abakus balance 7 Sachwerteportfolio



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Transkript:

Verkaufsprospekt abakus balance 7 Sachwerteportfolio Alternativer Investmentfonds 7

Inhaltsverzeichnis Seite I. Erklärung zur Übernahme der Prospektverantwortung...2 II. Das Beteiligungsangebot im Überblick...3 III. Wesentliche Risiken der Beteiligung...6 IV. Die Investment KG...18 V. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft...19 VI. Die Verwahrstelle...20 VII. Der Treuhandkommanditist...21 VIII. Das Investmentvermögen...22 IX. Die Anlagegegenstände...34 X. Wirtschaftliche Grundlagen...43 XI. Rechtliche Grundlagen...47 XII. Steuerliche Grundlagen...57 XIII. Anlagebedingungen...64 XIV. Gesellschaftsvertrag der Investment KG nebst Anlagen...71 XV. Verbraucherinformationen...87 XVI. Abwicklungshinweise...92 1

I. Erklärung zur Übernahme der Prospektverantwortung I. Erklärung zur Übernahme der Prospektverantwortung Die DSC Deutsche SachCapital GmbH übernimmt als verantwortliche Kapitalverwaltungsgesellschaft der abakus balance 7 Sachwerteportfolio GmbH & Co. geschlossene Investment KG für den Verkaufsprospekt insgesamt die Verantwortung und erklärt, dass ihres Wissens die im Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospekts wurden sämtliche relevanten Sachverhalte und Zusammenhänge in der Darstellung des Beteiligungsangebots berücksichtigt. Dem interessierten Anleger werden der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Anlagebedingungen sowie der Gesellschaftsvertrag der abakus balance 7 Sachwerteportfolio GmbH & Co. geschlossene Investment KG beim Sitz der DSC Deutsche SachCapital GmbH sowie unter der Internetpräsenz http://www.deutsche-sachcapital.de kostenlos zur Verfügung gestellt. Datum der Aufstellung des Verkaufsprospekts: 28. Oktober 2014 DSC Deutsche SachCapital GmbH Johannes Glasl Ulf Holländer Klaus Kubica 2

II. Das Beteiligungsangebot im Überblick II. Das Beteiligungsangebot im Überblick Investment KG abakus balance 7 Sachwerteportfolio GmbH & Co. geschlossene Investment KG Kapitalverwaltungsgesellschaft DSC Deutsche SachCapital GmbH Verwahrstelle Treuhandkommanditist Art der Beteiligung Wertpapierkennung Mindestzeichnungssumme Agio (Aufgeld) Platzierungsphase Anleger- und Risikoprofil Laufzeit Bindungsdauer für Anleger / Übertragbarkeit / Kündigung Rödl AIF Verwahrstelle GmbH Steuerberatungsgesellschaft Dornbach GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft-Steuerberatungsgesellschaft Beteiligung an der Investment KG mittelbar als Treugeber über den Treuhandkommanditisten oder direkt als Kommanditist. Wertpapierkennnummer (WKN): A12BNT International Securities Identification Number (ISIN): DE000A12BNT1 5.000; jede Pflichteinlage muss durch 1.000 teilbar sein. 5,00 % der Pflichteinlagen Die Platzierungsphase beginnt frühestens mit der Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, dass mit dem Vertrieb begonnen werden kann und endet mit Vollplatzierung oder am 31. Mai 2016. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist berechtigt, die Platzierungsphase bis zum 31. Dezember 2016 zu verlängern oder vorzeitig zu beenden. Das Angebot richtet sich an wirtschaftlich erfahrene, in Deutschland ansässige und unbeschränkt steuerpflichtige Anleger. Eine direkte oder indirekte Beteiligung von Staatsangehörigen der USA, Kanadas, Australiens oder Japans, Inhabern einer dauerhaften Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung für die USA, Kanada, Australien oder Japan (zum Beispiel Green Card ) bzw. von Personen, die über einen ähnlichen Status verfügen, Gebietsansässigen mit Wohnsitz in den USA, Kanada, Australien oder Japan oder Personen, die die Beteiligung für eine Vermögensmasse mit Sitz in den USA, Kanada, Australien oder Japan eingehen wollen, sowie das Angebot dieser Beteiligung in den vorgenannten Ländern ist ausgeschlossen. Bei der Beteiligung an der Investment KG handelt es sich um eine langfristige unternehmerische Beteiligung, die mit tatsächlichen, wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken verbunden ist. Deren Realisierung kann sich nachteilig auf das wirtschaftliche Ergebnis der Investment KG auswirken. In diesen Fällen können sich nicht nur Auszahlungen an die Anleger verringern, verzögern oder ganz ausfallen, es kann vielmehr der gesamte Bestand der Investment KG gefährdet werden. Potentielle Anleger sollten daher nur Anteile an der Investment KG erwerben, wenn sie in der Lage sind, das Risiko eines Totalverlusts des eingesetzten Kapitals zu tragen. Die Beteiligung an der Investment KG ist zudem nicht für Anleger geeignet, die auf kurzfristig verfügbare Liquidität oder regelmäßige Auszahlungen angewiesen sind. Einzelheiten zu den wesentlichen Risiken des Beteiligungsangebots werden in Kapitel III. Wesentliche Risiken der Beteiligung beschrieben. Die Laufzeit der Investment KG ist auf den 31. Dezember 2025 begrenzt. Danach tritt die Investment KG in Liquidation. Sofern bereits vor Ende der Laufzeit der Investment KG absehbar ist, dass mit Beendigung der Investment KG Ziel-AIF, an denen die Investment KG beteiligt ist, noch nicht abgewickelt sein werden, können die Gesellschafter durch Beschluss mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen die Dauer der Investment KG jeweils um ein Jahr, jedoch insgesamt um maximal fünf Jahre, verlängern. Für die Anleger besteht kein Recht zur ordentlichen Kündigung ihrer Beteiligung an der Investment KG, das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Übertragung eines Anteils ist mit Wirkung zum 1. Juli eines Jahres möglich, bedarf jedoch der vorherigen Zustimmung des Komplementärs und der Kapitalverwaltungsgesellschaft, die nur aus wichtigem Grund versagt werden kann. Eine Übertragung an Staatsangehörige der USA, Kanadas, Australiens oder Japans, Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung für die USA, Kanada, Australien oder Japan (zum Beispiel Green Card ) bzw. an Personen, die über einen ähnlichen Status verfügen, Gebietsansässige mit Wohnsitz in den USA, Kanada, Australien oder Japan oder an Personen, die die Beteiligung für eine Vermögensmasse mit Sitz in den USA, Kanada, Australien oder Japan eingehen wollen, ist ausgeschlossen. 3

II. Das Beteiligungsangebot im Überblick Anlagepolitik, Anlagestrategie und Anlageziel Investitionsphase Besonderheit der Konzeption Volumen der Investment KG Investitionsplan Kontrolle von Zahlungen Die Investment KG beabsichtigt, im Rahmen einer diversifizierten Portfoliostruktur gemäß den Anlagebedingungen Investitionen in verschiedene Vermögensgegenstände (nachfolgend auch Sachwerte ) zu tätigen (Anlagepolitik). Dafür soll ein diversifiziertes Portfolio von Sachwertbeteiligungen aufgebaut werden, indem das Kommanditanlagevermögen der Gesellschaft in folgende Teilmärkte investiert wird: Immobilien im In- und Ausland; Erneuerbare Energien; Transportmarkt für Waren und Personen. Dies umfasst Container, Flugzeuge, Triebwerke, Schienenverkehr, Schiffe; Private Equity; Infrastruktur; wobei die Investition vorwiegend über Beteiligungen an geschlossenen Publikums- und Spezial-AIF (Ziel-AIF) erfolgen soll. In die Teilmärkte Erneuerbare Energien und Private Equity sind darüber hinaus auch direkte Investitionen (Direktinvestitionen) zulässig (Anlagestrategie). Dadurch soll ein wirtschaftlicher Gewinn zum Nutzen der Anleger erzielt werden (Anlageziel). Die Investitionsphase beginnt frühestens mit der Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, dass mit dem Vertrieb begonnen werden kann und endet nach Ablauf von drei Jahren ab Vertriebsbeginn. Die Investitionsphase kann durch einen Gesellschafterbeschluss der Investment KG mit einer 3/4 Mehrheit der abgegebenen Stimmen um weitere 12 Monate verlängert werden. Die Gesellschaft hat aus konzeptionellen Gründen vor Beitritt der Anleger sämtliche Anteile des Komplementärs erworben. Darüber hinaus stehen die zu erwerbenden Vermögensgegenstände zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospekts noch nicht fest. Die Auswahl der Vermögensgegenstände wird durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrags sowie der Anlagebedingungen und der darin festgelegten Anlagestrategie erfolgen. Es ist beabsichtigt, ein Eigenkapitalvolumen von mindestens 1 Mio. (Mindestkapitalbetrag) und maximal 30 Mio. (Höchstkapitalbetrag) zzgl. 5,00 % Agio einzuwerben. Das Zielkapital, von dem auch im Rahmen des Investitions- und Finanzierungsplanes und sonstigen Berechnungen ausgegangen wird, beträgt 20 Mio. zzgl. 5,00 % Agio. Unter Berücksichtigung der Einlage des Gründungs-Kommanditisten werden bei einem Höchstkapitalbetrag von 30 Mio. maximal 5.994 Beteiligungsmöglichkeiten an der Investment KG angeboten. Sofern bis zum Ablauf der gegebenenfalls verlängerten Platzierungsphase der für die Durchführung erster Investitionen erforderliche Mindestkapitalbetrag nicht erreicht wird, wird die Investment KG rückabgewickelt. In diesem Fall erhalten die Anleger ihr eingesetztes Kapital abzüglich der Kosten für Konzeption und Vertrieb zurück. Die Investitionen der Investment KG richten sich nach dem prognostizierten Investitions- und Finanzierungsplan. Eine komprimierte Darstellung ist dieser Tabelle auf Seite 5 angefügt. Weitere Angaben zum Investitionsplan sind dem Kapitel X. Wirtschaftliche Grundlagen zu entnehmen. Die Rödl AIF Verwahrstelle GmbH Steuerberatungsgesellschaft wird eine umfassende Kontrolltätigkeit bezüglich der Zahlungsströme und der Vermögensgegenstände der Investment KG ausüben. Einzelheiten zum Verwahrstellenvertrag sind in dem Kapitel XI. Rechtliche Grundlagen zu finden. 4

