Deklarationspflicht Was ändert sich in der Gastronomie?

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Transkript:

Deklarationspflicht Was ändert sich in der Gastronomie? Branchen-Information, 27.11.2017 Amt für Verbraucherschutz, Lebensmittelkontrolle Zug Susanne Pfenninger, Nicole Fries, Matthias Foerster

1. Verordnungsrecht https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/lebensmittel-undernaehrung/rechts-und-vollzugsgrundlagen/gesetzgebung-lme.html Seite 2

Lebensmittelrecht - Verordnungsstruktur In Kraft seit 1. Mai 2017 Seite 3

Offen angebotene Lebensmittel - Grundsatz LGV: Lebensmittel- und Gebrauchsgegenstände Verordnung LIV: Verordnung betreffend die Information über Lebensmittel HyV: Hygiene-Verordnung TBDV: Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen Seite 4

2. Informationspflicht Über offen in Verkehr gebrachte Lebensmittel Wann wird die Schriftlichkeit verlangt? Seite 5

Offen angebotene Lebensmittel - Informationspflicht Über offen in den Verkehr gebrachte Lebensmittel ist in gleicher Weise zu informieren wie über vorverpackte. Auf schriftliche Angaben kann verzichtet werden, wenn die Information der Konsumentinnen und Konsumenten auf andere Weise gewährleistet ist. (LGV Art. 39 Abs.1) es bleibt wie gehabt! Aber Achtung: Ausnahmen! (LGV Art. 39 Abs.2) Seite 6

Schriftlichkeit verlangt neu bei Herkunft Fleisch und Fisch (Fanggebiet) Weiterhin gültig: Anwendung gentechnischer (GVO) oder besonderer Technologischen Verfahren (z.b. Bestrahlung) Angaben nach der Landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung (LDV, Art. 2-5): Anwendung hormoneller oder nicht hormoneller Leistungsförderer aus Fleisch von Hauskaninchen oder Eier von in der Schweiz verbotener Produktion (Anforderungen an die Tierschutzverordnung nicht eingehalten) Seite 7

Beispiele - Offenverkauf Herkunft Fleisch Massgeblich ist das Land wo das Tier aufgezogen wurde, die überwiegende Gewichtszunahme gemacht wurde ODER überwiegenden Teil seines Lebens verbracht hat. Schwein: Schweiz Rind: Uruguay Herkunft Fisch (Fisch, Filets oder Stücken) Eglifilets: Lettland Dorsch: Nordwestatlantik Mündlich: Fanggerät und Produktionsmethode; z.b. Umschliessungsnetz; Aquakultur Seite 8

Schriftliche Informationen - Abgabe von Speisen Fleisch und Fisch: Herkunftsangabe Hinweis auf Antibiotika und/oder Hormone als Leistungsförderer Eier/Kaninchen: Hinweis auf in der Schweiz nicht erlaubte Haltungsformen Zutaten, die Allergien oder andere unerwünschte Reaktionen auslösen können Seite 9

3. Allergendeklaration Seite 10

Allergen-Deklaration im Offenverkauf Grundsätzlich gilt die Schriftlichkeit Bedingungen für den Verzicht auf die schriftliche Information im Offenverkauf: Schriftlich gut sichtbarer Hinweis, dass die Informationen auch mündlich eingeholt werden kann UND Informationen liegen dem Personal schriftlich vor oder eine fachkundige Person kann sie unmittelbar erteilen Seite 11

14 Allergene Seite 12

Seite 13

Mögliche Formulierungen «die Information liegt dem Personal schriftlich vor» «Wir geben Ihnen gerne detaillierte Informationen über mögliche Allergene in den einzelnen Produkten.» «Für Informationen zu Allergenen in den einzelnen Gerichten wenden Sie sich an unser Personal.» Seite 14

Seite 15

Allergenkennzeichnung - Beispiele Seite 16

Müssen Spuren gekennzeichnet werden? Unbeabsichtigte Vermischungen unterliegen nicht der Informationspflicht! Seite 17

Hauslieferdienst, Pizzakurier Käufer und Verkäufer - Keinen direkten Kontakt Die Informationen müssen vor Verkaufsabschluss bekannt sein! Telefonische Bestellung: Persönliche Beratung des Kunden Web-Shop: Informationen müssen angegeben sein Seite 18

Buffet, Catering... Es kann informiert werden durch: Schild neben dem Lebensmittel Aushang (z.b. bei Buffets, Imbiss-Betrieben) Elektronische Medien (z.b. Tablet, PC, etc.) Seite 19

Freiwilliger Hinweis Trotz sorgfältiger Herstellung unserer Speisen können neben den gekennzeichneten Zutaten noch Spuren anderer Stoffe enthalten sein, die im Produktionsprozess in der Küche verwendet werden. Seite 20

Nährwertkennzeichnung? Offen in Verkehr gebrachte Lebensmittel sind davon ausgenommen! auch keine mündliche Auskunft verlangt. Seite 21

Stärken des Vollzugs Inspektionen (Kontrollen vor Ort) & Produktkontrolle (Kennzeichnung/Labor- Untersuchungen) Seite 22

Übergangsfristen Offen in Verkehr gebrachte Lebensmittel 1 Jahr Information für Angebote mit Einsatz von Fernkommunikationstechniken (Online Handel) 1 Jahr Vorverpackte Lebensmittel 4 Jahre bzw. bis zum Abverkauf der nach der alten Gesetzgebung gekennzeichneten Produkten Seite 23

4. und zum Schluss noch einige Hinweise Seite 24

Lebensmittelimitate Korrekte Kennzeichnung Hinterschinken (Schinken) - Vorderschinken Formfleisch/Klebefleisch aus zusammengesetzten Fleischteilen Pizzabelag nach Art einer groben Brühwurst Käseimitate, Surimi (Krebsfleischimitat)... Seite 25

Geschützte Bezeichnungen AOP/IGP Sbrinz (AOP) Zuger Kirschtorte (IGP) Parmaschinken Parmigiano reggiano (Parmesan) Berg- und Alp-Produkte (Käse, Milch etc.) auf Zertifikat bestehen bei Lieferanten Seite 26

Datierung; Art. 13 und Anhang 8 LIV Mindesthaltbarkeitsdatum «mindestens haltbar bis» «mindestens haltbar bis Ende» Verbrauchsdatum «zu verbrauchen bis» Einfrierdatum «eingefroren am» Eingefrorenes Fleisch, eingefrorene Fleischzubereitungen und eingefrorene unverarbeitet Fischereierzeugnisse Seite 27

Schutz vor Parasiten; Art. 42 HyV Fischereierzeugnisse, die aus Flossenfischen oder Cephalopoden gewonnen werden, müssen einer Gefrierbehandlung unterzogen werden: Fischereierzeugnisse, die roh konsumiert werden; marinierte, gesalzene oder anderweitig behandelte Fischereierzeugnisse. Gefrierbehandlung muss mindestens bei folgenden Bedingungen erfolgen: 20 C, 24 Stunden lang; ODER 35 C, 15 Stunden lang. Auslobungen wie Sushi-Qualität oder ähnliches setzen voraus, dass die Gefrierbehandlung bereits durch den Verkäufer oder seinen Lieferanten durchgeführt wurde. Der Betrieb muss dies schriftlich belegen können. Seite 28

für spätere Fragen: für weitere Infos und info.lmk@zg.ch Merkblätter: 041 723 74 00 www.zg.ch/avs Präsentationen Branchen-Information abgelegt: https://www.zg.ch/behoerden/gesundheitsdirektion/amt-fuerverbraucherschutz/lebensmittelkontrolle/inspektion Seite 29