Rechtsfälle zur Übung Zivilrecht II



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Transkript:

Dr. Dr. Henry Fiebig Juristische Fakultät Arbeitsbereich Wirtschaftsprivatrecht für Nichtjuristen Rechtsfälle zur Übung Zivilrecht II I. Recht der verschiedenen Vertragsarten Fall 1: Die Kfz-Reparaturwerkstatt K-GmbH (K) erwirbt von der V-AG (V) eine neue Standard-Hebebühne aus dem aktuellen Warensortiment der V, die vertragsgemäß von V auf dem Betriebsgelände des K montiert wird. Aufgrund unsachgemäßer Montage seitens des V sackt die Hebebühne nach einer Woche plötzlich ab. Dabei entsteht an dem mit der Hebebühne gerade angehobenen Firmenfahrzeug des K ein Schaden in Höhe von 3000 Euro. Da zu diesem Zeitpunkt zufällig der Diplom-Ingenieur D anwesend war, der sich mit Hebebühnen auskennt, lässt der Geschäftsführer von K die Hebebühne noch am selben Tag für 1000 Euro von D reparieren. a) Kann K von V den Ersatz der Reparaturkosten in Höhe von 1000 Euro verlangen? b) Ist V verpflichtet, den am Fahrzeug des K entstandenen Schaden in Höhe von 3000 Euro zu ersetzen? Fall 2: Die Kfz-Reparaturwerkstatt K-GmbH (K) lässt sich von dem Werbemittelproduzenten W 5000 Werbefeuerzeuge mit dem aufgedruckten Firmenlogo der K zum Preis von 500 Euro pro tausend Stück herstellen. Nachdem W der K 2000 Werbefeuerzeuge geliefert hat, kündigt K den Auftrag betreffs der noch ausstehenden 3000 Feuerzeuge und zahlt demnach nur 1000 Euro an W. W verlangt jedoch den vollen vereinbarten Kaufpreis in Höhe von 2500 Euro für die vertraglich vereinbarte Stückzahl, obwohl W die noch ausstehenden 3000 Feuerzeuge noch gar nicht bei seinem Zulieferer Z zu einem Preis in Höhe von 900 Euro gekauft hat und demzufolge auch noch keinerlei Beschriftungen mit dem Firmenlogo des K stattgefunden haben.

2 Kann W von K die Bezahlung des vereinbarten vollen Kaufpreises in Höhe von 2500 Euro verlangen? Fall 3: Die Kfz-Reparaturwerkstatt K-GmbH (K) lässt sich vom Malermeister M die Fassade ihres Werkstattgebäudes neu streichen. 3 Jahre nach Fertigstellung und Abnahme der Malerarbeiten beginnt die Farbe abzubröckeln. Der Geschäftsführer von K setzt M eine Frist von einem Monat zur Nachbesserung. Nachdem diese Frist fruchtlos verstrichen ist, lässt der Geschäftsführer von K den Anstrich vom Malermeister D zu einem Preis in Höhe von 1.800 Euro ausbessern. Kann K von M die entstandenen Kosten in Höhe von 1.800 Euro ersetzt verlangen? Fall 4: Die Kfz-Reparaturwerkstatt K-GmbH (K) mietet von E dessen unbebautes Grundstück, das an das Firmengelände der K unmittelbar angrenzt, um dort einen Kundenparkplatz einzurichten. Mündlich wird unter Zeugen vereinbart, dass das Mietverhältnis über eine Laufzeit von 5 Jahren gelten soll. Nach anderthalb Jahren will E das vermietete Grundstück bebauen. Er kündigt deshalb den Mietvertrag schriftlich zum Ende des zweiten Jahres. Greift die erklärte Kündigung des E? II. Zustandekommen von Verträgen Fall 5: Grundstückseigentümer Erwin (E) verkauft sein unbebautes Grundstück an seinen Freund Fred (F) zu einem Freundschaftspreis, der mindestens 10.000 Euro unter dem Verkehrswert liegt. Im notariellen Kaufvertrag wird vereinbart, dass im Falle der Ausübung eines Vorkaufsrechtes seitens eines Dritten der Vertrag zu diesen Vorzugskonditionen nicht zur Wirkung gelangt. Nach Mitteilung des Vertrages übt die Stadtgemeinde ihr gem. 24 BauGB zustehendes gesetzliches Vorkaufsrecht aus.

