Förderstrategie vom 26. November 2009



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Transkript:

Förderstrategie vom 26. November 2009

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1. Zweck der Förderstrategie... 3 2. Vision... 3 3. Allgemeine Förderziele... 3 3.1. Bildungsziele... 3 3.2. Forschungsziele... 4 3.3. Innovationsziele... 4 4. Umsetzung der Förderziele... 4 4.1. Freie Förderung... 5 4.1.1. Bildungsprojekte... 5 4.1.2. Forschungsprojekte... 5 4.1.3. Innovationsprojekte... 6 4.1.4. Fördermitgliedschaften... 6 4.1.5. Förderbeteiligungen... 6 4.1.6. Stipendien... 7 4.2. Förderprogramme... 7 4.2.1. Aktive Förderprogramme... 7 4.2.2. Passive Förderprogramme (thematische Ausschreibungen)... 7 5. Schlussbemerkung... 8-2 / 8 -

1. Zweck der Förderstrategie Die Förderstrategie der Hasler Stiftung konkretisiert den Stiftungszweck, wie er in Art. 5, Abs. 1 und 2, der Stiftungsurkunde vorgegeben ist: 5 1 Zweck der Hasler Stiftung ist die Förderung der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT, engl. Information and Communication Technologies ICT) zum Wohl und Nutzen des Denk- und Werkplatzes Schweiz. 5 2 Die Hasler Stiftung übt ihre Fördertätigkeit aus durch Finanzierung oder Mitfinanzierung ausgewählter Projekte und Vorhaben in Bildung, Forschung und Innovation im Bereich der IKT. Sie definiert die langfristig gültigen allgemeinen Förderziele der Hasler Stiftung. Spezifische Ausprägungen der Förderstrategie mit konkreten Zielsetzungen werden nach Bedarf in Form von Jahresstrategien (z. B. Förderstrategie 2010 2012 ) oder von Teilstrategien (z. B. Strategie Förderprogramm FIT ) definiert und müssen sich innerhalb der vorliegenden generellen Förderstrategie bewegen. 2. Vision Die Stiftung setzt ihre Mittel und ihren Einfluss dafür ein, dass die Schweiz eine im internationalen Kontext führende Stellung im Bereich der IKT einnehmen kann. Als respektierte und einflussreiche Stiftung will sie das Bild der IKT im öffentlichen Bewusstsein wesentlich mitprägen und dazu beitragen, dass deren Bedeutung für Gesellschaft und Wirtschaft allgemein erkannt wird. 3. Allgemeine Förderziele 3.1. Bildungsziele Die Stiftung trägt bei zur Sicherung eines wissenschaftlich hoch qualifizierten Nachwuchses an Lehrpersonen und Forschenden für die schweizerischen Hochschulen auf dem Gebiet der IKT; zur Sicherung eines fundiert ausgebildeten Nachwuchses an IKT-Fachleuten für die schweizerische Wirtschaft; zur Verankerung der Bildung in Informatik im schweizerischen Schulsystem; zur Anerkennung der Relevanz von IKT für unsere Gesellschaft durch Politik und Oeffentlichkeit. - 3 / 8 -

