Geschäfts-/Schulordnung



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Transkript:

Geschäfts-/Schulordnung der Montessori-Schule Dietramszell Montessori-Schule Dietramszell Staatlich genehmigte, private Grund- und Hauptschule Tel: 08027/1722, Fax: 08027/7230 email: montessori.dietramszell@t-online.de www.montessori-dietramszell.de Schulträger: Montessori-Trägerverein e.v. Klosterplatz 1, 83623 Dietramszell Stand: Juli 2008

Inhalt Präambel 2 Teil I DIE VIER SÄULEN UNSERER SCHULE 3 A. DER TRÄGERVEREIN 3 1. Der Vorstand 3 2. Aufgaben des Vorstandes 3 3. Mitverantwortung an der pädagogischen Arbeit 3 4. Finanzen 3 B. DIE ELTERN 4 1. Mitverantwortung und Mitarbeit der Eltern 4 2. Die Elternvertretung 4 C. DIE LEHRKRÄFTE 5 1. Aufgaben und Verantwortung des Lehrerkollegiums 5 2. Einstellung von Lehrkräften 5 3. Entlassung von Lehrkräften 5 4. Pädagogische Arbeit 6 5. Zusammenarbeit mit Eltern und Trägerverein 6 6. Schulkonferenz 6 7. Die Schulleitung 6 D. DIE SCHÜLER UND SCHÜLERINNEN 7 1. Stellung der SchülerInnen 7 2. Rechte 7 3. Pflichten 8 4. Regelverstöße 8 Teil II DIE GREMIEN DER SCHULE 8 A. DER SCHULBEIRAT 8 1. Aufgaben 8 2. Zusammensetzung 9 3. Verfahren 9 B. DIE GESPRÄCHE DER SÄULEN DER SCHULE 9 1. Aufgabe 9 2. Verfahren 10 C. DIE DREHSCHEIBE 10 Teil III Die Verwaltung 10 Teil IV Schulverfahren 10 A. Reguläre Aufnahme 10 1. Informationsabend 10 2. Bewerbung 11 3. Hospitationen 11 4. Schuleinschreibung 11 5. Aufnahmekonferenz 11 6. Schulvertrag 12 7. Meldung 12 B. Zusätzliche Aufnahme von SchülerInnen 12 C. Entlassung von SchülerInnen 12 1. Verfahren 12 2. Fristlose Entlassung 12

Präambel Diese Schul- und Geschäftsordnung regelt den Schulbetrieb und legt die Aufgaben der Säulen fest, die die Schule tragen und gestalten: - die Schulleitung mit allen Lehrkräften, - die Eltern mit dem Elternbeirat, - die Schüler und Schülerinnen mit der Schülermitverantwortung, - die Verwaltung - der Vorstand als Vertreter der Vereinsmitglieder des Trägervereins. Grundlagen bilden die gesetzlichen Bestimmungen wie sie festgelegt sind - im Grundgesetz, - in der Bayerischen Verfassung, - im Bayer. Erziehungs- und Unterrichtsgesetz für staatlich genehmigte Privatschulen - im Genehmigungsbescheid der Regierung von Oberbayern und - im Förderbescheid der Regierung von Oberbayern. Die Montessori-Schule Dietramszell orientiert sich wie alle übrigen Montessori-Schulen in Bayern an den obersten Bildungs- und Erziehungszielen für bayerische Schulen. Die staatlich genehmigte, private, Montessori-Schule Dietramszell, ist frei in ihrer Entscheidung über die Lehr- und Erziehungsmethoden, über Lehrinhalte und Formen der Unterrichtsorganisation. Als Orientierung gelten die Ziele der amtlichen Lehrpläne für Grund- und Hauptschulen. Verbindlich ist für unsere Schule das Konzept des Montessori-Landesverbandes Bayern e.v.: "Eine Schule für alle". Für Bereiche, die in dieser Geschäftsordnung nicht gesondert festgelegt sind, gilt die Schulordnung für die Volksschulen in Bayern (VSO) und das Bayer. Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG).

