort berücksichtigt (hinsichtlich der weiteren außerschulischen Lernorte vgl. Tz 2.1.6. h). Mittel für Sprachförderkurse (sog. Mütterkurse ) Die Prüfung der zweckgebunden zur Verfügung gestellten Mittel für Sprachförderkurse (sog. Mütterkurse ) erfolgt - wie in den Vorjahren - über die Einhaltung der Mindestmengen beim Produkt 79870 - VHS/Mütterkurse, die in der Datei PlanMg18.xlsx nachrichtlich bekannt gegeben werden. Im Fall einer eintretenden Unterschreitung erfolgt der verfahrensmäßig vorgesehene finanzielle Abzug über die Nachbudgetierung im Rahmen der Basiskorrektur. Bereitstellung von (Schul-) Sportanlagen (Produkte 77673, 78422) Bei der Planmengenberechnung zum Budgetierungsobjekt B0105 habe ich die korrigierten Ist-Mengen um die entgangenen Mengen angehoben, die aufgrund der Fremdnutzung von Sporthallen als Flüchtlingsunterkunft eingetreten sind und auf dem entsprechenden Sonderkostenträger gebucht wurden. Zur Plausibilisie-

- 5 - rung habe ich diese Mengen auch mit den objektbezogenen Kapazitätslisten der Geschäftsstelle Produktkatalog abgeglichen. Geplante Aufschichtung der Zentralen Jugendgerichtshilfe und des Berliner Notdienst Kinderschutz Entsprechend der Richtlinien der Regierungspolitik ist zum 01.01.2018 die Aufschichtung der Zentralen Jugendgerichtshilfe aus dem Bezirksamt Mitte und die Aufschichtung des Berliner Notdienstes Kinderschutz aus dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vorgesehen. Die verwaltungsseitigen Abstimmungen zwischen der SenBJF und den beteiligten Bezirken laufen hierzu gegenwärtig noch. Im Zuge dieser Globalsummenberechnung werden die entsprechenden Mittel daher weiterhin den genannten Bezirken zur Planung zugewiesen. Das Verfahren zur Umsetzung der für den Mittelübergang festgesetzten Beträge aus den bezirklichen Haushaltplänen in den Einzelplan 10 wird von der SenBJF in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt. 2.1.3 Zuweisungspreise Wie bei den vorhergehenden Budgetberechnungen wurden auch bei der Zuweisung 2018 standardmäßige Anpassungen bei den Zuweisungspreisen durchgeführt. Darüber hinaus waren bei der Zuweisungspreisbildung für bestimmte Transferprodukte konkrete Vorgaben einzuhalten, die sich aus der Plafondbildung ergeben (vgl. Tz. 2.1.5). In diesen Fällen wurden die Zuweisungspreise so gebildet, dass die entsprechenden Teilbudgets auch vollständig verteilt wurden. Qualitätsoffensive Ausbildung Die Plafonderhöhung zur Verbesserung der Betreuung von Auszubildenden wird zweckkonform durch Erhöhung des Zuweisungspreises beim Produkt 80146 - Ausbildung und Betreuung von Praktikantinnen und Hospitantinnen umgesetzt. Umwandlung von Honorarverträgen in Arbeitsverträge im Bereich der Musikschulen Die Plafonderhöhung, die für die Umwandlung von Honorarverträgen in feste Arbeitsverträge durchgeführt wurden, ist bei der Budgetberechnung durch die Erhöhung des Zuweisungspreises beim Produkt 79395 Musikunterricht umgesetzt worden. Damit sind alle Bezirke finanziell in die Lage versetzt worden, den Anteil an festangestellten Musikschullehrkräften auf 20% zu erhöhen. Die Senatsverwaltung für Finanzen erwartet, dass die Stellenpläne der Musikschulen ab 2018 so aufgestellt werden, dass 20% des Musikunterrichts mit festangestelltem Personal abgedeckt werden kann. Der Stellenzuwachs in der Musikschule ist für die Nachschau nachvollziehbar darzustellen. Fallmanagement in der Eingliederungshilfe Um den Steuerungsprozess durch Fallmanagement und Zielvereinbarung in der Eingliederungshilfe weiterhin zu unterstützen, bin ich erneut bereit, den Zuweisungspreis des Verwaltungsproduktes Eingliederungshilfe (Produkt-Nr. 79376) anzuheben. Wie für das Jahr 2017 habe ich eine Zuweisungspreiserhöhung in Höhe des Fehlbetrages zwischen Status Quo (1:84,3) und der angestrebten Sollsituation (1:75) beim Fallschlüssel vorgenommen. Dies führt zu einer Erhöhung des Zuweisungspreises gegenüber dem Median (67,94 ) auf 73,26. Ich gehe davon aus, dass die Bezirke weiterhin verstärkt bemüht sind, den angestrebten Fallschlüssel zukünftig einzuhalten.

