Graf-Engelbert-Schule Bochum



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Transkript:

Graf-Engelbert-Schule Bochum Leistungs- und Bewertungskonzept für das Fach Physik Beschluss der Fachkonferenz vom 8.12.11 1

Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeine Vorbemerkung - Leistung 3 1.1. Rückmeldungen für Schüler/innen sowie Eltern 3 1.2. Rückmeldungen für die Lehrer/innen 3 1.3. Anreiz- und Motivationsfunktion 4 2. Rechtliche Grundlagen 4 3. Regelungen für die schriftlichen Leistungen 5 3.1. Sekundarstufe I 5 3.2. Sekundarstufe II 4. Regelungen für die sonstige Mitarbeit 5. Kriterien der Leistungsbewertung der sonstigen Mitarbeit 2

1. Allgemeine Vorbemerkung - Leistung Zum professionellen Unterrichtshandeln im Umgang mit Leistungen gehören folgende Merkmale Leistung gründet auf einer vertrauensvollen Beziehungsstruktur Leistung ist nicht vordergründig konkurrenzorientiert Leistung ist produkt- und prozessorientiert Leistung ist auf systematische Unterstützung angewiesen Leistung ist nicht wertfrei beschreibbar Leistung bedarf der Kommunikation und Reflexion Leistung unterliegt einer Fremd- und Selbstbeurteilung Die pädagogische Zielsetzung von Leistung und der damit verbundenen Lernerfolgsüberprüfung ergibt sich aus den entsprechenden Bestimmungen des Schulgesetzes des Landes NRW. Sie stellen zugleich die rechtliche Grundlage für die Leistungsbewertung in der Schule dar. Der Leistungsbewertung werden verschiedene zentrale Funktionen zugeschrieben, z. B.: 1.1. Rückmeldung für die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern Grundlage für diagnostische Einschätzung und Beratung der einzelnen Schülerinnen und Schüler bezogen auf ihre Fachlichkeit, ihr Engagement als auch auf ihr soziales Verhalten in Lernprozessen Schülerinnen und Schülern nehmen ihre Stärken und Schwächen wahr und bauen ein realistisches Selbstbild auf Noten gewöhnen an Leistungsvergleiche Zeugnisse bzw. Noten von Lernerfolgsüberprüfungen - informieren die Erziehungsberechtigten - geben Anlass für Rücksprache mit der Schule - sind die Grundlage für verstärkte Unterstützung des Lernens 1.2. Rückmeldung für die Lehrerinnen und Lehrer Grundlage für die Beratung der Schülerinnen und Schüler sowie Erstellung individueller Förder- und Lernempfehlungen Planung und Steuerung konkreter Unterrichtsverläufe Setzung und Wahrung von fachlichen Qualitätsstandards Nachweis des fachlichen und wissenschaftspropädeutischen Lernzuwachses 1.3. Anreiz- oder Motivationsfunktion Gute Noten motivieren, den Erfolg zu halten oder auszubauen Schlechte Noten sollen motivieren, Defizite auszugleichen 3

2. Rechtliche Grundlagen Die Bewertung der Leistungen im jeweiligen Unterrichtsfach orientiert sich grundsätzlich an folgenden rechtlichen Vorgaben. - Schulgesetz ( 48 52, 70) Grundsätze zur Leistungsbewertung Zeugnisse, Bescheinigungen über die Schullaufbahn Versetzung, Förderangebote Schulische Abschlussprüfungen, Externprüfung, Anerkennung Ausbildungs- und Prüfungsordnungen Fachkonferenzen - APO-SI ( 6, 7) Leistungsbewertung, Klassenarbeiten Lern- und Förderempfehlungen - APO-GOst ( 13 17) Grundsätze der Leistungsbewertung Beurteilungsbereich Klausuren und Projekte Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit Notenstufen und Punkte Besondere Lernleistung - Erlasse LRS Erlass Hausaufgabenerlass Erlass zur Lernstandserhebung - Richtlinien und Lehrpläne / Kernlehrpläne für das jeweilige Fach 3. Regelungen für die schriftlichen Leistungen 3.1. Sekundarstufe I Klassenarbeiten werden im Fach Physik nicht geschrieben. 4

3.2. Sekundarstufe II Anzahl und Dauer der Klausuren sind durch 14 Abs. 1 APO-GOst geregelt. Innerhalb dieses Rahmens hat sich die Fachkonferenz wie folgt geeinigt: Stufe Anzahl pro Halbjahr Dauer (nach Unterrichtsstunden) EF (Grundkurs) 1 2 Q1 (Grundkurs) 2 2 Q1 (Leistungskurs) 2 3 Q2 (Grundkurs) 2 3 Q2 (Leistungskurs) 2 4 Die letzte Klausur vor der Abiturprüfung wird unter Abiturbedingungen geschrieben. Dabei ist im Leistungskurs eine Arbeitszeit 4,25 Zeitstunden, im Grundkurs eine Arbeitszeit von 3 Zeitstunden vorgesehen. 4. Regelungen für die sonstige Mitarbeit Zu den Sonstigen Leistungen gehören z.b.: Beiträge zum Unterrichtsgeschehen Präsentation Vortrag eines Gruppenergebnisses Antworten auf Wissensfragen schriftliche Übungen Protokolle Führen einer Mappe oder eines Heftes Referate Selbstständige Arbeitsformen Alle Formen der sonstigen Mitarbeit müssen einen angemessenen Anteil der Note ausmachen. Die Hausaufgaben, die in der Sekundarstufe I in der Regel nicht mit einer Note bewertet werden (siehe Hausaufgabenerlass), sind als erbrachte Leistungen zu würdigen. 5. Kriterien der Leistungsbewertung der sonstigen Mitarbeit Im Bereich der Sonstigen Mitarbeit wird beurteilt, inwieweit die Schülerinnen und Schüler zu Beiträgen im Rahmen des Unterrichtsgeschehens fähig und bereit sind. Dabei spielen Qualität und Kontinuität der Beiträge sowie der Lernfortschritt einer Schülerin / eines Schülers im Hinblick auf die ausgewiesenen Kompetenzen eine Rolle. Die Schülerinnen und Schüler sollen nicht nur in fachlicher und methodischer Hinsicht gefördert werden, sondern darüber hinaus auch lernen sich selbst Ziele zu setzen, zu überlegen, was man selbst besser können möchte und wie man beispiels- 5

weise diese Ziele, auch zusammen mit anderen, erreichen will. Dies ist der Weg hin zu individualisiertem und auch zu kooperativem Lernen. 6