Staatsanwälte Generalstaatsanwaltschaften



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Transkript:

Generalstaatsanwaltschaften System SG A. Ermittlungs- und Strafverfahren SG 010 Staatsschutzsachen (OJS) bei den Generalstaatsanwaltschaften 4.800 Tabelle E P 2.2.II lfd. 2 abzügl. der wieder aufgenommenen Verfahren, die früher eingestellt waren (lfd. 527 der Tabelle E P 2.2.II) Kommissionsbeschluss vom 04.11.03 - Die wird auf 4.800 festgesetzt. Für Länder, in denen nur eine geringe Anzahl dieses Geschäfts anfällt, kann der Personalbedarf nach dem tatsächlichen Einsatz bemessen werden. Ergebnisniederschrift der Sitzung der Unterarbeitsgruppe I vom 16.- 17.02.05, Kommissionsbeschluss vom 12.04.05 - Die Kommission teilt die Auffassung der Unterarbeitsgruppe, dass ein Handlungsbedarf nicht besteht, da die Tätigkeiten des Staatsanwalts in Strafvollstreckungssachen zutreffend in der enthalten sind. Kommissionsbeschluss vom 21.09.05 - Die Fundstelle wird geändert. Kommissionsbeschluss vom 11.11.08 - Es wird kein Geschäft "Rufbereitschaft" aufgenommen. Bereitschaftszeiten fallen lediglich bei den Rechtshilfe- und Pressedezernenten an. Im Hinblick auf den geringen Umfang und die somit nicht personalwirtschaftlicher Relevanz ist ein neues Geschäft nicht erforderlich. SG 011 Gnadensachen landesspezifische 170 Als landesspezifische werden 170 Minunten festgelegt. Kommissionsbeschluss vom 04.11.03 - Für das Geschäft Gnadensachen bei den Generalstaatsanwaltschaften soll ebenfalls eine gesonderte ausgewiesen werden. Im Hinblick auf die unterschiedlichen Gnadenordnungen kann dies aber nur eine landesspezifische sein. SG 020 Sonstige Ermittlungsverfahren einschl. Geldwäschegeschäfte - GWG - (Js) 170 Tabelle E P 2.2.II lfd. 7 (alle SG ) Kommissionsbeschluss vom 21.09.05 - Die Bezeichnung wird geändert; die Fundstelle wird geändert. B. Mitwirkung am gerichtlichen Verfahren SG 030 Revisionen und Rechtsbeschwerden einschl. Sitzungsdienst, Anträge nach 346 Abs. 2 StPO und Anträge auf Zulassung von Rechtsbeschwerden landesspezifische Anpassung der Geschäfte um + 10 % 160 210 Tablle E P 2.2.II lfd. 954 Kommissionsbeschluss vom 21.06.11 - Die Kommission stellt fest, dass die Rechtsbeschwerdeverfahren bei den Generalstaatsanwaltschaften nach 87j IRG künftig bei dem Geschäft SG 030 Revisionen und Rechtsbeschwerden einschl. Sitzungsdienst, Anträge nach 346 Abs. 2 StPO und Anträge auf Zulassung von Rechtsbeschwerden" erfasst werden. SG 040 Sonstige Verfahren (z.b. Verfahren nach den 23 ff EGGVG/AR-GVG) und Beschwerden (Ws) 95 110 Tabelle E P 2.2 II lfd. Nrn. 959 und 965 Kommissionsbeschluss vom 15.06.04 - Die in die des Geschäfts eingeflossenen Rehabilitierungsverfahren sind im Hinblick auf die geringe Anzahl zu vernachlässigen. Die Bezeichnung des Geschäfts SG 040 wird insoweit berichtigt. SG 041 Rehabilitierungsverfahren landesspezifische 160 Als landesspezifische werden 160 Minunten festgelegt. Kommissionsbeschluss vom 15.06.04 - Die Rehabilitierungsverfahren bei den Landgerichten, Oberlandesgerichten sowie bei den und den Generalstaatsanwaltschaften sind nach landesspezifischen en zu bewerten. Der Beschluss vom 25. September 2002 wird hiermit aufgehoben. SG 050 Haftprüfungsverfahren 92 100 Tabelle E P 2.2.II lfd. 961 C. Sonstige Tätigkeit landesspezifische Anpassung der Geschäfte um + 10 % Seite 1 von 4

Generalstaatsanwaltschaften System SG SG 060 Einstellungsbeschwerden (Zs) einschließlich Klageerzwingungsverfahren 100 110 Tabelle E P 2.2.II lfd. 960 Kommissionsbeschluss vom 12.04.05 - Die Kommission hält zum Geschäft SG 060 weitere Erhebungen oder Untersuchungen nicht für erforderlich. Kommissionsbeschluss vom 21.09.05 - Kein akuter Handlungsbedarf; die UA I wird zur gegebenen Zeit den Ablauf der Erhebungen bei den Erhebungsgeneralstaatsanwaltschaften nachvollziehen, um aufzuklären, inwieweit Tätigkeiten im Zusammenhang mit Einstellungsbeschwerden auch in die des Geschäfts SG 100 eingeflossen sind. Kommissionsbeschluss vom 21.1106 - Nach einer Abfrage bei den Erhebungsgeneralstaatsanwaltschaften kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass in das Erhebungsgeschäft G 19 en im Zusammenhang mit dem Geschäft SG 060 Eisntellungsbeschwerden eingeflossen sind. Die Quantifizierung, in welchem Umfang dies erfolgt ist, kann nicht mehr erfolgen. SG 070 Aus- und Durchlieferungsverfahren der GStA SG 080 Sonstige Rechtshilfesachen 330 360 Tabelle E P 2.2.II lfd. 962 Kommissionsbeschluss vom 06.11.07 - Der Aufwand für Überstellungsverfahren (gegen den Willen des Beschuldigten) nach dem Zusatztokoll vom 18. Dezember 1997 ist mit dem Aufwand für die Bearbeitung eines Auslieferungsverfahrens vergleichbar. Die Verfahren sollen daher in das Geschäft SG 070 einfließen. Um dies sicherzustellen, sind ggf. die Vorschriften der AktO zu ergänzen und ggf. eine entsprechende Klarstellung in die Erläuterungen zur StA- Statistik aufzunehmen. 95 100 Tabelle E P 2.2.II lfd. 969 190 210 Tabelle E P 2.2.II lfd. 964a SG 110 Sonstige Verfahren einschließlich GEG, Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltv., pornog. und sonstiger jugendg. Schriften Summe Personalbedarf SG 010 bis SG 090, SG 120 und SG 135 bis SG 200 Zuschlag von 1,317 % auf den Bedarf Staatsanwälte bei GStA zentualer Aufschlag beim Personalbedarf Für die in den Geschäften SG 110 und SG 130 enthaltenen Koordinierungsaufgaben, Berichtspflichten und sonstigen Tätigkeiten ein zusätzlicher Bedarf von jeweils einem Staatsanwalt anzuerkennen. Kommissionsbeschluss vom 25.09.02/04.11.03 - keine gesonderte Erhebung; Berücksichtigung durch Zuschlag v. 1,317 % auf den Bedarf Staatsanwälte bei GStA (Die des Geschäfts MG 2 bleibt unverändert). SG 120 StrEG-Verfahren, Staats- und Amtshaftungsverfahren, Schadensersatzund Regressangelegenheiten SG 090 Berufsgerichtliche Verfahren SG 130 Sonstiges, Internationale Kontakte Summe Personalbedarf SG 010 bis SG 090, SG 120 und SG 135 bis SG 200 190 210 Tabelle EP 2.2.II lfd. Nrn. 966 und 967 Zuschlag von 4,167 % auf den Bedarf Staatsanwälte bei GStA zentualer Aufschlag beim Personalbedarf siehe SG110 Kommissionsbeschluss vom 25.09.02/04.11.03 - keine gesonderte Erhebung; Berücksichtigung durch Zuschlag v. 4,167 % auf den Bedarf Staatsanwälte bei GStA Seite 2 von 4

