Richtsatzblatt. Caritas der Diözese Graz-Seckau www.caritas-steiermark.at



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Transkript:

Richtsatzblatt Bedarfsorientierte Mindestsicherung... 2 Sozialhilfe... 3 Behindertenhilfe... 3 Pensionen... 3 Pflegegeld... 3 Familienhospiz-Karenz... 3 Beihilfen für Familien... 4 Gebührenbefreiungen... 4 geringfügige Beschäftigung... 5 Existenzminimum... 5 ArbeitnehmerInnen-Veranlagung... 5 Beratungsstellen... 5-6 wichtige Unterstützungsfonds... 7 Förderungen, Beihilfen des Landes Stmk.... 7 informative Internetadressen... 7 Welche Stelle ist zuständig für... 8 Caritas der Diözese Graz-Seckau www.caritas-steiermark.at

Bedarfsorientierte Mindestsicherung 2015 Mindeststandards zur Deckung des Lebensunterhaltes: 1. Alleinstehende / Alleinerziehende... 827,82 (Grundbetrag) 2. Volljährige, die mit einer anderen volljährigen Person in einem Haushalt leben, erhalten a) pro Person... 620,87 (75% des Grundbetrages) b) ab der 3. Person... 413,91 (50% d. G.) 3. für Minderjährige mit Anspruch auf FBH a) 1. bis 4. Kind... 157,29 (19% d. G.) b) ab dem 5. Kind... 190,40 (23% d. G.) Diese Mindeststandards gebühren zwölf Mal pro Jahr. Minderjährigen Personen gebührt in den Monaten März, Juni, September und Dezember zusätzlich eine Sonderzahlung von 50 Prozent des jeweiligen Mindeststandards. Im jeweiligen Mindeststandard ist bereits ein Grundbetrag zur Deckung des Wohnbedarfes (Miete, Betriebskosten, Strom- und Heizungskosten) im Ausmaß von 25 Prozent enthalten. Der übersteigende Wohnbedarf kann bis zum jeweils höchstzulässigen Wohnungsaufwand (s. Tabelle) ersetzt werden. Höchstzulässiger Wohnungsaufwand Der höchstzulässige Wohnungsaufwand (in Euro) wird entsprechend der Anzahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen für die einzelnen politischen Bezirke festgesetzt (siehe Tabelle unten). Nicht als Einkommen zählen: Familienbeihilfe Pflegegeld für die PG-beziehende Person Für die im Haushalt lebende Person, die die Pflegeleistungen erbringt, besteht ein Freibetrag bis zur Pflegegeld Stufe 3 ( 442,90) Die Wohnbeihilfe wird als Einkommen angerechnet. Bei Aufenthalt in einer stationären Einrichtung (Krankenhaus, Kur etc.) über zwei Wochen gebühren 37,5 Prozent des Mindeststandards. BezieherInnen der Mindestsicherung werden in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Sie erhalten die E-Card sowie die Rezeptgebührenbefreiung. Schriftlicher Antrag: Sozialamt der Stadt Graz / Gemeindeamt (BH) / Land Stmk. A11 - Soziales Beratung zu Fragen der Mindestsicherung: siehe Caritas Rechtliche Sozialberatung Politische Bezirke HaushaltsgröSSe = Personenhaushalt (1-7-PH) 1-PH 2-PH 3-PH 4-PH 5-PH 6-PH ab 7-PH Bruck - Mürzzuschlag 347,18 464,38 530,72 597,06 663,40 729,74 796,08 Deutschlandsberg 331,70 442,71 505,95 569,20 632,44 695,68 758,93 Graz - Stadt 398,78 543,84 621,54 699,23 776,92 854,61 932,30 Graz - Umgebung 367,82 493,28 563,74 634,21 704,68 775,15 845,62 Hartberg - Fürstenfeld 409,10 551,07 629,79 708,52 787,24 865,96 944,69 Leibnitz 331,70 435,48 497,70 559,91 622,12 684,33 746,54 Leoben 300,74 421,04 481,18 541,33 601,48 661,63 721,78 Liezen 362,66 493,28 563,74 634,21 704,68 775,15 845,62 Murau 249,14 327,12 373,86 420,59 467,32 514,05 560,78 Murtal 280,10 363,24 415,14 467,03 518,92 570,81 622,70 Südoststeiermark 367,82 486,05 555,49 624,92 694,36 763,80 833,23 Voitsberg 295,58 384,92 439,90 494,89 549,88 604,87 659,86 Weiz 424,58 522,17 596,77 671,36 745,96 820,56 895,15 Sozialhilfe 2015 Sozialhilferichtsätze für Lebensbedarf Alleinstehende:... 