Mehr wissen! Ausgabe 1/2008. In dieser Ausgabe: MetallRente weiter auf Wachstumskurs. Newsletter der MetallRente Beratungseinheit



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Transkript:

Mehr wissen! Newsletter der MetallRente Beratungseinheit Ausgabe 1/2008 Liebe Leserinnen und Leser, zur Jahresmitte erhalten Sie unseren aktuellen Newsletter. Auch diesmal haben wir für Sie interessante Themen aufbereitet. So erhalten Sie einen Überblick über die Entwicklung des Versorgungswerkes MetallRente und Hinweise auf geplante gesetzliche Änderungen. Der Blick in die Praxis beantwortet Ihnen die Frage Wie gehen denn andere mit einem bestimmten Thema um? Abgerundet wird dieser Newsletter wie immer mit vertiefenden Einblicken unter der Rubrik Hätten Sie s gewusst? Wir wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre. In dieser Ausgabe: MetallRente weiter auf Wachstumskurs Zwei Jahre TV avwl was hat sich getan? Arbeitsgericht Siegburg: Zillmerung zulässig! Für Sie kurz notiert: Der Regierungsentwurf zur Reform des Versorgungsausgleichs Seite 1 Seite 3 Seite 4 Seite 5 MetallRente weiter auf Wachstumskurs MetallRente ist heute das mit Abstand wachstumsstärkste Versorgungswerk in Deutschland, kommentierte Heribert Karch, Geschäftsführer von MetallRente, die Ergebnisse des Versorgungswerkes der Metall- und Elektroindustrie für 2007. Mit den höchsten Zuwachsraten seit seiner Gründung im Jahre 2001 liegt MetallRente deutlich vor dem übrigen Markt der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland.

57.000 Neuverträge in der kapitalgedeckten zusätzlichen Altersvorsorge verzeichnet MetallRente für 2007, 43 % mehr als im Jahr zuvor. 2007 war das bisher beste Jahr für MetallRente, fasst Karch die Ergebnisse zusammen. Per 31. Dezember 2007 hatten sich ca. 250.000 Beschäftigte für das Versorgungswerk entschieden. Das Versorgungswerk hat innerhalb von 6 Jahren einen beispiellosen Erfolg erzielt. Bis Ende des vergangenen Jahres hatten sich rund 13.000 Unternehmen MetallRente angeschlossen. 2.000 Neukunden alleine im Jahr 2007 belegen, so Karch, dass MetallRente als Referenzmodell eine feste Größe für die Unternehmen der Zielbranchen und deren Beschäftigte ist. Diese Erfolgsgeschichte setzt sich auch in den ersten Monaten 2008 fort. So konnte allein die MetallRente Beratungseinheit in den ersten Monaten wiederum mehr als 20.000 Beschäftigte von den Vorzügen des Versorgungswerkes überzeugen. Das Geheimnis des Erfolges liegt nach Ansicht von Tobias Pross, dem Chef der exklusiv für das Versorgungswerk bereitgestellten MetallRente Beratungseinheit, in mehreren Punkten begründet. Zum einen stellt das Versorgungswerk mit seinen Produkten attraktive Möglichkeiten zur zusätzlichen Altersversorgung zur Verfügung, die im Leistungsvergleich stets Spitzenplätze belegen. Zum anderen schätzen Arbeitgeber und Beschäftigte das Beratungsangebot der MetallRente Beratungseinheit. Denn mit ihren Beratern, die sich ausschließlich mit Altersvorsorge beschäftigen, kann die Beratungseinheit auch mit Leistungsmerkmalen wie etwa qualifizierter Beratung punkten. Dies bestätigt auch Christian Keller, der für die Berater im Süden und Osten verantwortliche Regionalleiter. Gerade Firmen, die sich erst jetzt für eine Betreuung durch die MetallRente Beratungseinheit entscheiden, sehen bereits nach kurzer Zeit diesen Unterschied. Denn nach wie vor ändern sich die Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersvorsorge rasant. Der Berater ist damit gefordert, sich ständig über aktuelle Entwicklungen zu informieren. Mit unserer eigenen Fachunterstützung, die bei Bedarf auch das Unternehmen direkt informiert, sind wir hier bestens aufgestellt. Als weiteren Erfolgsfaktor sieht Ludwig von Wolff, Regionalleiter Nord der MetallRente Beratungseinheit, die enge Zusammenarbeit mit den Verbänden, sowohl auf Arbeitgeberals auch auf Arbeitnehmerseite. Beispielhaft kann dafür die Umsetzung des Tarifvertrages avwl in der Metall- und Elektroindustrie genannt werden. Jede Umsetzung des TV avwl im Unternehmen erfolgt stets in enger Zusammenarbeit mit den Verbänden. Denn die abzuschließende Betriebsvereinbarung findet dann die höchste Akzeptanz, wenn sie von allen mitgetragen wird. Hierbei stehen die Interessen von Arbeitgeber und Beschäftigten an erster Stelle. Dann gelingt auch eine betriebsindividuelle Umsetzung, die den gewünschten Erfolg, nämlich eine möglichst hohe Teilnahme bringt. Die MetallRente Beratungseinheit ist bundesweit an elf Standorten vertreten. Mit ihren 60 Mitarbeitern betreut sie ca. 3.000 Unternehmen. Die Unternehmensgrößen reichen vom Mittelständler bis zum weltweit operierenden Konzern. Die einzelnen Standorte der Metallrente Beratungseinheit zeigt Ihnen die Karte am Ende dieses Newsletters. Gerne beantworten wir alle Ihre Fragen rund um die Altersvorsorge. Sprechen Sie uns an! Keine Rolle in der betrieblichen Altersversorgung spielt die zum 1. 1. 2009 eingeführte Abgeltungssteuer. Vertragspartner bei der betrieblichen Altersversorgung ist das Unternehmen. Die Abgeltungssteuer richtet sich hingegen an Privatpersonen. Damit bleiben die Erträge aus der betrieblichen Altersversorgung von der Abgeltungssteuer verschont. 2