Teil I DIE SÄULEN UNSERER SCHULE Die Säulen unserer Schule Trägerverein, Lehrkräfte, Eltern, SchülerInnen und Verwaltung tragen jeweils ihre Verantwortung für die Gestaltung und die Arbeit an unserer Montessori-Schule. Da der Trägerverein aus einer Elterninitiative hervorgegangen ist, soll dies durch aktive Mitarbeit der Eltern im Schulalltag dokumentiert werden: Die Montessori-Schule lebt von der aktiven Zusammenarbeit aller Säulen. A. DER TRÄGERVEREIN 1. Der Vorstand Der Vorstand legt zu Beginn seines Mandats seine Verantwortungen fest und benennt der Schulleitung, dem Schulbeirat und dem Elternbeirat die zuständigen Ansprechpartner. 2. Aufgaben des Vorstandes Die Aufgaben des Vorstandes sind: Geschäftsführung und Regelung der Finanzen Kommunikation mit der Regierung von Oberbayern und Behörden Öffentlichkeits- und Informationsarbeit Einstellung und Entlassung von Lehrkräften, des/r Schulleiter/in und des Verwaltungspersonals regelmäßige Gespräche mit der Schulleitung und den Lehrkräften Kontakte zum Elternbeirat, evtl. Einladung zu Vorstandssitzungen Kontakte zum Montessori-Landesverband Bayern und weiteren Montessori-Vereinigungen 3. Mitverantwortung an der pädagogischen Arbeit Der Vorstand mischt sich grundsätzlich nicht in den Schulalltag ein. Die Vorstandsmitglieder haben das Recht, nach Rücksprache mit Schulleitung und zuständiger Lehrkraft zu hospitieren. Außerdem haben sie das Recht, sich von den Lehrkräften ihre pädagogische Arbeit erläutern zu lassen. Der Vorstand wirkt in pädagogischen Belangen und personellen Entscheidungen im Schulbeirat mit. 4. Finanzen Der Vorstand stellt der Schulleitung ein Schulbudget zur Verfügung. Die Schulkonferenz legt dessen Verwendung fest. weitere Einzelanschaffungen bedürfen der Genehmigung durch das zuständige Vorstandsmitglied. Investitionen über 5.000, bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstandes des Trägervereines.

B. DIE ELTERN 1. Mitverantwortung und Mitarbeit der Eltern Der Trägerverein ist als Förderverein aus einer Elterninitiative hervorgegangen. Die Schule lebt von der Umsetzung der Montessori-Pädagogik. Sie braucht die aktive Mitarbeit der Eltern. Die Mitverantwortung der Eltern liegt in folgenden Punkten: Die Eltern sind verpflichtet, sich aktiv mit der Montessori-Pädagogik auseinander zu setzen, Hospitationen wahrzunehmen und an den Elternabenden teilzunehmen. Die Eltern sollen an mindestens einem der angebotenen Arbeitskreise aktiv teilnehmen. Für die Belange, die ihr Kind direkt betreffen, sollen die Eltern a) das direkte Gespräch mit den LehrerInnen suchen b) das Gespräch mit ihren Elternsprechern suchen und c) die Möglichkeit des Gesprächs in der Drehscheibe nutzen. Vertreter der Eltern sind je Lerngruppe 2 Elternvertreter. Gemeinsam bilden alle Elternvertreter den Elternbeirat. Die Eltern haben kein gesondertes Mitspracherecht bei der Auswahl, Einstellung und Kündigung der Lehrkräfte, sowie bei der Auswahl der aufzunehmenden oder auszuschließenden SchülerInnen. 2. Die Elternvertretung 2.1. Die Wahl der Elternvertreter der Lerngruppen Für jedes Schuljahr werden pro Lerngruppe zwei gleichberechtigte Elternsprecher gewählt. Sie dürfen nicht Mitglied des Vorstandes im Trägerverein sein. Die Wahl erfolgt im ersten Monat des Schuljahres im Rahmen eines Elternabends der Lerngruppe, hierauf muss bei der Einladung der Eltern hingewiesen werden. Für jedes Kind der Lerngruppe kann nur eine Stimme abgegeben werden. Ist das Wahlergebnis nicht eindeutig, weil mehrere Bewerber die gleiche Stimmenzahl haben, so findet eine Stichwahl zwischen diesen Kandidaten statt. 2.2 Der Elternbeirat Die Elternsprecher der Lerngruppen bilden den Elternbeirat. Er wird jedes Schuljahr neu gewählt und bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Der Elternbeirat wählt zwei gleichberechtigte Vorsitzende und deren Stellvertreter. Der Elternbeirat wählt für jedes Schuljahr zwei Vertreter in den Schulbeirat und deren Stellvertreter. Der Elternbeirat teilt unter seinen Mitgliedern die Aufgabenbereiche auf und benennt der Schulkonferenz und dem Vorstand den jeweils zuständigen Ansprechpartner. Der Elternbeirat wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit. Den Vorsitzenden des Elternbeirats oder deren Vertretern wird das Recht eingeräumt, auf Wunsch an Vorstandssitzungen des Tägervereins teilzunehmen.