3 E und F wollen daraufhin den abgeschlossenen Vertrag in jedem Fall rückgängig machen und berufen sich diesbezüglich auf ihre Unkenntnis vom Bestehen des Vorkaufsrechts der Stadtgemeinde. Muss E der Stadtgemeinde zum Freundschaftspreis das Grundstück veräußern? Fall 6: BWL-Student Steffan (S) nimmt bei der Bank B-AG einen Kredit in Höhe von 2.400 Euro mit einem Zins in Höhe von 10 % p.a. zur Finanzierung eines Studien- Auslandssemesters auf. Vereinbarungsgemäß steht in dem von S und der B-AG unterschriebenen Vertragsdokument, dass die B-AG verpflichtet sei, an S 2.400 Euro auszuzahlen und dass S den Kredit in zwölf Monatsraten zu je 220 Euro abzutragen habe.. Ist zu diesen Konditionen tatsächlich ein wirksamer Kreditvertrag zustande gekommen? Fall 7: An den kurz vor seinem Abschluss stehenden Studenten Romeo (R) der Betriebswirtschaft, der während seines Studiums in Potsdam besonders intensiv die angebotenen Rechtsfächer studiert hat, tritt der Geschäftsführer (G) der Blöhmer GmbH heran, um ihn als kaufmännischen Angestellten mit Prokura rechtlich zu binden. R, der durchaus Interesse an dieser gut dotierten Tätigkeit hat, tritt in entsprechende Verhandlungen zur Gestaltung seines Dienstvertrages. Am Ende sind 25 Paragraphen des Dienstvertrages perfekt. R erklärt aber, es müsse noch eine zusätzliche Abfindungsregelung getroffen werden, die genau festschreibt, was nach seinem möglichen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis, insbesondere in Bezug auf die Einhaltung von Wettbewerbsbeschränkungen, gelten soll. Ehe es dazu kommt, wird Julia, eine Kommilitonin des R, die in der Rechtsausbildung ebenfalls immer beste Ergebnisse erzielte, als Prokuristin bei der Blöhmer GmbH eingestellt. Besteht dessen ungeachtet auch seitens des R eine arbeitsrechtliche Bindung zur Blöhmer GmbH?

4 Fall 8: Vermieter Vladimir (V) will seinem Gewerbemieter Manfred (M) die Miete für die Geschäftsräume erhöhen und sagt ihm, er wolle demnächst 200,- mehr pro Monat haben. V und M sprechen darüber in der Folgezeit mehrfach und einigen sich schließlich auf eine Mieterhöhung von 150,-. Als der nächste Mietzahlungstermin herankommt, bemerken beide, dass sie vergessen haben, eine genaue Festlegung darüber zu treffen, ab welchem Monat die Mieterhöhung gelten soll. Wie ist die Rechtslage? Fall 9: Student Steffan (S) besucht auf einer Ferienreise eine Gastwirtschaft in Köln. Dort liest er auf der Speisekarte: Halver Hahn 3,80. Da er erstens hungrig und zweitens knapp bei Kasse ist, freut er sich über das günstige Angebot und bestellt das Gericht. Seine Freude wurde jedoch sehr getrübt, als ihm der Kellner das Mahl brachte, denn anstelle eines halben Hünchens bekam er ein Käsebrot. Er wies den Kellner auf dessen Versehen hin; dieser entgegnete ihm jedoch, dass er in der Tat ein Käsebrot bestellt habe, denn in Köln bezeichne man nun einmal ein Käsebrot als Halver Hahn. Ist hier zwischen S und der Gastwirtschaft ein Vertrag zu Stande gekommen? Fall 10: Konrad (K) will von Volker (V), dem mehrere Grundstücke gehören, ein bestimmtes Grundstück kaufen. Beide sind sich betreffs des konkreten Grundstücks, das Gegenstand des Kaufvertrages werden soll, einig. Beide sind der Ansicht, dass die entsprechende Parzelle die Nummer 37 trägt. Mit dieser Bezeichnung wird der Kaufvertrag beim Notar beurkundet. Die Parzelle, die Konrad und Volker meinen, trägt aber die Nummer 36. Beide Parzellen gehören dem Volker. Nachdem sich herausstellt, dass die Parzelle, die die Nummer 37 tatsächlich trägt, viel schöner und werthaltiger ist, verlangt Konrad von Volker auf der Grundlage des notariell beurkundeten Kaufvertrages die Übereignung und Übergabe dieses besseren Grundstücks. Zu Recht?

