SATZUNGSÄNDERUNGEN BESCHLOSSEN



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Transkript:

A U S GA B E 2 9 2015 Versorgungs Magazin SATZUNGSÄNDERUNGEN BESCHLOSSEN Änderungen im Überblick ZU KRANK FÜR DIE ARBEIT? Die Berufsunfähigkeitsrente der ÄVWL KAMMERVERSAMMLUNG 4,5 Prozent Nettorendite im Jahr 2014 INVESTITIONEN IN DIE ZUKUNFT Städte am Puls der Zeit

UNSER TITELBILD ZEIGT DAS MODELL EINES NEU RONENNETZES. NERVENZELLEN DIENEN UNTER ANDEREM DAZU, INFORMATIONEN WEITERZUGEBEN UND IMPULSE AUSZULÖSEN. GENAU DAS WOLLEN WIR AUCH MIT DEN THEMEN DES VORLIEGENDEN MAGAZINS ERREICHEN. GLEICHZEITIG REAGIEREN NEURONEN SEHR FLEXIBEL UND ARBEITEN VERNETZT ZWEI VORAUSSETZUNGEN, DIE AUCH FÜR DIE KAPITAL ANLAGE DER ÄVWL VON ÜBERGEORDNETER BEDEUTUNG SIND.

EDITORIAL INHALT S.16 ZU KRANK FÜR DIE ARBEIT? S.02 KAMMERVERSAMMLUNG S.12 SATZUNGSÄNDERUNGEN S.06 RENTE IST NICHT GLEICH RENTE als neuer Vorsitzender des Verwaltungsausschusses freue ich mich ganz besonders, Ihnen heute die erste Ausgabe unseres Versorgungsmagazins präsentieren zu dürfen. Versorgungsmagazin? Ja, Sie haben richtig gelesen. Wir haben unserer Mitglieder- und Rentnerinformation einen neuen Namen gegeben. Warum? Ganz einfach: weil die Zeit reif war. Bei einer bunten, modernen, über die Jahre gewachsenen und höchst informativen Publikation klingt das Wort Brief schlichtweg überholt. Versorgungsmagazin ist ein Name, der den Eigenschaften unseres Heftes besser gerecht wird. Dabei bietet Ihnen das Magazin eine ansprechende Mischung aus neuen Stilelementen und gewohnt umfassenden Informationen. Selbstverständlich erwarten Sie auch in der vorliegenden Ausgabe des Versorgungsmagazins viele spannende Themen und nützliche Informationen: Da wäre der obligatorische Rückblick auf die Kammerversammlung sowie auf das Geschäftsjahr 2014. Des Weiteren stellen wir Ihnen die Arbeit unseres Rentenausschusses vor und wie dieser die Entscheidungen des Verwaltungsausschusses über die Gewährung von Berufsunfähigkeitsrenten vorbereitet. Sie erfahren, wie unterschiedlich die Systeme der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe und der Deutschen Rentenversicherung sind. Außerdem können Sie einen Blick hinter die Kulissen einer Vorlesung werfen, in der einer unserer Mitarbeiter jungen Studierenden erläutert, warum es sich lohnt, schon frühzeitig mit der ÄVWL in Kontakt zu treten. Ein Thema, das mir besonders am Herzen liegt, sind die beschlossenen Satzungsänderungen. Hierzu haben wir Ihnen einen Kurzüberblick erstellt, der Antworten auf die wichtigsten Fragen liefert. Freuen Sie sich also auf ein breites Themenspektrum. Es lohnt sich, reinzuschauen. Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Lektüre! Herzlichst Ihr PROFESSOR DR. MED. INGO FLENKER VORSITZENDER DES VERWALTUNGSAUSSCHUSSES 01

RÜCKBLICK KAMMERVERSAMMLUNG 2015 Weitsichtige Anlagepolitik zahlt sich aus PROFESSOR DR. MED. INGO FLENKER VORSITZENDER DES VERWALTUNGSAUSSCHUSSES DR. RER. POL. ANDREAS KRETSCHMER HAUPTGESCHÄFTSFÜHRER Zahlen, die sich sehen lassen können, ein großer Erfolg mit diesen Worten beschrieb Professor Dr. med. Ingo Flenker, neu gewählter Vorsitzender des Verwaltungsausschusses, das Kapitalanlageergebnis der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe auf der Kammerversammlung am 13. Juni 2015. Die ÄVWL erwirtschaftete, trotz der noch immer spürbaren Folgen der Finanzkrise im Jahr 2008, eine Nettorendite von 4,5 Prozent und eine wirtschaftliche Rendite von 6,5 Prozent dank der weitsichtigen Anlagepolitik ein mehr als positives Ergebnis. 02

Die Sicherheit und die Stabilität des Versorgungswerkes haben oberste Priorität. SCHWER BERECHENBARES ÖKONOMISCHES UMFELD Zu Beginn seiner Ausführungen warf Professor Flenker einen Blick auf das ökonomische Umfeld. Er stellte heraus, dass es keinen risikolosen Zins mehr gebe, dass man sich auf Garantieerklärungen von Staaten nicht mehr verlassen könne und dass Staatsanleihen somit (schon lange) keine sicheren Anlagen mehr seien. In solch einem Umfeld werde die Anlage liquider Mittel zu einer großen Herausforderung. Flenker betonte, dass die Ärzteversorgung die Krise als Chance genutzt habe. So seien die Anlagestrategie stetig weiterentwickelt und erweiterte Risikoprofile erschlossen worden. Die ÄVWL lege ihren Fokus dabei zunehmend auf Infrastrukturinvestitionen und gewerblich geprägte Finanzierungen. Das zentrale Ziel laute, alternative Anlagen zu finden, mit denen es möglich sei, auch in Zukunft einen Rechnungszins von 4 Prozent sicherstellen zu können. STEIGENDE BEITRAGSEINNAHMEN ALS VERTRAUENSBEWEIS Ein wesentlicher Schlüssel für die Prosperität des Versorgungswerkes ist die Beitragsproduktivität. Diese wird an dem Anstieg der durchschnittlich pro Mitglied gezahlten Versorgungsabgabe gemessen. Auch hier berichtete Professor Flenker nur Positives. Mit einer Steigerung der durchschnittlichen Versorgungsabgabe um 2,1 Prozent im Jahr 2014 könne die ÄVWL mehr als zufrieden sein. Die gesamten Beitragseinnahmen betrugen im Geschäftsjahr 2014 483,3 Millionen Euro, nach 470,7 Millionen Euro im Jahr 2013. Dies sei ein Zuwachs von 2,7 Prozent, damit setze sich die erfreuliche Tendenz der vergangenen Jahre fort. Von den selbstständigen Mitgliedern zahlten mittlerweile sogar über 35 Prozent die Höchstabgabe, also mehr als jeder Dritte. Ein weiterer Beweis für das Vertrauen, das die Mitglieder ihrem Versorgungswerk entgegenbringen, seien die Einzahlungen in die freiwillige Zusatzversorgung, die weiter gestiegen seien. 2014 zahlten die Mitglieder der ÄVWL insgesamt 19,2 Millionen Euro ein. Damit wurde die Beitragssumme des Vorjahres um 15,6 Prozent übertroffen. Zum Abschluss seiner Rede verwies Professor Flenker noch auf das neue Mitgliederportal, das jetzt online sei und mit vielen nützlichen Funktionen, wie zum Beispiel einem Rentenrechner, für alle Mitglieder und Rentner aufwarte. HOHE EIGENKAPITALAUSSTATTUNG DIENT ANWÄRTERN UND RENTNERN Eine solche Anlagestrategie, so Professor Flenker, lasse sich nur mit einem ausreichenden Risikokapital realisieren. Da die Sicherheit und die Stabilität des Versorgungswerkes oberste Priorität haben, hielten es die Gremien für angezeigt, mit dem positiven Ergebnis des Geschäftsjahres 2014 die Rücklagen des Versorgungswerkes weiter zu stärken. Die Summe der bilanziellen Reserven habe somit zum 31. Dezember 2014 circa 15,2 Prozent der Deckungsrückstellung betragen. Damit übertreffe die ÄVWL die Vorgaben des Finanzministeriums zur Eigenmittelausstattung deutlich. Flenker hob hervor, dass eine hohe Eigenkapitalausstattung allen diene: Anwärtern und Rentnern. So sei selbst in einer Phase weiterhin niedriger Zinsen gewährleistet, dass das Versorgungswerk auch zukünftig Marktchancen wahrnehmen könne. WEITERENTWICKELTE ANLAGEPOLITIK SICHERT RECHNUNGSZINS IN DER GRUNDVERSORGUNG Dr. Andreas Kretschmer, Hauptgeschäftsführer der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe, nutzte im Anschluss die Gelegenheit, die wirtschaftliche Situation etwas ausführlicher zu beleuchten. + 2,1 % BEITRAGSPRODUKTIVITÄT IM JAHR 2014 03

