ULV informiert 1/13. Die Branchenlösung Das ULV Versorgungswerk Privatschulen / PVW
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1 ULV Versorgungswerk Privatschulen / PVW Willi Mück Peter Sagert Stellvertretende Vorsitzende ULV e.v. Die Branchenlösung Das ULV Versorgungswerk Privatschulen / PVW Stuttgart, Juni 2013 Das Grundgesetz garantiert das Recht zur Errichtung privater Schulen und stellt an sie als Ersatzschulen zugleich besondere Anforderungen. Es verfügt u.a., dass die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrer/innen an Ersatzschulen genügend gesichert sein muss. Dazu gehört auch die Alterssicherung. Das vom ULV e.v. als Branchenlösung eingerichtete ULV Versorgungswerk Privatschulen / PVW (kurz: ULV / PVW) fördert Projekte betrieblicher Sozialpolitik in Privatschulen (ohne die Bereiche Waldorfschulen, Montessorischulen, Freie christliche Schulen, für die spezielle ULV Versorgungswerke zur Verfügung stehen). Dazu erarbeitet es Lösungen zur Alterssicherung und sonstigen Vorsorge, setzt sie in Konzepte und Regelungswerke um und unterstützt die Privatschulträger in der Praxis. Ein Schwerpunkt ist die Alterssicherung der Lehrkräfte an Ersatzschulen. W. Mück / P.Sagert Seite 1 von 7 ULV informiert 1/13
2 Inhalt 1. Lebensstandardsicherung durch Betriebliche Altersvorsorge Alterssicherung der Beschäftigten an Privatschulen allgemein Alterssicherung der Lehrkräfte an Privatschulen als Ersatzschulen speziell 4 4. Das Leistungspaket des ULV / PVW Das ULV / PVW Weitergehende Informationen... 6 W. Mück / P.Sagert Seite 2 von 7 ULV informiert 1/13
3 1. Lebensstandardsicherung durch Betriebliche Altersvorsorge Die gesetzliche Rente ist für die Beschäftigten also für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die wichtigste Einkommensquelle im Alter. Sie wird aber künftig immer weniger ausreichen, um den im Erwerbsleben erarbeiteten Lebensstandard im Ruhestand zu wahren. Denn im Vergleich mit dem letzten Arbeitseinkommen werden die Versorgungslücken immer größer. Dies gilt erst recht im Falle eines vorgezogenen Ausstiegs aus dem Arbeitsleben ab 63 Jahren, was viele Beschäftigte sich aus verständlichen Gründen ja wünschen. Tatsächlich hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren die Weichen auf sinkende Nettorenten gestellt. Vor allem bei der vorgezogenen Altersrente für langjährig Versicherte sind die Rentenverluste kaum zu verkraften. Die Beschäftigten brauchen also eine zusätzliche Alterssicherung, damit sie sich den vorzeitigen Rentenbeginn weiter leisten und die aus dem sinkenden Rentenniveau folgenden Verluste ausgleichen können. Bei der zusätzlichen Alterssicherung fällt der Betrieblichen Altersvorsorge die zentrale Rolle zu. Gesetzliche Rente als sozialversicherungsrechtlicher Teil und erste Säule und Betriebliche Altersvorsorge als arbeitsrechtlicher Teil und zweite Säule bilden zusammen für die Beschäftigten das Alterssicherungssystem. Dieses Zwei-Säulen- System hat Lohnersatzfunktion und dient dem Erhalt des Lebensstandards im Alter. Um für die Beschäftigten im Alter den im Arbeitsleben erreichten Lebensstandard zu sichern und Altersarmut zu vermeiden, muss die Betriebliche Altersvorsorge flächendeckend verbreitet und materiell vertieft werden. Denn: Versorgungslücken allgemein und Rentenverluste bei Inanspruchnahme der Altersrente für langjährig Versicherte können das Alterseinkommen stark schmälern und so den im Erwerbsleben erreichten Lebensstandard erheblich einschränken bis hin zur Altersarmut. Dem kann mit der zusätzlichen Alterssicherung durch W. Mück / P.Sagert Seite 3 von 7 ULV informiert 1/13
