Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 3249 Stellungnahme des Landtags durch den Ausschuss für Europa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft vom 11. März 2013 Drucksache 15/3211 S t e l l u n g n a h m e I. Der Landtag nimmt von der Mitteilung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft vom 11. März 2013 Drucksache 15/3211 Kenntnis. II. Der Landtag stellt fest, 1. dass der Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission begrüßt wird und frühzeitig in Kraft treten sollte; 2. dass die Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer grundsätzlich auch dazu beitragen können, die Finanzbasis der EU zu stärken; 3. dass die Zuweisung von Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer an die EU dazu ein erster wichtiger Schritt wäre; 4. dass parallel dazu die Beiträge der Mitgliedsstaaten entsprechend zurückzuführen sind. III. Der Landtag ersucht die Landesregierung, darauf hinzuwirken, dass spätestens ein Jahr nach Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht eine Evaluierung der Auswirkungen der Finanztransaktionssteuer insbesondere im Hinblick auf die Altersvorsorgeprodukte erfolgen soll. Die Berichterstatterin: Beate Böhlen Der stellvertretende Vorsitzende: Gerhard Stratthaus Ausgegeben: 05. 06. 2013 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1
2 B e r i c h t Der Ausschuss für Europa und Internationales behandelte die Mitteilung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft, Drucksache 15/3211, in seiner 16. Sitzung am 21. März 2013. Der Ausschussvorsitzende wies eingangs auf die beiden kurz zuvor als Tischvorlage eingegangenen Anträge der Abg. Dr. Wolfgang Reinhart u. a. CDU und Leopold Grimm FDP/DVP und der Abg. Josef Frey GRÜNE und Rita Haller-Haid SPD hin (Anlagen 1 und 2). Ein Abgeordneter der CDU legte dar, die geplante Finanztransaktionssteuer (FTS), zu der die Europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag vorgelegt habe, sei nach seinem Dafürhalten keine Lenkungssteuer, sondern diene in erster Linie der Konsolidierung der Staatshaushalte. Allerdings zeichne sich inzwischen ab, dass es gerade für Großanleger eine Vielzahl von Möglichkeiten gebe, dieser Transaktionssteuer im Finanzsektor auszuweichen. Für seine Fraktion sei sehr wichtig, dass die geplante Steuer den nationalen Haushalten zugutekomme und nicht etwa der EU selbst. Denn andernfalls würde einem möglichen Bestreben der EU Vorschub geleistet, auch andere Steuerarten an sich zu ziehen und auf weitere Möglichkeiten der Steuererhebung im Rahmen einer eigenen Steuervollmacht hinzuarbeiten. Eine Abgeordnete der Fraktion GRÜNE erklärte, die geplante Finanztransaktionssteuer sei ausschließlich für Spekulationsgeschäfte vorgesehen. Befürchtungen, Anlagen im Rahmen der Altersvorsorge etc. würden hierdurch belastet, seien ihres Erachtens haltlos. Die geplante Steuer komme ausdrücklich nur für Hochgeschwindigkeitsgeschäfte zur Anwendung. Was den vonseiten der CDU-Fraktion und der FDP/DVP-Fraktion vorgelegten Antrag betreffe, so könne ihre Fraktion lediglich der Ziffer 5 zustimmen. Eine Abgeordnete der SPD wies darauf hin, dass Einnahmen etwa aus der Finanztransaktionssteuer auch auf EU-Ebene sehr segensreich eingesetzt werden könnten, beispielsweise für die Bekämpfung der europaweit vielfach sehr hohen Jugendarbeitslosigkeit. Sollte sich zeigen, dass dieser Steuer ausgewichen werde, müssten Mechanismen entwickelt werden, um dies einzudämmen. In jedem Fall müsse die Umsetzung rasch erfolgen, damit sich die Wirksamkeit der geplanten Steuer schnellstmöglich entfalte. Der Vertreter der CDU-Fraktion machte auf Ziffer 6 des in der Mitteilung enthaltenen Berichtsbogens der Landesregierung aufmerksam, in der stehe, dass die Auswirkungen der Finanztransaktionssteuer im Hinblick auf den Finanz- und Wirtschaftsstandort Deutschland evaluiert werden sollten und dass dabei auch die