Ich mache mich selbständig



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Transkript:

Ich mache mich selbständig

Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wird lediglich die weibliche oder männliche Schreibweise verwendet. Sie steht stellvertretend für beide Bezeichnungen. Die Ausarbeitung der Broschüre erfolgte mit größter Sorgfalt, dennoch besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit (mit Ausnahme von Vorsatz oder grobem Verschulden) wird nicht übernommen. Ein Nachdruck auch auszugsweise ist lediglich mit der Genehmigung des Bayerischen Industrie- und Handelskammertages e.v. gestattet.

Inhalt 1 Vorwort 3 1. Person und Idee 4 1.1 Der Gründer-Check 4 1.1.1 Bin ich ein Unternehmer-Typ? 4 1.1.2 Selbständigkeit muss sich rechnen 4 1.1.3 Stolpersteine für Existenzgründer 5 1.2 Die Geschäftsidee 6 1.2.1 Der große Wurf 6 1.2.2 Geschäftsübernahme 6 1.2.2.1 Kaufen oder pachten? 7 1.2.2.2 Firmenwert 7 1.2.3 Export- und Importgeschäfte 7 1.3 Rahmenbedingungen 8 1.3.1 Grundsatz der Gewerbefreiheit 8 1.3.1.1 Überwachungsbedürftige Gewerbe 8 1.3.1.2 Erlaubnispflichtige Gewerbe 8 1.3.1.3 Besondere Rechtsvorschriften 9 1.3.1.4 Reisegewerbekarte 9 1.3.1.5 Handwerk 12 1.3.1.6 Freie Berufe 12 1.4 Standortwahl 12 1.5 Betriebsräume 13 2.1 Äußere Erfolgsfaktoren 14 2.2 Die Reifeprüfung 14 2.3 Gewinnplanung 14 2. Unternehmenskonzept 14 2.4 Rechenbeispiele 15 2.4.1 Sicherung des Lebensunterhalts 15 2.4.2 Eigenkapitalverzinsung 15 2.5 Kosten und Ausgaben 15 2.6 Umsatz 16 2.7 Erfolg dauerhaft sichern 17 2.8 Liquiditätsplan 17 3. Unternehmen und Recht 18 3.1 Dschungel aus Pflichten und Vorschriften 18 3.2 Steuerrecht 18 3.2.1 Umsatzsteuer 18 3.2.2 Einkommen- und Körperschaftsteuer 18 3.2.3 Gewerbesteuer 19 3.2.4 Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten 19 3.3 Gewerberecht 19 3.3.1 Ein Gewerbe anmelden 19 3.3.1.1 Wer muss anzeigen? 20 3.3.1.1.1 Persönliche Anzeige 20 3.3.1.1.2 Anzeige durch einen Bevollmächtigten 20 3.3.1.1.3 GmbH in Gründung 20 3.3.1.1.4 Zweigniederlassung/Zweigstelle 20 3.3.1.1.5 Aufstellung von Automaten 20 3.3.1.2 Gewerbeschein 20 3.3.1.3 Gewerbe um- und abmelden 20 3.3.1.4 Anmeldung beim Finanzamt 20 3.3.1.4.1 Die Steuernummer 64 3.4 Gesellschaftsrecht 64 3.4.1 Wahl der Rechtsform 64 3.4.2 Eintragung im Handelsregister: Vor- und Nachteile 64 3.4.3 Kleingewerbe und kaufmännischer Betrieb 65 3.4.4 Personenunternehmen 65 3.4.4.1 Kleingewerbe 65 3.4.4.1.1 Einzelperson (Kleingewerbetreibender) 65 3.4.4.1.2 BGB-Gesellschaft (GbR) 66 3.4.4.2 Kaufmännische Unternehmensformen 66 3.4.4.2.1 Einzelkaufmann/Einzelkauffrau (e. Kfm./Kfr.) 66 3.4.4.2.2 Offene Handelsgesellschaft (ohg) 67 3.4.4.2.3 Kommanditgesellschaft (KG) 67 3.4.4.2.4 GmbH & Co. KG 67 3.4.5 Juristische Personen 68 3.4.5.1 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 68 3.4.5.2 Aktiengesellschaft (AG) 68 3.4.5.3 Genossenschaft 69 3.4.5.4 Verein 69 3.4.6 Sonderformen 69 3.4.6.1 Partnerschaft 69 3.4.6.2 Stille Gesellschaft 69 3.4.6.3 Europäische Wirtschaftliche Interessen vereinigung (EWIV) 69 3.4.7 Rechtsformen im Vergleich 70 3.5 Versicherungsrecht 72 3.5.1 Sachversicherungen 72 3.5.2 Vermögensversicherung 72 3.6 Arbeitsrecht 72 3.6.1 Berufsausbildung von Auszubildenden 72 3.6.2 Einstellung von Mitarbeitern 72 3.6.2.1 Lohnsteuer 73 3.6.2.2 Betriebsnummer, s.a. 5.11 74 3.6.2.3 Sozialversicherungspflicht der Arbeitnehmer 74 3.6.2.3.1 Sozialversicherungsausweis 74 3.6.2.3.2 Meldepflicht 74 3.6.2.3.3 Meldefrist 75 3.6.2.3.4 Sozialabgaben 76 3.6.3 Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer 76 3.6.3.1 Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis 76 3.6.3.2 Arten der Aufenthaltstitel 76

Inhalt 2 3.6.3.3 Kurzfristige Tätigkeiten 76 3.6.3.4 Neue EU-Angehörige 77 3.6.3.5 Meldepflicht für Asylbewerber 77 4. Finanzierung 95 4.1 Finanzierungsformen 96 4.1.1 Leasing 96 4.2 Bonitätsprüfung 97 4.3 Staatliche Fördermaßnahmen 97 4.4 Formen öffentlicher Finanzierung 98 4.4.1 ERP-Kapital für Gründung der KfW Mittelstandsbank 98 4.4.2 KfW-Unternehmerkredit der KfW Mittelstandsbank 98 4.4.3 KfW-StartGeld der KfW Mittelstandsbank 98 4.4.4 Startkredit der LfA Förderbank Bayern 98 4.5 Förderung im Rahmen regionaler Strukturpolitik 99 4.6 Bürgschaften 99 4.7 Kapitalbeteiligungen 99 4.8 Gründungszuschuss 99 4.9 Einstiegsgeld 100 4.10 Unterstützung von Unternehmensgründungen aus der Hochschule in der Frühphase 100 4.11 Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen BayTOU 100 4.12 Forschungs- und Entwicklungsprogramm IuK-Technik 101 5. Soziale Sicherung des Unternehmers 102 5.1 Prinzip Eigenverantwortung 102 5.2 Krankenversicherung 102 5.2.1 Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) 102 5.2.1.1 Krankengeld 103 5.2.1.2 Familienversicherung 103 5.2.2 Private Krankenversicherung 103 5.2.3 Besondere Personengruppen 104 5.2.3.1 Selbständige Nebentätigkeit von Studenten 104 5.2.3.2 Firmengesellschafter 104 5.2.3.2.1 GbR und OHG 104 5.2.3.2.2 Die Kommanditgesellschaft (KG) 104 5.2.3.2.3 GmbH-Gesellschafter/Geschäftsführer 104 5.2.3.2.4 Aktiengesellschaft (AG) 105 5.2.3.2.5 Partnerschaftsgesellschaft 105 5.2.3.3 Landwirte, Künstler und Publizisten 105 5.3 Pflegeversicherung 105 5.3.1 Versicherungspflicht 105 5.4 Rentenversicherung 105 5.4.1 Pflichtversicherung für Selbständige 105 5.4.2 Pflichtversicherung auf Antrag 106 5.4.3 Befreiung der Versicherungspflicht 107 5.4.3.1 Selbständige mit einem Auftraggeber 107 5.4.4 Mehrfachversicherung 107 5.4.5 Selbständige Nebentätigkeit 107 5.4.6 Studenten 107 5.4.7 Anschriften 107 5.4.7.1 Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd 107 5.4.7.2 Deutsche Rentenversicherung Nordbayern 107 5.4.7.3 Deutsche Rentenversicherung Schwaben 107 5.5 Scheinselbständigkeit 108 5.6 Staatlich geförderte Altersvorsorge 108 5.7 Gesetzliche Unfallversicherung 108 5.7.1 Berufsgenossenschaft und Unternehmensgründung 108 5.7.1.1 Versicherungsfälle 109 5.7.1.2 Versicherter Personenkreis 109 5.7.1.3 Meldung von Versicherungsfällen 109 5.7.2 Unternehmerversicherung 109 5.7.3 Beitragszahlung 109 5.8 Arbeitslosenversicherung 110 5.8.1 Arbeitslosenversicherung auf Antrag 110 5.9 Entgeltfortzahlungsversicherung 111 5.10 Die Sozialkassen 111 5.11 Betriebsnummer für Beschäftigte 112 5.12 Beitragsbemessungsgrenzen 112 6. Anhang 113 6.1 Anschriften der gewerblichen Berufsgenossenschaften 113 6.2 Welche weiteren Hilfen bietet mir meine IHK? 114 6.2.1 IHK-Existenzgründungsseminare 114 6.2.2 Existenzgründungsbörsen/-tage 114 6.2.3 Gezielte Einzelinformation 114 6.2.4 Weitere Starthilfen (Coaching/Unternehmensnachfolgebörse) 114 6.2.5 Gründeragenturen 114 6.3 Die bayerischen Industrie- und Handelskammern 115 Impressum 116

