Herzlich Willkommen zur Aufklärungsversammlung

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Transkript:

Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation AMT FÜR BODENMANAGEMENT MARBURG Herzlich Willkommen zur Aufklärungsversammlung Breidenbach, 20. September 2018

Ansprechpartner - Flurbereinigungsbehörde - Robert-Koch-Straße 17, 35037 06421 / 3873-3316 06421 / 3873-3300 www.hvbg.hessen.de Ihre Ansprechpartner im geplanten Verfahren Breidenbach-Mittlere Diete: Steffen Breitbarth (Verfahrensleiter) 06421 / 3873-3240 steffen.breitbarth@hvbg.hessen.de Markus Becker (Sachbearbeiter Bodenordnung und zuständig für Grunderwerb) 06421 / 3873-3318 markus.becker@hvbg.hessen.de

Anlass für den heutigen Termin Information der Eigentümerinnen und Eigentümer (gem. 5 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)) Vor der Anordnung der Flurbereinigung sind die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer in geeigneter Weise eingehend über das geplante Flurbereinigungsverfahren einschließlich der entstehenden Kosten aufzuklären (sog. Aufklärungsversammlung)

Erläuterungen Was ist ein Flurbereinigungsverfahren? behördlich geleitetes Verfahren zur Neugestaltung des ländlichen Raumes Gesetzesgrundlagen: Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) Hessisches Ausführungsgesetz zum FlurbG Gesetze und Verordnungen zum Naturschutz- und Wasserecht u. a. 4

Daten und Fakten: Antrag: Die Gemeinde Breidenbach hat am 27. Juni 2016 einen Antrag zur Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens gemäß 86 FlurbG beim AfB gestellt. Größe: ca. 46 ha Eigentumsverhältnisse: ca. 91 Bewirtschafter: 11 Bewirtschaftungsstücke: 33 Zu erwerbende Fläche: ca. 5,8 ha 5

Vereinfachte Flurbereinigung Ziel 86 FlurbG Ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren kann eingeleitet werden, um 1. Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung, der Siedlung, der Dorferneuerung, städtebauliche Maßnahmen, Maßnahmen des Umweltschutzes, der naturnahen Entwicklung von Gewässern, des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes zu ermöglichen oder auszuführen, 2. Nachteile für die allgemeine Landeskultur zu beseitigen, die durch Herstellung, Änderung oder Beseitigung von Infrastrukturanlagen oder durch ähnliche Maßnahmen entstehen oder entstanden sind, 3. Landnutzungskonflikte aufzulösen -> hier: die Umsetzung genehmigungsfreier Strukturverbesserungen (Stichwort: Maßnahmenprogramm zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie vom 23. Oktober 2000) 6

Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, z.b. Neuordnung land- und forstwirtschaftlicher Flächen nach modernen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten durch Schaffung von nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestalteten Flurstücken und größeren wirtschaftlichen Einheiten Bsp. Biebertal (Waldflurbereinigung) Besitzstandskarte vor der Flurbereinigung Besitzstandskarte nach der Flurbereinigung

Beteiligte... AfB HLBG Grundeigentümer + Rechtsinh. TG Vorstand bilden Teilnehmergemeinschaft (Körperschaft des öffentlichen Rechts) stimmen ihre Landabfindungswünsche (Lage, Form und Größe) mit AfB ab TÖB Teilnehmer Gemeinde 13

Beteiligte... AfB HLBG TG Vorstand Teilnehmer Rechtliche Vertretung der TG wird von Teilnehmern gewählt i.d.r. 3 bis 7 Mitglieder der TG sowie deren Vertreter Vorsitz: 1 Mitglied des Vorstandes sowie 1 Stellvertreter führt die Geschäfte und vertritt die Interessen der Teilnehmergemeinschaft TÖB Gemeinde 14

Beteiligte... AfB HLBG TG Vorstand Teilnehmer Flurbereinigungsbehörde leitet das Verfahren unter Mitwirkung aller Beteiligten kompetenter Berater in Bezug auf Fachfragen ordnet Grund und Boden sowie Rechtsverhältnisse neu Koordination, Planung, Finanzmanagement Aufsicht über TG TÖB Gemeinde 15

Beteiligte... AfB HLBG TG Vorstand Teilnehmer Obere Flurbereinigungsbehörde Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation berät und beaufsichtigt AfB Fachaufsicht; prüft und genehmigt TÖB Gemeinde 16

Beteiligte... AfB HLBG TG Vorstand Teilnehmer Träger öffentlicher Belange (z.b.: Versorgungsunternehmen, Vertreter von Natur- und Umweltschutz, Denkmalschutzbehörde, landwirtschaftliche Berufsvertretung, ) stimmen ihre Planungen mit AfB ab TÖB Gemeinde 17

Beteiligte... AfB HLBG TG Vorstand Teilnehmer Wichtiger Partner für TG + AfB vertritt die Interessen der gemeindlichen Entwicklung ist Beteiligte am Flurbereinigungsverfahren TÖB Gemeinde 18