II. Das Beteiligungsangebot im Überblick Wesentliche Rechte und Pflichten der Anleger Haftung Beteiligung an Gewinn und Verlust Recht auf Auszahlungen (Entnahmen) Ausübung der Stimm- und Kontrollrechte, gegebenenfalls als Treugeber mittels Weisungen an den Treuhandkommanditisten Anspruch auf Auseinandersetzungsguthaben im Falle des Ausscheidens aus der Investment KG Beteiligung am Liquidationserlös Wechsel von der Treugeber- in die Direktkommanditistenstellung und zurück Verfügung über die Beteiligung mit Wirkung zum 1. Juli eines Jahres Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund Pflicht zur Einzahlung der Pflichteinlage zuzüglich 5,00 % Agio Pflicht zur Erteilung einer Handelsregistervollmacht (Direktkommanditisten) Als Direktkommanditisten haften Anleger grundsätzlich nur in Höhe der eingetragenen Haftsumme. Die Haftung ist ausgeschlossen, soweit die Haftsumme geleistet und nicht zurückgewährt worden ist. Die Haftung kann bis zur jeweils im Handelsregister eingetragenen Haftsumme wieder aufleben, wenn mit Zustimmung jedes einzelnen der Anleger Auszahlungen der Investment KG erfolgen, denen keine Gewinne gegenüberstehen und dadurch die jeweils im Handelsregister eingetragene Haftsumme zurückgezahlt wird. Treugeber haften aus ihrer Freistellungsverpflichtung gegenüber dem Treuhandkommanditisten in gleicher Weise mittelbar. Es besteht keine Nachschussverpflichtung. Ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens aus der Investment KG sind Haftungsansprüche gegen die Anleger ausgeschlossen. Prognose für die Mittelverwendung der Investment KG in T in % des Emissionskapitals exklusive Agio in % des Emissionskapitals inklusive Agio 1. Vermögensgegenstände inklusive Agio 17.998 89,99 85,71 2. Emissionsabhängige Kosten 2.287 11,43 10,89 2.1 Vergütungen 1.818 9,09 8,66 2.2 Nebenkosten der Kapitalanlagen 469 2,34 2,23 3. Laufende Kosten der Platzierungsphase 576 2,88 2,74 4. Liquiditätsreserve 137 0,69 0,65 Summe Emissionskapital exklusive Agio 20.000 100,00 95,24 Emissionskapital inklusive Agio 20.999 104,99 100,00 Rundungsdifferenzen sind möglich 5

III. Wesentliche Risiken der Beteiligung III. Wesentliche Risiken der Beteiligung A. Überblick Bei der Beteiligung an der abakus balance 7 Sachwerteportfolio GmbH & Co. geschlossene Investment KG (nachfolgend Investment KG ) handelt es sich um eine langfristige unternehmerische Beteiligung, die mit tatsäch lichen, wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken verbunden ist. Dieses Beteiligungsangebot eignet sich daher nicht für Anleger, die eine sichere, festverzinsliche Kapitalanlage suchen, bei der die Rückzahlung des investierten Kapitals und die Höhe der Erträge bereits von vornherein feststehen, oder eine Kapitalanlage, bei der die Möglichkeit eines jederzeitigen Verkaufs besteht. Potentielle Anleger sollten nur Anteile an der Investment KG erwerben, wenn sie in der Lage sind, das Risiko eines Totalverlustes ihres eingesetzten Kapitals zu tragen, und wenn sie keinen Bedarf an kurzfristig verfügbarer Liquidität haben. Die Beteiligung an der Investment KG ist nicht zum Zwecke der Altersvorsorge geeignet (Profil des typischen Anlegers). Die nachfolgenden Ausführungen stellen die bekannten und als wesentlich erachteten tatsächlichen, wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken dar. Diese Risiken können sich auch kumuliert verwirklichen und somit die negativen Auswirkungen auf die Anleger verstärken, bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Zudem können in der Person eines Anlegers begründete und somit nicht bekannte Umstände ebenso wie das Hinzutreten allgemeiner negativer wirtschaftlicher Umstände, wie etwa einer weltweiten Finanz-, Währungs- und/oder Wirtschaftskrise, die Risikofolgen intensivieren. Jedem Anleger wird geraten, die mit der Beteiligung verbundenen Risiken eingehend anhand seiner individuellen Situation persönlich zu prüfen und im Einzelfall einen Rechts- oder Steuerberater zu konsultieren. Sollten Sie die in diesem Kapitel dargestellten Risiken als zu hoch einschätzen, wird von einer Beteiligung abgeraten. B. Darstellung der wesentlichen Risiken 1. Maximales Risiko Das maximale Risiko für die Anleger ist der Verlust des gesamten eingesetzten Kapitals (Totalverlust) unter gleichzeitiger Verpflichtung zur Leistung weiterer Zahlungen aus ihrem Privatvermögen, z. B. durch Kosten für Steuernachzahlungen und deren Verzinsung oder durch eine individuelle Fremdfinanzierung der Beteiligung, bis hin zur Privatinsolvenz. 2. Allgemeine Risiken Insolvenzrisiko / Fehlende Einlagensicherung Die Investment KG kann aufgrund geringerer Einnahmen und/oder höherer Ausgaben als geplant zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Insbesondere weil die Investment KG keinem Einlagensicherungssystem angehört, können bei einer Insolvenz sich nicht nur Auszahlungen an die Anleger verringern, verzögern oder ganz ausfallen, es kann vielmehr der gesamte Bestand der Investment KG gefährdet werden mit der Folge, dass Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden. Prognose- und Konzeptionsrisiko Dieser Verkaufsprospekt enthält Prognosen hinsichtlich des Investitionsund Finanzierungsplans sowie Erwartungen, Schätzungen und Annahmen hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung der Investment KG. Es besteht das Risiko, dass diese erwarteten Entwicklungen, Prognosen, Schätzungen und Annahmen fehlerhaft und/oder nicht vollständig sind bzw. dass erwartete Entwicklungen nicht oder nicht wie angenommen eintreten. Zudem nimmt grundsätzlich der Grad der Genauigkeit von Annahmen, Schätzungen und Prognosen mit zunehmender Laufzeit der Beteiligung ab. Eine andere als die erwartete Entwicklung kann das wirtschaftliche Ergebnis der Investment KG negativ beeinflussen. In diesen Fällen können sich nicht nur Auszahlungen an die Anleger verringern, verzögern oder ganz ausfallen, es kann vielmehr der gesamte Bestand der Investment KG gefährdet werden mit der Folge, dass Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden. Die Darstellung der nachfolgenden Risiken bezieht sich ausschließlich auf in Deutschland ansässige und unbeschränkt steuerpflichtige Anleger. Die gewählte Reihenfolge der nachfolgend dargestellten Risiken stellt weder eine Aussage über deren Eintrittswahrscheinlichkeit noch über das Ausmaß ihrer potentiellen Auswirkungen dar. Der besseren Übersichtlichkeit halber ist die folgende Darstellung nach Themengebieten gegliedert, wobei beachtet werden muss, dass die genannten Risiken auch themenübergreifende Relevanz besitzen können und/oder sich auf den Eintritt und die Intensität anderer Risiken auswirken können. Allgemeines unternehmerisches Risiko Der wirtschaftliche Erfolg der Investment KG ist maßgeblich von äußeren Faktoren abhängig. Dies sind zum Beispiel die Entwicklung der Erwerbsund/oder Verkaufspreise auf dem Weltmarkt oder die Veränderungen der allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Rezession, Finanzmarktkrise). Auf solche Faktoren wird die Geschäftsführung der Investment KG bzw. der Kapitalverwaltungsgesellschaft gegebenenfalls nicht, auch nicht durch den Abschluss von Versicherungen, reagieren können. Die tatsächliche Marktlage und die wirtschaftlichen Bedingungen können dann so von den Erwartungen abweichen, dass die 6

