Qualitätsbeauftragter GDF Rechtlicher Hintergrund der Gütesicherung Torsten Windmüller - GDF
Inhalt - Technische Baubestimmungen MBO, LBO, LTB, BRL, MVV TB - Übersicht der Verwendbarkeit von Bauprodukten - Überwachungsrichtlinie - Güte- und Prüfbestimmungen RAL 422 bzw. RAL 421
Musterbauordnung (MBO) Öffentliches Baurecht - kein Gesetz, sondern Basis der Bauordnungen der Länder - von der Bauministerkonferenz mit dem Ziel einer Vereinheitlichung des Bauordnungsrechts beschlossen - unterschiedliche Umsetzung durch die Bundesländer, insbesondere in Verfahrensfragen Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) vom 5. März 2010 zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. November 2014 (In Kraft seit 01.03.2015) - Grundsatzanforderungen der LBO werden konkretisiert durch die bauaufsichtliche Einführung Technischer Baubestimmungen ( 3 LBO)
BISLANG! Technische Baubestimmungen Landesbauordnung (LBO) Bauregelliste (BRL) Regelt: Bauprodukte Ggf. Einschränkungen durch LTB Liste der techn. Baubestimmungen (LTB) Regelt: Bemessung und Ausführung Enthält: geregelte Bauprodukte (Normen vorhanden) nicht geregelte Bauprodukte; Regelung über: allgemeine bauaufsichtliche Zulassung allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Zustimmung im Einzelfall aufgrund des Bauproduktengesetzes eingeführte Bauprodukte (CE-Zeichen), Regelung über: harmonisierter europäischer Norm europäischer technischer Zulassung (ETA)
Technische Baubestimmungen EuGH-Urteil vom 16.10.2014 in der Rechtssache C-100/13 - Deutschland verstößt mit seinen nationalen Nachregelungen für drei Produkte gegen europäisches Recht. - Deutschland hätte die europäischen Verfahren zur Verbesserung oder Verhinderung mangelhafter Normen nutzen müssen. Seit 16.10.2016 keine Ü-Zeichen mehr auf Produkte, die bereits ein CE- Zeichen haben. (Mineralwolle, Klammern)
Technische Baubestimmungen Künftig (ab ca. Jahreswechsel 17/18): Neue MBO bzw. LBO bereits erarbeitet, wesentliche Änderung: Keine Anforderungen mehr an Bauprodukte, nur noch Grundanforderungen an Bauwerke ( 3) und Bauarten ( 16a) Folge: Mehr Planungsaufwand welche Produkte wo verwendet werden dürfen Erstellung einer Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) von Gremien der Bauministerkonferenz. LBO verweist wahrscheinlich auf VV TB, die von den Ländern eingeführt wird. Noch viele Änderungen denkbar.
Derzeit Technische Baubestimmungen Bauregelliste eingefroren (letzte Änderung 22.12.2016) Vollzugshinweise der einzelnen Bundesländer zur Umsetzung des EuGH- Urteils (Zusammenstellung auf www.dibt.de) Soweit der Bauherr, der Entwurfsverfasser oder der beauftragte Unternehmer zum Nachweis bauaufsichtlicher Anforderungen beabsichtigt, Produktleistungen durch freiwillige Herstellerangaben darzulegen, ist dies grundsätzlich möglich.
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Übersicht der Verwendbarkeit von Bauprodukten Ü-Zeichen: Übereinstimmungszeichen Lohmann GmbH DIN 4074-1 S10 Lohmann GmbH DIN 1052-1 Vollholz mit Keilzinkenstoß S10 CE-Zeichen: "Communauté Européene (Europäische Gemeinschaft) Konformitätszeichen FMPA Übereinstimmungszeichen des Herstellers (ÜH) Das Ü-Zeichen regelt die Verwendbarkeit Übereinstimmungszeichen nach vorheriger Zertifizierung (ÜZ) Das CE-Zeichen regelt die Handelbarkeit; Verwendbarkeit wird über BRL oder LTB geregelt, künftig über VV TB
Übersicht der Verwendbarkeit von Bauprodukten Übereinstimmungszeichen gemäß der Übereinstimmungszeichenverordnung (ÜZVO) der Länder: Wird das Ü-Zeichen auf einem Beipackzettel, der Verpackung, dem Lieferschein oder einer Anlage zum Lieferschein angebracht, so darf der Buchstabe»Ü«ohne oder mit einem Teil der Angaben nach Absatz 1 zusätzlich auf dem Bauprodukt angebracht werden. Kennzeichnung der Produkte: Ü + Norm/Zulassung Kennzeichnung gemäß der jeweiligen Norm bzw. der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung
Übersicht der Verwendbarkeit von Bauprodukten Kennzeichnung der Produkte: CE + Leistungserklärung (Declaration of Performance (DoP)) CE-Zeichen gemäß Bauprodukten- Verordnung Ausführliche Leistungserklärung, für gewöhnlich zum Download bereitgestellt
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Überwachungsrichtlinie Die Richtlinie für die Überwachung von Wand-, Decken- und Dachtafeln für Holzhäuser in Tafelbauart nach DIN 1052 Teil 1 bis 3 von Juni 1992 regelt: - Umfang der Eigenüberwachung - Umfang der Fremdüberwachung Überarbeitete Fassung vom Mai 2007 ist vom DIBt nicht eingeführt. Bereits von den Gütegemeinschaften eingeführt. Derzeit Überarbeitung der DIN 1052-10 um dort die Tafeln einzuarbeiten.
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Güte- und Prüfbestimmungen Grundsätzlich - Die Güte- und Prüfbestimmungen(G+P) wurden von den Gütegemeinschaften erstellt um einen höheren Standard als die normativen Anforderungen zu erzielen. - Verleihung des RAL- Gütezeichens bei Einhaltung der Anforderungen
RAL 422 Holzhaus Güte- und Prüfbestimmungen Wesentliche Anforderungen: - Erstellung eines Luftdichtheitskonzepts - Erstellung eines Holzschutzkonzept - Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 (z.b. Lüftungsanlage) - Überwachung und Erfassung von offenen Tafeln in der Eigenüberwachung - Verwendung von Holzwerkstoffen mit einer Formaldehyd-Emission von weniger als 0,03 ppm - U-Werte (Wand 0,22; Dach 0,20) für Bauteile > 5m² - mind. 2 Blower-Door-Tests pro Jahr - Estrich in Leistungsumfang (Trittschall) - Rohbau- und Endabnahme des Holzhauses - Fremdüberwachung der Montage einmal im Jahr - Führung einer Eigenüberwachung der Montage
RAL 422 Holzhaus Holzschutzkonzept Vorlage Holzschutzkonzept Beispiel Holzschutzkonzept Güte- und Prüfbestimmungen
Güte- und Prüfbestimmungen RAL 422 Holzhaus Eigenüberwachung Werk und Montage Eigenüberwachung-Werk Eigenüberwachung-Baustelle
Güte- und Prüfbestimmungen RAL 421 Holzrohelementherstellung Wesentliche Anforderungen: - Überwachung und Erfassung von offenen Tafeln in der Eigenüberwachung - Verwendung von Holzwerkstoffen mit einer Formaldehyd-Emission von weniger als 0,03 ppm