STRATEGIEPAPIER ZUM ASSET MANAGEMENT IN DER SCHWEIZ

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Transkript:

STRATEGIEPAPIER ZUM ASSET MANAGEMENT IN DER SCHWEIZ ZU HANDEN VON UND ZUR VERABSCHIEDUNG DURCH DEN VORSTAND DER SFA UND DEN VERWALTUNSGRAT DER SBVG. ERSTELLT UND VERABSCHIEDET (4. JUNI 2012) VON DER GEMISCHTEN SFA/SBVG-ASSET MANAGEMENT-EXPERTEN-GRUPPE Executive Summary Das vorliegende Dokument formuliert eine Strategie für die Stärkung des Asset Managements in der Schweiz. Es wurde von einer Expertengruppe bestehend aus Vertretern der SBVg und der SFA mit dem Ziel erstellt, eine gemeinsam getragene Grundlage für weitere Arbeiten im Bereich Asset Management und nach Verabschiedung durch die Vorstände der SBVg und der SFA als Hilfsmittel für die interne und externe Kommunikation zu dienen. Es handelt sich bei diesem Papier um ein Strategiepapier für das Asset Management in der Schweiz und nicht um eine Strategie der SBVg oder der SFA. Es ist auch entscheidend, dass dieses Papier zu gegebener Zeit einem breiteren Kreis zugestellt wird, sodass möglichst viele Perspektiven des Asset Management Eingang finden. Wichtig ist auch die Feststellung, dass die verschiedenen Initiativen der SBVg und der SFA in einen strategischen Gesamtkontext gestellt werden, da die vorgeschlagenen Massnahmen oft zu einem erheblichen Teil nur durch politische Überzeugungsarbeit erreicht werden können. Eine Übersicht zu den wichtigsten vorgeschlagenen Massnahmen findet sich im Anhang, ebenso einige Zahlenangeben zum internationalen und schweizerischen Asset Management Geschäft. Grundsätzlich muss sich der Erfolg einer Asset Management Strategie am nachhaltigen profitablem Wachstum der verwalteten Vermögen messen. Dazu müssen auch entsprechende Benchmarks entwickelt werden. Im Bereich des Private Bankings nimmt die Schweiz eine führende Stellung ein. Die Schweiz wird jedoch in erster Linie als Wealth Management-Platz wahrgenommen. Die Asset Management-Kompetenzen hingegen sind von aussen als Alleinstellungsmerkmal wenig ersichtlich. Die Stärkung dieses Sektors stärkt den Finanzplatz Schweiz und gibt die Möglichkeit, schrumpfende Geschäftsfelder im Private und Investment Banking durch neue Aktivitäten zu ergänzen und zu komplementieren. Damit wird die schweizerische Finanzindustrie besser diversifiziert und gegenüber strukturellem Wandel robuster. Asset Management ist für die schweizerischer Volkswirtschaft wichtig. Neben der sorgfältigen und erfolgreichen Anlage der Vermögen der privaten Haushalte, des Vorsorgesystems, der Versicherungen etc. schafft As-

set Management Wertschöpfung und Arbeitsplätze. Asset Manager sind wichtige Lieferanten von Dienstleistungen und Produkten für das Private- und Retail-Banking, benutzen die gleichen Infrastrukturen (Handel, Börsen) und haben ähnliche Anforderungen bezüglich des Marktzuganges. Diese Synergien gilt es zu nutzen. Im Gegensatz zum klassischen Kredit- oder Versicherungsgeschäft bestehen im Asset Management kaum System- und Reputationsrisiken, weil es sich nicht um Bilanzgeschäfte handelt. Dies ist einer der Gründe, weshalb es vergleichsweise wenig Kapital benötigt. Einführung Um die Attraktivität des Finanzplatzes CH im Allgemeinen und des Asset Management in der CH im Speziellen zu steigern, bedarf es aus Sicht der Arbeitsgruppe weiterer Massnahmen, obwohl diverse Voraussetzungen in der CH bereits vorhanden sind. Diese Massnahmen müssen aber möglichst schnell und unter Miteinbezug aller betroffenen Marktteilnehmer umgesetzt werden. Einige davon werden bereits im Rahmen der laufenden Teilrevision des KAG (als Folge der AIFMD) in die Diskussion mit einfliessen. Die KAG-Teilrevision wird in diesem Bericht nicht weiter behandelt. Das E-KAG wird voraussichtlich am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Die SFA hat in ihrem Grundlagenpapier bereits eine Vision entwickelt, die in dieser Form von der Arbeitsgruppe übernommen werden kann. Diesem Papier liegt also folgende Vision zugrunde: Das Asset Management in der Schweiz soll als wichtiges Standbein des schweizerischen Finanzsektors international für höchste Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und Qualität stehen und weltweit dafür bekannt und anerkannt sein. Die Schweiz wird ein weltweit führender Vermögensverwaltungsstandort. Sie offeriert für sämtliche Anlegersegmente hochprofessionelle Vermögensverwaltungs- und Beratungsdienstleistungen sowie kundensegmentspezifische Finanzprodukte rund um aktive, passive und alternative Anlagemethoden. Dabei wird Asset Management von der Expertengruppe wie folgt defi- 2

