Herzlich willkommen! Leistungen der Sozialversicherungen im Rentenalter Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Romana Zimmermann 6.



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Transkript:

Herzlich willkommen! Leistungen der Sozialversicherungen im Rentenalter Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Romana Zimmermann 6. Mai 2014

Pensioniert Leistungen der Sozialversicherungen

Das System unserer Altersvorsorge: Drei-Säulen-Konzept 1. Säule AHV, IV, EL 2. Säule BVG 3. Säule Selbstvorsorge

1. Säule Staatliche Vorsorge: AHV, IV, EL Für die ganze Bevölkerung Zur Deckung des Existenzbedarfs Finanziert im Umlageverfahren

2. Säule Berufliche Vorsorge: Pensionskasse Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Zur Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung Finanziert im Kapitaldeckungsverfahren

3. Säule Private Selbstvorsorge Zur Deckung von Lücken in der 1. und 2. Säule und für den persönlichen Wahlbedarf Finanziert durch individuelles Sparen

Die Leistungen der AHV Renten Hilfsmittel Hilflosenentschädigung

Die Rentenarten der AHV BEGINN ALTERSRENTEN Ab 64 bzw. 65 Jahren evtl. Rentenvorbezug oder -aufschub HINTERLASSENEN- RENTEN Ab Tod Mann/Frau Vater/Mutter LEISTUNGEN Altersrente Kinderrente Witwenrente Witwerrente Waisenrente

AHV Hilfsmittelliste Orthopädische Mass- und Serienschuhe Gesichtsepithese Perücke Sprechhilfegerät Rollstuhl, ohne Motor Lupenbrille Hörgeräte (Pauschalbetrag CHF 630.-, alle 5 Jahre) Beteiligung im Normalfall: 75%

AHV Hilflosenentschädigung 6 LEBENSVERRICHTUNGEN An- und Auskleiden Aufstehen, Absitzen und Abliegen Essen Körperpflege Verrichten der Notdurft Fortbewegung und gesellschaftliche Kontakte

AHV: Hilflosenentschädigung Anspruch Wenn trotz Hilfsmittel regelmässig erheblich auf die Hilfe von Dritten angewiesen: Bei 2 oder 3 der Lebensverrichtungen: Hilflosigkeit leichten Grades (nicht bei Heimaufenthalt) Bei 4 oder 5 der Lebensverrichtungen: Hilflosigkeit mittleren Grades Bei allen 6 Lebensverrichtungen: Hilflosigkeit schweren Grades

AHV: Hilflosenentschädigung Beträge Bei leichter Hilflosigkeit: CHF 234.- pro Monat Bei mittlerer Hilflosigkeit: Bei schwerer Hilflosigkeit: CHF 585.- pro Monat CHF 936.- pro Monat

Ergänzungsleistungen: Wer hat Anspruch? Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben AHV- und IV- Rentnerinnen und Rentner, deren Existenzbedarf nicht gedeckt ist. ZU BEACHTEN Auf Ergänzungsleistungen besteht ein Rechtsanspruch.

Berechnungssystem der Ergänzungsleistungen Summe der anrechenbaren Einnahmen Summe aller anerkannten Ausgaben und des Lebensbedarfs z.b. CHF 30 000.- z.b. CHF 16 000.- Ergänzungsleistungen z.b. CHF 14 000.-

Ergänzungsleistungen: Alleinstehender Bezüger zu Hause, Beispiel AUSGABEN Allgemeiner Lebensbedarf CHF 19 210.- Bruttomietzins (max.) CHF 13 200.- Krankenkasse, Richtprämie CHF 4 500.- Total CHF 36 910.- EINNAHMEN AHV-Rente, 12 x 1 797.- CHF 21 564.- Pensionskasse, 12 x 600.- CHF 7 200.- Vermögensertrag CHF 1 000.- Vermögensverzehr 1) CHF 1 250.- Total CHF 31 014.- 1) Vermögen 50 000 Freibetrag 37 500 = 12 500, davon 1/10

Ergänzungsleistung pro Jahr: Alleinstehender Bezüger zu Hause Summe der anrechenbaren Einnahmen Summe aller anerkannten Ausgaben und des Lebensbedarfs CHF 36 910.- CHF 31 014.- Ergänzungsleistungen CHF 5 896.-

Ergänzungsleistung: Heimbewohner, Beispiel AUSGABEN Heimtaxe für Hotellerie, Betreuung, mit Pflegeanteil (total CHF 120.-/Tag) CHF 43 800.- Persönlicher Bedarf CHF 350.-/Monat CHF 4 200.- Krankenkasse, Richtprämie CHF 4 500.- Total CHF 52 500.- EINNAHMEN AHV-Rente, 12 x 1 797.- CHF 21 564.- Pensionskasse, 12 x 600.- CHF 7 200.- Vermögensertrag CHF 1 000.- Vermögensverzehr 1) CHF 2 500.- Total CHF 32 264.- 1) Vermögen 50 000 Freibetrag 37 500 = 12 500, davon 1/5

Ergänzungsleistung pro Jahr: Heimbewohner Summe der anrechenbaren Einnahmen Summe aller anerkannten Ausgaben und des Lebensbedarfs CHF 52 500.- CHF 32 264.- Ergänzungsleistungen CHF 20 236.-

Ergänzungsleistungen: Ehepaar in selbstbewohnter Liegenschaft, Beispiel AUSGABEN Allgemeiner Lebensbedarf CHF 28 815.- Eigenmietwert, max. CHF 15 000.- Hypothekarzinsen und Gebäudeunterhalt CHF 16 000.- Krankenkasse, Richtprämie CHF 9 000.- Total CHF 68 815.- EINNAHMEN AHV-Renten, 12 x 3 510.- CHF 42 120.- Pensionskasse, 12 x 500.- CHF 6 000.- Vermögensverzehr 1) CHF 34 750.- Total CHF 78 870.- 1) Steuerwert selbstbewohnte Liegenschaft 500 000 Freibetrag 112 500 = 387 500 + Barvermögen 100 000.- Schulden (Hypothek von 80 000.-) = 407 500.- Freibetrag 60 000.- = 347 500.-, davon 1/10

Ergänzungsleistungen: Wie ist der Anspruch geltend zu machen? Durchführungsstelle des Wohnsitzkantons, meistens Kantonale Ausgleichskasse Nicht zögern: Anspruch durch Einreichen eines Anmeldeformulars geltend machen, weil: Ergänzungsleistungen werden nicht rückwirkend ausbezahlt, sondern ab Eingangs-Datum der Anmeldung

Haben Sie Fragen? Gerne beantworten wir Ihre Fragen: Sie erreichen uns telefonisch unter 041 560 47 00 oder per e-mail an die Adresse: info@akzug.ch Viele weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Ausgleichskasse/IV-Stelle Zug: www.akzug.ch

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!