- 6 - Schulmittagessen Die Zuweisungspreise für die Beköstigungsprodukte (79434, 79918 und 80424 wurden auf Grundlage des einheitlichen Festpreises für ein Mittagessen (3,25 ) zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlags ermittelt. B-Plan-Fabrik und Zweckentfremdungsverbot Die Kosten für die von der SenStadtWohn abgeordneten und finanzierten Mitarbeiter/innen wurden durch die Absenkung der Zuweisungspreise der betroffenen Produkte (78428, 78433 bis 78437, 79384, 80670) neutral gestellt. Dazu habe ich in der Produktgruppe 4281 Verbindliche Planung - Stadtplanung die Personalkosten der Abordnungen im Verhältnis der jeweils insgesamt produktbezogen gebuchten Personalkosten aufgeteilt. Eine Berücksichtigung bei der Planmengenermittlung war aufgrund der unvollständigen Datenlage nicht möglich. Produkt 80675 - R-zentrale Verwaltung Leichenschauscheine Für diese Leistung, die im Bezirk Reinickendorf erbracht wird, erfolgt erstmals für 2018 eine produktbezogene Zuweisung 4. Dafür ist im Vorfeld der Plafond entsprechend erhöht worden, sodass nunmehr für 140 T für Personal sowie 66,2 T für Sachkosten - darunter 61 T für den laufenden Betrieb sowie die Wartung und Pflege der Software - zur Verfügung stehen. 2.1.4 Normierung Der aus den Eckwerten abgeleitete und in Tz. 1.1 ausgewiesene Plafondanteil für das Produktsummenbudget (sog. Produkt-Plafond) entspricht dem insgesamt zur Verfügung stehenden produktbezogenen Zuweisungsvolumen für die Jahre 2018/2019. Um sicherzustellen, dass dieses Zuweisungsvolumen weder über- noch unterschritten wird, wurden die verbleibenden Abweichungen zwischen Produktsummenbudgets und Produkt-Plafond wie in den Vorjahren mittels der Normierung ausgeglichen. Produktbudgets, deren Höhe im Hinblick auf vorgegebene Teilplafonds kalkuliert wurde, sind hiervon ausgenommen worden. Die Normierung dient also der Erhaltung der Gesamtzuweisung entsprechend der Höhe des Bezirksplafonds. Für 2018 beläuft sich das unnormierte Produktsummenbudget auf 6.065,4 Mio.. Bei einem Bezirksplafond i.h.v. 6.008,1 Mio. ergibt sich ein Normierungsvolumen von 57,4 Mio., welches damit im Vergleich zur Fortschreibung 2017 um 33,9 Mio. gesunken ist. Prozentual hat sich das Normierungsvolumen damit weiter von 1,6 % auf 0,9 % des Produkt-Plafonds reduziert. Die Entstehungsgründe des Normierungsvolumens sind in hohem Maße technischer Natur und in den letzten Jahren intensiv untersucht worden. Details können den Vorlagen an den UA Bezirke des Hauptausschusses (Bez 17/0098 A und Bez 17/0098 D) entnommen werden. Der UA Bezirke hat die Vorlagen zur Kenntnis genommen und darin enthaltenen Vorschläge der SenFin begrüßt. 2.1.5 Hinweise zur Vorgehensweise in einzelnen Produktbereichen Aus der Plafondberechnung der Transferausgaben (T-Teil) ergeben sich - wie in den Vorjahren - Teilbudgets für die entsprechenden Transferprodukte. Damit wird sichergestellt, dass die Grundannahmen der Plafondberechnung (z. B. Fallzahlanstiege) bei der Verteilung der Beträge im Rahmen der Zuweisung berücksichtigt werden. 4 In den Vorjahren wurden die Aufwendungen über die Basiskorrektur ausgeglichen.

- 7 - Hierzu gebe ich folgende Hinweise: a) Hilfen in besonderen Lebenslagen (HbL) ohne Krankenhilfe Bei der Berechnung der Produktbudgets habe ich die bereits vereinbarten Entgeltsteigerungen für 2017 in die Zuweisungspreise eingerechnet. Soweit es in 2017 bzw. in 2018 noch zu weiteren Veränderungen kommen sollte, werden diese mit der Basiskorrektur berücksichtigt. Die vollständige Verteilung des jeweiligen Teilbudgets wird durch entsprechende Festlegung von Planmengen bei den einzelnen Produkten gewährleistet. Abweichungen der Ist-Mengen von den zugewiesenen Planmengen werden am Jahresende im Rahmen der Basiskorrektur unter Anwendung der jeweiligen Nachbudgetierungsquote berücksichtigt. Eine Übersicht zur Ermittlung der Teilbudgets und die dabei berücksichtigten Entgelt- und Planmengensteigerungen ist der Datei Teilbudgets 2018 HbL und Krahi.xlsx zu entnehmen. Zur bezirklichen Verteilung der einzelnen Teilbudgets wird auf die jeweiligen Berechnungsdateien verwiesen. Eine Zusammenfassung der bezirksindividuellen Ergebnisse für die HbL-Transferprodukte kann der Anlage 4 entnommen werden. b) Krankenhilfe Die Planmengen bei den Produkten der Krankenhilfe (einschl. der regionalisierten Aufgabenstellungen in den Bezirken Pankow und Lichtenberg) sind so gewählt worden, dass die festgelegten Teilplafonds für die Krankenhilfe im Bereich vollständig ausgefüllt werden. In den Planmengen für die regionalisierte Aufgabenstellung in Pankow ist dabei der erwartete Rückgang flüchtlingsbedingter Fallzahlen berücksichtigt. (Vgl. auch Datei Teilbudgets 2018 HbL und Krahi.xlsx ) c) Kindertagesbetreuung Die Umsetzung der Plafondanhebung für die Transferausgaben der Kindertagesbetreuung auf 1.685,2 Mio. in 2018 bei der Budgetberechnung erfolgte durch entsprechende Anhebungen der Planmengen bei den Kita-Produkten. d) Tagespflege Für die Tagespflege stehen plafondseitig 53,0 Mio. bereit. Die Anpassung erfolgt über die Anhebung der Planmengen bei den Produkten 80140 - T-Kindertagespflege für 1 bis 3 Kinder, 80141 - T-Kindertagespflege für 4 bis 5 Kinder, 80142 - T- Kindertagespflege für 6 bis 8 Kinder, 80230 - T-Kindertagespflege für 9 bis 10 Kinder. e) Hilfen zur Erziehung (HzE) Die Verteilung des HzE-Teilbudgets erfolgte gemäß dem vom Hauptausschuss am 10.06.2015 bestätigten HzE-Zuweisungsverfahren, das seit 2016 zur Anwendung kommt (vgl. RN 17/1852 A). Mit der damaligen Verfahrensmodifikation sollen insb. zuvor bestehende Fehlanreize beseitigt und Steuerungsmaßnahmen der Bezirke unterstützt werden. Vereinbarungsgemäß sind die Verfahrensdetails vor der Budgetberechnung 2018 vor einer verwaltungsübergreifenden Arbeitsgruppe evaluiert worden 5. Soweit die Evaluationsergebnisse Nachjustierungen vorsahen, sind diese bei der Berechnung umgesetzt worden. Dies gilt insb. für den HzE-Belastungsindikator im Planmengenmodell, der nunmehr vollständig auf die gesamte Einwohner- Zielgruppe (0 bis ) angewendet wird. 5 Der Evaluationsbericht ist zwischenzeitlich verwaltungsintern versandt worden. Anschließende Erörterungen sollen bis zur technischen Fortschreibung 2018 abgeschlossen sein.

