Bebauungsplan 03 Am Rehgraben Textliche Änderung Teil D Gemeinde Nuthetal

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Transkript:

Bebauungsplan 03 Am Rehgraben Textliche Änderung Teil D Gemeinde Nuthetal - Entwurf - (Stand: 10. Mai 2016) (Proj.-Nr. 14558-001)

Bebauungsplan 03 Am Rehgraben Textliche Änderung Teil D Seite 2 Inhaltsverzeichnis A VORBEMERKUNGEN... 3 1. Anlass und Erfordernis der Planänderung... 3 2. Verfahrensart... 3 3. Textbebauungsplan... 4 B FESTSETZUNGEN... 4 1. Grenze des räumlichen Geltungsbereichs... 4 2. Änderung der überbaubaren Grundstücksflächen... 4 3. Änderung des Maßes der Nutzung... 4 C BEGRÜNDUNG... 5 1. Beschreibung des Plangebiets... 5 2. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan... 5 3. Inhalt der Planänderung... 5 4. Rechtsfolgen... 6 D PLANUNGSRELEVANTE BELANGE... 6 1. Umwelt- und Naturschutz sowie Landschaftspflege... 6 2. Sonstige Auswirkungen... 6 E VERFAHRENSVERMERKE... 7 F RECHTSGRUNDLAGEN... 9 G ANHANG... 9 1. Lageplan... 9 2. Vorhabenplanung... 9

Bebauungsplan 03 Am Rehgraben Textliche Änderung Teil D Seite 3 A VORBEMERKUNGEN 1. Anlass und Erfordernis der Planänderung Der ursprüngliche Bebauungsplan 03 Am Rehgraben" der Gemeinde Nuthetal im Ortsteil Bergholz- Rehbrücke ist seit dem 26.05.1994 in Kraft. Durch diesen Textbebauungsplan soll die Textliche Änderung Teil D erfolgen. Basis der Änderung ist der Bebauungsplan 03 Am Rehgraben" in der Fassung gemäß Satzungsbeschluss der Gemeindevertreterversammlung der damaligen Gemeinde Bergholz-Rehbrücke (heute Gemeinde Nuthetal, Ortsteil Bergholz-Rehbrücke) vom 12.12.1995. Eine Anfrage eines Projektentwicklers im Jahr 2012 hat bereits dazu geführt, dass am 18.03.2013 die Änderung Teil D des Bebauungsplanes Nr. 03 Am Rehgraben für das hier vorliegende Plangebiet als Satzung beschlossen wurde und am 31.07.2013 in Kraft getreten ist. Ziel dieser Änderung war es, die Umsetzung der in der Gemeinde fehlenden Senioreneinrichtungsplätze zu ermöglichen, so dass Anpassungen betreffend Art und Maß der baulichen Nutzung erforderlich waren. Eine Realisierung des Projektes ist allerdings nicht erfolgt, so dass nunmehr mit einem neuen Vorhabenträger eine Seniorenwohnanlage mit Pflegeeinrichtungen an diesem Standort entstehen soll. Dazu bedarf es aber einer erneuten Änderung, um das geplante Vorhaben zu ermöglichen und dadurch die Nachfrage an Senioreneinrichtungsplätzen zu decken. 2. Verfahrensart Die Änderung des Bebauungsplanes 03 Am Rehgraben soll im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13a BauGB erfolgen. Diese seit der Novellierung des Baugesetzbuches ab dem 01.01.2007 gegebenen Möglichkeit ist für Planungsfälle entwickelt worden, die der Wiedernutzbarmachung von Flächen, einer Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung dienen und somit zu einer innerörtlichen Siedlungsentwicklung und Vermeidung der Inanspruchnahme von Flächen außerhalb des Siedlungszusammenhanges beitragen. Dieses Verfahren ermöglicht eine erhebliche Vereinfachung und Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens. Dies beinhaltet, dass entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 verzichtet werden kann. Der Gesetzgeber hat die Aufstellung von Bebauungsplänen im Verfahren gemäß 13a BauGB an folgende Bedingungen geknüpft: 1. Die Größe der im Bebauungsplan festgesetzten Grundfläche im Sinne des 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) muss weniger als 20.000 m² betragen. Dabei sind die Grundflächen mehrerer Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden, mitzurechnen. Der Änderungsbereich weist eine Größe von 2.391 m² auf. Eine Grundflächenzahl ist nicht festgesetzt, so dass das Maß der baulichen Nutzung durch die überbaubaren Grundstücksflächen geregelt wird. Damit unterschreitet die festgesetzte Grundfläche die genannte gesetzliche Schwelle von 20.000 m² deutlich. 2. Durch die Planung dürfen keine Vorhaben begründet werden, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder Landesrecht unterliegen. Aufgrund des städtebaulichen Planungsziels mit dem vorliegenden Bebauungsplan die Ansiedlung einer Seniorenwohnanlage planerisch vorzubereiten, ist weder gemäß den bundesrechtlichen noch den landesrechtlichen Vorgaben zur Umweltverträglichkeitsprüfung eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich ( 3 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 Brandenburgisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung).

