Abrechnung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen. Dokumentation des Werkstattgesprächs am 25. März 2014 in Hamburg



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Transkript:

Abrechnung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen Dokumentation des Werkstattgesprächs am 25. März 2014 in Hamburg

Abrechnung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen Am 25. März 2014 fand in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg (BSU) das Werkstattgespräch Abrechnung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen statt, das mit rund 75 Teilnehmerinnen und Teilnehmern auf große Resonanz stieß. Das Werkstattgespräch war die erste von drei Veranstaltungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Jahr 2014, die im Rahmen der Begleitforschung zur Städtebauförderung durchgeführt werden. Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, den Erfahrungs- und Wissenstransfer zu spezifischen Themen und Fragen der Städtebauförderung für Programmakteure zu fördern. Nach der Begrüßung durch Willi Rickert, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg (BSU) und Joachim Gerth, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) erläuterte Holger Pietschmann, Plan und Praxis Berlin, den Inhalt und die Zielsetzung und des Werkstattgesprächs. In seinem einführenden Vortrag ging er insbesondere auf den Begriff der Abrechnung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen als haushalts- wie auch förderrechtlich gebotenen Gesamtverwendungsnachweis für die städtebauliche Gesamtmaßnahme ein. Abhängig von den spezifischen Bestimmungen in den einzelnen Förderrichtlinien der Länder sei dabei das Zusammenspiel von mehreren (ggf. jährlichen) Zwischenabrechnungen und einer abschließender Schluss(ab)rechnung zu beachten. Die Förderrichtlinien der Länder regeln darüber hinaus den Aufbau (Inhalte, Bestandteile) wie auch den Ablauf (ggf. Vorprüfung durch das kommunale Rechnungsprüfungsamt, Prüfung durch die Prüf-/ Bewilligungsstelle) der Schlussabrechnungen. In einigen Ländern lägen auch spezifische Handreichungen und Arbeitshilfen vor, die als Orientierung und Hilfestellungen teilweise auch in anderen Bundesländern herangezogen werden könnten. 1 In seinen weiteren Ausführungen verwies er anhand einiger Beispiele aus der Praxis auf vorliegende Erfahrungen bei der Abrechnung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen. Abschließend machte er unter Verweis auf die unterschiedlichen Adressaten und Akteuren von Abrechnungen (Kommunen, ggf. beauftragte Dritte wie z. B. Sanierungsträger, ggf. betroffene Eigentümer, das Land und der Bund) und die damit verbundenen jeweiligen spezifischen Herausforderungen aber auch Chancen deutlich, dass die Abrechnung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme frühestmöglich in den Blick genommen und breit kommuniziert werden muss. Eine rechtzeitige strukturierte Erfassung und Dokumentation der Ausgangslage und der einzelnen Fortschritte diene dabei nicht nur der strukturierten Vorbereitung der abschließenden Gesamtabrechnung, sondern böte gleichzeitig auch die Chance einer regelmäßig und parallelen Erfolgskontrolle. Programm der Veranstaltung ab 9.30 Uhr Eintreffen der Teilnehmer 10.00 Uhr Begrüßung Willi Rickert, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Hamburg Joachim Gerth, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 10.10 Uhr Einführung Holger Pietschmann, Plan und Praxis 10.30 Uhr Berichte aus der Praxis 10.30 Uhr Erwartungen und Erfahrungen des Fördermittelgeber Sabine Kling, Schleswig-Holstein 11.00 Uhr Die kommunale Sicht 1 Günter Klatt, Stadtverwaltung Salzgitter 11.30 Uhr Die kommunale Sicht 2 Bernd Wolff, Stadtverwaltung Neuwied 12.00 Uhr Die