579,00 Hauptunterstützte oder Unterstützte in Haushaltsgemeinschaft:... 528,00 Mitunterstützte, für die FBH bezogen wird:... 184,00 Mitunterstützte in Haushaltsgemeinschaft mit Hauptunterstützten:... 353,00 Erhöhung des Richtsatzes für alleinstehend Unterstützte und Hauptunterstützte in den ersten 6 Monaten der Gewährung um... 8,00. Im Februar und August 2015 erhalten alleinstehend Unterstützte und Hauptunterstützte... 51,00 zur Abdeckung von Energiekosten. Keine Sonderzahlung! Hilfe in besonderen Lebenslagen kann gem. 15 Sozialhilfegesetz Menschen in besonderen Notsituationen gewährt werden. Antrag: Sozialamt der Stadt Graz / Gemeindeamt (BH) Behindertenhilfe 2015 Behindertenhilferichtsätze Lebensbedarf Alleinstehende:... 613,00 Alleinstehende (volljährig), die FBH beziehen:... 448,00 Hauptunterstützte oder Unterstützte in Haushaltsgemeinschaft:... 559,00 Hauptunterstützte oder Unterstützte, die selbst FBH beziehen:... 393,00 Mitunterstützte in Haushaltsgemeinschaft mit Hauptunterstützten:... 373,00 Mitunterstützte, für die FBH bezogen wird:... 244,00 Im Februar und August 2015 erhalten alleinstehend Unterstützte und Hauptunterstützte 53,00 zur Abdeckung von Energiekosten. Wohnungsaufwand:... 275,00 Pensionen 2015 Mindestpension brutto netto Alleinstehende:... 872,31 827,82 Ehepaare bzw. eingetragene PartnerInnen im HH:... 1.307,89 1.241,19 Erhöhung der Ausgleichszulage pro Kind:... 134,59 127,73 Halbwaisen(mindest)pension bis 24 Jahre:... 320,84 über 24 Jahre:... 570,14 Vollwaisen(mindest)pension bis 24 Jahre:... 481,75 über 24 Jahre:... 872,31 Sonderzahlungen im April und Oktober 2015 Pflegegeld Anspruchsberechtigt sind Personen ab dem 4. Lebensjahr (in besonderen Härtefällen auch früher), die einen Pflege-/Betreuungsbedarf durch eine Krankheit oder Behinderung ärztlich begutachtet nachweisen. Das Pflegegeld wird in 7 Stufen gewährt: Stufe 1 (Pflegebedarf mehr als 65h monatlich)... 154,20 Stufe 2 (mehr als 95h monatlich)... 284,30 Stufe 3 (mehr als 120h monatlich).. 442,90 Stufe 4 (mehr als 160h monatlich).. 664,30 Stufe 5 (mehr als 180h monatlich).. 902,30 Stufe 6 (wie 5, Pflegebedarf ist zeitlich nicht koordinierbar, Nacht)... 1.260,00 Stufe 7 (völliger Pflegebedarf, mehr als 180h monatlich)... 1.655,80 Antragstellung bei PVA Familienhospiz-Karenz Es besteht ein Rechtsanspruch auf Herabsetzung, Änderung oder Freistellung von der Normalarbeitszeit für ArbeitnehmerInnen zur Begleitung Sterbender oder schwerstkranker Kinder. Familienservice: Tel 0800 240262 Pflegetelefon: Tel 0800 201622 2 Caritas Richtsatzblatt 2015 3