Zwei Jahre TV avwl was hat sich getan? Vor etwas mehr als zwei Jahren, am 22. 4. 2006, wurde der TV avwl vereinbart. In Kraft getreten ist dieser in der Tariflandschaft innovative Tarifvertrag zum 1. 10. 2006. Mit dem TV avwl haben die Tarifparteien der M+E-Industrie einen deutlichen Impuls zum Ausbau der Altersvorsorge gegeben. Die in dem Tarifvertrag angelegte Möglichkeit, die altersvorsorgewirksamen Leistungen durch Betriebsvereinbarung als arbeitgeberfinanzierten Baustein zu gestalten, war durch die im Jahr 2006 noch anzunehmende Beendigung der Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung motiviert. Durch das Gesetz zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge vom 10. 12. 2007 hat der Gesetzgeber zwischenzeitlich klargestellt, dass die Entgeltumwandlung auch in Zukunft in der Sozialversicherung beitragsfrei bleibt. Trotz dieser geänderten Rechtslage entscheiden sich viele Firmen dafür, die avwl durch Betriebsvereinbarung als arbeitgeberfinanzierte Variante anzubieten. Die Vorteile liegen auf der Hand: Zum einen wird hierdurch die Verwaltung erheblich vereinfacht, zum anderen können die avwl als attraktiver Grundbaustein für eine zusätzliche Altersversorgung genutzt werden. Mit einem Eigenbeitrag des Beschäftigten in Höhe von 70 Euro monatlich fließen annähernd 100 Euro in die MetallRente. Der Nettoaufwand des Beschäftigten beträgt in der Regel lediglich ca. 33 Euro. Über intelligente Konzepte im Zusammenhang mit dem TV avwl berät Sie Ihr MetallRente-Berater. Nach internen Erhebungen der MetallRente Beratungseinheit gestalten über 50 % der von der MetallRente Beratungseinheit betreuten Unternehmen den TV avwl aktiv und bieten ihren Mitarbeitern die avwl ausschließlich als arbeitgeberfinanzierte bav an. Ca. 40 % der betreuten Unternehmen schließen keine Betriebsvereinbarung ab. Damit haben die Beschäftigten die Möglichkeit, die avwl im Wege der Entgeltumwandlung für die bav zu nutzen oder aber in einen privaten Riester-Vertrag fließen zu lassen. Die Attraktivität des privaten Riester-Vertrages im Zusammenhang mit avwl leidet jedoch darunter, dass nach derzeitiger Auffassung der SV-Träger entgegen der sonstigen Systematik die Leistungen in vollem Umfang ebenfalls zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner beitragspflichtig sind! Hätten Sie s gewusst? Dass der vorgezogene Bezug der Altersrente doppelt kostet? Allgemein bekannt ist, dass der einzelne Versicherte für jeden Monat des vorzeitigen Bezugs einen Abschlag in Höhe von 0,3 % pro Monat hinnehmen muss. Wer also statt mit 65 bereits mit Vollendung des 64. Lebensjahres seinen wohlverdienten Ruhestand genießen möchte, muss einen Abschlag in Höhe von 3,6 % der Vollrente hinnehmen. Dazu kommt, dass bis zum Erreichen des regulären Rentenalters keine weiteren Entgeltpunkte mehr erdient werden können. Bei einem Jahresverdienst von 30.000 Euro bedeutet dies nochmals eine Minderung gegenüber der Rente mit 65 in Höhe von ca. 28 Euro monatlich.