2.3. Aufgaben: wünsche, Anregungen und Kritik der Eltern beraten und in andere Gremien der Schule weiterleiten Mitgestaltung von Elternabenden Begleitung und Beratung neuer Eltern bei Hospitationen und Informationsabenden Mitsprache und Mitverantwortung bei der Lösung von Konflikten Festlegung und Koordination der Arbeitskreise und der Elternprojekte Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Schulveranstaltungen Verwaltung der Elternarbeit C. DIE LEHRKRÄFTE 1. Aufgaben und Verantwortung des Lehrerkollegiums Die Lehrkräfte sind verantwortlich für die Erfüllung der Montessori-Pädagogik, die Unterrichtsorganisation und die Atmosphäre der Schule. An der Montessori-Schule Dietramszell arbeiten hauptamtlich staatlich examinierte Lehrkräfte mit einer Zusatzausbildung in der Montessori-Pädagogik. Die Ausbildung zum Montessori-Pädagogen kann während der Tätigkeit an der Montessori-Schule nachgeholt werden. Die Montessori-Zusatzausbildung muss zum frühest möglichen Zeitpunkt erfolgen, damit eine qualifizierte pädagogische Arbeit an der Schule gewährleistet ist. Die Lehrkräfte werden, soweit sie nicht verbeamtet sind, vom Trägerverein nach den Arbeits-Vertrags-Richtlinien des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (AVR) für ihre Tätigkeit entlohnt. Der Vorstand ermöglicht den Lehrkräften Fortbildungen, Supervisionen, Gespräche mit kompetenten Pädagogen und vergleichbare Angebote. Die Lehrkräfte verpflichten sich an Fortbildungen teilzunehmen, die von der Schulleitung in Übereinstimmung mit dem Montessori-Landesverband angeordnet werden. 2. Einstellung von Lehrkräften Zur Einstellung von Lehrkräften, deren Bewerbung von der Schulleitung positiv bewertet wurde, führen die Schulleitung und der Vorstand ein Vorstellungsgespräch. Die Lehrkraft soll sich zeitnah der Schulkonferenz zu einem Gespräch stellen. Die Schulkonferenz gibt dann gegenüber Vorstand und Schulleitung eine Stellungnahme ab. Den Arbeitsvertrag mit der Lehrkraft schließt der Vorstand. 3. Entlassung von Lehrkräften Anträge auf Entlassungen werden dem Schulbeirat nach Anhörung der beantragenden und der betroffenen Partei mit mindestens zweidrittel Mehrheit zur Annahme vorgelegt. Der Vorstand vollzieht die Kündigung.

4. Pädagogische Arbeit Grundlage der pädagogischen Arbeit ist das pädagogische Konzept des Montessori- Landesverbandes Bayern e.v.. Jede Lehrkraft gestaltet den Schulalltag im Sinne dieses Konzeptes in eigenverantwortlicher Weise und trägt die unmittelbare pädagogische Verantwortung für den Unterricht und die Erziehung ihrer SchülerInnen. Gleichzeitig ist jede Lehrkraft mitverantwortlich für die Bildungs- und Erziehungsarbeit von allen SchülerInnen der Schule. Die Lehrkräfte sorgen für eine zwischen den einzelnen Lerngruppen offene und durchlässige Gestaltung des Schullebens. Alle Lehrkräfte können für zusätzliche Ämter von der Schulleitung verpflichtet werden. 5. Zusammenarbeit der Lehrkräfte mit Eltern und Trägerverein Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit wird von den Lehrkräften geleistet durch: regelmäßige Elternabende, Sprechstunden für Eltern, Hospitationen für Eltern mit anschließender Aussprache auf Wunsch des Elternbeirats Teilnahme an dessen Sitzungen aktive Teilnahme an Schulveranstaltungen Unterstützung von Elternprojekten Teilnahme am Säulengespräch 6. Schulkonferenz Die Schulkonferenz setzt sich aus allen an der Schule tätigen Lehrkräften zusammen. Sie regelt die pädagogische Arbeit im Sinne der Montessori-Pädagogik und organisiert die Aufgaben des Unterrichtsbetriebes. Beschlüsse dieser Konferenz haben bindende Wirkung für alle Lehrkräfte und die Schulleitung. An unserer Schule finden regelmäßig Schulkonferenzen statt. Auf Wunsch können Mitglieder des Elternbeirats und/oder des Vorstands daran teilnehmen. Über die Konferenzen wird jeweils ein Protokoll erstellt. Die Schulkonferenz wählt für das laufende Schuljahr jeweils für Grund- und Hauptschule einen Vertreter und einen Stellvertreter für den Schulbeirat. 7. Die Schulleitung Die Schulleitung setzt sich aus einem/r Schulleiter/in und einem/r Stellvertreter/in zusammen. Aufgaben: Die Schulleitung leitet die Schule. Sie ist die Vorgesetzte im arbeitsrechtlichen Sinn und hat Weisungsbefugnis gegenüber allen Lehrkräften. Bezogen auf den Schulbetrieb ist sie die Vorgesetzte des Schulsekretariats und der Hausmeisterei. Die Schulleitung vertritt die Schule nach außen.