Alle Probleme seit dem Untergang der US-Investmentbank Lehman Brothers, der den Auftakt der weltweiten Finanzkrise markierte, seien ungelöst. Die Wachstumsraten gingen zurück und damit bleibe der Kapitalmarktzins vorerst unter dem Niveau des Rechnungszinses. Ursprünglicher Gedanke aller Zentralbankmaßnahmen war es, durch den Niedrigzins höheres Wachstum zu erzeugen. Dies führte bisher jedoch nicht zum gewünschten Ergebnis. Stattdessen erfolgten Umverteilungen. Laut Dr. Kretschmer sei aber davon auszugehen, dass der Staat eine laufende Umverteilung von Einkommen nicht unbeschränkt hinnehmen könne. In Amerika zum Beispiel liege das reale Median-Einkommen bereits unter dem Niveau von vor 20 Jahren. Das gesamte Wachstum habe sich nur im obersten Prozent der Bevölkerung abgespielt. Als zweites Beispiel führte Dr. Kretschmer Griechenland an. Griechenland habe die höchsten Pensionsausgaben in Relation zum Sozialprodukt innerhalb der Europäischen Union. Inzwischen würden rund 80 Prozent der Staatsausgaben allein den Renten- und den staatlichen Personalbereich betreffen. Bei zunehmender Volatilität ist es das Ziel, sich von den schwankenden Marktbewegungen abzukoppeln. KARL-HEINZ MÜLLER VORSITZENDER DES AUFSICHTSAUSSCHUSSES Auf diese Krisen reagiere auch die Gemeinschaftswährung. Der Kurs des Euro zum Dollar wurde im vergangenen Jahr nach unten gezogen. Währungsbewegungen hätten damit derzeit, so Dr. Kretschmer, einen größeren Einfluss auf die Performance als die Rendite der einzelnen Assetklassen. Zum Thema Schwankungsanfälligkeit der Märkte sagte er: Allein die Aussage Mario Draghis, dass die Volatilität insgesamt zunehmen werde, löste die größte Kursbewegung bei Bundesanleihen seit Einführung der Euro-Währung aus. Im weiteren Verlauf seiner Rede ging Dr. Kretschmer darauf ein, dass die ÄVWL deshalb ihre Anlagepolitik umgestellt und sich in Richtung amerikanische Stiftungen entwickelt habe. Der klassische Rentenbestand wurde inzwischen auf einen Anteil von circa 36 Prozent an den gesamten Kapitalanlagen heruntergesetzt. Immobilien lägen bei einem Anteil von über 21 Prozent, Alternatives machten einen Anteil von etwa 14 Prozent am Portfolio aus. Zusätzlich habe sich die ÄVWL vor einigen Jahren eine Infrastrukturquote in Höhe von 15 Prozent gegeben. Bei zunehmender Volatilität sei es das Ziel, sich von den schwankenden Marktbewegungen abzukoppeln. Dass sich die ÄVWL in einer sehr komfortablen Situation befinde, sei der Verstärkung von Rücklagen zu verdanken, die von 88 Millionen Euro vor der Lehman-Krise auf 1,35 Milliarden Euro im Jahr 2014 ausgebaut werden konnten. Die ÄVWL habe sich damit die Möglichkeit erschlossen, den Rechnungszins zum Beispiel über zehn Jahre um einen Prozentpunkt auf 3 Prozent zu senken, ohne dass dies zu Leistungseinbußen bei Renten oder Anwartschaften führe. In seinem Resümee hob Dr. Kretschmer hervor, dass die Ärzteversorgung gut aufgestellt sei. Im Gegensatz zu anderen Versorgungswerken, die bereits ihren Rechnungszins senken mussten, sehe sich die ÄVWL in der Lage, den Rechnungszins von 4 Prozent in der Grundversorgung auch in den kommenden Jahren halten zu können. ANGEMESSENES RISIKOMANAGEMENTSYSTEM Diese Ansicht vertrat auch Karl-Heinz Müller, Vorsitzender des Aufsichtsausschusses der ÄVWL. Er stellte ergänzend heraus, dass die wesentlichen Herausforderungen im Treffen der richtigen Kapitalanlage-Entscheidung im richtigen Moment sowie im Umgang mit Risiken bestünden. Heutzutage stelle sich nicht mehr die Frage Gehen wir mit einer 04

bestimmten Anlage ein Risiko ein?. Die Frage, mit der sich alle institutionellen Anleger zwangsläufig auseinandersetzen müssten, laute vielmehr: Wie hoch muss, wie hoch darf das Risiko sein, das wir eingehen? Die ÄVWL lege daher größten Wert auf ein reibungslos funktionierendes Risikomanagement. Auch im vergangenen Jahr habe sich der Risikomanagementprozess der Ärzteversorgung wieder bewährt, so Müller. Ein angemessenes Risikomanagement aber bedürfe nicht nur eines jährlich revolvierenden Regelkreislaufes, bestehend aus Risikoplanung und -steuerung, sondern in aller Regel auch einer stark positionierten internen Revision. So habe die Ärzteversorgung im vergangenen Jahr eine interne Revision eingerichtet. Die vorgenommenen Prüfungen führten dabei zu keinen Hinweisen für das Vorliegen von Mängeln, welche die Ordnungsmäßigkeit und die Sicherheit des Geschäftsbetriebes gefährden oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ÄVWL beeinträchtigen könnten. Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe habe außerdem beschlossen, ihren Kodex hinsichtlich ethischer, sozialer und umweltbezogener Grundsätze bei der Kapitalanlage zu ergänzen, um die bereits gelebte Praxis einer gesellschaftlich verantwortlichen Kapitalanlage zusätzlich im Leitbild des Unternehmens zu verankern. Hierzu erfahren Sie mehr auf Seite 11. BEFREIUNGSPRAXIS BERUHIGENDE ZAHLEN Mit Blick auf ein Thema, welches die ÄVWL auch in Zukunft weiterhin beschäftigen werde, ging Müller kurz auf die aktuellen Entwicklungen bei der Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht ein. Hier wurden im vergangenen Jahr mit der Änderung der (Haupt-)Satzung der Ärztekammer und der gemeinsamen Beauftragung eines Rechtsgutachtens durch Professor Gutmann gute Voraussetzungen für die wei - - tere Diskussion mit der Rentenversicherung geschaffen. Für die nach wie vor nicht abschließend geklärte Frage, wem letztlich die Definitionshoheit über den Begriff der ärztlichen Tätigkeit zukomme, haben Ärztinnen und Ärzte nun gute Argumente in der Hand. Nach der Aufregung in den vergangenen Monaten gebe es aus der Verwaltungspraxis der Ärzteversorgung zudem beruhigende Zahlen: Die Lage habe sich zumindest vorerst entspannt. Die materiellen Auswirkungen des neuen Befreiungsrechtes auf Basis der aktuell verfügbaren Definitionen ärztlicher Tätigkeit seien nach wie vor vergleichsweise gering. Die Erfahrungen der ÄVWL zeigten, dass inzwischen circa 15.000 Befreiungsanträge nach der neuen Praxis abgewickelt wurden. In circa zehn Fällen sei die Befreiung durch die Deutsche Rentenversicherung versagt worden, weitere zehn Fälle befänden sich noch in der Schwebe. Müller informierte die Delegierten abschließend darüber, dass der Aufsichtsausschuss den Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Geschäftsjahr 2014 zustimmend zur Kenntnis genommen habe und dass der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer über den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 vorliege. Auch der Geschäftsbericht mit Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2014 fand die uneingeschränkte Billigung des Aufsichtsausschusses. Die Kammerversammlung erteilte dem Verwaltungs- sowie dem Aufsichtsausschuss die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014. GESCHÄFTSZAHLEN 2014 + Nettorendite: 4,5 % + Wirtschaftliche Rendite: 6,5 % + Beitragsproduktivität: 2,1 % + Quote der bilanziellen Reserven: 15,2 % KAMMERVERSAMMLUNG 2015 05

