Die ordnungsgemäße Ladung und Beschlußfähigkeit wird vom Vorsitzenden festgestellt.

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Transkript:

TOP 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlußfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt die Mitglieder des Kuratoriums, Herrn Müller vom Umweltministerium, Herrn Ruth vom Ministerium für Ländliche Räume, Herrn Dr. Scherer und Mitarbeiter vom Nationalparkamt, Herren Dr. Schrey und Stöcker von der NationalparkService ggmbh, Herren Kunz und Pingel vom Nordfriisk Instituut, die Vertreter der Presse sowie die Öffentlichkeit. Frau Staatssekretärin Berg wird voraussichtlich ab 12.00 Uhr an der Sitzung teilnehmen. Die ordnungsgemäße Ladung und Beschlußfähigkeit wird vom Vorsitzenden festgestellt. Einwände gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben. Die Kuratoriumsmitglieder sind damit einverstanden, den Tagesordnungspunkt 3 in Anwesenheit der Staatssekretärin Frau Berg zu behandeln. TOP 2: Feststellung der Niederschriften über die Sitzungen am 08.03. und 18.03.1999 Herr Dr. Rösner beantragt eine Ergänzung der Niederschriften. Die von Herrn Dr. Rösner schriftlich eingereichte Tischvorlage wird vom Kuratorium weiter behandelt, von den Vertretern des Naturschutzes und der Wissenschaft aber gem. obiger Erklärung nicht weiter begleitet. Dieser Satz ist in der Niederschrift über die Sitzung am 08.03.1999 auf der Seite 6 als Abs. 9 einzufügen. In der Niederschrift über die Sitzung am 18.03.1999 ist der Satz auf der Seite 1 als Abs. 7 einzufügen. Die Worte obige Erklärung sind durch die Worte Erklärung vom 18.03.1999 zu ersetzen. Mit dieser Ergänzung werden die Niederschriften einstimmig festgestellt. TOP 4: Jagd und Wasservogelmanagement im Nationalpark hier: Weitere jagdwissenschaftliche und wildbiologische Untersuchungen Zu diesem Tagesordnungspunkt haben die Kuratoriumsmitglieder eine Vorlage des Nationalparkamtes erhalten. Das Nationalparkamt informiert über den Sachstand der Diskussion und Beschlußlage im Kuratorium zur Wasservogeljagd im Nationalpark seit 1988. Herr Ewaldsen erläutert den Kuratoriumsmitgliedern die vom Landesjagdverband Schleswig Holstein e. V. erarbeitete Vorlage. Sie liegt allen Mitgliedern vor. Die Jagd zählt danach zu den traditionellen Nutzungen im Nationalpark. Sie dient dem Naturschutz. Seitens der Jägerschaft bestand die Absicht, die Jagd um die Hälfte zu reduzieren. Das Ergebnis der umfassenden jagdwissenschaftlichen und wildbiologischen Studie von Dr. Bamberg aus dem Jahre 1989 ist nicht abschließend ausgewertet und diskutiert worden. Die Einstellung der Jagd im Nationalpark ist für die Jägerschaft nicht nachvollziehbar, da der Nationalpark ein gutes Jagdmanagement erfordert, um Binnenlandschäden zu minimieren.