- 8 - Im Zuge der weiteren Berechnung habe ich den Planmengen-Modellanteil von 22% auf 33% angehoben. Dies entspricht der mit der Vorlage 17/1852 A vereinbarten Einführungsstrategie, die diese Anhebung für das Jahr 2018 als letzten Einführungsschritt vorsieht. Aus meiner Sicht sprechen auch die Evaluationsergebnisse dafür, die gewählte Einführungsstrategie in dieser Form umzusetzen. Zudem habe ich bei der Budgetberechnung die Zuweisungspreise um die vereinbarten Entgeltsteigerungen angepasst. Hierzu habe ich das HzE-Teilbudget nach den HzE-Leistungsarten stationär innerhalb Berlins, stationär außerhalb Berlins, Krankenhilfe nach SGB VIII, ambulant, teilstationär, Familienpflege, Inobhutnahme, Eingliederungshilfe nach SGB VIII innerhalb Berlins und Eingliederungshilfe nach SGB VIII außerhalb Berlins aufgeteilt. f) Psychiatrie-Entwicklungs-Programm (PEP) Das entsprechende Teilbudget, das im Zuge der Plafondbildung erhöht wurde, ist im Rahmen der Produktbudgetierung vollständig verteilt worden. Die Anpassung der betroffenen Produktbudgets an das Teilbudget ist dabei über die Planmengen erfolgt. g) Bildung und Teilhabe Wie bereits mit dem Plafondschreiben mitgeteilt, ist der Teilplafonds BuT in einen Teil Beköstigung und einen sonstigen Teil gesplittet worden. Die Zuweisung für die Produkte der sonstigen BuT-Leistungen sieht zur Erreichung des vorgegebenen Teilplafonds zusätzliche Planmengen vor. Berechnungsdetails sind der Datei Budget_BuT_2018 zu entnehmen. Hinsichtlich der Zuweisung für den Teil Beköstigung wird auf die Tz. 2.1.3 verwiesen. h) Kommunaler Finanzierungsanteil (KFA) Der KFA-Teilplafond ist mit Blick auf unterstellte Tarifanpassungen sowie den flüchtlingsbedingten VZÄ-Aufwuchs erhöht worden. Die Plafonderhöhung aufgrund unterstellter Tarifanpassungen habe ich dabei durch eine Erhöhung des Zuweisungspreises umgesetzt. Die Umsetzung des Plafondzuschlages für den flüchtlingsbedingten VZÄ-Aufwuchs ist durch entsprechende Erhöhung der Planmengen erfolgt, wobei ich die mir vorliegende Verteilung der in den Stellenplänen der JobCenter bereits verankerten zusätzlichen VZÄ zugrunde gelegt habe. Einen Abgleich mit den tatsächlich zugegangenen VZÄ werde ich im Rahmen der Basiskorrektur vornehmen. Da diese VZÄ von der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg nur im Zusammenhang mit tatsächlichen Fallzahlzugängen in den JobCentern freigegeben werden, erfolgt im Zuge der Basiskorrektur eine entsprechende VZÄ-bezogene Abrechnung dieses Sachverhaltes. (Vgl. auch Datei Budget_KFA_2018.xlsx ). 2.1.6 gesonderte Hinweise und Sonderkalkulationen a) Rückversetzte Personalüberhangskräfte aus dem EZeP Der Personalkostenanteil für die im Jahr 2014 aus dem EZeP in die Bezirke zurückversetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Personalkostenanteil für den dezentralen Personalüberhang, der bis dahin vom EZeP erstattet wurde (Unterkonten 110 und 111), werden als Sonderkalkulation anteilig direkt an die Bezirke zugewiesen und unterliegen der Basiskorrektur.

- 9 - b) 2012 rückversetzte Musikschullehrer aus dem ZeP Die Bezirke Mitte und Pankow erhalten einen finanziellen Ausgleich der tatsächlichen Mehrkosten gegenüber entsprechenden Honorarkräften bis zur Unterbringung der Dienstkräfte auf freie Stellen im Wege einer Sonderkalkulation. c) Härtefallfonds Mittagessen Zur Vermeidung von vorübergehenden Härtefällen bei der Finanzierung des Schulmittagessen werden den Bezirken weiterhin wie in den Vorjahren ergänzend zur BuT-Leistung jeweils 20 T zur Verfügung gestellt. Die Verwendung der Mittel erfolgt in eigener Verantwortung der Bezirke. e) Energiewendegesetz Das Berliner Energiewendegesetz (EWG Bln) ist am 06.04.2016 in Kraft getreten. Für die mit dem neuen Gesetz verbundenen zusätzlichen Aufgaben hat der Senat pro Bezirk 1 Stelle der Entgeltgruppe 10 anerkannt, welche im Wege einer Sonderkalkulation zugewiesen werden. f) Sonderkalkulation zur Umsetzung von Ergebnissen der Personalmehrbedarfs- Berechnung Wachsende Stadt In Bereichen, in denen die Umsetzung der Ergebnisse nicht produktbezogen möglich war (vgl. Tz. 2.1.2 c), habe ich die jeweiligen Beträge im Wege einer Sonderkalkulation zugewiesen. Dies gilt für interne Leistungen (Hochbau-Bereich; regionalisiertes Produkt 77027 - R-S-Planpr./Marz.-Helld. ), für den pauschalen VZÄ-Zuschlag sowie für die HzE-Inobhutnahme. Über die Aufteilung der mit dem Bezirksplafond bereitgestellten Mittel für zusätzliches Personal Hochbau (96 VZÄ Schulbau) auf die Bezirke entscheidet noch die AG Ressourcensteuerung. Die entsprechende Umsetzung erfolgt mit der technischen Fortschreibung der Globalsummen. g) Anmietung Röntgencontainer TBC-Zentrum Lichtenberg In den Teilplafond sonstige Sachausgaben 2018 sind weiterhin 0,5 Mio. für die Anmietung eines Röntgencontainers für das Zentrum für tuberkulosekranke und -gefährdete eingeflossen, die dem Bezirk Lichtenberg in Form einer Sonderkalkulation zur Verfügung gestellt werden. Um eine Doppelfinanzierung zu verhindern wurde beim Produkt 80137 - R- Untersuchung zum Ausschluss einer Tuberkuloseerkrankung - der Zuweisungspreis entsprechend abgesenkt. Im Rahmen der Basiskorrektur wird der Differenzbetrag zu den tatsächlichen Kosten ausgeglichen. h) Sonderkalkulation Masterplan Integration Insgesamt stehen den Bezirken in 2018 und 2019 Masterplanmittel für die bezirklichen Nachbarschaftsprogramme in Höhe von jährlich 7,7 Mio. zur Verfügung. Die Zuweisung an die Bezirke erfolgt mittels Sonderkalkulation, wobei die Verteilung anhand bezirklicher Belegungskapazitäten vorgenommen wird. Die Kosten sind weiterhin auf dem Sonderkostenträger 28294 Masterplan Integration zu verbuchen. Da die gesamtstädtische Steuerung der Nachbarschaftsprogramme weiterhin in der Verantwortung der für Integration zuständigen Senatsverwaltung liegt, werden Sie über die weiteren Verfahrensschritte durch ein gesondertes Schreiben unterrichtet. i) Außerschulische Lernorte (Jugendkunstschule, Gartenarbeitsschule) Der auf die Jugendkunstschulen sowie Gartenarbeitsschulen entfallende Anteil der Plafonderhöhung für außerschulische Lernorte konnte noch nicht produktbezogen