Generalstaatsanwaltschaften System SG SG 135 Verfahrensbezogene Prüfung und Anleitung/Leitung und Überwachung des Geschäftsbetriebs SG 010 - SG 090 90 100 Kommissionsbeschluss vom 21.09.05 - Das Geschäft SG 100 wird zur Kenntlichmachung als Mischgeschäft von Verwaltungs- und Rechtstätigkeiten unter Vergabe einer neuen Gliederungsnummer nach den Rechts- und vor den Verwaltungssachen eingeordnet. Kommissionsbeschluss vom 21.11.06 - Soweit in einem Land ein Bedürfnis besteht, kann die des Geschäfts SG 135 um die des Geschäfts SG 120 erweitert werden. Anhaltspunkte liegen vor, wenn der gesamte rechnerische Personalbedarf der Geschäfte SG 060, SG 120 und SG 135 erheblich hinter dem tatsächlichen Personaleinsatz zurückbleibt. Bei methodisch korrekter Vorgehensweise müsste dann allerdings die des Geschäfts SG 130 nach unten korrigiert werden. SG 140 Personal- und Schwerbehindertenvertretung/ Gleichstellungsbeauftragte tats. Freistellung 290 Die Bewertung der örtlichen Staatsanwalts- /Personalvertretungen erfolgt mit einer von 290 Minuten je Kopfzahl des entsprechenden Dienstes. Stufenvertretungen werden im Rahmen der tatsächlichen Freistellung berücksichtigt. Kommissionsbeschluss vom 09.04.02 - Wie bisher sollen nur die tatsächliche Freistellungen für Tätigkeiten der Personalvertretung berücksichtigt werden. Kommissionsbeschluss vom 15.06.04 - Für Tätigkeiten der Schwerbehindertenvertretung und der Gleichstellungsbeauftragten wird die tatsächliche Freistellung berücksichtigt. D. Aus- und Fortbildung SG 150 Ausbildung 1. Referendararbeitsgemeinschaften tats. Freistellung Zuschläge für die Ausbildung können nur angesetzt werden, wenn eine Vergütung für nebenamtliche Tätigkeit nicht gezahlt wird. 2. Einführungslehrgänge tats. Freistellung Zuschläge für die Ausbildung können nur angesetzt werden, wenn eine Vergütung für nebenamtliche Tätigkeit nicht gezahlt wird. 3. Stationsausbildung Ausbildungsmonate der Referendare bei GStA bis zu 0,1 je 12 Monate Referendarzeit Kommissionsbeschluss vom 09.04.02 - Bezüglich der Ausbildung der Referendare und Anwärter verbleibt es bei der bisherigen Berechnungsweise des Personalbedarfs. Hinsichtlich der sonstigen Aus- und Fortbildung verzichtet die Kommission auf die von bundeseinheitlichen Zuschlägen. Die entsprechender Zahlen bleibt den Ländern überlassen. Der Aufwand für die Einarbeitung neuer Kräfte ist in der des jeweiligen Geschäfts mit eingeflossen. Die Aus- und Fortbildung soll getrennt ausgewiesen werden. Kommissionsbeschluss vom 15.06.04 - Der Personalbedarf für die Ausbildung von Referendaren am Arbeitsplatz ist - bezogen auf 12 Ausbildungsmonate - nach r mit bis zu 0,1 Pensum zu berücksichtigen. 4. Sonstige Ausbildungstätigkeit landesspezifische SG 160 Interne Fortbildung landesspezifische SG 170 Externe Fortbildung landesspezifische 2600 Die interne Forbildung wird mit einer von 2.600 Minuten bewertet. Siehe SG 150. 500 Als landesspezifische Baszsizahl wird die Fortbildung nach dem tatsächliche Einsatz bewertet, d.h. 1 Tag Forbildung wird als 1 Tag (gerundet 500 Minuten) beim Personalbedarf angerechnet. Der Personalbedarf kommt den Behörden zugute, bei denen entsprechende Fehlzeiten entstanden sind. Siehe SG 150. Seite 3 von 4

Generalstaatsanwaltschaften System SG E. Verwaltung SG 180 Personalverwaltung Kopfzahl der Mitarbeiter des GStA-Bezirks - inkl. GStA - einschl. Personal in Ausbildung 54 Personalübersichten PÜ 8 BZUZKi + PÜ 9 BZUZKi Kommissionsbeschluss vom 05.11.03 - Die ursprünglichen Geschäfte "Personalangelegenheiten der eigenen Behörde" und "Personalangelegenheiten für andere Behörden" werden zusammengefasst. Kommissionsbeschluss vom 12.04.05 - Die ist "Kopfzahl der Mitarbeiter des GStA-Bezirks - inkl. GStA - einschl. Personal in Ausbildung". Es wird eine bundeseinheitliche von 47 zur Verwendung empfohlen. Kommissionsbeschluss vom 21.11.06 - Um eine einheitliche Regelung für PEBB Y I und II sowie PEBB Y-Fach treffen zu können, wurden die Erhebungsgeschäfte "Dienstaufsichtsbeschwerden einschl. Disziplinarangelegenheiten" den Geschäften "Personalverwaltung" zugeordnet. Die en für die Geschäfte "Personalverwaltung" und "Allgemeine Verwaltung" wurden unter Umrechnung der en für Dienstaufsichtsbeschwerden und Disziplinarangelegenheiten neu berechnet. SG 190 Allgemeine Verwaltungstätigkeiten Mitarbeiter des GStA-Bezirks - inkl. GStA - ohne Personal in Ausbildung 570 Personalübersichten PÜ 8 BOAZAi + PÜ 9 BOAZAi Kommissionsbeschluss vom 05.11.03 - Die Geschäfte "Organisation", Haushalt/Beschaffung", "Leitung und Überwachung des Geschäftsbetriebs", "Liegenschaftsverwaltungsangelegenheiten", "Tätigkeiten für andere Justizdienststellen", "Sonstige Justizverwaltungstätigkeiten", "Berichte, Stellungnahmen", "Presseund Öffentlichkeitsarbeit" (hier auch Änderung der ), "Schadensersatz-/Regressangelegenheiten" und "Dienstaufsichtsbeschwerden und Disziplinarsachen" (hier auch Änderung der ) werden zu dem Geschäft "Allgemeine Verwaltungstätigkeiten" zusammengefasst. Kommissionsbeschluss vom 21.11.06 - Siehe Geschäft SG 180. SG 200 IT-Angelegenheiten landesspezifische Kommissionsbeschluss vom 05.11.03 - Der Personalbedarf für Beschäftigte, die im Wesentlichen im IT-Bereich eingesetzt werden (Systemverwalter, Mitarbeiter der IT-Leitstellen etc.), ist nach tatsächlichem Einsatz festzulegen. Kommissionsbeschluss vom 21.11.06 - Von der bisherigen des tats. Einsatzes wird abgewichen. Die Länder sollen landesspezifische en treffen. * Aus der Zuordnungsübersicht Anlage 23 des Schlussberichts der Länderarbeitsgruppen ZK = Zählkarte (Anlage 1 i.v.m. Anlage 11 StA-Statistik MÜ GStA = Monatsübersicht bei den OLGen - Generalstaatsanwaltschaften (Anlage 4 StA-Statistik) PÜ = Personalübersichten Sachgebiet = Geschäftsanfall bei dem jeweiligen Sachgebiet abzüglich der wieder aufgenommenen Verfahren, die früher eingestellt waren. Seite 4 von 4

System SS A. Ermittlungs- und Strafverfahren 2.000 Tabelle E P 1.2.II lfd. 110.0 SG 20 und 52 abzügl. der wieder aufgenommenen Verfahren, die früher eingestellt waren (lfd. 527.0 der Tabelle E P 1.2.II - SG 20 und 52) Kommissionsbeschluss vom 11.11.08 - Das künftig neu in der StA-Statistik enthaltene Sachgebiet 52 "Vorsätzliche Tötungsdelikte durch Polizeibeamte" ist bei dem Geschäft SS 010 zu zählen. Kommissionsbeschluss vom 24.04.12 - Die Kommission stellt fest, dass das am 1. Januar 2010 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts (UHaftRÄndG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2274) zu einem personalwirtschaftlichen Mehrbedarf bei den Haftrichtern in Höhe von 10 % sowie zu einem vergleichbaren Mehrbedarf bei den führt. Daher ist die des Geschäfts RA 280 um 10 % auf 98 Minuten zu erhöhen. Den ist ein dem gerichtlichen Bereich entsprechender Aufschlag zuzubilligen. Die Einzelheiten der Umsetzung dieses Aufschlags sind der landesspezifischen freigegeben. Anders als bei den Gerichten, bei denen sich der Mehraufwand auf das Produkt RA 280 kon-zentriert, kann sich der genannte Mehraufwand bei den grundsätzlich auf die einzelnen Produkte für die Ermittlungsverfahren, in denen Haftsachen anfallen, verteilen. Es bietet sich daher entweder eine pauschale Lösung an, bei der der Mehrbedarf bei den Gerichten in entsprechender Höhe auf den staatsanwaltschaftlichen Bereich übertragen wird. Alternativ ist ein entsprechender Zuschlag auf die beiden maßgeblichen Produkte, in denen regelmäßig Haftsachen anfallen, nämlich SS 010 und SS 060 möglich. In der Sache besteht in der Kommission Einigkeit dahin gehend, dass der genannte Mehraufwand bei den in etwa dem Mehraufwand der Gerichte entspricht. SS 020 Wirtschaftsstrafsachen (nach 74c GVG u. Schöffengerichtsverfahren) SS 010 Kapitalsachen 2.600 Tabelle E P 1.2.II lfd. 110.0 SG 40 abzügl. der wieder aufgenommenen Verfahren, die früher eingestellt waren (lfd. 527.0 der Tabelle E P 1.2.II - SG 40) Die Entwicklung beim Geschäftsanfall der Kommissionsbeschluss vom 12.04.05 - Es wird festgestellt, dass der Nichtschwerpunktstaatsanwaltschaften ist zu durchschnittliche Bearbeitungsaufwand für Wirtschaftsstrafverfahren durch die en der Geschäfte SS 020 und SS 030 zutreffend abgebildet wird. Der beobachten. sich daraus ergebende Bedarf bildet grundsätzlich die landesweite Obergrenze für die in Wirtschaftsstrafsachen einzusetzenden Arbeitskraftanteile der Staatsanwälte. Die Binnenverteilung hat nach den landesspezifischen Besonderheiten zu erfolgen. In Ländern, in denen die großen Wirtschaftsstrafsachen bei Schwerpunktstaatsanwaltschaften konzentriert sind, sollte wie folgt verfahren werden: Eine Bewertung mit der 2.600 Minuten erfolgt nur bei großen Schwerpunktstrafsachen, die bei Schwerpunktstaatsanwaltschaften bearbeitet werden. Die übrigen Wirtschaftsstrafsachen (kleine Wirtschaftsstrafsachen) werden bei den anderen (Nicht-Schwerpunktstaatsanwaltschaften) unabhängig von ihrer Erfassung in den Sachgebieten 40 oder 41 sowie unabhängig von der Form ihrer Erledigung generell mit der 250 Minuten des Geschäfts SS 030 erfasst. Wirtschaftsstrafsachen sind entsprechend dem Katalog der statistischen Sachgebietsschlüssel (Sachgebiet 40 und 41) einheitlich zu definieren. Eine darüber hinaus gehende Definition ist nicht erforderlich. SS 030 Sonstige Wirtschaftsstrafsachen und Umweltschutzsachen 250 Tabelle E P 1.2.II lfd. 110.0 SG 41, 42, 43 und 45 abzügl. der wieder aufgenommenen Verfahren, die früher eingestellt waren (lfd. 527.0 der Tabelle E P 1.2.II - SG 41, 42, 43 und 45) Siehe SS 020 Seite 1 von 9