2 Im Synthesebericht wird die Jagd nur auf ei ner Seite behandelt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt existiert keine fachlich fundierte Entscheidungsgrundlage über die Jagdruhe hinaus ein Jagdverbot rechtlich zu fixieren. Aus diesem Grunde sollte die jagdwissenschaftliche und wildbiologische Forschung aktiviert werden. Das Potential der Jäger sollte genutzt werden, sie sind zu einer Mitarbeit bereit. Das Nationalparkamt sollte prüfen, welche Themenfelder einvernehmlich festgelegt werden können. Den Ausführungen von Herrn Ewaldsen schließt sich eine kurze Diskussion an. Da die Vorlage erst am 04.06.1999 vom Landesjagdverband vorgelegt wurde, wird das Nationalparkamt in der nächsten Sitzung eine Stellungnahme zu den Vorschlägen abgeben. Mit dieser Thematik sollte sich eine vom Kuratorium einzusetzende Arbeitsgruppe befassen. Das Nationalparkamt wird einen entsprechenden Vorschlag erarbeiten. TOP 5: Unterrichtung über die Vereinbarung des Landes SchleswigHolstein mit den Muschelfischern vom Januar 1999 (EckpunkteVereinbarung) Der Vorsitzende teilt den Kuratoriumsmitgliedern mit, daß die von ihm beim Ministerium für Ländliche Räume angeforderte EckpunkteVereinbarung zwischen den Muschelfischern und der Landesregierung bisher nicht vorgelegt worden ist. Da das Kuratorium aufgrund seiner Mitwirkungsrechte bereits in den Jahren 1995 und 1996 Beschlüsse zur Muschelfischerei gefaßt hat, hält der Vorsitzende die Bekanntgabe der Vereinbarung für unerläßlich. Herr Wagner gibt Einzelheiten der Vereinbarung bekannt. Danach haben die Muschelfischer ihre Zustimmung zu einer seeseitigen Erweiterung, zu einem nutzungsfreien Gebiet, zur Erweiterung der Kernzone 1 und zum Walschutzgebiet erteilt. Im Gegenzug wird die Laufzeit des Vertrages zwischen der Landesregierung und den Muschelfischern um 10 Jahre bis zum Jahre 2016 verlängert. Falls es zu wirtschaftlichen Beeinträchtigungen kommen sollte, hat sich die Landesregierung bereit erklärt, mit den Muschelfischern Verhandlungen über Ausnahmeregelungen zur Besatzmuschelfischerei in der Schutzzone 1 oder im Eulitoral zu führen. Herr Wagner hat keine Bedenken gegen eine Bekanntgabe der Vereinbarung, zumal die Muschelfischer im Sinne der Beschlüsse des Kuratoriums gehandelt haben. Der Vorsitzende weist auf das Recht des Kuratoriums auf Information hin und fordert das Umweltministerium auf, vor Inkrafttreten des Vertrages das Kuratorium zu bitten, eine Stellungnahme zu der Vereinbarung abzugeben. Herr Roth vermißt Aussagen über Aufgaben des Monitoring. Herr Müller weist darauf hin, daß im Vertrag von 1996 ein Monitoring vereinbart worden ist; diese Vereinbarung gilt auch weiterhin. Herr Ruth schlägt vor, das Kuratorium in einer der nächsten Sitzungen über das laufende Monitoringprogramm zu unterrichten. Frau Staatssekretärin Berg hat keine Bedenken, die EckpunkteVereinbarung dem Kuratorium auszuhändigen. Seitens des Landes werden derzeit Gespräche mit den Krabbenfischern geführt, Ergebnisse liegen jedoch noch nicht vor.