Ablauf eines Flurbereinigungsverfahrens Vorbereitungs- und Einleitungsphase Planungsphase Bodenordnungsphase Abwicklungsphase

Ablauf Vorbereitungs- und Einleitungsphase Prüfung von Erforderlichkeit, Zweckmäßigkeit und Durchführbarkeit Festlegung der Verfahrensart (hier: Verfahren nach 86 FlurbG) Abgrenzung des Verfahrensgebietes Anhörung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Aufklärung der Beteiligten ( 5 FlurbG) Flurbereinigungsbeschluss einschließlich Begründung (Nov. 2018) -> Einschränkung der Nutzung von Flächen ( 34 FlurbG) -> Entstehung der Teilnehmergemeinschaft (TG) ( 16 FlurbG) Wahl des Vorstandes der TG ( 21 FlurbG) im Frühjahr 2019 20

Ablauf Planungsphase Ermittlung der Beteiligten (mit Hilfe von Grundbuch und Liegenschaftsbuch) Bestandsaufnahme (Wege, Gewässer, Landschaft) Wertermittlung der alten Grundstücke Neugestaltungskonzeption Umweltverträglichkeitsuntersuchung / -prüfung Aufstellung des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan Planfeststellung/-genehmigung 21

Ablauf Bodenordnungsphase Übertragung des Wege- und Gewässerplanes in die Örtlichkeit Herstellung der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen Feststellung der Wertermittlungsergebnisse Abfindungswünsche und Abfindungsvereinbarungen Absteckung der neuen Grundstücke Vorläufige Besitzeinweisung Aufstellung des Flurbereinigungsplans 22

Ablauf Abwicklungsphase Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans (vorzeitige) Ausführungsanordnung -> Eintritt des neuen Rechtszustands Berichtigung der öffentlichen Bücher (Grundbuch, Kataster) Schlussfeststellung -> Erlöschen der Teilnehmergemeinschaft 23

Abfindungsgrundsätze ( 44 FlurbG) Abfindung mit Land von gleichem Wert Abwägung der betriebswirtschaftlichen Verhältnisse aller Teilnehmer Landabfindung in möglichst großen Grundstücken Mehr- oder Minderzuteilungen werden in Geld ausgeglichen Landabfindung soll nach Möglichkeit in der Nutzungsart, Beschaffenheit, Bodengüte, Entfernung vom Wirtschaftshofe oder von der Ortslage den alten Grundstücken entsprechen Kein Anspruch auf Abfindung in einer bestimmten Lage 24

Rechtsmittel Widerspruch Abhilfe durch Bescheidung durch Obere Flurbereinigungsbehörde bei Widerspruch gegen Ergebnisse der Wertermittlung und Flurbereinigungsplan entscheidet Spruchstelle Klage Flurbereinigungsgericht in Kassel (Senat des Verwaltungsgerichtshofs) 25

Kosten und Finanzierung Verfahrens- und Ausführungskosten Die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation (Verfahrenskosten) trägt das Land Hessen Die zur Ausführung der Flurbereinigung erforderlichen Aufwendungen (Ausführungskosten) fallen der Teilnehmergemeinschaft zur Last Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Förderung durch EU, Bund, Land möglich 26

Verfahrens- und Ausführungskosten hier: Ausführungskosten werden von der Gemeinde Breidenbach übernommen, d. h. den Teilnehmern entstehen keine Kosten für Vermessung, Wertermittlung etc.! Das gilt nicht für: Mehrempfänge von Land (diese sind in Geld auszugleichen) Maßnahmen in überwiegendem Einzelinteresse (dabei entsteht ein vom begünstigten Teilnehmer zu zahlender Eigenanteil) Wegebau (ist nicht vorgesehen, also entstehen dafür auch keine Kosten) Vermarkungskosten

Abmarkung der neuen Flurstücke Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG) 14 Abmarkung (1) Grenzpunkte werden auf Antrag in der Örtlichkeit durch dazu gewidmete Grenzmarken dauerhaft abgemarkt. Die anlässlich der Abmarkung entstehenden Kosten sind vom Antragsteller zu tragen (Antragsteller = Kostenschuldner)

Verzicht auf Abfindung in Land zugunsten Abfindung in Geld (Geldabfindung) 52 (1) Flurbereinigungsgesetz: Ein Teilnehmer kann mit seiner Zustimmung statt in Land ganz oder teilweise in Geld abgefunden werden. Erklärung nach 52 FlurbG ist unwiderrufbar Wirkt wie ein Kaufvertrag, jedoch entstehen keine Notariatsund Grundbuchkosten Eigentumsübergang im Grundbuch erfolgt im Zuge der Berichtigung der öffentlichen Bücher in der Abwicklungsphase des Flurbereinigungsverfahrens

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie noch Fragen? Wetzlar, den 13.06.2008 30