System SS SS 031 Strafsachen nach dem Urheberrechtsgesetz (soweit nicht Wirtschaftsstrafsachen nach dem SG 040) 8 vorläufig ab 1.1.2009 Tabelle E P 1.2.II lfd. 110.0 wird noch nicht angewandt SG 44 abzügl. der wieder aufgenommenen Verfahren, die früher eingestellt waren (lfd. 527.0 der Tabelle E P 1.2.II - SG 44) Kommissionsbeschluss vom 06.05.08 - Einführung von neuen Geschäften SS 031 und AS 021. Die neuen Geschäfte und das Geschäft SS 030 werden für die nächste länderübergreifenden Nacherhebung von staatsanwaltschaftlichen Geschäften vorgemerkt. Bis dahin werden die en ausdrücklich als vorläufig gekennzeichnet. Kommissionsbeschluss vom 11.11.08 - Die LAG I wird prüfen, ob das Geschäft auch unter Ausklammerung der Filesharing-Problematik erforderlich ist. Seite 2 von 9

System SS SS 040 Verkehrsstrafsachen mit fahrlässiger Tötung sowie gemeingefährliche Straftaten nach den 315 bis 315 d, ausgenommen Vergehen nach 315c Abs. 1 1a StGB SS 060 Verbrechen und Vergehen nach dem BTMG für die das Gesetz eine Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr vorsieht SS 050 Sonstige Verkehrsstrafsachen SS 080 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung einschl. 184 StGB SS 070 Sonstige BTM-Sachen 150 Tabelle E P 1.2.II lfd. 110.0 SG 35 abzügl. der wieder aufgenommenen Verfahren, die früher eingestellt waren (lfd. 527.0 der Tabelle E P 1.2.II - SG 35) 64 Tabelle E P 1.2.II lfd. 110.0 SG 36 abzügl. der wieder aufgenommenen Verfahren, die früher eingestellt waren (lfd. 527.0 der Tabelle E P 1.2.II - SG 36) 500 Tabelle E P 1.2.II lfd. 110.0 SG 60 abzügl. der wieder aufgenommenen Verfahren, die früher eingestellt waren (lfd. 527.0 der Tabelle E P 1.2.II - SG 60) 68 Tabelle E P 1.2.II lfd. 110.0 SG 61 abzügl. der wieder aufgenommenen Verfahren, die früher eingestellt waren (lfd. 527.0 der Tabelle E P 1.2.II - SG 61) 290 Tabelle E P 1.2.II lfd. 110.0 SG 15, 16 und lfd. 100.0 (alle Jugendschutzsachen) abzügl. der wieder aufgenommenen Verfahren, die früher eingestellt waren (lfd. 527.0 der Tabelle E P 1.2.II - SG 15, 16 und Jugendschutzsachen) Zuschlag von 0,07 AkA aufgrund des neuen U-Haftrechts; siehe Beschluss der Kommission vom 24.04.12 (Geschäft SS 010) SS 100 SS 110 Sonstige Verstöße gegen das Ausländer- und Asylverfahrensgesetz Verfahren gegen Justizbedienstete, Richter, Notare, sonstige Amtsträger und Rechtsanwälte wegen Straftaten, die im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung stehen SS 090 Einschleusung von Ausländern 300 Tabelle E P 1.2.II lfd. 110.0 SG 55 abzügl. der wieder aufgenommenen Verfahren, die früher eingestellt waren (lfd. 527.0 der Tabelle E P 1.2.II - SG 55) 46 Tabelle E P 1.2.II lfd. 110.0 SG 56 abzügl. der wieder aufgenommenen Verfahren, die früher eingestellt waren (lfd. 527.0 der Tabelle E P 1.2.II - SG 56) 200 (170 - soweit Bewertung der Korruptionsdelikte über SS 115 erfolgt) Tabelle E P 1.2.II lfd. 110.0 SG 50, 51, 53 und 54 abzügl. der wieder aufgenommenen Verfahren, die früher eingestellt waren (lfd. 527.0 der Tabelle E P 1.2.II - SG 50, 51, 53 und 54) Kommissionsbeschluss vom 21.09.05 - Soweit eine Bewertung der Korruptionsdelikte über das Geschäft SS 115 erfolgt, ist die des Geschäfts SS 110 auf 170 Minuten zu reduzieren. Kommissionsbeschluss vom 11.11.08 - Die künftig neu in der StA-Statistik enthaltenen Sachgebiete 53 "Gewaltausübung und Ausetzung durch Polizeibeamte" und 54 "Zwang und Missbrauch des Amtes durch Polizeibeamte" sind bei dem Geschäft SS 110 zu erfassen. SS 115 Korruptionsdelikte (soweit nicht Wirtschaftsstrafsachen des SG 040) 500 Korruptionsverfahren bei der StA Erfurt, bei der diese Verfahren konzentriert sind, sind innerhalb des Geschäfts SS 115 zu bewerten. Im Übrigen, siehe Anmerkung unten, zu den Konzentrationsgeschäften. Kommissionsbeschluss vom 21.09.05 - Für eine generelle Ausgliederung der Korruptionsdelikte aus dem Geschäft SS 110 besteht keine Veranlassung. In solchen Ländern bzw. Behörden, in denen zentrale Stellen für Korruptionsbekämpfung gebildet wurden bzw. gebildet werden, kann eine Ausgliederung der Korruptionsdelikte durch Bildung eines neuen Geschäfts SS 115 vorgenommen werden. SS 120 Staatsschutz-, Politische- und Pressestrafsachen sowie Vergehen nach 131 StGB 170 Tabelle E P 1.2.II lfd. 110.0 SG 10, 11, 12 und 66 abzügl. der wieder aufgenommenen Verfahren, die früher eingestellt waren (lfd. 527.0 der Tabelle E P 1.2.II - SG 10, 11, 12 und 66) SS 130 Ärztesachen und Verstöße gegen das Heilpraktikergesetz 460 Tabelle E P 1.2.II lfd. 110.0 SG 65 abzügl. der wieder aufgenommenen Verfahren, die früher eingestellt waren (lfd. 527.0 der Tabelle E P 1.2.II - SG 65) Seite 3 von 9

