Eine Information des Ingenieurbüro Körner zur Baustellenverordnung



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Transkript:

Eine Infrmatin des Ingenieurbür Körner zur Baustellenverrdnung Ihr Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Frank Körner Wasserbank 6 58456 Witten Ruf- Nr. (02302) 42 98 235 Fax- Nr. (02302) 42 98 24 e-mail: kerner@ibkerner.de Die Baustellenverrdnung Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkrdinatr auf Baustellen als Aufgabenfeld für den Architekten und Ingenieure Zum 1. Juli 1998 erflgte die Umsetzung der eurpäischen Baustellenrichtlinie in deutsches Recht durch das Inkrafttreten der Baustellenverrdnung. Betrffen vn dieser Verrdnung sind Bauherren, Bauunternehmer und Architekten. Insbesndere aus der Sicht der Architekten und Ingenieure ist die Baustellenverrdnung in vielfältiger Hinsicht ein hchbrisantes Thema. Dem Architekten bliegt die Beratungs- und Hinweispflicht gegenüber dem Bauherrn bezüglich der Erfrdernisse der Verrdnung. Der Architekt muß daher die Inhalte der BaustellV und deren Knsequenzen kennen und dem Bauherrn erläutern, um seiner Hinweispflicht genüge zu tun. Eine schriftliche Bestätigung des Bauherrn über die erflgte Beratung ist empfehlenswert. Das Verhältnis der neuen Baustellenverrdnung zum Arbeitsschutzgesetz ist das der speziellen Regelung zur allgemeinen Regelung. Sfern als die Baustellenverrdnung keine

besndere Regelung zu einer Thematik trifft, findet das Arbeitsschutzgesetz Anwendung. Die Baustellenverrdnung hat im wesentlichen flgenden Inhalt: Eckpunkte: In Deutschland sind die Mindestanfrderungen der in deutsches Recht umzusetzenden EG- Baustellenrichtlinie bereits seit langem in geltenden Bestimmungen erfüllt ( wie etwa der Arbeitsstättenverrdnung, den Unfallverhütungsvrschriften swie den Baurdnungen der Länder ). In der neuen Baustellenverrdnung waren daher nur nch wenige Regelungen umzusetzen: Bestellung eines Krdinatrs, wenn mehrere ( mindestens zwei ) Arbeitgeber/Baufirmen auf der Baustelle tätig werden; Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes bei größeren Baustellen und bei besnders gefährlichen Arbeiten ( z. B. Tunnelbau ) Vrankündigung des Vrhabens bei der Behörde bei Baustellen einer genau definierten Größenrdnung. Pflichten des Bauherren bzw. des beauftragten Dritten: Grundsätzlich treffen den Bauherren bei der Planung der Ausführung des Bauvrhabens und der Krdinierung des Baugeschehens Arbeitsschutzpflichten aufgrund der Baustellenverrdnung. Allerdings kann der Bauherr einen Dritten mit dieser Pflicht beauftragen, wvn er vr allem mangels eigener Sachkunde Gebrauch machen wird. Dritter kann ( und wird im Regelfall ) z.b. eine externe Fachkraft, ein Architekt der Ingenieur sein. Beachtung arbeitsschutzrechtlicher Grundsätze: Bei der Planung der Ausführung und bei der Bemessung der sg. Ausführungszeiten muß der Bauherr dafür Srge tragen, daß die arbeitsschutzgesetzlichen Grundsätze gemäß 4 ArbSchG berücksichtigt werden. Vrankündigung: Der Bauherr bzw. der beauftragte Dritte ist bei größeren Baustellen verpflichtet, der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde eine Vrankündigung zu übermitteln. Um eine größere Baustelle handelt es sich, wenn die vraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der Baustelle mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden der der Umfang der Arbeiten vraussichtlich 500 Persnentage überschreitet. Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan: Die Aufstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes ist nur für Baustellen erfrderlich, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden. Flgende weitere Vraussetzungen sind alternativ erfrderlich: Eine Vrankündigung ist an die zuständige Behörde zu übermitteln der Besnders gefährliche Arbeiten werden ausgeführt. Bestellung eines Krdinatrs: Wiederum nur für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer ( d.h. mindestens zwei ) Arbeitgeber tätig werden, muß der Bauherr mindestens einen Krdinatr bestellen.

Krdinatr kann der Bauherr selbst sein der der vn ihm beauftragte Dritte ( z.b. Architekt ). Zu beachten ist, daß der Krdinatr geeignet sein muß. Pflichten des Krdinatrs: Der Krdinatr hat swhl während der Planungsphase, als der Planung der Ausführung des Bauvrhabens, als auch während der Ausführungsphase des Bauvrhabens vielfältige Pflichten - z. B. die Krdinatin der Ausführungszeiten für die unterschiedlichen Arbeiten, die Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, die Zusammenstellung vn Angaben für Sicherheit und Gesundheitsschutz für spätere Arbeiten in einer sg. Unterlage, die Krdinierung der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach 4 ArbSchG, die Organisatin der Zusammenarbeit der Arbeitgeber. Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung (siehe Anlage), Aufzeigen vn Möglichkeiten zur Vermeidung vn Sicherheitsund Gesundheitsrisiken Ausarbeiten (der ausarbeiten lassen) des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Abstimmen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen mit dem Bauherrn bzw. den vn ihm beauftragten Planern Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten der Einflüssen auf der in der Nähe der Baustelle Mitwirken bei der Planung der Baustelleneinrichtung Beraten bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen für die spätere Wartung und Instandsetzung und Zusammenstellen der Unterlage mit den erfrderlichen Angaben für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung späterer Arbeiten Hinwirken auf das Berücksichtigen vn Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Ausschreibungen und Vergabeunterlagen, Mitwirken bei der Prüfung der Angebte Beratung bei der Terminplanung, insbesndere bei der Abstimmung vn Bauausführungszeiten, um Gefahren, die durch ein zeitliches Nebeneinander hervrgerufen werden können, zu vermeiden Mitwirken beim Erstellen der Vrankündigung und deren Übermittlung an die zuständige Behörde (Gewerbeaufsichtsamt/Amt für Arbeitsschutz) Falls mehrere Krdinatren beauftragt sind, ist eine intensive Abstimmung ntwendig, insbesndere wenn die Krdinatin während der Planung der Ausführung und während der Ausführung vn unterschiedlichen Krdinatren wahrgenmmen wird