3 TOP 6: Projekt Dokumentation zur Geschichte des Wattenmeeres als Kulturlandschaft Herr Müller weist auf den Wattenmeerplan hin, der anläßlich der 8. Trilateralen Wattenmeerkonferenz 1997 in Stade verabschiedet worden ist. Hinsichtlich der Kulturlandschaft enthält der Plan die Ziele der Erhaltung, Wiederherstellung der typischen Landschaftsbestandteile sowie der Erhaltung der Vielfalt der Kulturlandschaft und des kulturgeschichtlichen Erbes. Für das Projekt kartographische Erfassung der Landschaft und des kulturellen Erbes der Wattenmeerregion (Wattcult) sind Fördermittel aus dem Programm Interreg II c beantragt worden (Kosten 2 Mio. Euro, Anteil SchleswigHolstein 280.000,00 DM). Die Bearbeitung des Projektes soll durch das FTZ Büsum, das Nordfriisk Instituut, Bredstedt und das Landesamt für Vor und Frühgeschichte, Schleswig, erfolgen. Herr Pingel erläutert den Kuratoriumsmitgliedern den vom Nordfriisk Instituut erarbeiteten Entwurf für ein Projekt zur Dokumentation und Darstellung des menschlichen Anteils an der Entstehung der Nordseeküstenlandschaft und der Uthlande. Die Aufgaben des Projektes lassen sich wie folgt zusammenfassen: Erarbeitung einer Dokumentation von Zeugnissen und Hinterlassenschaften, aus denen sich landschaftsformende Aktivitäten des Menschen ablesen lassen Erarbeitung einer Dokumentation, die sich auf die Bewertung der Aktivitäten der Menschen bezieht Aufarbeitung der Ergebnisse Für dieses Projekt würden dem Nordfriisk Instituut Kosten in Höhe von rd. 180.000,00 DM entstehen. Das Projekt sei durch Wattcult nicht gedeckt, sondern sei eine logische Fortsetzung. Das Nationalparkamt und das Kuratorium stehen dem Projekt positiv gegenüber. Eine Verknüpfung mit dem Projekt kartographische Erfassung der Landschaft und des kulturellen Erbes der Wattenmeerregion sollte angestrebt werden. Das Nordfriisk Instituut wird gebeten, eine detaillierte Projektbeschreibung einschl. Kosten vorzulegen. Anschließend werden Nationalparkamt und Umweltministerium sich um eine Finanzierung bemühen. TOP 7: Interregionale Wattenmeerkooperation hier: Mitverantwortung der Kreise Dithmarschen und Nordfriesland Herr Kelch informiert die Mitglieder des Kuratoriums darüber, daß seitens des Landes eine volle Übernahme der Verantwortlichkeit für die interregionale Wattenmeerkooperation durch die Kreise Dithmarschen und Nordfriesland gewünscht wird. Da die Verwaltungsstrukturen in Dänemark und den Niederlanden einerseits und in Deutschland andererseits außerordentlich unterschiedlich sind, ist eine Einbindung der Kreise in die interregionale Kooperation schwierig. Kürzlich fand zwischen den Landräten der Kreise Dithmarschen und Nordfriesland ein Gespräch zur Beteiligung an der interregionalen Kooperation bei Frau Brahms (MUNF) statt. Wie bisher werden sich die Kreise, soweit die Themen für die Kreise von Bedeutung sind, an Arbeitsgruppen beteiligen, z. B. Herr Slopianka im Arbeitskreis Tourismus. Darüber hinaus werden sich die Kreise am Interregionalen Koordinatorenteam (ICTArbeitsebene) generell beteiligen, während eine Beteiligung an den Treffen der Delegationsleiter nur bei besonderer Betroffenheit vorgesehen ist. Die Konferenzbeteiligung ist selbstverständlich. Die Landräte werden sich bemühen, die Beteiligung der Niedersachsenkreise zu erreichen. Herr von Wecheln wird die Kreise auf der Ebene der ICTArbeitsebene vertreten, ein entsprechender Vertrag wird mit ihm in kürze abgeschlossen.

