PALLAST Papierloser Steiermark IRIS 2008 Workshop Elektronische Rechtssetzung Session 1: Perspektiven der elektronischen Rechtssetzung in der Landesgesetzgebung Salzburg, 23.2.2008 Dr. Walter Nerath
PALLAST Papierloser Steiermark
PALLAST Die Ausgangssituation Geschäftsordnung jeder MandatarIn - alle Unterlagen 1,000.000 Kopien/Jahr im diverse Druckwerke der Regierung 200.000/Jahr für Vervielfältigung 6 verschiedene Systeme
PALLAST Die Vision 1 gemeinsames System möglichst ohne Papier Zugriff von überall
PALLAST Der Start Überzeugungsarbeit einstimmiger sbeschluss in vorhergehender GP (Start mit neuer GP) Projektauftrag
PALLAST Das Ziel Auflage entfällt elektronische Kommunikation Publikation im Internet Verkürzung/Vereinfachung hoher Sicherheitsstandard einheitliches System nachvollziehbar/transparent
PALLAST Die Umsetzung Ausgewählte Lösungsvariante Workflow-Produkt von Icomedias Integration im Landes-CMS Personaldaten über SAP reine Web-Anwendung Signatur mit der Österr. Bürgerkarte
PALLAST Die Umsetzung 36 Workflows 1000 Stufen Erstellung von Dokumenten Signatur - Freigabe Sitzungsdienst Publikation intern/extern Archivierung
Qualität & Sicherheit durch Workflow Nachvollziehbarkeit der Vorgänge Einheitlichkeit der Dokumente bessere Qualität der Vorbereitung Transparenz durch Veröffentlichung
PALLAST Die Umsetzung Reine Web-Anwendung XML-Anbindung an DMS und CMS Open source und offene Standards (Gentoo, Linux, Apache, PostgreSQL-Datenbank, Open office, OpenDOC/XML, JAVA/PHP) Integration von Open Office, Microsoft Word und Adobe PDF (Basisdaten ISO-XML/ODF, Repräsentation sl-xhtml, doc, pdf)
XML Open Document nach ISO/IEC 26300 ISO-XML/ODF in SQL-Datenbank (Beilagen, Scans ) Volle Versionierung BASIS für alles sl-xhtml Signatur Internet PDF Adobe Acrobat Office Microsoft + OpenOffice
PALLAST Die Umsetzung Sicherheit Digitale Signatur (Bürgerkarte mit MOA-Prüfung) Dokumente nur online strenge Rechteverwaltung der UserInnen ausfallsicherer Cluster-Server/Linux
PALLAST Die Umsetzung Digitale Signatur Signatur nach Signaturgesetz Zertifizierungsstelle Sonderform USB-Stick Secure Viewer Einsatz für Login und Signatur
PALLAST Die Umsetzung Technische Ausstattung Standard-Notebooks Breitband-Anschluss zu Hause W-LAN-Technik im Landhaus
PALLAST Der Betrieb Inbetriebnahme Oktober 2005 Startprobleme im W-LAN-Bereich 6 Monate Feinabstimmung Projektabschluss Mai 2006
PALLAST Rechtliche Umsetzung Parallel zur technischen und organisatorischen Umsetzung: ANPASSUNG der Geschäftsordnung des es dabei Entrümpelung und logische Klarstellungen!