- 10 - umgesetzt werden, da die entsprechenden Produkte erst ab 01.01.2017 bebuchbar sind. Ersatzweise wurde eine Sonderkalkulation auf Basis der Standorte und Beträge durchgeführt, die sich aus dem Konzept zur Förderung und Initiierung außerschulischer Lernorte sowie dem Schreiben der SenBJW vom 28.07.2016 - II B 2 Kl - ergeben. j) Umsetzung E-Government-Gesetz (EGovG Bln) Im Zuge der zentralen Veranschlagung der verfahrensunabhängigen IKT (Maßnahmegruppe 31) im neuen Einzelplan 25 sind die entsprechenden bezirklichen Haushaltsmittel aus dem Plafond und den Globalsummen herauszulösen. Das hierfür gewählte Verfahren basiert auf der sog. Aufschichtungsrechnung und wurde einvernehmlich zwischen der Senatsverwaltung für Finanzen, der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und den Bezirken abgestimmt. 6 Die Umsetzung der Aufschichtungsbeträge erfolgt im Wege der Sonderkalkulation. k) Zusätzliche VZÄ Geschäftsprozessoptimierung i.r.d. EGovernment-Gesetz Im Zusammenhang mit dem RdB-Beschluss Nr. R-30/2017 über Kooperatives Organisationsmodell zur Umsetzung des Berliner E-Governement-Gesetztes hat die Senatsverwaltung für Finanzen den Bezirken jeweils zwei Stellen zur notwendigen Begleitung der Umsetzung des E-Government-Gesetzes zur Verfügung gestellt, die im Wege einer Sonderkalkulation zugewiesen werden. l) Erhöhung Mittel für Schulbauunterhalt Ein zentraler Punkt der Richtlinien der Regierungspolitik ist die Erhöhung des laufenden Schulbauunterhalts auf 1,32% der Gebäude-Wiederbeschaffungswerte. Mit dem Plafond 2018/2019 wurden den Bezirken dafür Mehrmittel i.h.v. 84,4 Mio. bereitgestellt. Diese Haushaltsmittel sind zusätzlich und zweckgebunden ausschließlich für baulichen Unterhalt an Schulen zu verwenden. Die Aufteilung der Mehrmittel auf die einzelnen Bezirke habe ich auf der Grundlage der Wiederbeschaffungswerte des Fachvermögens Schule (Bauwertbestandsliste Stand 31.12.2016) vorgenommen. Dies entspricht der Festlegung, die ich gemeinsam mit den Bezirken vereinbart habe. 7 m) Flüchtlingsbedingte Personalmehrbedarfe Von den im Jahr 2016 gewährten flüchtlingsbedingtem Personalmehrbedarf waren insgesamt 208 VZÄ auf den Doppelhaushalt 2016/2017 beschränkt; sie sind nicht in den Bezirksplafond eingegangen. Da diese VZÄ in die KLR-Daten 2016 und mithin auch in diversen Produktbudgets 2018 eingeflossen sind, wird der in 2016 auf Produkte kontierte Kostenanteil (vgl. Basiskorrektur 2016) im Wege einer Sonderkalkulation neutralisiert. n) Absenkung VBL-Sanierungsgeld / Personalabschlag Ost Die Absenkung des VBL-Sanierungsgeldes auf 0,66% ist bereits bei der Berechnung der Personal-Durchschnittssätze für das Haushaltsjahr 2016 berücksichtigt worden. Sie ist damit auch in den KLR-Daten 2016 enthalten und in die Berechnung der Produktbudgets 2018 eingeflossen. Die Personal-Durchschnittssätze für das Haushaltsjahr 2016 und die Personal-Ist- Ausgaben 2016 bilden zudem die Grundlage für die Berechnung des Personalabschlags Ost für das Haushaltsjahr 2018, mit dem der Unterschied zwischen dem Ta- 6 Die Abstimmung erfolgte in der Kleinen Kommission am 12.10.2016. 7 Ergebnis der Sitzung des Projektteams Budgetierung Bezirke vom 18.01.2017

- 11 - rifkreis A (West) und dem Tarifkreis B (Ost) bei der Globalsummenzumessung ausgeglichen wird. 8 Durch die Absenkung des VBL-Sanierungsgeldes reduziert sich der Personalabschlag Ost, der als Sonderkalkulation umgesetzt wird, auf insgesamt nur noch rd. 5,8 Mio.. 2.1.7 Budgetabtretungen Gemäß den Beschlüssen des Rats der Bürgermeister sind - wie in den Vorjahren - Budgetabtretungen, auf die sich die Bezirke vorab verständigt hatten, bei der PSB- Berechnung gesondert berücksichtigt worden. Es handelt sich dabei um Beträge für Serviceaufgaben, die einzelne Bezirke für alle anderen miterledigen und nicht über externe Produkte finanziert werden. Die Berechnung der jeweiligen Abtretungsbeträge liegt dabei in der alleinigen Verantwortung der serviceleistenden Bezirke; eine Prüfung durch mich ist nicht erfolgt. Entsprechende Rückfragen sind daher unmittelbar an den jeweiligen Bezirk zu richten. Für folgende Bereiche sind Budgetabtretungen vereinbart und umgesetzt worden: Weinkontrolle/ Überwachung Verkehr Wein (Charlottenburg-Wilmersdorf), Produkt-Nr. 79091 und 79349 Entnahme von Planproben (Marzahn-Hellersdorf), Produkt-Nr. 77027 Geschäftsstelle Produktkatalog (Pankow), Produkt-Nr. 76820 VHS-Prüfungszentrale (Tempelhof-Schöneberg), Produkt-Nr. 79425 IT-Fachverfahren für VHS/ Musikschulen (Neukölln), Produkt-Nr. 79648 und 80433 Angesichts der landesweit noch zu klärenden Fragen bzgl. der künftigen Organisation des Geschäftsprozessmanagements und der damit einhergehenden Rolle der GstGPM, wurde für 2018 keine Budgetabtretung im Rahmen der Zuweisung vorgenommen. Stattdessen verlängere ich die Zusage des Ausgleichs über die Basiskorrektur um ein weiteres Jahr. 2.1.8 Ergebnis Produktsummenzuweisung 2018 Das Ergebnis der Produktsummenzuweisung 2018 kann der Anlage 1 entnommen werden. Weitere Details zum Berechnungsverfahren sind in der Datei "Budgetierungsfestlegungen_2018.doc" enthalten. 2.2 Produktsummenbudget 2019 Grundlage der Zuweisung war der Produktplafond für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 6.086,5 Mio. (vgl. Tz. 1.1). Die Verteilung der Mittel erfolgte dabei - wie bereits bei den vergangenen Doppelhaushalten praktiziert - durch Anpassung der Produktsummenbudgets des ersten Planungsjahres (hier: 2018) an den neuen Plafond. Die Teile des PSB, die keiner Normierung unterliegen (insb. Transfer-Teilbudgets), wurden dabei - wie im vorangegangenen Doppelhaushalt - getrennt betrachtet. Damit wurde sichergestellt, dass entsprechende Plafondveränderungen auch in diesen Bereichen ankommen. Im Ergebnis ist es auch für das Jahr 2019 möglich, die (relevanten) Transferanteile im PSB abzuleiten. 8 Für die Fortschreibung 2019 erfolgt dann die Berechnung auf der Grundlage der Personal-Durchschnittssätze 2017 und der Personal-Ist-Ausgaben 2017.