Rolle der Sanierungsträger Gerhard Petermann, BIG-Städtebau Kiel 12.30 Uhr Mittagspause 13.30 Uhr Anforderungen an die Abrechnung aus Sicht des Landesrechnungshofes Heike Cechol, Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt 14.00 Uhr Forum Diskussion mit den Referenten zu den Fragen der Teilnehmer Moderation: Ulf Gerlach, Plan und Praxis 15.50 Uhr Zusammenfassung und Verabschiedung Jürgen Göddecke-Stellmann, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) 16.00 Uhr Ende der Veranstaltung 1 Siehe hierzu: www.bbsr.bund.de/bbsr/de/fp/refo/staedtebau/2014/wissenstransferstbf/ 01_Start.html?nn=438822&notFirst=true&docId=744258 Abrechnung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen Dokumentation des Werkstattgesprächs 2

Es folgte der Vortrag von Sabine Kling, Innenministerium Schleswig-Holstein. Sie erläuterte aus Sicht eines Landes die Herausforderungen und Strategien bei der Abrechnung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen. Danach sei in den ersten Jahrzehnten der Städtebauförderung in Schleswig-Holstein von den verschiedenen Müttern und Vätern (Kommunen, Sanierungsträger, Land und Bund) aufgrund der ursprünglich unbegrenzten Laufzeit des Förderprogramms die Thematik einer Abrechnung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme nicht ausreichend in den Blick genommen worden. Die Konsequenz war das kontinuierliche Entstehen eines Abrechnungsberges. Seit Anfang der 1990er Jahre sei dem Land Schleswig-Holstein der damit verbundene Handlungsbedarf mehr und mehr bewusst geworden, so dass inzwischen gemeinsam mit den Kommunen Lösungen erarbeitet werden, wie die erforderliche Gesamtabrechnung in die Wege geleitet, durchgeführt und abgeschlossen werden kann. So wurde inzwischen das Instrument der Zwischenabrechnungen eingeführt. Damit werden frühzeitig Grundlagen für die Schlussabrechnung geschaffen. 2008 wurde beim Ministerium eine Arbeitsgruppe Abrechnung eingerichtet und damit die Aufgabe Abrechnung erstmalig arbeitsorganisatorisch abgebildet. Bei Bedarf würden mit den Kommunen teilweise jährlich sog. Abrechnungsgespräche geführt. Die ursprünglichen schlichten Sachstandsberichte wurden zu Abrechnungsberichten weiterentwickelt. Schließlich wurde neben Qualifizierung und Überzeugung auch ein Abrechnungsdruck dadurch aufgebaut, dass gegenüber den abrechnungspflichtigen Kommunen eine zukünftige Förderung nur nach erfolgter Abrechnung ausgelaufener Gesamtmaßnahmen in Aussicht gestellt wird. Im Ergebnis wäre es zu einer spürbaren Forcierung der Abrechnung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen gekommen. Es könne festgestellt werden, dass die anfänglichen Abrechnungsprobleme Schritt für Schritt abnehmen, nicht zuletzt weil das Land vor dem Hintergrund festgestellter Abrechnungsschwierigkeiten bei schon länger laufenden Maßnahmen inzwischen Verfahrenserleichterungen geschaffen hat. Frau Kling betonte, dass die Abrechnung besser gelingen würde und auch mit weniger Aufwand verbunden sei, wenn sie kontinuierlich vollzogen und in das Alltagsgeschäft eingebaut wird. Auch sei bei den Kommunen inzwischen ein Mentalitätswechsel zu beobachten. Das Bewusstsein über die Notwendigkeit einer Abrechnung und die Endlichkeit der Förderzeiträume sei gestiegen, so dass seitens der Kommunen verstärkt Abrechnungen erarbeitet und eingereicht würden. Inzwischen sei beim Ministerium sowie deren beauftragten Bewilligungs- und Prüfbehörde (IB - Investitionsbank Schleswig-Holstein) ein Prüfberg entstanden. Abschließend verwies Frau Kling darauf, dass im Rahmen der zurzeit laufenden Novellierung der Förderrichtlinie des Landes weitere Erleichterungen für die Kommunen bzgl. der Abrechnung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen geprüft