Zweckverband TAD Siemensstraße 1 89079 Ulm Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Erweiterung des Müllbunkers im Müllheizkraftwerk Ulm Donautal Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren () Abgabetermin: 20.01.2017, 11:00 Uhr
1 Allgemeine Angaben zum Bewerber (bzw. zur Bewerber-/Bietergemeinschaft) Name des Bewerbers: Anschrift des Bewerbers (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort): Gesellschaftsform: Art des Unternehmens, Wirtschaftszweig: Geschäftsführer: Ansprechpartner: Telefonnummer: Faxnummer: E-Mail-Adresse: Handelt es sich um eine Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die entsprechende Erklärung (vgl. Anlage 1) hierzu vollständig auszufüllen und dem Antrag als Anlage 1 beizulegen. Legen Sie diesem Antrag als Anlage 2 einen Handelsregisterauszug (bei Bewerber-/Bietergemeinschaft für jedes Mitglied) bei. Beim Bewerber handelt es sich um ein KMU (klein- und mittelständisches Unternehmen) im Sinne der Empfehlung der EU-Kommission (2003/361/EG): Ja Nein Der Bewerber verfügt über eine den Leistungsgegenstand umfassende Berufshaftpflichtversicherung: Ja Nein Höhe der Deckungssummen: für Personenschäden:. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden):. EUR Legen Sie diesem Antrag als Anlage 3 eine entsprechende Versicherungsbestätigung bei.
2 Erklärung zur Zuverlässigkeit a) Ich/Wir erkläre(n), dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach 19 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, nach 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften, nach 98c des Aufenthaltsgesetzes oder gemäß 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 belegt worden sind. Straf- und Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die genannten Gesetze sind gegen uns nicht anhängig. b) Wir erklären ( 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1) 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen), 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2) 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3) 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4) 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, 5) 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, 6) 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7) 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8) den 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9) Artikel 2 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10) den 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. c) Wir erklären ( 123 Abs. 4 GWB), dass unser Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dies nicht durch eine rechtskräftige Gerichts- und bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise keine Verletzung einer genannten Verpflichtung nachweisen können.
d) Ich/Wir erkläre(n), dass - über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet und die Eröffnung auch nicht beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, - wir uns nicht in Liquidation befinden, - wir keine schwere Verfehlung begangen haben, die unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt, - wir nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf unsere Eignung abgegeben haben. e) Darüber hinaus verpflichte/n ich/wir mich/uns, den Auftraggeber unverzüglich, erforderlichenfalls vorab per E-Mail oder Telefax, zu informieren, sobald sich nicht unerhebliche Änderungen ergeben oder drohen, welche die gemachten Angaben, vorgelegten Unterlagen oder abgegebenen Erklärungen betreffen.
3 Umsätze im Bereich Ingenieurbauwerke Im Bereich Ingenieurbauwerke hat in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014 und 2015) folgende Umsatzentwicklung stattgefunden: 2013: 2014: 2015: Hinweise: Besteht das jeweilige Unternehmen seit weniger als 3 Jahren, reichen die Umsätze vergleichbarer Leistungen aus den tatsächlich abgeschlossenen Geschäftsjahren. Das Gründungsdatum ist anzugeben. Handelt es sich um eine Bewerber-/Bietergemeinschaft, sind die Umsätze für jedes Mitglied auf gesonderter Anlage aufzuführen. 4 Mitarbeiter im Bereich Ingenieurbauwerke Beim Bewerber bzw. bei der Bewerber-/Bietergemeinschaft war in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014 und 2015) folgende Anzahl festangestellter mitarbeitender Ingenieure (einschließlich Führungskräfte) beschäftigt: 2013: Ingenieure / Architekten im Leistungsbild Ingenieurbauwerke gem. Anlage 12 HOAI davon Ingenieure / Architekten mit mindestens 4 Jahren Berufserfahrung im Bereich Bunkererweiterung, -umbau, -neubau von Müllverbrennungsanlagen 2014: Ingenieure / Architekten im Leistungsbild Ingenieurbauwerke gem. Anlage 12 HOAI davon Ingenieure / Architekten mit mindestens 4 Jahren Berufserfahrung im Bereich Bunkererweiterung, -umbau, -neubau von Müllverbrennungsanlagen 2015: Ingenieure / Architekten im Leistungsbild Ingenieurbauwerke gem. Anlage 12 HOAI davon Ingenieure / Architekten mit mindestens 4 Jahren Berufserfahrung im Bereich Bunkererweiterung, -umbau, -neubau von Müllverbrennungsanlagen Mindestbedingung: Es müssen im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 3 Mitarbeiter im Leistungsbild Ingenieurbauwerke gem. Anlage 12 HOAI und mindestens 1 Mitarbeiter mit Berufserfahrung im Bereich Bunkererweiterung, -umbau, -neubau von Müllverbrennungsanlagen beschäftigt sein.
