Herzlich willkommen! Vom Wohntraum zum Wohnraum! Themen & Referenten Cleverhaus Der Traum vom Haus wird Wirklichkeit! Leistungsangebot Raiffeisen Lagerhaus beim Hausbau Leopold Stremnitzer Standortleiter Raiffeisen Lagerhaus Tipps für Kauf und Verkauf von Immobilien Ing. Mag. (FH) Peter Weinberger Geschäftsführer Raiffeisen Immobilien Vermittlung Energieausweis Überblick NÖ Wohnbauförderung und NÖ Eigenheimsanierung Ausgewählte Finanzierungsmöglichkeiten zur Erfüllung Ihres Wohntraums Alfred Brodesser WohnTraumBerater
ENERGIEAUSWEIS
Was ist ein Energieausweis? Typenschein des Hauses Kennwerte des Hauses enthalten wie z.b.: Heizwärmeenergieverbrauch, Energiekennzahl Wichtigster Wert im Energieausweis ist die Energiekennzahl (=spezifischer Heizwärmebedarf) muss von befugten und qualifizierten Person ausgestellt werden (z.b. EVN) Gültigkeitsdauer: 10 Jahre Wer benötigt einen Energieausweis? bei neuen Gebäuden, umfassender Sanierung, Zu- und Umbauten zur Bauverhandlung bei Verkauf, Verpachtung oder Vermietung von Häusern, Wohnungen, Büros oder Betriebsobjekten Alfred Brodesser
Wichtige Begriffe: Spezifischer Heizwärmebedarf HWB (Energiekennzahl) Vergleichswert um die thermische Qualität der Gebäudehülle zu beschreiben Angabe in kwh/m² (Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr) sagt aus, wie viel Energie das Haus pro m² Fläche im Jahr für die Raumwärme benötigen würde, wenn es am Referenzstandort stehen würde wird in einer farbigen Skala in der entsprechenden Kategorie abgedruckt je niedriger, desto besser Kompaktheit A/V Verhältnis Hüllfläche des beheizten Gebäudekörpers dividiert durch Bruttovolumen. Es ist ein Wert der für einige Rechengänge benötigt wird. Weiters beziehen sich auf die Kompaktheit die Anforderungen an die Energiekennzahl - je kompakter das Gebäude umso kleiner muss die Energiekennzahl sein (zb bei Wohnbauförderungen). Alfred Brodesser
Abbildung ENERGIEAUSWEIS Alfred Brodesser
Energieklasse je nach Energiekennzahl Einflüsse: Standort (Hügel, Senke) Ausrichtung (Himmelsausrichtung) Raumanordnung (Wohn=Süden, ) Baumaterial, Dämmung Alfred Brodesser
Energiegewinne: Sonne, Wärmequellen, Personen,. Energieverluste: undichte Fenster, Kältebrücken, alte Geräte, Einsparmöglichkeiten: Alfred Brodesser
NÖ WOHNBAUFÖRDERUNG EIGENHEIMERRICHTUNG
Voraussetzungen Objekt Heizung Einbau einer innovativen klimarelevanten Heizung Heizung mit biogenen Brennstoffen kombiniert mit Solar- oder Photovoltaikanlage monovalente Wärmepumpen kombiniert mit Solar- oder Photovoltaikanlage Anschluss an Fernwärme
Voraussetzungen Objekt Heizung Ausnahmen von der Solarpflicht bei Biomasse und Wärmepumpe Solar- bzw. Photovoltaikanlage ist NICHT erforderlich: Dachausrichtung (nicht Südost bis Südwest) Dachneigung ( 25 Grad) Größe (unter 4 m²) Verschattungselemente in der Umgebung Baufortschritt (z.b. Wände schon verputzt) Wohnraumlüftungskompaktgerät mit Wärmerückgewinnung und Warmwasseraufbereitung
Voraussetzungen Grundeigentümer bzw. Wohnungsbenützer Staatsbürgerschaft Grundeigentümer mindestens die Hälfte der Liegenschaft Österreicher Gleichgestellte (z.b. EWR-Bürger) Naheverhältnis direkte Verwandte Hauptwohnsitz Wohnungsbenützer bei Ehegatten bzw. Partnerschaften beide!
Voraussetzungen Grundeigentümer bzw. Wohnungsbenützer Einkommen Wohnungsbenützer Einkommensgrenzen müssen eingehalten werden Vorjahreseinkommen 1 Person 35.000,-- 2 Personen 55.000,-- jede weitere Person + 7.000,-- bei Überschreitung mit Vorjahr Ø letzte 3 Jahre bei Überschreitung mit 3-Jahres-Durchschnitt bis 10 % minus 20 % bis 20 % minus 50 % Familienförderung wird nicht reduziert!
