Aktuelle Trends bei öffentlichen Portalen: Informationsregister, Zugangsöffnung und Europäische Dienstleistungsrichtlinie

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Transkript:

Aktuelle Trends bei öffentlichen Portalen: Informationsregister, Zugangsöffnung und Europäische Dienstleistungsrichtlinie BDIP-Expertenforum 3. November 2008 IT-Direktorin Gisela Schwellach Senatorin für Finanzen Freie Hansestadt Bremen

Bremer Informationsfreiheitsgesetz Das Bremer Informationsfreiheitsgesetz verschafft Bürgerinnen und Bürgern seit August 2006 einen Anspruch auf Zugang zu bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen Ziele: Transparenz der Verwaltung Erhöhung der Akzeptanz von Verwaltungshandeln Möglichkeiten aktiver Mitgestaltung staatlicher Entscheidungen Umsetzung in zwei Säulen: Erste Säule - subjektives Recht der Bürger/innen auf Informationszugang durch Antragsstellung Zweite Säule aktive Veröffentlichungen von Informationen durch die Verwaltung und Einrichtung eines zentralen elektronischen Informationsregisters, in dem alle Informationen elektronisch zur Verfügung gestellt werden

Zweite Säule Veröffentlichungspflichten Umfang der Veröffentlichungspflichten nach 11 IFG Organisations-, Geschäftsverteilung- und Aktenpläne Gesetze und Verordnungen Verwaltungsvorschriften von allgemeinem Interesse weitere geeignete Informationen alle Informationen sollen elektronisch zugänglich gemacht werden Verordnung über die Veröffentlichungspflichten Weitere nach 11 zu veröffentlichende Informationen sind insbesondere [ ] Senatsvorlagen nach Beschlussfassung bzw. bei Mitteilungen an die Bürgerschaft diese sowie Unterlagen, Protokolle und Beschlüsse öffentlicher Sitzungen [ ] Zuständige Behörden haben zu prüfen, ob der Veröffentlichung ein Ausnahmetatbestand im Sinne der 3bis 6 entgegensteht

Anforderungen an das Informationsregister Anforderungen: ein zumindest aus Nutzersicht zentraler Zugriff auf alle Informationen, also ein zentraler Einstieg ins Informationsregister alle Informationen müssen über einen Gesamtkatalog zu erreichen sein, auch bei dezentralen Quellen Themenkatalog, durch den eine konsistente thematische Einordnung aller Dokumente möglich ist Informationskategorien, die eine Einordnung nach Art der Information ermöglichen (Rechtsverordnung, Organisationsplan etc.) Integration und Schnittstellen zu vorhandenen Informationssystemen (dezentrale Quellen), um eine dezentrale Pflege zu ermöglichen Ziel: Die Umsetzung des BremIFG soll auf vorhandene Systeme aufbauen und in das bestehende Informationsmanagement eingegliedert werden.

Umsetzung der Anforderungen Im zentralen Register befinden sich nur die Metadaten der gemeldeten Dokumente Die eigentlichen Dokumente werden von den Dienststellen weiterhin dezentral gepflegt (im CMS und DMS) und veröffentlicht (z.b. auf den Internetauftritten) Pro Dokument wird ein standardisierter Metadatensatz vergeben (teilweise manuell, teilweise voreingestellt) Titel Kategorie (Aktenplan, GVP, ) Sachgebiet Der ausgefüllte Metadatensatz wird automatisch an das zentrale Register übermittelt (ohne manuellen Aufwand) Das zentrale Register ist ein zusätzlicher Weg zu den auf den Internetauftritten eingestellten vorhandenen Informationen

Der Veröffentlichungsprozess Dokument Gesetze

Dezentrale Quellen-zentraler Zugriff Dezentrale Quellen Vorhandene Standard-Webseiten der Dienststellen Vorhandene sonstige Webseiten Gesetzesportal (Landesrecht und Verwaltungsvorschriften) durch externen Dienstleister In den Dienststellen vorhandene Papierakten Intranet Dokumentenmanagementsystem Standards des zentralen Registers müssen u.a. erfüllt werden für eine weitgehend automatisierte Datenübertragung zwischen den dezentralen Quellen und dem zentralen Informationsregister einheitliche Such- und Erschließungsfunktionen