3.2. Forschungsziele Die Hasler Stiftung unterstützt originelle und wissenschaftlich hochstehende Forschungsprojekte an schweizerischen Hochschulen und öffentlichen Forschungsinstitutionen, die für Theorie oder Praxis der IKT relevant sind; welche die Ausbildung in IKT fördern; welche sich mit den gesellschaftlich relevante Auswirkungen der IKT befassen. Im weitern fördert die Hasler Stiftung einen effektiven und raschen Wissensaustausch der schweizerischen Wissenschaftskreise unter sich sowie mit ausländischen Hochschulen. 3.3. Innovationsziele Die Stiftung fördert produktorientierte Entwicklungsprojekte an schweizerischen Hochschulen, die auf innovativen wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren und von marktorientierten Massnahmen begleitet werden; stellt in begrenztem Rahmen und unter definierten Auflagen Kapital für Jungunternehmen im Bereich der IKT bereit; unterstützt allgemein Massnahmen zur Gewährleistung eines effektiven und raschen Know-how-Transfers von der Forschung in die Anwendung. 4. Umsetzung der Förderziele Zur Erreichung der Förderziele kann die Stiftung alle ihr als geeignet erscheinenden Massnahmen ergreifen. Insbesondere stehen ihr die folgenden beiden Förderarten zur Verfügung: 1) Freie Förderung: Finanzierung von Einzelvorhaben auf entsprechende Gesuche hin Finanzielle Unterstützung von Organisationen und Institutionen, welche direkt oder indirekt Förderziele der Stiftung verfolgen (Fördermitgliedschaften) Finanzielle Beteiligung an innovativen Start-Up-Firmen der IKT-Branche (Förderbeteiligungen) Finanzielle Unterstützung von Einzelpersonen (Stipendien) 2) Förderprogramme: - 4 / 8 -

Aktive Förderprogramme: Lancierung gezielter Massnahmen durch die Hasler Stiftung Passive Förderprogramme: Einladung zur Gesuchsstellung in einem vorgegebenen thematischen Rahmen Die Details, Verfahren und Kompetenzen für die Fördertätigkeit der Hasler Stiftung sind im Förderreglement vom 26. November 2009 geregelt. 4.1. Freie Förderung Im Rahmen der freien Förderung können Bildungs-, Forschungs- und Innovationsprojekte gefördert, Mitgliedschaften in Organisationen eingegangen, Start-up-Firmen unterstützt und Stipendien erteilt werden. 4.1.1. Bildungsprojekte Bildungsprojekte werden in Bereichen unterstützt, die keine Förderung durch die öffentliche Hand erfahren oder von dieser vernachlässigt werden. Speziell gefördert werden innovative Projekte, die dem Aufbau neuer Ausbildungsmöglichkeiten in Informatik und ICT dienen; die das Potential für eine schweizweite Verbreitung haben; von denen besondere soziale oder kulturelle Relevanz in Bezug die Informations- und Kommunikationstechnologien erwartet wird. Nicht oder nur in wohl begründeten Ausnahmefällen werden Projekte gefördert, deren Kern nicht im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien oder ihrer Verbindung mit anderen Wissensbereichen liegt; die eine kommerzielle Zielsetzung haben; die dem Aufbau oder Ausbau von informationstechnischer Infrastruktur ohne erheblichen Innovationsgehalt dienen. 4.1.2. Forschungsprojekte Projekte der wissenschaftlichen oder technischen Spitzenforschung von Hochschulen oder nicht-kommerziellen Forschungsinstitutionen werden entsprechend ihrem Potential für den Wissenschafts- oder Wirtschaftsstandort Schweiz gefördert. Speziell gefördert werden Projekte, die der Vorbereitung umfangreicherer Vorhaben dienen, deren (Mit-)Finanzierung bei anderen Institutionen beantragt werden soll (Anstossfinanzierung); die im vorwettbewerblichen Bereich angesiedelt sind und in die Förderlücke zwischen Grundlagenforschung (Schweizerischer Nationalfonds SNF) und angewandter Forschung mit zwingender Industriebeteiligung (Förderagentur für Innovation KTI) fallen. - 5 / 8 -