Vorwort 3 Schon beim Start lassen sich meist die Sieger erkennen diese Faustregel bewahrheitet sich nicht nur im Sport immer wieder. Laut einer Gründerstudie in München und Oberbayern gibt nach vier Jahren jeder zweite Existenzgründer auf die Ursachen sind häufig schlechte Vorbereitung und vermeidbare Anfängerfehler. Zur Selbständigkeit gehören neben Mut und einer guten Idee eben auch die richtige Strategie. Die bayerischen Industrie- und Handelskammern wollen Sie mit dieser Broschüre von Anfang an auf die Erfolgsspur bringen. Auf den folgenden Seiten erläutern wir Ihnen, wie Sie mit exakter Planung das Risiko einer Existenzgründung minimieren. Sie erhalten viele Tipps, Hinweise und Anregungen aus der Praxis, die Ihnen helfen werden, die Startprobleme jedes Unternehmens zu meistern: der Hürdenlauf über bürokratische Barrieren, die Einstellung von Mitarbeitern und die soziale Absicherung des Unternehmers. Lesen Sie diese Broschüre bitte gründlich das gibt Ihnen zwar keine Garantie für Ihren wirtschaftlichen Erfolg, hilft Ihnen aber, fundamentale Fehler zu vermeiden. Danach liegt es an Ihnen, Ihre Ideen und Fähigkeiten in steigende Umsätze und Gewinne umzusetzen. Unsere freiheitliche, soziale Wirtschaftsordnung eröffnet Ihnen hierzu alle Möglichkeiten. Die bayerischen Industrie- und Handelskammern werden Sie auf Ihrem Weg zum erfolgreichen Mittelständler, Konzern oder Weltmarktführer begleiten. Wir beglückwünschen Sie zu Ihrem Entschluss, sich selbständig zu machen. Herzlich willkommen in der aufregenden Welt der Wirtschaft! Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Erich Greipl Präsident des Bayerischen Industrie- und Handelskammertages e. V. Peter Driessen Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrieund Handelskammertages e. V.

1. Person und Idee 4 1.1 Der Gründer-Check Der Schritt in die Selbständigkeit eröffnet tolle Aussichten: nie mehr Ärger mit Chef und Kollegen, die Chance, endlich jeden Euro in die eigene Kasse zu wirtschaften, mehr Freiheiten als Angestellte zu genießen und die Chance, sehr gut zu verdienen. Die größte Motivation sollte aber darin liegen, die schöpferische Kraft eines Unternehmers zu entwickeln eine gute Geschäftsidee zu entwickeln und auf dem Markt zu etablieren, für sich selbst und die Mitarbeiter Verantwortung zu übernehmen, in neue Märkte zu expandieren. Wer diese Herausforderungen meistert, erfährt Erfolgserlebnisse und Selbstverwirklichung in einem Maße, das Angestellte nie erfahren werden. Diese Vorzüge haben ihren Preis: Selbständige erhalten keinen festen Monatslohn. Sie tragen und spüren wirtschaftliche Risiken. Gewinne und Verluste ihres Betriebes haben unmittelbare Auswirkungen auf ihr Einkommen. Selbständige können viel höher steigen, aber auch tiefer fallen als Angestellte. Existenzgründer müssen daher ihre Risiken kennen, analysieren und entsprechende Strategien parat haben, andernfalls gerät die Firmengründung zum unkalkulierbaren Hasardeurspiel. Glück gehört natürlich auch zu einem erfolgreichen Firmenstart. Mit der richtigen Vorbereitung lassen sich die Risiken mindern und kalkulieren. Sekt oder Selters Unternehmer können selbst bestimmen, was sie am Ziel der Unternehmensgründung erwartet. 1.1.1 Bin ich ein Unternehmer-Typ? Kino-Fans kennen die gängige Szene vor dem Start eines Flugzeugs oder einer Mondrakete. Piloten oder Astronauten checken alle Instrumente durch stehen alle Zeiger im richtigen Bereich, kann der Flug beginnen. Um eine Bruchlandung zu vermeiden, sollte auch jeder Existenzgründer einen Start-Check absolvieren. Der erste Schritt hierfür ist die kritische Prüfung der eigenen Person, mittels ehrlicher Beantwortung folgender Fragen: Habe ich genügend Selbstdisziplin und Durchhaltevermögen? Bin ich körperlich und geistig fit genug, um die Herausforderungen des Unternehmer-Daseins zu verkraften? Bin ich auch psychisch in der Lage, Krisenzeiten durchzustehen? Kann und will ich auf geregelte Arbeits- und Urlaubszeiten verzichten? Wie sieht meine derzeitige Finanzlage aus? Verfüge ich über eigenes Startkapital? Kann ich andere für meine Ideen begeistern? Kein Existenzgründer darf diese Vorüberlegungen auf die leichte Schulter nehmen. Das heutige Wirtschaftsleben stellt enorme Anforderungen an die Unternehmer. Wer Erfolg haben will, muss über viele Talente und Fähigkeiten verfügen. Können, Wissen, Verkaufsgeschick, Entscheidungskraft, Risiko- und Einsatzbereitschaft sowie das nötige Gespür für das Geschäft all das zeichnet gestandene Unternehmer aus. Die besten Köpfe gehen daher in die Wirtschaft und nicht in die Gemeindeverwaltung. Das folgende Beispiel verdeutlicht die Bedeutung des Unternehmer-Typs für den Geschäftserfolg: Durch Zufall erfand der Drogist John S. Pemberton 1886 die geniale Formel für das Erfrischungsgetränk Coca-Cola. Er hatte keine Ahnung, welchen Schatz er damit in seinen Händen hielt. Pemberton verkaufte kaum mehr als 15 Gläser Cola am Tag und gab nach einiger Zeit resigniert auf: Für bescheidene 2.300 Dollar kaufte fünf Jahre später ein Mann namens Candler die alleinigen Nutzungsrechte für den Soft-Drink. Candler hatte den nötigen Weitblick und den unternehmerischen Instinkt er erkannte sofort das enorme Potenzial, das hinter diesem Erfrischungsgetränk steckte. Innerhalb von nur vier Jahren hatte er ein Vertriebsnetz für ganz Amerika aufgebaut, wenig später begann er den Export nach Kanada und Mexiko Coca-Cola entwickelte sich unter seiner Regie binnen kurzer Zeit zu einem der erfolgreichsten Produkte der Welt. 1.1.2 Selbständigkeit muss sich rechnen Reich und berühmt werden nicht jeder Selbständige will und wird dieses Lebensziel der meisten Schulabgänger tatsächlich erreichen, aber rechnen muss sich das Ganze schon. Das mag banal klingen, gleichwohl mangelt es vielen Selbständigen selbst an rudimentären Buchführungskenntnissen und immer wieder rutschen auch Umsatz- Millionäre in die Pleite. Ein Beispiel: Bernd und Evi kennen sich aus alten Uni- Tagen. Nach dem Abschluss ging Bernd auf Nummer sicher und verdient nun als Angestellter 3.170 Euro brutto pro Monat. Evi wollte schon immer ihre eigene Chefin werden und hat einen Faible für französische Weine. Sie plant, ein Spezialitäten-Geschäft zu übernehmen. Will sie finanziell mindestens genau so gut dastehen wie Bernd, braucht sie einen monatlichen Gewinn von 4.144 Euro. Hochgerechnet bedeutet dies einen Jahresgewinn von 49.728 Euro. Ist das zu schaffen? Die Antwort hierfür hängt entscheidend davon ab, wie viel Umsatz nötig ist, um diesen Überschuss auch tatsächlich zu erzielen. Hilfe bietet hier der Betriebsvergleich des Instituts für Handelsforschung