5 Referenzen Im Bereich Ingenieurbauwerke Bunkererweiterung, -umbau, -neubau von Müllverbrennungsanlagen wurden vom Bewerber bzw. von der Bewerber-/Bietergemeinschaft nachstehende Referenzprojekt in den letzten 10 Jahren erfolgreich mit Inbetriebnahme (01.01.2007 bis 31.12.2016) abgeschlossen: Name und Ort der Anlage: Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer Referenz Nr. Aufgabenstellung Bunkererweiterung Bunkerumbau Bunkerneubau Erbrachte Anteile der Leistungsphasen 1 bis 6 Projektkosten (brutto) Inbetriebnahmedatum Ein aussagekräftige Beschreibung des Referenzprojekts ist als Anlage 4 beizufügen. Name und Ort der Anlage: Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer Referenz Nr. Aufgabenstellung Bunkererweiterung Bunkerumbau Bunkerneubau Erbrachte Anteile der Leistungsphasen 1 bis 6 Projektkosten (brutto) Inbetriebnahmedatum Ein aussagekräftige Beschreibung des Referenzprojekts ist als Anlage 4 beizufügen.
Fortsetzung: Name und Ort der Anlage: Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer Referenz Nr. Aufgabenstellung Bunkererweiterung Bunkerumbau Bunkerneubau Erbrachte Anteile der Leistungsphasen 1 bis 6 Projektkosten (brutto) Inbetriebnahmedatum Ein aussagekräftige Beschreibung des Referenzprojekts ist als Anlage 4 beizufügen. Name und Ort der Anlage: Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer Referenz Nr. Aufgabenstellung Bunkererweiterung Bunkerumbau Bunkerneubau Erbrachte Anteile der Leistungsphasen 1 bis 6 Projektkosten (brutto) Inbetriebnahmedatum Ein aussagekräftige Beschreibung des Referenzprojekts ist als Anlage 4 beizufügen.
Fortsetzung: Name und Ort der Anlage: Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer Referenz Nr. Aufgabenstellung Bunkererweiterung Bunkerumbau Bunkerneubau Erbrachte Anteile der Leistungsphasen 1 bis 6 Projektkosten (brutto) Inbetriebnahmedatum Ein aussagekräftige Beschreibung des Referenzprojekts ist als Anlage 4 beizufügen. Name und Ort der Anlage: Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer Referenz Nr. Aufgabenstellung Bunkererweiterung Bunkerumbau Bunkerneubau Erbrachte Anteile der Leistungsphasen 1 bis 6 Projektkosten (brutto) Inbetriebnahmedatum Ein aussagekräftige Beschreibung des Referenzprojekts ist als Anlage 4 beizufügen. Mindestbedingung: Es müssen im mindestens 2 Referenzprojekte im Bereich Ingenieurbauwerke Bunkererweiterung, -umbau, -neubau von Müllverbrennungsanlagen vorgelegt werden, die vom Bewerber bzw. von der Bewerber-/Bietergemeinschaft in den letzten 10 Jahren erfolgreich mit Inbetriebnahme (01.01.2007 bis 31.12.2016) abgeschlossen wurden.
6 Erklärung, welche Leistungen durch Nachunternehmer ausgeführt werden Im Auftragsfall würde/n ich/wir folgende wesentliche Leistungen durch Nachunternehmer ausführen lassen: Leistungsteil: durch: Name und Anschrift des Unternehmens Leistungsteil: durch: Name und Anschrift des Unternehmens Leistungsteil: durch: Name und Anschrift des Unternehmens Verpflichtungserklärung/en für den/die benannten Nachunternehmer ist/sind dem Antrag auf Teilnahme als Anlage 5 beigefügt. Erklärung/en zur Zuverlässigkeit für den/die benannten Nachunternehmer ist/sind dem Antrag auf Teilnahme als Anlage 6 beigefügt.