Förderungshöhe Objekt Punkte auf Basis Energieausweis Punkte auf Basis Nachhaltigkeit Bonus Lagequalität 1 Punkt = 300,- Landesdarlehen, max. 100 Punkte möglich Wohnungsbenützer Familienförderung Kinder Jungfamilie Behinderte NÖ Arbeitnehmer
Förderungshöhe Objekt Punkte auf Basis Energieausweis Eigenheime Eigenheim EKZ in kwh/m²a A/V Verhältnis 0,80 0,75 0,70 0,65 0,60 0,55 0,50 0,45 0,40 0,35 0,30 0,25 0,20 36 35 34 32 31 30 28 27 25 24 23 21 20 60 Punkte 15 14 14 13 13 12 12 11 11 -- -- -- -- 80 Punkte 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 Passivhaus A/V Verhältnis > 0,80 = 0,80
Förderungshöhe Objekt Punkte auf Basis Nachhaltigkeit Punkte - Heizung mit fester Biomasse* - monovalente Wärmepumpe* - Anschluss an Fernwärme (aus fester Biomasse oder 20 Kraftwärmekoppelung) * kombiniert mit einer Solaranlage (mind. 4 m²) oder einer Photovoltaikanlage (mind. 2 kwp) kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung 10 Solaranlage (mind. 4 m²) oder 10 Wohnraumlüftungskompaktgerät für Warmwasser Solaranlage für Warmwasser und Zusatzheizung (mind. 12 15 m²) Wärmepumpe für Warmwasser mit Photovoltaikanlage (mind. 2 10 kwp) Photovoltaikanlage (mind. 2 kwp) 20
Förderungshöhe Objekt Punkte auf Basis Nachhaltigkeit Punkte Barrierefreiheit 10 ökologische Baustoffe bis zu 15 Sicherheitspaket 5 begrüntes Dach bis zu 5 Garten-, Freiraumgestaltung 3 Beratung, Berechnung Energieausweis 1
Förderungshöhe Objekt Bonus Lagequalität 4.500,-- Zentrumszone Bauland Kerngebiet geschlossene Bauweise 1.500,-- Doppelwohnhaus, Reihenhaus gekuppelte Bauweise
Förderungshöhe Wohnungsbenützer Familienförderung Kinder (Bezug Familienbeihilfe) 1. Kind 8.000,-- 2. Kind 10.000,-- 3. Kind und jedes weitere 12.000,-- Jungfamilie (ein Partner unter 35, mind. 1 Kind) 4.000,-- Erhöhungsbeiträge bei Behinderung oder 2. Wohneinheit möglich
Förderungshöhe Passivhausförderung Energiekennzahl Referenzklima 10 Pauschalbetrag von 40.000,-- + ev. Förderung für Lagequalität bis zu 4.500,-- + ev. Zuschlag für 2. Wohneinheit + ev. Förderung für Photovoltaikanlage 6.000,-- Beantragung vor Baubeginn Einkommensgrenzen werden nur überprüft, wenn auch Familienförderung beantragt wird
Landesdarlehen Konditionen Darlehensgeber Land NÖ Darlehenslaufzeit 27,5 Jahre Darlehensverzinsung 1 % Sicherstellung grundbücherlich
Landesdarlehen Auszahlung nach Baufortschritt Keller mit Decke 30 % Rohbau mit Dach 60 % Endabrechnung 10 % Passivhaus Keller mit Decke 30 % Rohbau mit Dach 40 % genehmigte Endabrechnung30 %
Landesdarlehen Rückzahlung halbjährlich, 1. April und 1. Oktober erstmals: übernächster Termin nach Auszahlung Rohbau mit Dach beginnend mit jährlich 2 % alle 5 Jahre um 1 % steigend
Beispiel Punkte Objektförderung EKZ 25, A/V 0,72 60 Punkte Pelletsheizung 20 Punkte Solaranlage für Warmwasser 10 Punkte Gartengestaltung 3 Punkte Berechnung EAW Landesdarlehen _1 Punkt_ 94 Punkte x 300,--= 28.200,-- 1 Kind 8.000,-- Jungfamilienförderung 4.000,-- Arbeitnehmerförderung 2.500,-- GESAMTDARLEHENSHÖHE: 42.700,-- Monatliche Rückzahlung 71,17
NÖ EIGENHEIMSANIERUNG
Voraussetzungen Sanierungsmaßnahmen Förderbare Sanierungsmaßnahmen nur mit Energieausweis! Dämmung der Gebäudehülle (Fenster, Eingangstür, VWS- Fassade, Isolierung der obersten Geschoßdecke/Dachschräge/Kellerdecke/Fußböden) Heizung mit Biomasse, Wärmepumpe, Fernwärme Solar- und Photovoltaikanlagen, Wärmepumpe für Warmwasser Wohnraumlüftungsanlage Dachsanierung (Dachdecker, Zimmerer, Spengler) Fassaden-/Fenstersanierung (nur Denkmalschutz oder historische Gebäude) Sicherheitseinrichtungen Schaffung von bis zu 2 neuen Wohneinheiten in einem bestehenden Gebäude