Bebauungsplan 03 Am Rehgraben Textliche Änderung Teil D Seite 4 3. Es dürfen keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter vorliegen. Es handelt sich dabei um die Erhaltungsziele und Schutzzwecke von EU-Vogelschutzgebieten und Flora-Fauna-Habitat Gebieten (FFH- Gebiete). Im Umfeld des Plangebietes befinden sich keine EU-Vogelschutzgebiete oder FFH-Gebiete. Somit sind sämtliche planungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und bei der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes kann das beschleunigte Verfahren gemäß 13a BauGB zur Anwendung kommen. Daher wird im vorliegenden Fall von einer Umweltprüfung gemäß 2 Abs. 4 BauGB und von einem Umweltbericht gemäß 2a BauGB abgesehen. 3. Textbebauungsplan Die Form des Textbebauungsplanes, d. h. auf die Erstellung einer Planzeichnung wird verzichtet, kann verwendet werden, wenn die vorgesehenen Festsetzungen auch ohne zeichnerische Darstellung eindeutig und für jedermann nachvollziehbar verortet werden können. Die für die textliche Änderung Teil D des B-Planes 03 erforderlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung können textlich eindeutig gefasst werden. B FESTSETZUNGEN 1. Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Der Textbebauungsplan 03 Am Rehgraben" Textliche Änderung Teil D der Gemeinde Nuthetal im Ortsteil Bergholz-Rehbrücke erstreckt sich auf das Flurstück 215 in der Gemarkung Rehbrücke, Flur 7. Es weist eine Fläche von 2.391 m² auf und wird von den Straßen Biberweg" im Norden, Am Rehgraben" im Osten, Am Ausblick" im Süden und Lindhorst" im Westen begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich ist in dem als Anlage beigefügten Lageplan (Anhang 1) dargestellt. 2. Änderung der überbaubaren Grundstücksflächen Der Bebauungsplan in der Fassung der Änderung Teil D des Bebauungsplanes Nr. 03 Am Rehgraben " mit Satzungsbeschluss vom 18.03.2013 setzt für das Flurstück 215 Gemarkung Rehbrücke, Flur 7, eine 1.215 m² große überbaubare Grundstücksfläche fest. Diese ist für ihren westlichen Teil wie folgt verortet: Parallel zur nördlichen Straßenverkehrsfläche (Biberweg) in einem Abstand von 4,0 m, daran nach Süden anschließend in einer parallelen Tiefe von 15,0 m. Diese Festsetzung wird wie folgt geändert: PARALLEL ZUR NÖRDLICHEN STRASSENVERKEHRSFLÄCHE (BIBERWEG) IN EINEM ABSTAND VON 3,5 M, DARAN NACH SÜDEN ANSCHLIESSEND IN EINER PARALLELEN TIEFE VON 16,0 M. Die überbaubare Grundstücksfläche vergrößert sich damit auf 1.258 m², siehe Vorhabenplanung (Anhang 2). 3. Änderung des Maßes der Nutzung Die Änderung Teil D des Bebauungsplanes Nr. 03 Am Rehgraben ", mit Satzungsbeschluss vom 18.06.2013, setzt für das Flurstück 215 Gemarkung Rehbrücke, Flur 7, folgendes fest: Anzahl der Vollgeschosse: III als Höchstgrenze Diese Festsetzung wird geändert in: ANZAHL DER VOLLGESCHOSSE: IV ALS HÖCHSTGRENZE