1. Person und Idee 5 (www.ifhkoeln.de). Diese Statistik ermittelt jährlich Kosten und Erträge der verschiedenen Einzelhandelsbranchen. Demnach beträgt der Gewinn kleinerer Lebensmittelgeschäfte derzeit im Durchschnitt 0,5 bis vier Prozent des erzielten Umsatzes. Im konkreten Fall müsste Evi also einen Jahresumsatz von rund 1.245.000 bis 9.960.000 Euro erzielen, um ebenso viel zu verdienen wie der Angestellte Bernd. Diese Durchschnittszahlen geben natürlich nur einen ersten Anhaltspunkt. Mit einer besonders günstigen Ladenmiete lassen sich die Kosten erheblich senken, umgekehrt muss in Top-Lagen entsprechend mehr bezahlt und ein wesentlich höherer Umsatz erreicht werden. Gleichwohl muss sich jeder Existenzgründer fragen, ob sich die angestrebten Geschäftszahlen in absehbarer Zeit auch tatsächlich erreichen lassen. Und bitte keine Illusionen! Die ersten Jahre eines Unternehmers sind in der Regel eine harte Zeit. Gewinn und Arbeitszeit stehen noch in keinem angemessenen Verhältnis. Aber selbst ein Bill Gates hatte in seinen Anfangsjahren eine lange Durststrecke zu überstehen. Trotz der willkommenen Unabhängigkeit des Unternehmers sollten Existenzgründer auch die möglichen Vorteile der Beteiligung an freiwilligen Kooperationen und Genossenschaften prüfen. Insbesondere im Handel lassen sich durch gemeinsames Vorgehen Einkaufspreise senken oder der Werbeeffekt für die einzelnen Geschäfte intensivieren. Letztlich hilft jedem Jung-Unternehmer nur eine individuelle, maßgeschneiderte Analyse. Die Industrie- und Handelskammer bietet hierzu die nötigen standortbezogenen Detailinformationen wie Auskünfte über Umsatz, Kosten, Spannen und Gewinnzahlen aus Betriebsvergleichen des Einzel-/Großhandels und des Gaststättengewerbes. 1.1.3 Stolpersteine für Existenzgründer Für Existenzgründer gibt es typische Hindernisse, an denen in jedem Jahr Tausende guter Geschäftsideen scheitern. Dies zeigt auch eine Umfrage unter Existenzgründern über die größten Probleme in der kritischen Startphase der Unternehmen: Jeder zweite der befragten Unternehmer sieht in schwer lösbaren Finanzierungsfragen die größte Gefahr, 43 Prozent klagen über die schwierige Balance zwischen Beruf und Privatleben und rund ein Drittel leidet insbesondere unter erdrückenden Steuerlasten. Bemerkenswert ist der hohe Stellenwert, den die Existenzgründer dem Problem fehlende Zeit für das Privatleben zumessen. Angehende Unternehmer sollten sich also darüber im klaren sein, ob ihre Beziehung und ihr Familienleben den zeitlichen Belastungen einer beginnenden Selbständigkeit stand hält. Wenn der Lebenspartner nicht voll mitzieht, wird es in der Regel schwierig, die Motivation für die Selbständigkeit aufrecht zu erhalten. Bedauerlicherweise scheitern immer noch viele Selbständige aufgrund haarsträubender Qualifikations- und Informationsmängel. Da werden einfachste Buchführungspflichten und Steuerregeln missachtet, übermächtige Konkurrenz und fehlende Kaufkraft außer acht gelassen oder die realen Ertragschancen maßlos überschätzt. Vielen Unternehmern, die diese ersten Klippen noch mühelos umschiffen, brechen später folgende typische Fehler in der Finanzplanung das Genick: Existenzgründer unterschätzen häufig die Höhe der notwendigen Investitionen, dies gilt insbesondere für die Anschaffung des Warenbestands. Sie investieren zu wenig, um die Schulden nicht noch weiter in die Höhe zu treiben. Viele Gründer kommen aus einer Angestelltentätigkeit angesichts sich rasch anhäufender Schulden, verlässt sie in vielen Fällen der nötige Mut: Nach einer geglückten Anlaufphase mangelt es plötzlich an Kapital für die Unternehmensexpansion. Das Warenlager lässt sich nicht aufstocken, lukrative Großaufträge nicht vorfinanzieren. Viele Unternehmer unterschätzen finanzielle Folgen und Länge der Anlaufphase. Fehler in der Terminplanung verschärfen dieses Problem noch. In allen Wirtschaftszweigen und Branchen gibt es über das Jahr hinweg typische Saisonkurven. Wer dies bei der Geschäftseröffnung nicht berücksichtigt, verlängert seine Durststrecke. Es ist beispielsweise mehr als unvorteilhaft, ein Spielwarengeschäft am 2. Januar zu eröffnen die Branche macht fast zwei Drittel ihres Umsatzes in den beiden Monaten November und Dezember. In der Start-Euphorie verliert mancher Gründer den Überblick über fällige Zins- und Tilgungslasten. Bei Bankkrediten beginnt die Tilgung häufig schon nach sechs Monaten zu einem Zeitpunkt, in dem die meisten Unternehmen noch Verluste schreiben. Die besseren Alternativen sind daher meist öffentliche Finanzierungshilfen, die einen tilgungsfreien Zeitraum vorsehen.

1. Person und Idee 6 1.2 Die Geschäftsidee 1.2.1 Der große Wurf Das Geheimnis einer guten Geschäftsidee liegt in der Formel das richtige Produkt, zum richtigen Zeitpunkt, am richtigen Ort. Die aussichtsreichsten Ideen sind die, die einen USP (unique selling proposition = einzigartiger Verkaufsvorteil) garantieren: In solchen Fällen gibt es auf dem Markt keine vergleichbaren Produkte und Dienstleistungen. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Entwicklung des Betriebssystems DOS von Bill Gates. Das glückliche Zusammenwirken aller Erfolgsfaktoren ermöglichte ihm, sein Betriebssystem zur weltweiten Standardsoftware für den überwiegenden Teil aller PCs zu etablieren. Aufgrund der Übermacht von Microsoft ist es heute auf kommerzieller Basis praktisch unmöglich, ein neues PC-Betriebssystem auf den Markt zu bringen. Leider lassen sich gute Geschäftsideen nicht einfach vom Baum schütteln. Auch bei so genannten todsicheren Sachen aus dem Freundes- und Bekanntenkreis ist in der Regel höchste Vorsicht geboten. Fehlt der eigene, große Wurf, gibt es aber glücklicherweise noch andere Möglichkeiten für den erfolgreichen Start in die Selbständigkeit. Hierzu zählen beispielsweise Franchising-Modelle, bei denen der Unternehmer für die Nutzung einer erfolgreichen Idee eines anderen bezahlt. In vielen Fällen ist auch ein nebenberuflicher Start in das Unternehmer-Dasein empfehlenswert: Solange der feste Job den Lebensunterhalt sichert, kann sich der junge Selbständige sorglos an der Umsetzung seiner Geschäftsidee erproben. Die Unternehmensnachfolge ist in der Regel ebenfalls ein relativ einfacher und sicherer Weg in die Selbständigkeit. 1.2.2 Geschäftsübernahme Die Übernahme eines bestehenden Geschäftes ist in vielen Fällen eine Alternative zur Neugründung. Auch dieser Schritt bedarf sorgfältiger Planung, will der neue Inhaber nicht wenig später Schiffbruch erleiden. Folgende Punkte sind zu beachten: Das Motiv aus welchen Gründen gibt der bisherige Inhaber das Geschäft auf? Hier bedarf es einer guten Portion Skepsis, denn eine Goldgrube gibt kaum jemand aus der Hand. Die Standortfrage: Hat sich die Standortqualität in den zurückliegenden Jahren verschlechtert oder wird sie in absehbarer Zeit sinken? Die Verkehrsanbindung ist hierbei ein wichtiger Aspekt. Fatale Folgen haben in der Regel die Umwidmung einer Straße in eine Einbahnstraße, die Verlagerung einer nahen Haltestelle von Bus, Tram, S- und U-Bahn, der Wegzug großer Behörden oder Firmen, die zuvor für einen Großteil der Laufkundschaft garantierten. Werden sich die Wettbewerbsbedingungen in absehbarer Zeit verschärfen droht beispielsweise die Eröffnung eines Großmarktes in der unmittelbaren Nachbarschaft? Der Vorbesitzer wird im Laufe der Übernahmeverhandlung die Bilanz des zurückliegenden Geschäftsjahres präsentieren. Informiert diese nur über die erzielten Umsätze, ist besondere Vorsicht angebracht. Hohe Umsätze lassen sich beispielsweise auch durch besonders niedrige Preise erzielen. Die Kunden greifen zwar dann begeistert zu, in vielen Fällen deckt der Geschäftsinhaber mit den erzielten Einnahmen nicht einmal seine Kosten. Anhaltspunkte geben hier die Prüfung der aktuellen Preisauszeichnung im Schaufenster und an der Ware. Als Richtwerte gelten dabei die Preise im Branchenschnitt. Auffallend niedrige Preise bedürfen einer plausiblen Erklärung. Kritische Beurteilung der Ertragslage: Verliert das Geschäft mit dem derzeitigen Chef auch Teile des Kundenstamms? Verfügte der Vorgänger über viele persönliche Beziehungen, die Umsatz und besonders günstige Einkaufspreise garantierten? Haben sich wichtige betriebswirtschaftliche Daten in jüngster Zeit verschlechtert oder werden sie sich verschlechtern? Auffallend niedrige Personalkosten sind häufig Resultat eines Familienbetriebs. Verfügt der Nachfolger nicht ebenfalls über eine große und arbeitswillige Verwandtschaft, muss er fehlende Familienmitglieder durch echte und angemessen zu bezahlende Mitarbeiter ersetzen. Möglicherweise verfügt der Vorbesitzer über erhebliches Eigenkapital und konnte so alle Rechnungen mit Skonto-Vorteilen begleichen. Die Betriebskosten, die sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung ergeben, sollten in etwa den Durchschnittswerten des Betriebsvergleichs des Instituts für Handelsforschung entsprechen. Wichtig ist zudem ein gründlicher Blick auf die Mietkonditionen. Mehrere Mietsteigerungen in den zurückliegenden Jahren oder eine drohende Mieterhöhung sind ein deutliches Warnzeichen. Außerdem ist zu prüfen, ob sich die aktuellen Konditionen des Mietvertrags ohne weiteres auf den neuen Geschäftsinhaber übertragen lassen. Führt der neue Geschäftsinhaber den Namen eines im Handelsregister eingetragenen Unternehmens weiter, haftet er für sämtliche Verbindlichkeiten seines Vorgängers. Dies lässt sich durch einen entsprechenden Hinweis

