P. Schütz. Der neue NRW-Leitfaden Windenergie Arten-/Habitatschutz - Vereinbarkeit von Energiewende und dem Erhalt der Biodiversität -



Ähnliche Dokumente
P. Schütz. Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW

Vorhaben Windkraft und Natur- / Artenschutz

Spannungsfeld Windenergie und Naturschutz Konflikte und Lösungsansätze

Artenschutz und Windenergienutzung

Gesamträumliches Planungskonzept zum Masterplan Erneuerbare Energien der Stadt Herford

Dr. Michael Quest, ecoda UMWELTGUTACHTEN, Ruinenstraße 33, Dortmund

Repowering in Vogelschutzgebieten. Dr. Matthias Kaiser

Windenergienutzung und Artenschutz in NRW

Arten- und naturschutzfachliche Bewertungskriterien für Potenzialflächen Wind (Ampelbeurteilung)

Artenschutz bei der Planung von Windenergie

Windkraft und Artenschutz

Für die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten

Artenschutz und Windenergienutzung

Energieatlas NRW. Platzhalter Grafik (Bild/Foto)


Der Blauen als Windkraftstandort aus forstlicher und naturschutzfachlicher Sicht

Umweltprüfungen. Das USchadG aus der Sicht der Planung: Wolfgang Peters Bosch & Partner GmbH, Berlin. bosch & partner

Artenschutzrelevante Aspekte bei Planung und Bau von Anlagen zur Windenergienutzung

Avifauna und Windenergieanlagen

Windenergie und Naturschutz

Stadt Schmallenberg. FNP-Änderung zum Zweck der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen

Abstandsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten

Alt- und Totholzkonzept (AuT-Konzept)

Dagmar Stiefel, Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, Institut für Vogelkunde

Anhang E: Checkliste Projektauswahlkriterien der Lokalen Aktionsgruppe Landkreis Freyung-Grafenau e. V.

Windenergienutzung in M-V

Stadt Porta Westfalica

Windenergie. Stand der Diskussion und

Fachdialog Windkraft Cash cow oder umweltverträgliche. Windkraftnutzung zu Lasten der Natur? Gerald Pfiffinger

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)

Aspekte des Artenschutzes und der FFH-Verträglichkeit bei der Genehmigung von Windenergieanlagen

Anwohnerinformationsveranstaltung am 09. März 2015

Biodiversität und Windkraft in Nordhessen

IV (Aktuelle) naturschutzfachliche Erkenntnisse

Europäische Naturschutzbestimmungen in der Planungs- und Genehmigungspraxis Zusammenfassung

Herzlich Willkommen zur Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema Windenergie in der Gemeinde Ascheberg

Ergänzung der Rahmenstudie Windenergie zur Berücksichtigung des Arten- und Biotopschutzes (FÖA 2012)

Naturschutzfachliche Probleme bei Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen

Windkraftanlagen im Wald trotz oder wegen neuer Artenschutz-Rechtsprechung zulässig?

Für eine naturverträgliche Energiewende in Baden-Württemberg!

Definition und Abgrenzung des Biodiversitätsschadens

Referat zum Thema. Wie können Gefährdungspotenziale für Vögel und Fledermäuse im Rahmen der regionalen Raumordnungsplanung berücksichtigt werden?

8. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplan 2015 des Planungsverbandes Unteres Remstal; Windkraft. Frühzeitige Bürgerbeteiligung

»STARKWIND IN SCHLESWIG-HOLSTEIN«Drohen Turbulenzen durch das LaPlaG und EEG 3.0? Dipl.-Ing. Torsten Levsen, Vorstand DWAG

des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Naturverträglicher Ausbau der Windenergie an Land

Änderungen bei der Windenergie

Gegenüberstellung von 2 Fledermaus- Gutachten für ZAKB Windradprojekt in Lampertheim-Hüttenfeld

Projektierungs-und Genehmigungsprozess bei Windenergie Onshore»

Energiewende bei uns oder woanders?

Behörde für Bildung und Sport Abitur 2008 Lehrermaterialien zum Leistungskurs Mathematik

Gezielt über Folien hinweg springen

Stiftungen als Garant für die funktionsgerechte Erfüllung der Ausgleichsverpflichtung Beispiele aus NRW

EnEV und Ausnahmetatbestände für Denkmale

Windkraftanlagen (WKA) Einordnung und Nebenbestimmungsvorschläge

Beihilfe zu einer stationären Rehabilitationsmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung

Warum Windenergie im Wald? (4)

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße Münster

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Welche Auswirkungen haben die Eingriffe durch Windenergie auf das Ökosystem Wald? Wie sind diese zu bewerten?