RENTEN IM VERGLEICH RENTENVERSICHERUNG UND ÄRZTEVERSORGUNG IM VERGLEICH RENTE IST NICHT GLEICH RENTE Die gesetzliche Rentenversicherung und die berufsständische Versorgung sind zwei Systeme der ersten Schicht der Alterssicherung und damit der Basisvorsorge. Doch hier hören die Gemeinsamkeiten auf, denn beide Systeme verfolgen unterschiedliche Ansätze bei der Finanzierung und Berechnung ihrer Leistungen. 06

A ls die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe am 1. April 1960 gegründet wurde, geschah dies nicht, um den Mitgliedern eine privilegierte Altersversorgung zu verschaffen. Die Notwendigkeit gründete schlichtweg in einer Reform der gesetzlichen Rentenversicherung. Denn als Folge der Adenauerschen Rentenreform von 1957 wurde das Recht zur freiwilligen Versicherung in der Rentenversicherung für Selbstständige ersatzlos gestrichen. Damit die Freien Berufe aber nicht gänzlich ohne soziale Sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung blieben, waren auch die Ärztinnen und Ärzte in Westfalen-Lippe genötigt, ihre Altersversorgung auf neue Beine zu stellen. Bereits bei der Gründung der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe wurde die Frage diskutiert, in welcher Höhe Leistungen zugesagt und wie diese dauerhaft finanziert werden sollten. Während Konrad Adenauer 1957 mit dem legendären Satz Kinder kriegen die Leute immer den Weg für die Umlagefinanzierung in der Rentenversicherung ebnete, gingen die Gründerväter der Ärzteversorgung einen anderen, weitgehend kapitalgedeckten Weg. Und deshalb werden bis heute wesentliche Teile der Beitragszahlungen verzinslich angelegt, um dadurch die künftigen Leistungen an die eigene Generation finanzieren zu können. 07

Auch bei der Höhe der zu erwartenden Leistungen gibt es deutliche Unterschiede. Denn während die in der Rentenversicherung gezahlten Beiträge nicht für eine langfristige Kapitalanlage zur Verfügung stehen, kann die Ärzteversorgung hier weitere Erträge erzielen. Da die Ärzteversorgung Westfalen- Lippe in ihrer Grundversorgung für die gesamte Dauer der Mitgliedschaft (inklusive der Zeit des Rentenbezuges) Durch eine jährliche Mindestverzinsung von 4 Prozent (Rechnungszins) kann zu Rentenbeginn ein hohes Rentenausgangsniveau sichergestellt werden. 4,5 % NETTOKAPITALRENDITE IM GESCHÄFTSJAHR 2014 bereits eine jährliche Mindestverzinsung von 4 Prozent (Rechnungszins) unterstellt, kann sie auf diese Weise zu Rentenbeginn ein hohes Rentenausgangsniveau sicherstellen. Dies setzt voraus, dass regelmäßig mindestens eine Verzinsung in Höhe von 4 Prozent durch die Kapitalanlage der ÄVWL erwirtschaftet wird, allein um das bisher erreichte beziehungsweise zugesagte Rentenniveau aufrechtzuerhalten. Ob darüber hinaus Potenzial für eine Rentendynamik besteht, wird wesentlich durch das aktuelle Kapitalmarktumfeld bestimmt. Im Geschäftsjahr 2014 hat die ÄVWL wieder eine Nettokapitalrendite erwirtschaftet, die mit 4,5 Prozent oberhalb des Rechnungszinses liegt. Unseres Erachtens stellt es eine besondere Leistung der Ärzteversorgung dar, in 08

Zeiten einer absoluten Niedrigzinsphase und in Anbetracht der weltweiten (Staats-)Schuldenkrise den Rechnungszins von 4 Prozent in der Grundversorgung beibehalten und damit das bisher erreichte Leistungsniveau sicherstellen zu können. Trotz des erfreulichen Ergebnisses im Geschäftsjahr 2014, das den Rechnungszins um einen halben Prozentpunkt übersteigt, hat die ÄVWL auf Beschluss der Kammerversammlung auf eine zusätzliche Dynamisierung der Anwartschaften und Renten verzichtet, um die Stabilität des Versorgungswerkes durch eine weitere Stärkung der bilanziellen Rücklagen sicherzustellen. RECHENBEISPIEL Folgendes Rechenbeispiel verdeutlicht die Unterschiede der beiden Versorgungssysteme: Bei einer Einzahlung von jeweils 10.000 Euro pro Jahr in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) beziehungsweise in die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe (Grundversorgung) während der vergangenen zehn Jahre (2005 bis 2014) wären: + in der GRV: 16,2755 Entgeltpunkte (EP) und + in der Grundversorgung der ÄVWL: 16,5354 Steigerungszahlen (StZ) erworben worden. Bei einem Übergang in die Altersrente im Jahr 2015 ergäbe sich damit in der GRV eine Monatsrente von: + 16,2755 EP * Rentenwert von 29,21 Euro/EP = 475,41 Euro Rechnet man zusätzlich den gewährten Zuschuss der GRV zu den Aufwendungen zur Krankenversicherung in Höhe von 7,3 Prozent dazu, ergibt sich ein Wert in Höhe von: 510,11 Euro Im Gegensatz zur Ärzteversorgung orientiert sich die Rentendynamik in der gesetzlichen Rentenversicherung im Wesentlichen an der Lohn- und Gehaltsentwicklung und dem Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern. In der Grundversorgung der ÄVWL ergäbe sich, selbst ohne die Gewährung von Krankenkassenzuschüssen, auf Grundlage der aktuellen Rentenbemessungsgrundlage (RB) eine Monatsrente von: + 16,5354 StZ * RB von 46.919 1.200 Euro/StZ = 646,52 Euro Die Rente aus der Grundversorgung der ÄVWL liegt in diesem Fall bei Rentenbeginn rund 27 Prozent über der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Neben dem Rentenniveau und der Rentendynamik wird regelmäßig auch der Leistungskatalog der beiden Versorgungssysteme miteinander verglichen. Denn die gesetzliche Rentenversicherung zahlt im Unterschied zur Ärzteversorgung ihren Rentnerinnen und Rentnern einen Zuschuss zu den Aufwendungen ihrer Krankenversicherung. Dieser Zuschuss beträgt in der Regel 7,3 Prozent der gesetzlichen Rente und wird zusätzlich auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen für die Krankenversicherung begrenzt. Einen Zuschuss zu den Aufwendungen für die Pflegeversicherung zahlt die Rentenversicherung nicht mehr, denn dieser wurde 2004 ersatzlos gestrichen. FAZIT Die Höhe der Rente bei der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe weist bei Rentenbeginn ein hohes Niveau auf, weil darin bereits dauerhaft eine jährliche Verzinsung von 4 Prozent eingerechnet ist. Darüber hinausgehende Dynamisierungen sind im mer dann möglich, wenn Erträge oberhalb von 4 Prozent erzielt werden. Die gesetzliche Rentenversicherung unterstellt hingegen keine jährliche Verzinsung und orientiert sich bei der Dynamisierung ihrer Leistungen im Wesentlichen an der Lohnentwicklung und der demografischen Entwicklung. Vergleichende Betrachtungen zeigen, dass die Leistungen der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe zum Rentenbeginn regelmäßig höher ausfallen als bei einer Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die negativen Auswirkungen des Zinsverfalls an den Kapitalmärkten stehen aktuell regelmäßigen Rentenanpassungen entgegen; langfristig ergibt sich in der umlagefinanzierten Rentenversicherung ein ähnliches Risiko durch den Rückgang der Geburtenrate. 09