Die Schulleitung ist Vorsitzende des Schulbeirats. Sie sorgt durch Unterrichtsbesuche, Mitarbeitergespräche und Supervision für die Qualität der schulischen Arbeit. Sie ist verantwortlich für pädagogische Fortbildungen und organisiert sie. Sie veranlasst und beurteilt die Bewerbung von Lehrkräften. Sie informiert die Elternbeiratsvorsitzenden zeitnah vor Einstellung und Entlassung von Lehrkräften Sie vollzieht die Beschlüsse der Schulkonferenz. Sie informiert den Vorstand und den Elternbeirat über wesentliche schulische Angelegenheiten. Die Schulleitung beteiligt sich an der Öffentlichkeitsarbeit. Die Schulleitung wird vom Vorstand im Einvernehmen mit der Lehrerkonferenz und dem Elternbeirat ausgewählt und muss von der Regierung von Oberbayern bestätigt werden. Den Arbeitsvertrag schließt der Vorstand mit der SchulleiterIn ab. Die SchulleiterIn kann aus zwingenden Gründen in Übereinstimmung mit übergeordneten schulischen Behörden ihres Amtes enthoben werden. D. DIE SCHÜLER UND SCHÜLERINNEN 1. Die Stellung der SchülerInnen in der Schule Bildung, Ausbildung und Erziehung der Schüler und Schülerinnen nach den Grundsätzen der Montessori-Pädagogik ist der zentrale Auftrag der Schule. 2. Die Rechte der SchülerInnen Durch den von den Eltern oder Erziehungsberechtigten abgeschlossenen Schulvertrag haben die SchülerInnen das Recht auf die bestmögliche Ausbildung nach den Grundsätzen der Montessori-Pädagogik. Sie haben das Recht auf hohe persönliche Achtung und die Wahrnehmung ihrer Entwicklungsphasen durch die Lehrkräfte. Die Schule verbürgt sich für sie für das Erreichen der satzungsgemäßen Bildungs- und Ausbildungsziele nach Maßgabe der Fähigkeiten des einzelnen Kindes. Zur Wahrnehmung ihrer Interessen und zur Mitgestaltung ihrer schulischen Bedingungen haben sie das Recht und die Aufgabe pro Schuljahr je 2 SchülerInnen als Schülervertreter aus ihrer Lerngruppe zu wählen. Die Gesamtheit der Lerngruppen-SchülervertreterInnen bildet die Schülermitverantwortung (SMV): Die SMV wählt aus ihren Reihen eine SchulsprecherIn und zwei StellvertreterInnen. Die SMV hat das Recht, eine LehrerIn als VertrauenslehrerIn für das Schuljahr zu wählen. Bei gravierendem Vertrauensverlust können einzelne SchülervertreterInnen oder die VertrauenslehrerIn durch die SMV abgewählt werden

