Willkommen Informationsveranstaltung für Outgoing-Studierende 2015/16 Vorbereitet und durchgeführt von: Ingrid Hahn-Eisenhardt Erasmus-Koordinatorin Simone Brücher Assistenz der Erasmus-Koordination Alisa O Rourke Beauftragte für Mobilitätsstipendien Erasmus Adrian Bieniec Beratung Studium und Praktikum im Ausland 20.07.2015 Hochschule Augsburg, International Office 1
Gliederung Gliederung 1. Erasmus+ kurze Übersicht 2. Teilnehmende Länder 3. Teilnahmevoraussetzungen und Förderkriterien 4. Der Mobilitätszuschuss für Studierende der Hochschule Augsburg 2015/16 5. Sonderförderungen 6. Unterlagen und Termine 7. Zwei Datenportale 8. (OLS) Online Language Support 9. Rechte und Pflichten 10. Die nächsten Schritte 11. Ausfüllen Grant Agreement 20.07.2015 Hochschule Augsburg, International Office 2
Übersicht Erasmus+ Erasmus+ Laufzeit: 2014 2020/21 Leitaktion 1: Mobilität von Einzelpersonen (Studierende, Lehrende) Leitaktion 2: EU-Partnerschaften mit Drittländern (Innovationsförderung) Leitaktion 3: Politische Unterstützung, Reformen, Wissensallianzen Ziele: Förderung der sprachlichen und kulturellen Kompetenzen, Beschäftigungsfähigkeit und Integration Die weiteren Informationen hier beziehen sich auf Leitaktion 1: Studierendenmobilität Studium (SMS) Studierendenmobilität Praktikum (SMP) Siehe auch Website International Office Erasmus+ Formulare siehe Website International Office Formularcenter 20.07.2015 Hochschule Augsburg, International Office 3
Teilnehmende Länder Teilnahmeberechtigte Länder sind EU-Mitgliedsstaaten und Programmländer: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, *(Deutschland) Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänen, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern *Mobilitäten innerhalb Deutschlands können nicht gefördert werden! Die Schweiz ist seit 2014/15 kein teilnehmendes Land mehr! 20.07.2015 Hochschule Augsburg, International Office 4
Teilnahmevoraussetzungen und Förderbedingungen Voraussetzungen für die Teilnahme: Immatrikulation an der Hochschule Augsburg Termingerechte Bewerbung, Auswahl durch die Fakultät und Aufnahmebestätigung der Gasthochschule / Firma Aufenthaltsdauer mindestens 3 Monate (SMS) Aufenthaltsdauer mindestens 2 Monate (SMP) Maximale Förderdauer 12 Monate pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) SMS und SMP kombinierbar 20.07.2015 Hochschule Augsburg, International Office 5
Mobilitätszuschuss 2014/15 Garantierte Fördermonate und Fördersätze nach Ländergruppen (= vorgeschriebene Mindestaufenthaltsdauer + 1 Monat Stand: 26.06.2015) Ländergruppe 1 Dänemark, Finnland Frankreich, Irland Italien, Liechtenstein Norwegen, Österreich, Schweden, Vereinigtes Königreich SMS Maximale garantierte Förderdauer 4 Monate 300 Euro / Monat = 10 Euro / Tag SMP Maximale garantierte Förderdauer 3 Monate 300 + 120 Euro / Monat = 14 Euro / Tag Ländergruppe 2 Belgien, (Deutschland) Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal Slowenien, Spanien Tschechische Republik, Türkei Zypern Maximale garantierte Förderdauer 4 Monate 240 Euro / Monat = 8 Euro / Tag Maximale garantierte Förderdauer 3 Monate 240 + 120 Euro / Monat = 12 Euro / Tag Ländergruppe 3 Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen Malta, Mazedonien Polen, Rumänien Slowakei, Ungarn Maximale garantierte Förderdauer 4 Monate 180 Euro/ Monat = 6 Euro / Tag Maximale garantierte Förderdauer 3 Monate 180 + 120 Euro / Monat = 10 Euro / Tag 20.07.2015 Hochschule Augsburg, International Office 6