5 Fall 11: Kaufmann Kramer (K) kauft beim Autohändler Hubert (H) einen LKW für sein Geschäft. Nach Lieferung des Wagens stellt K fest, dass dieser nicht in seine Garage passt, weil er größer ist, als er angenommen hatte. K, der vor seiner beruflichen Betätigung zwei Semester Recht - leider ohne den gewünschten Erfolg - studierte, erinnert sich an die Thematik der Irrtumsanfechtung und verlangt demnach von H, ihm den bereits überwiesenen Betrag des Kaufpreises zurückzuerstatten. Hat K tatsächlich gegenüber H das Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises? Fall 12: Victor (V), der sich für ausgesprochen clever hält, verkauft an Klaus (K) auf der Grundlage eines notariell beurkundeten Kaufvertrages ein zum Ackerbau bestimmtes Grundstück für 20,- pro qm und glaubt, ein gutes Geschäft gemacht zu haben. Kurz darauf erfährt V, dass Grundstücke dieser Art und Lage schon seit längerem für 40,- pro qm gehandelt werden. Das veranlasst den V, den abgeschlossenen Kaufvertrag wegen dieses Irrtums anzufechten, so dass der Weg frei wird, einen neuen Kaufvertrag zum wahren Wert des Grundstücks abzuschließen. Ist dem cleveren V diese Möglichkeit tatsächlich gegeben? Fall 13: Diesmal verkauft der clevere Victor (V) an Klaus (K) (siehe Sachverhalt 12) nur deswegen zu preiswert, weil ihm entgangen ist, dass das Grundstück von der Gemeinde inzwischen zu Baugelände erklärt wurde und zahlreiche Investoren um die Grundstückseigentumsrechte mit Höchstpreisen feilschen. Was kann hier der Victor tun, um sich diese Gelegenheit eines schnellen Reichtums nicht entgehen zu lassen? Fall 14: Der Geschäftsführer der Kobold GmbH in Wuppertal stellt den Bastian Bester (B) als kaufmännischen Angestellten mit Prokura ein.