Bebauungsplan 03 Am Rehgraben Textliche Änderung Teil D Seite 5 Alle anderen Festsetzungen des Bebauungsplan 03 Am Rehgraben" in der Fassung vom 17.10.1995 mit Satzungsbeschluss Nr. 95/07/07 sowie der Änderung Teil D des Bebauungsplanes Nr. 03 Am Rehgraben ", Satzungsbeschluss vom 18.06.2013, für diese Fläche haben weiter Bestand. C BEGRÜNDUNG 1. Beschreibung des Plangebiets Der Bebauungsplan 03 Am Rehgraben Textliche Änderung Teil D der Gemeinde Nuthetal im Ortsteil Bergholz-Rehbrücke umfasst ausschließlich das Flurstück 215 in der Gemarkung Rehbrücke, Flur 7. Es weist eine Fläche von 2.391 qm auf. Der von der Änderung betroffene Bereich wird begrenzt: im Norden von der Straße Biberweg", im Osten von der Straße Am Rehgraben", im Süden von der Straße/ Gehweg Am Ausblick" und im Westen von der Verlängerung der Straße vom Lindhorst". Das Flurstück ist im gültigen B-Plan 03, Stand der Änderung Teil D des Bebauungsplanes Nr. 03 Am Rehgraben, als Flächen für den Gemeinbedarf sowie für Sport- und Spielanlagen ( 9 Abs.1 Nr.5 BauGB) Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen Hier: Senioreneinrichtung festgesetzt. An das Flurstück grenzt ein Allgemeines Wohngebiet. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Straße Am Rehgraben" befindet sich ein Mischgebiet mit einer Nutzungsmischung von Gewerbe, Büro und Wohnen. Der räumliche Geltungsbereich ist in dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan dargestellt. 2. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Das Flurstück 215, Gemarkung Rehbrücke, Flur 7 wird aus den Darstellungen des am 20.06.2006 beschlossenen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nuthetal (Stand Feb. 2006 mit Ergänzungen Mai / Juni 2006, genehmigt 23.05.2006 durch den Landkreis Potsdam-Mittelmark) entwickelt. Der FNP stellt für diese Fläche die Nutzung: dar. Flächen für den Gemeinbedarf ( 9 Abs.1 Nr.5 BauGB) Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen 3. Inhalt der Planänderung Der Trend des demografischen Wandels in der Gemeinde Nuthetal geht zu einem starken Wachstum der Gruppe der über 65-jährigen (Ausgangsjahr 2008, Prognose 2030). Während die Zahl der über 65-jährigen von 1.461 auf 1.920 (= Anstieg des Altenquotienten von 23,3% auf 62,2%) steigt, sinkt die Zahl der Kinder und Jugendlichen von 1.090 auf 927 Personen (= Kinderquotient von 17,4% au17,1%). Die Gesamtbevölkerungsentwicklung ist mit einem Plus von 10,4% positiv für die Gemeinde, betrachtet man allerdings einzelne Altersgruppen (unter 15 Jahre: - 15,05%, 15-65 Jahre: - 13,4%, über 65 Jahre: + 31,4%) so ist der Bedarf für ein Seniorenpflegeheim mit stationärer Einrichtung deutlich (Datengrundlage: Demografiebericht 2010 Landkreis Potsdam-Mittelmark). Bereits im Zuge der Änderung Teil D des Bebauungsplanes Nr. 03 Am Rehgraben wurde diesem Umstand Rechnung getragen, indem die Festsetzungen so verändert wurden, dass für die zum damaligen Zeitpunkt beabsichtigte Errichtung eines Seniorenpflegeheimes mit stationärer Einrichtung, eine planungsrechtliche Grundlage geschaffen wurde. Das Projekt wurde aus finanziellen bzw. betriebswirtschaftlichen Gründen letztendlich nicht realisiert.

Bebauungsplan 03 Am Rehgraben Textliche Änderung Teil D Seite 6 Aktuell besteht die Absicht eines neuen Vorhabenträgers, an diesem Standort ein Seniorenpflegeheim zu errichten. Um dieses Vorhaben zu realisieren bedarf es der Erweiterung des Westflügels der überbaubaren Grundstücksfläche um einen Meter (von 15 m Tiefe auf 16 m Tiefe) und der Anpassung der maximal zulässigen Zahl der Vollgeschosse. Die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche um insgesamt 1 m stellt lediglich eine außerordentlich geringe Anhebung des Versiegelungsgrades von 1.215 m auf 1.258 m², d. h. um 42 m² dar. Daher ist davon auszugehen, dass keine nachteiligen Auswirkungen auf umgebende Nutzungen oder die städtebauliche Ordnung entstehen werden. Die Anpassung der maximal zulässigen Zahl der Vollgeschosse von 3 auf 4 Geschosse trägt den Anforderungen an einen wirtschaftlichen Betrieb der geplanten Anlage Rechnung. Durch diese Veränderung können nunmehr auch Räume im Dachgeschoss für die Unterbringung von Senioren und pflegebedürftigen Personen genutzt werden, ohne dass sich das äußere Erscheinungsbild des geplanten Gebäudes ändert. Aufgrund der Tatsache, dass die maximal zulässige Höher baulicher Anlagen (Firsthöhe) von 44.30 m über NN auch weiterhin eingehalten wird, sind keine negativen Auswirkungen auf die Nachbarschaft oder die städtebauliche Ordnung ersichtlich. 4. Rechtsfolgen Entgegenstehende oder gleichlautende Festsetzungen im Bereich des vorliegenden Bebauungsplanes treten mit der Bekanntmachung gemäß 10 BauGB außer Kraft. D PLANUNGSRELEVANTE BELANGE 1. Umwelt- und Naturschutz sowie Landschaftspflege Die Erforderlichkeit eines Ausgleichs im Sinne der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz entfällt ( 13a Abs.2 Nr.4 BauGB) bei Plänen im beschleunigten Verfahren. Eingriffe in Natur und Landschaft werden somit den Eingriffen gleichgestellt, die gemäß 1 a Abs. 3 Satz 5 BauGB bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. Bezogen auf den besonderen Artenschutz wird vor Baubeginn, nach Auflage der Unteren Naturschutzbehörde im Baugenehmigungsverfahren, eine Begehung stattfinden, um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände auszuschließen. 2. Sonstige Auswirkungen Durch die vorliegende Änderung ergeben sich keine nennenswerten Auswirkungen auf sonstige planungsrelevante Belange. Die Begründung wurde gemäß 9 Abs. 8 BauGB im Auftrage der Gemeinde Nuthetal ausgearbeitet: Bremen, den 10.05.2016

