16/3145 m Aug Herrn Vorsitzenden. 46. Sitzung des Rechtsausschusses am Anlagen

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1 Justizministerium des landes Nordrhein-Westfalen Der Minister. Justizministerium Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Herrn Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen Dr. Ingo Wolf Mdl DOsseidorf nachrichtlich Rechtsausschuss des landtags - Referat I DOsseldorf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/3145 m - - Seite 1 von Aug Aktenzeichen 4054 E /10 bei Antwort bitte angeben Bearbeiterin: Frau Dr. Holznagel Telefon: Sitzung des Rechtsausschusses am Öffentlicher Bericht der Landesregierung zu Tagesordnungspunkt 10 "Sachstand strafrechtlicher Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BlB) NRW" Anlagen 60 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, als Anlage übersende ich den öffentlichen Bericht der Landesregierung zu dem o. g. Tagesordnungspunkt in 60-facher Ausfertigung zur Weiterleitung an die Mitglieder des Rechtsausschusses. Mit freundlic en Grüßen ~, Thomas Kutschaty Dienstgebäude und Lieferanschrift: Martin-Luther-Platz Düsseldorf Telefon: Telefax: poststelle@jm.nrw.de

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3 Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen 46. Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen am 26. August 2015 Schriftlicher Bericht zu TOP 10: "Sachstand strafrechtlicher Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW"

4 -2- Mit dem vorliegenden Bericht der Landesregierung erfolgt die - in dem Anmeldungsschreiben vom 13. August 2015 erbetene - Unterrichtung zum Stand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wuppertal im Zusammenhang mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) Nordrhein-Westfalen. Grundlage der Darstellung sind Berichte des Leitenden Oberstaasanwalts in Wuppertal und des Generalstaatsanwalts in Düsseldorf sowie tatsächliche Feststellungen des Landgerichts Düsseldorf und des Amtsgerichts Bonn. I. Die strafrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit den Bauvorhaben des Bauund Liegenschaftsbetriebs Nordrhein-Westfalen wurden aufgrund einer im April 2010 bei der Staatsanwaltschaft Duisburg erstatteten Strafanzeige aufgenommen, die auf mögliche Unregelmäßigkeiten beim Erwerb einer Immobilie im Duisburger Innenhafen durch das Land Nordrhein-Westfalen aufmerksam machte. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wuppertal übernahm das Verfahren im Juli Am 24. August 2010 beauftragte der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf den Leitenden Oberstaatsanwalt in Wuppertal gemäß 145 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes, die Amtsverrichtungen der Staatsanwaltschaft auch außerhalb des Wuppertaler Bezirks wahrzunehmen. Die Ermittlungen wurden in der Folgezeit auf weitere Projekte des BLB erstreckt. Untersucht wurden in diesem Zusammenhang unter anderem auch Steuerdelikte und Parteispenden. 11. Hauptbeschuldigter in dem Ermittlungskomplex ist der ehemalige Geschäftsführer des BLB, dem im Kern zur Last gelegt wird, mit Grundstückseigentümern bzw. Projektentwicklern für das Land Nordrhein-Westfalen bewusst nachteilige Verträge geschlossen zu haben. Vermittlerprovisionen, Rücktrittsrechte mit Konventionalstrafen und andere Nebenabreden wurden vereinbart und auf Anforderung aus dem Vermögen des BLB beglichen. Kontrollmechanismen, wie Wertermittlungen, Verkehrswertgutachten oder Wirtschaftlichkeitsprüfungen sollen teilweise gar nicht oder nur unzureichend durchgeführt worden sein. "Provisionen" flossen u.a. an einen Düsseldorfer Immobilienmakler, der sie nicht versteuerte und der deshalb am 25. Oktober 2012 vom Landgericht Düsseldorf zu einer Freiheitstrafe von vier Jahren und zehn Monaten wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden ist. Die Revision dieses Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom als unbegründet verworfen.