niert: Mit Asset Management bezeichnet man eine spezialisierte Vermögensverwaltung, deren Fokus auf den Anlagemethoden und Anlageprozessen liegt mit dem Ziel, für den Kunden einen nachhaltigen Mehrwert zu erzielen. Diese von qualifizierten (erfahren und ausgewiesen) und prudentiell beaufsichtigten Vermögensverwaltern erbrachte Dienstleistung wird sowohl institutionellen als auch privaten Investoren und Dienstleistern angeboten. Erbracht wird sie auf der Basis von Vermögensverwaltungsmandaten oder mittels geeigneten Strukturen wie Fonds, Stiftungen, Investmentgesellschaften etc. (Asset Management ist ein wesentlicher Bestandteil des Wealth Management. Im Gegensatz zu Letzerem steht jedoch beim Asset Management die ganzheitliche Kundenbetreuung nicht im Vordergrund. Ebensowenig umfasst das Asset Management die Elemente des Vertriebs, der Brokerage und Custody, sondern eine eigenständige Tätigkeit im Auftrag des Investors.) Diese Klammerbemerkung dient dabei ausschliesslich der Verständigung, v.a. auch, dass der Vertrieb von AM-Produkten zentral für das Asset Management ist, jedoch nicht in die hier beabsichtigte enge Definition des AM hineingenommen werden soll. Dabei sind die folgenden Zielsetzungen als prioritär zu betrachten: Das Asset Management als eigenständige Tätigkeit des Finanzsektors soll dank hoher Standards, Professionalität und fundiertem Fachwissen eine hohe Wertschöpfung für seine Kunden erzielen. Die Kunden können sich auf die Qualität und Zuverlässigkeit eines schweizerischen Asset Managers verlassen, dank eines gut funktionierenden Wettbewerbs und einer effizienten, transparenten, international anerkannten und wirksamen Regulierung durch Gesetze und Standesregeln. Die Asset Manager handeln im Interesse ihrer Kunden. Sie treffen griffige organisatorische Massnahmen zur Vermeidung von Interessenskonflikten. Die schweizerischen Asset Manager bieten ihre Dienste im In- und Ausland an für Kunden in der Schweiz und im Ausland. Diesbezügliches Ziel ist der entsprechende Marktzugang. Die schweizerischen Aufsichtsstandards sind international bekannt und akzeptiert. Die Aufsichtsbehörde behandelt Gesuche speditiv und transparent. Sie informiert im Interesse der Rechtssicherheit über die Entwicklung ihrer Praxis und steht in regelmässigem Austausch mit ausländischen Be- 3