AKTUELLES NEUBESETZUNG DER ÄVWL-GREMIEN Turnusgemäß haben sich der Aufsichtsausschuss und der Verwaltungsausschuss der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe am 14. April 2015 neu konstituiert. Vorsitzender des Aufsichtsausschusses bleibt Karl-Heinz Müller. Die Stellvertretung übernimmt Dr. med. Frank Berlage. Neuer Vorsitzender des Verwaltungsausschusses ist Professor Dr. med. Ingo Flenker. Dr. med. Günter Kloos wurde zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. MITGLIEDER- PORTAL DER ÄVWL ONLINE Das Mitgliederportal der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe ist seit August 2015 online. Inzwischen haben sich bereits rund 3.500 Mitglieder dafür registriert. Über die Homepage der ÄVWL erreichbar, bietet es zahlreiche nützliche Funktionen, die die Kommunikation zwischen unseren Mitgliedern und Rentnern sowie der ÄVWL erleichtern. Das Mitgliederportal stellt einen zusätzlichen Service dar, selbstverständlich bleiben andere Kontaktmöglichkeiten (E-Mail, Telefon etc.) weiterhin uneingeschränkt bestehen. Ob es um die Änderung der persönlichen und /oder beruflichen Daten, um die Nutzung einer neuen Bankverbindung oder das Hochladen von Dokumenten beziehungsweise Nachweisen geht dank des neuen Mitgliederportals ist all das kurzerhand und vor allem völlig papierlos erledigt. Der sogenannte Rentenrechner, eine der für alle Mitglieder wohl interessantesten Anwen- 10

DIE GREMIENMITGLIEDER IN DER ÜBERSICHT ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSAUSSCHUSSES DER ÄVWL Karl-Heinz Müller, Lage, Vorsitzender Dr. med. Frank Berlage, Paderborn, stellv. Vorsitzender Dr. med. Thomas Dorsel, Warendorf Rolf Granseyer, Unna Gönül Özcan, Gelsenkirchen Dr. med. Hans-Peter Peters, Bochum Dr. med. Karl-Heinz Pfetsch, Salzkotten Dr. med. Bernhard Schiepe, Minden Prof. Dr. med. Rüdiger Smektala, Herdecke Dr. med. Barbara Steffens, Bielefeld Dr. med. Karl-Dieter Stotz, Sprockhövel Dr. med. Andreas Weber, Bochum ZUSAMMENSETZUNG DES VERWALTUNGSAUSSCHUSSES DER ÄVWL Professor Dr. med. Ingo Flenker, Sprockhövel, Vorsitzender Dr. med. Günter Kloos, Gelsenkirchen, stellv. Vorsitzender Dr. med. Bernhard Bedorf, Gladbeck Dr. med. Peter Czeschinski, Telgte-Westbevern Bärbel Wiedermann, Dortmund Dipl.-Math. Peter Bredebusch, Kamen Prof. Dr. Thomas Langer, Nottuln, Lehrstuhl für Finanzierung, Universität Münster Frank Stiewe, Fröndenberg, Rechtsanwalt dungen, simuliert näherungsweise zum Beispiel, welche Altersrente mit Rentenbezugsbeginn zur Verfügung steht. ERGÄNZUNG DES CORPORATE GOVERNANCE KODEX DER ÄVWL Für die überzeugende Funktionalität und (Daten-)Sicherheit wurde das Mitgliederportal sogar mit dem Gütesiegel der unabhängigen Zertifizierungsstelle TÜViT ausgezeichnet. Übrigens: Wer sich vor der Registrierung mit der Funktionsweise des neuen Mitgliederportals vertraut machen möchte, kann sich die eigens dafür erstellten Demovideos anschauen. Diese sind über die Startseite des Mitgliederportals zu erreichen. Hier geht s zum neuen Mitgliederportal: https://mipor.aevwl.de Die Gremien der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe haben im Jahr 2011 einen auf die ÄVWL zugeschnittenen Corporate Governance Kodex verabschiedet. Der Kodex soll dazu beitragen, die Grundprinzipien und Regeln der Unternehmensführung sowohl für unsere Mitglieder und Rentner als auch für unsere nationalen und internationalen Kooperations- und Geschäftspartner transparent zu machen. Die ÄVWL hat ihren Kodex nun um ethische Aspekte bei der Kapitalanlage ergänzt, um die bereits gelebte Praxis einer gesellschaftlich verantwortlichen Kapital- anlage zusätzlich im Leitbild des Unternehmens zu verankern. Die Ergänzung um ethische Aspekte bei der Kapitalanlage finden Sie über folgenden QR-Code: Der gesamte Wortlaut des Kodex der Ärzteversorgung Westfalen- Lippe kann im Downloadcenter unter: www.aevwl.de komplett als PDF heruntergeladen werden. 11

SATZUNGSÄNDERUNGEN ÄNDERUNGEN IM ÜBERBLICK SATZUNGSÄNDERUNGEN BESCHLOSSEN Zentrales Thema der Kammerversammlung am 13. Juni 2015 war eine Reihe von Satzungsänderungen der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe. Hier ein Kurzüberblick: EINFÜHRUNG DER HÖHERVERSICHERUNG AB 2016 Der Europäische Gerichtshof hat im Jahr 2011 entschieden, dass unterschiedliche Versicherungstarife für Männer und Frauen nicht zulässig sind. Die Vorgabe einheitlicher Unisex-Tarife macht auch eine Neugestaltung der freiwilligen Zusatzversorgung notwendig. Um bei der Einführung neuer Tarife die Genehmigung der Aufsicht zu erhalten, werden gleichzeitig die Rechnungsgrundlagen an die aktuellen biometrischen Gegebenheiten angepasst und der Rechnungszins aufgrund des veränderten Kapitalmarktumfeldes flexibilisiert. So sind Einzahlungen in die freiwillige Zusatzversorgung nur noch bis Ende 2015 möglich, bis dahin erworbene Anwartschaften bleiben in unveränderter Höhe bestehen. Ab dem 1. Januar 2016 wird die freiwillige Zusatzversorgung durch die Höherversicherung ersetzt. Die Höherversicherung basiert ebenfalls auf dem Prinzip von Einmalbeiträgen, beinhaltet denselben Leistungskatalog und weist mit einem Rechnungszins von 2 Prozent eine nach wie vor attraktive Verzinsung auf, die damit oberhalb des Garantiezinses von neu abgeschlossenen Lebensversicherungen liegt. Da sich die gesamte Kapitalanlage der ÄVWL weiterhin am Rechnungszins von 4 Prozent in der Grundversorgung orientieren wird, sind bei Erreichen entsprechender Überschüsse angemessene Dynamisierungen möglich und beabsichtigt. Den Rechnungszins von 4 Prozent in der Grundversorgung behält die ÄVWL somit unverändert bei. Die Einzahlungsmöglichkeiten für die freiwillige Zusatzversorgung im Jahr 2015 betragen: Mindestbeitrag: 3.927,60 Euro /Jahr Höchstbeitrag: 10.132,80 Euro /Jahr Die Einzahlungsmöglichkeiten für die Höherversicherung ab 2016 finden Sie auf Seite 20. 12