Voraussetzungen Sanierungsmaßnahmen Förderbare Sanierungsmaßnahmen ohne EAW möglich Trockenlegung Barrierefreiheit, behindertengerechte Maßnahmen Instandsetzungsarbeiten nach Hochwässern Präventivmaßnahmen für den Hochwasserschutz
Voraussetzungen Objekt Baubewilligung vor mindestens 20 Jahren erteilt Trockenlegung Dachsanierung (Dachdecker, Zimmerer, Spengler) Fassaden- und Fenstersanierung bei denkmalgeschützten und historischen Gebäuden Barrierefreiheit Schaffung von bis zu 2 Wohneinheiten alle anderen Sanierungsmaßnahmen Baubewilligung unter 20 Jahren möglich Benützungsbewilligung muss vorliegen
Voraussetzungen Förderungswerber Eigentümer oder Benützer Wohnungsbenützer Hauptwohnsitz nach Fertigstellung (bei Partnerschaften beide!) Wohnnutzfläche keine Begrenzung Förderung für max. 130 m² pro Wohneinheit
Voraussetzungen Einreichung/Endabrechnung Einreichung Vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen Endabrechnung Saldierte Originalrechnungen (Materialrechnungen möglich) Meldebestätigung Hauptwohnsitz Wohnungsbenützer
Förderung Anerkannte Sanierungskosten max. 500,-- pro m² Nutzfläche max. 130 m² pro Wohneinheit + ev. Ankaufsförderung (bis 20.000,--) Zuschuss Land NÖ 3 % der Förderungsbasis pro Jahr laufender Zuschuss auf 10 Jahre geförderte Ausleihung bis zu 100 % der anerkannten Sanierungskosten oder Raiffeisen Bausparkasse Laufzeit mindestens 10 Jahre Verzinsung: 6-Monats-Euribor + 2 %
Berechnung Förderbasis Höhe Förderungsbasis abhängig vom Punktesystem mehr als 100 Punkte möglich für behindertengerechte Maßnahmen 100 Punkte 1 Punkt = 1 % Förderungsbasis Punkte auf Basis Energieausweis Basissanierung Bonussanierung (thermische Sanierung) Punkte auf Basis Nachhaltigkeit Haustechnik Denkmalschutz Ankaufsförderung nur bei Bonussanierung wenn bei Einreichung Ankauf nicht länger als 3 Jahre zurück
Berechnung Förderbasis Punkte auf Basis Energieausweis bei Erreichen einer Verbesserung am tatsächlichen Standort von < 40 % 25 Punkte Basissanierung oder 40 % 60 % 80 % 55 Punkte 70 Punkte 90 Punkte Bonussanierung (Ankaufsförderung möglich) Punkte auf Basis Energieausweis bei Erreichen einer Energiekennzahl bezogen auf das Referenzklima die Punkteanzahl ergibt sich aufgrund des A/V-Verhältnisses EKZ in kwh/m²a A/V Verhältnis 0,80 0,75 0,70 0,65 0,60 0,55 0,50 0,45 0,40 0,35 0,30 0,25 0,20 60 58 56 53 51 49 47 44 42 40 38 36 33 70 Punkte 40 39 37 36 34 33 31 30 28 27 25 24 22 90 Punkte 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 10 130 Punkte
Berechnung Förderbasis Punkte auf Basis Nachhaltigkeit Punkte - Heizung mit fester Biomasse* - monovalente Wärmepumpe* - Anschluss an Fernwärme (aus fester Biomasse oder 20 Kraftwärmekoppelung) * kombiniert mit einer Solaranlage (mind. 4 m²) oder einer Photovoltaikanlage (mind. 2 kwp) kontrollierte Wohnraumlüftung mit 10 Wärmerückgewinnung Solaranlage (mind. 4 m²) oder 10 Wohnraumlüftungskompaktgerät für Warmwasser Solaranlage für Warmwasser und Zusatzheizung (mind. 12 15 m²) Wärmepumpe für Warmwasser mit Photovoltaikanlage (mind. 2 10 kwp) Photovoltaikanlage 20