Beihilfen für Familien Familienbeihilfe (FBH) Alter des Kindes Betrag pro Monat FBH inkl. Kinderabsetzbetrag ab Geburt 109,70 168,10 ab 3 Jahren 117,30 175,70 ab 10 Jahren 136,20 194,60 ab 19 Jahren 158,90 217,30 Bei erheblicher Behinderung:... 150,00 (Bei Pflegegeldbezug werden 60,00 vom Pflegegeld abgezogen.) Kinderabsetzbetrag je Kind:... 58,40 Schulstartgeld im September:... 100,00 für Kinder zwischen dem 6. und 15. LJ Geschwisterstaffelung: Erhöhung der monatlichen FBH für jedes Kind, wenn sie a) für 2 Kinder gewährt wird, um... 6,70 pro Kind = 13,40 für 2 Kinder b) für 3 Kinder gewährt wird, um... 16,60 pro Kind = 49,80 für 3 Kinder c) für 4 Kinder gewährt wird, um... 25,50 pro Kind = 102,00 für 4 Kinder d) für 5 Kinder gewährt wird, um... 30,80 pro Kind = 154,00 für 5 Kinder e) für 6 Kinder gewährt wird, um... 34,30 pro Kind = 205,80 für 6 Kinder f) für 7 und mehr Kinder gewährt wird, um 50,0 pro Kind = 350,00 für 7 Kinder Die FBH wird bis zum 24. LJ gewährt (bis zum 25. LJ: Mütter/Schwangere; Präsenzund Zivildiener; erheblich behinderte Kinder in Berufsausbildung; Studierende - Studiendauer mindestens 10 Semester). Kinderbetreuungsgeld (KBG) Voraussetzung: Bezug der Familienbeihilfe Seit 1.1.2010 gibt es 5 Varianten (Monate): 30 + 6 (Partner): 436,00 ( 14,53 tgl.) 20 + 4 (Partner): 624,00 ( 20,80 tgl.) 15 + 3 (Partner): 800,00 ( 26,60 tgl.) 12 + 2 (Partner): 990,00 ( 33,00 tgl.) Einkommensabhängig 12 + 2 (Partner): 80% vom maßgeblichen Einkommen ( 33,00 bis max. 66,00 tgl.) Bezugsdauer verlängert sich, wenn PartnerIn 6/4/3/2 Monate in Karenz geht. Antrag: zuständige KBG immer nur für das jüngste Kind Mehrlingsgeburten: KBG erhöht sich um 50% für das 2. und jedes weitere Kind. Zuverdienstgrenze für beziehenden Elternteil: 16.200,00. Wenn es für BezieherInnen günstiger ist, wird die individuelle Zuverdienstgrenze von 60% der maßgeblichen Einkünfte (des letzten Jahres vor der Geburt des Kindes) herangezogen. Bei der einkommensabhängigen Variante darf nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazu verdient werden. Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld Es wird für längstens 12 Monate ab Erstantragstellung (muss nicht mit der Geburt des Kindes beantragt werden) eine nichtrückzahlbare Beihilfe zum KBG in der Höhe von 6,06 tgl. ( 181,80 mtl.) gewährt. Der beziehende Elternteil darf ein Einkommen bis zur Geringfügigkeitsgrenze beziehen, der andere Elternteil höchstens 16.200,00. Alleinstehende Elternteile müssen eine Urkunde vorlegen aus der der andere Elternteil hervorgeht bzw. eine entsprechende Erklärung abgeben. Gebührenbefreiungen 2015 Fernseh- und Rundfunkgebühren Einkommensgrenzen: Alleinstehende... 976,99 Ehepaare bzw. eingetragene PartnerInnen im HH... 1.464,84 Für jede zusätzliche Person im HH. 150,74 Möglichkeit einer Gutschrift bei einzelnen (Mobil-)Telefonanbietern Info und Antragsformular: www.gis.at Rezeptgebühren Einkommensgrenzen: Für Alleinstehende... 872,31... bei erhöhtem Medikamentenbedarf (EHMB)... 1.003,16 Für Ehepaare bzw. eingetragene PartnerInnen im HH... 1.307,89... bei EHMB... 1.504,07 Erhöhung der Grenze pro Sorgepflicht... 134,59 Rezeptgebühr pro Medikament... 5,55 Selbstkostenbeitrag für Heilbehelfe. 31,00... für Sehbehelfe... 93,00 Geringfügige Beschäftigung Unter monatlich 405,98 brutto ( 31,17 tgl.) Einkommen kein Sozialversicherungsbeitrag! Freigrenze bei Anrechnung des PartnerIn-Einkommens auf die Notstandshilfe Für die PartnerIn... 