hörden zwecks Erstellung und Unterhalt der vertraglichen Grundlagen für die internationale Anerkennung der Schweizer Standards sowie der Sicherstellung des Marktzuganges für Schweizer Asset Manager und Asset Management-Dienstleistungen. Die hohen CH Asset Management Standards bilden die Basis für die Attraktivität der Ansiedelung auslänidscher Asset Manager oder deren Niederlassungen in der Schweiz. Aufgrund der laufenden Diskussionen um die Teilrevision des KAG und der knappen Zeitverhältnisse gilt es bei der Formulierung einer Strategie, zwischen kurz- und langfristigen Massnahmen zu unterscheiden. Die kurzfristigen Massnahmen, d.h. die für die Einflussnahme in die kommende parlamentarische Diskussion wesentlichen Elemente, werden separat behandelt und in diesem Papier nicht wiederholt, obwohl einige der unten aufgeführten Erfolgsfaktoren durchaus auch relevant sind. Erfolgsfaktoren zur Steigerung der Attraktivität des Asset Management in der CH Folgende Aspekte wurden von der Expertengruppe als Schlüsselfaktoren identifiziert und werden im weiteren vertieft behandelt und ausformuliert: 1. Asset Management als Marke (Brand) 2. Standards für das AM 3. Adäquate Aufsicht 4. Marktzugang 5. Geeignete Gefässe und Strukturen für das AM 6. Optimales steuerliches Umfeld (inkl. andere Abgaben) für Investoren 7. Infrastruktur 8. Ausbildung Für diese Schlüselfaktoren werden jeweils eine Vision entwickelt, aktuelle Schwachstellen aufgezeigt sowie Massnahmen zu Behebung dieser Schwachstellen skizziert. 4

1) AM als Brand Vision Der Bereich Asset Management in der Schweiz wird als eigenständiger Brand wahrgenommen und gewinnt dadurch an Attraktivität für in- und ausländische Anbieter als Produktionsstandort und für in- und ausländische Kunden (Privat- und institutionelle Kunden) als Investitionsstandort. Die Schweiz soll zu einem weltweit führenden Vermögensverwaltungsstandort werden und sich durch Qualität, Zuverlässigkeit, fundiertem Fachwissen, Innovation und einzigartige Rahmenbedingungen differenzieren. Sie offeriert für sämtliche Anlagesegmente hochqualifizierte Anlagelösungen und Finanzprodukte in sämtlichen Anlagekategorien, die sowohl alternative Anlagen als auch traditionelle Anlagestrategien einschliessen. Die Basis für eine erfolgreiche internationale Geschäftstätigkeit basiert dabei auf dem starken Heimmarkt in der Schweiz. Die Schweiz soll so zum Partner erster Wahl für Institutionelle und Privatkunden im Bereich aktiven Portfoliomanagements und Indexlösungen werden. Als eigenständige Tätigkeit soll durch das Asset Management eine hohe Wertschöpfung für die Kunden und dank geringen System- und Reputationsrisiken eine wichtiger Beitrag für den Finanzplatz erzielt werden. Die genannten Qualitäten sollen als Asset Management spezifische Stärken national und international wahrgenommen werden. Die Stärkung des Sektors gibt die Möglichkeit schrumpfende Geschäftsfelder in anderen Bereichen des Finanzplatzes aufzufangen, was den Finanzplatz breiter diversifizieren würde und als Produktionsstandort sichern könnte. Schwachstellen Der Finanzplatz Schweiz spielt international eine bedeutende Rolle. Die Schweiz wird jedoch in erster Linie als Private Banking / Wealth Management Standort wahrgenommen. Die Asset Management Komponente wird jedoch nicht oder nur begrenzt als selbständige Kompetenz gesehen. Das Asset Management in der Schweiz hat sich in den vergangenen Jahren im Vergleich zu London oder New York weniger stark entwickelt. Die fehlende Brand Awareness ist unter anderem auf folgende Punkte zurückzuführen: Das Asset Management ist in der Schweiz traditionell eine Teilaktivität 5