1. Person und Idee 7 im Handelsregister, den sogenannten Haftungsausschluss, vermeiden. Sind von der Geschäftsübernahme auch bestehende Ausbildungsverträge betroffen, empfiehlt sich die Information bei dem Ausbildungsberater der jeweiligen IHK. Mit der Übernahme eines oder von Teilen eines Betriebes fallen dem neuen Inhaber auch alle Rechte und Pflichten bestehender Mitarbeiterverträge zu. Aufgrund des Betriebsübergangs besteht in dieser Phase ein besonderes Kündigungsverbot. Bei einer kompletten Geschäftsübernahme haftet der neue Firmenchef für Steuersünden des Vorgängers. Diese Haftung betrifft gegenüber dem Finanzamt nicht bezahlte Umsatzsteuer und Lohnsteuer, gegenüber der Gemeinde Rückstände bei der Bezahlung der Gewerbesteuer und zwar rückwirkend bis zum Beginn des Vorjahres. Selbst mit entsprechenden Klauseln im Kaufvertrag lässt sich diese Haftung nicht umgehen. Ein seriöser Anbieter kann dem potentiellen Käufer in diesem Punkt beruhigende Gewissheit verschaffen: Auf Antrag bescheinigen Finanzamt und die jeweilige Gemeinde, dass keine Steuerrückstände bestehen. Zudem sollte diese Bescheinigung darauf hinweisen, dass auch die Umsatzsteuervoranmeldung und Lohnsteueranmeldung abgegeben worden sind. 1.2.2.1 Kaufen oder pachten? Auf die Frage Kaufen oder pachten? gibt es keine generelle Antwort. Statt dessen müssen im Einzelfall Vor- und Nachteile verglichen werden. Grundsätzlich schont die Pacht eines Geschäftes das Eigenkapital des Unternehmers, zieht aber in den kommenden Jahren regelmäßige und hohe Belastungen nach sich. Der Pachtzins besteht aus drei Bestandteilen: aus der ortsüblichen Miete für die Geschäftsräume sowie dem Entgelt für die Nutzung des Inventars und des Firmenwertes. Die Option Pacht ist vor allem dann vorteilhaft, wenn der Übernehmer wenig Eigenkapital zur Verfügung hat und wenn er im Gegenzug einen hohen Wert des Betriebsinventars erhält. In der Dienstleistungsbranche fällt der Faktor Betriebsinventar kaum ins Gewicht entscheidend ist hier die Größe und Qualität des Kundenstamms. Im Einzelhandel entstehen bei einer Geschäftsübernahme hohe Kosten für die Ablösung des Warenbestands. Die Kosten für die Übernahme des Inventars fallen hier in der Relation kaum noch ins Gewicht. Der Kauf des Unternehmens ist hier meist die vorteilhaftere Alternative. 1.2.2.2 Firmenwert Mit dem Thema Ermittlung des Firmenwertes haben sich viele Autoren befasst. Der angehende Selbständige hat die Wahl: Entweder er kämpft sich durch dicke Bücher und beschäftigt sich intensiv mit wissenschaftlich fundierten Berechnungsmethoden oder er hält sich an einfache Faustregeln aus der Praxis. In jedem Fall gilt: Angebot und Nachfrage regeln auch den Preis eines Geschäfts. Bei eventuellen Kaufverhandlungen gilt zudem grundsätzlich: Je kleiner das Unternehmen, desto mehr hängt der wirtschaftliche Erfolg an der Person des Inhabers. Einen tatsächlichen Firmenwert gibt es bei kleinen Einzelhandelsgeschäften, wenn überhaupt, allenfalls nur für eine kurze Zeit. Entscheidend für den Erfolg oder den Flop ist hier einzig der Fleiß und das Talent des Inhabers. Allerdings wird ein Entgelt für den Firmenwert um so bereitwilliger bezahlt, je leichter sich die nötigen Fachkenntnisse für eine erfolgreiche Geschäftsführung erwerben lassen. Als Übernahme-Kandidaten besonders beliebt sind daher Trinkhallen, Bierstüberl, Zeitungs-, Zeitschriften- und Tabakwaren-Geschäfte. 1.2.3 Export- und Importgeschäfte Globalisierung, der Euro und die EU-Erweiterung werden die Verflechtung der bayerischen Wirtschaft mit ausländischen Märkten in den kommenden Jahren weiter verstärken. Dies bildet den Nährboden für aussichtsreiche Geschäftsideen im Bereich Export und Import. Den rechtlichen Rahmen für das Import- und Exportgeschäft bilden Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und Außenwirtschaftsverordnung. Grundsätzlich kann demnach jeder Unternehmer nahezu alle Industrieerzeugnisse weltweit ohne Rücksicht auf Ursprungs-, Einkaufs- und Herkunftsland genehmigungsfrei einführen. Als Nachschlagewerk für Importeure ist die sogenannte Einfuhrliste unentbehrlich: Dort lässt sich nachlesen, welche Produkte problemlos, mit Auflagen oder überhaupt nicht eingeführt werden dürfen. Die zollamtliche Anmeldung der Ware erfolgt mit der Einfuhranmeldung. Die gleichen Rahmenbedingungen gelten auch für den Export: Hier gibt es die sogenannte Ausfuhrliste und die Ausfuhranmeldung. Besonders praktisch für Export- und Importeinsteiger: Im EU-Binnenmarkt sind für Waren, die sich im sogenannten freien Verkehr der EU befinden, sämtliche Zollpapiere ent-

1. Person und Idee 8 fallen. Im freien Verkehr der EU befinden sich Waren, die entweder im Zollgebiet der EU hergestellt oder bei der Einfuhr in das EU-Zollgebiet schon verzollt und versteuert wurden. Unternehmer, die auf ausländischen Märkten Fuß fassen oder ihren Exportanteil steigern wollen, müssen das Exportgeschäft mindestens in seinen Grundzügen beherrschen. Hierzu gehören folgende Voraussetzungen: Kenntnisse im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Ausreichendes Wissen über Absatzwege, die Abgabe von Auslandsangeboten, den Abschluss von Exportverträgen und die Formulierung der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Kenntnisse über Möglichkeiten der Exportfinanzierung sowie der staatlichen und privaten Exportkreditversicherung Die Industrie- und Handelskammern sind als Informationsquelle zu den genannten Voraussetzungen wie für alle sonstigen Fragen zum internationalen Geschäft die erste Adresse. In Zusammenarbeit mit Bayerns Wirtschaftsministerium bieten die bayerischen Industrie- und Handelskammern praxisnahe außenwirtschaftliche Fördermaßnahmen an. Diese Maßnahmen zielen vor allem darauf ab, Kunden und Geschäftspartner im Ausland zu finden. Alle wesentlichen Informationen und Ansprechpartner zum Auslandsgeschäft liefert das Außenwirtschaftsportal Bayern - ein Service der bayerischen IHKs und Handwerkskammern. Das Portal, das sich unter www.auwibayern.de öffnet, erleichtert wesentlich den Eintritt in die Welt des Ex- und Importgeschäfts. 1.3 Rahmenbedingungen 1.3.1 Grundsatz der Gewerbefreiheit In Deutschland gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit. Der Staat verlangt in der Regel keine Fachkenntnisse, bestandene Prüfungen oder sonstige Zulassungstests. Jeder kann selbständig werden. Es genügt, ein Gewerbe anzumelden und sich einen sog. Gewerbeschein ausstellen zu lassen. Der Staat vertraut dabei auf die Eigenverantwortung der Unternehmer und heilsamen Kräfte des Marktes. Schlecht qualifizierte und unseriöse Selbständige haben im Wettbewerb keine Chance. Eine solide Berufsausbildung, der Besuch von Fortbildungskursen in Verbindung mit einem oder mehreren Betriebspraktika sind daher unerlässliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Unternehmerkarriere. Gewerbefreiheit gilt für den gesamten Groß- und Einzelhandel sowie den Handel mit Lebensmitteln und Kosmetikartikeln. Lediglich der Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln sowie das gewerbsmäßige Züchten und Halten von Heimtieren, der Handel mit Wirbeltieren (außer landwirtschaftlichen Nutztieren), der Unterhalt eines Reitoder Fahrbetriebs sowie die Zurschaustellung von Tieren unterliegt besonderen Auflagen. Groß- und Einzelhandel lassen sich auch gleichzeitig ausüben, aber Achtung: Großhändler darf sich nur nennen, wer auch tatsächlich einen Großhandel betreibt. Ansonsten ist dies ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Ein Einzelhandelsgeschäft lässt sich auch mit dem Angebot von Dienstleistungen kombinieren wie beispielsweise Einbau, Wartung und Reparatur technischer Geräte. Allerdings darf dabei die Grenze zum Handwerksbetrieb mit den besonderen Auflagen der Handwerksordnung nicht überschritten werden. 1.3.1.1 Überwachungsbedürftige Gewerbe Für einige Gewerbe sieht der Staat besonderen Überwachungsbedarf, um Kunden vor unseriösen oder gar kriminellen Anbietern zu schützen. Unter den Oberbegriff überwachungsbedürftiges Gewerbe fallen u.a. bestimmte Gebraucht warenhändler, Auskunfteien, Detektivbüros, Ehe- und Partnervermittlungsinstitute und Reisebüros. In diesen Geschäftszweigen werden an die Person des Unternehmers besondere Anforderungen gestellt. Mit polizeilichem Führungszeugnis und dem Auszug aus dem Gewerbezentralregister muss der Gewerbetreibende seine persönliche Integrität nachweisen. Das polizeiliche Führungszeugnis sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind unverzüglich im Nachgang zur Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei der Behörde zu beantragen. Zudem müssen sich Inhaber von überwachungsbedürftigen Gewerben einer regelmäßigen Nachschau der Gewerbebehörden unterziehen. 1.3.1.2 Erlaubnispflichtige Gewerbe Noch höhere Anforderungen müssen die Betreiber sogenannter erlaubnispflichtiger Gewerbe erfüllen. Dies betrifft gewerbliche Tätigkeiten, die aufgrund von Missbrauch und fahrlässiger Ausführung das Wohl der Allgemeinheit gefährden könnten. Voraussetzungen für die Betriebserlaubnis sind in diesen Bereichen in der Regel die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers, und die geordneten Vermögensverhältnisse, zum Teil wird auch der Nachweis entsprechender Sachkunde z.b. in Form von Fachkundeprüfungen oder langjähriger Tätigkeit verlangt.