Das zentrale elektronische Informationsregister und seine dezentralen Quellen

Einbindung in Bremen.de Umfassender Menüpunkt zum IFG unter www.bremen.de Einführung in das Thema Informationsfreiheit und einfache Erklärung des neuen Bürgerrechts Informationssuche Einfache Suche Erweiterte Suche A bis Z-Index Antrag auf Akteneinsicht (elektronische Unterstützung bei einem individuellen Antrag) Ansprechpartner Ressortansprechpartner/-innen Landesbeauftragter für Informationsfreiheit Rechtliche Grundlagen Gesetz, RVO, Gebührenordnung

Einbindung in Bremen.de Informationssuche Erweiterte Suche ( Navigator ) Verschiedene Filtermöglichkeiten zur gezielten Ergebniseinschränkung Filter sind beliebig kombinierbar

Einbindung in Bremen.de A bis Z-Index - Alphabetische Sortierung der zugeordneten Schlagworte Themenbezogenes Browsen Übersicht über alle eingestellten Informationen

Einbindung in Bremen.de Ergebnisdarstellung Listenansicht der Ergebnisse Kurze Übersicht mit den wichtigsten Informationen Direkter Aufruf der Information möglich

Einbindung in Bremen.de Ergebnisdarstellung Einzelansicht der Ergebnisse Kurzbeschreibung und thematische Einordnung der Information Ansprechpartner sowie zuständiges Ressort Direkter Aufruf der Information möglich

Ergebnis Ergebnis: Die bereitzustellenden Informationen werden dort eingepflegt, wo sie entstehen (= Aktualität) wo das entsprechende Fachwissen zur Verschlagwortung vorhanden ist (=korrekte thematische Einordnung) Es entsteht ein zentraler Ort (www.bremen.de), an dem Informationen der bremischen Verwaltung (Senatsbeschlüsse, Geschäftsverteilungspläne, Haushaltsdokumente, Masterpläne etc.) Alle bremischen Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften für Bürger/-innen und Mitarbeiter/-innen der Freien Hansestadt Bremen zentral recherchierbar sind Das Register erfordert keinen zentralen Pflegeaufwand bzw. keine zuständige zentrale Stelle im Regelbetrieb

Elektronische Zugangsöffnung

Welche Anforderungen haben wir zugrunde gelegt? Verwaltungen, Unternehmen und BürgerInnen müssen rechtsverbindlich und vertraulich miteinander kommunizieren können Es soll für alle so einfach wie möglich sein, um die Akzeptanz zu steigern Insbesondere wollen wir vorhandene Kommunikationsinfrastruktur nutzen Flexible und zukunftssichere Infrastruktur: Es müssen sowohl Freitextnachrichten ( formlos ) als auch (perspektivisch) strukturierte Daten für die automatische Datenverarbeitung versendet werden Es muss wirtschaftlich UND billig sein!

Einfachheit Einfach ist nur E-Mail Andersherum formuliert: jede Art von Rechtsverbindlichkeit und Vertraulichkeit erhöht die Komplexität. Jede Lösung sollte trotzdem so nahe an E-Mail dran sein wie möglich Erfahrungen aus MEDIA@Komm: Die qualifizierte elektronische Signatur bzw. Signaturkarte ist NICHT DAS entscheidende Hindernis bei der Verbreitung von E- Government Keine Alternative hat sich durchgesetzt Nutzungsfrequenz und Vertrauen sind die kritischen Faktoren

Rechtsverbindliche und vertrauliche Kommunikation SAGA 4.0 (März 2008): OSCI-Transport 1.2 obligatorischer Standard auf Anwendungsebene, insbesondere wg. Aufsetzen auf offenen Standards Technikunabhängigkeit Skalierbarkeit des Sicherheitsniveaus OSCI Transport 2.0 wird bis Ende 2008 fertig gestellt gewährleistet internationale Interoperabilität (WS-Trust) Gesetzlich vorgeschrieben in mehreren Anwendungsszenarien, u.a. Meldewesen Handelsregister und Mahnverfahren Passwesen

Flexible und zukunftssichere Infrastruktur wer? SAFE Postfach! Mail GOVERNIKUS XML? Adresse! Register, Etc. Register, Etc.