634,00 Für Unterhaltsberechtigte... 275,50 Existenzminimum Das pfändungsfreie Existenzminimum ist abhängig vom Einkommen und von unterhaltsberechtigten Angehörigen. Es orientiert sich am Ausgleichszulagenrichtsatz 2015 in der Höhe von 872,31. Information: SchuldnerInnenberatungsstellen, Gerichte. Pfändungsrechner auf der Homepage der SchuldnerInnenberatung: www.schuldenberatung.at unter SchuldnerInnen ArbeitnehmerInnen-Veranlagung beim Wohnsitzfinanzamt auf Antrag bis zu fünf Jahre rückwirkend Steuergutschrift bei Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, Arbeitslosigkeit, Karenz, Teilzeitbeschäftigung Kinderfreibetrag (für Kinder, für die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr ein Kinderabsetzbetrag oder ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht) Kinderbetreuungskosten Mehrkindzuschlag AlleinverdienerInnen- /AlleinerzieherInnenabsetzbetrag Unterhaltsabsetzbetrag Beratungsstellen Caritas-Sozialberatung für ÖsterreicherInnen und EU-BürgerInnen Tel 0316 8015-318, 320, 321, 322 Caritas-Sozialberatung für MigrantInnen Tel 0316 8015-324, 326 Caritas-Rechtliche Sozialberatung Tel 0316 8015-300 RechtsSozialberatung@caritas-steiermark.at Caritas-Wohnungssicherung Graz Eggenbergergürtel 38/2, 8020 Graz Tel 0316 8015-750, Fax 0316 8015-759 Beratung und Hilfestellung bei Mietrückständen und delogierungsgefährdeten Haushalten Caritas-Beratungszentrum für Schwangere Grabenstraße 39, 8010 Graz Tel 0316 8015-400, 401, 402 www.schwangerenberatung.at Beratung für Schwangere und Familien mit Kleinkindern bei rechtlichen und medizinischen Fragen, psychischen Belastungen sowie wirtschaftlichen Notlagen Caritas-SeniorInnen- und Angehörigenberatung Grabenstraße 39, 8010 Graz Tel 0316 8015-457 SchuldnerInnenberatung Stmk. GmbH. Annenstraße 47/II, 8020 Graz Tel 0316 372507, www.schuldenberatung.at Sozialservicestelle des Landes Hofgasse 12, 8010 Graz Tel 0316/877-3199 Kostenloses Sozialtelefon: Tel 0800 201010 www.soziales.steiermark.at Wohnungsinformationsstelle (Magistrat) Schillerplatz 4, 8011 Graz Tel 0316 872-54 51, www.graz.at/woist Beratung in allen Wohnrechtsangelegenheiten (Mietrecht, Eigentum, Förderungen, Beihilfen) Institut für Familienberatung und Psychotherapie Kirchengasse 4/II, 8010 Graz Tel 0316 8041-448 Ehe-, Familien-, Lebens-, Erziehungs-, Jugend-, Rechtsberatung, Psychotherapie 4 Caritas Richtsatzblatt 2015

Verein Frauenservice Graz Lendplatz 38, 8020 Graz Tel 0316 716022, www.frauenservice.at Juristische Beratung: Ehe-, Familien-, Scheidungsrecht, Unterhaltsanspruch, Unterstützung bei gerichtlichen Wegen; Arbeitslosenberatung Frauenhaus Graz Notruf Tel 0316 429900 rund um die Uhr www.frauenhaeuser.at Gewaltschutzzentrum Steiermark Granatengasse 4/II, 8020 Graz Tel 0316 774199 www.gewaltschutzzentrum-steiermark.at Tagesmütter Steiermark Keesgasse 10/I, 8010 Graz Tel 0316 671460, www.tagesmuetter.co.at AK Arbeiterkammer Steiermark Hans-Resel-Gasse 8-14, 8020 Graz Tel 05 7799-0 (zum Ortstarif!), www.akstmk.at Auskünfte in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen, Konsumentenschutz Bezirksgericht (BG) für