Wiedereinstieg AMS. Arbeitsmarktservice Kärnten

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Transkript:

AMS Arbeitsmarktservice Kärnten

Wir unterstützen Sie beim Wiedereinstieg! Familie und Beruf zu vereinbaren ist nicht immer einfach. Vor allem Frauen leiden unter der Belastung und müssen beim Wiedereinstieg in die Arbeitswelt mit zahlreichen Schwierigkeiten zurechtkommen. Das Arbeitsmarktservice (AMS) kennt diese Problematik und bietet Frauen in Kärnten Unterstützung in allen Fragen rund um Job, Karriere und Weiterbildung. Was wir für Sie tun können: Orientierung und Hilfe bei der Berufswahl Unterstützung bei der Arbeitssuche Informationen und Angebote zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten Hilfe bei Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf Diese Infomappe enthält: UMSCHLAG: FamilienARBEIT, BabyPAUSE, KarenzURLAUB... Von Wiedereinsteigerinnen häufig gestellte Fragen Produktblatt Kinderbetreuungsbeihilfe Link - Liste Adressen von Kinderbetreuungseinrichtungen Adressen von Beratungseinrichtungen Fragen Sie auch nach Job Check Ihre Vorbereitung auf das AMS-Beratungsgespräch Fahrpläne Informationen über spezielle Veranstaltungen und Förderangebote für Frauen erhalten Sie bei Ihrer/m BeraterIn in Ihrer Regionalen Geschäftsstelle. Seite 2

Kinderbetreuungsbeihilfe Sie wollen eine Arbeit aufnehmen oder eine Maßnahme des Arbeitsmarktservice besuchen und benötigen deshalb einen Betreuungsplatz für Ihr Kind? Das Arbeitsmarktservice (AMS) kann Ihnen zu den Unterbringungskosten eine Beihilfe gewähren. Wer? Diese Förderung können Frauen und Männer erhalten, die einen Betreuungsplatz für ihr Kind benötigen, weil Sie eine Arbeit aufnehmen wollen, an einer arbeitsmarktpolitisch relevanten Maßnahme (z.b. Kurs) teilnehmen wollen, oder weil sich trotz Berufstätigkeit ihre wirtschaftlichen Verhältnisse grundlegend verschlechtert haben, wesentliche Änderungen der Arbeitszeit eine neue Betreuungseinrichtung/-form erfordern, die bisherige Betreuungsperson ausfällt. Weitere Voraussetzungen sind: Das Kind muss im gemeinsamen Haushalt leben und jünger als 15 Jahre sein (ein behindertes Kind jünger als 19 Jahre). Das monatliche Bruttoeinkommen der Förderungswerberin/des Förderungswerbers darf EUR 2.000,-- nicht übersteigen. Für Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften darf das gemeinsame Bruttoeinkommen nicht höher als EUR 2.912,-- sein. Diese Einkommensgrenzen werden für jede weitere Person, für die die Förderungswerberin/ der Förderungswerber oder der Partner/die Partnerin sorgt, erhöht. Als Einkommen zählen auch Alimente, Unterhaltsleistungen, Einkommen aus selb ständiger Tätigkeit, Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts, Gründungsbeihilfe sowie Renten und Pensionen. Was? Gefördert werden kann die ganztägige, halbtägige, stundenweise Betreuung in: Kindergärten, Horten, Kinderkrippen, Kindergruppen, bei angestellten Tagesmüttern/Tagesvätern, und bei Privatpersonen (außer Familienangehörigen oder Au-Pair-Kräften). Wieviel? Die Höhe der Kinderbetreuungsbeihilfe ist gestaffelt und hängt ab vom Brutto(familien)einkommen, von den entstehenden Betreuungskosten, von der Dauer und Art der Unterbringung Ihres Kindes (ganz-, halbtägige oder stundenweise Betreuung im Kindergarten, Hort usw.). Wie lange? Die Beihilfe kann jeweils für 26 Wochen gewährt werden. Die Förderungsdauer je Kind kann (bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen) bis zu 156 Wochen betragen. Wo? Die Beihilfe ist an ein Beratungsgespräch gebunden. Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS rechtzeitig vor Beginn der Arbeitsaufnahme oder Maßnahme und vor Unterbringung des Kindes Kontakt aufnimmt. Auch andere Organisationen (z.b. das Hilfswerk Kärnten) bieten Fördermöglichkeiten für die Kinderbetreuung. Bitte fragen Sie in Ihrer Kinderbetreuungseinrichtung nach. 3 Seite