6 B konnte beim Bewerbungsgespräch insbesondere damit punkten, dass er an der Universität Potsdam sein Bachelor-Studium der BWL mit dem Zweitfach Recht der Wirtschaft gerade erfolgreich zum Abschluss gebracht hat. Bei der Entscheidung zur Einstellung des B ging der Geschäftsführer jedoch irrtümlich davon aus, dass es sich bei B quasi um einen Juristen mit wirtschaftlichen Kenntnissen handelt. Als der Geschäftsführer nach einigen Wochen seinen Irrtum erkennt, will er den mit B geschlossenen unbefristeten Arbeitsvertrag mit sofortiger Wirkung auflösen. Zu Recht? Fall 15: Der Unternehmer Valentin (V) aus Cottbus schickt am 15. Mai an die im Genossenschaftsregister eingetragene Konsumgenossenschaft Güterfelde (K) ein bis zum 19. Mai gültiges verbindliches Vertragsangebot über die Lieferung besonders preisgünstiger Haushaltswaren. Der bei K zuständige Bearbeiter schreibt dem V, dass er für seine Firma die Vertragsofferte annimmt und gibt das Schreiben zur Post. Dieses Schreiben gelangt am Freitag, dem 19. Mai um 11.30 Uhr in den Postbriefkasten des Unternehmens des V. Da aber bereits um 11.00 Uhr der Postbriefkasten gelehrt wurde, erfährt V erst am Montag, dem 22. Mai von der Annahme des Vertragsangebots. Zu diesem Zeitpunkt hat V jedoch schon anderweitig die betreffenden Haushaltswaren zum Sonderpreis veräußert. Hat die K gegenüber dem V Anspruch auf Lieferung entsprechender Haushaltswaren zum Sonderpreis? Fall 16: Abermals schickt der Unternehmer Valentin (V) aus Cottbus am 15. Juni an die im Genossenschaftsregister eingetragene Konsumgenossenschaft Güterfelde (K) ein bis zum 19. Juni gültiges verbindliches Vertragsangebot über die Lieferung besonders preisgünstiger Haushaltswaren. Da bei der K im Moment kein Bedarf besteht, gibt der zuständige Bearbeiter das Angebot am 17. Juni an seinen Bekannten, Herrn Glück (G), weiter, der als Kleingewerbetreibender ein Haushaltswarengeschäft in Potsdam betreibt, um ihm eine persönliche Gefälligkeit zu erweisen. G freut sich über das außerordentlich günstige Angebot und

7 schreibt sofort dem V, dass er für seine Firma die Vertragsofferte annimmt. Dieses Schreiben gelangt am 19. Mai um 14.00 Uhr in die Hände des V. Zu diesem Zeitpunkt hat V jedoch schon anderweitig die betreffenden Haushaltswaren zum Sonderpreis veräußert. Hat G gegenüber V Anspruch auf Lieferung entsprechender Haushaltswaren zum Sonderpreis? Fall 17: Der schon längere Zeit nicht so erfolgreiche freischaffende Ingenieur I verkauft dem niedergelassenen Chirurgen C ein angeblich von ihm entwickeltes medizinisches Gerät zur Verjüngung der menschlichen Zellen, was es aber in Wirklichkeit gar nicht gibt und was auch niemals in der von I präsentierten Art und Weise entwickelt werden könnte. Man einigt sich über den Zeitpunkt der Übergabe dieses Wunderwerks der Technik und über den Preis in Höhe von 1,3 Mio.. Kommt zwischen I und C tatsächlich ein Vertrag zustande? Fall 18: Student S ersteigert bei ebay einen vom Händler H zur Versteigerung eingestellten Laptop für 350 Euro. Unmittelbar nach der Mitteilung von ebay, dass er den Laptop ersteigert hat, erhält S von H eine E-Mail mit einer Belehrung über sein Widerrufs- und Rückgaberecht. Als nach Zahlung an den H der Laptop bei S eintrifft, ist bei S zunächst die Freude groß. Drei Wochen später reut S jedoch den Kauf. Deshalb schickt er den Laptop wieder an H zurück. Kann S von H Rückzahlung des Kaufpreises in Höhe von 350 Euro verlangen? III. Vertragsstörungen Fall 19: Valdemar (V) verkauft dem Kalle (K) ein Einfamilienhaus zu einem für ein Haus dieser Art üblichen Preis von 450.000. Obwohl V bereits seit geraumer Zeit wusste, dass sein Haus im Dachstuhl vom Marder befallen war, teilte er dies dem K nicht mit.