III. Wesentliche Risiken der Beteiligung geplante Ertragslage und die Wertentwicklung der Investment KG nicht erreicht werden können. Es besteht daher das Risiko, dass der geplante Erfolg der Investment KG von dem tatsächlichen Erfolg substanziell negativ abweicht. In diesen Fällen können sich nicht nur Auszahlungen an die Anleger verringern, verzögern oder ganz ausfallen, es kann vielmehr der gesamte Bestand der Investment KG gefährdet werden mit der Folge, dass Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden. Vertragserfüllungsrisiko (Gegenparteirisiko) Grundlage des Beteiligungsangebotes sind verschiedene bereits begründete oder noch zu begründende Vertragsbeziehungen, zum einen von der Investment KG zu ihren Gesellschaftern, zur Kapitalverwaltungsgesellschaft sowie zu weiteren Dienstleistern, zum anderen Vertragsbeziehungen von der Kapitalverwaltungsgesellschaft zu Dienstleistungs- und Auslagerungsunternehmen und sonstigen Dritten, die die Umsetzung der wirtschaftlichen Strategie der Investment KG zum Gegenstand haben. Es besteht das Risiko, dass die Vertragspartner ihren Verpflichtungen aus den Verträgen (vorsätzlich oder fahrlässig) nicht nachkommen oder wegen Verschlechterung ihrer Bonität oder der Kumulation von Verpflichtungen gegenüber einer Vielzahl von Vertragspartnern zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung oder einer Leistung von Schadensersatz nicht mehr in der Lage sind. Dies kann zu Kosten im Zusammenhang mit einer Vertragsdurchsetzung oder einer Auswechslung des Vertragspartners führen. Zudem besteht das Risiko, dass die vertraglich geschuldeten, aber nicht erbrachten Leistungen gar nicht anderweitig am Markt oder nur zu schlechteren Konditionen beschafft werden können. Dies kann sich negativ auf das Ergebnis der Investment KG auswirken. Dadurch können sich Auszahlungen an die Anleger verringern, verzögern oder ganz ausbleiben oder die Anleger können einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden. Austrittsrisiko Die Investment KG hat eine feste Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025. Es besteht jedoch das Risiko, dass Anleger unter bestimmten Voraussetzungen ihre Beteiligungen vor dem Ende der festen Laufzeit der Beteiligung anfechten, widerrufen oder außerordentlich kündigen. In diesen Fällen besteht bei einer positiven Auseinandersetzungsbilanz die Verpflichtung, an den ausscheidenden Anleger Zahlungen aus dem Vermögen der Investment KG in Höhe des zum Zeitpunkt des Widerrufes bzw. der Anfechtung oder der Kündigung bestehenden Wertes der Beteiligung zu leisten. Durch solche (unerwarteten) Zahlungsverpflichtungen kann das wirtschaftliche Ergebnis der Investment KG und somit auch das wirtschaftliche Ergebnis der verbleibenden Anleger negativ beeinträchtigt werden. Darüber hinaus könnte die Investment KG zur Erfüllung ihrer Zahlungspflichten zum Verkauf von Vermögensgegenständen auch zu gegebenenfalls schlechteren Konditionen als erwartet oder als dem aktuellen Marktwert gezwungen sein. Dadurch können sich Auszahlungen an die verbleibenden Anleger verringern, verzögern oder ganz ausbleiben oder die verbleibenden Anleger können einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden. Für die auf diese Weise ausscheidenden Anleger besteht bei einer zum Zeitpunkt des Ausscheidens negativen Auseinandersetzungsbilanz das Risiko des teilweisen oder vollständigen Verlusts des eingesetzten Kapitals. Ausschlussrisiko Der Gesellschaftsvertrag der Investment KG sieht vor, dass Anleger in bestimmten Fällen mittels Gesellschafterbeschluss aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden oder sogar automatisch aus der Gesellschaft ausscheiden; letzteres gilt insbesondere für den Fall, dass in der Person des Anlegers, aber auch im Erbfall in der Person der Erben oder Vermächtnisnehmer, Umstände eintreten, die eine Beteiligung an der Investment KG ausschließen (Staatsangehörige der USA, Kanadas, Australiens oder Japans, Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung für die USA, Kanada, Australien oder Japan (zum Beispiel Green Card ) bzw. Personen, die über einen ähnlichen Status verfügen, Gebietsansässige mit Wohnsitz in den USA, Kanada, Australien oder Japan oder Personen, die die Beteiligung für eine Vermögensmasse mit Sitz in den USA, Kanada, Australien oder Japan eingehen). Für die auf diese Weise ausscheidenden Anleger besteht bei einer zum Zeitpunkt des Ausscheidens negativen Auseinandersetzungsbilanz das Risiko des teilweisen oder vollständigen Verlusts des eingesetzten Kapitals. Die bestehende Rechtsprechung für Gesellschaften in der Rechtsform der OHG sowie der GbR geht davon aus, dass Gesellschafter in einer Sanierungssituation der Gesellschaft aus gesellschafterlicher Treuepflicht zur Zustimmung zu einer Regelung über das Ausscheiden als Gesellschafter im Falle der Nichtteilnahme an der Kapitalerhöhung verpflichtet sind. Die Übertragbarkeit dieser Rechtsprechung auf eine Gesellschaft in der Rechtsform der Investmentkommanditgesellschaft ist zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospekts nicht geklärt. Für den Fall, dass die Investment KG in eine Sanierungssituation gerät und die vorgenannte Rechtsprechung entsprechend angewendet wird, besteht das Risiko, dass Anleger entweder aus der Investment KG ausscheiden müssen, mit der Folge des vollständigen Verlusts des eingesetzten Kapitals, oder alternativ an einer beschlossenen Kapitalerhöhung teilnehmen müssen, mit der Folge, dass das sonstige Vermögen der Anleger durch das zusätzliche geleistete Kapital belastet wird und dem gleichzeitig damit einhergehenden Risiko, dass auch das zusätzlich eingesetzte Kapital ganz oder teilweise verloren geht. 7

III. Wesentliche Risiken der Beteiligung Informationsrisiko Die den Anlegern zur Verfügung gestellten Informationen basieren teilweise auf Angaben fremder Dritter. Die Richtigkeit dieser Angaben wird vorausgesetzt, kann aber inhaltlich nicht vollständig überprüft werden. In der Folge besteht für die Anleger das Risiko, dass Inhalte, Annahmen und/ oder Schlussfolgerungen von verwendeten Quellen ihrerseits unvollständig, ungenau oder nicht richtig sind. Hieraus können sich negative Abweichungen von den geplanten Ergebnissen der Investment KG ergeben. Auszahlungen an die Anleger können dadurch geringer ausfallen, sich verzögern oder ganz ausbleiben. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Anleger ihr eingesetztes Kapital ganz oder teilweise verlieren. Allgemeines Risiko aus Störungen der internationalen Kapitalmärkte Es besteht das Risiko, dass Störungen an den internationalen Finanzund Kapitalmärkten wie z. B. durch Kriege, Staatsbankrotte, Schuldenmoratorien, Schuldenschnitte auf Staatsebene und auch auf Ebene von Finanzinstituten eintreten. So besteht insbesondere das Risiko, dass Versicherungen, Banken oder Kreditinstitute aufgrund einer solchen Krise ihre Verpflichtungen insbesondere gegenüber der Investment KG nicht, nicht vollständig oder nicht zum geplanten Zeitpunkt erfüllen. Weiterhin besteht das Risiko, dass sich die Inflationsrate unverhältnismäßig schnell erhöht (extreme Inflation) oder das Währungssystem umgestellt wird, wodurch das wirtschaftliche Ergebnis der Investment KG negativ beeinflusst werden könnte. In diesen Fällen können sich nicht nur Auszahlungen an die Anleger verringern, verzögern oder ganz ausfallen, darüber hinaus können Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden. Liquiditätsrisiko Haupteinnahmequelle der Investment KG sind die Einnahmen aus der Bewirtschaftung sowie der Veräußerung der zu erwerbenden Vermögensgegenstände (Direktinvestitionen) und aus Beteiligungen an anderen geschlossenen Spezial- und Publikums-AIF (Ziel-AIF). Nachteilige Entwicklungen auf Ebene der Vermögensgegenstände oder wirtschaftliche bzw. finanzielle Schwierigkeiten der Ziel-AIF haben unmittelbar Auswirkungen auf die Liquidität der Investment KG. Die Investment KG kann Liquiditätsreserven bilden. Es ist möglich, dass die bei Bildung der Liquiditätsreserven angenommenen Kosten höher sind als erwartet. In diesen Fällen würde die in die Reserven eingestellte Liquidität verbraucht und auch nicht verzinst werden oder bei größeren Kostenüberschreitungen nicht ausreichen, um die Ausgaben zu decken. Insbesondere, aber nicht ausschließlich, kann dies in Bezug auf die Kosten in der Investitionsphase der Investment KG der Fall sein. Muss die Investment KG Liquiditätsengpässe durch Aufnahme nicht geplanten Fremdkapitals ausgleichen, fallen dadurch zusätzliche Ausgaben an, die die Liquidität der Investment KG weiter belasten und zu einer Verschlechterung des tatsächlichen Ergebnisses gegenüber dem erwarteten Ergebnis führen können. Insgesamt können die in diesem Kapitel dargestellten Risiken Einfluss auf das unternehmerische Ergebnis und damit die Liquidität der Investment KG haben. Sofern sich Liquiditätsrisiken realisieren, besteht das Risiko, dass sich das wirtschaftliche Ergebnis der Investment KG verschlechtert und sich die Auszahlungen an die Anleger vermindern, verzögern oder gänzlich unterbleiben oder Anleger das eingesetzte Kapital ganz oder teilweise verlieren. 3. Risiken aus der Beteiligungsstruktur Risiko aus der externen Verwaltung der Investment KG Gemäß den Anforderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) hat die Investment KG die DSC Deutsche SachCapital GmbH als Kapitalverwaltungsgesellschaft zu ihrer externen Verwaltung bestellt und ihr in diesem Zusammenhang eine umfassende rechtsgeschäftliche Handlungsvollmacht zur Erfüllung ihrer Pflichten erteilt. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft entscheidet im eigenen Ermessen über die Anlage und die Verwaltung des Kommanditanlagevermögens der Investment KG. Der Entscheidungsspielraum der Geschäftsführung der Investment KG wird stark beschränkt. Es besteht das Risiko, dass die Kapitalverwaltungsgesellschaft trotz ihrer gesetzlichen Verpflichtung, ausschließlich im Interesse der Anleger zu handeln, für die Investment KG nachteilige Entscheidungen trifft oder ihren gesetzlichen und/oder vertraglichen Verpflichtungen in sonstiger Weise nicht nachkommt. Insbesondere ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für den Fall des Verstoßes gegen aufsichtsrechtliche Pflichten berechtigt, der Kapitalverwaltungsgesellschaft das Recht zur Verwaltung der Investment KG zu entziehen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, dass sich die Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht pflichtgemäß im Sinne ihres Vertrages verhält, so dass die Zusammenarbeit von Seiten der Investment KG beendet werden muss oder, dass die Kapitalverwaltungsgesellschaft ihrerseits den Vertrag kündigt. Es besteht die Gefahr, dass die Investment KG in diesem Falle rückabzuwickeln ist, falls die Investment KG sich nicht in ein intern verwaltetes geschlossenes Investmentvermögen umwandelt oder die Verwaltung von keiner anderen Kapitalverwaltungsgesellschaft übernommen wird. Sofern die Verwaltung von einer anderen Kapitalverwaltungsgesellschaft übernommen wird, besteht das Risiko, dass die Kosten hierfür höher ausfallen als kalkuliert. Der Geschäftsbetrieb der Kapitalverwaltungsgesellschaft bedarf einer schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Die Erlaubnis wurde der DSC Deutsche SachCapital GmbH von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erteilt. Es besteht das Risiko, dass die Kapitalverwaltungsgesellschaft die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt und ihr die Erlaubnis wieder entzogen wird. Zudem könnte die Kapitalverwaltungsgesellschaft 8