4 Betriebliche Altersvorsorge wirksam begegnet werden. ULV e. V. beschreibt die Situation in ULV informiert 4/13 (siehe unten). 2. Alterssicherung der Beschäftigten an Privatschulen allgemein Für alle Beschäftigten an den Privatschulen (Ersatzschulen, Ergänzungsschulen) ist das Thema Alterssicherung aktuell. Sie brauchen wie die Beschäftigten in anderen Branchen eine die gesetzliche Rente ergänzende mischfinanzierte Betriebliche Altersvorsorge aus Arbeitgeberbeitrag und Entgeltumwandlung der Beschäftigten. Verbleibende Lücken beim Alterseinkommen können durch Entgeltumwandlung als arbeitnehmerfinanzierter Betrieblicher Altersvorsorge geschlossen werden. Das ULV / PVW bietet Versorgungskonzepte für mischfinanzierte Lösungen der Betrieblichen Altersvorsorge wie auch für die Entgeltumwandlung. 3. Alterssicherung der Lehrkräfte an Privatschulen als Ersatzschulen speziell Ersatzschulen sind private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen. Sie besitzen eine Institutionsgarantie des Grundgesetzes (Artikel 7 Absatz 4 Satz 2 bis 4 GG), bedürfen der staatlichen Genehmigung und unterliegen den Landesgesetzen. Lehrkräfte an Ersatzschulen sind in einer besonderen Lage: Das Grundgesetz bestimmt, dass ihre wirtschaftliche und rechtliche Stellung genügend gesichert sein muss, und erhebt dieses Sicherungsgebot zugleich zum Vorbehalt für die staatliche Zulassung einer Privatschule als Ersatzschule. Damit heben Lehrer/innen an Ersatzschulen sich deutlich ab von anderen Berufsgruppen im privatrechtlichen Bereich. Zum Sicherungsgebot gehören die Arbeits- und Einkommensbedingungen während des aktiven Schuldienstes und auch die spätere Altersversorgung. Weitergehende Informationen enthält ULV informiert 2/13 (siehe unten). W. Mück / P.Sagert Seite 4 von 7 ULV informiert 1/13
5 Das Versorgungskonzept des ULV / PVW für Lehrer/innen an Ersatzschulen beschreibt das verfassungsrechtliche Sicherungsgebot sowie Lösungsansätze für die verfassungsgemäße Gestaltung der Alterssicherung und deren Umsetzung. Mit dem Lösungsansatz der arbeitsrechtlichen Zusage einer mischfinanzierten, die gesetzliche Rente ergänzenden Betrieblichen Altersvorsorge gemäß Betriebsrentengesetz (BetrAVG) wird das Sicherungsgebot des Grundgesetzes in optimaler Weise erfüllt. Auch mit dem weiteren Lösungsansatz der Versorgungszusage nach beamtenrechtlichen Grundsätzen bei Befreiung der Lehrkraft von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht wird das Sicherungsgebot gewahrt. Diese Versorgungszusage wird ebenfalls als Betriebliche Altersvorsorge (BetrAVG) durchgeführt. Das Versorgungskonzept erklärt die damit verbundenen Probleme und zeigt, dass diese Versorgungszusage heute in der Regel kein realistisches Modell mehr ist. Weitergehende Informationen enthält ULV informiert 3/13 (siehe unten). 