von Universalbanken und konnte sich deshalb weniger fokussieren und etablieren wie reine Asset Manager (Aberdeen, Blackrock), welche sich auf ihre Kernfunktion konzentriert haben. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind momentan wenig kompetitiv, dies sowohl bezüglich Attraktivität der kollektiven Anlagegefässe (wie zum Beispiel SICAV) als auch einer dezidierten Aufsichtsbehörde, welche als Partner der Industrie eine Entwicklung fördern könnte. Subsidiäre Dienstleistungen wie zum Beispiel Fondsadministration oder White Labelling sind zu wenig entwickelt oder zu wenig bekannt. Steuerliche Rahmenbedingungen sind nicht genügend attraktiv, als dass man diese international vermarkten könnte. Neben diesen externen Gründen, hat die Asset Management Industrie in der Schweiz gewisse Bereiche selbst zu wenig gefördert. Unter anderem: Fehlende Abstimmung zwischen Theorie und Praxis. So ist zum Beispiel im Vergleich zur Industrie (Pharma, Maschinenbau) wenig Wert auf Synergien mit der Forschung an Universitäten gelegt worden. Die Verbände haben sich nicht genügend koordiniert bei der Entwicklung eines Brands für den Standort Schweiz. Kaum gemeinsame Aktionen im In- und Ausland, um den Standort zu bewerben. Brand Asset Management zu ungenau, zu wenig Profil Die Banken selber haben das Asset Management in ihren Kampagnen kaum in den Vordergrund gerückt. Zudem sind die weiteren Themen des Strategiepapiers wie vor allem Marktzugang aus der Schweiz in andere Länder, Infrastruktur, Ausbildung etc. elementare Bausteine eines erfolgreichen Branding. Sie sind zentrale Bausteine der Value Proposition Asset Management Schweiz für Kunden und Produzenten. Massnahmen zur Behebung der Schwachstellen Zentral ist, dass der Brand Asset Management einerseits klar definiert wird und andererseits auf Versprechungen basiert, die auch eingehalten werden. Die Value Proposition muss für Kunden und Anbieter attraktiv genug sein, damit Kunden ihre Gelder spezifisch in der Schweiz verwalten lassen wollen (analog zu Intel Inside soll Swiss Inside zu einem Gütesiegel werden) und andererseits auch die Produzenten in der Schweiz ihre 6

Fabrik, also ihr Asset Management in der Schweiz ansiedeln wollen. Am Beispiel angelsächsischer Hedge Fonds kann gezeigt werden, dass solche Transfers durchaus schnell erfolgen können. Im Wesentlichen sollen folgende Massnahmen ins Auge gefasst werden: Klare Definition von Asset Management und der daraus abgeleiteten Value Proposition für Kunden und Anbieter. Konzentrierte Aktionen unter Mithilfe aller Partner (FINMA, SBV, Banken, SFA etc.) Einbindung von AM Spezialisten in ausländischen Gremien Förderung der Zusammenarbeit mit Forschungsinstituten Konstitution einer Arbeitsgruppe von Branding Spezialisten, welche übergeordnete Massnahmen definiert. Dies könnte auch durch einennoch intensiveren Dialog der bestehenden Branchenverbände erzielt werden. Die Gründung eines eigenständischen AM Verbandes ist aus Zeit- und Effizienzüberlegungen (Verzettelung) nicht prioritär, d.h. die Bündelung der Kräfte der bestehenden Verbände ist der erfolgsversprechendere Weg. Zentral ist der Marktzugang. Nur dann können die spezifischen Vorteile der Schweiz, wie Mehrsprachigkeit, zentrale Lage etc. voll ausgenützt werden. Klärung von Punkten wie Ausbildung, Infrastruktur, regulatorische und steuerliche Rahmenbedingungen etc., welche nach und nach in die Value Proposition einfliessen sollen. Vermehrte Aktivitäten der Banken selber, um den AM Brand zu stärken. Gezieltes Marketing für den AM Standort Schweiz. Erstellen eines umfassenden Konzeptes zur Förderung des AM Standortes Schweiz durch eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung und detaillierten Umsetzung aller möglichen Massnahmen und Kontrolle für deren Umsetzung 7

2) Standards für das AM Vision Die Schweiz ist führend bezüglich Asset Management Qualität mit akzeptierten Standards, wie z.b. Governance, Best Practices, Code of Ethics, und ist damit kompatibel mit den Anforderungen, die sich aus ausländischen Regulierungen geben (MiFiD und andere). Schwachstellen Aus Sicht der AG bestehen die folgenden Schwachstellen, die es zu beheben gilt: im Vergleich zum Ausland noch eher unterentwickelte Compliance- Kultur in der CH Prozesse und Best Practices sind noch nicht genügend geregelt z.t. überforderte Aufsichtsbehörden angesichts der Komplexität der Materie, was zu einem ungenügenden Kontrollprozess führt Massnahmen zur Behebung der Schwachstellen verstärkte Koordination mit ausländischen Aufsichtsbehörden im den Bereichen Governance, Best Practices, Code of Ethics intensivierte Ausbildung der Aufsichtsbehörden in den besagten Bereichen (siehe auch unter Rolle der Aufsichtsbehörden ) Sicherstellung von Ausbildungsgefässen für AM, zusammen mit den Universitäten (siehe auch Ausbildung ) Nachfolgend wird ein Vorschlag zu Standards festgehalten, der folgende Bereiche abdeckt: Grundanforderungen an Asset Manager Organisation Eigene Mittel Anforderungen an die Personen im Asset Management Wahrung der Interessen der Anleger Information, Berichterstattung und Performance Portfolio Management Anforderungen an das Risk Management Revision und Aufsicht Grundanforderungen an Asset Manager 8