Von Wiedereinsteigerinnen häufig gestellte Fragen: Muss ich jede Arbeit annehmen? Welche Beschäftigung ist für mich zumutbar? Eine Beschäftigung ist zumutbar, wenn sie - den körperlichen Fähigkeiten der arbeitslosen Person angemessen ist, - ihre Gesundheit und Sittlichkeit nicht gefährdet, - angemessen entlohnt ist (z.b. kollektivvertraglich), - in einem nicht von Streik oder Aussperrung betroffenen Betrieb erfolgen soll, - der Arbeitsplatz in angemessener Zeit erreichbar ist oder eine entsprechende Unterkunft am Arbeitsort zur Verfügung steht - gewährleistet, dass die gesetzlichen Betreuungsverpflichtungen eingehalten werden können. Wie ist das mit der Wegzeit? Auch die tägliche Wegzeit zwischen Wohnstätte und Arbeitsplatz ist zu berücksichtigen. Die zumutbare tägliche Wegzeit für Hin- und Rückweg beträgt jedenfalls eineinhalb Stunden, bei einer Vollzeitbeschäftigung ist jedenfalls eine tägliche Wegzeit von zwei Stunden zumutbar. Wie kann ich Arbeitsaufnahme und Kinderbetreuung vereinbaren? Die Wahrnehmung Ihrer gesetzlichen Betreuungspflichten muss Ihnen auch bei einer Vermittlung ermöglicht werden. Personen mit Betreuungsverpflichtungen für Kinder, für die nachweislich keine längere Betreuungsmöglichkeit besteht, sind verfügbar,wenn Sie sich für ein Arbeitsverhältnis von mindestens 16 Wochenstunden bereithalten. In allen anderen Fällen ist eine Verfügbarkeit für eine Beschäftigungsaufnahme von 20 WStd. erforderlich. Während des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld muss nachgewiesen werden, dass das Kind von einer anderen geeigneten Person oder einer geeigneten Einrichtung betreut wird. Ist eine Betreuungsmöglichkeit vorhanden, deren zeitliche Dauer die Annahme einer konkret angebotenen Beschäftigung (Arbeitszeit einschließlich Fahrzeiten) erlaubt, ist von dieser Gebrauch zu machen (z.b. der andere Elternteil ist nicht berufstätig und nicht im Leistungsbezug; es ist ein freier Kindergartenplatz von 7-19 Uhr vorhanden etc.) Welche Arbeitszeit ist für mich zumutbar? Die Mindestverfügbarkeit von 16 bzw. 20 Wochenstunden muss im Rahmen der üblicherweise auf dem Arbeitsmarkt angebotenen Beschäftigungen gegeben sein. Das sind in der Regel solche, die zwischen 7 und 19 Uhr bei üblicher Arbeitszeitverteilung auszuüben sind. Details entnehmen Sie bitte der Broschüre Versicherungsleistungen im Überblick Die Kinderbetreuung kostet viel Geld, gibt es da eine Unterstützung? Wenn Sie keinen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld mehr haben, aber eine Beschäftigung annehmen oder einen Kurs besuchen möchten, gibt es für Sie die Möglichkeit beim AMS um Kinderbetreuungsbeihilfe anzusuchen. Anspruchsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Produktblatt Kinderbetreuungsbeihilfe Ich möchte einerseits für mein Kind da sein, andererseits den Anschluss an den Arbeitsmarkt nicht verpassen. Welche Möglichkeiten gibt es da für mich? Die Entscheidung für Ihre persönliche Lebensplanung kann Ihnen niemand abnehmen. Das AMS kann Sie beraten und Sie unterstützen, die für Sie richtige Entscheidung zu treffen. Sie müssen sich aber darüber im klaren sein, dass jede Entscheidung bestimmte Folgen hat. Seite 4