3. Die Pflichten der SchülerInnen Die SchülerInnen sind verpflichtet, den Unterricht regelmäßig zu besuchen. Sie müssen sich an die Regeln des Schullebens halten (Hausordnung der Montessori-Schule Dietramszell) 4. Regelverstöße Regelverstöße werden durch ein Gespräch mit den LerngruppenlehrerInnen geklärt durch ein Gespräch mit der Schulleitung geklärt durch ein Gespräch im Schulbeirat geklärt Gravierende Übertretungen werden im Schulbeirat behandelt und können die Androhung der Entlassung die Entlassung zur Folge haben. Teil II DIE GREMIEN DER SCHULE A. DER SCHULBEIRAT Der Schulbeirat dient der Umsetzung des Gedankens paritätischer Mitbestimmung und Mitverantwortung. Als oberstes Beschlussorgan unserer Schule ist er in 10 der Satzung des Montessori-Trägervereins e.v. verankert. Der Schulbeirat kann Ausschüsse bestellen, deren Ergebnisse empfehlenden Charakter haben. 1. Aufgaben Verabschiedung pädagogischer Konzepte Festlegung von strukturellen Konzepten (Schulprofil) Anhörung und Mitsprache bei Personalfragen Mitsprache bei Aufnahme und Entlassung von SchülerInnen Alle pädagogischen Entscheidungen muss die Schulleitung in ihrem jeweiligen Verhältnis zum Kollegium, den SchülerInnen und den Säulen beschließen. Alle Beschlüsse, die die Geschäftsführung, Finanzen und Personal betreffen, muss der Vorstand aus seinem Rechtsauftrag beschließen.

2. Zusammensetzung Der Schulbeirat besteht aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern: einem Vertreter der Schulleitung zwei Vertretern der Lehrkräfte, je einem aus Grund- und Hauptschule zwei Elternbeiratsvorsitzenden zwei Vertretern des Vorstands Jedes Gremium bestimmt jeweils für ein Schuljahr seine Vertreter und deren Stellvertreter. Die stellvertretende Schulleitung kann an den Sitzungen teilnehmen, hat aber kein Stimmrecht. Die Geschäftführung ist anwesend, mit der Protokollführung beauftragt, hat aber kein Stimmrecht. 3. Das Verfahren In der Regel 4-wöchig, mindestens aber vierteljährlich findet eine Sitzung des Schulbeirats statt. Die Sitzungen werden durch die Schulleitung einberufen. Die Schulleitung erstellt die Tagesordnung, lädt die Mitglieder ein und leitet die Sitzung. Die Tagesordnung kann während der Sitzung geändert werden, wenn dies die Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Schulbeirats wünscht. Die Schulleitung hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt wurde, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies mindestens zwei der Mitglieder des Beirats beantragen. Der Beirat dokumentiert seine Meinung durch Beschlussfassung. Über jede Sitzung des Schulbeirats ist ein Protokoll anzufertigen, das mindestens den Wortlaut der Beschlüsse enthält. Die Mitglieder des Beirats haben jederzeit das Recht, die Protokolle und Unterlagen einzusehen. B. DIE GESPRÄCHE DER SÄULEN DER SCHULE 1. Zusammensetzung Die Säulen der Schule sind: der Elternbeirat der Vorstand die Schulleitung und alle Lehrkräfte der Schülerrat die Verwaltung 2. Aufgaben Nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Jahr treffen sich die Vertreter der Säulen, um in einer Gesprächsrunde wichtige Themen im Leben unserer Schule miteinander zu besprechen. Zu dieser Runde kann jede der Säulen einladen. Ziel ist es, in einer offenen Atmosphäre Übereinstimmung in allen entscheidenden Fragen zu erreichen, so dass spürbar wird, dass wir unser großes Projekt gemeinsam tragen.

Das Säulengespräch wird von einem Arbeitsteam, in dem alle Säulen vertreten sein sollen, vorbereitet, geleitet und protokolliert. Thema und Leitungsteam werden im Säulengespräch jeweils für den nächsten Termin festgelegt. Die Einladung erfolgt mindestens eine Woche vor dem Termin. Die Ergebnisse haben empfehlenden Charakter. C. DIE DREHSCHEIBE In der Regel findet einmal wöchentlich ein Drehscheibentermin statt. Hier treffen sich die Schulleitung, Mitglieder des Elternbeirates und ggf. die zuständigen pädagogischen Mitarbeiter der Grund- und Hauptschule, Vertreter des Vorstands oder der Verwaltung, um aktuelle Fragen des Schulbetriebs zu besprechen. Hier können alle Eltern und SchülerInnen ihre Anliegen vorbringen. Eine Teilnahme muss rechtzeitig, spätestens am Vortag, über das Schülbüro angemeldet werden. Teil III Die Verwaltung Die Verwaltung bildet die fünfte Säule in Aufgabenbereichen, die administrative und organisatorische Themen betreffen. Die Aufgaben der Verwaltung sind in den jeweiligen Stellenbeschreibungen festgehalten. Teil IV Schulverfahren A. Reguläre Aufnahme 1. Informationsabend An einem allgemeinen Informationsabend für interessierte Eltern werden die Grundzüge der Montessori-Pädagogik dargestellt. Das pädagogische Personal und Vorstandsmitglieder stellen sich für eine Diskussion zur Verfügung. Das Aufnahmeverfahren wird erläutert und weitere organisatorische Fragen geklärt. 10