1. Person und Idee 9 Beispiele für Gewerbe, die unter die Erlaubnispflicht fallen: Herstellung von Arzneimitteln Waffenhandel Verkauf von Rohmilch und Rohmilchprodukten Handel mit Pflanzenschutzmitteln Immobilienmaklerei (Muster Antragsformular s. Seite 10/11) Anlageberatung und -vermittlung Personentransport inklusive dem sogenannten Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen und Taxi Gütertransport mit Lastwagen, die mit Anhänger ein zugelassenes Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben Versteigerungen Bewachungs- und Sicherheitsdienste Pfandleihergeschäft Betrieb von Spielhallen, das Aufstellen von Spielautomaten Privatkrankenanstalten Fahrschulen Gaststätten mit Alkoholausschank Versicherungsvermittler und -berater Gaststättengewerbe Eine Sonderrolle spielt das Gaststättengewerbe. Durch die letzte Gesetzesänderung des Gaststättengesetzes, die seit dem 01.07.2005 in Kraft ist, wurde die Erlaubnispflicht für Beherbergungsbetriebe abgeschafft und für Gaststättenbetriebe auf den Alkoholausschank beschränkt. Infolgedessen besteht die Teilnahmepflicht an dem Unterrichtsverfahren bei der Industrie- und Handelskammer zu den Vorschriften des Hygiene- und Lebensmittelrechts auch nur noch für Betriebe mit Alkoholausschank. Beherbergungsbetriebe unterliegen der Erlaubnispflicht nach dem Gaststättengesetz und somit der Teilnahmepflicht am Unterrichtsverfahren aber dann, wenn sich der Alkoholausschank nicht auf Hausgäste beschränkt. Ansonsten benötigt der angehende Gastronom weder einschlägige Berufserfahrung noch einen weiteren Sachkundenachweis. Versicherungsvermittler und -berater Seit dem 22.05.2007 unterliegen selbständige Versicherungsvermittler und berater grundsätzlich einer Erlaubnispflicht nach der Gewerbeordnung und müssen sich im Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen. Zuständig für die Erlaubniserteilung und Registrierung sind die Industrie- und Handelskammern. Voraussetzung für die Erlaubniserteilung sind die Nachweise der Zuverlässigkeit, der geordneten Vermögensverhältnisse einer Berufshaftpflichtversicherung sowie der entsprechenden Sachkunde. Gebundene Versicherungsvermittler, die ausschließlich im Auftrag eines oder, wenn die Versicherungsprodukte nicht in Konkurrenz stehen, mehrerer Versicherungsunternehmen tätig sind, bedürfen keiner Erlaubnis, wenn das/die Versicherungsunternehmen für sie die uneingeschränkte Haftung übernimmt/übernehmen. Gebundene Versicherungsvermittler müssen ihre Registrierung im Versicherungsvermittlerregister über ihr haftungsübernehmendes Versicherungsunternehmen veranlassen. 1.3.1.3 Besondere Rechtsvorschriften Gewerbefreiheit garantiert den freien Zugang zum Gewerbe. Im Interesse der Allgemeinheit ist die Gewerbeausübung branchenspezifischen Auflagen und Vorschriften unterworfen. So hat ein Lebensmittelhändler folgende Aspekte zu beachten: die Gesundheitsbelehrung, Bestimmungen zur Ladenhygiene, Ladenschlussgesetz, Preisangabenrecht und das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch. Für einige Gewerbe gelten zudem bestimmte Aufzeichnungs- und Auskunftspflichten. 1.3.1.4 Reisegewerbekarte Wer ein Reisegewerbe betreiben will, benötigt eine entsprechende Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte ist bei den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden Landratsamt oder kreisfreie Stadt zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist einmal mehr die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers. Auch hier hat der Gewerbetreibende bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen. Das Reisegewerbe ist nach 55 Gewerbeordnung wie folgt definiert: 55 Reisegewerbekarte (1) Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung ( 42 Abs. 2 GewO) oder ohne eine solche zu haben 1. Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder 2. unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt. (2) Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).

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1. Person und Idee 12 Eine Reisegewerbekarte ist nicht erforderlich, wenn der Selbständige andere Personen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes aufsucht. Dies gilt beispielsweise für Handelsvertreter. Diese müssen allerdings ihr Gewerbe nach 14 Gewerbeordnung anzeigen, wenn sie gleichzeitig eine gewerbliche Niederlassung führen. Für unselbständig Tätige (Angestellte) wurde die Reisegewerbekarte abgeschafft. Jedoch müssen Angestellte, wenn Sie in Kontakt zu Kunden treten, eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte ihres Arbeitgebers mitführen und auf Verlangen vorlegen. 1.3.1.5 Handwerk Der Begriff Handwerk ist gesetzlich nicht definiert. Ein Anhaltspunkt ergibt sich jedoch aus der Handwerksordnung. Die sogenannte Anlage A enthält ein Verzeichnis derjenigen 41 Gewerbe, die als zulassungspflichtiges Handwerk betrieben werden können. Dabei gilt: Nur ein Inhaber, der eine entsprechende Meisterqualifikation oder einen gleichwertigen Abschluss nachweisen kann, darf ein Anlage-A-Handwerk selbständig ausüben. Falls der Inhaber diese Qualifikation nicht hat, muss er einen entsprechend qualifizierten Betriebsleiter beschäftigen. Aus der Liste der Anlage A ergibt sich jedoch kein Indiz für die handwerksmäßige Betriebsweise der dort aufgeführten Gewerbe. Die aufgeführten Gewerbe können also, müssen aber nicht handwerksmäßig betrieben werden. Werden einzelne Teil-Tätigkeiten eines Anlage A-Berufes ausgeübt, muss geprüft werden, ob es sich um wesentliche Tätigkeiten handelt. Bestehen Zweifel, ob es sich um eine handwerksmäßige Betriebsweise handelt oder eine wesentliche Tätigkeit vorliegt, geben die zuständige IHK und die HWK Auskunft. Damit lassen sich nachträgliche Schwierigkeiten vermeiden. 1.3.1.6 Freie Berufe Ärzte, Rechtsanwälte und Architekten sind typische Vertreter der Freien Berufe. Bei diesen Tätigkeiten steht eine geistige, künstlerische oder wissenschaftliche Tätigkeit im Vordergrund. Über die jeweils geltenden Zulassungs- und Berufsausübungsbestimmungen informieren die jeweils zuständigen berufsständischen Vertretungen wie Ärztekammer, Anwaltskammer und Architektenkammer. 1.4 Standortwahl Drei Dinge garantieren bekanntlich den Erfolg einer Immobilie: die Lage, die Lage und nochmals die Lage. Diese Faustregel gilt insbesondere auch für Einzelhändler und Gastronomiebetriebe. Laut aktuellen Statistiken erweisen sich Gründungen im Stadtgebiet wesentlich stabiler als in strukturschwachen ländlichen Regionen. Und es wäre fürwahr auch eine schlechte Idee, eine Boutique für Designer- Mode in Kleinhartpenning zu eröffnen. Für einen Spitzen- Italiener ist Großdilching eine ebenso schlechte Wahl. Die Standortfrage ist daher von existenzieller Bedeutung für die Unternehmensgründung. Aber halt, mögen nun einige dazwischen rufen, hat in Zeiten der New Economy und Globalisierung der Standort nicht entscheidend an Bedeutung verloren? Gerade Erfahrungen aus der Gründer- Hochburg München zeigen das Gegenteil. Im Umfeld der Stadt haben sich sogenannte High-Tech-Cluster gebildet: Gentechnik- und Pharmafirmen suchen die räumliche Nähe zu Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Software- Schmieden den Kontakt zu den führenden Hardwareproduzenten und die innovative Gründer-Szene lebt vom engen Kontakt zu den Venture-Capital-Unternehmen. Die Standortwahl ist eine langfristige Entscheidung. Mietund Pachtverträge lassen sich nicht ohne weiteres kündigen. Es verursacht hohe Kosten, einen Betrieb in eine bessere Gegend umzusiedeln. Jeder angehende Unternehmer sollte daher gründlich darüber nachdenken, wo er sein Geschäft platzieren will. Entscheidungen aus dem Bauch oder einem Gefühl ( Ich fühle mich hier halt wohl ) heraus, sind dabei schlechte Ratgeber. Der einzig richtige Weg ist eine sorgfältige Standortanalyse auf Grundlage folgender betriebswirtschaftlicher Überlegungen: Wie groß ist das Einzugsgebiet und die Zahl der potentiellen Kunden? Wie hoch ist die Kaufkraft der Einwohner? Welcher Umsatz lässt sich an diesem Standort erreichen? Realistische Einschätzung der Wettbewerbsbedingungen: Wie viele und vor allem große Konkurrenten gibt es im näheren Umfeld des Standorts? Wie attraktiv ist ihr Sortiment? Ist die geplante Lage des Betriebs auch dauerhaft konkurrenzfähig? Hierzu zählen Aspekte wie gute Sichtbarkeit des Geschäfts, Verkehrsanbindung und Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr. Gibt es ausreichend Arbeitsplätze? Ist das Geschäft auch für Fußgänger gut erreichbar? Besteht die Möglichkeit, geeignete und bezahlbare Mitarbeiter zu bekommen?