Wirtschaftlich und billig Komponente Vorhanden? Bezahlt? Register, Etc. ja Unbezahlbar ja ja SAFE In Kürze ja ja GOVERNIKUS ja

Keine eigenen Infrastrukturen: EGVP, VPS-Bund und OSCI-Transport HEUTE Bundesweit: Meldewesen: alle 5200+ Meldebehörden (1,3 Mio Nachrichten pro Monat!) Gerichte in 16 Bundesländern und 4 Bundesgerichte: Alle Mahnverfahren Alle Handeslregistereintragungen Verfahrenseinreichungen VEMAGS (Beantragungen von Schwerlasttransportgenehmig ungen) Verfahren für Sondermüllbeseitigung (ab 2009) Deutsche Rentenversicherung Bund Deutsche Post AG Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt Deutsche Emissionshandelsstelle Luftfahrtbundesamt Bundesamt für Naturschutz Deutsches Patent- und Markenamt Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Bundesländer und Kommunen Versorgungsämter Gewerbeanmeldung Röntgenverordnung arbeitspolitische Förderprogramme Zahlungsanordnungen Geschlossene Benutzergruppen Gewoba (Bremen) Deutsche Bahn

Elektronische Zugangseröffnung Die Freie Hansestadt Bremen hat den elektronischen Zugang gemäß 3a BremVwVfg seit dem 15.09.08 mit dem Elektronischen Gerichtsund Verwaltungspostfach (EGVP) eröffnet Beteiligt sind alle Dienststellen und Eigenbetriebe mit einer elektronischen Eingangsstelle nach BremVwVfg 3a

www.egvp.bremen.de Die Grundsätze, Informationen, und Konzepte zur elektronischen Zugangsöffnung sind über bremen.de veröffentlicht Sie stehen damit auch anderen interessierten Kommunen zur Verfügung

EGVP

Europäische Dienstleistungsrichtlinie

EU-Dienstleistungsrichtlinie Hauptziel: Gewährleistung des des freien Verkehrs von von Dienstleistungen im im europäischen Binnenmarkt Dreijährige Umsetzungsfrist endet am am 28.12.2009 Umsetzungsadressaten: alle alle Stellen mit mit Befugnissen zur zur Rechtsetzung (Bund, Länder, Kommunen, Kammern etc.) etc.) Ländern kommt zentrale Bedeutung zu zu

Wesentliche Prinzipien (1) Verwaltungsvereinfachung (Kapitel II DLR) Art. 5, Prüfung und Vereinfachung von Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten Art. 6, einheitliche Ansprechpartner (EA) für alle dienstleistungsbezogenen Genehmigungen und Erlaubnisse Art. 7, Recht auf Information durch EA über Verfahren und Formalitäten, zuständige Behörden, Register und Datenbanken, Rechtsbehelfe, Verbände, Organisationen Art. 8, vollständige elektronische Abwicklung aller Verfahren und Formalitäten muss möglich sein, Vorgabe von Standards durch die Kommission. (Anm. auch für inländische Dienstleister!)

Wesentliche Prinzipien (2) Niederlassungsfreiheit (Kapitel III DLR) Art. 13, Genehmigungsfiktion, sofern ein Antrag nicht innerhalb einer bestimmten Frist beantwortet ist, Art. 15, Harmonisierung des materiellen Rechts dahingehend, dass die Mitgliedsstaaten ihre Rechtsordnungen auf Richtlinienkonformität zu überprüfen und ggf. anzupassen haben (Normenprüfung, sog. Screening). Verwaltungszusammenarbeit (Kapitel VI DLR) Art. 28, Einrichtung einer Europäischen Amtshilfe Internal Market Information System (IMI) als Datenbank gestütztes Instrument der europäischen Amtshilfe.