4. Das Leistungspaket des ULV / PVW Das ULV Versorgungswerk Privatschulen / PVW unterstützt den Schulträger bei Einrichtung, Pflege und Weiterentwicklung all dieser Varianten der Betrieblichen Altersvorsorge (auch der Versorgungszusage nach beamtenrechtlichen Grundsätzen, bei Darlegung aller Probleme). Dafür bietet es jeweils ausgereifte MusterVersorgungsordnungen (MusterVO). Auf deren Grundlage unterstützt es den Schulträger auch bei der fachlichen Gestaltung der betrieblichen Versorgungsordnung (VO) einschließlich ihrer arbeitsrechtlichen Regelung und betrieblichen Umsetzung mit Information und Beratung der Beschäftigten. Die VO wird um Versorgungsgrundsätze ergänzt. W. Mück / P.Sagert Seite 5 von 7 ULV informiert 1/13
6 5. Das ULV / PVW Das ULV Versorgungswerk für Erziehungs-, Bildungs- und Sozialeinrichtungen Unterstützung Leistung Vorsorge e.v. hat das ULV Versorgungswerk Privatschulen / PVW als Branchenlösung eingerichtet und setzt damit in diesem Bereich seinen Vereinszweck um: Es fördert die betriebliche Sozialpolitik in Privatschulen, vor allem bei der Alterssicherung und sonstigen Vorsorge. Ausgenommen sind die Bereiche Waldorfschulen, Montessorischulen, Freie christliche Schulen, für die spezielle ULV Versorgungswerke zur Verfügung stehen. Damit wird der jeweiligen ideellen Ausrichtung dieser Bereiche Rechnung getragen. Das ULV / PVW erarbeitet Lösungen zur Alterssicherung und sonstigen Vorsorge im Privatschulbereich, setzt sie in Konzepte und Regelungswerke um und unterstützt die Privatschulträger in der Praxis. Dazu bietet das ULV / PVW ein ausgereiftes Musterversorgungswerk mit Musterdokumenten für alle Finanzierungs- und Regelungsformen. Für das ULV / PVW gilt die Richtlinie des Vorstandes über die Einrichtung des ULV Versorgungswerk Privatschulen / PVW vom 23. April / 19. August In diesem Rahmen kümmert sich der Fachvorstand des PVW eigenständig um den inhaltlichfachlichen Auftrag und um die Verwaltung des PVW. Dabei kann der Fachvorstand in inhaltlich-fachlichen Fragen von einem Fachbeirat beraten und unterstützt werden. Zur Teilnahme am ULV / PVW begründet die Privatschule eine beitragsfreie Korrespondierende Mitgliedschaft bei ULV e.v. (Versorgungswerk Privatschulen / PVW). 6. Weitergehende Informationen: W. Mück / P.Sagert Seite 6 von 7 ULV informiert 1/13
7 ULV informiert 2/13 Sicherung der wirtschaftlichen Stellung der Lehrerinnen und Lehrer an Privatschulen als Ersatzschulen Gewährleistung einer zusätzlichen Betrieblichen Altersvorsorge ULV informiert 3/13 Sicherung der wirtschaftlichen und rechtlichen Stellung der Lehrerinnen und Lehrer an Privatschulen als Ersatzschulen Mögliche Probleme bei einer Versorgungszusage nach beamtenrechtlichen Grundsätzen ULV informier 4/13 Aktualität einer zusätzlichen Alterssicherung Lebensstandardsicherung durch Betriebliche Altersvorsorge Verfasser Willi Mück, Peter Sagert Redaktion Monika Schelenz, Hermann Schmid Verantwortlich Willi Mück ULV Versorgungswerk Privatschulen / PVW - eine Einrichtung des ULV Versorgungswerk für Erziehungs-, Bildungs- und Sozialeinrichtungen - Unterstützung Leistung Vorsorge e.v. Industriestraße 24, Stuttgart; Fax: info@ulv-ev.de Amtsgericht Stuttgart Vereinsregister Nr Finanzamt Stuttgart Körperschaften, AZ: SG: IV/43 Geschäftsführender Vorstand ULV e.v. (ges. Vertreter 26 BGB) Lutz Zobel, Willi Mück, Peter Sagert W. Mück / P.Sagert Seite 7 von 7 ULV informiert 1/13
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