1. Person und Idee 13 Die kniffligste aller Fragen ist die Prüfung, ob der jeweils zu bezahlende Miet- oder Grundstückspreis im vernünftigen Verhältnis zu dem zu erwartenden Umsatz steht. Der Selbständige steht hier häufig vor einem Dilemma: Die Top-Lagen versprechen hohe Umsätze und schrecken mit horrenden Ladenpreisen. Oft werden bei Geschäftsaufnahme befristete Gewerberaummietverträge (i.d.r. 5 Jahre oder mehr) abgeschlossen. Hiervon ist dringend abzuraten, da der Mieter keine Möglichkeit hat, vorzeitig den Vertrag zu kündigen. Insbesondere ist die Einstellung des Gewerbebetriebes kein Grund zur fristlosen Kündigung, da das Betriebsrisiko alleine in den Bereich des Mieters fällt. Wird dagegen ein unbefristeter Mietvertrag abschlossen, so besteht ein ordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 6 Monaten (Achtung: Kündigung muss spätestens zum dritten Werktag eines Kalendervierteljahres beim Vermieter eingehen, das Mietverhältnis endet dann zum nächsten Kalendervierteljahr; Bsp: Kündigung am 2.4., Mietverhältnis endet zum 30.9.). Ist ein befristetes Mietverhältnis aber gewollt, so sollte unbedingt ein außerordentliches Kündigungsrecht mit dem Inhalt aufgenommen werden, bei Aufgabe des Gewerbebetriebes die Geschäftsräume mit der ordentlichen Frist kündigen zu können. Deshalb sollten Sie vor Abschluss des Mietvertrages Rechtsrat bei der IHK oder einem Rechtsanwalt einholen. Am Stadtrand und in der Region sind die Mietpreise deutlich niedriger. Ohne hohen Werbeaufwand wird dort kaum ein Betrieb Kunden anlocken. Für bestimmte Branchen kann dies wiederum ein großer Vorteil sein. Bei der Ladenmiete sparen und statt dessen viel für die Werbung ausgeben dies eröffnet beispielsweise Anbietern standardisierter Massenprodukte gute Chancen. In jedem Fall muss der Gründer genau abwägen. Die Vorteile des Standorts sollten dessen Nachteile deutlich übersteigen. Eine wertvolle Entscheidungshilfe ist in diesem Zusammenhang das Standortgutachten eines selbständigen Unternehmensberaters. Auch bei späteren wichtigen strategischen Entscheidungen ist es in der Regel sinnvoll, einen Unternehmensberater einzuschalten. Bund und Land fördern die Betriebsberatung mit hohen Zuschüssen. Die Industrie- und Handelskammer informiert auf Anfrage detailliert über die entsprechenden Förderregeln. 1.5 Betriebsräume Eines der größten Hindernisse jedes Existenzgründers ist die Beschaffung geeigneter Betriebsräume. Bill Gates musste ja auch erst einmal in einer Garage an seiner Software basteln, ehe ihn der Auftrag des IBM-Konzerns von allen Sorgen befreite. Allerdings lässt sich dieses Modell aus dem sonnigen Kalifornien nicht ohne weiteres auf die Verhältnisse hierzulande übertragen. Privatwohnungen und -räume eignen sich nur in Ausnahmefällen auch als Betriebsraum. In Mietwohnungen läuft ohne die Zustimmung des Vermieters ohnehin nichts. In bestimmten Regionen muss darüber hinaus auch die Kreisverwaltungsbehörde ihre Zustimmung erteilen. Nämlich dann, wenn mehr als die Hälfte der verfügbaren Wohnung als Betriebsraum genutzt wird. Je nach Art und Umfang der geplanten Nutzungsänderung muss auch eine besondere Genehmigung gemäß der Bayerischen Bauordnung erfolgen. Bebauungs- und Flächennutzungspläne der jeweiligen Stadt oder Gemeinde sind ebenso zu berücksichtigen. In reinen Wohngebieten ist die Ansiedlung eines Gewerbebetriebs kaum oder nur mit starken Einschränkungen möglich. Betriebe mit deutlichen Schall- und Abgasemissionen lassen sich ebenfalls nur in eigens ausgewiesenen Gewerbeund Industrieparks betreiben. Die Beschäftigung von Mitarbeitern verschärft das Problem noch die Räume des neuen Unternehmens müssen dann auch den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung genügen. Diese Verordnung regelt zum Beispiel Mindestgrößen von Räumen, Zahl der Fenster, Toiletten, Sozialräume usw. Die Betriebsräume von Lebensmittelgeschäften und Gastronomiebetrieben müssen den geltenden Hygienevorschriften entsprechen. Das klingt alles selbstverständlich. In der Praxis sorgen Verstöße gegen diese Auflagen regelmäßig für Konflikte zwischen Unternehmen und der Gewerbeaufsicht. Also, Vorsicht! Wer blind anfängt, eine Wohnung Business-tauglich umzubauen oder zur Betriebsfläche umzugestalten, handelt sich in vielen Fällen eine Menge rechtlicher Probleme ein. Die sorgfältige Vor-Information bei Baubehörde, Gewerbeamt und dem Gewerbeaufsichtsamt ist daher eine Pflichtaufgabe wer einen schriftlichen Vorbescheid in der Hand hält, kann ohne Behörden-Stress mit dem Aufbau seines Unternehmens starten.

2. Unternehmenskonzept 14 2.1 Äußere Erfolgsfaktoren Selbst beste Geschäftsideen benötigen ein gründerfreundliches Umfeld, um zu gedeihen. Ein wichtiger Faktor ist der Verlauf der generellen Konjunktur Phasen mit rückläufiger Binnennachfrage und schwachem Wirtschaftswachstum sind eine schlechte Basis für den Unternehmensstart. Hinzu kommt die möglichst umfangreiche Analyse der betreffenden Branche, in der die Existenzgründung erfolgen soll. Aufgrund des harten Verdrängungswettbewerbs und sich schnell wandelnder Trends im Konsumentenverhalten haben vor allem neue Betriebe in Gastronomie und Einzelhandel besonders häufig mit Anlaufschwierigkeiten zu kämpfen. In diesem Zusammenhang übersehen viele Jungunternehmer die Bedeutung der Frage, welche Zielgruppe sie mit ihrem Angebot erreichen wollen. Damit bewegt sich der Unternehmer bereits auf dem spannenden Feld der Verkaufspsychologie und steht vor einem ganzen Berg weiter führender Fragen: Es gilt Alter, Lebensstil, Kaufkraft und Mobilität der potentiellen Kunden möglichst genau zu bestimmen. Daraus ergeben sich wiederum wichtige Rückschlüsse für Standortwahl, Marketing, Angebotssortiment und Investitionsbedarf. Jeder Gründer sollte möglichst viel über diese äußeren Einflussfaktoren wissen. Informationsquellen hierfür gibt es im Überfluss: Banken, Internet, Industrie- und Handelskammern, Statistische Landesämter, Landratsämter, Wirtschaftsverbände, Meinungsforschungsinstitute, Fachliteratur und Fachzeitschriften liefern alle benötigten Daten. Konzerne treffen Investitionsentscheidungen in der Regel auf Basis verlässlicher Statistiken, in kleinen Betrieben entscheidet der Chef aus dem Bauch heraus beide Wege können zum Erfolg führen, gleichwohl ist der erste fraglos der bessere. 2.2 Die Reifeprüfung Nach Abschluss aller Vorüberlegungen wird es ernst für den Existenzgründer: Nun ist er gezwungen, seine Ziele zu konkretisieren und alle Einzelplanungen in einer schlüssigen Erfolgsstrategie zu bündeln. Dies ist Voraussetzung für den erfolgreichen Verlauf der Beratungsgespräche mit Banken, Industrie- und Handelskammer und Unternehmensberatern. Viele Existenzgründer scheuen diese Gespräche und empfinden Zweifel an der eigenen Geschäftsidee als kleinliche Erbsenzählerei nur um wenig später in der Praxis teures und unnötiges Lehrgeld zu bezahlen. Wer clever ist, nutzt daher Beratungsgespräche. Dies zwingt dazu, die eigenen Ziele und Pläne in eine feste Form, in ein schlüssiges Unternehmenskonzept zu gießen. Gelingt es dem Gründer eine detaillierte Erfolgsstrategie zu entwickeln und hierfür die Zustimmung professioneller Berater zu erhalten, hat er seine erste Reifeprüfung als Unternehmer bestanden. Ein tragfähiges Unternehmenskonzept, Mustervorlagen finden Sie bei den IHK n im Internet, sollte sich wie folgt gliedern: Inhaltsverzeichnis Persönliche Voraussetzungen, beruflicher Werdegang Arbeitsschwerpunkte des geplanten Unternehmens Marktpotenzial Konkurrenzsituation Beschreibung der bisherigen Vorbereitung für den Unternehmensstart Rechtsform, Standort und voraussichtliche Zahl der Mitarbeiter Anlaufzeit und Unternehmensentwicklung in den ersten drei Jahren Kostenplan, Ertragsplan, bestehend aus Umsatz- und Ertragsvorschau, Liquiditätsplan, Kapitalbedarfsplan. 2.3 Gewinnplanung Jeder Existenzgründer muss das Ziel haben, mit den Erträgen seines Betriebes zumindest den eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Hierzu gibt es grundsätzlich folgende Möglichkeiten: Ein Ehepartner bleibt in einem festen Arbeitsverhältnis tätig, aus dem der Lebensunterhalt der Familie bestritten werden kann. Erzielt das neue Unternehmen nur geringe Gewinne, gefährdet dies nicht die materielle Existenz des Unternehmers. Der Existenzgründer muss von Anfang an aus den Erträgen des Unternehmens seinen Lebensunterhalt bestreiten. Gibt der Arbeitgeber seine Zustimmung, kann die Existenz auch neben der Angestelltentätigkeit gegründet werden, mit dem Ziel, die Marktchancen zu testen. So unterschiedlich die Startbedingungen auch sein mögen auf lange Sicht muss jedes Unternehmen Gewinn abwerfen, ansonsten macht die Selbständigkeit wirtschaftlich keinen Sinn. Ohne eine entsprechende Vergütung für den Arbeitsaufwand und das Risiko des Unternehmers wird Selbständigkeit zum teuren Hobby.