- 12 - Eine produktgenaue Berechnung wird vereinbarungsgemäß erst im Zuge der Fortschreibung auf Basis der KLR-Jahresabschlüsse 2017 erfolgen. 2.3 Sonstige Transfers (Z-Teil) 2018/2019 Die Verteilung der im o.g. Plafondschreiben dargestellten Teilplafonds auf die einzelnen Bezirke erfolgte grundsätzlich analog der Vorgehensweise in den Vorjahren gemäß dem bezirklichen Anteil an den entsprechenden Ist-Ausgaben des Jahres 2016. Das Ergebnis der Zuweisung für die einzelnen Transferausgabefelder kann der Anlage 5 entnommen werden. Die Zuweisungsberechnungen sind in der Datei Transfers_Z-Teil_2018_2019.xlsx hinterlegt. 2.4 Vertikaler Finanzausgleich Der vom Abgeordnetenhaus erstmals für 2010 eingeführte vertikale Finanzausgleichs i.h.v. 6.9 Mio. ist auch bei der Zuweisung 2018/2019 mit unveränderten Beträgen für die betroffenen Bezirke umgesetzt worden. 2.5 Einnahmevorgabe 2018/19 2.5.1 Einnahmefeld E03 Bei der Verteilung der Einnahmevorgabe E03 auf die Bezirke wurde auf den Verteilschlüssel zurückgegriffen, der zur Zuweisung 2016/2017 neu festgelegt worden ist. Folgende Bestandteile wurden dabei außerhalb des E03-Verteilschlüssels gesondert in die bezirklichen Einnahmevorgaben mit einbezogen: - Geldbußen und Verwarnungsgelder aus der Parkraumwirtschaft (Titel 11202): Die Verteilung der Vorgabe (50% der Ist-Einnahmen des vorliegenden Rechnungsjahres, hier: 2016) erfolgt nach Maßgabe des Anzeigeaufkommens in den parkraumbewirtschaftenden Bezirken. - Erschließungsbeiträge (Titel 34101): 80% der Einnahmevorgabe wird außerhalb des E03-Schlüssels ermittelt. Bei der bezirksbezogenen Prognose, die am Jahresende entsprechend der tatsächlichen (anteiligen) Einnahmen basiskorrigiert wird, habe ich auf die jeweiligen Ist-Einnahmen des vorliegenden Rechnungsjahres (hier: 2016) zurückgegriffen. - Planentgelte VHS (Kapitel 3610, Titel 11120): Hier erfolgt - wie in den Vorjahren - die bezirkliche Verteilung der Einnahmevorgabe analog der Planmengenberechnung 2016. - BWB-Sondernutzung (Titel 11155, Ukt. 106): Als bezirksbezogene Prognose, die einer Basiskorrektur unterliegt, wurden die Einziehungsvorgaben aus dem neuen Leitungsvertrag angesetzt. 2.5.2 Einnahmefeld E04 Die Beträge der Einnahmevorgabe E04 (transferbezogene Einnahmen), die im Zusammenhang mit einer prozentualen Beteiligung des Bundes an bestimmten Transferausgaben stehen, wurden entweder entsprechend der jeweiligen kalkulierten Ausgabehöhe (Bundesanteile an KdU, Wohngeld und BaföG) oder auf Basis der Netto- Ausgaben des Vorvorjahres (Grundsicherung SGB XII) auf die Bezirke verteilt.

- 13 - Die Erstattungsleistungen des Bundes aufgrund des 136 SGB XII werden nach der Anzahl der Leistungsempfänger verteilt, für die der Bund die Erstattungsleistung vorsieht. 9 Die Verteilung der Vorgabe für die restlichen Einnahmen dieses Einnahmefeldes richtet sich nach der Höhe der Ist-Einnahmen des Jahres 2016. 2.5.3 Einnahmefeld E05 Die Einnahmevorgabe für E05 (Kindertagesbetreuung) wurde auf der Basis der Ist- Beträge 2016 ermittelt. Die Aufteilung der für hinzutretende Sachverhalte im Plafond berücksichtigten Beträge ist jeweils gemäß dem bezirklichen Anteil an den entsprechenden Ist-Einnahmen des Jahres 2016 erfolgt. Die Höhe der jeweiligen bezirklichen Einnahmevorgaben ist in der Anlage 6 dokumentiert. Einzelheiten zur Berechnung dieser Beträge können den drei Dateien E03/E04/E05 Einnahmevorgabe 2018_2019.xlsx entnommen werden. 2.6 Ergebnis der Zuweisung Die Ergebnisse für die Zuweisungen 2018 und 2019 sind, getrennt nach Zuweisungsbereichen, in der Anlage 1 dargestellt. 3 Veranschlagung 3.1 Verrechnungen für kalkulatorische Kosten Gemäß Aufstellungsrundschreiben (AR) 2018/2019 sind die Bezirke verpflichtet, haushaltswirksame Verrechnungen für kalkulatorische Kosten - getrennt nach kalk. Gebäudekosten, kalk. Pensionen und kalk. Zinsen für Mobilien - zu leisten. Für die Ermittlung der Verrechnungsbeträge wurden die in 2016 in der KLR gebuchten kalkulatorischen Ist-Kosten (Primärkosten) der einzelnen Bezirke herangezogen. Kostenbestandteile, die bei der Produktbudgetierung verfahrensgemäß nicht berücksichtigt wurden, sind dabei herausgerechnet worden. 9 (1) Für Leistungsberechtigte nach dem Vierten Kapitei SGB XII, die zugleich Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sechsten Kapitel in einer stationären Einrichtung erhalten, erstattet der Bund den Ländern in den Jahren 2017 bis 2019 für jeden Leistungsberechtigten je Kalendermonat einen Betrag, dessen Höhe sich nach einem Anteil von 14 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu 28 bemisst.