7 Unterschrift des Bewerbers bzw. der Bewerber-/Bietergemeinschaft Hiermit erkläre/n ich/wir, dass ich/wir die Inhalte der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt, der Informationen zu diesem und dieses s zur Kenntnis genommen habe/n. Ich/Wir erkläre/n, dass die vorgenannten sowie in den Anlagen enthaltenen Auskünfte/Erklärungen der Wahrheit entsprechen. Sollten sich die Angaben ändern, verpflichte/n ich/wir mich/uns, diese Änderungen dem Auftraggeber umgehend und unaufgefordert mitzuteilen. Ort Datum Unterschrift(en) Hinweis: Eine fehlende Unterschrift führt zum Ausschluss des Bewerbers. Eine Nachforderung/-holung ist insoweit ausgeschlossen. Anlagen zum 1 Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formblatt falls zutreffend) 2 Handelsregisterauszug (vom Bewerber zur ergänzen) 3 Versicherungsbestätigung (vom Bewerber zur ergänzen) 4 Beschreibung der Referenzprojekte (vom Bieter zu ergänzen) 5 Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer (Formblatt falls zutreffend) 6 Erklärung zur Zuverlässigkeit für Nachunternehmer (Formblatt falls zutreffend)
Anlage zum Anlage 1 Erklärungen der Bewerber-/Bietergemeinschaft Allgemeine Angaben zur Bewerbergemeinschaft Nr. 1 Name: Nr. 2 Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort): Name: Nr. 3 Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort): Name: Nr. 4 Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort): Name: Nr. 5 Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort): Name: Nr. 6 Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort): Name: Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort):
Anlage zum Leistungsanteile der Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieder (soweit feststehend) Hinweis: Die Nummer entspricht der Nummer des jeweiligen Mitglieds (siehe oben). Nr. 1 Leistung: Nr. 2 Leistung: Nr. 3 Leistung: Nr. 4 Leistung: Nr. 5 Leistung: Nr. 6 Leistung: Bevollmächtigter Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft Hinweis: Aus der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist nur ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Name des bevollmächtigten Vertreters: Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort): Gesellschaftsform:
Anlage zum Erklärungen der Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft Die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft erklären, dass - das oben als bevollmächtigter Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft benannte Mitglied bevollmächtigt ist zur Abgabe des Teilnahmeantrags und des Angebots, Führung von Verhandlungen in diesem Vergabeverfahren, Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen und Zahlungen, und dem Abschluss von Verträgen. - sie im Falle der Auftragserteilung gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch für die Leistungserbringung haften. Ort Datum Stempel Unterschrift Ort Datum Stempel Unterschrift Ort Datum Stempel Unterschrift Ort Datum Stempel Unterschrift Ort Datum Stempel Unterschrift Ort Datum Stempel Unterschrift
Anlage zum Anlage 5 Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer Vordruck nach Bedarf vervielfältigen. Ich/wir verpflichte/n mich/uns, Name und Anschrift des Unternehmens im Falle der Auftragserteilung an den/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, Name des/der Bewerbers/Bewerbergemeinschaft für diesen/diese folgende Leistungen zu erbringen: Ort Datum Stempel Unterschrift
Anlage zum Anlage 6 Erklärung zur Zuverlässigkeit für Nachunternehmer Vordruck nach Bedarf vervielfältigen. Name und Anschrift des Unternehmens a) Ich/Wir erkläre(n), dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach 19 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, nach 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften, nach 98c des Aufenthaltsgesetzes oder gemäß 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 belegt worden sind. Straf- und Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die genannten Gesetze sind gegen uns nicht anhängig. b) Wir erklären ( 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1) 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen), 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2) 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3) 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4) 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, 5) 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, 6) 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7) 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8) den 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9) Artikel 2 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10) den 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Anlage zum c) Wir erklären ( 123 Abs. 4 GWB), dass unser Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dies nicht durch eine rechtskräftige Gerichts- und bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise keine Verletzung einer genannten Verpflichtung nachweisen können. d) Ich/Wir erkläre(n), dass - über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet und die Eröffnung auch nicht beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, - wir uns nicht in Liquidation befinden, - wir keine schwere Verfehlung begangen haben, die unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt, - wir nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf unsere Eignung abgegeben haben. e) Darüber hinaus verpflichte/n ich/wir mich/uns, den Auftraggeber unverzüglich, erforderlichenfalls vorab per E-Mail oder Telefax, zu informieren, sobald sich nicht unerhebliche Änderungen ergeben oder drohen, welche die gemachten Angaben, vorgelegten Unterlagen oder abgegebenen Erklärungen betreffen. Ort Datum Stempel Unterschrift