konkreten Auswirkungen einer FTS auf beispielsweise Altersvorsorgeprodukte geprüft werden sollten. Dies zeige, dass entsprechende Befürchtungen nicht grundlos seien. Er betonte nochmals, ein Einbruch in die nationale Steuerhoheit durch die EU werde von seiner Fraktion entschieden abgelehnt. Ein weiterer Abgeordneter der CDU erklärte, auch nach seinem Dafürhalten werde die geplante FTS nicht Großbanken etc. treffen, sondern vielmehr diejenigen, der Aktien in bescheidenem Umfang erwerben wollten. Nach kurzer weiterer Beratung beschloss er mehrheitlich, den Antrag der Abg. Dr. Wolfgang Reinhart u. a. CDU und Leopold Grimm FDP/DVP abzulehnen. Er beschloss als Empfehlung an das Plenum einvernehmlich, von der Mitteilung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft vom 11. März 2013, Drucksache 15/3211, Kenntnis zu nehmen; mehrheitlich, festzustellen, dass der Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission begrüßt werde und frühzeitig in Kraft treten sollte, dass die Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer grundsätzlich auch dazu beitragen könnten, die Finanzbasis der EU zu stärken, dass die Zuwei-
sung von Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer an die EU dazu ein erster wichtiger Schritt wäre, und dass parallel dazu die Beiträge der Mitgliedsstaaten entsprechend zurückzuführen seien. Einstimmig beschloss er, dem Plenum zu empfehlen, die Landesregierung zu ersuchen, darauf hinzuwirken, dass spätestens ein Jahr nach Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht eine Evaluierung der Auswirkungen der Finanztransaktionssteuer insbesondere im Hinblick auf die Altersvorsorgeprodukte erfolgen solle. 11. 04. 2013 Beate Böhlen 3
Zu TOP 6 neu 16. EuA/ Landtag von Baden-Württemberg Antrag der Abg. Dr. Wolfgang Reinhart u. a. CDU und des Abg. Leopold Grimm FDP/DVP zu der Mitteilung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft vom 11. März 2013 Drucksache 15/3211 Der Landtag wolle beschließen, I. von der Mitteilung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft vom 11. März 2013 Drucksache 15/3211 Kenntnis zu nehmen; II. festzustellen, 1. dass die Haltung der Bundesregierung und der Mehrheit der deutschen Länder geteilt wird, wonach die Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer den nationalen Haushalten zufließen sollen und ein eigenes Steuererhebungsrecht der EU abgelehnt wird; 2. dass bei Detailregelungen des Richtlinienentwurfs Verbesserungspotenzial besteht; 3. dass Finanztransaktionen der öffentlichen Hand weitgehend von der Finanztransaktionssteuer ausgenommen werden sollten; 4. dass Förderbanken der Länder vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen werden sollten; 5. dass spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten der Richtlinie eine Evaluierung der Auswirkungen der Finanztransaktionssteuer insbesondere mit Hinblick auf die Altersvorsorgeprodukte erfolgen soll. 4 Dr. Reinhart, Gurr-Hirsch, Kößler, Blenke CDU Grimm FDP/DVP
Zu TOP 6 neu 16. EuA/ Landtag von Baden-Württemberg Antrag der Abg. Josef Frey GRÜNE und der Abg. Rita Haller-Haid SPD zu der Mitteilung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft vom 11. März 2013 Drucksache 15/3211 Der Landtag wolle beschließen, I. von der Mitteilung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft vom 11. März 2013 Drucksache 15/3211 Kenntnis zu nehmen; II. festzustellen, 1. dass der Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission begrüßt wird und frühzeitig in Kraft treten sollte; 2. dass die Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer grundsätzlich auch dazu beitragen können, die Finanzbasis der EU zu stärken; 3. dass die Zuweisung von Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer an die EU dazu ein erster wichtiger Schritt wäre; 4. dass parallel dazu die Beiträge der Mitgliedsstaaten entsprechend zurückzuführen sind. Frey GRÜNE Haller-Haid SPD 5