8 Erst fünfeinhalb Jahre nach dem Kauf bemerkt K den Marderbefall und verlangt von V Ersatz der Reparaturkosten für das Haus in Höhe von 30.000 sowie Ersatz für seine vom Marder beschädigten Möbel auf dem Dachstuhl in Höhe von 12.000. V beruft sich auf den Vertrag, wonach das Haus ohne Gewährleistung verkauft wurde und außerdem auf den Eintritt der Verjährung. Zu Recht? Fall 20: Malermeister Macke (M) verpflichtet sich vertraglich, die Wohnung des Winfrieds (W) zu renovieren. Zur Ausführung der vertraglichen Leistung wird der bei M angestellte Geselle Armin (A) - der bislang immer tadellos die ihm anvertrauten Arbeiten verrichtete - eingesetzt. Um die Diele in der Wohnung des W zu tapezieren, musste A den dort stehenden Schuhschrank vorübergehend im Hausflur abstellen. Dabei passiert dem A ein Missgeschick, denn ihm gleitet der Schrank aus den Händen, wodurch der Schrank des W völlig zerstört und der zufällig auf der Treppe stehende Briefträger Benno (B) verletzt wird. Wie es dazu kam, dass dem A der Schrank aus den Händen glitt, d.h. dessen Schuld, konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden. a) An wen und auf welcher rechtlichen Grundlage kann sich W zwecks Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wenden? b) An wen und auf welcher rechtlichen Grundlage kann sich B zwecks Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wenden? Fall 21: Die Lehmann Lebkuchen OHG (L) kauft von Maschinen-Müller e. Kfm. (M) eine gut erhaltene gebrauchte Teigrührmaschine zum Preis von 19.000,-. Als Liefertermin wird die 11. KW 2010 (15.-21.3.2010) vereinbart. Da man sich bei M den Liefertermin irrtümlich für die 21. KW vorgemerkt hatte, wartete L in der Woche vom 15.- 21.3.2010 vergeblich auf die bestellte Maschine. Deshalb mahnt der Prokurist bei L sogleich am 22.3.2010 die Lieferung an. Das Versehen klärt sich, und die Maschine wird am 29.3.2010 geliefert. Infolge der eingetretenen Lieferverzögerung entsteht der L ein kurzfristiger Produktionsausfall und dadurch ein Schaden in Höhe von 1.500,-. a) Haftet M für den bei L eingetretenen Schaden in Höhe von 1.500.-?

9 b) Was könnte L, die unbedingt eine solche Maschine noch im Monat März benötigt, tun, wenn M tatsächlich erst in der 21. KW (24.-30.5.2010) die Teigrührmaschine liefern könnte, da sie diese bis zum 23.5.2010 an die Großbäckerei Cottbus-Back- GmbH vermietet hat? c) Wie müsste entschieden werden, wenn die Maschine überhaupt nicht geliefert werden kann, da diese am 24.3.2010 trotz vorbildlicher Sicherungseinrichtungen im Unternehmen des M bei einem Einbruch gestohlen wurde und der L dadurch ein Schaden in Höhe von 3.500,- entsteht? Fall 22: Die Vierkant-Bausteine-GmbH (V) in Potsdam verkauft an das Bauunternehmen Karsten-Hausbau e.k. (K) in Cottbus 5000 Standard-Ziegelsteine aus ihrem gut bestückten Lager zum Sonderpreis. Im Vertrag wird Cottbus als Leistungsort vereinbart. Infolge eines Zugunglücks zwischen Potsdam und Cottbus, verschuldet von der Deutschen Bahn AG, werden die verladenen Ziegelsteine vernichtet. K, der von dem bedauerlichen Vorfall durch die V unterrichtet wird, verlangt weiterhin die Lieferung des vereinbarten Postens Ziegelsteine zum Sonderpreis. V vertritt jedoch die Ansicht, dass infolge der Vernichtung der Ware durch Fremdverschulden (Deutsche Bahn AG) die Angelegenheit für sie erledigt sei. Wenn K nach wie vor auf eine entsprechende Lieferung der noch ausreichend vorhandenen Ziegelsteine bestehe, müsse ein neuer Vertrag abgeschlossen werden; dann könne jedoch nicht mehr der ursprünglich gewährte Sonderpreis Gegenstand sein. a) Hat K das Recht, nach wie vor zum Sonderpreis die Lieferung von 5000 Standard- Ziegelsteinen zu verlangen? b) Muss K der V den Posten zerstörter Ziegelsteine bezahlen? Fall 23: Abermals kauft das Bauunternehmen Karsten-Hausbau e.k. (K) in Cottbus von der Vierkant-Bausteine-GmbH (V) in Potsdam 5000 Standard-Ziegelsteine. Diesmal verlangt V jedoch, dass ihr Firmensitz in Potsdam als Leistungsort vertraglich gelten soll. Da K jedoch keine geeigneten Transportmöglichkeiten hat, um die Ware aus Potsdam abzuholen, bittet er den bei V angestellten Prokuristen, die Steine unter Anrechnung