System SS SS 140 Allgemeine Strafsachen für die das Gesetz Freiheitsstrafe von nicht unter 1 Jahr vorsieht 400 Tabelle E P 1.2.II lfd. 110.0 SG 30 und 90 abzügl. der wieder aufgenommenen Verfahren, die früher eingestellt waren (lfd. 527.0 der Tabelle E P 1.2.II - SG 30 und 90) Kommissionsbeschluss vom 12.04.05 - Nach Aufteilung des bisherigen Sachgebiets 30 "Straftaten der Serien- und Bandenkriminalität sowie Gewaltkriminalität mit mehreren Tätern, für die das Gesetz Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr vorsieht (soweit nicht Sachgebiete 55, 56 und 60)" in die Sachgebiete 30 und 31 in der StA-Statistik und in der StP/OWi-Statistik ab 1.1.2005 wird das Sachgebiet 31 als neue Fundstelle bei den Geschäften SS 150 und SS 160 aufgenommen. Kommissionsbeschluss vom 11.11.08 - Die Kommission stellt klar, dass Verfahren nach 95, 96 des Gesetzes über den Verkehr von Arzneimitteln für die PBB bei dem Sachgebietsschlüssel 99 "Sonstiges " zu erfassen sind und somit in die Geschäfte SS 150 bzw. SS 160 einfließen, soweit nicht Ärzte Beschuldigte sind und das Verfahren im Zusammenhang mit der Berufsausübung steht. Verfahren wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt nach 266a StGB sind bei dem Sachgebietsschlüssel 26 "Betrug und Untreue (soweit nicht Sachgebiete 30, 31, 40, 41 oder 51) zu erfassen und fließen somit in die Geschäfte SS 150 bzw. SS 160 ein. SS 150 Sonstige allgemeine Strafsachen gegen Erwachsene 95 Tabelle E P 1.2.II lfd. 110.0 SG 21, 25, 26, 31 und 99 nur bzgl. StAe abzügl. der wieder aufgenommenen Verfahren, die früher eingestellt waren (lfd. 527.0 der Tabelle E P 1.2.II - SG 21, 25, 26, 31 und 99 nur bzgl. StAe) Kommissionsbeschluss vom 12.04.05 - Nach Aufteilung des bisherigen Sachgebiets 30 "Straftaten der Serien- und Bandenkriminalität sowie Gewaltkriminalität mit mehreren Tätern, für die das Gesetz Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr vorsieht (soweit nicht Sachgebiete 55, 56 und 60)" in die Sachgebiete 30 und 31 in der StA-Statistik und in der StP/OWi-Statistik ab 1.1.2005 wird das Sachgebiet 31 als neue Fundstelle bei den Geschäften SS 150 und SS 160 aufgenommen. SS 160 Sonstige allgemeine Strafsachen gegen Jugendliche/Heranwachsende sowie Verfahren gegen Strafunmündige 71 Tabelle E P 1.2.II lfd. 110.0 SG 21, 25, 26, 31, 99 nur bzgl. JStAe, lfd. 110.0 SG 98 StAe zus. abzügl. der wieder aufgenommenen Verfahren, die früher eingestellt waren (lfd. 527.0 der Tabelle E P 1.2.II - SG 21, 25, 26, 31, 99 nur bzgl. JStAe, SG 98 bzgl. StAe zus.) Siehe SS 160 B. Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt (UJs- SS 170 Leichensachen, Kapitalsachen, Brandsachen und politische Verfahren gegen Unbekannt 43 Tabelle E P 1.2.II lfd. 723.1 Kommissionsbeschluss vom 25.09.02 - Keine Zusammenfassung der Geschäfte MN 17 und MN 18. Dem Geschäft MN 17 werden Brandsachen gegen unbekannte Täter unter Ergänzung des Namens und unter Beibehaltung der bereits definierten zugewiesen. SS 175 UJs-Verfahren/IT-Kriminalität Kommissionsbeschluss vom 22.05.07 - Es soll grds. ein neues Geschäft SS 175 eingeführt werden. Definitionsvorschlag wird im schriftlichen Verfahren erarbeitet. SS 180 UJs-Verfahren (außer Geschäft SS 170) 4 Tabelle E P 1.2.II lfd. 723.2 Kommissionsbeschluss vom 25.09.02 - Eine getrennte Bewertung für den amtsanwaltschaftlichen Bereich ist nicht möglich. Es verbleibt insoweit für beide Berufsgruppen bei der von Andersen vorgegebenen. C. Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Erwachsene und Jugendliche/Heranwachsende SS 190 Ordnungswidrigkeitenverfahren 16 Tabelle E P 1.2.II lfd. 724.0 Kommissionsbeschluss vom 25.09.02 - Eine getrennte Bewertung für den amtsanwaltschaftlichen Bereich ist nicht möglich. Es verbleibt insoweit für beide Berufsgruppen bei der von Andersen vorgegebenen. D Strafvollstreckungssachen Seite 4 von 9

System SS SS 200 Tätigkeiten des Staatsanwalts in Strafvollstreckungssachen GS 020 - GS 050 100 Kommissionsbeschluss vom 25.09.02 - Eine getrennte Bewertung für den amtsanwaltschaftlichen Bereich ist nicht möglich. Es verbleibt insoweit für beide Berufsgruppen bei der von Andersen vorgegebenen. Kommissionsbeschluss vom 12.04.05 - Dem Anpassungsbedarf aufgrund des Ersten Justizmodernisierungsgesetzes wird dadurch Rechnung getragen, dass die einschlägigen en wie folgt verändert werden: SS 200 - Tätigkeiten des Staatsanwalts in Strafvollstreckungssachen - 100 Minuten GS 020 - Vollstreckung von Freiheitsstrafe mit Bewährung - 190 Minuten GS 030 - Vollstreckung von Freiheitsstrafe ohne Bewährung - 400 Minuten GS 040 - Vollstreckung von freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung mit Bewährung - 300 Minuten. Bei dem Geschäft GS 050 - Vollstreckung von freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung ohne Bewährung - mit einer von 1.600 Minuten liegt der Zuschlag innerhalb der Rundungsdifferenz. Länder, die weiter gehend Aufgaben des Staatsanwalts auf den Rechtspfleger übertragen haben, können landesspezifische Zu- oder Abschläge auf die festgestellten en festlegen. E Sonstige Aufgaben der Staatsanwaltschaft SS 205 Benachrichtigungen gemäß 101 StPO sowie Ermittlungsverfahren, in denen Berichtspflichten gemäß 100b, 100e und 100g Maßnahmen nach StPO 100a Abs. 1 StPO angeordnet werden 180 vorläufig Übersicht zu Maßnahmen nach 100a StPO (vgl. 100b Abs. 5 StPO) Kommissionsbeschluss vom 11.11.08 - Aufnahme eines neuen Geschäfts im Hinblick auf den Mehraufwand durch den Vollzug des Gesetzes zur Neuregelung der TKÜ-Maßnahmen Kommissionsbeschluss vom 16.06.09 - Im Hinblick auf die Entwicklung der sowie die organisatorischen Anstrengungen der staatsanwaltschaftl. Praxis bei der Umsetzung der neuen Statistikpflichten ist derzeit keine Änderung bei den Geschäften SS 205 bzw. MS 035 veranlasst. Kommissionsbeschluss vom 16.03.10 - Eine Ergänzung der um Ermittlungsverfahren, in denen Maßnahmen nach den 100c, 100g StPO angeordnet werden, ist nicht veranlasst. Kommissionsbeschluss vom 21.06.11 - Die Kommission stellt nach Beobachtung des Geschäftsanfalls fest, dass die infolge der Gesetzes zur Neuregelung von TKÜ-Maßnahmen vorübergehend eingeführten Geschäfte SS 205 Benachrichtigungen gemäß 101 StPO sowie Berichtspflichten gemäß 100b, 100e und 100g StPO und MS 035 Benachrichtigungen gemäß 101 StPO sowie Berichtspflichten gemäß 100b, 100e und 100g StPO mit den en von je 180 Minuten derzeit den Arbeitsaufwand angemessen abbilden und bis zum Vorliegen SS 210 Gnadensachen landesspezifische 100 Tabelle E P 1.2.II lfd. 748.0 Sp. StAe zus. Die landesspezifische wird auf 100 Minuten festgelegt. Kommissionsbeschluss vom 25.09.02 - Das Geschäft MN 22 wird beibehalten (keine Eingliederung in MN 27). Eine bundeseinheitliche kann aufgrund der stark divergierenden Gnadenordnungen der Länder nicht definiert werden. Die ist entsprechend der landespezifischen Gegebenheiten von den einzelnen Ländern festzulegen. Kommissionsbeschluss vom 21.11.06 - Bildung eines eigenen Geschäfts für Amtsanwälte Seite 5 von 9