2. Unternehmenskonzept 15 Der Unternehmensgewinn ergibt sich aus dem Jahresabschluss. Um diesen Gewinn angemessen zu bewerten, genügt nicht der bloße Blick auf Gewinn- und Verlustrechnung. Der Unternehmer muss auch die sogenannten kalkulatorischen Kosten berücksichtigen: Der Unternehmerlohn (das Gehalt, das der Unternehmer als angestellter Leiter seines Betriebes beziehen würde), der mindestens den Lebensunterhalt sichern muss. Eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Eigenkapitalverzinsung = eingesetztes Eigenkapital x Zinssatz 100 x 12 Betrieb größere Risiken bergen als der Kauf von Pfandbriefen, sollte sich das Eigenkapital aber auch deutlich höher als Pfandbriefe verzinsen. Auf den Monat bezogen lässt sich die Eigenkapitalverzinsung wie folgt berechnen: Ein Unternehmen bietet aber nur dann eine nachhaltige Existenzgrundlage, wenn die erzielten Gewinne für folgende Ziele ausreichen: Mittel für die Substanzerhaltung des Unternehmens. Finanzierung eines angemessenen Unternehmenswachstums. Bildung ausreichender Rücklagen zur Absicherung gegen Betriebsrisiken. 2.4 Rechenbeispiele 2.4.1 Sicherung des Lebensunterhalts Ein Arbeitnehmer sollte sich den Schritt in die Selbständigkeit gut überlegen und folgendes beachten: In der Industrie Westdeutschlands kamen 2007 auf je 50 Euro bezahlten Lohn nochmals 37,20 Euro Lohnnebenkosten. Dieser Anteil resultierte aus: Vergütung arbeitsfreier Tage: 8,30 Sonderzahlungen: 3,75 Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber: 9,40 Betriebliche Altersversorgung: 3,60 Sonstige Personalzusatzkosten: 2,15 Diese Leistungen des Arbeitgebers muss der Selbständige selbst übernehmen. Selbst wenn man nur die gesetzlichen Sozialleistungen berücksichtigt, muss der Selbständige deutlich mehr Einkommen erzielen als der Angestellte, um einen vergleichbaren Lebensstandard zu erreichen. 2.4.2 Eigenkapitalverzinsung Steckt der Unternehmer eigenes Geld in den Betrieb, soll es auch entsprechende Zinsen bringen. Ansonsten wäre es ein schlechtes Geschäft und er hätte für sein Geld besser andere Anlagealternativen gewählt. Der Gewinn muss daher zumindest die Verzinsung langfristiger Spareinlagen wie Pfandbriefe decken. Da Investitionen in den eigenen 2.5 Kosten und Ausgaben Kosten sind nicht gleich Ausgaben. Ein Beispiel hierfür sind Abschreibungen (steuerlich: AfA = Absetzung für Abnutzung). Abschreibungen werden erst zu Ausgaben, wenn nach einigen Jahren die Neuanschaffung fällig wird. Der Unternehmer kann auf die Deckung dieser Kosten vorübergehend verzichten, muss aber dafür sorgen, dass er zum Zeitpunkt der Neuanschaffung über die nötigen Mittel verfügt. Tilgungsleistungen aufgenommener Kredite sind Ausgaben, aber keine Kosten. Handelt es sich dabei um die Tilgung von Investitionskrediten, werden die Raten aus den durch die Abschreibungen freigesetzten Beträgen geleistet. Bei Warenkrediten kann die Tilgung entweder aus aufgelaufenen Gewinnen erfolgen, oder es wird eine Umschuldung durch entsprechende Kontokorrent- bzw. Lieferantenkredite nötig. Grundsätzlich ist zwischen fixen und variablen Kosten zu unterscheiden. Zu den Fix-Kosten zählen Miete für die Geschäftsräume, Versicherungsbeiträge, Darlehenszinsen etc. Diese Kosten fallen auch dann an, wenn kein oder nur geringer Umsatz erzielt wird. Zudem entstehen dem Betrieb variable Kosten wie der Material- und Wareneinsatz. Gewinne lassen sich in der Regel nur erzielen, wenn der Unternehmer die Kosten im Griff hat. Dies erfordert eine entsprechende Planung und Kontrolle. Fix-Kosten wie die Miete sind leicht zu berechnen. Gleiches gilt bei entsprechender Planung für Personalkosten. Daneben gibt es aber auch Bereiche wie den täglichen Bürobedarf, in denen der Unternehmer die zu erwartenden Kosten schätzen muss. Hilfestellung bieten hier die Ergebnisse von Betriebsvergleichen, die amtliche Kostenstrukturstatistik und interne Statistiken der Industrie- und Wirtschaftsverbände. Diese Statistiken basieren in der Regel auf den Daten vieler Unternehmen aus den jeweiligen Branchen.

2. Unternehmenskonzept 16 Betriebsvergleiche bieten nicht nur eine solide Basis für eine realistische Kostenschätzung, sie sind gleichzeitig ein Kontrollinstrument für das Management des Unternehmens: Liegen bestimmte Kosten deutlich über dem Branchenschnitt, ist dies ein Alarmzeichen. Möglicherweise sind dies Indizien für wenig effektive Betriebsabläufe. Die IHK gewährt bei Bedarf Einblick in die Betriebsvergleichsergebnisse des Groß- und Einzelhandels sowie des Gaststättengewerbes. Allerdings werden diese Zahlen durch folgende Umstände relativiert: Es sind Durchschnittszahlen, möglicherweise liegen bei kleineren und jungen Firmen die Kosten deutlich unter oder über den gemittelten Werten. Regionale Unterschiede werden nicht berücksichtigt. Die Teilnehmerzahl der verschiedenen Betriebsvergleiche schwankt erheblich. Daher sind deren Ergebnisse auch nicht immer repräsentativ. Einige Kerndaten wie die Betriebsmiete beruhen auf vielen Altverträgen, die zu relativ günstigen Konditionen geschlossen wurden. Für Existenzgründer haben sie daher nur bedingte Aussagekraft. Fazit: Betriebsvergleiche können wertvolle Anhaltspunkte für die eigenen Planungen bieten, sind aber kein verbindlicher Leitfaden für das eigene unternehmerische Handeln. 2.6 Umsatz Ohne ausreichenden Umsatz gibt es keinen Gewinn. Viele Existenzgründer berauschen sich an ihrer genialen Geschäftsidee, vernachlässigen aber diese betriebswirtschaftliche Grundregel sträflich. Um solche Blindflüge zu vermeiden, sollte der Unternehmer zunächst den Mindestgewinn berechnen, den er zur Deckung seines Lebensunterhalts braucht. Der zweite Schritt ist die Addition der voraussichtlichen Kosten. Aus der Gegenüberstellung von Mindestgewinn und Kosten ergibt sich dann der Umsatz, den das Unternehmen mindestens erzielen muss. In diesem Zusammenhang gibt es eine zweite Grundregel, die unbedingt zu beachten ist: Hohe Kosten und aufwändiger privater Lebensstil verschärfen den Zwang, möglichst sofort ein gutes Geschäft zu machen. Existenzgründer sollten daher den Kauf der 100.000-Euro-Limousine und der Villa nicht zu ihren kurzfristigen Zielen machen. Eine der schwersten Aufgaben des Existenzgründers ist eine möglichst realistische Umsatzprognose. Wer längere Zeit deutlich unter dem anvisierten Geschäftsvolumen bleibt, hat in der Regel keine Überlebenschance. Eine Möglichkeit hierfür ist die Schätzung des zu erwartenden Umsatzes auf Grundlage der bereits erwähnten Betriebsvergleiche. So geben beispielsweise Betriebsvergleiche für den Einzelhandel einen groben Anhaltspunkt dafür, welcher Umsatz für einen Jahresgewinn von 200.000 Euro gemacht werden muss. Eine gute Orientierung ermöglicht auch die Richtsatzsammlung der Finanzverwaltung. Mit diesem Hilfsinstrument schätzen die Finanzbehörden den Gewinn von Gewerbetreibenden, die keine ordentliche Buchführung vorlegen. Die Richtsätze gibt es für viele Handwerks- und Handelsbranchen sowie für das Transportgewerbe und die Gastronomie. Sie enthalten Angaben über das prozentuale Verhältnis von Roh- und Reingewinn zu dem erzielten Umsatz. Ein Beispiel: Max Muster will ein Schreibwarengeschäft eröffnen. Vor der Geschäftseröffnung rechnet er aus, wie viel Gewinn er braucht, um seinen Lebensunterhalt zu sichern. Max kommt dabei auf eine Summe von 2.500 Euro pro Monat. Um herauszubekommen welchen Umsatz er hierfür schaffen muss, nimmt Max die Richtsatzsammlung für Gewerbetreibende zu Hilfe. Aus diesen Statistiken der Oberfinanzdirektion entnimmt er folgendes: Im Durchschnitt erzielen Schreibwaren-Geschäfte einen Reingewinn von 10 Prozent des Umsatzes. Für Max heißt das konkret: Er muss im Monat rund 25.000 Euro und im Jahr 300.000 Euro Umsatz erreichen, um wirtschaftlich zu überleben. Aber nochmals: Derartige Beispielrechnungen auf Basis von Durchschnittszahlen berücksichtigen nicht die besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls. Eröffnet Max Muster sein Geschäft an der Münchner Maximilianstraße, hilft kein Durchschnittswert. Hier braucht es außerordentliche Einnahmen, um die hohe Ladenmiete zu decken. In vielen Fällen ist es daher besser, den erforderlichen Umsatz zu berechnen. Dabei sind der nötige Gewinn und die voraussichtlichen Kosten zu addieren. Bei einem Dienstleistungsunternehmen müssen die Einnahmen die entsprechende Summe decken, bei einem Handelsunternehmen der Rohertrag. Der Rohertrag ergibt sich aus der Differenz von Ein- und Verkaufspreisen. Betriebsvergleiche und Richtsatzsammlung erlauben auch hier einen ersten Überblick über die erforderlichen Roherträge in den jeweiligen Branchen. Hat der Existenzgründer sich Klarheit über den erforderlichen Umsatz verschafft, folgt der letzte und entscheidende Schritt: Max Muster und alle anderen angehenden Unternehmer müssen nun herausfinden, wieviel Umsatz sich