Die wichtigsten Ziele sind ein funktionierender Anlegerschutz, hohe Qualität des Asset Management und ein gut funktionierender Wettbewerb 1. Alle Anforderungen sollen sich auf diese Ziele beziehen. Aus diesen Anforderungen lassen sich die Treue-, Informations- und Sorgfaltspflicht ableiten. Diese sind im Gesetz bereits so vorgeschrieben. Ebenfalls können Anforderungen entstehen um internationale Standard zu erfüllen. Die Grundanforderungen sind in einem Gesetz und seinen Vorordnungen geregelt für alle Personen, welche Anlagen für Kunden tätigen oder Kunden beraten. Die Beaufsichtigung kann von der Erfüllung von Mindestanforderungen bezüglich Geschäftsumfang und Anlagevolumen abhängig gemacht werden. Organisation Der Asset Manager trifft die organisatorischen Massnahmen, die für eine einwandfreie Geschäftsführung erforderlich sind. Darunter gehören insbesondere Massnahmen zur klaren Zuordnung der Verantwortung für die Anlagen, Best Execution, Bewertung, Investment Controlling, Compliance, Risk Management. Die Qualifikation und personelle Besetzung der entsprechenden Stellen, die Anforderungen nach einer Trennung der Aufgaben und der unabhängigen Wahrnehmung richten sich nach der Höhe der verwalteten Vermögen, und der Komplexität und Liquidität der Anlagen. Diese Aufgaben können an spezialisierte Anbieter delegiert werden, welche über die notwendige Unabhängigkeit verfügen und die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen können. Der Asset Manager regelt den Informationsfluss und die Ausführung der Geschäfte so, dass eine Bevorteilung bzw. Benachteiligung einzelner Kunden vermieden wird. Der Asset Manager definiert Zielsetzungen und Vergütungen für alle Mitarbeitenden, welche eine möglichst hohe Kongruenz mit den Interessen der Anleger sicherstellen. Insbesondere verzichtet er auf Anreize, welche mit den Interessen der Anleger kollidieren könnten, namentlich übermässiges Trading und/oder übermässige Risiken. Die Delegation einzelner Aufgaben ist zulässig, wenn die Überwachung und die Kompetenz des Asset Managers erhalten bleiben. Die Haftung wird durch die Delegation von Aufgaben nicht eingeschränkt. Die Anforderungen an die Überwachung der delegierten Aufgaben können vereinfacht werden, wenn der Beauftragte den gleichen Vorschriften untersteht. Eigene Mittel Die eigenen Mittel eines Asset Managers richten sich nach der Höhe der verwalteten Vermögen, der Diversität, der Komplexität und der Risiken 1 Der Wettbewerb soll die Innovation und die Qualität fördern. 9