System SS SS 220 Verfahren mit Gewinnabschöpfung Anzahl der Verfahren 50 % der des betreffenden Geschäfts SS 010 bis SS 160, in dem die Gewinnabschöpfung eingeleitet oder durchgeführt wird. Tabelle E P 1.2.II lfd. 643.0 insges. (alle SG und Jugendschutzsachen) Sp. StAe zus. - soweit zutreffend - Beispiel: Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens SS 020 werden konkrete Maßnahmen der Gewinnabschöpfung eingeleitet. Das Verfahren wird bei SS 020 und SS 220 erfasst und damit wie folgt bewertet: SS 020 (2600) + SS 220 (1300) = 3900. Kommissionsbeschluss vom 25.09.02/04.11.03 - Verfahren, in denen konkrete Entscheidungen und/oder Maßnahmen der Gewinnabschöpfung getroffen oder eingeleitet werden, werden mit dem Faktor 1,5 gewertet. Kommissionsbeschluss vom 12.04.05 - Der Begriff "Gewinnabschöpfung" wird für die wie folgt definiert: "Als Einleitung von Maßnahmen der Gewinnabschöpfung sind solche Sicherstellungshandlungen der anzusehen, die in Ermittlungsverfahren (z.b. bei Betrug, Geldwäsche, Handeltreiben mit Betäubungsmitteln) zur Durchsetzung der Rückgewinnungshilfe oder einer zu erwartenden Entscheidung auf Verfall oder Einziehung von Vermögenswerten (nicht von Gegenständen nach 74 ff. StGB) ergriffen werden. Anträge in der Anklageschrift und Strafbefehlsanträge sind nicht als Maßnahmen der Gewinnabschöpfung zu zählen." SS 221 Rehabilitierungsverfahren landesspezifische 150 Die landesspezifische wird auf 150 Minuten festgelegt. Kommissionsbeschluss vom 15.06.04 - Die Rehabilitierungsverfahren bei den Landgerichten, Oberlandesgerichten sowie bei den und den Generalstaatsanwaltschaften sind nach landesspezifischen en zu bewerten. Der Beschluss vom 25. September 2002 wird hiermit aufgehoben. Kommissionsbeschluss vom 21.11.06 - Bildung eines eigenen Geschäfts für Amtsanwälte SS 225 Anordnung der vorbehaltenen oder nachträglichen Sicherungsverwahrung 1.500 vorläufig Tabelle E P 1.2.II lfd. 753.1 Sp. StA insges. Kommissionsbeschluss vom 12.04.05 - Für die Verfahren der nachträglichen Sicherungsverwahrung der Staatsanwälte wird ein neues Geschäft mit der Bezeichnung SS 225 "Anordnung der vorbehaltenen oder nachträglichen Sicherungsverwahrung" geschaffen. Die des neuen Geschäfts sind die. Als, die mit vorläufig zu kennzeichnen ist, werden 1.500 Minuten festgelegt. SS 230 AR-Verfahren/Auslieferungs- und Rechtshilfeverfahren 65 Tabelle E P 1.2.II lfd. 751.0 Sp. StAe zus. Kommissionsbeschluss vom 15.06.04 - Die bei der Sitzung der Kommission der Landesjustizverwaltungen für Fragen der Personalbedarfsberechnung vom 7. und 8. Mai 2003 in Wiesbaden beschlossenen Korrekturen der en für die Geschäfte MN 23 (AR-verfahren/Auslieferungs- und Rechtshilfeverfahren) von 65 auf 81 Minuten und MN 24 (AR- Verfahren/Maßnahmen nach dem DNA-Identifizierungsgesetz) von 67 auf 83 Minuten unterbleiben. Kommissionsbeschluss vom 21.11.06 - Bildung eines eigenen Geschäfts für Amtsanwälte SS 240 AR-Verfahren/Maßnahmen zur DNA- Identitätsfeststellung 67 Tabelle E P 1.2.II lfd. 752.0 Sp. StAe zus. Kommissionsbeschluss vom 15.06.04 - Die bei der Sitzung der Kommission der Landesjustizverwaltungen für Fragen der Personalbedarfsberechnung vom 7. und 8. Mai 2003 in Wiesbaden beschlossenen Korrekturen der en für die Geschäfte MN 23 (AR-verfahren/Auslieferungs- und Rechtshilfeverfahren) von 65 auf 81 Minuten und MN 24 (AR- Verfahren/Maßnahmen nach dem DNA-Identifizierungsgesetz) von 67 auf 83 Minuten unterbleiben. Kommissionsbeschluss vom 05.04.06 - Änderung der Geschäftsbezeichnung. Kommissionsbeschluss vom 21.11.06 - Bildung eines eigenen Geschäfts für Amtsanwälte SS 250 AR Verfahren ohne SS 230 und SS 240 29 Tabelle E P 1.2.II lfd. 753 Sp. StAe zus. Kommissionsbeschluss vom 25.09.02 - Das Geschäft sonstige AR-Verfahren ist zu definieren als AR-Verfahren ohne MN 23 und MN 24. Es ist statistisch zu erheben. Kommissionsbeschluss vom 21.11.06 - Bildung eines eigenen Geschäfts für Amtsanwälte Seite 6 von 9

System SS SS 260 Bereitschaftsdienst/Tätigkeit des Haftstaatsanwalts SS 010 - SS 160 - soweit an einer Behörde ausschließlich Staatsanwälte eingesetzt werden bzw. SS 010 - SS 160, AS 010 - AS 020 - soweit an einer Behörde Staats- und Amtsanwälte eingesetzt sind, die Aufgaben jedoch ausschließlich von Staatsanwälten erledigt werden 4 Bei der sind die landesspezifischen Zuständigkeitsregelungen zu beachten. Kommissionsbeschluss vom 21.09.05 - Die Kommission eröffnet für die Berücksichtigung der Tätigkeiten der Amtsanwälte in den Geschäften SS 260, SS 270 und SS 280 landesspezifische en, die sich an den vorhandenen Zuständigkeiten orientieren. Die en können wie folgt aussehen: Werden in einer Behörde ausschließlich Staatsanwälte eingesetzt, sind die im System der Staatsanwälte ausgewiesenen n der Geschäfte SS 260, SS 270 und SS 280 zutreffend. Werden in einer Behörde neben Staatsanwälten auch Amtsanwälte eingesetzt, die Aufgaben der Geschäfte SS 260, SS 270 und SS 280 jedoch ausschließlich von Staatsanwälten erledigt, sind die n jeweils um die entsprechenden amtsanwaltschaftlichen Geschäfte zu erweitern. SS 265 Rufbereitschaft Siehe Spalte Bemerkungen - Empfehlung der Kommission Siehe Spalte Bemerkungen - Empfehlung der Kommission Ab der Personalbedarfsberechnung 2008 entsprechend den bundeseinheitlichen Vorgaben umgesetzt. Kommissionsbeschluss vom 06.11.07 - Es werden neue Geschäfte mit der Bezeichnung Rufbereitschaft in die Systeme der im staatsanwaltlichen Dienst eingefügt. Die Kommission empfiehlt die Berechnung des Personalbedarfs nach folgendem bundeseinheitlichen Rechenmodell vorzunehmen Als en der Geschäfte sind grundsätzlich die in einem Kalenderjahr als Arbeitszeitausgleich zu gewährenden Rufbereitschaftsminuten des staatsanwaltlichen Dienstes der Staatsanwaltschaft, die an der Rufbereitschaft teilnimmt, festzulegen. Dies gilt nicht, wenn eine Vergütung für die Rufbereitschaft gewährt wird. Hierbei sind die Regelungen der Arbeitszeitverordnung des jeweiligen Landes, soweit eine solche fehlt, hilfsweise die Regelungen der Arbeitszeitverordnung des Bundes zugrunde zu legen. für einen evtl. nach der anzuwendenden Arbeitszeit-verordnung vorzunehmenden Abzug wegen nicht auszugleichender Arbeitszeit sind die Arbeitskraftanteile des betreffenden Dienst-zweiges. Besondere organisatorische Ausgestaltungen der Rufbereitschaft, insbesondere Konzentrations- und Pool-Lösungen nach 22c GVG sind landesspezifisch bei der jeweiligen Umsetzung der Personalbedarfsberechnung entsprechend zu berücksichtigen. Siehe Anlage 4 zur Sitzungsniederschrift. SS 270 Sonstige Aufgaben der Staatsanwaltschaft Summe Personalbedarf SS 010 bis SS 260 und SS 280 bis SS 350 soweit an einer Behörde ausschließlich Staatsanwälte eingesetzt werden bzw. Summe Personalbedarf SS 010 bis SS 260 und SS 280 bis SS 350, AS 010 - AS 140 - soweit an einer Behörde Staatsund Amtsanwälte eingesetzt sind, die Aufgaben jedoch ausschließlich von Staatsanwälten erledigt werden Zuschlag von 4,603 % auf den Bedarf Staatsanwälte bei StA zentualer Aufschlag beim Personalbedarf Bei der sind die landesspezifischen Zuständigkeitsregelungen zu beachten. Kommissionsbeschluss vom 25.09.02/04.11.03 - keine gesonderte Erhebung; Berücksichtigung durch Zuschlag v. 4,603 % auf den Bedarf Staatsanwälte bei StA. Kommissionsbeschluss vom 21.09.05 - siehe SS 260 Seite 7 von 9