III. Wesentliche Risiken der Beteiligung von ihrem Kündigungsrecht gegenüber der Investment KG Gebrauch machen. Auch für diese Fälle müsste sich die Investment KG entweder in ein intern verwaltetes geschlossenes Investmentvermögen umwandeln oder die Verwaltung der Investment KG von einer anderen Kapitalverwaltungsgesellschaft gegebenenfalls zu höheren Kosten übernommen werden. Anderenfalls würde die Investment KG rückabgewickelt werden. Vorstehendes kann zu einer Beeinträchtigung des wirtschaftlichen Ergebnisses der Investment KG und dadurch zu geringeren, verspäteten oder ausbleibenden Auszahlungen an die Anleger oder zum teilweisen oder vollständigen Verlust des von den Anlegern eingesetzten Kapitals führen. Risiko aus der Verwahrstellenfunktion Die Verwahrstelle Rödl AIF Verwahrstelle GmbH Steuerberatungsgesellschaft wird mit einer umfassenden Mitwirkungs- und Kontrolltätigkeit hinsichtlich der Vermögensgegenstände sowie der Zahlungsströme der Investment KG beauftragt. Es besteht das Risiko, dass die Verwahrstelle ihre gesetzlichen und vertraglichen Pflichten nicht einhält und der Investment KG dadurch ein Schaden entsteht. Erfüllt die Verwahrstelle die gesetzlichen Anforderungen nicht, kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Kapitalverwaltungsgesellschaft anweisen, unverzüglich eine neue Verwahrstelle zu beauftragen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, dass die Zusammenarbeit von Seiten der Investment KG beendet werden muss oder, dass die Verwahrstelle ihrerseits den Vertrag kündigt. Es besteht das Risiko, dass eine neue Verwahrstelle nicht oder nur zu höheren Kosten gefunden werden kann. Sofern keine Verwahrstelle gefunden wird, besteht das Risiko der Rückabwicklung der Investment KG. Dadurch kann das wirtschaftliche Ergebnis der Investment KG beeinträchtigt werden. In der Folge können Auszahlungen an Anleger geringer ausfallen, sich verzögern oder ganz ausbleiben. Darüber hinaus kann das von Anlegern eingesetzte Kapital ganz oder teilweise verloren gehen. Platzierungsrisiko Die Investment KG hat ihrem Investitions- und Finanzierungsplan sowie ihren weiteren Erwartungen ein platziertes Kommanditkapital von 20 Mio. zzgl. Agio zugrunde gelegt. Es besteht das Risiko, dass ein geringerer Betrag eingeworben wird. In diesem Fall sinkt die Investitionsquote und der zu erwartende Gewinn, weil einige anfängliche Kosten (nachfolgend auch Initialkosten ) der Investment KG pauschaliert sind und die laufenden Kosten bis zum Abschluss des ersten vollen Geschäftsjahres nach Genehmigung der Anlagebedingungen (siehe Seite 64 ff.) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (nachfolgend auch Anlaufphase genannt) eine Mindesthöhe vorsehen und insoweit von der Höhe des eingeworbenen Gesellschaftskapitals unabhängig sind. Gleichzeitig würde der Anteil an Investitionen in Vermögenswerte gemäß den Anlagebedingungen sinken. Dies kann das wirtschaftliche Ergebnis der Investment KG mindern und zu geringeren oder ganz ausbleibenden Auszahlungen an den Anleger führen. Rückabwicklungsrisiko Sollte der Mindestkapitalbetrag in Höhe von 1 Mio. nicht innerhalb der Beitrittsphase von den Anlegern eingeworben worden sein, ist die Investment KG rückabzuwickeln. Für diesen Fall erhalten Anleger ihr eingesetztes Kapital abzüglich der anteiligen Kosten für Konzeption (anfängliche Kosten für die Kapitalverwaltungsgesellschaft, Beratung, Gutachten sowie die Strukturierung des Beteiligungsangebotes der Investment KG) in Höhe von insgesamt 280.100 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und Vertrieb des Beteiligungsangebotes in Höhe von bis zu 9,00 % der von den vermittelten Anlegern übernommenen Pflichteinlagen (ohne Agio) zurück. Weitergehende Ansprüche der Anleger bestehen nicht. Es besteht dadurch das Risiko, dass die Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden. Risiko aus der Stellung als beschränkt haftender Gesellschafter und dem Ausschluss von der Geschäftsführung Die Anleger haben nur begrenzte Möglichkeiten, auf die Entscheidungen der Investment KG bzw. der Kapitalverwaltungsgesellschaft Einfluss zu nehmen. Sie können lediglich von ihren Stimmrechten im Rahmen der Beschlussfassung der Gesellschafter Gebrauch machen. Von der Geschäftsführung der Investment KG sind die Anleger ausgeschlossen. Darüber hinaus stehen einige Beschlüsse unter dem Zustimmungsvorbehalt der Kapitalverwaltungsgesellschaft, die über diese Zustimmung und die Durchführung der gefassten Beschlüsse unabhängig von den Anlegern entscheidet. Es ist daher möglich, dass die Geschäftsführung der Investment KG bzw. die Geschäftsführung der Kapitalverwaltungsgesellschaft Entscheidungen trifft, die nicht mit den Zielen der einzelnen Anleger übereinstimmen, für diese aber dennoch gegebenenfalls negative Wirkung entfalten. Die Einflussmöglichkeiten auf Ebene der Ziel-AIF, an denen sich die Investment KG vorwiegend beteiligt, sind noch geringer. Auch können Ansprüche der Anleger gegen die Geschäftsführung unter Umständen nicht, nur verzögert oder überhaupt nicht durchgesetzt werden. Zudem kann die Geschäftsführung gegen ihre vertraglichen und/ oder gesellschaftsrechtlichen und/oder gesetzlichen Pflichten verstoßen. In letzterem Fall sowie für den Fall, dass die Geschäftsführung nicht mehr zuverlässig sein sollte, kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Abberufung der Geschäftsführung verlangen, mit der Folge dass eine neue Geschäftsführung, ggf. mit höherem Kostenaufwand, eingesetzt werden muss. Dadurch können Auszahlungen an Anleger geringer ausfallen, sich verzögern oder ganz ausbleiben. Darüber hinaus kann das von Anlegern eingesetzte Kapital ganz oder teilweise verloren gehen. 9