5 -3- Zur Verschleierung seiner Geschäftspraktiken setzte der oben genannte Immobilienmakler "Strohleute" ein, darunter eine Sekretärin, die als Immobilienmaklerin auftrat. Gegen diese Beschuldigte erging am 5. Januar 2015 ein Strafbefehl des Amtsgerichts Düsseldorf wegen Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr mit Bewährung. Der Strafbefehl ist rechtskräftig Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat hinsichtlich der Bauvorhaben Werdener Straße/Justizzentrum Düsseldorf (Fall 1), Fachhochschule Düsseldorf/Schlösserareal (Fall 2), Polizeipräsidium Köln/Kalk 11 (Fall 3), Schloss Kellenberg (Fall 4) und Landesbehördenhaus Bonn (Fall 5) gegen drei Angeschuldigte unter dem 17. Juni 2015 die öffentliche Klage zum Landgericht - Wirtschaftsstrafkammer - in Düsseldorf erhoben. Der Leitende Oberstaatsanwalt in Wuppertal hat berichtet, gegen den ehemaligen Geschäftsführer des BLB bestehe nach dortiger Einschätzung der hinreichende Verdacht der Untreue - jeweils in einem besonders schweren Fall - in vier Fällen (Fälle 1 bis 4), davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Bestechlichkeit jeweils in einem besonders schweren Fall (Fälle 1 und 2) und in einem Fall in Tateinheit mit Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Fall 1). Ferner bestehe der Verdacht der Verletzung des Dienstgeheimnisses in Tateinheit mit gemeinschaftlichem versuchtem Betrug in einem besonders schweren Fall (Fall 5). Gegen einen 67jährigen Unternehmer bestehe der hinreichende Verdacht der tateinheitlichen Beihilfe zur Bestechlichkeit in Tateinheit mit Untreue jeweils in einem besonders schweren Fall und zur Steuerhinterziehung (Fall 1). Gegen einen ehemaligen Leiter der Niederlassung Aachen des BLB bestehe der hinreichende Verdacht der Anstiftung zur Untreue in einem besonders schweren Fall (Fall 4 ). Fall 1) Tatkomplex Werdener Straße / Justizzentrum Düsseldorf Im Jahr 2004 plante das Land Nordrhein-Westfalen die Errichtung eines neuen Gebäudes für das Amts- und Landgericht Düsseldorf auf dem Gelände Werdener Straße/Mindener Straße in Düsseldorf. Der BLB soll auf Veranlassung seines ehemaligen Geschäftsführers einer Projektgesellschaft als "Ablöse" einen überteuerten Abbruchauftrag erteilt und zusätzlich 3 Millionen Euro an "Entschädigungsleistungen" bzw. "Kostenerstattungen" gezahlt haben, um das Grundstück erwerben zu können. Von den Zahlungen, die auf ein Privatkonto des angeschuldigten Unternehmers flossen, kehrte dieser nach den Feststellungen des Landgerichts Düsseldorf ca. 1 Million Euro im Jahr 2004 an den bereits abgeurteilten Immobilienmakler aus. Die Staatsanwaltschaft legt dem ehemaligen Geschäftsführer des BLB zur Last, davon