Auch Versorgungszusagen sind von der Rente mit 67 betroffen! Viele Versorgungsordnungen sehen als Leistungszeitpunkt die Vollendung des 65. Lebensjahres vor. Steigt nun das gesetzliche Renteneintrittsalter, kann dies bei Beibehaltung der alten Altersgrenzen in der Versorgungsordnung dazu führen, dass noch beschäftigte Mitarbeiter bereits Betriebsrentenansprüche haben. Scheiden Mitarbeiter vor Erreichen der Altersgrenze aus dem Unternehmen aus, berechnet sich die Höhe der Betriebsrente in aller Regel nach dem sog. m/n-tel-verfahren. Hierbei wird die Dauer der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit ins Verhältnis zu der theoretisch erreichbaren Dauer der Betriebszugehörigkeit gesetzt. Verbleibt es bei der Altersgrenze 65 in der Versorgungsordnung, hat ein vorzeitiges Ausscheiden zwischen dem 65. und dem 67. Lebensjahr u. U. keinerlei Auswirkungen mehr auf die Höhe der Betriebsrente. Überprüfen Sie Ihre Versorgungsordnung. Ihr MetallRente-Berater unterstützt Sie hierbei. Arbeitsgericht Siegburg: Zillmerung zulässig! Entgegen dem Urteil des LAG München vom 15. 3. 2007 (4 Sa 1152/06) führt die Verwendung gezillmerter Tarife im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung auf der Grundlage einer Entgeltumwandlungsvereinbarung nicht zu deren Unwirksamkeit. Mit diesem sehr deutlichen Leitsatz hat sich das Arbeitsgericht Siegburg (AZ: 2 Ca 2831/07) in einem Urteil vom 27. 2. 2008 klar von der Entscheidung des LAG München (vgl. MetallRente-Newsletter Ausgabe 2/2007) distanziert. Interessant an dieser Entscheidung ist vor allem der Umstand, dass die Beklagte (also der Arbeitgeber) im Kammertermin säumig geblieben ist. Das Arbeitsgericht Siegburg hat damit seine Entscheidung allein auf rechtliche Erwägungen gestützt. Auf den Vortrag des Klägers kam es dabei nicht an. Im Kern kommt das Arbeitsgericht zum Ergebnis, dass selbst bei voll gezillmerten Tarifen viel dafür spreche, dass Wertgleichheit gegeben sei. Bei Tarifen wie denen der MetallRente, bei denen die Kosten über die ersten fünf Jahre verteilt sind, bestehen nach den Ausführungen des ArbG Siegburg keinerlei Bedenken hinsichtlich der Wertgleichheit. Auch den vom Kläger geltend gemachten Schadensersatz (in Anlehnung an das Urteil des ArbG Stuttgart, vgl. MetallRente-Newsletter Ausgabe 2/2005) hat das Gericht zurückgewiesen. Die Begründung hierfür ist einfach: Ein Schaden sei nicht feststellbar, da der Vertrag nicht gekündigt sei. Das Urteil erhalten Sie im Volltext von Ihrem MetallRente-Berater. Nach 8 des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung in der M+E-Industrie liegt ein tarifkonformes Angebot u. a. nur dann vor, wenn eine Direktversicherung, die der Arbeitgeber anbietet, in Kosten und Leistungen der MetallDirektversicherung entspricht. Zu vergleichen sind zunächst die Leistungswerte. Aber auch andere Leistungsmerkmale sind entscheidend. So behält der Beschäftigte bei der MetallDirektversicherung nach Ausscheiden aus dem Unternehmen selbst bei privater Fortführung die Sonderkonditionen des Versorgungswerkes. Entfallen nach Ausscheiden aus dem Unternehmen die Sonderkonditionen, sind Leistungsminderungen die Folge. Verschaffen Sie sich Klarheit darüber, wie dieser Sachverhalt bei Ihnen geregelt ist. 4