III. Wesentliche Risiken der Beteiligung Abstimmungs- und Majorisierungsrisiko Die Ausübung der Gesellschafterrechte der Anleger erfolgt grundsätzlich und verbindlich durch Mehrheitsbeschluss. Eine derartige Willensbildung kann insbesondere dadurch erschwert werden, dass sich zum einen die Anleger untereinander nicht kennen oder zum anderen keine Neigung zur Ausübung ihrer gesellschaftsrechtlichen Befugnisse haben. Zudem kann das Ergebnis der Beschlussfassung durch eine mögliche Zeichnung eines großen Gesellschaftsanteils durch einen einzelnen Anleger oder konzertiert abstimmende Anlegergruppen maßgeblich beeinflusst werden. Auch verfolgen einzelne Anleger gegebenenfalls unterschiedliche Interessen und Strategien, die mit den Interessen und Strategien anderer Anleger nicht übereinstimmen müssen. Minderheitsgesellschafter müssen somit die Entscheidungen der Mehrheit ungeachtet der Qualität der Beschlüsse mittragen. Wenn nur eine Minderheit der Anleger an den Entscheidungen mitwirkt, weil die Mehrheit von ihren Abstimmungsrechten keinen Gebrauch macht, können Beschlüsse wirksam gefasst werden, die von der Mehrheit der Anleger nicht erwünscht, aber gleichwohl mitzutragen sind. Insbesondere können mit der entsprechenden Mehrheit der Stimmen die Anlagebedingungen und damit unter anderem die Anlagestrategie und Ziele der Investment KG geändert werden. Es besteht daher das Risiko, dass durch die Ausübung der Gesellschafterrechte für einzelne Anleger und/oder für Anlegergruppen negative wirtschaftliche Folgen ausgelöst werden, insbesondere können sich Auszahlungen an die Anleger verringern, verzögern oder ganz ausbleiben; auch ist nicht auszuschließen, dass ein teilweiser oder vollständiger Verlust des eingesetzten Kapitals für die Anleger eintritt. Risiko aus eingeschränkter Fungibilität Die Investment KG hat eine feste Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025. Sofern bereits vor Ende der Laufzeit der Investment KG absehbar ist, dass mit Beendigung der Investment KG Ziel-AIF, an denen die Investment KG beteiligt ist, noch nicht abgewickelt sein werden, können die Gesellschafter durch Beschluss mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen die Dauer der Investment KG jeweils um ein Jahr, jedoch insgesamt um maximal fünf Jahre, verlängern. Für die Anleger bestehen keine Möglichkeiten zur Rückgabe oder ordentlichen Kündigung der Beteiligung. Für eine Veräußerung der Beteiligung existiert kein geregelter börsenähnlicher Markt. Es ist nicht sichergestellt, dass die Veräußerung des Anteils überhaupt, zum gewünschten Zeitpunkt oder zu für den Anleger vertretbaren Konditionen möglich ist. Da Initialkosten und Erwerbsnebenkosten zunächst durch Wertzuwächse ausgeglichen werden müssen, ehe der Verkehrswert den Nominalwert der Beteiligung übersteigt, besteht für veräußerungswillige Anleger das Risiko, dass der Wert ihrer Anteile, insbesondere zu Beginn ihrer Beteiligung, unter den von ihnen geleisteten Kapitaleinlagen liegt. Die Veräußerung eines Gesellschaftsanteils ist zudem von der Zustimmung der Kapitalverwaltungsgesellschaft sowie der Geschäftsführung der Investment KG abhängig, welche gegebenenfalls versagt werden kann. Darüber hinaus ist die Übertragbarkeit dadurch eingeschränkt, dass die Beteiligung nicht veräußert werden darf an Staatsangehörige der USA, Kanadas, Australiens oder Japans, Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung für die USA, Kanada, Australien oder Japan (zum Beispiel Green Card ) bzw. an Personen, die über einen ähnlichen Status verfügen, Gebietsansässige mit Wohnsitz in den USA, Kanada, Australien oder Japan oder Personen, die die Beteiligung für eine Vermögensmasse mit Sitz in den USA, Kanada, Australien oder Japan eingehen wollen. Auch ist nicht ausgeschlossen, dass veräußerungswillige Anleger für ihre Beteiligung, im Verhältnis zum ursprünglich für den Erwerb des Anteils eingesetzten Kapital, einen nur geringeren Veräußerungserlös erhalten. Dies kann sich auf das wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligung auswirken. Wegen der eingeschränkten Handelbarkeit der Beteiligung können Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden. Schlüsselpersonenrisiko Die Wertentwicklung bzw. der wirtschaftliche Erfolg der Investment KG sowie der Investitionen in Vermögensgegenstände ist maßgeblich von der Erfahrung und Kompetenz eines kleinen Personenkreises, insbesondere der Geschäftsführer der Investment KG und der Kapitalverwaltungsgesellschaft sowie sonstiger Schlüsselpersonen abhängig. Es besteht das Risiko, dass diese Schlüsselpersonen ausfallen oder ihre Aufgaben nicht (vollständig oder ordnungsgemäß) erfüllen und sich dadurch das wirtschaftliche Ergebnis der Investment KG verschlechtert. Zudem besteht das Risiko, dass im Falle des Ausfalles einer Schlüsselperson ein Nachfolger nicht, nur zu schlechteren oder gar zu wirtschaftlich nicht vertretbaren Bedingungen gefunden werden kann. Es besteht daher das Risiko, dass durch nachteilige Entwicklung auf der Ebene der Schlüsselpersonen sich Auszahlungen an die Anleger verringern, verzögern oder ganz ausbleiben; auch ist nicht auszuschließen, dass ein teilweiser oder vollständiger Verlust des eingesetzten Kapitals für die Anleger eintritt. Risiko aus Interessenkonflikten Zwischen den beteiligten Partnern dieses Beteiligungsangebotes bestehen personelle und kapitalmäßige Verflechtungen sowie Mehrfachfunktionen einzelner Beteiligter. Dadurch besteht das Risiko von Interessenkonflikten. Insbesondere unterliegen die beteiligten Partner keinen Wettbewerbsbeschränkungen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die beteiligten Partner sowie die mit diesen Gesellschaftern verbundenen Personen und Unternehmen zukünftig weitere Projekte mit ähnlichen Kriterien verwalten und/oder durchführen. Dadurch besteht das Risiko, dass die beteiligten Partner aufgrund eigener oder fremder 10

III. Wesentliche Risiken der Beteiligung Interessen schädliche Maßnahmen vornehmen oder notwendige Handlungen unterlassen und/oder Entscheidungssituationen zum Nachteil der Investment KG und/oder der Anleger gelöst werden. Vorstehendes kann sich nachteilig auf das wirtschaftliche Ergebnis der Investment KG auswirken. Dadurch können sich Auszahlungen an die Anleger verringern, verzögern oder sie können ganz ausbleiben. Ferner besteht die Gefahr, dass Anleger ihr eingesetztes Kapital ganz oder teilweise verlieren. Liquidationsrisiko Die Investment KG hat eine feste Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025. Sofern bereits vor Ende der Laufzeit der Investment KG absehbar ist, dass mit Beendigung der Investment KG Ziel-AIF, an denen die Investment KG beteiligt ist, noch nicht abgewickelt sein werden, können die Gesellschafter durch Beschluss mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen die Dauer der Investment KG jeweils um ein Jahr, jedoch insgesamt um maximal fünf Jahre, verlängern. Nach Ablauf der gegebenenfalls verlängerten Laufzeit tritt die Investment KG sodann in die Liquidationsphase ein. Dabei hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft als Liquidator das Vermögen der Investment KG, insbesondere durch Verkauf der Vermögensgegenstände, bestmöglich zu verwerten, Forderungen der Investment KG einzuziehen und den Liquidationserlös vorbehaltlich vorrangig zu zahlender Vergütungen und Kosten an die Anleger zu verteilen. Für die Dauer der Liquidation besteht keine festgelegte Frist; ebenso ist das erzielbare Ergebnis nicht vorauszusagen. Es besteht das Risiko, dass Anleger ihr eingesetztes Kapital nicht, nicht vollständig oder nicht zum gewünschten Zeitpunkt zurückerhalten. Risiko bei Insolvenz des Treuhandkommanditisten Die insolvenzrechtliche Behandlung von treuhänderisch gehaltenen Beteiligungen ist rechtlich soweit ersichtlich noch nicht geklärt. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass im Falle der Insolvenz des Treuhandkommanditisten die Beteiligungen Gegenstand der Insolvenzmasse werden und keine bevorrechtigten Aus- oder Absonderungsmöglichkeiten zugunsten der Treugeber bestehen. Unter Umständen stehen den Treugebern in diesem Fall nur Insolvenzforderungen, die nachrangig zu befriedigen sind, zu. Ursache für die Insolvenz des Treuhandkommanditisten kann unter Umständen auch das von ihm getragene Insolvenzrisiko der Treugeber sein: Wird er von einem Gläubiger der Beteiligungsgesellschaft, soweit sein handelsrechtliches Kapitalkonto mit Zustimmung der jeweiligen Anleger unter 1 % der Beteiligungssumme sinkt, unmittelbar in Anspruch genommen, kann er aufgrund der Treuhandverträge bei den einzelnen Treugebern lediglich anteilig Freistellung bzw. Aufwendungsersatz geltend machen. Erfüllen nicht alle Treugeber die sich daraus für sie ergebenden Verpflichtungen rechtzeitig, kann dies die Ursache für die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Treuhandkommanditisten sein. 4. Mit der Art der Vermögensgegenstände, in die die Investment KG investieren will, verbundene Risiken Blind-Pool Risiko Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospekts stehen die Vermögensgegenstände der Investment KG abgesehen von dem konzeptionell bedingten Erwerb der Anteile des Komplementärs noch nicht fest. Den Anlegern kann daher derzeit keine konkrete Auskunft über die zu erwerbenden Vermögensgegenstände gegeben werden. Es besteht daher das Risiko, dass geeignete Vermögensgegenstände, die nach den Anlagebedingungen der Investment KG erworben werden dürfen, nicht oder nicht zu attraktiven oder wirtschaftlich sinnvollen Konditionen am Markt erhältlich sind. Schlechte Erwerbskonditionen können dazu führen, dass das tatsächliche Ergebnis der Investment KG schlechter ausfällt als erwartet. Sollten überhaupt keine Investitionsobjekte zu vertretbaren Konditionen zu erwerben sein, könnte die geplante Anlagestrategie überhaupt nicht durchgeführt bzw. umgesetzt werden. In einem derartigen Fall könnte das von den Anlegern eingesammelte Kapital für einen unbestimmten längeren Zeitraum auf einem Bankkonto angelegt werden, obwohl laufende Kosten der Investment KG weiter zu bedienen wären. Auch könnte es in vorgenannten Fällen zu einer Rückabwicklung der Investment KG kommen. In diesem Fall besteht das Risiko, dass Anleger infolgedessen verspätete, geringere oder überhaupt keine Auszahlungen erhalten und einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden können. Diversifizierungsrisiko Die Risikomischung durch eine Vielzahl von Vermögensgegenständen (Investition in mindestens drei verschiedene Vermögensgegenstände, wobei der maximale Anteil eines Vermögensgegenstands 40 % des Wertes des Kommanditanlagevermögens grundsätzlich nicht überschreiten soll) liegt zu Beginn des Vertriebes der Investment KG noch nicht vor, sondern wird erst sukzessive aufgebaut und muss spätestens 18 Monate nach Beginn des Vertriebes vorliegen. Es besteht das Risiko, dass geplante Investitionen zum Zeitpunkt der Investition bzw. Reinvestition nicht oder nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen, so dass die gemäß den Anlagebedingungen erforderliche Risikomischung der Investment KG nicht oder nicht zum vorgeschriebenen Zeitpunkt erreicht werden kann. Dies kann zu einem Einschreiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bis hin zur Abwicklung der Investment KG führen. Vorstehendes kann sich nachteilig auf das wirtschaftliche Ergebnis der Investment KG auswirken. Dadurch können sich Auszahlungen an die Anleger verringern, verzögern oder sie können ganz ausbleiben. Ferner besteht die Gefahr, dass Anleger ihr eingesetztes Kapital ganz oder teilweise verlieren. 11