Mögliche Alternativen wären eine geringfügige Beschäftigung, Heimarbeit, selbständige Tätigkeit etc. Weitere Informationen finden Sie in der Mappe Arbeitsrecht in der Fraueninfothek in den BerufsInfoZentren Ich kann mein Kind nicht in fremde Betreuung geben, weil es schwierig/ krank/ behindert ist. Wie kann mich das AMS unterstützen? Das AMS kann Ihnen Adressen von Behörden und speziellen Beratungsstellen geben, an die Sie sich wenden können. Sämtliche Adressen finden Sie auch im Internet unter www.help.gv.at und in den betreffenden Mappen in der Fraueninfothek Ich habe große persönliche/ finanzielle Probleme und kann mit niemandem darüber reden, wer kann mir helfen? Das AMS vermittelt Sie gerne an spezielle Frauenberatungsstellen weiter, wo Sie mit speziell geschulten Frauen in vertraulicher Atmosphäre Ihre Sorgen und Probleme besprechen können und sich über Lösungsmöglichkeiten informieren können. Adressen finden Sie auch in der Fraueninfothek in der Mappe Frauenberatung Ich möchte nicht mehr in meinem bisherigen Beruf weiter arbeiten, kann ich mich umschulen lassen? Das AMS finanziert zahlreiche Aus- und Weiterbildungen. Welche Voraussetzungen Sie für den Besuch erfüllen müssen, erfahren Sie bei Ihrer/m BeraterIn. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auch den Produktblättern Berufswechsel, was jetzt?, Sie sind arbeitslos und wollen einen Kurs besuchen, unser aktuelles Kursangebot finden Sie im Kursprogramm 2008 und im Internet unter www.ams.at/kaernten Ich will mich scheiden lassen und habe nur ein geringes /kein eigenes Einkommen. Wo bekomme ich rasche Hilfe? Das AMS finanziert eine Reihe von Beratungs- und Betreuungseinrichtungen, die darauf spezialisiert sind, Frauen in dieser speziellen Situation zu unterstützen. Bitte sprechen Sie IhreN BeraterIn darauf an, Ihnen die entsprechenden Stellen zu nennen. Ausführlichere Informationen finden Sie auch in der Fraueninfothek in den Mappen Frauenberatung und Soziales Wichtig: Sämtliche Broschüren und Produktblätter erhalten Sie im BerufsInfoZentrum (BIZ)/ in der Fraueninfothek in Ihrer Regionalen Geschäftsstelle des AMS sowie im Internet unter www.ams.at 5 Seite

NOCH FRAGEN??? Weitere Informationen erhalten Sie: Bei Ihrem/r BeraterIn In Ihrem Arbeitsmarktservice finden Sie außerdem: Unser gesamtes Selbstbedienungsangebot Das BerufsInfoZentrum mit kostenlosem Internetzugang Die Infostelle mit KundInnentelefon Die Fraueninfothek Informationen über unsere externen Beratungsstellen Informationen über Kinderbetreuungseinrichtungen Im Internet: www.ams.at/frauen (Service für Frauen) www.ams.at/b_info (Berufsinformation, Qualifikationsbarometer) www.jobroom.at (Arbeitssuche online) www.auskunft.at (Fahrpläne der öffentlichen Verkehrsmittel) www.kaerntner-linien.at/vvk/index.php (Verkehrsverbund Kärnten) www.help.gv.at (Behördenwegweiser für alle Lebenslagen) www.kinderbetreuung.at (Kinderbetreuungseinrichtungen) Seite 6

Weitere Informations- und Beratungsstellen Frauenberatung Villach Peraustraße 23 9500 Villach 04242/ 24 6 09 Beratungsstelle für Frauen Belladonna Villacher-Ring 21/2 9020 Klagenfurt 0463/ 51 12 48 Frauen- und Familienberatung Lavanttal Johann Offnerstraße 1 9400 Wolfsberg 04352/ 52 6 19 Oberkärntner Mädchen- und Frauenberatung Schillerstraße 4 9800 Spittal/Drau 04762/ 35 9 94 WIFF Familien- und Frauenberatung Hauptplatz 2 9100 Völkermarkt 04232/ 47 50 Aktion Tagesmütter Fischlstraße 40, 9024 Klagenfurt 0463/ 51 20 35 613 Gemeinnützige Kinderbetreuungs GmbH Kindernest Rudolfsbahngürtel 2 9020 Klagenfurt 0463/ 50 00 12 Kammer für Arbeiter und Angestellte Bahnhofsplatz 3 9020 Klagenfurt 05 0477 BusinessFrauenCenter Kärnten Radetzkystraße 2 9020 Klagenfurt 0463 590099 Weitere Informationen im Internet: www.kinderbetreuung.at www.help.gv.at www.businessfrauencenter.at BÜM Hauptplatz 23 9300 St. Veit 04212/ 5003-0 verlieren Sie keine Zeit Stand: März 2008 Arbeitsmarktservice Kärnten, BGF, Arbeitsmarktpolitik für Frauen, Dr. Christine Perner 7 Seite

schellart.at schellart.at