bei welchen erwartet werden kann, dass Ergebnisse aus anderen Disziplinen oder die Zusammenarbeit mit anderen Disziplinen die IKT befruchten. Nicht oder nur in wohl begründeten Ausnahmefällen werden Projekte gefördert, deren wissenschaftlicher Kern nicht im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien oder ihrer Verbindung mit anderen Wissenschaftsbereichen liegt; die reine Anwendungen ohne Innovationsgehalt bezüglich IKT sind; die in den Förderbereich des SNF oder der KTI fallen; die aus Qualitätsgründen von anderen Förderinstitutionen abgelehnt wurden. 4.1.3. Innovationsprojekte Projekte an Hochschulen oder nicht-kommerziellen Forschungsinstitutionen, die eine Innovation im Markt und nicht blossen Erkenntnisgewinn zum Ziel haben, werden ebenfalls im Rahmen der freien Förderung unterstützt. Speziell gefördert werden Projekte im Nachgang zu einer Dissertation, welche deren Resultate in marktfähige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen umsetzen, um die Voraussetzungen für eine Firmengründung zu schaffen, und die von einer Start-up- Förderagentur 1 begleitet werden; Projekte, welche Forschungsresultate soweit konsolidieren, dass zusätzliche Investitionen in marktorientierte Technologien und Produktenwicklungen im privaten Sektor angestossen werden können. Nicht oder nur in wohl begründeten Ausnahmefällen werden Projekte gefördert, deren Technologie- oder Innovationsschwerpunkt nicht im Bereich der IKT liegt; die der blossen Produktentwicklung dienen. 4.1.4. Fördermitgliedschaften Organisationen und Institutionen, die direkt oder indirekt den Förderzielen der Hasler Stiftung dienen, können durch Eingehen einer Mitgliedschaft oder durch Gönnerbeiträge finanziell unterstützt werden. 4.1.5. Förderbeteiligungen Mit dem Instrument der Förderbeteiligung wird eine Innovation im IKT-Bereich gefördert. Technologie und/oder Verfahren sind neuartig und haben offensichtliches Marktpotential. 1 Z. B. von KTI Start-up - 6 / 8 -

Die Hasler Stiftung kann sich an einer innovativen Jungunternehmung im IKT-Bereich beteiligen bzw. sie finanziell unterstützen, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind: Die Firma wird durch ein überzeugendes Team geführt. Für die Marktbearbeitung liegt ein klares Konzept vor. Ein Proof of Concept ist bereits durch Eigenanstrengungen erbracht worden. Das Potential des innovativen Produktes bzw. des Verfahrens oder der Dienstleistung ist klar erkennbar. Alle Intellectual Property Rights sind bei Firma, und sie sind nicht leicht kopierbar. 4.1.6. Stipendien Stipendien können an begabte, leistungswillige Studierende auf dem Gebiet der IKT auf Hochschulniveau vergeben werden. Dies soll subsidiär zum staatlichen Stipendienwesen erfolgen und vor allem Fälle berücksichtigen, die als Sonderfälle durch das Sieb des staatlichen Stipendienwesens fallen, aber trotzdem förderungswürdig sind. 4.2. Förderprogramme Die Ziele und Themen von Förderprogrammen werden durch den Stiftungsrat festgelegt, ebenso die prozeduralen Regeln der einzelnen Programme. 4.2.1. Aktive Förderprogramme Zur Erreichung eines spezifischen Zieles kann die Hasler Stiftung selber Massnahmen im Rahmen eines von ihr initierten Förderprogrammes ergreifen. Die Hasler Stiftung gibt Projekte in Auftrag und ergreift unterstützende Massnahmen, beispielsweise im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. 4.2.2. Passive Förderprogramme (thematische Ausschreibungen) Mit thematischen Ausschreibungen durch die Hasler Stiftung sollen gezielt Forschungsprogramme lanciert werden, die mehrere Forschergruppen an verschiedenen Hochschulen an einem gemeinsamen Thema forschen lassen. Damit soll insbesondere jungen Forschern an universitären Hochschulen ein Anreiz zur Forschung auf herausfordernden Gebieten der IKT geboten werden. Weiter sollen derartige Initiativen die Bildung von Netzwerken in und zwischen den Hochschulen fördern. Die Projekte werden im Wettbewerb entsprechend ihrer thematischen Relevanz und ihrer wissenschaftlichen Qualität ausgewählt. - 7 / 8 -

5. Schlussbemerkung Dieses Dokument ersetzt das Dokument Förderstrategie vom 4. Dezember 2008 und tritt sofort in Kraft. Bern, den 26. November 2009 Für den Stiftungsrat: Dr. Max Gsell Präsident Dr. Paul Kleiner Sekretär - 8 / 8 -