Organisation der Bankenaufsicht PD Dr. Rainer Durth TU Darmstadt/ J.-W.-Goethe-Universität Frankfurt/ KfW Organisation der Bankenaufsicht - Gliederung - 1. Bankenaufsicht in Deutschland 2. Bankenaufsicht in Europa 3. Internationalisierung der Bankenaufsicht 4. Fazit
1. BA in Deutschland Selbständige Behörde Teil der Zentralbank Hoch Niedriger Mittel Unabhängigkeit Gering Größer Gefahr von Zielkonflikten Schlecht Schlecht Gut Organisationsformen der Bankenaufsicht 1. BA in Deutschland KWG Finanzministerium Organe der Bankenaufsicht. Teil d. Finanzministeriums Durchsetzungsvermögen Informationsstand Bundesaufsichtsämter - Versicherungswesen - Wertpapierhandel Landesaufsicht für das Börsenwesen BAKred - hoheitliche Abstimmung Aufgaben - Maßnahmen auf der Grundlage Information von BuBa-Infos Bundesbank - Einvernehmen erforderlich - Laufende Überwachung Aufsicht über Finanzinstitutionen
1. BA in Deutschland Kreditinst itute, 1 (1) Finanzinst itute, 1 (3) Andere Unternehmen Konzern- Mitgliedschaft Kapitalbeteiligung Unternehmenskooperation Abgestufte aufsichtliche Relevanz Regulierungsobjekte des KWG 1. BA in Deutschland Eingriffsebenen der Bankenaufsicht Bankensystem/ Marktstruktur Verbot von bestimmten Geschäften, Vorgaben von Mindest-/ Höchstgrößen,... Einzelne Bank/ Bankenleitung Rechtsform (z.b. Zulassung nur für Kapitalgesellschaften), quantitative Vorgaben für Geschäfts- und Risikostruktur,... Bankorganisation/ -mitarbeiter Anforderungen für bestimmte Geschäfte (MaH, MaK,...) Organisatorische Anforderungen (IR, Dokumentation,...) Qualifikation und Charakter der Mitarbeiter Bankkunden/ Markt Informationspflichten, Anforderungen an Verträge, Festle-gung vertraglicher Elemente, Preisvorgaben, Produktverbot
1. BA in Deutschland Informationspflichten der Banken Bei der Zulassung zum Bankgeschäft Eigenmittel, haftendes Eigenkapital Geschäftsleiter, Antragssteller, Geschäftsplan Inhaber bedeutender Beteiligungen Im laufenden Geschäft Fallweise: Geschäftsvorfälle wie Großkredite, Änderungen bei Besitzverhältnissen, Kapitalverhältnissen,... Fortwährend: Grundsätze I, Ia, Iia, III Eingriffe bei Normverletzungen Normverletzung ohne weiteres Gefahrenmoment, 45 Gefahr für die Sicherheit von Göäubigerforderungen, 46 Konkursgefahr, 46a, 46b Gefahr eines allgemeinen Marktversagens, 47 1. BA in Deutschland Entwicklung des KWG 1934: nach der Weltwirtschaftskrise verabschiedet 1945: Reichsgesetz wird materiell übernommen 1961: KWG-Neuordnung, Gründung des BAKred in Berlin 1974: Herstatt-Krise, Einführung des Grundsatzes Ia 1975-77: Gruppenspezifische Einlagensicherungssysteme bis 1990: Verschiedene Novellierungen seit 1990: Gesetzgeberische Initiative auf EU-Ebene
2. Bankenaufsicht in Europa Ziel: Wirtschaftliche Integration durch Errichtung eines gemeinsamen Binnenmarktes Vier Grundfreiheiten (EWG-Vertrag): Freizügigkeit der Arbeitnehmer Freiheit des Dienstleistungsverkehrs Freiheit des Warenverkehrs Freiheit des Kapitalverkehrs Schaffung eines integrierten Kapitalmarktes Knappes Kapital soll in die Regionen und Sektoren mit der höchsten Produktivität fließen, und damit das Wirtschaftswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaft insgesamt stärken Schaffung eines integrierten europäischen Marktes für finanzielle Dienstleistungen 2. Bankenaufsicht in Europa Gemeinsamer Markt... Europäischer Finanzraum... Europäischer Kapitalmarkt Europäischer Markt für finanzielle Dienstleistungen Bankenmarkt Wertpapiermarkt Versicherungsmarkt Der europäische Finanzraum