der getätigten Anlagen. Sie ist nach oben limitiert. Sie kann durch eine angemessene Versicherung ergänzt oder ersetzt werden. Anforderungen an die Personen im Asset Management Die Personen weisen eine für ihre Tätigkeit angemessene Ausbildung und/oder Berufserfahrung auf. Die Aufsicht führt eine öffentliche Liste der Personen, die für die Geschäftsleitung, Portfoliomanagement, Riskmanagement und Compliance qualifizieren. Alle Personen, welche die definierten Anforderungen erfüllen, haben Anspruch auf die Aufnahme als zugelassene Personen. Für die Streichung als zugelassene für eine bestimmte Aufgabe zugelassen Person besteht ein definierter Rechtsweg. Alle Personen, welche Zugang zu Informationen haben aufgrund ihrer Tätigkeit bei einem Asset Manager, verpflichten sich, keine Eigengeschäfte zu machen, welche mit den Interessen der Anleger kollidieren können. Die Asset Manager erlassen eine schriftliche Regelung der zulässigen Geschäfte. Diese stellt sicher, dass die Interessen der Anleger gewahrt bleiben. Alle Personen, welche bei einem Asset Manager tätig sind, verpflichten sich, alle Handlungen zu unterlassen, welche eine transparente und marktkonforme Preisbildung oder die Marktintegrität beeinflussen könnten, oder eine unstatthafte Manipulation der Kurse bewirken könnte. Wahrung der Interessen der Anleger Der Asset Manager kann von den Anlegern zur direkten Wahrung der Anlegerinteressen (Mitgliedschafts- und Gläubigerrechte) bei Generalversammlungen, Gläubigerversammlungen, Anmelden von Rechtsansprüchen oder Teilnahme an Sammelklagen beauftragt und entschädigt werden. Der Asset Manager legt seinen Anleger gegenüber offen, wie die Interessen gewahrt werden sollen bzw. worden sind. Information, Berichterstattung und Performance Der Asset Manager erstellt periodisch Berichte, in denen die erzielte Performance für die Anleger dargestellt wird. Dabei werden internationale Standards z.b. GIPS eingehalten. Insbesondere wird die Berücksichtigung der Kosten ausdrücklich aufgeführt. Gegenüber potentiellen Anlegern gelten die gleichen Regeln wie gegenüber geltenden Anlegern. Insbesondere sind nachträglich gerechnete Performancezahlen (z.b. Backtesting) ausdrücklich zu kennzeichnen. Alle vom Asset Manager erhobenen Gebühren werden übersichtlich und vollständig zusammengestellt. Der Asset Manager legt in einem öffentlichen Bericht die für die Anleger wichtigen Informationen über die Organisation, eigenen Mittel, Bilanz und Erfolgsrechnung, verwaltete Vermögen, angebotene Dienstleistungen, 10

delegierte Tätigkeiten, Fees etc. offen. Asset Management Der Asset Manager übt seine Tätigkeit im Rahmen der von ihm eingegangenen vertraglichen Pflichten frei und eigenverantwortlich aus. Der Asset Manager darf nicht durch Exklusivitätsverpflichtungen gebunden sein. Der Asset Manager stellt bei der Vermögensanlage für die von ihm verwalteten Anlagen sicher, dass die Anlagen mit dem im Vermögensverwaltungsvertrag vereinbarten Anlagecharakter und den einschlägigen Anlagerestriktionen dauernd übereinstimmen. Anforderungen an das Risk Management Der Asset Manager informiert seine Anleger schriftlich vor Vertragsabschluss angemessen über die eingegangenen Risiken, insbesondere über aussergewöhnliche Risiken, die sich aus den beabsichtigten Anlagen oder Anlagemethoden ergeben. Der Asset Manager prüft vor dem Kauf von Anlagen die Konformität der beabsichtigten Anlagen in Bezug auf die mit den Anlegern vereinbarten Zielen und Risiken. Der Asset Manager prüft regelmässig, ob die tatsächlichen Risiken mit den vereinbarten und beabsichtigten Risiken übereinstimmen, insbesondere Klumpen- und Liquiditätsrisiken. Revision und Aufsicht Die Prüfung der Einhaltung der Anforderungen erfolgt durch einen beaufsichtigten Revisor oder durch die Aufsichtsbehörde selbst. Alle Personen, die mit Kontrollfunktionen beauftragt sind, haben eine direkt Eskalationsmöglichkeit zur Revisionsstelle bzw. Aufsicht, wenn die internen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. 11