DEN FLYER ZUR NEUEN HÖHERVERSICHERUNG KÖNNEN SIE AB SOFORT AUF UNSERER HOMEPAGE WWW.AEVWL.DE HERUNTERLADEN. Hätte ich doch schon früher angefangen, die Einzahlungsmöglichkeiten bei der Ärzteversorgung voll auszuschöpfen. Handelt es sich hierbei um eine zwangsweise Erhöhung der Pflichtabgabe? Nein, denn auf formlosen Antrag hin kann die Versorgungsabgabe auf das 1,2- oder 1,1-Fache reduziert werden. Auch in diesen Fällen erfolgt keine Einkommensüberprüfung. Die allgemeine Versorgungsabgabe in Höhe von 14 Prozent aller Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit bleibt (grundsätzlich) bestehen. ANPASSUNG DER ALLGEMEINEN VERSORGUNGSABGABE FÜR NIEDERGELASSENE MITGLIEDER Hätte ich doch schon früher angefangen, die Einzahlungsmöglichkeiten bei der Ärzteversorgung voll auszuschöpfen. Diese oder ähnliche Aussagen wurden von den Mitgliedern und Rentnern in der Vergangenheit verstärkt an die Ärzteversorgung herangetragen. Um diese Anregung aufzugreifen, wird der Pflichtbeitrag für niedergelassene Mitglieder ab dem 1. Januar 2016 standardmäßig auf das 1,3-Fache (bisher: 1,1-Fache) der durchschnittlichen Versorgungsabgabe des vorletzten Geschäftsjahres gesetzt. Da Einzahlungen in die Höherversicherung (bisher: freiwillige Zusatzversorgung) erst nach Ausschöpfen der Einzahlungsmöglichkeiten in der Grundversorgung möglich sind, gewährleistet die ÄVWL mit dieser Änderung von Anfang an einen nahtlosen Übergang zwischen der Grundversorgung und der neuen Höherversicherung. STÄRKUNG DER RÜCKLAGEN UND RESERVEN Im anhaltenden Niedrigzinsumfeld kommt der Reservenbildung zur langfristigen Stabilität des Versorgungswerkes eine große Bedeutung zu. Eine der zentralen Lehren aus der Krise ist, dass für Banken und Versicherungen eine ausreichend bemessene Eigenkapitalausstattung unabdingbar ist. 13

Im anhaltenden Niedrigzinsumfeld kommt der Reservenbildung zur langfristigen Stabilität des Versorgungswerkes eine große Bedeutung zu. Auch die ÄVWL hat in den vergangenen Jahren ihre Rücklagen kontinuierlich ausgebaut. Nach den beschlossenen Satzungsänderungen ist der Verwaltungsausschuss nun in der Lage, erzielte Überschüsse der Sicherheitsrücklage (Eigenkapital) bis zu einer Zielgröße von 8 Prozent der Deckungsrückstellung zuzuweisen (bisherige Zielgröße: 5 Prozent). Das positive Ergebnis des Geschäftsjahres 2014 ermöglichte es bereits, diese Zielgröße unmittelbar zu erreichen. Die im Jahr 2011 eingeführte sonstige versicherungstechnische Rückstellung wurde zudem aufgrund ihres eigenkapitalähnlichen Charakters in eine sonstige Rücklage umgewidmet. Diese Bilanzposition, die derzeit 6,3 Prozent der Deckungsrückstellung ausmacht, kann zum Ausgleich erwarteter Änderungen der Rechnungsgrundlagen oder von Zinsschwankungen herangezogen werden. ÄVWL auch bei Abwesenheit mehrerer Delegierter erreichen zu können, gelten künftig die folgenden Mehrheitserfordernisse: 2 /3-Mehrheit der Anwesenden, sofern dabei mindestens die Mehrheit der gewählten Mitglieder der Kammerversammlung (61 Stimmen) erreicht wird. Bisher mussten Beschlüsse über Änderungen der Satzung mit einer 2 /3-Mehrheit der gewählten Mitglieder der Kammerversammlung (81 Stimmen) gefasst werden. Die Handlungsfähigkeit in Bezug auf Änderungen der Satzung ist somit sichergestellt. Gleichzeitig besteht nach wie vor ein hohes Legitimationserfordernis, sodass Zufallsmehrheiten ausgeschlossen sind. SONSTIGE SATZUNGSÄNDERUNGEN Sonstige Satzungsänderungen betreffen unter anderem die Zusammensetzung und die Mitgliedschaft in den Verwaltungsorganen der ÄVWL, Corporate Governance-Aspekte und Verbesserungen im Bereich der Berufsunfähigkeitsrente. SICHERUNG DER HANDLUNGSFÄHIGKEIT Da sich das schwierige Niedrigzinsumfeld vermutlich noch eine gewisse Zeit lang fortsetzen wird und das herausfordernde wirtschaftliche Umfeld flexible und schnelle Reaktionen erfordert, muss die Handlungsfähigkeit des Versorgungswerkes gewährleistet bleiben. Dies beinhaltet auch, die Satzung der ÄVWL bei Bedarf zeitnah anpassen zu können. Um die erforderlichen Mehrheiten bei Beschlussfassungen der Kammerversammlung über Satzungsänderungen der ZUR VOLLSTÄNDIGEN SATZUNG GEHT ES HIER: Alle Satzungsänderungen finden Sie auf unserer Homepage in der aktualisierten Satzungsbroschüre. 14

LEISTUNGSVERBESSERUNG BEI BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTEN Bei wiederholter Gewährung zeitlich befristeter Berufsunfähigkeitsrenten kam es bisher aufgrund der Berechnungssystematik der Satzung in der Regel dazu, dass eine nachfolgende Berufsunfähigkeitsrente niedriger ausfiel als die vorangegangene Rente. Grund hierfür ist die Tatsache, dass während des Bezuges einer Rente keine Beiträge entrichtet werden und dass die Bewertung der in die Rentenberechnung einbezogenen Zurechnungszeit das ist die Zeit vom Eintritt des Versorgungsfalles bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres umso geringer wird, je später eine Berufsunfähigkeitsrente gewährt wird. HIERZU EIN KURZES BEISPIEL Ein(e) Ärztin / Arzt erhält eine auf zwei Jahre befristete Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 2.600 Euro monatlich. Nach Abschluss eines erfolgreich verlaufenden Arbeitsversuches gelingt die Wiederaufnahme der ärztlichen Tätigkeit. Schon ein Jahr später nehmen die krankheitsbedingten Beschwerden wieder so stark zu, dass sie /er erneut eine Rente wegen Berufsunfähigkeit beantragen muss. Die Höhe dieser zweiten Berufsunfähigkeitsrente ist mit zum Beispiel 2.450 Euro monatlich spürbar niedriger als die zuerst gewährte Rente. Nach Auffassung der Gremien der Ärzteversorgung war hier eine Änderung nötig, da gerade diejenigen Betroffenen, die sich intensiv um die Rückkehr in den ärztlichen Beruf bemühen, bestraft werden, wenn sie erneut eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen müssen und diese Rente dann geringer ausfällt. Durch die hier vorgenommene und am 1. Januar 2016 in Kraft tretende Satzungsänderung wird für die Zukunft sichergestellt, dass bei erneuter Berufsunfähigkeit innerhalb von fünf Jahren die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente nicht geringer ausfällt als bei der ursprünglich gezahlten Rente. Bei erneuter Berufsunfähigkeit innerhalb von fünf Jahren fällt die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente nicht geringer aus als bei der ursprünglich gezahlten Rente. 15