4 TOP 8: Multimar Wattforum Tönning hier: Sachstand Herr Dr. Scherer teilt den Kuratoriumsmitgliedern mit, daß die Ministerpräsidentin des Landes SchleswigHolstein, Frau Simonis, am 09.06.1999 das Multimar Wattforum in Tönning einweihen wird. Für diese Veranstaltung wurden 600 Einladungen versandt. Neben einer Erlebnisausstellung, an der sich örtliche Institutionen, z. B. Fischerei, Nordfriisk Instituut, Wasser und Schiffahrtsamt Tönning usw., beteiligen, wird es ein Umweltbildungsprogramm geben, das die gesamte Region der Westküste SchleswigHolsteins als Exkursionsziel und Wirtschaftsraum einschließt. Das Multimar soll ein Forum, ein Treffpunkt werden, an dem Meinungen und Kontroversen zum Naturschutz und zur Vorsorge ausgetauscht werden können. TOP 9: NationalparkService ggmbh hier: Sachstand Herr Stöcker stellt sich als kaufmännischer Geschäftsführer der Gesellschaft vor. Herr Dr. Schrey, Geschäftsführer der Gesellschaft für den fachlichen Verantwortungsbereich unterrichtet die Kuratoriumsmitglieder darüber, daß die Gesellschaft am 31.03.1999 gegründet worden ist. Gesellschafter der Gesellschaft sind das Land SchleswigHolstein, die Kreise Dithmarschen und Nordfriesland, der Naturschutzbund Deutschland, die Naturschutzgesellschaft Schutzstation Wattenmeer, der Verein Jordsand, der Verein für Naturschutz und Landschaftspflege Mittleres Nordfriesland, der Fachverband der Wattführerinnen und Wattführer sowie WWF Deutschland. 20 ABMKräfte sind als Dauerarbeitsplätze übernommen worden. In den Informationszentren sind 10 Mitarbeiter hauptamtlich und 7 während der Saison beschäftigt. Weitere 12 Mitarbeiter sind als Koordinatoren, Handwerker, Journalisten, Verwaltungskraft und als ABMKräfte tätig. Vom Nationalparkamt hat die Gesellschaft 5 Informationszentren übernommen. TOP 10: Verschiedenes hier: Aufbau eines sozioökonomischen Monitorings Herr Dr. Scherer gibt bekannt, daß das Nationalparkamt ein sozioökonomisches Monitoring aufbauen wird. Die drei Bausteine sind Regional Statistiken und Daten zur Bevölkerung, Wirtschaftsstruktur, Arbeitsmarkt und Nachhaltigkeit Trend Durchführung von Zählungen Gästebefragungen und Hochrechnungen Meinung Befragung von Einwohner/innen und Bundesbürger/innen Den Kuratoriumsmitgliedern ist zur Vorbereitung der Sitzung eine entsprechende Vorlage des Nationalparkamtes am 01.06.1999 zugesandt worden. Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung des Kuratoriums um 11.25 Uhr für eine 5 minütige Pause.

5 TOP 3: Entwurf des Gesetzes zur Neufassung des Nationalparkgesetzes hier: Sachstand Der Vorsitzende verweist auf die von der Geschäftsführung erstellte Gegenüberstellung des Gesetzentwurfes 12.01.1999, Beschlüsse des Kuratoriums und Kreistages Nordfriesland sowie des Gesetzentwurfes 18.05.1999. Auf einige Änderungen gegenüber dem Entwurf vom 12.01.1999 wird hingewiesen: 2 Abs. 1 (Schutzzweck), Herausnahme der Badestelle Hamburger Hallig aus der Schutzzone 1 ( 4). Im übrigen sind die Vorschläge des Kuratoriums überwiegend nicht von der Landesregierung übernommen worden. Frau Lütke Twenhöven weist darauf hin, daß mehrere Kuratoriumsmitglieder ein Minderheitenvotum abgegeben haben. Der Vorsitzende kritisiert die Verfahrensweise. Die Geschäftsstelle des Kuratoriums wurde nicht informiert, das Votum wurde erst auf Anforderung zur Verfügung gestellt. Von den Unterzeichnern sind lediglich 5 Damen und Herren Mitglieder im Kuratorium, 6 Damen und Herren sind