würden. Im Anschluss schilderte Günter Klatt, Stadtverwaltung Salzgitter in seinem Vortrag aus kommunaler Sicht die Herangehensweise und Herausforderungen bei der Abrechnung von Sanierungsmaßnahmen in Salzgitter. Nach einem kurzen Überblick über die in Salzgitter abgerechneten, laufenden und geplanten Sanierungsmaßnahmen beleuchtete er die unterschiedlichen Dimensionen der Abrechnung. Er unterschied zwischen der Abrechnung nach oben (gegenüber der N-Bank dem Fördermittelgeber / der Bewilligungsbehörde), der horizontalen Abrechnung innerhalb der Stadtverwaltung (gegenüber der Kämmerei bzgl. Haushaltsüberwachungslisten und Umgang mit Haushaltsresten, gegenüber anderen Fachämtern bzgl. Abrechnung von Einzelmaßnahmen sowie gegenüber dem Controlling) und der Abrechnung nach unten (bzgl. der Baukosten bei investiven Baumaßnahmen, bzgl. der Zuschüsse an private Dritte bei z. B. Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie bzgl. der Erhebung oder Ablöse von Ausgleichsbeiträgen). Abbildung 1: Abschlussbericht Sanierung Altstadt 1972 bis 2004, Deckblatt Quelle: Stadt Salzgitter Abrechnung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen Dokumentation des Werkstattgesprächs 3

Er verdeutlichte, dass in Salzgitter frühzeitig begonnen wird, Teilgebiete aus dem Sanierungsverfahren zu entlassen, wenn dort die erforderlichen Maßnahmen umgesetzt sind oder absehbar ist, dass die geplanten Maßnahmen nicht umgesetzt werden können. Dieser Handlungsansatz hat zur Folge, dass in Salzgitter begleitend zum Sanierungsverfahren die Abrechnung der Gesamtmaßnahme in Teilbereichen erfolgt. Er betonte, dass für eine erfolgreiche Abrechnung auf den unterschiedlichen Ebenen kontinuierliches Controlling und politischer Rückhalt notwendig seien. Entscheidend sei ebenso eine intensive Kommunikation innerhalb der Stadtverwaltung, insbesondere zum Kämmerer, als auch zur Politik sowie zu den Eigentümern und Bürgern. Abschließend ging Herr Klatt auf die Erfahrungen der Stadt mit der Doppik und damit verbundene Schwierigkeiten bei der Durchführung und Abrechnung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen ein. Aufgrund der Einführung der Doppik seien nunmehr Abschreibungen, Folgekosten und Buchwertkorrekturen zu buchen. Aufgrund der Vielzahl an (teilweise privatnützigen) Investitionen in Form von Abbrüchen und Rückbau, die keinen Vermögenszuwachs darstellen aber Aufwand sind, und den damit verbundenen vorzunehmenden Abschreibungen stellt sich die Stadterneuerungsstelle aus Sicht der Doppik (Anlagenbuchhaltung) wohl als das unrentabelste Amt der Stadtverwaltung dar, wenn es denn die Einnahmen von Bund und Land nicht gäbe. Im Produktbuch Salzgitters liegt, weil die Abschreibungen dort nicht zu Buche schlagen, die Produktivität des Produktes Stadtsanierung recht gut bei 42 %. Hinsichtlich der Frage, ob Einnahmen aus Ausgleichsbeträgen doppisch als investiv oder konsumtiv zu buchen seien, wurde in der Diskussion erkennbar, dass es dazu in den einzelnen Bundesländern eine unterschiedliche Handhabung gibt. Unabhängig von dieser Frage wurde verdeutlicht, dass die eingenommenen Ausgleichsbeträge der städtebaulichen Gesamtmaßnahme zugeführt und soweit diese noch läuft für die Förderung von Einzelmaßnahmen verwendet werden muss In der anschließenden Diskussion wurde u.a. deutlich, dass in der Praxis der Städtebauförderung auf der kommunalen Ebene immer wieder Konflikte und Widersprüche zwischen einerseits haushaltsrechtlichen und andererseits förderrechtlichen Anforderungen auftreten. Einen weiteren Beitrag aus kommunaler Sicht lieferte Bernd Wolff, der von den Erfahrungen der Stadt Neuwied mit der Abrechnung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme berichtete. Er erläuterte das Vorgehen