PALLAST Der Betrieb
PALLAST Der Betrieb
PALLAST Der Betrieb
PALLAST Der Betrieb
PALLAST Der Erfolg Nutzungsdaten Jan. 2006 Dezember 2007 56 MandatarInnen, 50 MitarbeiterInnen 4.881 Dokumente 3.503 historische Versionen 19.604 E-Mail-Verständigungen 3.974 Freigaben 5.759 Digitale Signaturen 26.226 Systemeinstiege
PALLAST Die Möglichkeiten Umfeld System
PALLAST Das Feedback
PALLAST Das Feedback
Ein System für alles Vorbereitung: Erstellung, Bearbeitung, Weiterleitung aller Anträge im System Freigabe/Signatur Workflow mit der Direktion Automatisch Tagesordnung, Einladungen Sitzung: Abstimmungen, Protokoll, Berichtsdokumente Freigabe/Signatur Ergebnisse Publikation: Geschützte Bereiche sowie öffentlich Internet Elektronische Zustellung an externe Nutzerkreise Archivierung: Systematische Ablage und Suche
Digitale Signatur Standard Hardware gebundene Zertifikate Besitz einer physischen Signatur-Karte Signatur als Funktion gesichert in der Karte Keine Kopie der Karte möglich (Chip) Sicherheit: PIN-Eingabe Sicherheit: Sperre verlorener Karten Kosten/Sicherheit sehr gut Verbreitung: Österreich Bürgerkarte, Bankomat/EC-Karte und e-card/gesundheitskarte Option: Eigene skarte
Digitale Signatur Signatur nach Signaturgesetz Österreich: Qualifizierte Signatur (Sichere und Verwaltungssignatur) Standard Signatur (Bürgerkarte) Alternative: Eigene skarte Sonder-Formfaktor: SIM-Karte Zertifizierungsstelle Einsatz: Systemzugang (SSL, Signatur OK) Unterschriften
Signatur erfordert Know-how!
Geänderte Geschäftsordnung Regelung der Unterschriften Ermöglichen der Digitalen Signatur Begriffsbestimmungen Einbringung, Information, Unterfertigung Beschleunigung der Zuweisung Ausschusszuweisung nicht plenar sondern permanent durch spräsidenten
Geschäftsordnung 77 Elektronischer Schriftverkehr (1) Der Schriftverkehr im wird in elektronischer Form abgewickelt. (2) Langen beim Schriftstücke von externen Stellen in nicht elektronischer Form ein, sind sie vor der weiteren Behandlung elektronisch zu erfassen. (3) Sofern die elektronische Einbringung, Bekanntgabe, Zuweisung, Veröffentlichung, Übermittlung oder Unterfertigung im Ausnahmefall technisch nicht möglich oder nicht zweckmäßig sind, haben diese in Papierform zu erfolgen. Unmittelbar nach Wegfall der technischen Hindernisse sind diese Unterlagen in elektronischer Form zu erfassen. (4) Von jedem Dokument müssen Sicherungskopien und beglaubigte Ausdrucke in der erforderlichen Anzahl zwecks Archivierung hergestellt werden.
Geschäftsordnung 78 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes bedeuten: 1. einbringen: ein Dokument zur weiteren Behandlung an den oder ein Organ des es übergeben; 2. bekannt geben: Abgeordnete oder Organe des es darüber informieren, dass ein Dokument eingebracht worden ist oder vorliegt; 3. zuweisen: ein Dokument dem zuständigen Organ des es zuteilen; 4. veröffentlichen: ein Dokument in allgemein zugänglicher elektronischer Form darstellen; 5. übermitteln: ein Dokument unmittelbar an Abgeordnete oder an Organe des es weiterleiten; 6. unterfertigen: ein Dokument elektronisch signieren.