VEREINBARUNG. zwischen dem. Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen. und der

Verkaufsstätten. Dipl.- Ing.(FH) M.Eng.(TU) Thomas Höhne

Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter. sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende

zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b SGB V - Vergütungsvereinbarung Hausärzte -

Sichere Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere . der

1. Newcomer Startschulung für Neu- und Einsteiger im Artenschutz

Plattform Brennstoffzelle

EKZ fördern Stromtankstellen. Reglement

Ich beantrage die Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung für

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

Schattenwurf von Windkraftanlagen: Erläuterung zur Simulation

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Auswirkungen von Windenergie im Wald auf Natur und Landschaft

1. Zielsetzung und fachlicher Hintergrund

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen

Bundesweite Standards Lösungen für viele Konflikte? NABU Stakeholder-Konferenz Für eine naturverträgliche Energiewende Maria Moorfeld 23.4.

Kopieren und Kopienversand für medizinische Bibliotheken nach den Urheberrechtsreformen

Gesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

Umweltprüfung zur Fortschreibung des Regionalplans Düsseldorf

kinderbetreuung Wir fördern Vereinbarkeit

Der -Online- Ausbilderkurs

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover NDS EU-DLR

Pflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70

Pflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04

Windpark-Planung Denklingen-Fuchstal

Elztalflieger e.v. vor dem Aus? Das Hauptfluggelände der Elztalflieger am Gschasi ist gefährdet!

Rechtsgrundlagen für die Akkreditierung und die Einrichtung von Studiengängen mit den Abschlüssen Bachelor und Master in den einzelnen Bundesländern

Genehmigungsverfahren für Kleinwindanlagen

Mobile Rehabilitation in Pflegeheimen. -Perspektive der Pflegeversicherung-

Kooperationsprogramm zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik

Bürgermeister der Sennegemeinde Hövelhof Herrn Michael Berens Schloßstraße Hövelhof

Schweizer Bürgerrecht

Bürgerwindkraftanlage in Klein Woltersdorf Projektentwicklung, Finanzierung, Erfahrungsbericht. Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)

Das Abbauvorhaben Zwei Länder See Suderwick Naturhaushalt Claudia Lebbing, Planungsbüro Lange GbR Zweiter Info Abend, TextilWerk Bocholt,

Klima- und Energiekonferenz des Landkreises Traunstein Potenziale und Ziele des Landkreises Windkraft Regionalplanfortschreibung Südostoberbayern

Stellvertretenden Genehmiger verwalten. Tipps & Tricks

Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse

Transkript:

P. Schütz Der neue NRW-Leitfaden Windenergie Arten-/Habitatschutz - Vereinbarkeit von Energiewende und dem Erhalt der Biodiversität - 03.04.2014 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop- und Artenschutz, Natura 2000, Klimawandel und Naturschutz, Vertragsnaturschutz) ernst-friedrich.kiel@mkulnv.nrw.de 1. Konfliktfeld Windenergie/Naturschutz Zielkonflikt: Windenergie / Naturschutz Fledermaussterben an Windrädern 2 1

1. Konfliktfeld Windenergie/Naturschutz Zielkonflikt: Windenergie / Naturschutz Kollisionen - Vögel: 1. Mäusebussard (13%*) 2. Rotmilan (11%) - Fledermäuse: 1. Großer Abendsegler (39%) 2. Rauhautfledermaus (25%) Lebensraumverluste Durch Windenergieanlagen können flugfähige Arten (Vögel, Fledermäuse) beeinträchtigt werden 3 * %-Angaben aus der bundesweiten Kollisionsopfer-Liste des LfU Brandenburg ( DÜRR-Liste ) Bezug: %-Anteil aller bundesweiten Kollisionsopfer 1. Konfliktfeld Windenergie/Naturschutz Rechtsprechung Windenergie/Naturschutz Gerichtsurteile Verwaltungsgerichte: OVG Münster (Urteil v. 11.9.2007, 8 A2696/06; 13.12.2007, 8 A2810/04; v. 7.1.2009, 8 A1490/07; v. 30.7.2009, 8 A2358/08; v. 3.8.2010, 8 A4062/04; Beschl. v. 6.11.2012, 8 B441/12; Urteil v. 1.7.2013, 2 D 4612.NE) VG Minden (Urteile v. 10.3.2010, 11 K53/09; 21.12.2011, 11 K2023/10) VG Köln (Urteil v. 25.10.2012, 13 K 4740/09) VG Halle (Urteile v. 23.11.2010, 4 A34/10HAL; v. 24.3.2011, 4 A46/10HAL) OVG Koblenz (Urteil v. 28.10.2009, 1 A10200/09) OVG Lüneburg (Beschl. v. 18.4.2011, 12 ME274/10; v. 25.7.2011, 4 ME175/11 Urteil v. 16.2.2012, 2 A170/11) OVG Magdeburg (Urteil v. 26.10.2011, 2 L6/09) 4 2