bei der Abrechnung am Beispiel des seit Anfang der 1970er Jahre bestehenden Sanierungsgebiets im Zentrum von Neuwied. In Neuwied wurden während des Sanierungsverfahrens kontinuierlich einzelne Grundstücke entlassen, wenn die Eigentümer ihr Grundstück verkaufen wollten und auf den Grundstücken keine Sanierungsmaßnahmen mehr anstanden. Zudem wurden seit Mitte der 1990er Jahre Teilgebiet entlassen, in denen keine Maßnahmen mehr umgesetzt werden sollten. Ende 2008 erfolgte die Aufhebung der Sanierungssatzung. Damit begann eine vierjährige Frist zur Abrechnung der Gesamtmaßnahme inkl. Erhebung der Ausgleichsbeträge verbunden mit der gutachterlichen Wertermittlung. Er ging auf das Vorgehen bei der Berechnung und Erhebung der Ausgleichsbeträge ein und beschrieb kurz die Vor- und Nachteile der drei Verfahren zur Ermittlung der Bodenwerterhöhung (Bodenrichtwertverfahren, Komponentenverfahren und das in Neuwied angewendete Niedersachsenmodell). Deutlich wurde, dass in den Bundesländern unterschiedliche Verfahren zur Ermittlung des Grundstückswertes existieren. In Schleswig-Holstein werden, wie Frau Kling ausführte, die Anfangswerte im Rahmen der VU durch den Gutachterausschuss ermittelt. Möglich sei auch, bis ca. 2 Jahre nach Beginn des Sanierungsverfahrens die Anfangswerte zu ermitteln. In Neuwied wurden dagegen die Anfangswerte erst am Ende des Verfahrens festgelegt. Herr Wolff hob hervor, dass bei der Festsetzung der Ausgleichsbeträge die Anrechungsbeträge der Eigentümer im Sinne des 155 (1) bei der Berechnung der Ausgleichsbeträge abgezogen werden müssen, wobei die Neuwieder Erfahrungen gezeigt hätten, dass die Anrechenbarkeit einzelner Aufwendungen von Eigentümern teilweise rechtlich umstritten ist. Abschließend ging er darauf ein, wie es gelingen könne die Ausgleichsbeträge erfolgreich einzufordern. Aus seiner Sicht sei, wie auch schon von Herrn Klatt ausgeführt gute Kommunikation entscheidend. Einen wichtigen Beitrag könnten deshalb Dokumentationen über das Erreichte leisten, die als Argumentationsgrundlage gegenüber Bürgern und Eigentümern genutzt werden können. Es gelte zudem die Ausgleichsbeträge mit Augenmaß zu erheben und ggf. Zahlungsmodalitäten an die Situation der Eigentümer anzupassen. Abrechnung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen Dokumentation des Werkstattgesprächs 4

Anschließend folgte der Vortrag von Gerhard Petermann, BIG- Städtebau, der die Rolle der Sanierungsträger bei der Abrechnung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen beschrieb. Er erläuterte das Vorgehen, die Inhalte und Anforderungen bei der Abrechnung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen an Hand von Beispielen aus mehreren Bundesländern. erhebt. Sie erläuterte die Schwerpunktthemen der in Sachsen- Anhalt durchgeführten Prüfung und ging dann abschließend insbesondere auf die Prüferkenntnisse zur Erhebung der Ausgleichsbeträge ein. Zu den daraus abgeleiteten Empfehlungen zählt u.a., dass die Kommunen vorzeitige Ablösevereinbarungen treffen sollten. In der sich an den Vortrag anschließende Diskussion wurde intensiv die Frage nach der vorzeitigen Ablöse diskutiert. Verdeutlicht wurde, dass die vorzeitige Ablöse nicht der Regelfall sei. Betont wurde zudem, dass die Entscheidung über Verfahren und Zeitpunkt der Abrechnung in der Hoheit der Kommune liegen würde. Als Vorteil der Erhebung nach Abschluss des Sanierungsverfahrens wurde angeführt, dass die Wertermittlung stattgefunden und ein exakter Wert bestimmt worden sei. Abbbildung 2: Ermittlung der Bodenwertsteigerung im Rahmen der Erhebung der Ausgleichsbeträge Quelle: Vortrag Gerhard Petermann Anschließend diskutierten die Referenten und Referentinnen in einer Podiumsrunde, moderiert von Ulf Gerlach, Plan