- 14 - Bezirk (in T ) Verrechnungen Verrechnungen für kalk. Gebäudekosten Pensionen für kalk. (Titel 98400) (Titel 98440) Verrechnungen Summe der Verrechnungen für kalk. Zinsen/ Mobilien (Titel 98420) Mitte 22.092 11.354 152 33.598 Friedrichsh.-Kreuzbg. 19.336 9.347 79 28.762 Pankow 21.013 7.963 193 29.169 Charlbg.-Wilmersd. 22.043 11.044 105 33.192 Spandau 16.154 9.099 79 25.332 Steglitz-Zehlendorf 22.927 9.832 134 32.893 Tempelh.-Schönebg. 21.686 10.617 128 32.431 Neukölln 23.970 10.021 188 34.179 Treptow-Köpenick 19.592 6.138 148 25.878 Marzahn-Hellersdorf 22.950 5.847 153 28.950 Lichtenberg 19.249 6.877 145 26.271 Reinickendorf 18.808 9.212 69 28.089 Summe 249.820 107.351 1.573 358.744 Die Verrechnungsbeträge sind gemäß AR 2018/2019 für beide Jahre bei den betroffenen Titeln in der o.g. Höhe zu veranschlagen und an das Kapitel 2730 (neu ab 2016) zu verrechnen. Einzelheiten zur Abwicklung der kameralen Verrechnungen (z.b. Zahlungszeitpunkt) werden gesondert - voraussichtlich im Rahmen des Übersendungsschreibens für die Fortschreibung der Globalsummen 2019 mitgeteilt. 3.2 Veranschlagung von Personalausgaben Entsprechend den Aufstellungsverfahren zu früheren Doppelhaushalten ist auch diesmal zu beachten, dass den für den Gesamthaushalt maßgeblichen Vorgaben Orientierung am Eckwertebeschluss, Realistische Höhe der Ansätze Rechnung getragen wird. 3.3 Veranschlagung von Transferausgaben 3.3.1 Vermeidung von Unterveranschlagungen Gemäß 11 Abs. 2 LHO sind alle voraussichtlich zu leistenden Ausgaben in den Bezirkshaushaltsplänen zu veranschlagen. Dies gilt auch für die Transferausgaben. Die Nachschau der Bezirkshaushaltspläne wird sich daher u.a. darauf erstrecken, ob bei den Transferausgaben realistische Ansätze gebildet worden sind. Bei offensichtlichen Unterveranschlagungen werde ich dem Hauptausschuss einen entsprechenden Änderungsbeschluss empfehlen. Das Verfahren zur Ermittlung von Unterveranschlagungen entspricht dem der Vorjahre und wird nachfolgend noch einmal dargestellt: Das Abgeordnetenhaus hatte in seinem Beschluss vom 11.06.2009 (Drs. 16/2474) hinsichtlich der HzE-Veranschlagung ausgeführt, dass zur Vermeidung von Unterveranschlagungen die Bezirke verpflichtet sind, mindestens ihre tatsächlichen Fallkosten bei der Aufstellung der Bezirkshaushalte anzusetzen. Dieser Beschluss wird

- 15 - von mir sinngemäß auf alle anderen Transferbereiche übertragen. Im Sinne des Oberziels Vermeidung von Unterveranschlagungen bedeutet dies, dass die Unterschreitung des Zuweisungsbetrages bei der Ansatzbildung grundsätzlich nur dann als zulässig anerkannt werden kann, wenn der betroffene Transferbereich insgesamt auch unterdurchschnittliche Fallkosten aufweist. Dabei sind innerhalb des betrachteten Transferbereichs Stückkostenvorteile von einigen Produkten mit Stückkostennachteilen anderer Produkte aufzurechnen. 3.3.2 Ermittlung des Transferanteils bei Verwaltungstransferprodukten Bei Verwaltungstransferprodukten, die sowohl mit Transfer - als auch Verwaltungskosten (Personal- und sonstige Sachkosten) bebucht werden, wird während der Ermittlung des Produktbudgets zunächst keine Unterscheidung zwischen den Kostenarten vorgenommen. Um dennoch die realistische Veranschlagung von Transferausgaben prüfen zu können, ist es erforderlich, den Transferanteil am Produktbudget nachträglich mit einer Näherungsrechnung zu ermitteln. Dabei greife ich auf das in den vergangenen Jahren bereits bewährte Verfahren zurück. Danach ergibt sich die Höhe des Transferanteils aus dem berlinweiten Anteil der Transferkosten an den gesamten Produktkosten (= erweiterte Teilkosten). Für die in Frage kommenden Produkte können die entsprechenden Beträge aus der Datei 16_PSB_00.xlsx und dort aus dem Tabellenblatt Trans im PSB 2018_2019 entnommen werden. 3.4 Veranschlagung der Jahresergebnisse Die Jahresergebnisse 2016 sind im Haushaltsjahr 2018 bei den Titeln 36020 - Überschuss des vorletzten Haushaltsjahres - bzw. 96020 - Fehlbetrag des vorletzten Haushaltsjahres - im Haushaltsjahr 2018 zu veranschlagen. Für die noch nicht vorliegenden Jahresergebnisse 2017 sind gemäß Tz. 3.11. des AR 18/19 im Haushaltsjahr 2019 bei den beiden genannten Titeln Merkansätze von 1.000 Euro vorzusehen. 3.5 Veranschlagungsleitlinien für einzelne Aufgabenbereiche Unabhängig von den allgemeinen Vorgaben der LHO bestehen für die nachfolgenden Aufgabengebiete konkrete Veranschlagungsleitlinien, deren Einhaltung ich im Rahmen der Nachschau überprüfen werde. Die jeweils auf die einzelnen Bezirke entfallenden Mindestveranschlagungsbeträge sind dabei der Anlage 7 zu entnehmen. 3.5.1 Lehr- und Lernmittel Auf der Grundlage des Schulgesetzes wurden für Lehr- und Lernmittel Mindestbeträge festgesetzt, die die Grundlage für die Veranschlagungsleitlinie bilden. In Abstimmung mit der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung wird dabei für die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen seit dem Jahr 2016 nur noch ein gemeinsamer Betrag für Lehr- und Lernmittel pro Kopf ausgewiesen. (Das Berechnungsverfahren für die Lernmittel der Ersatzschulen erfolgt bis zum Vorliegen eines neuen Finanzierungsmodels für die Ersatzschulen nach dem bisherigen Verfahren.) Die Pro-Kopf- Beträge sind meinem Schreiben an die Bezirksämter/SE Finanzen - II G HB 1876 04/2015 - vom 25.03.2015 zu entnehmen. Ich weise darauf hin, dass gem. 7 SchulG durch den Schulträger Wertausgleichsmaßnahmen zwischen den Schularten durch Prioritätensetzung vorgenommen werden können. Die auf Basis aktueller Schülerzahlen ermittelte Veranschlagungsleitlinie beläuft sich auf insgesamt 35,7 Mio.. Hinzu treten geringfügige Nachholbeträge, die aus der Unterschreitung der Leitlinie im Jahr 2016 resultieren. Die sich insgesamt daraus er-