2. Bewerbung Interessierte Eltern erhalten für Ihre Kinder Bewerbungsunterlagen, die ausgefüllt im Schulbüro eingereicht werden müssen. 3. Hospitationen Sowohl die Eltern, als auch die Kinder nehmen an einer Hospitation teil. Im Anschluss daran erfolgt ein Gespräch mit den Teampädagogen, in dem Erwartungen und Fragen als Kriterien für eine Schuleinschreibung besprochen werden. 4. Schuleinschreibung Der Termin für die Einschreibung wird rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht und den Bewerbern mitgeteilt. Bei der Schuleinschreibung findet ein Gespräch mit einer Lehrkraft, Vertretern des Vorstandes und dem Elternbeirat statt, bei dem folgende Punkte angesprochen werden: Gründe für die Bewerbung Familiäre Situation Besonderheiten des Kindes Erfahrungen aus dem Kindergarten Hospitationsergebnis Elternarbeit Religionsunterricht oder Ethik Schulorganisation Schulgeld Bausteingeld Die Eindrücke werden schriftlich festgehalten und ausschließlich schulintern verwendet. 5. Aufnahmekonferenz Die Schulleitung, Mitglieder der Schulkonferenz und Mitglieder des Vorstandes bilden die Aufnahmekonferenz. Sie trifft ihre Entscheidung einvernehmlich. Die Grundvoraussetzung für die Aufnahme des Kindes ist die bejahende Einstellung der Eltern zu den Grundsätzen der Montessori-Pädagogik, insbesondere: Vertrauen in die Entwicklung des Kindes Achtung vor der Persönlichkeit des Kindes und seinem individuellen Lernverhalten Unterstützung des Kindes bei seiner Entwicklung zur Selbständigkeit Um eine ausgewogene Lerngruppenzusammensetzung zu erhalten, wird bei den Kindern beachtet: Alter und Geschlecht Entwicklungsstand und soziale Reife Familiäre Situation wohnort Geschwisterkinder Kinder von Lehrkräften und Angestellten unserer Schule 11

6. Schulvertrag Der Montessori-Trägerverein e.v.dietramszell schließt mit den Eltern. bzw. den Erziehungsberechtigten der aufgenommenen SchülerInnen einen Schulvertrag ab. 7. Meldung Die Aufnahme des Schulkindes an der staatlich genehmigten, privaten Montessori-Schule Dietramszell wird dem Schulamt Bad Tölz von der Schulleitung mitgeteilt. B Zusätzliche Aufnahme von SchülerInnen Zusätzliche Aufnahmen in bestehende Lerngruppen werden in der Regel zum Schuljahresbeginn und zum Halbjahr ermöglicht. Das Nachrückverfahren wird nach den pädagogischen Richtlinien der Montessori-Schule Dietramszell durchgeführt. C Entlassung von SchülerInnen 1. Gründe Schwerwiegende Gründe können zur Entlassung eines Kindes aus der Schule führen. Beispiele sind: Ernsthafte Gefährdung des Unterrichts oder/und der Sicherheit der Mitschüler Zerstörtes Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und pädagogischem Personal Schwere oder häufige Pflichtverletzungen durch SchülerInnen oder Eltern Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, Alkoholmissbrauch und erhöhte Gewaltbereitschaft Nichtbezahlung des Schulgeldes über 3 Monate 2. Verfahren Liegt ein Entlassungsgrund vor, muss ein gemeinsames Gespräch mit den Erziehungsberechtigten, dem Lerngruppenteam, der Schulleitung und einem Vertreter des Schulbeirats stattfinden. Vor Ausspruch der Entlassung wird eine Zeit der Bewährung eingeräumt. Die endgültige Entscheidung trifft bei pädagogischen Gründen die Schulkonferenz, bei anderen Gründen der Schulbeirat. 3. Fristlose Entlassungen Fristlose Entlassungen sind möglich. Sie werden von der Schulleitung beantragt. Die Entscheidung der Entlassung muss vom Schulbeirat einstimmig getroffen werden. 12