10 der zusätzlichen Kosten nach Cottbus zu versenden. Darauf lässt sich der Prokurist ein und übergibt die 5000 Standard-Ziegelsteine dem Transportunternehmen Brandenburg-Trans GmbH (T). Auf dem Weg nach Cottbus kommt der Fahrer des LKW jedoch in ein plötzlich hereinbrechendes schweres Unwetter und gerät mit dem Fahrzeug infolge zu hoher Geschwindigkeit ins Schleudern. Infolgedessen geht die gesamte Ladung zu Bruch. a) Hat K diesmal das Recht, nach wie vor zum Sonderpreis die Lieferung von 5000 Standard-Ziegelsteinen von V zu verlangen? b) Muss K diesmal der V den Posten zerstörter Ziegelsteine bezahlen? Fall 24: Und wieder kauft das Bauunternehmen Karsten-Hausbau e.k. (K) in Cottbus von der Vierkant-Bausteine-GmbH (V) in Potsdam 5000 Standard-Ziegelsteine. Auch diesmal verlangt V, dass ihr Firmensitz in Potsdam als Leistungsort vertraglich gelten soll. Jetzt wird aber tatsächlich die Abholung der Ware vom Lager der V in Potsdam durch K vereinbart. Ein Mitarbeiter des K lädt die Steine auf den LKW seiner Firma und fährt damit nach Cottbus. Auch er kommt, allerdings unverschuldet, mit seinem Fahrzeug ins Schleudern und bringt nur noch kaputte Ziegelsteine zu seiner Firma. Da demzufolge die Steine bei K qualitativ nicht so eintreffen, wie vereinbart, verweigert K der V deren Bezahlung. Zu Recht? Fall 25: Letztmalig will es das Bauunternehmen Karsten-Hausbau e.k. (K) in Cottbus mit der Vierkant-Bausteine-GmbH (V) in Potsdam versuchen. Wieder kauft K 5000 Standard- Ziegelsteine und wiederum verlangt V, dass ihr Firmensitz in Potsdam als Leistungsort vertraglich gelten soll. Demnach wird die Abholung der Ware vom Lager der V in Potsdam durch K am 19.3.2010 vereinbart. Da der Mitarbeiter des K, der die Steine aus Potsdam wie vereinbart abholen sollte, am Morgen des 19.3.2010 nicht zur Arbeit erscheint, gerät die Angelegenheit in der Firma ins Vergessen. Erst als am 22.3.2010 der Geschäftsführer der V aus Potsdam die Sekretärin des K anruft und mitteilt, dass übers Wochenende in das Lager des Unternehmens eingebrochen wurde und unter anderem die zur Abholung am 19.3.2010 bereitgestellten Paletten mit den 5000 Stan-