RENTENAUSSCHUSS ABSICHERUNG IM FALLE EINES FALLES DIE BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE DER ÄVWL Zu krank für die Arbeit? 16

DIE MITGLIEDER DES RENTEN- AUSSCHUSSES BEFASSEN SICH DETAILLIERT MIT JEDEM EINZELFALL. Arzt sein schützt vor Krankheit nicht. Diese Erkenntnis führt immer wieder dazu, dass auch Mitglieder der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe vor Erreichen der Regelaltersgrenze einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente stellen. Doch wann gilt man überhaupt als berufsunfähig? Und wer entscheidet darüber? Das sind nur zwei von vielen Fragen, die Mitglieder gelegentlich an das Versorgungswerk richten. I n welchen Fällen Mitglieder eine Berufsunfähikeitsrente beanspruchen können, ergibt sich aus 10 der Satzung der Ärzteversorgung Westfalen- Lippe. Im Unterschied zum Recht der gesetzlichen Rentenversicherung, wo bei Erwerbsminderungsrenten eine bestimmte Vorversicherungszeit gefordert wird, sind bei der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe bereits mit der Zahlung der ersten Versorgungsabgabe die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen dauerhaft erfüllt. Das ist insbesondere wichtig für Berufsanfänger, die damit auch schon in jungen Jahren einen wirkungsvollen Versicherungsschutz besitzen. Von medizinischer Seite aus ist es erforderlich, dass die Leistungsminderung vollständig und mehr als sechs Monate vorliegen muss. Dabei bezieht sich die vorliegende Leistungsminderung nicht allein auf die zuletzt ausgeübte ärztliche Tätigkeit. Denn nach dem Satzungswortlaut ist ein Mitglied erst dann als berufsunfähig anzusehen, wenn seine Fähigkeit zur Ausübung jedweder ärztlicher Tätigkeit zur Einkommenserzielung entfallen ist. Eine Verweisung im Rahmen des gesamten ärztlichen Berufsfeldes (wie zum Beispiel gutachterliche Tätigkeiten) ist somit möglich, sofern diese zumutbar ist. Das bedeutet in diesem Zusammenhang auch, dass eine noch ausgeübte ärztliche Tätigkeit erst eingestellt werden muss, ehe die Berufsunfähigkeit im Sinne der Satzung eintreten kann. Eine Rückgabe der Approbation ist jedoch nicht erforderlich. Das Zusammenwirken dieser Aspekte führt bei Mitgliedern immer wieder zu der Frage, wer über die Anerkennung der Berufsunfähigkeit entscheidet. Nach der Satzung liegt hier die Zuständigkeit bei der Selbstverwaltung, konkret beim Verwaltungsausschuss. Damit der Verwaltungsausschuss bei seiner Arbeit auf alle entscheidungsrelevanten Unterlagen zurückgreifen kann, arbeiten Selbstverwaltung und Verwaltung hier Hand in Hand. Erste Ansprechpartner beim Versorgungswerk sind sowohl Dirk Heidotting als auch Oliver Schwaag aus der Abteilung Mitglieder und Renten. ANSPRECHPARTNER FÜR DAS THEMA BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE: Dirk Heidotting + 49 (0) 251 5204-108 Oliver Schwaag + 49 (0) 251 5204-265 17

DER RENTENAUSSCHUSS DER ÄVWL (V.L.N.R.): BÄRBEL WIEDERMANN, DR. MED. BERNHARD BEDORF UND DR. MED. PETER CZESCHINSKI Sie prüfen den Rentenantrag auf Vollständigkeit und stehen den Mitgliedern im Antragsverfahren beratend zur Seite. In die Antragsbearbeitung eingebunden sind ferner mit Bärbel Wiedermann, Dr. med. Bernhard Bedorf und Dr. med. Peter Czeschinski drei ärztliche Mitglieder des Verwaltungsausschusses, die mit ihrem Fachwissen dafür Sorge tragen, dass die medizinischen Aspekte entsprechend gewürdigt werden. In den regelmäßigen Sitzungen des Rentenausschusses, einem Unterausschuss des Verwaltungsausschusses, werten sie die eingereichten medizinischen Unterlagen aus, veranlassen gegebenenfalls Rückfragen bei den behandelnden Ärzten und vergeben Gutachtenaufträge, wenn dies zur Entscheidungsfindung erforderlich ist. Die Gutachtenaufträge werden an einen entsprechenden Facharzt, möglichst in Wohnortnähe des Mitgliedes, vergeben. Die Kosten der Gutachten werden von der ÄVWL getragen. Auf der Grundlage der Angaben im Rentenantrag, der eingereichten medizinischen Unterlagen und der gegebenenfalls zusätzlich eingeholten Gutachten trifft der Verwaltungsausschuss dann seine Entscheidung. Dazu gehört gelegentlich auch die Ablehnung eines Rentenantrages. Doch bevor hier ERKRANKUNGEN, DIE ZUR BERUFSUNFÄHIGKEIT FÜHREN 2014 in Prozent Psychische und Suchterkrankungen 47,7 Tumorerkrankungen 32,3 Erkrankungen des Nervensystems 16,9 Herz- und Gefäßerkrankungen 1,5 Sonstige 1,6 18

WIE VIEL RENTE BEKOMME ICH? Auf der Grundlage der individuellen Versorgungsabgaben werden sogenannte Steigerungszahlen ermittelt, die aufaddiert und in einen Rentenbetrag umgerechnet werden. Tritt die Berufsunfähigkeit vor dem 60. Lebensjahr ein und werden zu diesem Zeitpunkt Beiträge gezahlt, gibt es einen Bonus an Steigerungszahlen die sogenannte Zurechnungszeit. Die Zurechnungszeit hilft dabei, dass auch in jungen Jahren die Berufsunfähigkeitsrente der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe ihren vollen Schutz entfalten kann. Dieser wird auch dadurch bewirkt, dass entgegen dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung keine Kürzungen wegen vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente erfolgen. Die Höhe der individuell zustehenden Berufsunfähigkeitsrente teilt die Ärzteversorgung Westfalen- Lippe ihren Mitgliedern jährlich im Frühjahr in der Rentenanwartschaftsmitteilung mit. ein ablehnender Bescheid ergeht, bekommen die Betroffenen die Gelegenheit zur Stellungnahme. Diese sogenannte Anhörung gibt den Antragstellern noch einmal die Möglichkeit, die ihrer Meinung nach nicht hinreichend gewürdigten Aspekte darzulegen. Der Verwaltungsausschuss entscheidet dann erneut über den Antrag und würdigt die neu eingereichten Unterlagen. ist anzuführen, dass eine solche zusätzliche Absicherung durchaus sinnvoll sein kann, um gegebenenfalls entstehende Versorgungslücken zu vermeiden. Für genauere Informationen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner selbstverständlich zur Verfügung. Wird eine Berufsunfähigkeit bejaht, hängt es von der weiteren Prognose ab, ob die Rente dauerhaft oder vorübergehend gezahlt wird. Von einer dauerhaften Berufsunfähigkeit ist immer dann auszugehen, wenn keine begründete Aussicht besteht, dass mit der Wiedererlangung der Berufsfähigkeit innerhalb von drei Jahren gerechnet werden kann. Vo rübergehende Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die Berufsfähigkeit zwar für mehr als sechs Monate umfassend entfallen ist, die Wiedererlangung aber innerhalb von drei Jahren möglich ist. In diesem Fall wird die Rente auf Zeit geleistet; selbstverständlich mit der Option der Verlängerung, wenn entgegen der Prognose die Berufsunfähigkeit weiter andauert. Ob eine zusätzliche Absicherung gegen Berufsunfähigkeit bei einem privaten Versicherer erforderlich ist, kann nur von jedem Mitglied individuell beantwortet werden, da dies von vielen verschiedenen Faktoren abhängt. Grundsätzlich DEFINITION BERUFSUNFÄHIGKEIT Ein Mitglied ist berufsunfähig, wenn seine Fähigkeit zur Ausübung jedweder ärztlicher Tätigkeit zur Einkommenserzielung, bei der die ärztliche Aus- und Weiterbildung ganz oder teilweise verwandt werden kann (Berufsfähigkeit), infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte vollständig entfallen ist. Dabei ist nicht zu berücksichtigen, ob die Berufsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt umgesetzt werden kann ( 10 Abs. 2 der Satzung). 19

