A14. Öffentlicher Bericht der Landesregierung zu dem Tagesordnungspunkt 21 "Sonderdezernate zur Gewalt gegen Einsatzkräfte"

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Transkript:

Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Herrn Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen Dr. Werner Pfeil MdL 40221 Düsseldorf nachrichtlich: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. WAHLPERIODE VORLAGE 17/1687 A14 Seite 1 von 1 '11. 02. 2019 Aktenzeichen 4030-111. 16 bei Antwort bitte angeben Herr Bußee Telefon: 0211 8792-387 Rechtsausschuss des Landtags - Referat I 1-40221 Düsseldorf 28. Sitzung des Rechtsausschusses am 13. Februar 2019 Öffentlicher Bericht der Landesregierung zu dem Tagesordnungspunkt 21 "Sonderdezernate zur Gewalt gegen Einsatzkräfte" Anlage 1 Schriftstück Sehr geehrter Herr Vorsitzender, als Anlage übersende ich den öffentlichen Bericht der Landesregierung zu dem o. g. Tagesordnungspunkt zur Weiterleitung an die Mitglieder des Rechtsausschusses. Mi~reundliche1 ~rüßen e;u\f'c~~~ Pe er Biesenbach Dienstgebäude und Lieferanschrift: Martin-Luther-Platz 40 40212 Düsseldorf Telefon: 0211 8792-0 Telefax: 0211 8792-456 poststelle@jm.nrw.de www.justiz.nrw

Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen 28. Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen. am 13. Februar 2019. Schriftlicher Bericht zu TOP 21: "Sonderdezernate zur Gewalt gegen Einsatzkräfte" Seite 1 von 4

- 2 - Mit dem vorliegenden Bericht der Landesregierung erfolgt die in dem Anmeldungsschreiben vom 31. Januar 2019 erbetene Unterrichtung zum vorbezeichneten Tagesordnungspunkt. Grundlage der Darstellung.sind Berichte des Generalstaatsanwalts in Köln vom 6. Februar 2019 nebst ergänzender Berichterstattung vom 7. Februar 2019 und des Leitenden Oberstaatsanwalts in Düsseldorf vom 5. Februar 2019. I. Zu den Zeitpunkten der Einrichtung und dem Zuschnitt der in dem Anmeldungsschreiben angesprochenen Sonderzuständigkeiten bei den Staatsanwaltschaften Aachen und Köln hat der Generalstaatsanwalt in Köln ausgeführt: "Der Leitende Oberstaatsanwalt in Aachen hat mir in der vorbezeichneten Angelegenheit wie folgt berichtet: "Bei der Staatsanwaltschaft Aachen wurde zum 1. Januar 2017 das Sonderdezernat "wegen Angriffs oder Beleidigungen und Bedrohungen gegen Amtsträger, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, der Rettungsdienste und der weiteren Dienst/eister im Bereich der öffentlichen Versorgung, soweit diese Taten den Hauptvorwurf des Verfahrens darstellen (Widerstandshandlungen)" eingerichtet. Im Sonderdezernat werden nur Verfahren gegen erwachsene Täter geführt. " Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat zu dem Tagungsordnungspunkt die nachrichtliche Stellungnahme abgegeben: "Bei der Staatsanwaltschaft Köln wurde die Bearbeitung von Verfahren zum Nachteil von Polizeibeamten zum 1. Januar 2017 in einer allgemeinen Abteilung konzentriert. In dieser allgemeinen Abteilung werden auch die Verfahren gegen Polizeibeamte bearbeitet. Zum 1. Januar 2018 wurde die Zuständigkeit auf die Bearbeitung derjenigen Straftaten erweitert, die zum Nachteil von den Polizeibeamten gleichgestellten Personen ( 113, 115 StGB) im Dienst begangen werden. " Zu der Einrichtung und der Zuständigkeit des in dem Anmeldungsschreiben angesprochenen Sonderdezernats der Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Düsseldorf ausgeführt: Seite 2 von 4

- 3 - "Bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ist zum 1. September 2018 ein Sonderdezernat für ab diesem Datum neu eingehende" Verfahren wegen Strafta-. ten zum Nachteil von Personen im Sinne von 11 Nr. 2 bis 4 StGB (ohne Be I~idigungen zum Nachteil von Richtern, Staatsanwälten und Amtsanwälten), Rettungskräften und anderen für das Gemeinwohl Tätigen, die bei der oder in Bezug auf die Dienst- oder Berufsausübung begangen worden sind, sowie Straftaten nach 201a StGB, soweit sich die Tat auf Unglücksfälle bezieht", eingerichtet worden. Die in Klammern gesetzte Einschränkung hinsichtlich Beleidigungsdelikten zum Nachteil von Richtern, Staatsanwälten und Amtsanwälten erklärt sich aus dem Umstand, dass hierfür bereits eine Sonderzuständigkeit bestanden hat. ". 11. Zu der Zahl der anhängig gewordenen Verfahren und den Verfahrenserledigungen liegen der Landesregierung aufgrund der o. g. Berichte folgende Erkenntnisse vor, die auf d~n in der elektronischen Vorgangsverwaltung der jeweiligen Behörde erfassten Daten beruhen: Anhängig gewordene Verfahren: Demnach sind für das Sonderdezernat der Staatsanwaltschaft Aachen in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt 1.463 Verfahren erfasst worden. Für das Sonderdezernat der Staatsanwaltschaft Düsseldorf sind in der Zeit vom 1. September 2018 bis zum 5. Februar 2019 insgesamt 518 Verfahren erfasst worden. In der Vorgangsverwaltung der Staatsanwaltschaft Köln werden die Verfahren, die der vorgenannten Sonderzuständ~gkeit einer dortigen allgemeinen Abteilung zuzuordnen sind, in einer Nebenverfahrensklasse erfasst. In diese sind in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt 4.476 Verfahren eingetragen worden. Verfahrenserledigungen: Verfahrenseinstellungen nach folgenden Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO): Behörde Zeitraum Erhebung 170 153 153a 154 154f der Absatz 2 Absatz 1 Absatz f Absatz 1 StPO öffentlichen StPO StPO StPO StPO Klage Aachen 01.01.2017-980 112 37 6 13 41 31.01.2019. Düsseldorf 01.09.2018-142 36 9 23 15 36 Seite 3 von 4

- 4-28.01.2019 Köln 01.01.2017-2.024 271 475 322 389 137 31.12.2018 I". Gegenstand der Verfahren sind bzw. waren unter anderem Widerstand gegen bzw. Tätlicher Angriff auf VoHstreckungsbeamte ( 113, 114 des Strafgesetzbuchs (StGB)), Beleidigungsdelikte ( 185, 186 StGB), Körperverletzungsdelikte ( 223, 224 StGB) und Bedrohungen ( 241 StGB). Nach der Berichtslage ist eine jedes Detail berücksichtigende Aufschlüsselung in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich gewesen. Seite 4 von 4