3) Adäquate Aufsicht Vision Der Finanzplatz Schweiz hat eine kompetente und glaubwürdige Aufsichtsbehörde mit einer auf das Asset Management spezialisierten Einheit, die den verschiedenen Marktteilnehmern im Bereich AM ein wettbewerbsfähiges aufsichtsrechtliches Umfeld sicherstellt. Im Zentrum stehen die Prüfung der Geeignetheit eines Asset Managers ("fit and proper"), was in seiner Gesamtheit zu einem guten Ruf des Asset Managements in der Schweiz beiträgt. Schwachstellen Aus Sicht der Expertengruppe bestehen die folgenden Schwachstellen, die es zu beheben gilt: AM wird in den gesetzlichen Grundlagen nicht als eigenständig zu regelnder Bereich erfasst. Stattdessen wird das AM via KAG, Bankenregulierung, Beaufsichtigung von Vorsorgeeinrichtungen, Versicherungsaufsicht miterfasst, wobei viele Lücken bestehen bleiben. In der Organisation der FINMA wird das AM bisher nicht als eigenständige Tätigkeit behandelt. Die Aufsichtstätigkeit wird als eindimensional auf Anlegerschutz fokussierend wahrgenommen, was in Widerspruch des im FINMAG stipulierten Auftrags der Wettbewerbsförderung steht. Die stetig zunehmende Komplexität im AM und die fehlende Ausrichtung und Spezialisierung auf AM führt zu einer Überforderung der Aufsichtsbehörde und damit zu Verzögerung bei der Behandlung von Geschäften. Die Aufsichtsbehörde ist nicht in der Lage, Topspezialisten auf allen Stufen zu rekrutieren, wobei die Gründe teilweise offensichtlich sind (Arbeitsklima, Entschädigungspolitik, fehlende Spezialisierung, Führung etc.). Im Vergleich zum Ausland verfügt die Aufsichtsbehörde über weniger Ressourcen und gerät darum bei der Behandlung von Schlüsselfragen regelmässig in Rückstand. Der Genehmigungs- und laufende Prüfprozess stützt sich in weiten Teilen auf die Arbeit privater Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ab. Deren Anreizsystem und die unklaren Vorgaben der Aufsicht führen zu einem teureren und langsameren Aufssichtssystem. Asset Consultants und ähnliche Gruppierungen mit einem grossen Einfluss auf die Anlagetätigkeit v.a. institutioneller Anleger bleiben auch nach den neusten Vorschlägen unreguliert, obwohl ein bedeutendes Missbrauchspotenzial besteht (Interessenkonflikte. Fehlende Abstimmung und fehlender Dialog - welche über die Vertretung der jeweiligen eigenen Standpunkte hinausgehen - der Auf- 12

sichtsbehörden mit den Branchenverbänden. Massnahmen zur Behebung der Schwachstellen Eigenständige gesetzliche Regelung des AM unabhängig davon, ob es im Rahmen einer Bank, einer Fondsleitung, einer Versicherung, Pensionskasse oder als eigene Tätigkeit ausgeübt wird. Regulierung sämtlicher AM jedoch differenziert nach der Grösse, dem Risikoprofil und dem Geschäftsmodell des AM. Verwaltung und FINMA treten mit der Branche in einen echten Dialog und bereiten das Regelwerk gemeinsam vor. Bildung einer FINMA-Einheit Asset Management / Asset Manager" Aufstockung der personellen Ressourcen mit Asset Management Spezialisten, die entsprechend aus- und weitergebildet und die marktkonform entschädigt und mit den notwendigen Kompetenzen ausgestattet werden (Ressourceneinsparung an anderen Orten, z.b. keine Produktgenehmigungen nötig bei kollektiven Kapitalanlagen für qualifizierte Anleger). Übernahme von "best practices" bei der Beaufsichtigung des Asset Management nach dem Vorbild der führenden Finanzplätze für das professionelle Asset Management Kritisches Überdenken der Art und Weise, wie das AM konkret überwacht wird. Entwickeln eines auf das Risikoprofil des AM und die Schwere von Verstössen differenzierenden Sanktionssystems mit den erforderlichen checks and balances. Transparente Entscheidungsprozesse aufgrund klarer Regeln Konsolidierte Aufsicht, die aber das Fehlen von internationalen Standards für Asset Manager gebührend und pragmatisch berücksichtigt (insbesondere soll vermieden werden, dass Tochtergesellschaften Schweizer AM-Gruppen doppelt reguliert werden, wo sie im Ausland bereits einer gleichwertigen Regulierung unterstehen). Verstärkte Zusammenarbeit mit dem Ausland im Hinblick auf die gegenseitige Anerkennung der Aufsichtstätigkeit und des aufsichtsrechtlichen Informationsaustausches als aussenwirtschaftliche Priorität definieren. Frühzeitiger und institutionalisierter Einbezug der Branchenverbände bei der Erarbeitung von Wegleitungen und Rundschreiben zur Praxis der Aufsicht. 13

