FONDSGESPRÄCHE STEUERRECHT Bödecker Ernst & Partner Steuerberater. Rechtsanwälte 19. November 2014 www.bepartners.pro
AGENDA WAS STEHT ZUR AUSWAHL? OFFENE FRAGEN PERSONEN- GESELLSCHAFT 2
WAS STEHT ZUR AUSWAHL? 1 3
1. ZIEL: KEINE MEHRFACHBESTEUERUNG BEI FONDS Direkt-Anlage Steuer Fonds-Anlage Fonds Steuer Steuer 4
WAS BRAUCHEN WIR! Fonds Steuer Steuer Fonds ist keine Steuerperson (transparent, Beispiel Personengesellschaft) Fonds ist eine Steuerperson, aber Ausschüttung mindert Steuerbemessungsgrundlage (Beispiel REIT) Fonds ist eine Steuerperson, aber steuerbefreit (deutsches Immobiliensondervermögen) Fonds ist eine Steuerperson, soweit besteuert erfolgt Steuerfreistellung auf Anlegerebene (Große Reform?) 5
WAS HABEN WIR IN LUXEMBURG? Fonds, die aufsichtsrechtlich dem Luxemburger Investmentrecht unterliegen, sind steuerbefreit. Außerhalb des Luxemburger Investmentrecht, jedoch AIFM reguliert: Luxemburger Personengesellschaft steuertransparent, aber Gewerbesteuer 6
WAS HABEN WIR IN DEUTSCHLAND? Steuerfrei sind nur die Investmentfonds, welche die Voraussetzungen des 1 Abs. 1b InvStG erfüllen! Alle anderen Fonds sind als Investitionsgesellschaften entweder steuerpflichtig oder transparent (Personen- Investitionsgesellschaft) 7
DER UNTERSCHIED LIEGT IN DEN ANLAGEN! In Luxemburg folgt die Steuerbefreiung der Unterwerfung unter das Investmentrecht. Das ist in Deutschland seit dem AIFM-Steueranpassungsgesetz mit dem 1 Abs. 1b InvStG anders. größere Unsicherheit der Steuerfreiheit des Fonds in Deutschland In Luxemburg keine Unterscheidung für Fonds nach Art der Anlagegegenstände. Das ist in Deutschland seit dem AIFM-Steueranpassungsgesetz mit dem 1 Abs. 1b InvStG anders. 8
2. ZIEL: KEINE MEHRFACHBESTEUERUNG ANLEGER Sache des Staates, in dem der Anleger ansässig ist Deutscher Anleger unterliegt auch bei internationalen Fonds dem Dreigestirn Investmentfonds Investitions-Personengesellschaft Investitions-Kapitalgesellschaft Staat der Quelle erhebt Steuer Fonds Staat Ansässigkeit Anleger erhebt Steuer 9
SIEGEREHRUNG Platz 1 Investmentfonds, wenn er denn die Voraussetzungen des 1 Abs. 1b InvStG erfüllt Platz 2 Personen-Investitionsgesellschaft Platz 3 Kapital-Investitionsgesellschaft 10
OFFENE FRAGEN 2 11
FRAGEN ZU INVESTMENTFONDS Aufsicht aktive unternehmerische Bewirtschaftung Reicht Manageraufsicht oder bedarf es Fondsaufsicht Aufsicht über Verwalter Aufsicht über Vermögen 10% Öffnungsgrenze van Caster 12
FRAGEN ZU INVESTMENTFONDS Aufsicht aktive unternehmerische Bewirtschaftung Was ist das? ähnlich Gewerblichkeit nach EStG oder doch etwas ganz anderes? 10% Öffnungsgrenze van Caster 12
FRAGEN ZU INVESTMENTFONDS Aufsicht aktive unternehmerische Bewirtschaftung Vermögensanlage in Anlagegenstände zu mindestens 90% oder zu 100%, aber 10% passive Grenzverletzung möglich 10% Öffnungsgrenze van Caster 12
FRAGEN ZU INVESTMENTFONDS Aufsicht Ist das hilfreich? aktive unternehmerische Bewirtschaftung 10% Öffnungsgrenze van Caster 12
NEUSTART BEI PUBLIKUMS-INVESTMENTFONDS? Publikums-Investmentfonds sollen umfassend reformiert werden Spezial-Investmentfonds sollen im Grundsatz so wie heute bestehen bleiben 13
STEUEROPTIMIERUNG AUS FISKALSICHT Erträge aus inländischen Quellen, für die Deutschland international das Besteuerungsrecht fordert Steuerpflicht Alle Erträge: Steuerpflicht auf Ausschüttungen und Pauschalerfassung Fonds Erträge aus Quellen, für die Deutschland international kein Besteuerungsrecht fordert keine Steuerpflicht Teilentlastung nach Pauschalen 14
UND DIE INVESTITIONSGESELLSCHAFTEN? weitere Änderungen bei Kapital-Investitionsgesellschaften Einführung einer Pauschalbesteuerung? keine Änderungen bei Personen-Investitionsgesellschaften geplant (?) 15
PERSONENGESELLSCHAFT 3 16
DEUTSCHE INVESTMENT-KG keine juristische Person im Zivilrecht, aber eigene Rechtsträgerin des Gesellschaftsvermögens keine Steuerperson im Einkommensteuerrecht Steuerperson im Gewerbesteuerrecht gewerbliche Tätigkeit, gewerbliche Prägung, gewerbliche Infizierung in Deutschland Steuerwettbewerb der Gemeinden: 7% - 32% z.b. Monheim bei Düsseldorf: 10% z.b. Dierfeld in der Eifel: 32% 17
LUXEMBURGER INVESTMENT-KG zwei Personengesellschaftstypen SCS: zwar juristische Person, aber keine Steuerperson für Einkommensteuer aus deutscher Sicht hindert die Einordnung als juristische Person nicht die Einordnung als transparente Personengesellschaft. DBA Behandlung: Rechtsperson aber keine Steuerperson für Einkommensteuer SCSp: keine juristische Person Steuerperson im Gewerbesteuerrecht wie in Deutschland Steuerwettbewerb der Gemeinden: 6%-11% 18
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