Mobilitätszuschuss Beispiel für die Berechnung des Mobilitätsstipendiums Beispiel (SMS): Aufenthalt 3 Monate und 27 Tage in Schweden (Ländergruppe 1) Erste Auszahlung: 900 Euro (= 3 Monate à 300 Euro) Tagessatz = 10 Euro Zweite Auszahlung: 270 Euro (= 27 x 10) Gesamtförderung: 1.170 Euro Die Endabrechnung erfolgt taggenau - nach Vorliegen der Abschlussunterlagen mit Nachweis der tatsächlichen Aufenthaltsdauer (Confirmation of Stay) Ein Monat entspricht exakt 30 Tagen (Vorgabe). Aufenthalte > 4 Monate (SMP >3 Monate) unterliegen dem Zero-Grant-Prinzip, sofern zu einem späteren Zeitpunkt keine weiteren Mittel zur Verfügung stehen. 20.07.2015 Hochschule Augsburg, International Office 7
Sonderförderungen 1. Für Studierende mit Behinderung (Grad der Behinderung mindestens 50%) a) pauschaliert (= maximaler Fördersatz der jeweiligen Ländergruppe) b) über eigenen personenbezogenen Antrag der Hochschule beim DAAD 2. Studierende mit Kind, die mit ihrem Kind ins Ausland gehen, erhalten auf Basis festgelegter Monats-Pauschalen zusätzlich für Ein Kind: 125 Euro Zwei Kinder: 175 Euro Drei Kinder oder mehr: 200 Euro Bis zur maximalen Obergrenze des jeweiligen Ländergruppenhöchstsatzes Die Anträge müssen spätestens 2 Monate vor Ausreise im International Office vorliegen und werden nach Verfügbarkeit der Mittel gewährt. Ansprechparterin: Alisa O Rourke (alisa.orourke@hs-augsburg.de) 20.07.2015 Hochschule Augsburg, International Office 8
Unterlagen und Termine Vor der Mobilität Letter of Acceptance der Gasthochschule (Portal IO) Learning Agreement (Teil 1 Kurswahl) - für Start WS 15/16 (Portal IO) Original unterschriebenes Grant Agreement (Ausfüllen erfolgt im Rahmen der Veranstaltung) Während der Mobilität - Learning Agreement (Teil 2) Changes 4-7 Wochen nach Antritt der Mobilität (Portal IO) - Meldung anderer Änderungen des Aufenthalts an das International Office (Mail) - Verlängerungsanträge spätestens 1 Monat vor Ende der geplanten Mobilität (Portal IO) Nach der Mobilität (spätestens 30 Tage nach dem Aufenthalt) - Learning Agreement (Teil 3 erbrachte Leistungen) - Confirmation of Stay (bestätigte genaue Aufenthaltsdauer, Unterschrift Gasthochschule) - Transcript of Records der Gasthochschule - Bericht im Mobility Tool der EU ( Erasmus+ individual participant report request erfolgt automatisch per Mail von der EU) - Teilnahme am Sprachtest (Online, automatische Aufforderung per Mail von der EU) - Antrag auf Anerkennung stellen 20.07.2015 Hochschule Augsburg, International Office 9
Workflow 20.07.2015 Hochschule Augsburg, International Office 10
Datenportale Zwei unterschiedliche Datenportale Hochschulintern Mobility Online Bewerbungs- und Mobilitätsdatenportal des International Office (Portal IO) Eingabe der mobilitätsrelevanten persönlichen Daten Hochladen der Pflichtdokumente Zugangsdaten mit ins Ausland nehmen! EU-Kommission Mobility Tool Gesamteuropäisches Portal der EU-Kommission (Portal EU) Aufforderung zur Teilnahme an Online-Sprachtests vor und nach der Mobilität Aufforderung zur Einreichung des Berichts = Erasmus+ individual participant report request 20.07.2015 Hochschule Augsburg, International Office 11