VERSORGUNGSABGABEN KURZ GESAGT VERSORGUNGSABGABEN 2016 Anfang Dezember wird jedem Mitglied in einem persönlichen Anschreiben seine Versorgungsabgabe für das Jahr 2016 mitgeteilt. Nachfolgend sind die wichtigsten Versorgungsabgaben aufgeführt: monatlich) oder 1,1-Fache (1.225,40 FÜR SELBSTSTÄNDIGE ÄRZTINNEN monatlich) reduziert werden. Auch in UND ÄRZTE diesen Fällen erfolgt keine Einkommensüberprüfung. Selbstständig tätige Mitglieder leisten nach 22 der Satzung ab dem Jahr 2016 die Pflichtabgabe in Höhe des 1,3-Fachen der durchschnittlichen FÜR ANGESTELLTE ÄRZTINNEN Versorgungsabgabe des vorletzten Geschäftsjahres. Über die genaue Höhe des Beitragssat- UND ÄRZTE zes und damit des Höchstbeitrages hatte die Bundesregierung zum Zeitpunkt Pflichtabgabe 17.378,40 Euro / Jahr des Redaktionsschlusses noch nicht 1.448,20 Euro /Monat entschieden. FÜR TEILNEHMER DER HÖHERVERSICHERUNG Mitglieder, die die Beitragsmöglichkeiten in der Grundversorgung voll ausschöpfen, sind berechtigt, darüber hinaus an der Höherversicherung teilzunehmen. Die Höherversicherung ist die optimale Ergänzung der Grundversorgung und verbessert entscheidend die Alters- und Hinterbliebenenversorgung sowie den Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit. Die Teilnehmer der Höherversicherung können im Jahr 2016 einen Beitrag wählen, der zwischen der Mindestabgabe (4.010,40 Euro /Jahr) und dem Maximalbeitrag (ca. 10.447 Euro /Jahr) liegt. Auf formlosen Antrag hin kann der Beitrag auf das 1,2-Fache (1.336,80 HINWEIS FÜR UNSERE MITGLIE- DER, DIE AM SEPA-LASTSCHRIFT- EINZUGSVERFAHREN TEILNEHMEN: Die ÄVWL zieht Ihre Beiträge, wie im vergangenen Jahr, jeweils zur Monatsmitte ein. Die exakten Termine finden Sie unter: www.aevwl.de/mitgliederinfo/ sepa/ Der Höchstbeitrag ist nur zu zahlen, wenn das rentenversicherungspflichtige Bruttoentgelt die Beitragsbemessungsgrenze von 6.200 Euro monatlich erreicht bzw. übersteigt. FÜR FREIWILLIGE MITGLIEDER Freiwillige Mitglieder können im Jahr 2016 einen Beitrag wählen, der zwischen der Mindestabgabe (4.010,40 Euro /Jahr bzw. 334,20 Euro /Monat) und der Höchstabgabe (17.378,40 Euro /Jahr bzw. 1.448,20 Euro /Monat) liegt. Der exakte Maximalbeitrag zur Höherversicherung lag bei Redaktionsschluss des Versorgungsmagazins noch nicht endgültig fest, da dieser vom Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung abhängig ist. 20

BESSER ABGESICHERT BEI KRANKHEIT Angestellte Ärztinnen und Ärzte, die von der Rentenversicherungspflicht befreit sind und Krankengeld beziehen, sind ab dem Jahr 2016 im Fall einer längerfristigen Erkrankung bei der Ärzteversorgung besser abgesichert. Zusammen mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurde jetzt eine Regelung verabschiedet, die Krankenkassen ab dem 1. Januar 2016 dazu verpflichtet, für Krankengeldbezieher auch Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen zu zahlen. Diese Beitragszahlung existierte bislang lediglich für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Beitragszahlung setzt jedoch einen Antrag voraus und hat ihren Preis. Denn die Mitglieder müssen bereit sein, sich im gleichen Umfang wie die Krankenkassen an der Beitragszahlung zu beteiligen. Privat Krankenversicherte profitieren hiervon nicht. Sie haben zwar die Möglichkeit, freiwillige Beiträge an das Versorgungswerk zu zahlen; sie müssen diese Beiträge jedoch alleine aufbringen und sollten dies bereits bei der Bemessung der Höhe eines zusätzlich versicherten Krankentagegeldes berücksichtigen. In allen Fällen sollte bei Arbeitsunfähigkeit die Ärzteversorgung Westfalen- Lippe in Kenntnis gesetzt werden. AB DEM 1. JANUAR 2016 SIND KRANKENKASSEN DAZU VERPFLICHTET, FÜR KRANKENGELDBEZIEHER AUCH BEITRÄGE AN BERUFSSTÄNDISCHE VERSORGUNGSEINRICHTUNGEN ZU ZAHLEN. RENTENJAHRESBESCHEINIGUNG NICHT VERGESSEN! Ende Dezember erhalten unsere Rentner/-innen, wie in jedem Jahr, die Mitteilung über die Höhe der Rente ab dem 1. Januar 2016. Gleichzeitig mit dieser Mitteilung wird eine Rentenjahresbescheinigung übersandt, auf der durch Unterschrift bestätigt werden muss, dass die Voraussetzungen für die Rentenzahlungen nach wie vor bestehen. Die Unterschrift muss nicht beglaubigt sein, sodass um eine schnelle Rücksendung bis zum 12. Februar 2016 gebeten wird. 21

IMMOBILIEN INVESTITIONEN IN DIE ZUKUNFT STÄDTE AM PULS DER ZEIT HIER INVESTIERT DIE ÄVWL Schadowplatz DAS RUND 470 QUADRATMETER GROSSE GRUNDSTÜCK BEFINDET SICH IN DIREKTER NACHBARSCHAFT ZUM KÖ-BOGEN I 22