4) Marktzugang Vision Der Marktzugang für CH Asset Manager in ausländische Märkte ist gewährleistet. Umgekehrt gilt dies auch für ausländische Asset Manager, die in den CH Markt eintreten wollen. Das Prinzip der Reziprozität ist damit sichergestellt. Schwachstellen Aus Sicht der Expertengruppe bestehen die folgenden Schwachstellen, die es zu beheben gilt: grossmehrheitlich bis überwiegend intransparente und langwierige Bewilligungsprozesse sowohl für inländische als auch ausländische Anbieter Fehlende Reziprozität führt zu einem Wettbewerbsnachteil für CH Asset Manager im Ausland. Eine ungenügende Infrastruktur behindert ausländische Anbieter beim Eintritt in den CH Markt respektive verhindert eine breite Clusterbildung. Zum Teil fehlende gegenseitige Anerkennung von Aufsichtsbehörden im Bereich Asset Management. Intern Uneinigkeit in der Industrie, ob v.a. auf der Schiene EU- Marktzutritt oder eher Offshore gefahren werden soll; mehrheitlich wird eine sowohl als auch -Strategie befürwortet. Die ausschliessliche Fokussierung auf non-eu-märkte wird selten propagiert. Der Marktzugang für Asset Manager wird nicht als Dienstleistungsfreiheit betrachtet, sondern oft am Produkt aufgehängt. Die Unterscheidung zwischen Marktzugang für AM als Dienstleistung und Marktzugang für Produkte (z.b. Fonds) findet selten statt. Der EU-Marktzugang ist für CH Asset Manager ungenügend bis gar nicht gewährleistet. Insbesondere für das Fondsgeschäft sind die Schwächen offensichtlich und deshalb im Einzelnen folgende Punkte zu verlangen: o EU-Pass für Fondsleitungen und Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen im Sinne des KAG; o EU-Pass für schweizerische (EU-kompatible) Effektenfonds im Sinne des KAG; o EU-Pass für sämtliche in der Schweiz domizilierte Asset Manager ( AIFM ) von sog. Alternative Investment Funds ( AIF ) im Sinne des AIFM-Richtlinienvorschlages für Management und Marketing ihrer AIF; o Gleichstellung schweizerischer AIF mit EU-AIF im Sinne des AIFM-Richtlinienvorschlages, unabhängig ihrer Rechtsform. 14

Massnahmen zur Behebung der Schwachstellen Zielgerichtete Verbesserung der Infrastruktur für ausländische Anbieter, die in den CH Markt eintreten wollen (z.b. Logistik, administrative Prozesse, Zugang zu Spezialisten etc.) Massnahmen, die zur gegenseitigen Anerkennung von Aufsichtsbehörden führt (Reziprozität/ (siehe auch Rolle der Aufsichtsbehörden ) Sicherstellung international kompatibler, wettbewerbsfähiger, transparenter und angemessener Regularien in der Schweiz. Relevante Gesetze in der CH werden rasch und effizient an neue Anforderungen angepasst (transparente Prozesse unter Miteinbezug der relevanten Marktteilnehmer). Klare und transparente Regeln für ausländische AM Anbieter, die in die CH kommen wollen. Generell gilt zu beachten, dass Freihandelsabkommen im Finanzbereich oft nur notwendige Bedingung sind, im Einzelfall aber immer Abkommen mit den einzelnen (lokalen) Aufsichtsbehörden zu finden sind. Das Asset Management ist - im Gegensatz zur Schweiz - im Ausland praktisch überall gesetzlich geregelt und beaufsichtigt. In den letzten Jahren sind vorab in der EU neue Vorschriften entstanden. Um einen Marktzugang verhandeln zu können, muss eine schweizerische Lösung vergleichbar sein (Erwirkung einer konsolidierten Aufsicht, wie diese auch Anwendung im Banken- und Versicherungsbereich findet). In Verhandlungen ist der gleichwertige Marktzugang zum Markt Schweiz als Gegenrecht einzuräumen. Dabei soll die gegenseitige Anerkennung die Grundlage von Verhandlungen sein. Der Marktzugang darf für Asset Manager nicht an einzelnen Produkten (z.b. Fonds) oder Produktkategorien (z.b. Lebensversicherungen) oder Kundensegmenten (qualifizierte versus nicht-qualifizierte Anleger) aufgehängt, sondern muss als Dienstleistungsfreiheit verstanden werden. Die zuständigen Behörden (SIF, SECO, EDA) sollen zusammen mit der Aufsicht die gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen schaffen, damit ein gegenseitiger Marktzugang für das Asset Management und dessen Produkte möglich wird. Dies soll namentlich auch für neue Märkte wie z.b. Hong Kong der Fall sein. 15