III. Wesentliche Risiken der Beteiligung Marktrisiko/ Wertentwicklung Das unternehmerische Ergebnis der Investment KG richtet sich neben vertraglichen Vereinbarungen (bspw. Miet- und Pachtverträge) im Wesentlichen nach der Wertentwicklung der vorwiegend, aber nicht ausschließlich, über Ziel-AIF erworbenen Vermögensgegenstände. Die Wertentwicklung hängt, soweit für den einzelnen Vermögensgegenstand zutreffend, vor allem von der nachhaltigen Ertragskraft der Vermögensgegenstände und somit im Wesentlichen von Faktoren wie dem Standort, der Wettbewerbssituation, der Nachfrage, dem baulichen Zustand, der Ausstattung und den ggfs. erzielbaren Einnahmen aus vertraglichen Vereinbarungen ab. Auch können die Grundlagen für vertragliche Vereinbarungen und Kaufpreise aufgrund von Über- oder Unterkapazitäten sowie aufgrund gesamtwirtschaftlicher Entwicklungen (z. B. Wirtschafts- oder Finanzkrisen) oder Änderungen der wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen Marktschwankungen unterliegen. Ebenso können die Ziel-AIF selbst, an denen sich die Investment KG beteiligt hat, ihre angestrebten Unternehmensziele nicht erreichen. Dies kann dazu führen, dass Auszahlungen an die Investment KG nicht erfolgen oder die Investment KG ihr eingesetztes Kapital ganz oder teilweise verliert. Die Wertentwicklungen und die erzielbaren Verkaufspreise der Vermögensgegenstände sind folglich zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Verkaufsprospekts von nicht vorhersehbaren markt- und objektspezifischen Entwicklungen sowie von gesamtwirtschaftlichen oder branchenspezifischen Einflüssen abhängig. Nachfolgend werden spezifische Faktoren für den wirtschaftlichen Erfolg einzelner Märkte für die durch die Investment KG hauptsächlich beabsichtigten Investitionen dargestellt: Immobilienmarkt Das wirtschaftliche Ergebnis von Immobilieninvestitionen hängt wesentlich von der Entwicklung der Mieteinnahmen ab. Maßgebliche Einflussgrößen hierfür sind das vertragsgemäße Verhalten und die Bonität der Mieter, die Mietkonditionen bei Anschlussvermietungen, die Entwicklung der Inflationsrate bei indexierten Mietverträgen, die konjunkturelle Entwicklung, das Marktumfeld, die Standortentwicklung und die Wettbewerbssituation einer Immobilienanlage. Über die einkalkulierten Beträge hinausgehende Instandhaltungs- und Revitalisierungsmaßnahmen etwa zur Anpassung an geänderte Wettbewerbs- und Bedarfsstrukturen können nicht ausgeschlossen werden. Der Wert einer Immobilie, und damit auch der spätere Veräußerungserlös, bestimmen sich im Wesentlichen nach dem Ertragswert, der seinerseits von der Höhe der jährlichen Mieteinnahmen und dem zugrunde gelegten Standortfaktor (Multiplikator) abhängt. Eine Verringerung der Mieteinnahmen und/oder eine Verschlechterung des Standortfaktors haben zwangsläufig einen niedrigeren Ertragswert der Immobilie zur Folge. Erneuerbare Energien-Markt Das wirtschaftliche Ergebnis der Investition in Erneuerbare Energien hängt von der Bauqualität der Anlage und den tatsächlich erzielten Erträgen der Energieerzeugung (Risiko der Produktion) bzw. den Energiepreisen (Risiko der Vergütung) ab. In einigen Fällen ist eine zugesicherte Einspeisevergütung Grundlage für die Wirtschaftlichkeit einer Anlage zur Erzeugung von Energie. Es besteht das Risiko, dass die Einspeisevergütung gekürzt wird oder entfällt, sodass die Erzeugung von Energie nicht mehr wirtschaftlich ist. Weitere Einflussfaktoren können die konjunkturelle Entwicklung, mögliche Baumängel nach Ablauf der Gewährleistungsfristen, höhere als kalkulierte Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten oder Betriebs- und Verwaltungskosten sein. Eine Änderung der rechtlichen bzw. steuerrechtlichen Rahmenbedingungen kann sich nachteilig auf das wirtschaftliche Gesamtergebnis auswirken. Es besteht ferner das Risiko, dass Anlagen zur Energiegewinnung die geplante Lebensdauer aus technischen Gründen nicht erreichen und die Beteiligung vorzeitig beendet werden muss. Transportmarkt Wie alle Märkte, wird der Transportmarkt durch Angebot und Nachfrage der Marktakteure bestimmt und kann sich daher als volatil erweisen. Das wirtschaftliche Ergebnis von direkten oder indirekten Investitionen in den Transportmarkt (Container, Flugzeuge, Triebwerke, Schiffe, Schienenfahrzeuge) hängt wesentlich von der Entwicklung der Mietraten/Leasingraten/ Charterraten ab. Wesentliche Einflussfaktoren hierfür sind das vertragsmäßige Verhalten und die Bonität des Mieters/Charterers, die Miet-, Leasing- bzw. Charterraten bei Anschlussbeschäftigung, die konjunkturelle Entwicklung, insbesondere das Handelsaufkommen, das Marktumfeld (das z. B. auch durch Kriegs-, Terror und Unglücksereignisse beeinflusst werden kann) und die Wettbewerbssituation. Die Höhe eines späteren Veräußerungserlöses ist grundsätzlich abhängig von der jeweiligen Marktlage zum Veräußerungszeitpunkt und dem technischen Zustand des Verkaufsobjekts. Private Equity-Markt Das wirtschaftliche Ergebnis von Private Equity-Investitionen resultiert im Wesentlichen aus der erfolgreichen Veräußerung der von den jeweiligen Anlageprogrammen gehaltenen Unternehmensbeteiligungen. Die tatsächliche Realisierung solcher Veräußerungsgewinne hängt damit maßgeblich ab von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, den speziellen Branchentrends der gehaltenen Beteiligungsunternehmen, dem wirtschaftlichen und technologischen Ergebnis des Unternehmenskonzepts eines Portfoliounternehmens und der Entwicklung des Marktumfelds und der allgemeinen Kapitalmarktsituation für Beteiligungsverkäufe. Der wirtschaftliche Erfolg von Investitionen in für oben genannte Teilmärkte genutzte Infrastruktur hängt ebenfalls von den beschriebenen spezifischen Faktoren ab. 12