6 -4- einen mindestens fünfstelligen Betrag in bar erhalten zu haben. Der Leitende Oberstaatsanwalt in Wuppertal hat berichtet, die tatgegenständliche Unrechtsvereinbarung sei nach dortiger Einschätzung erst im Jahre 2008 vollständig umgesetzt gewesen, weshalb Verjährung noch nicht eingetreten sei. Fall 2) Tatkomplex Schlösser-Areal Obwohl nicht festgestanden habe, dass das Land Nordrhein-Westfalen das Grundstück in absehbarer Zeit für Landesaufgaben benötigen werde, soll der ehemalige Geschäftsführer den BLB veranlasst haben, das sog. Schlösser-Areal in Düsseldorf zu einem um zwei Millionen Euro überhöhten Kaufpreis anzukaufen. An der dadurch fällig werdenden Provision soll der auch in diese Transaktion eingebundene Immobilienmakler den ehemaligen Geschäftsführer des BLB mit ,- Euro beteiligt haben. Auch diese Tat verjährt nicht vor Fall 3) Tatkomplex Polizeipräsidium Köln-Kalk Im Rahmen der Errichtung eines Erweiterungsbaus für das Polizeipräsidium Köln Kalk soll der ehemalige Geschäftsführer des BLB entgegen fachlicher Warnungen einen überteuerten Vertrag zur Errichtung eines Parkhauses abgeschlossen haben. Die Tat verjährt nicht vor Fall 4) Tatkomplex Schloss Kellenberg Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der ehemalige Leiter der Niederlassung Aachen des BLB das Vorhaben entwickelt habe, das in Jülich gelegene Schloss Kellenberg anzukaufen und zu einem repräsentativen Bildungszentrum umzubauen. Das unter Denkmalschutz stehende Schloss war eine Bauruine. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen stimmte am 22. Januar 2009 der ehemalige Geschäftsführer des BLB trotz einer anderslautenden Empfehlung in einem Gutachten und einer fehlenden Mietzusage dem Ankauf für einen Kaufpreis von zwei Millionen Euro zu. Schloss Kellenberg liegt seit dem Kauf ungenutzt brach. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal wertet dies als Untreue in einem besonders schweren Fall bzw. Anstiftung dazu. Die Tat verjährt nicht vor Fall 5) Tatkomplex Landesbehördenhaus Bonn Nach den Feststellungen des Amtsgerichts Bonn kontaktierte am 15. Juni 2010 der o.g. Immobilienmakler einen Investor, der am Erwerb des ehemaligen Landesbehördenhauses in Bonn interessiert war. Er gab vor, eine konkurrierende Investorengruppe zu vertreten, die in der Lage sei, sein Angebot zu überbieten. Gegen eine Abstandszahlung in Höhe von einer Million Euro sei man jedoch zum Verzicht bereit. U.a. deswegen verurteilte ihn das Amtsgericht Bonn am 12. Oktober 2010 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten wegen versuchten Betruges. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal geht in ihrer Anklageschrift davon aus, dass er die für die Tat erforderlichen Insiderinformationen vom damaligen Geschäftsführer

7 - 5- des BLB erhalten habe, der damit seine Verschwiegenheitspflicht aus 37 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz verletzt habe. Verjährung tritt nicht vor 2020 ein. Den Gesamtschaden für das Land hat die Staatsanwaltschaft Wuppertal mit 16 Millionen Euro beziffert. Soweit eine Tatbeteiligung des zuvor genannten Immobilienmaklers bzw. der als Strohfrau eingeschalteten Sekretärin in Frage gekommen sei, hat die Staatsanwaltschaft im Hinblick auf die rechtskräftigen Verurteilungen von der Verfolgung gemäß 154 Absatz 1 Nr. 1 der Strafprozessordnung abgesehen. IV. Der LOStA in Wuppertal hat berichtet, dass sich der Anfangsverdacht gegen die in das Bauprojekt Finanzamt Oberhausen eingebundenen Investoren nicht habe bestätigen lassen. Auch den Vorwurf der Untreue bezüglich des ehemaligen Geschäftsführers des BLB im Hinblick auf die ungünstige Vertragsgestaltung beim Ankauf der Immobilie verfolgt die Staatsanwaltschaft Wuppertal nicht weiter. Sie hat das Verfahren insoweit aus prozessökonomischen Gründen gemäß 154 Absatz 1 StPO im Hinblick auf die Anklagevorwürfe vorläufig eingestellt. V. Im Übrigen dauern die Ermittlungen an. Die Auswertung sichergestellter Geschäftsunterlagen und anderer Beweismittel zu weiteren Bauprojekten war vorübergehend zurückgestellt worden, um die fristgerechte Erhebung der öffentlichen Klage in den oben genannten fünf Tatkomplexen zu ermöglichen. Die Auswertungen werden nunmehr fortgesetzt. Ermittelt wird noch gegen zwölf weitere Beschuldigte, auch wegen Steuerdelikten. Nähere Einzelheiten unterliegen deshalb dem Steuergeheimnis gemäß 30 der Abgabenordnung.

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