Frankfurt, München, Düsseldorf alles wirtschaftlich, politisch und kulturell bedeutende Metropolen. Oder anders ausgedrückt: Städte am Puls der Zeit. In diesen sogenannten Winning Cities investiert die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe in Immobilien. Und das aus gutem Grund: Immobilien in Top-Lagen bieten Wertstabilität und werfen auch in unruhigen Zeiten verhältnismäßig sichere Erträge ab. Z u den zentralen Immobilieninvestitionen der ÄVWL zählen zweifelsohne der Schadowplatz in Düsseldorf, das MainTor Patio in Frankfurt am Main sowie das Art Déco Palais in München. Im Folgenden möchten wir mit Ihnen einen Blick hinter die Fassaden dieser Objekte werfen. gehobene Ausbau- und Qualitätsstandards gerecht werden soll. Die Fassade wird repräsentativ mit Naturstein, Metall und Glas gestaltet werden. Schon im Zuge der Planung wird beachtet, dass das Gebäude nach Fertigstellung ein Zertifikat der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB e.v.) erhalten soll. SCHADOWPLATZ In Nordrhein-Westfalens Landeshauptstadt Düsseldorf hat ein Immobilienfonds der ÄVWL im Jahr 2014 die Projektentwicklung eines Büround Geschäftshauses am Schadowplatz (Schadowplatz 12) erworben. Das rund 470 Quadratmeter große Grundstück befindet sich in direkter Nachbarschaft zum Kö-Bogen I und damit in 1-a-Lage im Zentrum von Düsseldorf. Nach Abriss der Bestandsbebauung wird hier ein neues Gebäude mit hochwertigen Einzelhandels- und lichtdurchfluteten Büroflächen entstehen, das den Ansprüchen potenzieller Mieter an Funktionalität, Organisation sowie MAINTOR PATIO Mitten in Frankfurt, um genau zu sein im Bankenviertel am Mainufer, mit direkter Anbindung an die historische Altstadt, befindet sich das Maintor-Areal. Seit dem Jahr 2011 entsteht auf dem rund 21.000 Quadratmeter großen Grundstück und ehemaligen Degussa-Gelände im Zuge einer der größten Projektentwicklungen der vergangenen Jahre in Deutschland ein Ensemble aus verschiedenen Gebäuden mit einer Nutzungsmischung aus Büro, Wohnen, Gastronomie und Gewerbe. Die ÄVWL hat die Potenziale des Standortes erkannt und bereits im Jahr 2012 die Projektentwicklung 23

des MainTor Patio (eines der Gebäude auf dem Areal) über einen Individualfonds erworben. Diese wurde nun frist- und budgetgerecht fertiggestellt. Das Patio wird hauptsächlich als Wohnimmobilie genutzt werden. Auf acht Geschossen mit insgesamt mehr als 5.000 Quadratmetern Wohnfläche stehen 92 hochwertige Wohneinheiten zur Verfügung, die Größen von 26 bis 118 Quadratmeter aufweisen. Die freundlich und hochwertig gestalteten Räume sind allesamt mit raumhohen und/oder bodentiefen Fenstern sowie Balkon, Terrasse oder Loggia ausgestattet. Weitere Vorzüge: die zentrale Lage, die den Anwohnern einen kurzen Weg in die City ermöglicht, und die unmittelbare Nähe zum Main. MAINTOR PATIO ART DÉCO PALAIS München gilt als einer der attraktivsten Bürostandorte Deutschlands. Die wirtschaftliche Stärke und Attraktivität dieser Stadt demonstrieren unter anderem zahlreiche dort ansässige mittelständische Unternehmen, innovative Start- Ups sowie sechs der im Dax gelisteten Unternehmen. Hier hat ein Immobilienfonds der Ärzteversorgung das Art Déco Palais erworben. Das siebengeschossige, denkmalgeschützte und vor einigen Jahren (2007 2009) komplett sanierte Büroensemble überzeugt durch seine ausgezeichnete Verkehrsanbindung, die flexible und effiziente Gebäudestruktur sowie eine hochmoderne Ausstattung. Treppenhäuser und Lobby mit historischen Mosaikböden, eine gute natürliche Belichtung aller Büroflächen und Treppenhäuser sowie umfassende ART DÉCO PALAIS ART DÉCO PALAIS 24

Die ÄVWL investiert nicht aus Prestige-Gründen, sondern nur, wenn langfristig eine Rendite in Höhe des Rechnungszinses erwartet werden kann. zu zahlenden Kaufpreises die zu erwartenden Mieteinnahmen langfristig ein Niveau in Höhe des Rechnungszinses aufweisen. Von besonderem Interesse sind Objekte, bei denen die ÄVWL durch die Expertise ihrer Mitarbeiter direkt in den Wertschöpfungsprozess eingreifen kann, zum Beispiel bei Projektentwicklungen. Dabei kommen auch Objekte mit Schönheitsfehlern (zum Beispiel kürzere Restmietlaufzeiten, Refurbishment- und Sanierungs- Bedarf etc.) infrage. Diese wecken bei vielen anderen institutionellen Investoren (ohne entsprechendes internes Know-how oder die Expertise vor Ort) oftmals keine Aufmerksamkeit. MAINTOR PATIO aktive und passive Sicherheitskomponenten sind nur einige Merkmale, die für den hohen Komfort des Gebäudes sprechen. Das Objekt verfügt über rund 38.000 Quadratmeter Büroflächen und 135 Tiefgaragen-Stellplätze. Zu den Hauptmietern zählen die Deutsche Post, das Beratungsunternehmen Sapient sowie der Energiedienstleister Green City Energy. Das Art Déco Palais wird auch als sogenanntes Trophy Building bezeichnet. Im Vergleich zu vielen Neubauten sticht es durch seine außergewöhnliche Architektur hervor. BEWEGGRÜNDE DER ÄVWL FÜR IHRE IMMOBILIENINVESTITIONEN Alle Immobilienobjekte werden mit Bedacht ausgewählt. Die ÄVWL investiert nicht aus Prestige-Gründen, sondern nur, wenn unter Berücksichtigung des Bei den Immobilieninvestitionen der ÄVWL handelt es sich häufig um sogenannte Off-Market -Transaktionen. Hierbei geht es um Objekte, die am Markt nicht frei gehandelt werden. Aufgrund ihres breiten Netzwerkes und ihrer Eigenschaft als langfristiger und zuverlässiger Kapitalanlagepartner hat die ÄVWL dennoch Zugang zu diesen Engagements. Fazit: Jede Immobilieninvestition der ÄVWL erfüllt bestimmte Kriterien. Dabei wird der Ansatz verfolgt, über das gesamte Rendite- /Risiko-Spektrum hinweg zu diversifizieren und dank langer Investitionszeiträume antizyklisch zu agieren, um Opportunitäten zu nutzen. 25

2014 IM ÜBERBLICK DIE ERGEBNISSE UND EREIGNISSE DES GESCHÄFTSJAHRES 2014 2014 KOMPAKT & TRANSPARENT Das Kapitalanlageergebnis der ÄVWL übertraf mit einer Nettorendite von 4,5 Prozent (2013: 4,4 Prozent) erneut den Rechnungszins von 4 Prozent. Trotz der nach wie vor spürbaren Auswirkungen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise, des volatilen Kapitalmarktumfeldes und der langanhaltenden Niedrigzinsphase behält die ÄVWL den Rechnungszins in der Grundversorgung in Höhe von 4 Prozent weiterhin bei. Insgesamt wurden 483,3 Millionen Euro (2013: 470,7 Millionen Euro) an Beiträgen eingezahlt. Dies ist ein Zuwachs in Höhe von 2,7 Prozent. Die Teilnehmerzahl der freiwilligen Zusatzversorgung stieg weiter an. Im Geschäftsjahr 2014 wurden von 2.238 Mitgliedern (2013: 1.997) 19,2 Millionen Euro eingezahlt. Damit wurde die Beitragssumme des Vorjahres um 2,6 Millionen Euro beziehungsweise um 15,6 Prozent übertroffen. An Versorgungsleistungen wurden 2014 insgesamt 411,0 Millionen Euro (2013: 392,2 Millionen Euro) ausgezahlt, wobei die Auszahlungen für die Altersrenten rund 79,6 Prozent der Gesamtaufwendungen ausmachten. Die Anzahl der gezahlten Berufsunfähigkeitsrenten war marginal rückläufig und sank von 508 auf 495 Berufsunfähigkeitsrenten zum 31. Dezember 2014. Die Beitragsproduktivität, gemessen an der Steigerung der durchschnittlich gezahlten Versorgungsabgabe, betrug rund 2,1 Prozent. Das Kapitalanlageergebnis der ÄVWL übertraf mit einer Nettorendite von 4,5 Prozent erneut den Rechnungszins von 4 Prozent. 26