Leitfaden Windenergie - Arten/Habitatschutz Zielsetzung des Leitfadens: - rechtssichere Planung und Genehmigung von WEA - Standardisierung der Verwaltungspraxis in NRW Vereinbarkeit der Energiewende mit dem Erhalt der Biologischen Vielfalt Umfangreiche Verbändeanhörung - April bis Juni 2013 - Erörterungtermin (u.a. mit LEE, BWE, BUND, Nabu) Einführung per Runderlass (v. 12.11.2013) FIS Geschützte Arten in NRW Downloads 5 Leitfaden Windenergie - Arten/Habitatschutz Inhalte des Leitfadens: - WEA-empfindliche Arten - Einbindung ASP + FFH-VP in Planung/Genehmigung - Methodik Bestandserfassung - Vermeidungs-/Schadensbegrenzungsmaßnahmen - Risikomanagement und Monitoring - Musterauflagen für Genehmigungsbescheide Fokus: betriebsbedingte Auswirkungen von WEA 6 3

Kapitel 3: WEA-empfindliche Arten in NRW Brutvögel 13 Arten Baumfalke, Grauammer, (v.a. außerhalb der Großer Brachvogel, Kiebitz, Rohrweihe, Schutzgebiete) Rotmilan, Schwarzmilan, Schwarzstorch, Uhu, Wachtel, Wachtelkönig, Wanderfalke, Weißstorch (überwiegend in den 14 Arten Bekassine, Fluss/Trauerseeschwalbe Schutzgebieten) Haselhuhn, Kormoran, Kranich Rohr/Zwergdommel, Rotschenkel Sumpfohreule, Uferschnepfe, Wiesen/Kornweihe, Ziegenmelker Rast/Zugvögel 9 Arten Blässgans, Goldregenpfeifer, Kiebitz, Kranich, Mornellregenpfeifer, Saatgans, Sing/Zwergschwan, Weißwangengans M. Woike 7 Kapitel 3: WEA-empfindliche Arten in NRW Fledermäuse 8 Arten Breitflügelfledermaus, Großer/Kleiner Abendsegler Rauhautfledermaus,Mückenfledermaus Nordfledermaus, Zweifarbfledermaus Zwergfledermaus* H. Vierhaus *Regelfallvermutung zur Zwergfledermaus: - aufgrund der Häufigkeit ist Kollisionsrisiko als allgemeines Lebensrisiko anzusehen - Einzelfallprüfung im Umfeld individuenreicher Wochenstuben (>50 reprod. Weibchen) 8 4

Kapitel 4: Artenschutzprüfung (ASP) Artenschutzrechtliche Verbote 44 Abs. 1 BNatSchG: - Nr. 1 Tötungsverbot (Individuen) - Nr. 2 Störungsverbot (lokale Populationen) - Nr. 3 Beschädigungs/Zerstörungsverbot (Lebensstätten) Artenschutzprüfung (ASP) erforderlich: im Rahmen von Planungsverfahren und bei der Zulassung von Vorhaben Artenschutzprüfung (ASP): 3-stufiges Verfahren Stufe I: Vorprüfung Stufe II: vertiefende Prüfung (inkl. vorgezogener Ausgleich) Stufe III: Ausnahmeverfahren 9 Kapitel 4: Artenschutzprüfung (ASP) Vorgehen bei Flächennutzungsplanung (WEA-Konzentrationszonen): - Durchführung der Artenschutzprüfung (ASP) - Sicherstellen: keine rechtlichen Hindernisse für Vollzugsfähigkeit Abschichtung der Sachverhaltsermittlung möglich: - Fledermäuse: oft keine abschließende Aussage auf FNP-Ebene möglich - keine Bestandserfassung von Fledermäusen erforderlich! - Regelfallvermutung zu Fledermäusen: Abschaltszenarien möglich Vorgehen im BImSch-Genehmigungsverfahren: - Verweis auf ASP im FNP Gewährleistung: bis 7 Jahre nach Inkrafttreten des Plans - ggfs. ASP im Genehmigungsverfahren, d.h. endgültige Bearbeitung der offenen Punkte (z.b. Auswirkungen auf Fledermäuse) 10 5