und Praxis Berlin, und gingen auf Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein. Als Herausforderung hob er den Wertausgleich ( zu Gunsten oder zu Lasten der Kommune) hervor, ging detailliert auf die Erhebung der Ausgleichsbeträge ein und erläuterte abschließend die vorzeitige Ablöse. Hierbei wird geschätzt, wie der Grundstückswert zum geplanten Zeitpunkt der Aufhebung des Sanierungsverfahrens gestiegen sein wird, die Beträge werden dementsprechend hochgerechnet und mit einem Risikoabschlag bedacht. Hierzu erläuterte er Vorteile für die Kommunen und Eigentümer (vgl. Tabelle 1) Er hob hervor, dass das Ziel zum Abschluss einer Sanierungsmaßnahme sein müsse, nicht nur auf die Zahlen zu schauen sondern auch auf die Qualitätsveränderungen und das Erreichte. Hilfreich sei, anschauliche Abschlussdokumentationen zu erarbeiten und diese als Kommunikationsinstrument zu nutzen. Heike Cechol, Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt, ging in ihrem Vortrag auf die Anforderungen an die Abrechnung aus Sicht eines Landesrechnungshofes ein. Sie beschrieb die Herangehensweise des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt und erläuterte die Ziele und Inhalte bei der Prüfung der Mittelverwendung für städtebauliche Gesamtmaßnahmen. Detailliert ging sie auf die Ergebung der Ausgleichsbeträge ein und erläuterte das Verfahren und die Auswirkungen, wenn die Kommune vor oder nach Abschluss der Sanierungsmaßnahem die Ausgleichsbeträge Frau Kling führte aus, dass auf Ebene der Länder im Rahmen der Fachkommission Städtebau ein Erfahrungsaustausch auch zu Fragen der Abrechnung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen und den teilweise von Land zu Land variierenden Handlungsansätzen stattfindet. Weiterhin ging sie darauf ein, dass nicht nur die Abrechnung sondern auch die Evaluierung von Gesamtmaßnahmen ein wichtiges Thema sei und es hier Überschneidungen geben würde. So sei der Abschlussbericht einer Sanierungsmaßnahme auch hinsichtlich einer Evaluierung wertvoll. Sie hob hervor, dass bei der Auseinandersetzung mit dem Abrechnung nicht nur die Belegpflicht gegenüber Land und Bund zu betrachten seien, sondern auch die Eigentümer im Sanierungsgebiet hätten Vorteile für Kommunen trägt zur Finanzierung der Sanierung bei, kann direkt in Sanierungsmaßnahme reinvestiert werden direkter Beitrag zur Aufwertung des Sanierungsgebietes Vorzeitige Ablöse Vorteile für Eigentümer Eigentümer kann besser planen und kalkulieren Sanierungsvermerk im Grundbuch kann gelöscht werden keine weiteren Kosten Verrechnung mit Auszahlung von Fördermitteln möglich Tabelle 1: Vorteile der vorzeitigen Ablöse für Kommunen und Eigentümer Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage des Vortrages von Gerhard Petermann Abrechnung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen Dokumentation des Werkstattgesprächs 5

ein Recht auf die Abrechnung verbunden mit dem Nachweis, dass kein Überschuss erzielt wurde, der ihn dann zustehen würde. In den Ausführungen von Herrn Petermann zur Rolle der Sanierungsträger wurde deutlich, dass Dienstleister durchaus in unterschiedlichen Auftragsverhältnissen für die Kommunen im Regelfall als Treuhändischer Sanierungsträger oder als Sanierungsbeauftragte (ohne entsprechendes Treuhandkonto) tätig sind in Norddeutschland überwiegend jedoch als Treuhänder. Er führte weiter aus, dass es durchaus Fälle gibt, bei denen die Kommunen einen Sanierungsträger oder Sanierungsbeauftragten ausschließlich für die Abrechnung beauftragen. Ihm sei aber kein Fall bekannt, dass eine Sanierungsmaßnahme mit einem Überschuss der bei der Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme erzielten Einnahmen über die hierfür getätigten Ausgaben geendet hätte, welcher