Für Sie kurz notiert: Der Regierungsentwurf zur Reform des Versorgungsausgleichs Die Regelungen zum Versorgungsausgleich im Fall der Scheidung sind komplex und für den Laien kaum mehr zu durchschauen. Aus gutem Grund hat das Justizministerium daher eine Reform des Versorgungsausgleichs in Angriff genommen. Davon betroffen sind selbstverständlich auch Betriebsrentenansprüche, und zwar unabhängig davon, ob die Betriebsrenten intern oder extern finanziert sind. Aus Sicht der mit der Abwicklung des Versorgungsausgleichs betroffenen Arbeitgeber ist der derzeitige Regierungsentwurf höchst unbefriedigend. Dies ergibt sich insbesondere aus folgenden Gründen: 1. Nach dem derzeitigen Entwurf werden Arbeitgeber gezwungen, den geschiedenen Ehegatten in das eigene betriebliche Versorgungssystem aufzunehmen. Damit erhalten betriebsfremde Personen eigenständige Ansprüche. Aus aktuarieller Sicht besteht damit die Gefahr, dass sich die Rechnungsgrundlagen für das betriebliche Versorgungssystem zum Nachteil der bisher anspruchsberechtigten Arbeitnehmer ändert. Abhilfe könnte hier nur eine unbegrenzte Abfindungsmöglichkeit des geschiedenen Ehegatten schaffen. 2. Die mit der Änderung steigenden Kosten müssen verursachergerecht verteilt werden. Dies ist nach dem derzeitigen Entwurf nicht vorgesehen. Damit geht der erhöhte Verwaltungsaufwand zulasten aller Anspruchsberechtigten. 3. Nachfolgende Probleme wie etwa die Anpassungsprüfung sind bisher völlig ausgeblendet. Um keine allzu großen Überraschungen zu erleben, empfehlen wir, betriebseigene Versorgungssysteme bereits jetzt mit dem Regierungsentwurf zur Reform des Versorgungsausgleichs abzugleichen. Ihr MetallRente- Berater steht Ihnen auch hier mit Rat und Tat zur Seite. Den Text des Regierungsentwurfs (277 Seiten) erhalten Sie von Ihrem MetallRente-Berater. Hätten Sie s gewusst? Wie die Kapitalanlage bei den fondsgebundenen Produkten und dem Pensionsfonds der MetallRente funktioniert? Fondsgebundene Direktversicherung und Pensionskasse sowie der Pensionsfonds haben eine Gemeinsamkeit: Arbeitsrechtlich liegt diesen Produkten der MetallRente eine Beitragszusage mit Mindestleistung zugrunde. Dabei verspricht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, dass im Leistungsfall, also mit Erreichen der Altersgrenze, mindestens das eingezahlte Kapital vorhanden ist. Produkttechnisch ist dies bei der fondsgebundenen Direktversicherung und Pensionskasse dadurch gewährleistet, dass ein Teil des eingezahlten Kapitals festverzinslich angelegt wird. Dieser festverzinsliche Teil stellt sicher, dass die Beitragszusage mit Mindestleistung erfüllt wird. Die Kapitalanlage beim Pensionsfonds ist ähnlich konzeptioniert. Die Kapitalanlage beim Pensionsfonds kann aus aufsichtsrechtlichen Gründen gegenüber der Direktversicherung und der Pensionskasse jedoch variantenreicher gestaltet werden. Hierdurch ergeben sich höhere Renditechancen. Fragen Sie Ihren MetallRente-Berater. Gerne erläutert er Ihnen das Kapitalanlagekonzept im Detail. 5

Die MetallRente Beratungseinheit ist in ganz Deutschland präsent: Hamburg Dortmund Hannover Berlin Düsseldorf Frankfurt Karlsruhe Stuttgart Nürnberg Leipzig Kontaktieren Sie Ihren persönlichen MetallRente- Berater unter 01802 22 29 94 (6 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz) München Impressum Herausgeber: MetallRente Beratungseinheit Beratung durch Allianz Pension Partners GmbH Nymphenburger Straße 112 116 80636 München Redaktion: Dr. Albrecht Eisenreich Stand: Juli 2008 Dieser Newsletter wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Die Angaben beruhen auf Quellen, die wir für zuverlässig halten, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir jedoch keine Gewähr übernehmen können. Zahlen und Fakten beruhen auf aktuellen Rechtsgrundlagen. Für steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. 6