11 dard-ziegelsteinen gestohlen wurden, erinnerte man sich bei K in Cottbus an den Vertrag und die vereinbarte Abholung der Steine. Wie steht es diesmal mit den Ansprüchen a) des K gegenüber V auf erneute Lieferung der 5000 Ziegelsteine zum vereinbarten Sonderpreis? b) der V gegenüber K auf Bezahlung der gestohlenen 5000 Ziegelsteine? Fall 26: Pferdezüchter Kuno (K) aus Neustadt kauft beim Futtermittelhändler Veit (V) aus Wittstock 20 Doppelzentner Hafer. Als Leistungsort wird im Vertrag das Gestüt des K in Neustadt festgelegt. Die Anlieferung soll in Säcken des Gestüts des K erfolgen, welche laut Vertrag am 10.7.2009 bei V in Wittstock eintreffen sollen. Am 10.7.2009 morgens schüttet V den Hafer schon in die Abfüllmaschine, um beim Eintreffen der Säcke sofort abfüllen und die Anlieferung bei K sodann umgehend vornehmen zu können. K versäumt es jedoch, die Säcke zum vereinbarten Termin bereitzustellen. Als K am 11.7.2009 persönlich mit den Säcken bei V eintrifft und sich für die eingetretene Verspätung sehr wortreich entschuldigt, muss er leider erfahren, dass in der Nacht vom 10. zum 11.7.2009 der Wachdienstmitarbeiter Winfried (W) des V leicht fahrlässig einen Brand im Lagerhaus verursachte, wodurch die 20 Doppelzentner Hafer in der Abfüllmaschine gänzlich vernichtet wurden. Zum Glück ist V betreffs derartiger Schadensfälle ausreichend versichert. Dennoch verweigert V dem K die vertraglich vereinbarte Lieferung von 20 Doppelzentner Hafer, ohne jedoch auf die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises zu verzichten. a) Kann K von V nach wie vor die Lieferung von 20 Doppelzentner Hafer verlangen? b) Kann V von K nach wie vor die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises verlangen? Fall 27: Käufer Konrad (K) schließt bei einer Vernissage mit dem Gemäldeaussteller Gregor (G) einen Kaufvertrag über den Erwerb des Bildes Student bei der Klausur des jungen Malers Malte Müller zum Preis in Höhe von 5.000,-. Man vereinbart die Liefe-

12 rung des Bildes zum Wohnort des K. Noch vor Lieferung des Bildes wird dieses jedoch infolge eines Kabelbrandes in der Galerie restlos zerstört. Ob der veräußernde Gemäldeaussteller (G) den Brand durch unfachmännisch gelegte Elektrokabel verschuldet hat, lässt sich nicht mit letzter Sicherheit eindeutig klären. Da K bereits einen ernsthaften Interessenten gefunden hat, der ihm für das Bild verbindlich 7.000,- bot, verlangt er von G Schadensersatz in Höhe von 2.000,-. Obendrein erfährt K, dass G das Bild über 8.000,- hat versichern lassen, weshalb er zusätzlich auch noch diese Versicherungssumme von G heraus fordert. Was kann K von G tatsächlich verlangen? Fall 28: Vincent (V) gibt seinen PKW VW Golf beim Kfz-Händler Holger (H) in Zahlung. Dabei soll V Eigentümer des Fahrzeugs bleiben und H namens des V verkaufen. Der Wagen hatte früher einen Unfall, was von einem Fachmann unstreitig hätte erkannt werden können. Da V aber gegenüber H angibt, dass der Wagen einwandfrei sei, hält H eine Überprüfung für entbehrlich. Bei den Verkaufsverhandlungen mit dem Käufer K tritt H für V als dessen Stellvertreter auf und erklärt dem K, dass der Wagen in Ordnung sei, worauf sich K zum Kauf des Wagens entschließt. Hat K neben der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegen V unter Umständen auch die Möglichkeit, gegen den Händler H vorzugehen? Fall 29: Dachdecker D führt am Haus des Fernsehhändlers F im November 2009 Reparaturarbeiten aus, deren Abnahme noch im gleichen Monat erfolgte. Im Dezember 2009 schickt D dem F eine Rechnung über 3.000 Euro. Da D dem F aber noch 2.000 Euro aus dem Kauf eines Flachbildfernsehers am 23. September 2006 schuldet, erklärt F dem D im Januar 2010, dass er ihm nur 1.000 Euro für die Reparaturarbeiten zahlen werde; die restlichen 2.000 Euro verrechne er mit der noch offenen Kaufpreisschuld.

13 D vertritt jedoch die Auffassung, dass dies so nicht ginge, da ja der Anspruch auf Kaufpreiszahlung im Januar 2010 bereits verjährt sei. Er verlangt demnach die vollen 3.000 Euro. Wie ist die Rechtslage?