Berechnung Förderbasis Punkte auf Basis Nachhaltigkeit Punkte Barrierefreiheit 10 ökologische Baustoffe bis zu 15 Sicherheitspaket 3 begrüntes Dach bis zu 4 Beratung, Berechnung 1 Erstellung Gesamtkonzept 1 Denkmalschutz 35
Berechnung Förderbasis Einzelbauteilsanierung Folgende Werte müssen erreicht werden: Fenster bei Tausch des gesamten Elements Fensterglas Außenwand oberste Geschoßdecke Kellerdecke, Fußboden gegen Erdreich 1,35 W/(m²K) 1,10 W/(m²K) 0,25 W/(m²K) 0,20 W/(m²K) 0,35 W/(m²K)
Beispiel 1 Punkte Einbau Pelletsheizung Basissanierung (keine Senkung der EKZ) 25 Pelletsheizung 20 Solaranlage 10 Berechnung EAW 1 56 Kosten 20.000,-- Wohnfläche 120 m² förderbare Sanierungskosten 20.000,-- Förderungsbasis: 20.000,-- * 56 Pkt. = 11.200,-- Höhe der Ausleihung (förderungsoptimiert) 11.200,--
Beispiel 1 Rückzahlung Ausleihung (10 Jahre Laufzeit) 11.200,-- jährliche Rückzahlung 1.264,-- - Objektförderung 3 % 336,-- jährliche Nettorückzahlung 928,-- halbjährliche Nettorückzahlung 464,-- monatliche Nettorückzahlung 77,-- Gesamtrückzahlung 9.280,--
Beispiel 2 Punkte Thermische Sanierung (Fenster, VWS-Fassade, Isolierung ob. Geschoßdecke und Kellerdecke) Bonussanierung 70 Heizung mit Wärmepumpe 20 Photovoltaikanlage 20 ökologische Baustoffe 9 Berechnung EAW 1 120 Kosten ca. 100.000,-- Wohnfläche 128 m² Ankaufsförderung 20.000,--
Beispiel 2 förderbare Sanierungskosten: (= nachzuweisender Rechnungsbetrag) 128 m² * 500,-- = 64.000,00 Förderungsbasis: 64.000,-- * 120 Pkt. = 76.800,00 + Ankauf 20.000,00 96.800,00 Höhe der Ausleihung (förderungsoptimiert) förderbare Sanierungskosten 64.000,00 + Ankauf 20.000,00 84.000,00
Beispiel 2 Rückzahlung Ausleihung (10 Jahre Laufzeit) 84.000,-- jährliche Rückzahlung 9.480,-- - Objektförderung 3 % v. 96.800,-- 2.904,-- jährliche Nettorückzahlung 6.576,-- halbjährliche Nettorückzahlung 3.288,-- monatliche Nettorückzahlung 548,-- Gesamtrückzahlung 65.760,--
WOHNZUSCHUSS bei Eigenheimerrichtung / Eigenheimsanierung Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Minderung des monatlichen Wohnungsaufwandes möglich
ZUSCHUSS SICHERES WOHNEN Förderung für Sicherheitseinrichtungen Einbau von Alarmanlagen mit/ohne Videoüberwachung, Wohnungseingangstüren Eigenheime bzw. Wohnungen in Mehrfamilienhäusern Einreichung spätestens 6 Monate nach Einbau nicht rückzahlbarer Zuschuss max. 30 % der Kosten befristet bis 31.12.2015
Förderung für Sicherheitseinrichtungen Zuschusshöhe Eigenheime Alarmanlagen nach VSÖ-/VDS-Richtlinien 1.000,-- mit Videoüberwachung + 1.500,-- bis zu 2.500,-- Wohnungen in Mehrfamilienhäusern Sicherheitseingangstüren 1.000,-- Widerstandsklasse mind. 3 Alarmanlagen nach VSÖ-/VDS-Richtlinien 1.000,-- mit Videoüberwachung + 1.500,-- bis zu 3.500,--
Unsere Leistungen Finanzierung Ob Bausparfinanzierung oder Wohnbaukredit - wir erarbeiten ein auf Ihre Wünsche abgestimmtes Finanzierungskonzept. Förderung Oft weiß man nicht, was, wie, warum und von wem gefördert wird nutzen Sie unser Förderungs-Know-How. Wir erledigen vom Antrag bis zur Einreichung alle Formalitäten für Sie. Immobiliensuche Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Immobiliensuche - profitieren Sie von unseren kompetenten Kooperationspartnern aus der Region. Versicherung Für Sie persönlich und Ihr neues Zuhause bieten wir Ihnen den optimalen Versicherungsschutz.
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