2. Unternehmenskonzept 17 tatsächlich erzielen lässt. Im Handel geschieht dies mit Hilfe einer Standortanalyse, in der Produktherstellung durch Marktforschungsergebnisse, der Ermittlung des Marktpotentials und der Konkurrenzanalyse. Ein wichtiger Faktor ist dabei die Kapazität des geplanten Unternehmens. So ist im Einzelhandel die zur Verfügung stehende Verkaufsfläche das Maß der Dinge wer einen Tante-Emma-Laden übernimmt, wird keine Millionen-Umsätze einfahren. Auch für die Arbeitskraft gibt es Kapazitätsgrenzen, die den Umsatz limitieren. Eine Unternehmensgründung gelingt nur dann, wenn die realistische Geschäftserwartung mit der Betriebsgröße übereinstimmt. Überkapazitäten gefährden auf Dauer selbst Großunternehmen, für Existenzgründer werden sie in kürzester Zeit zum Verhängnis. Bei den hierzulande üblichen hohen Miet- und Personalkosten ist es in Zweifelsfällen für den Unternehmer eher ratsam, zunächst die kleinere Dimension zu wählen, um Gewinne zu erzielen. Floriert erst einmal das Geschäft, ist eine Betriebsvergrößerung in der Regel problemlos möglich. 2.7 Erfolg dauerhaft sichern Die besten Startchancen hat ein Unternehmen, wenn der erzielbare Umsatz deutlich über dem erforderlichen Umsatz liegt: Dies verspricht genügend finanzielle Spielräume, um die drei Voraussetzungen für den dauerhaften Markterfolg des Betriebes zu erfüllen: Rücklagen, Substanzerhaltung und Wachstum. Entscheidend hierfür ist die Höhe des Gewinns nach Steuern. Rücklagen. Hat der Selbständige genügend Luft, kann er Rücklagen bilden. Dies ist für jedes Unternehmen wichtig, um unvorhergesehene Krisen zu meistern. Ein Beispiel hierfür sind zeitlich befristete, aber schmerzhafte Umsatzeinbrüche von Einzelhändlern aufgrund von Straßenbaumaßnahmen oder der plötzliche Ausfall eines fest eingeplanten Großauftrags. Substanzerhaltung. Der erzielte Gewinn muss auch in die Substanzerhaltung des Unternehmens fließen. Dabei geht es um die Lösung folgenden Problems: Lediglich die Anschaffungspreise von Anlagegegenständen lassen sich steuerlich abschreiben. Wie bei allen Konsumgütern, steigen aber auch laufend die Preise für Maschinen und Geräte im gewerblichen Bereich. Bildet der Unternehmer seine Rücklagen ausschließlich aus den Abschreibungen, entsteht eine Finanzierungslücke: Ihm fehlt Geld, um die nach einigen Jahren nötigen neuen Maschinen und Geräte anzuschaffen. Wachstum. Sorgfältig geplantes und angemessenes Wachstum ist Kennzeichen jedes erfolgreichen Unternehmens. Um zu wachsen, braucht der Unternehmer Kapital. In vielen Fällen ist es weder ratsam noch möglich, die Firmenexpansion ausschließlich über Bankkredite zu finanzieren. 2.8 Liquiditätsplan Ein Unternehmen muss seine Verbindlichkeiten stets begleichen können, ansonsten hat es keine Überlebenschancen. Zu einer erfolgreichen Geschäftsstrategie gehört daher zwingend eine Liquiditätsplanung. Sie ist zum einen ein wichtiges Kontroll- und Steuerungsinstrument, um Fehlentwicklungen im Betrieb zu vermeiden. Und zum anderen die Voraussetzung für aussichtsreiche Kreditverhandlungen mit den Banken. Ein Unternehmen ist dann liquide, wenn es seine Ausgaben jederzeit durch ausreichende Einnahmen, Kapitalreserven oder einen entsprechenden Kreditrahmen begleichen kann. Die Liquiditätsplanung zählt daher zu den dauerhaften Aufgaben des Unternehmers. Wird sie vernachlässigt, scheitern selbst Großkonzerne, wie viele Beispiele aus der Weltwirtschaft zeigen. Ein kritischer Zeitpunkt für jedes junge Unternehmen ist das dritte Jahr nach der Firmengründung. Tausende von Unternehmen rutschen in dieser besonders kritischen Phase in die Liquiditätsfalle. Eine Firmenpleite lässt sich dann kaum noch vermeiden. Die Ursache hierfür sind folgende Faktoren: Das erste Geschäftsjahr wird mit geringem Verlust abgeschlossen. Im zweiten wird die Bilanz für das erste Geschäftsjahr erstellt. Aufgrund des Vorjahrverlustes bezahlt der Betrieb im zweiten Jahr keine oder nur geringe Steuervorauszahlungen. Im dritten Jahr weist die Bilanz für das zweite Geschäftsjahr erstmals einen Gewinn aus. Nun sind Nachzahlungen für die Gewerbe- und Einkommensteuer fällig, gleichzeitig erhöhen sich die Beträge für die Steuervorauszahlungen. Zudem beginnen zu diesem Zeitpunkt ggf. auch die Tilgungsleistungen für öffentliche Darlehen. Die Liquiditätsfalle im dritten Unternehmensjahr entsteht also durch das Zusammentreffen folgender Faktoren: Tilgungslasten sowie Nach- und Vorauszahlungen für die Einkommen- und Gewerbesteuer.

3. Unternehmen und Recht 18 Nur zwei Wege führen über diese Hürde: Die rechtzeitige Bildung von Kapitalreserven oder eine entsprechende Aufstockung des Kreditrahmens. Auch hierfür ist der Liquiditätsplan eine unentbehrliche Basis. Dabei ist es ratsam, getrennte Spalten für Soll- und Ist-Werte zu führen. Dies erleichtert die laufende Kontrolle über die Finanzlage des Unternehmens. 3.1 Dschungel aus Pflichten und Vorschriften Die Gründung eines Unternehmens tangiert viele Rechtsgebiete aufgrund mangelnder Vorbereitung beginnen in der Praxis die Probleme gelegentlich schon bei der Gestaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hinzu kommen Mietrecht, Steuerrecht, Gewerberecht, Arbeitsrecht, Informationspflichten für die Gestaltung der Firmenhomepage, Patentrecht usw. Selbst gestandene Unternehmer verlieren in diesem Dschungel aus Pflichten und Vorschriften gelegentlich den Überblick. Existenzgründer müssen daher vor dem Unternehmensstart prüfen, von welchen Rechtsgebieten sie betroffen sind und gegebenenfalls die bestehenden Wissenslücken schließen. 3.2 Steuerrecht 3.2.1 Umsatzsteuer Grundsätzlich muss für jede Warenlieferung und jede Dienstleistung Umsatzsteuer bezahlt werden. Die Ausnahmen von der Regel finden sich in 4 UStG. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 19 Prozent des Entgelts. Ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent gilt für fast alle Lebensmittel, Bücher, Broschüren, Kunstgegenstände und einige andere Waren. Bei Lieferungen und Leistungen an den Endverbraucher muss die Steuer im Rechnungsbetrag enthalten sein. Bei einem Rechnungsbetrag von mehr als 150 Euro kann der Empfänger verlangen, dass diese Steuer gesondert ausgewiesen wird. Umsatzsteuer, die andere Unternehmen in Rechnung stellen, kann der Gewerbetreibende als sogenannte Vorsteuer von der eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen. Hierzu ein Beispiel: Martin Müller hat mit seinem Einzelhandelsgeschäft im Monat Juni einen Umsatz von (Brutto) 4.760 Euro erzielt. Müller hat seinen Kunden 19 Prozent Umsatzsteuer in Rechnung gestellt: Dies entspricht 760 Euro. Müllers Lieferanten haben in ihren Rechnungen für diesen Monat Umsatzsteuer in Höhe von 290 Euro ausgewiesen. Daraus ergibt sich für Müller folgende Rechnung: 760 Euro minus 290 Euro macht 470 Euro Umsatzsteuer, die er dem zuständigen Finanzamt überweisen muss. Die Umsatzsteuervoranmeldung ist bis spätestens zum 10. Tag des Folgemonats elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Nur in Ausnahmefällen lässt das Finanzamt die Abgabe der Anmeldung auf Antrag in Papierform zu. Bei Betrieben, deren Umsatzsteuerschuld im Vorjahr die Summe von 7.500 Euro nicht überstieg, genügt eine Voranmeldung bis spätestens zum 10. Tag des neuen Quartals. Der Unternehmer muss dabei seine Umsatzsteuer für den entsprechenden Abrechnungszeitraum selbst berechnen und an das Finanzamt überweisen. Zahlungsfrist bei Überweisung 3 Tage - Eingang beim Finanzamt ist maßgebend. Existenzgründer müssen im Jahr nach der Gründung und im folgenden Kalenderjahr die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abgeben. Das hat den Vorteil, dass Vorsteuerbeträge eventuell nach Hinterlegung einer Sicherheitsleistung schneller ausgezahlt werden. Zur Berechnung der Umsatzsteuer muss der Selbständige Folgendes aufzeichnen: Alle Einnahmen, die der Betrieb für Produkte und sonstige Leistungen erzielt hat; bei diesen Entgelten ist zwischen verschiedenen Steuersätzen sowie nach steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen zu unterscheiden. Alle Zahlungen an andere Unternehmen für gelieferte Waren, Produkte und Dienstleistungen sowie die darauf entfallende Vorsteuer. Lediglich sog. Kleinunternehmer können zu Beginn ihrer Tätigkeit wählen, ob Sie Umsatzsteuer berechnen oder nicht. Die Grenzen liegen hier bei einem Vorjahresumsatz von unter 17.500 Euro und einem Umsatz von unter 50.000 Euro im laufenden Jahr. In der Steuerveranlagung setzt das Finanzamt den Inhaber von Kleinbetrieben Privatpersonen gleich bezahlt er keine Umsatzsteuer, darf er die Mehrwertsteuer nicht gesondert ausweisen und kann so anderen Betrieben keine Vorsteuer vermitteln. Und der Kleinbetrieb erhält auch keine Vorsteuererstattung vom Finanzamt. 3.2.2 Einkommen- und Körperschaftsteuer Hier gilt die einfache Regel: natürliche Personen bezahlen Einkommensteuer, juristische Personen Körperschaftsteuer. Der Begriff natürliche Person steht schlicht für den Geschäftsinhaber, der mit seinem Namen und Privatvermögen für den Betrieb haftet. Den Gewinn, den er nach dem Jahresabschluss erzielt hat, muss er zusammen mit möglichen