gemäß 156a BauGB an die Eigentümer zu verteilen wäre. Herr Gerth führte aus, dass aus Sicht des Bundes ein Bewusstseinswandel auf kommunaler Ebene stattfindet und die Zahl der abgerechneten Maßnahmen steigen würde. Zudem sei zu beobachten, dass Strukturen etabliert würden, um zukünftig Sanierungsmaßnahmen kontinuierlich (zwischen)abzurechnen. Zudem, so Herr Gerth weiter, würde die frühzeitige Ablöse an Bedeutung gewinnen. Zugleich sei festzustellen, dass wieder verstärkt Maßnahmen im umfassenden Verfahren durchgeführt werden würden. Das Thema hätte damit auch nach Auslaufen des Programms Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen Relevanz. Von Kommunalvertretern wurde hervorgehoben, dass die Abrechnung einer Sanierungsmaßnahme vor der Aufnahme in ein neues Programm sinnvoll sei, um sich strategisch neu auszurichten. Weiterhin wurde über die Abrechnung von Gebieten diskutiert, in denen mehrere Städtebauförderprogramme überlagert sind. Grundsätzlich gilt hierbei, dass programmscharf abgerechnet werden muss und dies von Beginn an berücksichtigt werden sollte. Aus Reihen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurde betont, dass dies für die Kommunen in einigen Bundesländern erhebliche Probleme hervorrufen würde. Kommunalvertreter regten an, dass die Lösung des Problems der Abrechnung von Gebieten mit Überlagerung nicht allein auf die Kommunen übertragen werden sollte; hier seien auch die Länder gefordert. Schließlich wurde die Frage diskutiert, in wieweit Verfahrensnachlässe bei der Abrechnung von Sanierungsmaßnahmen Podiumsdiskussion: Günter Klatt, Bernd Wolff, Ulf Gerlach, Heike Cechol, Gerhard Petermann, Sabine Kling und Joachim Gerth (v.l.n.r.) Quelle: Plan und Praxis Berlin zulässig seien, zum Beispiel in Sanierungsgebieten, in denen eine hohe Zahl an Einwohnern einzubinden ist. Grundsätzlich sei hierbei zu beachten, dass die Entscheidung über die Gewährung von Verfahrensnachlässen eine Entscheidung der Länder ist. Vorgeschlagen wurde, für die Regelung der Verfahrensnachlässe eine Musterverordnung des Bundes zu erarbeiten, an der sich die Länder, ähnlich wie bei den Landesbauordnungen, orientieren könnten, und das Thema in der Fachkommission Städtebau aufzugreifen. Hervorgehoben wurde, dass die Abschläge nachvollziehbar begründet werden müssen, denn bei den Abschlägen handele es sich um eine freiwillige Regelung auf Basis des BauGB. Jürgen Göddecke-Stellmann, Bundesinstitut für Bau-, Stadtund Raumforschung, fasste die Veranstaltung abschließend kurz zusammen. Die intensiven Diskussionen hätten gezeigt, wie wichtig der Erfahrungs- und Wissensaustausch zwischen den Akteuren ist und kündigte weitere Werkstattgespräche zu Fragen der Städtebauförderung an. Er verwies zudem auf die Seite des Bundes unter www.staedtebaufoerderung.info, auf der relevante Informationen auch zum Thema Abrechnung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen verfügbar seien 2 und wies auf eine Publikation zum Thema Städtebauförderung und Doppik hin. 3 Abschließend dankte er der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt für die Möglichkeit, das Werkstattgespräch in ihren Räumlichkeiten durchzuführen. 2 Siehe Menüpunkt Wissenstransfer unter Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen: www.staedtebaufoerderung.info/stbauf/de/programm/ SanierungsUndEntwicklungsmassnahmen/Wissenstransfer/wissenstransfer_node.html 3 BMVBS (Hrsg.): Städtebauförderung und Doppik Eine neue Grundlage für den zielgerichteten Einsatz von Fördermitteln, 2011, online-publikation, verfügbar unter www.bbsr.bund.de/bbsr/ DE/FP/ReFo/Staedtebau/2010/Doppik/01_Start.html?nn=441598 Abrechnung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen Dokumentation des Werkstattgesprächs 6