Renaturierung der Queich in Landau 30. Oktober 2018 Aspekte der Planung, Umsetzung und naturschutzfachlichen Begleitung Bettina Kre GmbH Landschaft AArchitektur Unterdorfstr. 37 + 76889 Oberotterbach + Telefon 06342 / 9230-181
Leistungen und Planungsbeteiligte Fachbeitrag Artenschutz Artenschutz - Verträglichkeitsuntersuchung nach 44 BNatSchG mit integrierter FFH-Verträglichkeitsuntersuchung Fachbeitrag Naturschutz Landschaftspflegerischer Begleitplan nach den Naturschutzgesetzen des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz Umweltverträglichkeitsprüfung Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. Anlage 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung Umweltbaubegleitung über die Dauer der Bauausführung mit Abschlussbericht Matthias Kitt Diplom-Biologe Minfeld Kurt Garrecht Diplom-Biologe, Dipl. Ing. Landschaftsarchitekt Herxheim Hans-Peter Schmitt Dipl. Ing. FH, Landschaftsarchitekt Annweiler Bettina Krell Dipl. Ing. FH, Landschaftsarchitektin Oberotterbach Landschaft Architektur
Fachbeitrag Artenschutz Artenschutz - Verträglichkeitsuntersuchung nach 44 BNatSchG mit integrierter FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 1. Anlass und Zweck 2. Rechtliche Grundlagen 3. Beschreibung des Plangebietes 4. Beschreibung des Vorhabens 5. Wirkungsprognose 6. Lokale Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten 7. Mögliche artenschutzrechtliche Verbotstatbestände 8. Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen 9. Vorschläge zur Verbesserung der ökologischen Situation 10. Abschließende Beurteilung Artenschutz Für die meisten, im Plangebiet vorkommenden Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und der europäischen Vogelarten sind durch den Eingriff keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. Das Eintreten von Verbotstatbeständen nach 44 BNatSchG ist für diese Arten auszuschließen. Baubedingt kann es zur Beseitigung einzelner Höhlenbäume kommen. Zwei am Nordufer stehende alte Weiden sind zu erhalten. Es ist sicherzustellen, dass der alte Queicharm, durchgehend mit Wasser versorgt ist und nicht durch Umleitungen trocken fällt. Betriebsbedingt könnte es zu einer zeitweiligen Austrocknung des alten Bachlauf kommen und in Folge zur Beeinträchtigung von Grüner Keiljungfer und potenziellen Vorkommen von Bachneunauge und Groppe. Durch eine entsprechende Bauausführung sind diese Auswirkungen zu vermeiden. FFH-Verträglichkeit Hinsichtlich von Anhang II Arten der FFH-Richtlinie sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten, sofern wie oben beschrieben vorgegangen wird. Die Erhaltungsziele werden mittelfristig gefördert. Landschaft Architektur
Fachbeitrag Artenschutz Landschaft Architektur
Fachbeitrag Naturschutz Bestandsplan Landschaft Architektur
Fachbeitrag Naturschutz Planung Landschaft Architektur
Fachbeitrag Naturschutz M1 Schutzmaßnahmen für Boden und Oberboden (Vermeidung/Schutz) M2 Schutzmaßnahmen für Flächen während des Baubetriebes (Vermeidung/Schutz) M3 Erhalt und Schutzmaßnahmen für Bäume und Sträucher (Vermeidung/Artenschutz) M4 Wassermengen der alten Queich (Vermeidung/Artenschutz) M5 Gehölzrodung (Vermeidung/Artenschutz) M6 Hochstaudenflur (Artenschutz-Empfehlung/Ausgleich) M7 Wiesenflächen (Artenschutz-Empfehlung/ Ausgleich) M8 Ansaat von Wiesenflächen (Ausgleich) M9 Sukzessionflächen Gehölze (Artenschutz-Empfehlung/ Ausgleich) M10 Gewässerstruktur verbessern (Artenschutz-Empfehlung/Ausgleich) M11 Anpflanzung von heimischen Bäumen (Ausgleich/Gestaltung) M12 Materialverwendung Renaturierung (Gestaltung) M13 Umweltparcour (Gestaltung) M14 Umweltbaubegleitung (Vermeidung/Artenschutz) Landschaft Architektur
Umweltbaubegleitung Landschaft Architektur
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