System SS SS 280 Verfahrensbezogene Prüfung und Anleitung (Aufgabe der Abteilungs- und Gruppenleiter, Gegenzeichner u.ä.) SS 010 - SS 190 soweit an einer Behörde ausschließlich Staatsanwälte eingesetzt werden bzw. SS 010 - SS 190, AS 010 - AS 040 - soweit an einer Behörde Staats- und Amtsanwälte eingesetzt sind, die Aufgaben jedoch ausschließlich von Staatsanwälten erledigt werden 4 Bei der sind die landesspezifischen Zuständigkeitsregelungen zu beachten. Kommissionsbeschluss vom 21.09.05 - siehe SS 260 SS 290 Personal- und Schwerbehindertenvertretung/ Gleichstellungsbeauftragte F. Aus- und Fortbildung SS 300 Ausbildung (Referendare, Anwärter u.ä. einschließlich Prüfung und Prüfungsaufsicht) tats. Freistellung 290 Die Bewertung der örtlichen Staatsanwalts- /Personalvertretungen erfolgt mit einer von 290 Minuten je Kopfzahl des entsprechenden Dienstes. Stufenvertretungen werden im Rahmen der tatsächlichen Freistellung berücksichtigt. 1. Referendararbeitsgemeinschaften tats. Freistellung Zuschläge für die Ausbildung können nur angesetzt werden, wenn eine Vergütung für nebenamtliche Tätigkeit nicht gezahlt wird. 2. Einführungslehrgänge tats. Freistellung Zuschläge für die Ausbildung können nur angesetzt werden, wenn eine Vergütung für nebenamtliche Tätigkeit nicht gezahlt wird. 3. Stationsausbildung Ausbildungsmonate der Referendare an der StA bis zu 0,1 je 12 Monate Referendarzeit Kommissionsbeschluss vom 09.04.02 - Wie bisher sollen nur die tatsächliche Freistellungen für Tätigkeiten der Personalvertretung berücksichtigt werden. Kommissionsbeschluss vom 15.06.04 - Für Tätigkeiten der Schwerbehindertenvertretung und der Gleichstellungsbeauftragten wird die tatsächliche Freistellung berücksichtigt. Kommissionsbeschluss vom 09.04.02 - Bezüglich der Ausbildung der Referendare und Anwärter verbleibt es bei der bisherigen Berechnungsweise des Personalbedarfs. Hinsichtlich der sonstigen Aus- und Fortbildung verzichtet die Kommission auf die von bundeseinheitlichen Zuschlägen. Die entsprechender Zahlen bleibt den Ländern überlassen. Der Aufwand für die Einarbeitung neuer Kräfte ist in der des jeweiligen Geschäfts mit eingeflossen. Die Aus- und Fortbildung soll getrennt ausgewiesen werden. Kommissionsbeschluss vom 15.06.04 - Der Personalbedarf für die Ausbildung von Referendaren am Arbeitsplatz ist - bezogen auf 12 Ausbildungsmonate - nach r mit bis zu 0,1 Pensum zu berücksichtigen. SS 310 SS 320 G. Verwaltung 4. Sonstige Ausbildungstätigkeit landesspezifische Interne Fortbildung (eigene Fortbildung und Schulung von Behördenangehörigen) Externe Fortbildung (Schulung von Angehörigen anderer bzw. mehrere Behörden) landesspezifische landesspezifische 2.600 Die interne Forbildung wird mit einer von 2.600 Minuten bewertet. Siehe SS 300. 500 Als landesspezifische Baszsizahl wird die Fortbildung nach dem tatsächliche Einsatz bewertet, d.h. 1 Tag Forbildung wird als 1 Tag (gerundet 500 Minuten) beim Personalbedarf angerechnet. Der Personalbedarf kommt den Behörden zugute, bei denen entsprechende Fehlzeiten entstanden sind. Siehe SS 300. Seite 8 von 9

System SS SS 330 Personalverwaltung Kopfzahl der Mitarbeiter der StA einschl. Personal in Ausbildung 180 Personalübersicht PÜ 7 BZUZKi Kommissionsbeschluss vom 12.04.05 - Die ist "Kopfzahl der Mitarbeiter der StA einschl. Personal in Ausbildung". Es wird eine bundeseinheitliche von 170 zur Verwendung empfohlen. Kommissionsbeschluss vom 21.11.06 - Um eine einheitliche Regelung für PEBB Y I und II sowie PEBB Y-Fach treffen zu können, wurden die Erhebungsgeschäfte "Dienstaufsichtsbeschwerden einschl. Disziplinarangelegenheiten" den Geschäften "Personalverwaltung" zugeordnet. Die en für die Geschäfte "Personalverwaltung" und "Allgemeine Verwaltung" wurden unter Umrechnung der en für Dienstaufsichtsbeschwerden und Disziplinarangelegenheiten neu berechnet. SS 340 Allgemeine Verwaltungstätigkeiten Mitarbeiter der StA ohne Personal in Ausbildung 2.400 Personalübersicht PÜ 7 BOAZAi Kommissionsbeschluss vom 05.11.03 - Die Geschäfte "Organisation", Haushalt/Beschaffung", "Leitung und Überwachung des Geschäftsbetriebs", "Liegenschaftsverwaltungsangelegenheiten", "Tätigkeiten für andere Justizdienststellen", "Sonstige Justizverwaltungstätigkeiten", "Berichte, Stellungnahmen", "Presse- und Öffentlichkeitsarbeit" (hier auch Änderung der ), "SchadensersatzRegressangelegenheiten" und "Dienstaufsichtsbeschwerden und Disziplinarsachen" (hier auch Änderung der ) werden zu dem Geschäft "Allgemeine Verwaltungstätigkeiten" zusammengefasst. Kommissionsbeschluss vom 12.04.05 - Die Anpassung der wird in der nächsten Sitzung erneut erörtert. Es wird eine rechnerische von 2.400 festgelegt. Kommissionsbeschluss vom 21.09.05 - Eine Absenkung oder auch nur Annäherung der des Geschäfts SS 340 an die des Geschäfts RL 310 erfolgt nicht. Kommissionsbeschluss vom 21.11.06 - Siehe Geschäft SS 330. SS 350 IT-Angelegenheiten landesspezifische Kommissionsbeschluss vom 05.11.03 - Der Personalbedarf für Beschäftigte, die im Wesentlichen im IT-Bereich eingesetzt werden (Systemverwalter, Mitarbeiter der IT-Leitstellen etc.), ist nach tatsächlichem Einsatz festzulegen. Kommissionsbeschluss vom 21.11.06 - Von der bisherigen des tats. Einsatzes wird abgewichen. Die Länder sollen landesspezifische en treffen. * Aus der Zuordnungsübersicht Anlage 23 des Abschlussberichts der Länderarbeitsgruppe ** = Beim Geschäft MN 8 werden alle Jugendschutzsachen erfasst; bei den Geschäften MN 1-7, 9-16 sind keine Jugendschutzsachen zu berücksichtigen. ZK = Zählkarte (Anlage 1 i.v.m. Anlage 11 StA-Statistik StA = Staatsanwalt - JStA = Jugendstaatanwalt MÜ StAen = Monatsübersicht (Anlage 3 StA-Statistik) PÜ = Personalübersichten Sachgebiet = Geschäftsanfall bei dem jeweiligen Sachgebiet abzüglich der wieder aufgenommenen Verfahren, die früher eingestellt waren. Seite 9 von 9

Rechtspfleger Generalstaatsanwaltschaften System GG A. Rechtspflege GG 010 B. Sonstige Aufgaben GG 020 Aufgaben der Rechtspfleger/Bedienstete des gehobenen Justizdienstes in der Rechtspflege SG 010 - SG 090 StrEG-Verfahren, Staats- und Amtshaftungsverfahren, Schadensersatz- und Regressangelegenheiten 2 390 Tabelle E P 2.2.II lfd. 966 und 967 Von Rechtspflegern wird diese Tätigkeit derzeit nicht wahrgneommen, damit besteht in diesem Geschäft kein Personalbedarf. GG 030 Sonstiges, internationale Kontakte Summe Personalbedarf GG 010, GG 020, GG 040 bis GG 100 Zuschlag von 0,705 % auf den Bedarf Rechtspfleger bei GStA zentualer Aufschlag beim Personalbedarf GG 030a Zuschlag für Kassenverfahren Buchungen 2 HAMASYS-Abfrage Als Ergbnis einer Organisationsuntersuchung zur Einführung des elektronischen Kassenverfahrens HAMASYS wurde festgestellt, das im Bereich der Justiz je Buchung ein Mehraufwand von 2 Minuten eintritt, der beim Personalbedarf zu berücksichtigen ist. GG 040 Personal- und Schwerbehindertenvertretung/ Gleichstellungsbeauftragte tats. Freistellung 290 Die Bewertung der örtlichen Staatsanwalts- /Personalvertretungen erfolgt mit einer von 290 Minuten je Kopfzahl des entsprechenden Dienstes. Stufenvertretungen werden im Rahmen der tatsächlichen Freistellung berücksichtigt. Kommissionsbeschluss vom 25.09.02/04.11.03 - keine gesonderte Erhebung; Berücksichtigung durch Zuschlag v. 0,705 % auf den Bedarf Rechtspfleger bei GStA. landesspezifischer Zuschlag Kommissionsbeschluss vom 09.04.02 - Wie bisher sollen nur die tatsächliche Freistellungen für Tätigkeiten der Personalvertretung berücksichtigt werden. Kommissionsbeschluss vom 15.06.04 - Für Tätigkeiten der Schwerbehindertenvertretung und der Gleichstellungsbeauftragten wird die tatsächliche Freistellung berücksichtigt. C. Aus- und Fortbildung GG 050 Ausbildung 1. Ausbildung von Rechtsreferendaren und Anwärtern (Arbeitsgemeinschaften, Einführungslehrgänge, Ausbildung am Arbeitsplatz) tats. Einsatz 2. Sonstige Ausbildungstätigkeit landesspezifische GG 060 Interne Fortbildung landesspezifische GG 070 Externe Fortbildung landesspezifische Die interne Forbildung wird mit einer von 1.300 Minuten bewertet. Als landesspezifische Baszsizahl wird die Fortbildung nach dem tatsächliche Einsatz bewertet, d.h. 1 Tag Forbildung wird als 1 Tag (gerundet 500 Minuten) beim Personalbedarf angerechnet. Der Personalbedarf kommt den Behörden zugute, bei denen entsprechende Fehlzeiten entstanden sind. Kommissionsbeschluss vom 09.04.02 - Bezüglich der Ausbildung der Referendare und Anwärter verbleibt es bei der bisherigen Berechnungsweise des Personalbedarfs. Hinsichtlich der sonstigen Aus- und Fortbildung verzichtet die Kommission auf die von bundeseinheitlichen Zuschlägen. Die entsprechender Zahlen bleibt den Ländern überlassen. Der Aufwand für die Einarbeitung neuer Kräfte ist in der des jeweiligen Geschäfts mit eingeflossen. Die Aus- und Fortbildung soll getrennt ausgewiesen werden. Siehe GG 050. Siehe GG 050. D. Verwaltung Seite 1 von 2