III. Wesentliche Risiken der Beteiligung Es besteht das Risiko, dass der Wert der Vermögensgegenstände und damit das wirtschaftliche Ergebnis der Investment KG negativ beeinflusst werden, wenn sich einzelne oder alle für den wirtschaftlichen Erfolg maßgeblichen Faktoren negativ entwickeln. Dadurch können sich Auszahlungen an die Anleger verringern, verzögern oder ganz ausbleiben. Ferner können Anleger einen vollständigen oder teilweisen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden. Veräußerungsrisiko Es besteht das Risiko, dass die erworbenen Vermögensgegenstände, einschließlich der Beteiligungen an Ziel-AIF, nicht veräußert werden können, der kalkulierte Veräußerungserlös nicht erzielt wird und/oder die Veräußerung zu einem anderen Zeitpunkt als angenommen durchgeführt wird. Die Auszahlungen an die Anleger können hierdurch später oder in geringerer Höhe als geplant erfolgen oder ganz ausbleiben. Des Weiteren besteht das Risiko, dass höhere Verkaufskosten anfallen als angenommen. Auch ist denkbar, dass der nach Begleichung sonstiger Kosten und Vergütungen verbleibende Veräußerungserlös nicht ausreicht, um das eingesetzte Kapital an die Anleger zurückzuzahlen, wodurch diese einen teilweisen oder vollständigen Verlust dieses Kapitals erleiden können. schwer erkennbar sind. Insbesondere hängt die allgemeine Bewertung und Beurteilung des Unternehmens- bzw. Beteiligungswertes - neben dem Wert der gehaltenen Wirtschaftsgüter auch und insbesondere von bestehenden oder zukünftigen Verbindlichkeiten privater oder öffentlichrechtlicher Art der jeweiligen Gesellschaft ab. Es besteht das Risiko, dass derartige wertbildende Umstände nicht zutreffend erkannt werden und infolgedessen ein zu hoher Erwerbspreis gezahlt wird und/oder, dass die Investment KG verpflichtet ist, Verbindlichkeiten dieser Gesellschaften mit eigenen Mitteln zu erfüllen. Auch können gesetzliche Änderungen oder vertragliche Bestimmungen die Entnahme freier Liquidität aus Gesellschaften beschränken. Zudem kann sich das Nichterreichen der angestrebten Unternehmensziele der Gesellschaften auch negativ auf die Investment KG auswirken. Dies kann zu einer verzögerten Realisierung des wirtschaftlichen Ergebnisses der Investment KG und damit zu einer Verschlechterung des erwarteten Ergebnisses gegenüber den Anlegern führen. In diesen Fällen können sich nicht nur Auszahlungen an die Anleger verringern, verzögern oder ganz ausfallen, es kann vielmehr der gesamte Bestand der Investment KG gefährdet sein, mit der Folge, dass Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden. Inflationsrisiko Die von der Investment KG unmittelbar oder mittelbar gehaltenen Vermögensgegenstände unterliegen der Inflation und damit insgesamt dem Risiko der Abwertung. Dabei kann die Inflationsrate gegebenenfalls über dem Wertzuwachs liegen. Dies kann zu einer Beeinträchtigung des wirtschaftlichen Ergebnisses der Investment KG führen. Dadurch können sich Auszahlungen an die Anleger verringern, verzögern oder ganz ausbleiben. Darüber hinaus können die Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden. Risiko aus der Beteiligung der Investment KG an anderen Gesellschaften Die Investment KG wird sich vorwiegend an geschlossenen Publikumsund Spezial-AIF beteiligen, die ihrerseits wiederum nach Maßgabe des KAGB oder vergleichbarer Vorgaben europäischer bzw. Drittstaaten investieren bzw. investiert haben und kann sich zudem an Objektgesellschaften sowie Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, beteiligen. Dadurch bestehen Risiken, die sich sowohl aus der Art der Beteiligung als auch aus der Rechtsform dieser Gesellschaften und/oder aus einem möglichen Ausfall von Mitgesellschaftern ergeben. Zudem können die Beteiligungen an diesen Gesellschaften mit Verpflichtungen oder sonstigen Mängeln verbunden sein, die im Vorhinein nicht, nur teilweise oder nur Risiko aus der Investition in Sachwerte Es besteht das Risiko des zufälligen Untergangs und der Zerstörung der Sachwerte (z. B. durch Umweltkatastrophen, terroristische Angriffe, Piraterie, Krieg) mit der Folge, dass diese nicht wie geplant genutzt werden können. Ferner haftet die Investment KG unmittelbar oder mittelbar als Eigentümer für alle Gefahren, die von den Sachwerten resultieren, wie z. B. Verkehrssicherungspflichten oder Altlasten auf einem Grundstück. Sollte ein Schaden (Sach- und/oder Personenschaden) auf ein nicht versicherbares oder nicht versichertes Schadensereignis entfallen oder sollten Versicherungsleistungen in einem Schadensfall nicht in ausreichender Höhe erfolgen, kann sich dies in Abhängigkeit von der Schadenshöhe negativ auf das wirtschaftliche Ergebnis der Investment KG auswirken. Gleiches gilt, sollten solche Schäden im Falle der Veräußerung von Vermögensgegenständen zu Gewährleistungsansprüchen des Käufers führen. Dadurch können sich Auszahlungen an die Anleger verringern oder verzögern oder ganz ausbleiben. Darüber hinaus können Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden. Risiko aus Auslandsinvestitionen Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Investment KG im Ausland Vermögensgegenstände erwirbt. Es besteht das Risiko, dass es in einzelnen dieser Länder während der Laufzeit der jeweiligen Beteiligung zu Veränderungen der politischen und rechtlichen Situation kommt. Solche Veränderungen können sich negativ auf die Vermögensgegenstände auswirken. 13

III. Wesentliche Risiken der Beteiligung Überdies besteht bei Auslandsinvestitionen das Risiko von Beschränkungen des internationalen Kapitalverkehrs. Solche Beschränkungen können zu einem bürokratischen Mehraufwand im Zusammenhang mit der Transaktion von Auszahlungen, Steuern, Abgaben oder Kosten führen. Es besteht zudem ein indirektes Wechselkursrisiko, wenn die Investment KG Zielinvestitionen in andere Währungen vornimmt. Auch kann die Geltung unterschiedlicher Rechtsordnungen für Vermögensgegenstände im Ausland und die Investment KG selbst die Durchsetzung und die Abwehr von Ansprüchen tatsächlich und/oder wirtschaftlich unmöglich machen bzw. erschweren. Zudem können Sprachbarrieren, fremde Handelsbräuche und die Erforderlichkeit ausländischen Rechtsbeistandes zusätzliche Kosten verursachen und die Einschätzung und Durchsetzung von Ansprüchen erschweren. Die vorstehenden Risiken können sich negativ auf das wirtschaftliche Ergebnis der Investment KG auswirken. Dadurch besteht das Risiko, dass Anleger infolgedessen geringere oder überhaupt keine Auszahlungen erhalten und einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden. Risiko aus zusätzlichen Instandhaltungs-, Betriebs- und Verwaltungskosten Es besteht die Möglichkeit, dass die laufenden Kosten während der Laufzeit der Beteiligung z. B. durch Umbau und/oder Renovierung bzw. Reparatur und Instandhaltung einzelner Vermögensgegenstände höher ausfallen als geplant. Dies geht zulasten des wirtschaftlichen Ergebnisses der Investment KG. Dadurch können Auszahlungen an die Anleger später erfolgen, geringer ausfallen oder ganz ausbleiben. Es besteht ferner die Gefahr, dass die Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden. 5. Risiko verbunden mit Techniken bei der Anlage freier Liquidität sowie Risiken verbunden mit dem Einsatz von Derivaten Die Investment KG ist berechtigt, freie Liquidität verzinslich anzulegen, wobei eine Investition in verwahrfähige Finanzinstrumente ausgeschlossen ist. Es besteht die Gefahr, dass Banken, Versicherungen und/oder andere Finanzdienstleistungsunternehmen, bei denen die Liquiditätsanlagen erfolgen, insolvent werden und somit das bei diesen Unternehmen angelegte Kapital verloren geht. Die Investment KG kann zur Absicherung der von der Investment KG gehaltenen Vermögensgegenstände gegen einen Wertverlust Geschäfte, die Derivate zum Gegenstand haben, tätigen, sofern die Derivate nicht in Form von verwahrfähigen Finanzinstrumenten im Sinne des 81 Abs. 2 Nr. 1 KAGB ausgegeben und gehandelt werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Derivate zum einen allgemein risikobehaftet sind und insbesondere mit den Risiken in Zusammenhang mit dem jeweiligen Basis-, Vermögensoder Marktwert eines Vermögensgegenstandes belastet sein können. Zum anderen kann eine Absicherung durch Derivate gegen Verluste grundsätzlich das wirtschaftliche Ergebnis der Investment KG verringern. Vorstehendes kann sich negativ auf das wirtschaftliche Ergebnis der Investment KG auswirken. Dadurch können Auszahlungen an die Anleger später erfolgen, geringer ausfallen oder ganz ausbleiben. Es besteht ferner die Gefahr, dass die Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden. 6. Kreditrisiko Kreditrisiko durch Fremdfinanzierung der Investitionen Konzeptionell ist eine Aufnahme von Fremdkapital auf Ebene der Investment KG nicht vorgesehen, gemäß den Anlagebedingungen ist die Aufnahme in Höhe von 60 % der Summe der Verkehrswerte aller in der Gesellschaft befindlichen Vermögensgegenstände jedoch möglich, wobei die Begrenzung erst 18 Monate nach Beginn des Vertriebes einzuhalten ist. Von etwaigen Objektgesellschaften aufgenommenes Fremdkapital ist bei der Berechnung der genannten Grenze entsprechend der Beteiligungshöhe der Investment KG ebenfalls zu berücksichtigen. Auch auf Ebene der Ziel-AIF kann Fremdkapital enthalten sein. Beim Einsatz von Fremdkapital besteht hinsichtlich der Begrenzung sowie der dafür einzuhaltenden Frist das Risiko, dass diese nicht oder nicht rechtzeitig eingehalten werden; dies kann zu einem Einschreiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bis hin zur Abwicklung der Investment KG führen. Zudem besteht das Risiko, dass aufgrund ausbleibender Einnahmen und/oder der Steigerung der laufenden Kosten der Kapitaldienst für das Fremdkapital nicht mehr erbracht werden kann. Dadurch und/oder nach Ablauf einer Finanzierung kann eine Anschlussfinanzierung erforderlich sein, deren Bestand bzw. Konditionen nicht vorhersehbar sind und die z. B. aufgrund der Weltwirtschaftssituation nur zu schlechten Konditionen abgeschlossen werden kann. Es ist ferner nicht auszuschließen, dass sofern Verbindlichkeiten aus Darlehen nicht erfüllt werden oder gegen andere Pflichten aus Darlehensverträgen verstoßen wird Darlehensgeber Darlehen kündigen und den verbleibenden Betrag sowie weitere Kosten fällig stellen. Sollte die Darlehensschuld nicht beglichen werden, besteht das Risiko, dass die Vermögensgegenstände als Sicherheit verwertet werden. Die Realisierung vorstehender Risiken kann sich nachteilig auf das wirtschaftliche Ergebnis der Investment KG auswirken. Dadurch können Auszahlungen an die Anleger später erfolgen, geringer ausfallen oder ganz ausbleiben. Es besteht ferner die Gefahr, dass die Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden. Risiko aus dem Einsatz von Leverage Für den Fall der Aufnahme von Fremdkapital, erhöht sich durch den im Rahmen einer Darlehensaufnahme vereinbarten Fremdkapitalzins die Ei- 14