Zivilrechtssachen BG Ost: Radetzkystraße 27, 8010 Graz BG West: Grieskai 88, 8020 Graz Tel 0316 8074-0 Bezirksgerichte in allen Bezirkshauptstädten: kostenlose Auskünfte in Scheidungs-, Unterhalts-, Mietrechts-, Exekutionsfragen / Amtstag: Dienstag Männerberatung Graz Dietrichsteinplatz 15/8, 8010 Graz Tel 0316 831414, www.maennerberatung.at Männernotruf Steiermark Tel 0800 246 247 NEUSTART - Haftentlassenenund Bewährungshilfe Arche Noah 8-10, 8020 Graz Tel 0316 820234, www.neustart.org TelefonSeelsorge Notruf 142 Kostenlos - rund um die Uhr - anonym Gesellschaft zur Förderung seelischer Gesundheit Plüddemanngasse 45, 8010 Graz Tel 0316 228445, www.gfsg.at Psychosoziales Zentrum Graz-Ost Hasnerplatz 4, 8010 Graz Tel 0316 676076, www.gfsg.at Beratungszentrum für psychische und soziale Fragen Graz-West Granatengasse 4/I, 8020 Graz Tel 0316 711004 www.beratungszentrum-graz.at Sozialministeriumsservice - Landesstelle Steiermark Babenbergerstraße 35, 8020 Graz Tel 0316 7090, www.sozialministeriumservice.at Mosaik - Die Bunte Rampe - Beratungsstelle, Hilfsmittel Kalvariengürtel 62, 8020 Graz Tel 0316 681525-20 www.mosaik-cms.org Krebshilfe Steiermark Rudolf-Hans-Bartsch-Str. 15-17, 8042 Graz Tel 0316 474433-0, www.krebshilfe.at Hospizverein Steiermark Albert Schweitzergasse 36, 8020 Graz Tel 0316 391570, www.hospiz-stmk.at b.a.s. - Steir. Gesellschaft für Suchtfragen Dreihackengasse 1, 8020 Graz Tel 0316 821199, www.suchtfragen.at Drogenberatung des Landes Steiermark Friedrichgasse 7, 8010 Graz Tel 0316 326044 www.drogenberatung.steiermark.at Anonyme Alkoholiker / Kontaktstelle Süd-Steiermark Mesnergasse 3, 8010 Graz Tel 0316 574740 (täglich 18-21 Uhr) Caritas-Flüchtlingsrechtsberatung Tel 0316 80 15-337 ISOP - Innovative Sozialprojekte Dreihackengasse 2, 8020 Graz Tel 0316 764646, www.isop.at OMEGA - Transkulturelles Zentrum für psychische und physische Gesundheit und Integration Albert-Schweitzer-Gasse 22, 8020 Graz Tel 0316 773554-0, www.omega-graz.at ZEBRA - Interkulturelles Beratungsund Therapiezentrum Granatengasse 4/III, 8020 Graz Tel 0316 835630-0, www.zebra.or.at CHIALA Kultur. Diversität. Entwicklung Griesplatz 13, 8020 Graz Tel 0316 724683, www.chiala.at DANAIDA - Bildung und Treffpunkt für ausländische Frauen Marienplatz 5, 8020 Graz Tel 0316 710660, www.danaida.at Wichtige Unterstützungsfonds Familienhärteausgleichsfonds Antragsformular: BM für Wirtschaft, Familie und Jugend, Abt. II/4, Franz-Josefs-Kai 51, 1010 Wien, Tel 01 71100 Familien, die unverschuldet in eine existenzbedrohende Notsituation geraten sind, können eine einmalige finanzielle Hilfe erhalten. Die Notlage muss durch ein besonderes Ereignis (Krankheit, Tod,...) ausgelöst worden sein. Unterstützungsfonds der PV Bedürftige Personen (im Beruf, arbeitslos, in Pension) können jährlich einmal um Unterstützung ansuchen, falls eine besondere Notlage vorliegt (Todesfall, Diätmaßnahmen, Heilbehelfe). Josef-Krainer-Hilfsfonds Radetzkystraße 3/2, 8010 Graz Tel 0316 877-2963 Unterstützungsfonds der n Adressen siehe zuständige n Volkshilfe Stmk. Verbandssekretariat Eggenberger Straße 7, 8020 Graz Tel 0316 8960-31000 Licht ins Dunkel Kramergasse 1, 1010 