Bebauungsplan 03 Am Rehgraben Textliche Änderung Teil D Seite 7 E VERFAHRENSVERMERKE Aufstellungsbeschluss Der Rat der Gemeinde Nuthetal hat in seiner Sitzung am die Aufstellung des Bebauungsplanes 03 Am Rehgraben Textliche Änderung Teil D, beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß 2 Abs. 1 BauGB am ortsüblich bekannt gemacht worden. Nuthetal, den... (Hustig) Bürgermeisterin Öffentliche Auslegung Der Rat der Gemeinde Nuthetal hat in seiner Sitzung am dem Entwurf des Bebauungsplanes 03 Am Rehgraben Textliche Änderung Teil D sowie der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 13 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Planunterlagen haben gemäß 13 a BauGB i. V. m. 3 Abs. 2 BauGB vom bis einschließlich öffentlich ausgelegen. Nuthetal, den... (Hustig) Bürgermeisterin Satzungsbeschluss Der Rat der Gemeinde Nuthetal hat den Bebauungsplan 03 Am Rehgraben Textliche Änderung Teil D, nach Prüfung der Stellungnahmen gemäß 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.v.m. 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB in seiner Sitzung am als Satzung ( 10 BauGB) sowie die Begründung beschlossen. Nuthetal, den... (Hustig) Bürgermeisterin

Bebauungsplan 03 Am Rehgraben Textliche Änderung Teil D Seite 8 Bekanntmachung Der Beschluss über den Bebauungsplan 03 Am Rehgraben Textliche Änderung Teil D, ist gemäß 10 Absatz 3 BauGB am ortsüblich bekannt gemacht worden. Die Satzung über den Bebauungsplan 03 Am Rehgraben Textliche Änderung Teil D, ist damit am in Kraft getreten. Nuthetal, den... (Hustig) Bürgermeisterin Verletzung von Vorschriften Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes 03 Am Rehgraben Textliche Änderung Teil D, ist die Verletzung von Vorschriften beim Zustandekommen des Bebauungsplanes und der Begründung nicht geltend gemacht worden. Nuthetal, den... (Hustig) Bürgermeisterin

Bebauungsplan 03 Am Rehgraben Textliche Änderung Teil D Seite 9 F RECHTSGRUNDLAGEN Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, zuletzt geändert am 20.10.2015. Baunutzungsverordnung 1990 in der Fassung vom 23.01.1990, zuletzt geändert am 11.06.2014 Brandenburgische Bauordnung (BbgB0) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.09.2008 (GVBI. 1/088 [Nr.14] 5. 226), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 29.11.2010 (GVBI. 1/10 [Nr. 39]) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2490) Gesetz über die Prüfung von Umweltauswirkungen bei bestimmten Vorhaben, Plänen und Programmen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung- BbgUVPG) vom 10. Juli 2002 (GVBI.I/02, [Nr. 07], S.62),zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. November 2010 (GVBl.I/10, [Nr. 391) G ANHANG 1. Lageplan 2. Vorhabenplanung

Bebauungsplan 03 Am Rehgraben Textliche Änderung Teil D Seite 10 Anhang 1 (Lageplan)

Bebauungsplan 03 Am Rehgraben Textliche Änderung Teil D Seite 11 Anhang 2 (Vorhabenplanung)