Kapitel 4: Hinweise zum Tötungsverbot Tötungsrisiko: - darf sich nicht in signifikanter Weise erhöhen - Einbeziehen von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen - Einzelfallentscheidung bzgl. Tötungswahrscheinlichkeit Tötungsverbot bei folgenden Arten möglich: Brutvögel: z.b. Rotmilan, Uhu, Wanderfalke, Weißstorch, Wiesenweihe Rastvögel: nicht bekannt Fledermäuse: z.b. Großer/Kleiner Abendsegler, Rauhautfledermaus, 11 Kapitel 4: Hinweise zum Störungsverbot Relevante Störungstypen (u.a.): - Beunruhigung, Scheuchwirkungen - Bewegung, Lärm Fließender Übergang von Verbot Nr. 2 zu Verbot Nr. 3 (erhebliche Störungen führen i.d.r. zur Beeinträchtigung/Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten!) In der Praxis ist das Störungsverbot nicht relevant! 12 6

Kapitel 4: Hinweise zum Beschädigungs-/ Zerstörungsverbot von Lebensstätten Fortpflanzungs- und Ruhestätten: alle Teilareale mit Bedeutung für Fortpflanzung und Ruhephasen (z.b. Nistplätze, Rastplätze, Quartiere) Nahrungs- und Jagdhabitate, Flugrouten: - gehören grundsätzlich nicht zu Fortpflanzungs- und Ruhestätten - nur relevant, wenn sog. essentieller Habitatbestandteil Beschädigungs-/Zerstörungsverbot bei folgenden Arten möglich: Brutvögel: z.b. Gr. Brachvogel, Kiebitz, Schwarzstorch, Wachtelkönig Rastvögel: Kranich, arktische Gänse, Kiebitz, Gold-/Mornellregenpfeifer Fledermäuse: nicht bekannt 13 Kapitel 5: Sachverhaltsermittlung Karte der Schwerpunktvorkommen (SPVK) WEA-empfindlicher Brut/Zug/Rastvögel: Auswertung durch LANUV: - Brutrevier-Nachweise 5 Jahre - 75% der Gesamtnachweise - keine Einzelvorkommen (< 5 Nachweise) keine Tabuzonen! 14 7

Kapitel 5: Sachverhaltsermittlung Regelfallvermutung Bestandserfassungen vor Ort? : 1.) WEA-Standorte innerhalb SPVK ASP II (vertiefende Prüfung) immer erforderlich Kartierungen erforderlich 2.) WEA-Standorte außerhalb SPVK bei bekannten Vorkommen ASP II fallweise erforderlich Kartierungen erforderlich 3.) keine Vorkommen im o. a. Sinne bekannt ASP II nicht erforderlich Kartierungen nicht erforderlich (in den Unterlagen einzelfall-bezogen begründen!) 15 Kapitel 6: Methoden der Bestandserfassung Brutvögel (Auswahl): - Revierkartierung nach Südbeck et al. (2005): 6-10 Begehungen (1.3. 30.6.) - Horstsuche: bis 30.4. (Schwarzstorch, Weißstorch, Greifvögel, Uhu) Rast- und Zugvögel (Auswahl): - Kontrolle der Rast- und Überwinterungsplätze in Hauptrastzeiten: 1x wöchentlich (15.3. 30.4. und 1.8. 31.10.) M. Woike keine gesonderte Erfassung des allgemeinen Vogelzug-Geschehens! 16 8

Kapitel 8: Artspezifische Maßnahmen Abschaltalgorithmen für Fledermäuse: - temporäre Abschaltung (Bedingungen: nachts, Temperatur >10 o C, kein Regen, geringe Windgeschwindigkeit (<6m/sec) in Gondelhöhe) 1.) art-/vorkommensspezifisches Szenario (1-3 Zeiträume) - Frühjahrszug (1.4. 30.4.) - Wochenstubenzeit (1.5. 31.7.) - Herbstzug (15.7. 31.10.) Voraussetzung: detaillierte Untersuchungen vor Genehmigung 2.) umfassendes Abschaltszenario (1.4. 31.10.) keine Untersuchungen vor Genehmigung erforderlich! nachträgliche Optimierung des Szenarios über Gondelmonitoring 17 3. Zusammenfassung Das müssen Sie wissen Konflikt Windenergie / Artenschutz ernst nehmen! - rechtssichere Planung und Genehmigung von WEA WEA-empfindliche Arten: - Brutvögel: 13 Arten außerhalb Schutzgebiete (14 Arten innerhalb) - Rastvögel: 9 Arten v.a. in Schutzgebieten - Fledermäuse 8 Arten Artenschutzverbote differenziert betrachten Bestandserfassungen nach Standardmethoden durchführen Artspezifische Maßnahmen umsetzen - z.b. Abschaltalgorithmen (v.a. für Fledermäuse) Leitfaden benutzen! 18 9