stellv. Kuratoriumsmitglieder. Das Minderheitenvotum ist zwischenzeitlich allen Kuratoriumsmitgliedern einschl. Vertretern durch die Geschäftsstelle übersandt worden. Die in der Presse am 05.05.1999 erhobene Kritik am Vorsitzenden wird ausdrücklich zurückgewiesen. Herr Kelch erläutert den Kuratoriumsmitgliedern die Abweichungen des Entwurfes des Nationalparkgesetzes vom 18.05.1999 von den Beschlüssen des Kuratoriums Nordfriesland. Dieser Niederschrift sind die Abweichungen in einer Zusammenstellung als Anlage beigefügt worden. Frau Staatssekretärin Berg gibt bekannt, daß die erste Lesung des Gesetzentwurfes im Landtag am 04.06.1999 stattgefunden hat. Sie geht davon aus, daß der Umweltausschuß des Landtages eine Anhörung evtl. nach den Sommerferien durchführen wird. Mit einer Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag ist im Herbst 1999 zu rechnen. Kernpunkte des Gesetzentwurfes sind die seeseitige Erweiterung, Schaffung eines Walschutzgebietes, einer nutzungsfreien Zone und die Neuausweisung der Schutzzonen. Der Wortlaut des 2 Abs. 1 (Schutzzweck) ist gegenüber dem Entwurf vom 12.01.1999 geändert worden. Die Landesregierung hat sich dazu entschlossen, den Vorschlag des Kuratoriums und Kreistages Dithmarschen zu übernehmen. Aus der Sicht der Landesregierung stellt der Entwurf einen guten Kompromiß dar. An wesentlichen Punkten sind gegenüber dem Entwurf vom 12.01.1999 Änderungen vorgenommen worden. Bestimmte Regelungen sind liberalisiert worden. Im Rahmen des Programmes NATURA 2000 beabsichtigt das Land, den Gebietsstreifen zwischen der östlichen Grenze des Nationalparkes und den Treibselwegen bzw. dem Deichfuß der Landesschutzdeiche von Neufeld im Kreis Dithmarschen bis zur südlichen Grenze des Naturschutzgebietes Nordfriesisches Wattenmeer nördlich von St. PeterOrding der EU Kommission als Schutzgebiet nach der FFH und der EGVogelschutzrichtlinie vorzuschlagen. Der sog. 150 mstreifen des Naturschutzgebietes Nordfriesisches Wattenmeer ist bereits vor einigen Jahren der EUKommission als Schutzgebiet benannt worden. Hier ist eine Änderung der Anmeldung (Deichkrone bis Treibselweg bzw. Deichfuß) erforderlich. Herr Roth sieht keine Einschränkungen für das Wattwandern zwischen Amrum und Föhr. Herr Feddersen befürchtet Einschränkungen, da die Insel Pellworm in großen Teilen direkt an die Schutzzone 1 angrenzt. Die Beibehaltung der alten Regelung würde mehr Vertrauen schaffen. Frau Berg regt Gespräche zwischen dem Nationalparkamt und dem Amt Pellworm an.

6 Herr Dr. Rösner vertritt die Ansicht, daß das Nationalparkamt in der Lage sein muß, im Sinne des Naturschutzes in Kernzonen Regelungen zu treffen. Das Kuratorium stellt übereinstimmend fest, daß zu dem aktuellen Gesetzentwurf keine Stellungnahme zu erarbeiten ist. Die von der Geschäftsführung erarbeitete Gegenüberstellung wird zur Kenntnis genommen. Auf Vorschlag von Herrn Roth ist das Kuratorium damit einverstanden, daß der Vorsitzende den Auftrag erhält, in der Anhörung vor dem Umweltausschuß des Landtages die Beschlüsse des Kuratoriums vom 08. und 18.03.1999 zu vertreten. Sollten in dem Gesetzentwurf vom 18.05.1999 gegenüber dem Entwurf vom 12.01.1999 neue Regelungen enthalten sein, wird der Vorsitzende vom Kuratorium gebeten, eine Bewertung vorzunehmen. Mit einem Dank an die Mitglieder und Gäste schließt der Vorsitzende um 13.10 Uhr die Sitzung des Nationalparkkuratoriums Nordfriesland. Dr. Olaf Bastian Landrat und Vorsitzender Heinz Hansen Protokollführer