Wien Tel 01 5338688 Gewerkschaft PRO-GE Unterstützungsabteilung (Karl Maisel und Anton Proksch-Fonds) Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien Tel 0153 44469-131, -132 unterstuetzung@proge.at Für Gewerkschaftsmitglieder und ihre Angehörigen Privatstiftung Krobatschek www.krobatschek.at Unterstützung für ältere Personen (60+), die zu Hause wohnen Zentralrat der Vinzenzgemeinschaften der Steiermark Moserhofgasse 41a, 8010 Graz Tel 0316 462909 www.vinzenzgemeinschaft-steiermark.at Förderungen, Beihilfen des Landes Steiermark Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung Joanneumring 20A, 8010 Graz Tel 0316 877-2745 Landwirtschaft, Katastrophenfonds A10 - Ragnitzstraße 193, 8047 Graz Tel 0316 877-6956 oder -6983 Lehrlingsbeihilfe A6 - Berufsschulwesen Trautmannsdorfgasse 2, 8010 Graz Tel 0316 877-7902 Förderungsprogramme (Studium) A8 - Wissenschaft und Gesundheit Friedrichgasse 9, 8010 Graz Tel 0316 877-2502 Wohnbeihilfe A11 - Abteilung Soziales Dietrichsteinplatz 15, 8010 Graz Tel 0316 877-3748 Informative Internetadressen www.help.gv.at Behörden-Wegweiser www.verwaltung.steiermark.at Land Steiermark www.mindestsicherungsteiermark.at Arbeitskreis Mindestsicherung www.sws.or.at Wohnungsservice Graz und Stmk. www.ams.or.at Online Jobsuche www.stgkk.at Gebietskrankenkasse Stmk. www.gis.at Gebühreninfoservice www.caritas-steiermark.at Richtsatzblatt 2015 7

Welche Stelle ist zuständig für... ArbeitnehmerInnenveranlagung: Wohnsitzfinanzamt Arbeitslosengeld: Arbeitsmarktservice Aufenthaltstitel: Land Stmk. A3 Ausbildungshilfe: Arbeitsmarktservice Behindertenpass: Sozialministeriumsservice Erhöhte Familienbeihilfe für behinderte Kinder: Wohnsitzfinanzamt Fahrtkostenbeihilfe: Landesschulrat Familienbeihilfe: Wohnsitzfinanzamt Familienhospizkarenz: ArbeitgeberIn, Arbeitsmarktservice Familienpass: Land Stmk. A6 oder online Gemeindewohnung: Magistrat Graz Wohnungsamt, Gemeindeamt Kinderbetreuungsgeld: zuständige Kinderbetreuungsbeihilfe: Arbeitsmarktservice bzw. Land Stmk. A6, Tel 877-2187 Kulturpass: Sozialeinrichtung, Arbeitsmarktservice Mindestsicherung: Sozialamt der Stadt Graz, Gemeindeamt (BH), Land Stmk. Sozialservicestelle Notstandshilfe: Arbeitsmarktservice Pensionsversicherung: Versicherungsanstalt Pflegegeld: Pensionsversicherungsanstalt Rezeptgebührenbefreiung: zuständige Rundfunkgebührenbefreiung: GIS, Gemeindeamt oder online Schülerfreifahrten, Schulfahrtbeihilfe: Wohnsitzfinanzamt Schulbeihilfe: Schuldirektion, Landesschulrat, Arbeiterkammer SchülerInnen-Heimbeihilfe: Schuldirektion Selbstversicherung: zuständige SeniorInnencard: Sozialamt d. Stadt Graz Sozialcard: Sozialamt der Stadt Graz Sozialhilfe: Sozialamt der Stadt Graz oder Gemeindeamt (BH) Strom: Select-Sozialtarif bei einigen Energieversorgern Studienbeihilfe: Studienförderstelle, Arbeiterkammer Unterhaltsvorschuss: Jugendamt (BH) oder Gericht Wochengeld: zuständige Wohnbeihilfe: Land Stmk. A11 Richtsatzblatt Caritas der Diözese Graz-Seckau Sozialberatung, 8020 Graz, Mariengasse 24 Tel 0316 8015-300 Fax 0316 8015-340 sozialberatung@caritas-steiermark.at www.caritas-steiermark.at Stand: Jänner 2015 Kein Anspruch auf Vollständigkeit!