EU-Dienstleistungsrichtlinie Zentrale Inhalte: Normenscreening Binnenmarktinformationssystem (IMI) Einrichtung Einheitlicher Ansprechpartner (EA) Umsetzung verfahrensrechtlicher Anforderungen Elektronische Verfahrensabwicklung Konsens in Deutschland: Von der Umsetzung der Richtlinie sollen ausländische und inländische Unternehmen gleichermaßen profitieren. Im Rahmen von Deutschland-Online wurden Grundlagen für die Stufenweise technische Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie erarbeitet (sogenannte Blaupause )

Projekt EINIG - Organisation EINIG - Einfach im Nordwesten investieren und gründen Laufzeit 10.01.2008 (Kick-Off) 31.12.2009 gefördert von der Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten e.v., der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Niedersachsen sowie 14 Landkreisen, Städten und Gemeinden im Nordwesten (150.000 EUR) Bisher zehn Piloten (Landkreise, Gemeinden, Städte) Einbindung der beteiligten Firmen in einem offenen Unternehmensnetzwerk Entscheidungsinstanz: Steuerungsgruppe vir-nordwest.de Projektverantwortlich: Die Senatorin für Finanzen In Zusammenarbeit mit dem Institut für Informationsmanagement Bremen (ifib) GmbH

IT-Konzept im Projekt EINIG Informationsservice Redaktion Internal Market Information System (IMI) Antrags- Webservice Einheitlicher Ansprechpartner Kommune A (zuständige Beh.) Kommune (zuständige Beh.) @ Einheitlicher Ansprechpartner (EA) @ Kommune n (zuständige Beh.) Formularservice Zuständige Behörde Metropolregion HB-OL im Nw. Fachverfahren der Verwaltungen Bescheid Weitere Infrastrukturkomponenten

Komponenten des IT-Konzept Zugang Information Navigator Basis-Information Fallspezifische (Zusatz-)Information Anträge Antrags-Service Versand Workflow Ausgang Prozessdokumentation, -management Workflow EA Eingang Synchronisation Zustellung Workflow zust. Behörde Umsetzung mit vorhandenen Systemen und Standards (Beispiel: Bremen)

Stand der Arbeiten in Bremen Die Zugangsöffnung für den E-Geschäftsverkehr ist erfolgt Incl. Kammern, Wirtschaftsförderung, Gewerbeamt Null Kosten! durch Nutzung vorhandener Landeslizenzen (FHB) Ein Testsystem für Informations- und Antragsservice ist im Aufbau (Formularmanagement nach Dienstleistungen) CT-Gründungsmanager mit Metaformularen Ein Formularpool für über 700 Berufe Dezentrale Pflege, Webapplication, EGVP- und OSCI-Schnittstelle Integration in bremen.de Portal ist erfolgt (für Bremen) Prozesssteuerung mit Hilfe eines Vorgangsbearbeitungssystems (Fallmanagement inkl. Fristüberwachung) Nutzung vorhandener DMS-Systeme; customizing des Fallmanagements für alle am Prozess Beteiligte unter Beachtung von Anforderungen des Datenschutzgesetzes (BDSG, LDSG) Bremen: Testinstanz für VIS-Kompakt eingerichtet Prozess-Erprobung anhand von 4 konkreten Geschäftsvorfällen (gemeinsam mit PDV) z.z. in Vorbereitung Web-EGVP (thin client) in Vorbereitung Ziel ist es, einen weitgehenden User-Centric Workflow abzubilden

Informations- und Antragsservice in Bremen

BürgerInnen (sind) Gründungsmanager

Antragsformular mit Metadaten

Aufruf des EGVP (Testumgebung)

EGVP

EGVP

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! gisela.schwellach@finanzen.bremen.de www.vir-nordwest.de/einig www.bremen.de/info/egovernment www.ifib.de