- 16 - gebenden Beträge können der Anlage 7 entnommen werden und sind in der entsprechenden Höhe zu veranschlagen. 3.5.2 Baulicher Unterhalt Zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem Bestand an Gebäuden und Straßen gehört ein entsprechender substanzsichernder Mitteleinsatz für den baulichen Unterhalt. Zur Sicherstellung dieser politischen Schwerpunktsetzung werde ich daher die Ansatzbildungen bei den entsprechenden Titeln einer Prüfung unterziehen. Abweichend vom Verfahren der Vorjahre prüfe ich dabei den Schulbauunterhalt und den Hochbauunterhalt für das übrige Fachvermögen getrennt. Dabei werde ich von folgenden Mindestansatzbildungen ausgehen: a) Schulbauunterhaltung In den Richtlinien der Regierungspolitik kommt dem Bereich der Schulbauunterhaltung eine besondere Bedeutung zu. Wie bereits unter Tz. 2.1.6. l) ausgeführt wurde, ist die vorgenommene Plafonderhöhung so kalkuliert worden, dass der laufende Schulbauunterhalt auf 1,32% der Gebäude-Wiederbeschaffungswerte (WBW) erhöht werden kann. Die Umsetzung des damit verbunden Ziels sowie die Einhaltung der Zweckbindung der Plafonderhöhung wird durch eine Veranschlagungsleitlinie abgesichert. Dabei wird der prozentuale Mindestbetrag für den Schulbauunterhalt ebenfalls auf 1,32% der WBW des Fachvermögens Schule (Bauwertbestandsliste Stand 31.12.2016) angesetzt. Abweichend vom Vorjahr werden bei der Ermittlung der bezirklichen Mindestbeträge nur noch die zentral etatisierten Baumittel des sog. Verfügungsfonds (rd. 4,4 Mio. für alle Bezirke) angerechnet, die den Schulen unmittelbar für diesen Zweck zur Verfügung stehen. In Summe ergibt sich so für die Bezirke eine Vorgabe von rd. 147,7 Mio.. Zur Sicherstellung der zweckkonformen Veranschlagung und Verwendung der Mittel sind diese - wie schon im Haushaltsplan 2016/2017 - ausschließlich auf folgenden Titeln auszuweisen: - 51902 - Bauliche Unterhaltung von Schulen und Schulsportanlagen - - 51912 - Kleiner Unterhaltungsbedarf für Schulen und Schulsportanlagen - b) Hochbauunterhalt außerhalb des Fachvermögens Schule Für das übrige Fachvermögen werden, wie im Vorjahr, gemäß KGSt-Empfehlung 1,2 % der Gebäudewiederbeschaffungswerte in Ansatz gebracht. Ausgangswert sind die Bauwerte 1913 und die sich daraus ergebenen Wiederbeschaffungswerte (WBW) des Fachvermögens außerhalb Schule zum Stand 31.12.2016. Unter Anrechnung der zentral im Bereich der Hauptverwaltung veranschlagten Mittel des Sportstättensanierungsprogramms (rd. 9 Mio. ) ergibt sich für das übrige Fachvermögen der Bezirke eine Vorgabe von rd. 44,2 Mio.. c) Tiefbauunterhaltung Das Gesamtvolumen für die Mindestveranschlagung wird für die Haushaltsjahre 2018/2019 mit 32,1 Mio. vorgegeben. Die Verteilung des Gesamtvolumens erfolgte wie in den Vorjahren nach den bezirklichen Anteilen an der Gesamtstraßenfläche. Darüber hinaus stehen den Bezirken in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 voraussichtlich Mittel in Höhe von jeweils 25 Mio. für die Unterhaltung des Straßenlands zur Verfügung. Diese sind im Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2018/2019 zentral im Kapitel 2712 beim Titel 52130 veranschlagt. Über die Aufteilung der Mittel und

- 17 - das Verfahren werden Sie zu gegebener Zeit von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt unterrichtet. Die einzelnen Leitlinien-Werte für den baulichen Unterhalt können der beigefügten Anlage 7 entnommen werden. 3.5.4 Ausbildungsmittel Es ist weiterhin das erklärte Ziel des Senats, möglichst viele Ausbildungsplätze anzubieten. Dabei soll den Verwaltungen im Rahmen des insgesamt vorhandenen Budgets größtmögliche Flexibilität eingeräumt werden. Andererseits muss jedoch ausgeschlossen werden, dass nicht benötigte Ausbildungsmittel anderweitig verwendet werden können. Die Veranschlagung der Ausbildungsmittel erfolgt daher auf Basis einer entsprechenden Leitlinie. Basis der Leitlinie ist die im Personalplafond für Ausbildungsmittel vorgesehene Summe, die sich für 2018 auf 14,4 Mio. (Plafondbetrag 2017 zzgl. 1 v.h.) und für 2019 auf 14,6 Mio. (Plafondbetrag 2018 zzgl. 1 v.h.) beläuft. Diese Beträge habe ich analog zum Doppelhaushalt 2016/2017 entsprechend dem jeweiligen Anteil am Produktsummenbudget (ohne Produktbudgets außerhalb der Normierung) auf die Bezirke verteilt. Die einzelnen Leitlinien-Werte können der beigefügten Anlage 7 entnommen werden. In