Online Language Support (OLS) Sprachtests und Sprachkurse Die OLS-Angebote wollen den fremdsprachlichen Gewinn von Auslandsaufenthalten unterstützen. Das kostenlose Angebot für die Studierenden dient vorrangig der Selbstevaluation. 1. Der Online Sprachtest ist für alle Teilnehmer vor und nach der Mobilität verpflichtend. 2. Ferner stehen nach dem Sprachtest Online Sprachkurse für die fünf großen Sprachen (DE, EN, FR, ES, IT zur Verfügung. Dafür erhält die Hochschule Teilnehmer-Lizenzen Siehe http://erasmusplusols.eu/ Ansprechpartnerin: Alisa O Rourke alisa.orourke@hs-augsburg.de 20.07.2015 Hochschule Augsburg, International Office 12
Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten gemäß der ausgehändigten Student Charter Rechte - Unterzeichnetes Learning Agreement (Sicherung der Anerkennung nach der Rückkehr!) - Keine Studiengebühren an der Gasthochschule und - freier Zugang zu Hochschuleinrichtungen (Bibliothek, Labore) - Erhalt von Leistungsnachweisen - Anerkennung der erbrachen akademischen Leistungen aus dem Ausland - Mobilitätszuschuss aus Erasmus-Mitteln möglich Pflichten - Einhalten der Vereinbarungen im Grant Agreement - Schriftliche Information der Heimathochschule bei Abweichungen - Einhalten von Terminen - Abgabe/Hochladen aller nötigen Unterlagen Bei Nichterfüllung der vereinbarten Verpflichtungen muss der Mobilitätszuschuss teilweise oder ganz zurückbezahlt werden! 20.07.2015 Hochschule Augsburg, International Office 13
Nächste Schritte 1. Hochschule erhält Erasmus-Mittel 2. Ihre Dokumente sind vollständig: Learning Agreement Letter of Acceptance der Gasthochschule Original unterschriebenes Grant Agreement Auszahlung des Mobilitätszuschusses (3 Monate für Studium, 2 Monate für Praktikum) vor Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes Nach Abschluss der Mobilität und dem unaufgeforderten Einreichen/Hochladen aller geforderten Dokumente Auszahlung der restlichen vereinbarten Zuwendung (falls zutreffend). Ansprechpartnerin: Alisa O Rourke alisa.orourke@hs-augsburg.de 20.07.2015 Hochschule Augsburg, International Office 14
Nächste Schritte Nicht vergessen Auslands-Bafög beantragen (eine nachträgliche Bewilligung ist ausgeschlossen!) Hinweis: Der Mobilitätszuschuss Erasmus wird erst ab einer Höhe von über 300 Euro monatlich angerechnet. Ggf. Urlaubssemester beantragen (nicht bei Pflichtpraktika und Pflicht-Auslandsphasen) Nicht-EU Staatsangehörige: Visum beantragen! Ausländerbehörde kontaktieren! 20.07.2015 Hochschule Augsburg, International Office 15
Bevor es gleich weitergeht Kurze Pause Danke fürs Zuhören Haben Sie noch Fragen? Gleich geht es weiter mit dem Grant Agreement 20.07.2015 Hochschule Augsburg, International Office 16
Grant Agreement Grant Agreement = Verbindliche Bestätigung des Mobilitätszuschusses Original Unterschriften (Studierender + Hochschule) erforderlich Enthält persönlichen Daten (Studium, Adresse, Bankverbindung ) Fördersumme, Rechte und Pflichten (Studierender + Hochschule) Vorschlag Gemeinsames Ausfüllen hier Unterschrift im Anschluss hier Fragen hier 20.07.2015 Hochschule Augsburg, International Office 17
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Grant Agreement 20.07.2015 Hochschule Augsburg, International Office 19
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Danke für Ihre Kooperation Jetzt haben Sie s geschafft! Viel Spaß und Erfolg bei Ihrem Auslandsaufenthalt! 20.07.2015 Hochschule Augsburg, International Office 27