2. Bankenaufsicht in Europa Harmonisierung des Bankenaufsichtsrechtes Phase I: 1969-1973, der große Wurf 1969: Gründung der AG Bankrechtskoordinierung 1972: Richtlinienentwurf zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Aufnahme und Ausübung der selbständigen Tätigkeiten der Kreditinstitute In sich konsistenter Text, konzipiert als gesamteuropäisches KWG, das die nationalen Banksysteme aufsichtsrechtlich eng verbunden und weitgehend gleichgestellt hätte Globaler Entwurf läßt sich nicht durchsetzen, aber das Fernziel einer harmonisierten europäischen Bankenaufsicht bleibt es folgen viele kleine Schritte 2. Bankenaufsicht in Europa Harmonisierung des Bankenaufsichtsrechtes Phase II: 1973-1985, Stufenweise Harmonisierung Richtlinienentwurf wird in viele konkrete Einzelvorhaben aufgeschnürt, z.b. 1973, Niederlassungs-/Dienstleistungsrichtlinie 1977, 1. Bankrechtskoordinierungsrichtlinie 1983, Konsolidierungsrichtlinie 1986, Bankbilanzrichtlinie Aber Umsetzung in kleinen Schritten war sehr zäh und langwierig Verzögerungstaktiken der einzelnen Mitgliedstaaten, um nationale strukturelle Gegebenheiten zu erhalten. Durchsetzungsprobleme aufgrund des Einstimmigkeitsgebotes
2. Bankenaufsicht in Europa Harmonisierung des Bankenaufsichtsrechtes Phase III: 1985 bis heute, Gegenseitige Anerkennung 1985, Weißbuch über vollendung des Binnenmarktes -> EEA 86 Gegenseitige Anerkennung als neuer Integrationsgrundsatz 300 Einzelmaßnahmen, prominent darunter auch der Banken- und Wertpapiermarkt Vier Prinzipien Mindestharmonisierung Gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit nationaler Aufsichtsvorschriften Erteilung einer einheitlichen europaweiten Lizenz für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen durch Herkunftsland Sitz-/ Heimat-/ Herkunfstlandskontrolle Enorme Dynamik, weit über 50 Richtlinien verabschiedet 2. Bankenaufsicht in Europa Schwachpunkte der Bankenaufsicht in Europa Unterschiedliche Qualität der nationalen Aufsicht Regelwerke sind noch nicht genug harmonisiert Ungleiche Umsetzung der EU-Richtlinien Ineffizienz paralleler Berichtswesen Inkonsistente Konsolidierungsregeln Falsche Anreize für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden Verbesserungsfähige Vertretung europäischer Interessen in internationalen Gremien
3. Internationalisierung der BA Entwicklung freier Weltmärkte für Güter und Kapital Enge Verflechtung der nationalen Märkte durch Kapital- und Zahlungsströme Weltweiter Harmonisierungsbedarf des Bankenaufsichtsrechtes EU-Bankenaufsichtsrecht EU-Wertpapieraufsichtsrecht Baseler Ausschuß für Bankenaufsicht Bilaterale Verträge Foren der Bankaufsichtsbehörden regionaler Staatengruppen 3. Internationalisierung der BA Baseler Ausschuß für Bankenaufsicht I 1974 als informelle Zusammenkunft gegründet Erfahrungsaustausch der Bankaufsichtsbehörden Diskussion der Bankaufsichtsbehörden zur Überwachung international tätiger Banken Verlautbarungen sind Gentlemen s Agreements! Mitglieder B, CAN, D, F, GB, I, J, Lux, NL, S, CH, USA, EU-Kom Vertreter Deutschlands: Bundesbank, BAKred Baseler Concordat (1975, 1983, 1990) Aufteilung der Aufgaben zwischen den Aufsichtsämtern unterschiedlicher Länder bei international tätigen Banken
3. Internationalisierung der BA Ausschuß für Bankenaufsicht II 1988: 1. Baseler Akkord Anforderung an international tätige Banken 8% der gewichteten Risikoaktiva mit Eigenkapital zu unterlegen Ziele: Angemessene Eigenkapitalausstattung der Banken, einheitliche Wettbewerbsbesingungen Standard findet mittlerweile in mehr als 100 Länder Anwendung Umsetzung des Gentlemen s Agrrement über nationale Gesetzgeber! 1999, 2001: Entwurf für 2. Baseler Akkord Umfangreiche Überarbeitung des 1. Baseler Akkords Geplantes Inkkrafttreten derzeit ca. 2006 4. Fazit Das deutsche Bankenaufsichtsrecht hat sich seit 1934 stark ausdifferenziert; in den letzten Jahren hat die Dynamik erheblich zugenommen. Inzwischen kommen die meisten bankenaufsichtsrechtlichen Regelungen aus Brüssel, weil der europäische Bankenmarkt wesentlich für das Funktionieren des europäischen Binnenmarktes ist. Um die Stabilität des globalen Finanzsystems und einheitliche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, werden bankenaufsichtsrechtliche Regelwerke heute international genau abgestimmt. Die Umsetzung erfolgt über nationales Recht.