diesem Zusammenhang möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine Reduzierung Ihres Ausbildungsangebots auch dann nicht notwendig ist, wenn die Ihrem Bezirk zugemessene Ausbildungsmittelleitlinie ggf. unter dem Ist des Basisjahres (für den DHH 2018/2019 also unter dem Ist 2016) liegt. Ich bitte vielmehr darum, eine Reduzierung Ihres Ausbildungsplatzangebotes zu vermeiden. Die Ausbildungsmittel werden im Rahmen der Basiskorrektur am Jahresende auf das tatsächliche Ist angepasst, dies gilt sowohl für Unterschreitungen als auch für Überschreitungen des Ansatzes, so dass auch keine Veranlassung zu einer Reduzierung der Ausbildungsplätze vorliegt. Auch eine unterjährige Erhöhung Ihres Ausbildungsplatzangebots, die voraussichtlich zu einer Überschreitung der veranschlagten Ausbildungsmittel führt, ist nach vorheriger Zustimmung durch mich zu einer entsprechenden Basiskorrektur grundsätzlich jederzeit möglich. In Einzelfällen kann - nach bilateraler Klärung mit meinem Referat IV A - ggf. bereits im Rahmen der Aufstellung eine Budgetabtretung von Bezirken, die nach ihrer Einschätzung mit ihrer Leitlinie deutlich über dem tatsächlichen Bedarf liegen, an Bezirke mit voraussichtlich höherem Bedarf erfolgen. 3.6 Veranschlagung von Pauschalen Minderausgaben und Mehreinnahmen 3.6.1 Allgemein Die Veranschlagung Pauschaler Minderausgaben bzw. Pauschaler Mehreinnahmen wird allgemein als unbedenklich angesehen, solange sie den sog. Bodensatz des Haushaltes 10 nicht überschreiten. Erhebliche Bedenken bestehen jedoch, wenn der veranschlagte Betrag den fraglichen Bodensatz übersteigen würde, denn damit würde das Budgetrecht des Parlaments im Rahmen der Haushaltsaufstellung auf die für die Haushaltswirtschaft zuständigen Einheiten (hier: die Bezirksämter) verschoben werden. Das Bezirksamt ist somit verpflichtet die notwendigen Pauschalen zu erwirtschaften. 10 Der Begriff des Bodensatzes ist ein unter Haushältern gebräuchlicher Begriff, der für erfahrungsgemäß nicht verausgabte Mittel am Ende der Haushaltsperiode steht.

- 18 - Auch um das damit verbundene Haushaltsrisiko zu vermeiden, wird daher seit Jahren die Bildung von Pauschalen auf die Höhe der so genannten 1 %-Grenze begrenzt. Dies bedeutet konkret, dass die Höhe der anrechenbaren Pauschalen nicht 1% der Ausgaben der Hauptgruppen 4, 5, 6 und 9 (ohne Verrechnungsbeträge für kalkulatorische Kosten) überschreiten darf. Von dieser Regelung sind die Bezirke Pankow und Marzahn-Hellersdorf ausgenommen; hier gelten die Regelungen aus den gebilligten Konsolidierungskonzepten (Details vgl. Tz 3.6.2). Eine Überschreitung der 1%-Grenze kann in der Nachschau 2018/19 grundsätzlich nicht toleriert werden. Sofern sich im Ausnahmefall vorgetragene Sachverhalte auf zukünftige Basiskorrekturen beziehen, können diese nur akzeptiert werden, wenn hierüber auch hinsichtlich der betraglichen Höhe feststehende Zusagen meines Hauses vorliegen. Die Bildung von Pauschalen für erwartete Rückgänge bei der Verrechnung kalkulatorischer Gebäudekosten ist nicht zulässig. In Zweifelsfällen bitte ich im Vorfeld um Kontaktaufnahme mit meiner Verwaltung (Referat II D). Des Weiteren bitte ich gleichzeitig mit der Einreichung der Bezirkshaushaltspläne eine Übersicht inkl. detaillierter Erläuterung aller veranschlagten Pauschalen gemäß des in der Anlage 8 vorgegebenen Schemas als Excel-Datei einzureichen. 3.6.2 Bezirke mit Konsolidierungskonzept In den Bezirken Pankow und Marzahn-Hellersdorf sind die vom Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses beschlossenen Konsolidierungskonzepte umzusetzen. Für den Bezirk Pankow läuft das beschlossene Konsolidierungskonzept bis zum Jahr 2019 (vgl. RN 17/0670 A). Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat dem HauptA gemäß Nachschaubeschluss (RN 17/1900 CB) noch ein fortgeschriebenes Konsolidierungskonzept beginnend ab dem Jahr 2017 vorzulegen, aus dem sich auch die Tilgungsraten für die Jahre 2018 und 2019 ergeben. Die in den Konzepten ausgewiesenen Raten zum Schuldenabbau sind weiterhin gesondert im Kapitel 4500 beim Titel 97107 Pauschale Mehrausgaben zur Finanzierung von Defiziten aus Vorjahren zu veranschlagen und qualifiziert zu sperren. 4 Veränderte Regelung der Mittelverwendung der Investitionspauschale ab 2018/19 Die Höhe der Zuweisung für pauschale Investitionen 2018/19 wurde Ihnen mit Aufstellungsrundschreiben für das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 vom 31.10.2016 bekannt gegeben. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass diese Mittel gemäß Beschluss des Unterausschusses Bezirke vom 04.05.2016 (Bez 17/0098 D-1) ab 2018, zusätzlich zu den Veranschlagungsvorgaben, auch einer Mindestverwendungsquote unterliegen, die (zunächst) bei 75% liegt. Nachrichtlich erhalten Sie in Anlage 9 die Mitteilung über die Inanspruchnahme der Investitionspauschale im Jahr 2016. Bezirken, deren Verwendungsquote derzeit noch unter 75% liegt, empfehle ich den noch verbleibenden Übergangszeitraum zu nutzen, um die Haushaltswirtschaft an die zweckkonforme Verwendung anzupassen.