Geschäftsordnung 17 Bekanntgabe und Zuweisung (1) Die Präsidentin/Der Präsident hat die Gegenstände der Verhandlung gemäß 16 ohne unnötigen Aufschub bekannt zu geben und in den Fällen des 16 Abs. 1 einem Ausschuss zur Vorberatung zuzuweisen. (2) Die Bekanntgabe und die allenfalls erforderliche Zuweisung erfolgen - ausgenommen in den Fällen nach Abs. 3 - durch Veröffentlichung. (3) Die Bekanntgabe von Gegenständen der Verhandlung gemäß 16 Abs. 3 erfolgt durch Übermittlung an die zuständigen Ausschüsse
Mobil optimierte Darstellung
Ausbau in Arbeit Persönliche und Fraktionsnotizen auf / zu Dokumenten Einbindung Landes-/Bundes- Rechnungshof, Landesregierung
sarbeit im PALLAST vorher-nachher (1) Unterschriften in Klubsitzung einholen einzubringende Anträge sieht nur UnterschreibendeR Schriftverkehr zwischen Klub und Abgeordneten per Post oder Fax Unterschrift jederzeit am PC jeder Berechtigte sieht einzubringende Anträge Schriftverkehr zwischen Klub und Abgeordneten fast ausschließlich per e- mail (viel rascher)
vorher-nachher (2) eigene Datenbank zum Wiederfinden von Stücken mühsame statistische Auswertungen viel Kopieaufwand Wiederfinden von Stücken im PALLAST (Erstellung gleich in diesem) einfache statistische Auswertungen kaum Kopieaufwand mehr
vorher-nachher (3) Abstimmungsverhalten nach Sitzung und vor Protokoll mühsam zu finden Abstimmungsverhalten schon in laufender Sitzung im PALLAST abfragbar (W-LAN)
Beispiel Antrag Entwurf Einbringung in LT Zuweisung UA A LT Ausschuss Stn. LReg A LT
Arbeit der Abgeordneten durch Einfachheit des PALLAST-Systems beste Akzeptanz (auch bei EDV- Neulingen) Stücke jederzeit verfügbar (auch außerhalb Klubbürozeiten (auch e-mail) kein / kaum eigener Archivierungsaufwand mehr
Live-Einstieg in den PALLAST am Beispiel L-VG-Novelle zur Proporzabschaffung im andere Gesetze mit Beilagen
Ausblick Elektronisch unterstützte Rechtssetzung auf Regierungsebene
Dokumentvorlagen Legistisches Handbuch der Steiermark Vorlagen für den Schriftverkehr z. B. Begutachtungen, Notifikationen, Stellungnahmen an den Bund elektronische Formulare Kostenberechnung mit Excel 5 Vorlagen für die Erstellung von Vorschriften
Gesetzes- u. Verordnungsvorlagen je eine Dokumentvorlage für neues Gesetz, Gesetzesnovelle, neue Verordnung und Verordnungsnovelle. Dokumentvorlagen unterscheiden sich nur das angebotene formale Gerüst. einheitliches Layout für alle: Formatvorlagen sind vorgegeben.
Formatzuweisung in Word
Formatauswahl
5 Dokumentvorlagen für Vorschriften einheitliches Layout: ca. 26 Formatvorlagen Formatvorlagen sind Grob- und Feingliederungselementen zugeordnet von Gesetzestitel bis sublitera Gebrauchsanweisung dazu im Legistischen Handbuch umwandelbar zu XML signaturfähig
Projekt ERS elektronische Regierungssitzung (1) derzeit läuft Ausschreibung Ziel: Umstellung auf das Prinzip elektronischer Vorgangsbearbeitung mit elektronischen Dokumenten Ergebnis muss durchgängige elektronische Abwicklung der Regierungssitzungen der Steiermärkischen Landesregierung sein
Projekt ERS elektronische Regierungssitzung (2) durchgängige elektronische Abwicklung der Regierungssitzungen: Erstellung Regierungssitzungsanträge Genehmigung durch (Fach)AbteilungsleiterIn und die zuständigen politischen ReferentIn Erstellung Sitzungsspiegel Erstellung Sitzungsprotokoll Beurkundung der Beschlüsse der Landesregierung Rückübermittlung der Beschlüsse an die zuständigen Dienststellen allfällige weitere Veranlassungen, wie insbesondere die Übermittlung von Regierungsvorlagen an den
Projekt ERS elektronische Regierungssitzung (3) einfaches Erstellen von Statistiken problemloses Suchen und Finden von Beschlüssen Verbesserung der Qualität durch klar definierte Arbeitsschritte und einheitliches Erscheinungsbild.
Zukunft: Vernetzung ERS & PALLAST (Beispiel Landesgesetz) Entwurf entsteht auf Amts- / Regierungebene / alternativ: Initiativantrag im (elektronisch unterstützt) Begutachtungsverfahren (schon jetzt elektronisch abgewickelt, L-intern abfragbar) Vernetzung mit in Arbeit
Vernetzung ERS & PALLAST (2) elektronische RV ist authentisch wird elektronisch an LT übermittelt Weg über Ausschuss, Unterausschuss, sbeschluss elektronisch von LTD an LH übermittelt (elektronisch an BReg) (elektronisch kundgemacht, direkt ins RIS)