Aufgaben des Krdinatrs während der Ausführung des Bauvrhabens Aushängen und gegebenenfalls Anpassen der Vrankündigung Bekanntmachen, Anpassen und Frtschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes swie Hinwirken auf seine Einhaltung und auf die Umsetzung der erfrderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch die beteiligten Unternehmen Infrmatin und gegebenenfalls Vrbesprechung mit allen Auftragnehmern (einschließlich Nachunternehmern) mit eingehender Erläuterung der Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz Krdinierung des Zusammenwirkens der bauausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz und der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach 4 Arbeitsschutzgesetz Hinwirken auf die Einhaltung einer Baustellenrdnung und eines Baustelleneinrichtungsplanes (sweit diese vrhanden sind) hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen Berücksichtigung sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten der Einflüssen auf der in der Nähe der Baustelle. Achten auf Absicherung der Baustelle mit dem Ziel der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen Frtführung und Fertigstellung der Unterlage mit den erfrderlichen Angaben für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung späterer Arbeiten Organisatin und Durchführung vn Sicherheitsbesprechungen und Begehungen und Auswerten der Ergebnisse Beispiele: Kleinere Häuser, einfache Werkstattgebäude, Anliegerstraßen in Neubaugebieten, planmäßig vrbeugende Instandhaltungsmaßnahmen der Versrgungsunternehmen an Anlagen der Wasser-, Gas- und Strmversrgung. geringe Planungserfrdernisse nur wenige beteiligte Unternehmen geringe bauartspezifische Anfrderungen meist kein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erfrderlich Erfrderliche Kenntnisse und Fähigkeiten des Krdinatrs: baufachlich: Architekt, Ingenieur, Techniker, Meisterarbeitsschutzfachlich Fachkraft für Arbeitssicherheit der nachweisbare Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung der Arbeitsschutzvrschriften auf entsprechenden Baustellen Erfahrungen: Erfahrungen (ca. 2 Jahre) in Planung und/der Ausführung, je nach Krdinatinsaufgabe Krdinierung: bauvrhabenbezgene Kenntnisse und Erfahrungen der speziellen, einem Krdinatr nach BaustellV bliegenden

Mehrfamilienwhnhäuser, Whnhaussiedlungen, Bürhausbauten mittlerer Größe, Kanalbaumaßnahmen, Regenrückhaltebecken, einzelne Brückenbauwerke, innerörtliche Straßen mit mittleren verkehrstechnischen Anfrderungen umfangreiche Planungserfrdernisse (z. B. mehrere Fachplaner) grbe bauartspezifische Differenzierung viele beteiligte Unternehmen Erfrderliche Kenntnisse und Fähigkeiten des Krdinatrs: baufachlich: Architekt, Ingenieur für die Ausführungsphase: auch Techniker/ Meister arbeitsschutzfachlich: Fachkraft für Arbeitssicherheit der nachweisbare umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung der Arbeitsschutzvrschriften auf entsprechenden Baustellen Erfahrungen: Prjektspezifische Erfahrungen (ca. 3 Jahre) in Planung und/der Ausführung, je nach Krdinatinsaufgabe Krdinierung: Bauvrhabenbezgene Kenntnisse und Erfahrungen der speziellen, einem Krdinatr nach BaustellV bliegenden Flughäfen, Kraftwerke, Industrieanlagen, Krankenhäuser, Tunnelbauwerke, Bahnneubaustrecken, Talbrücken, Talsperrenbauten, innerörtliche Straßen mit hhen verkehrstechnischen Anfrderungen der in schwieriger städtebaulicher Situatin sehr hhe Planungsanfrderungen umfangreiche und kmplexe Bauaufgaben bauartspezifische Spezialanfrderungen sehr viele beteiligte Unternehmen Erfrderliche Kenntnisse und Fähigkeiten des Krdinatrs: baufachlich: arbeitsschutzfachlich: Erfahrungen: Krdinierung: Architekt, Ingenieur Fachkraft für Arbeitssicherheit der nachweisbare umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung der Arbeitsschutzvrschriften auf Grßbaustellen umfangreiche prjektspezifische Erfahrungen (ca. 5 Jahre) in Planung und/der Ausführung, je nach Krdinatinsaufgabe bauvrhabenbezgene Kenntnisse und Erfahrungen der speziellen, einem Krdinatr nach BaustellV bliegenden