Rechtspfleger Generalstaatsanwaltschaften System GG GG 080 Personalverwaltung Kopfzahl der Mitarbeiter des GStA- Bezirks - inkl. GStA - einschl. Personal in Ausbildung GG 090 Allgemeine Verwaltungstätigkeiten Mitarbeiter des GStA- Bezirks - inkl. GStA - ohne Personal in Ausbildung 260 Personalübersichten PÜ 8 BZUZKi + PÜ 9 BZUZKi 530 Personalübersichten PÜ 8 BOAZAi + PÜ 9 BOAZAi Die ThürGenStA nimmt nur Verwaltungstätigkeiten wahr, die den staatsanwaltschaftlichen Dienst betreffen, im Übrigen sind die Verwaltungsaufgaben der gemeinsamen Verwaltungsabteilung von GenStA und OLG übertragen. Von dem errechneten Personalbedarf werden 2,5 Arbeitskraftanteile der gemeinsamen Verwaltungsabteilung übertragen. Kommissionsbeschluss vom 05.11.03 - Die ursprünglichen Geschäfte "Personalangelegenheiten der eigenen Behörde" und "Personalangelegenheiten für andere Behörden" werden zusammengefasst. Kommissionsbeschluss vom 12.04.05 - Die ist "Kopfzahl der Mitarbeiter des GStA-Bezirks - inkl. GStA - einschl. Personal in Ausbildung". Es wird eine bundeseinheitliche von 260 zur Verwendung empfohlen. Kommissionsbeschluss vom 05.11.03 - Die Geschäfte "Organisation", Haushalt/Beschaffung", "Leitung und Überwachung des Geschäftsbetriebs", "Liegenschaftsverwaltungsangelegenheiten", "Tätigkeiten für andere Justizdienststellen", "Sonstige Justizverwaltungstätigkeiten" und "Berichte, Stellungnahmen" werden zu dem Geschäft "Allgemeine Verwaltungstätigkeiten" zusammengefasst. Kommissionsbeschluss vom 12.04.05 - Es wird eine bundeseinheitliche von 530 zur Verwendung empfohlen. GG 100 IT-Angelegenheiten landesspezifische Kommissionsbeschluss vom 05.11.03 - Der Personalbedarf für Beschäftigte, die im Wesentlichen im IT-Bereich eingesetzt werden (Systemverwalter, Mitarbeiter der IT-Leitstellen etc.), ist nach tatsächlichem Einsatz festzulegen. Kommissionsbeschluss vom 21.11.06 - Von der bisherigen des tats. Einsatzes wird abgewichen. Die Länder sollen landesspezifische en treffen. GG 150 Tätigkeiten des gehobenen Dienstes in Bibliotheken tats. Einsatz Personalübersicht PÜ Kommissionsbeschluss vom 05.04.06 - Einführung eines neuen Geschäfts. * Aus der Zuordnungsübersicht Anlage 23 des Abschlussberichts der Länderarbeitsgruppe MÜ GStA = Monatsübersicht bei den OLGen - Generalstaatsanwaltschaften (Anlage 4 StA-Statistik) PÜ = Personalübersichten Seite 2 von 2

Rechtspfleger System GS A. Ermittlungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren GS 010 Mitwirkung des Rechtspflegers/Bediensteten des gehobenen Justizdienstes im Ermittlungsverfahren SS 010 - SS 160; für Länder mit Amtsanwaltsdienst zusätzlich AS 010 u. AS 020 3 1 Nach der PEBB Y-Hauptherhebung sind lediglich in NRW bedeutsame Arbeitszeiten in diesem Geschäft erhoben worden; die im Endgutachten ausgewiesene landesspezifische für NRW beträgt 6 Minuten, in allen übrigen Erhebungsländern belaufen sich die landesspezifischen en auf 0 bzw. 1 Minute. Damit erscheint die von 3 Minuten im Wesentlichen durch das Ergebnis in NRW geprägt, dem wohl einige landespezifische Besonderheiten in NRW zugrunde liegen. In nehmen Rechtspfleger Tätigkeiten innerhalb dieses Geschäfts nicht in dem Umfang wahr, dass dies die Anwendung der bundeseinheitlichen von 3 Minuten rechtfertigen würde. Der Umfang dieser Tätigkeiten ist jedoch nicht so gering, dass ein völliger Wegfall dieses Geschäfts in Betracht kommt, die wird daher landesspezifisch auf 1 Minute festgesetzt. GS 011 Mitwirkung des Rechtspflegers bei der Gewinnabschöpfung (Ermittlungsverfahren) Anzahl der Verfahren 310 Tabelle E P 1.2.II lfd. 643.0 insges. Sp. StA insges. Kommissionsbeschluss vom 08.05.03/04.11.03 - Die Unterarbeitsgruppe I wird mit der Durchführung einer Nacherhebung über den Zeitraum eines halben Jahres bei ausgewählten beauftragt. Kommissionsbeschluss vom 12.04.05 - Für den Bereich Rechtspfleger bei den StA'en wird ein neues Geschäft mit der Bezeichnung GS 011 gebildet. Dieses erhält die Bezeichnung "Mitwirkung des Rechtspflegers bei der Gewinnabschöpfung (Ermittlungsverfahren)". Die für dieses Geschäft beträgt 310 Minuten. Die ist die Zahl der statistisch erfassten Verfahren. Kommissionsbeschluss vom 21.09.05 - Die stellt nach Rückfragen bei Praktikern - trotz großer Streubreite bei den Länderergebnissen - eine valide Bewertung dar. Kommissionsbeschluss vom 11.11.08 - der Aufwand der Rpfl. bei der StA für Gewinnabschöpfungstätigkeiten wird insgesamt angemessen abgebildet. Seite 1 von 5

Rechtspfleger System GS B. Strafvollstreckungsverfahren GS 020 Vollstreckung von Freiheitsstrafe mit Bewährung 190 Tabelle E P 1.2.II lfd. 756.0 Kommissionsbeschluss vom 08.05.03 - Streichung des Klammerzusatzes (einschl. Rückstellung nach 35 BtMG). Der Arbeitsaufwand ist im Geschäft KN 3 enthalten. Kommissionsbeschluss vom 12.04.05 - Dem Anpassungsbedarf aufgrund des Ersten Justizmodernisierungsgesetzes wird dadurch Rechnung getragen, dass die einschlägigen en wie folgt verändert werden: SS 200 - Tätigkeiten des Staatsanwalts in Strafvollstreckungssachen - 100 Minuten GS 020 - Vollstreckung von Freiheitsstrafe mit Bewährung - 190 Minuten GS 030 - Vollstreckung von Freiheitsstrafe ohne Bewährung - 400 Minuten GS 040 - Vollstreckung von freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung mit Bewährung - 300 Minuten. Bei dem Geschäft GS 050 - Vollstreckung von freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung ohne Bewährung - mit einer von 1.600 Minuten liegt der Zuschlag innerhalb der Rundungsdifferenz. Länder, die weiter gehend Aufgaben des Staatsanwalts auf den Rechtspfleger übertragen haben, können landesspezifische Zu- oder Abschläge auf die festgestellten en festlegen. Kommissionsbeschluss vom 21.09.05 - Die UA I wird die Geschäfte GS 020, GS 030 und GS 060 nach Verabschiedung des derzeit als Referentenentwurf vorliegenden Gesetzes zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten erneut überprüfen. GS 030 Vollstreckung von Freiheitsstrafe ohne Bewährung 400 Tabelle E P 1.2.II lfd. 755.0 Kommissionsbeschluss vom 08.05.03 - Arbeitsaufwand für Rückstellungsentscheidungen nach 35 BtMG ist in dem Geschäft GS 030 enthalten Kommissionsbeschluss vom 12.04.05 - siehe GS 020 Kommissionsbeschluss vom 21.09.05 - siehe GS 020 GS 040 Vollstreckung von freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung mit Bewährung 300 Tabelle E P 1.2.II lfd. 758.0 Kommissionsbeschluss vom 12.04.05 - siehe GS 020 GS 050 Vollstreckung von freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung ohne Bewährung 1.600 Tabelle E P 1.2.II lfd. 757.0 Kommissionsbeschluss vom 12.04.05 - siehe GS 020 Kommissionsbeschluss vom 05.04.06 - Die Einleitung der Vollstreckung der vorbehaltenen oder nachträglichen Sicherungsverwahrung duch den Rechtspfleger ist bei dem Geschäft GS 050 zu erfassen. GS 070 Vollstreckung von Geldbußen, Ordnungs- und Zwangsgeld sowie Erzwingungshaft GS 060 Vollstreckung von Geldstrafen 86 Tabelle E P 1.2.II lfd. 759.0 Die Geldstrafenvollstreckung ist derzeit Kommissionsbeschluss vom 21.09.05 - siehe GS 020 überwiegend auf den mittleren Dienst übertragen. Der noch in der Zuständigkeit der Rechtspfleger verbleibende Anteil der Geldstrafenvollstreckung wird mit 30 % eingeschätzt. Folglich sind 70 % des ermittelten Personalbedarfs in diesem 33 Tabelle E P 1.2.II lfd. 760.0, 761.0 und Geschäft dem mittleren und Schreibdienst Kommissionsbeschluss vom 21.06.11 - Die Kommission stellt fest, 761.1 dass Verfahren betreffend die Vollstreckung von Geldsanktionen aus zuzuordnen. Die festgelegten dem Ausland nach 87n IRG durch die künftig Aufgabenverteilung zwischen geh. Dienst bei dem Geschäft GS 070 Vollstreckung von Geldbußen, Ordnungsund mittleren Dienst soll vor der und Zwangsgeld sowie Erzwingungshaft" erfasst werden. Personalbedarfsberechnung 2007 überprüft werden. Seite 2 von 5

Rechtspfleger System GS C. Sonstige Aufgaben der Staatsanwaltschaft GS 080 GS 090 AR-Verfahren/Auslieferungs- und Rechtshilfeverfahren Sonstige Aufgaben der Staatsanwaltschaft, internationale Kontakte Summe Personalbedarf GS 010 bis GS 080 und GS 100 bis GS 160 16 Tabelle E P 1.2.II lfd. 751.0 Sp. StA insges. Zuschlag von 8,814 % auf den Bedarf für Rechtspfleger bei StA zentualer Aufschlag beim Personalbedarf GS 090a Zuschlag für Kassenverfahren Buchungen 2 HAMASYS-Abfrage Als Ergbnis einer Organisationsuntersuchung landesspezifischer Zuschlag zur Einführung des elektronischen Kassenverfahrens HAMASYS wurde festgestellt, das im Bereich der Justiz je Buchung ein Mehraufwand von 2 Minuten eintritt, der beim Personalbedarf zu berücksichtigen ist. Kommissionsbeschluss vom 25.09.02/04.11.03 - keine gesonderte Erhebung; Berücksichtigung durch Zuschlag v. 8,814 % auf den Bedarf Rechtspfleger bei StA GS 100 Personal- und Schwerbehindertenvertretung/ Gleichstellungsbeauftragte tats. Freistellung 290 Die Bewertung der örtlichen Staatsanwalts- /Personalvertretungen erfolgt mit einer von 290 Minuten je Kopfzahl des entsprechenden Dienstes. Stufenvertretungen werden im Rahmen der tatsächlichen Freistellung berücksichtigt. Kommissionsbeschluss vom 09.04.02 - Wie bisher sollen nur die tatsächliche Freistellungen für Tätigkeiten der Personalvertretung berücksichtigt werden. Kommissionsbeschluss vom 15.06.04 - Für Tätigkeiten der Schwerbehindertenvertretung und der Gleichstellungsbeauftragten wird die tatsächliche Freistellung berücksichtigt. D. Aus- und Fortbildung GS 110 Ausbildung (Referendare, Anwärter u.ä. einschl. Prüfung und Prüfungsaufsicht) 1. Arbeitsgemeinschaften tats. Freistellung Zuschläge für Ausbildung können nur angesetzt werden, wenn eine Vergütung für nebenamtliche Tätigkeit nicht gezahlt wird. 2. Einführungslehrgänge tats. Freistellung Zuschläge für Ausbildung können nur angesetzt werden, wenn eine Vergütung für nebenamtliche Tätigkeit nicht gezahlt wird. Kommissionsbeschluss vom 09.04.02 - Bezüglich der Ausbildung der Referendare und Anwärter verbleibt es bei der bisherigen Berechnungsweise des Personalbedarfs. Hinsichtlich der sonstigen Aus- und Fortbildung verzichtet die Kommission auf die von bundeseinheitlichen Zuschlägen. Die entsprechender Zahlen bleibt den Ländern überlassen. Der Aufwand für die Einarbeitung neuer Kräfte ist in der des jeweiligen Geschäfts mit eingeflossen. Die Aus- und Fortbildung soll getrennt ausgewiesen werden. 3. Ausbildung am Arbeitsplatz Ausbildungsmonate der Rechtspflegeranwärter an der StA 0,15 je 12 Monate Anwärterzeit 4. Sonstige Ausbildungstätigkeit landesspezifische GS 120 Interne Fortbildung (eigene Fortbildung u. Schulung von Behördenangehörigen) GS 130 Externe Fortbildung (Schulung von Angehörigen anderer bzw. mehrerer Behörden landesspezifische landesspezifische 1300 Die interne Forbildung wird mit einer von 1.300 Minuten bewertet. Siehe GS 110. 500 Als landesspezifische Baszsizahl wird die Fortbildung nach dem tatsächliche Einsatz bewertet, d.h. 1 Tag Forbildung wird als 1 Tag (gerundet 500 Minuten) beim Personalbedarf angerechnet. Der Personalbedarf kommt den Behörden zugute, bei denen entsprechende Fehlzeiten entstanden sind. Siehe GS 110. Seite 3 von 5

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Rechtspfleger System GS E. Verwaltung GS 140 Personalverwaltung Kopfzahl der Mitarbeiter der StA einschl. Personal in Ausbildung 250 Personalübersicht PÜ 7 BZUZKi Kommissionsbeschluss vom 05.11.03 - Die ursprünglichen Geschäfte "Personalangelegenheiten der eigenen Behörde" und "Personalangelegenheiten für andere Behörden" werden zusammengefasst. Kommissionsbeschluss vom 12.04.05 - Die ist "Kopfzahl der Mitarbeiter der StA einschl. Personal in Ausbildung. Es wird eine bundeseinheitliche von 250 zur Verwendung empfohlen. GS 150 Allgemeine Verwaltungstätigkeiten Mitarbeiter der StA ohne Personal in Ausbildung 1.300 Personalübersicht PÜ 7 BOAZAi Ein Abschlag in Höhe von 25 % ist bei den Behörden zu berücksichtigen, denen nicht die Hausverwaltung obliegt. Kommissionsbeschluss vom 05.11.03 - Die Geschäfte "Organisation", Haushalt/Beschaffung", "Leitung und Überwachung des Geschäftsbetriebs", "Liegenschaftsverwaltungsangelegenheiten", "Tätigkeiten für andere Justizdienststellen", "Sonstige Justizverwaltungstätigkeiten" und "Berichte, Stellungnahmen" werden zu dem Geschäft "Allgemeine Verwaltungstätigkeiten" zusammengefasst. Kommissionsbeschluss vom 12.04.05 - Es wird eine von 1.300 festgelegt. GS 160 IT-Angelegenheiten landesspezifische Kommissionsbeschluss vom 05.11.03 - Der Personalbedarf für Beschäftigte, die im Wesentlichen im IT-Bereich eingesetzt werden (Systemverwalter, Mitarbeiter der IT-Leitstellen etc.), ist nach tatsächlichem Einsatz festzulegen. Kommissionsbeschluss vom 21.11.06 - Von der bisherigen des tats. Einsatzes wird abgewichen. Die Länder sollen landesspezifische en treffen. GS 200 Tätigkeiten des gehobenen Dienstes in Bibliotheken tats. Einsatz Personalübersicht PÜ Kommissionsbeschluss vom 05.04.06 - Einführung eines neuen Geschäfts. * Aus der Zuordnungsübersicht Anlage 23 des Abschlussberichts MÜ StAen = Monatsübersicht (Anlage 3 StA-Statistik) ÜS StAen = Übersendungsschreiben (Anlage 5 StA-Statistik) PÜ = Personalübersichten Seite 5 von 5