III. Wesentliche Risiken der Beteiligung genkapitalrentabilität der darlehensaufnehmenden Gesellschaft/Person gegebenenfalls also auch die der Investment KG. Dieser Hebeleffekt wirkt sich nur so lange positiv aus, wie der Fremdkapitalzins unter der Gesamtkapitalrendite der geplanten Investition liegt. Es besteht die Gefahr, dass eine Realisierung der Kreditrisiken im Zusammenhang mit der geplanten Hebelung unmittelbar oder mittelbar stärkere negative Auswirkungen auf das wirtschaftliche Ergebnis der Investment KG hat als die Finanzierung einer Investition ausschließlich über Eigenkapital. Auszahlungen an die Anleger können sich dadurch verzögern, verringern oder ganz ausbleiben. Kreditrisiko aus einer individuellen Fremdfinanzierung der Beteiligung Von einer individuelle Fremdfinanzierung der Beteiligung durch die Anleger wird ausdrücklich abgeraten. Für Anleger, die dennoch eine individuelle Fremdfinanzierung der Beteiligung eingehen, besteht das Risiko der Zwangsverwertung der Anteile der Investment KG durch die finanzierende Bank bzw. den Gläubiger, falls die Anleger ihren Zins- beziehungsweise Tilgungsverpflichtungen nicht nachkommen oder es zu Wertverlusten der als Sicherheit dienenden Beteiligungen kommt. Auch kann in derartigen Situationen nicht ausgeschlossen werden, dass Anleger weitere Sicherheiten stellen müssen. Das individuelle Ergebnis der Anleger kann durch zusätzliche Kosten der Fremdfinanzierung, wie z. B. Zinsen und Bearbeitungsgebühren, oder durch eine eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung ihrer Fremdfinanzierung verschlechtert werden. Ferner müssen die Verbindlichkeiten aus der Fremdfinanzierung auch dann plangemäß zurückgeführt werden, wenn diese nicht aus Rückflüssen der Beteiligung bestritten werden können, mithin auch im Fall des Totalverlusts des eingesetzten Kapitals. Sie können daher das übrige Vermögen der Anleger gefährden. 7. Steuerliche Risiken Allgemeines steuerliches Risiko Das dem vorliegenden Beteiligungsangebot zugrunde liegende steuerliche Konzept basiert auf der geltenden Rechtslage, den bekannten und einschlägigen Gerichtsurteilen, der Praxis der Finanzverwaltung, soweit diese ihre Auffassung veröffentlicht hat, sowie der entsprechenden Fachliteratur zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung. Für den Eintritt der steuerlichen und prospektierten Wirkungen wird soweit gesetzlich zulässig die Haftung ausgeschlossen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die zugrunde liegende Rechtslage und/oder Verwaltungsauffassung sowie die Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens der während der Laufzeit der Vermögensanlage (rückwirkend) ändern und dies signifikante Korrekturen in der Besteuerung der Investment KG, eventueller Beteiligungsgesellschaften oder der Anleger zur Folge hat. Über die endgültige Höhe des steuerlichen Ergebnisses wird erst im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung (Betriebsprüfung) abschließend entschieden, so dass Steuerbescheide bis zum Ablauf der jeweiligen Festsetzungsfrist noch geändert werden können. Kommt die Finanzverwaltung zu einer abweichenden steuerlichen Beurteilung (z. B. hinsichtlich der Anwendung der Tonnagesteuer bei Schiffsgesellschaften oder bei der umsatzsteuerlichen Behandlung der Gesellschaft), kann es für die Investment KG / den Anleger zu Mehrsteuern und auch zu Mehrbelastungen in Gestalt von Rechtsverfolgungskosten kommen, wenn Rechtsmittel eingelegt werden bzw. der Rechtsweg beschritten wird. Dies gilt umso mehr angesichts der langfristigen Beteiligung des Anlegers und der Tatsache, dass die dargestellten Besteuerungsfolgen nicht durch eine verbindliche Auskunft abgesichert sind und die Finanzverwaltung in jedem Veranlagungszeitraum eine abweichende Entscheidung über die Besteuerung treffen kann. Steuernachzahlungen wären dann gegebenenfalls mit 6 % p. a. zu verzinsen ( 233a in Verbindung mit 238 AO). Derartige Änderungen können daher negative Auswirkungen auf den erwarteten Kapitalrückfluss nach Steuern haben, zu einer steuerlichen Mehrbelastung für den Anleger führen und das übrige Vermögen der Anleger gefährden. Das steuerliche Konzept basiert auf der Annahme, dass der Anleger als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Wird die Beteiligung an der Investment KG zum Beispiel von einer Kapitalgesellschaft oder einem nur beschränkt steuerpflichtigen Anleger gezeichnet, würde dies zu einer abweichenden steuerlichen Beurteilung und damit gegebenenfalls zu einer höheren oder zusätzlichen Steuerbelastung der Einkünfte aus der angebotenen Beteiligung führen. Verlustausgleichsbeschränkungen Es besteht das Risiko, dass durch die Beteiligung an der Investment KG erlittene Verluste einer Verlustausgleichsbeschränkung (z.b. 4 Abs. 4a, 4h, 15a, 15b oder 10d EStG) unterliegen und nicht oder nur eingeschränkt mit anderweitigen positiven Einkünften des Anlegers verrechnet werden können. In diesem Fall verringert sich das wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligung an der Investment KG für den Anleger. Gleichverteilungsabrede/ Steuerzahlungen Es ist gemäß Gesellschaftsvertrag vorgesehen, dass die Ergebnisse der Investment KG für die Geschäftsjahre 2014 bis 2016 (voraussichtliche Platzierungsphase) nach Möglichkeit so verteilt werden, dass sämtliche Gesellschafter bzw. Treugeber der Investment KG unabhängig vom genauen Beitrittszeitpunkt entsprechend dem Verhältnis ihrer eingezahlten Kapitalanteile gleich behandelt werden. Sollte eine Verteilung der Gewinne und Verluste in der Platzierungsphase nicht dahingehend möglich sein, dass alle Gesellschafter bzw. Treugeber der Investment KG gleich behandelt werden, oder die Finanzverwaltung die steuerliche Ergebnisverteilung nicht anerkennt, können sich für den einzelnen Anleger je nach Beitrittszeitpunkt unterschiedliche steuerliche Ergebnisse ergeben. Dadurch kann sich ein höheres laufendes steuerliches Ergebnis für den 15

III. Wesentliche Risiken der Beteiligung Anleger ergeben, mit der Folge einer nachteiligen Abweichung betreffend die Rentabilität der Beteiligung aus Sicht der Anleger. Das steuerliche Ergebnis der Investment KG wird dem Anleger grundsätzlich zum Ende des Wirtschaftsjahres zugerechnet und ist damit bei ihm nach seinen persönlichen Besteuerungsmerkmalen zu versteuern. Es besteht das Risiko, dass Einkommensteuerzahlungen zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer zu leisten sind, denen keine oder nur deutlich geringere Liquiditätszuflüsse aus der Investment KG gegenüberstehen. Gewinnerzielungsabsicht Finanziert ein Anleger entgegen den Empfehlungen der Prospektverantwortlichen den Erwerb seiner Beteiligung fremd, besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung eine Gewinnerzielungsabsicht verneint, sofern dadurch die (Sonder-)Betriebsausgaben des Anlegers für diese Vermögensanlage höher als die Einnahmen hieraus sind und innerhalb der angenommenen Dauer der Beteiligung kein Gewinn erzielt wird. In diesem Fall können weder die Zinsaufwendungen für die Fremdfinanzierung noch sonstige Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Gewerblicher Grundstückshandel Dem Anleger können aus der Beteiligung an der Investment KG Zählobjekte im Sinne des gewerblichen Grundstückshandels zugerechnet werden, soweit der Verkehrswert seiner (mittelbaren) Beteiligung oder der anteilige Verkehrswert der unmittelbar oder mittelbar gehaltenen Immobilien mehr als 250.000 beträgt bzw. der Anleger mehr als 10 % an der immobilienhaltenden Gesellschaft hält. Private Grundstücksveräußerungen des Anlegers können dadurch in einen gewerblichen Grundstückshandel umqualifiziert werden. Dies kann zu einer höheren steuerlichen Belastung oder zu einer Steuernachzahlung seitens des Anlegers aus seinem Privatvermögen führen. Grunderwerbsteuerliche Risiken Es besteht das Risiko, dass sich der unmittelbare oder mittelbare Gesellschafterbestand an der Investment KG oder an nachgelagerten Beteiligungsgesellschaften, die Immobilien halten, dahingehend ändert, dass mehr als 95 % der Gesellschaftsanteile auf neue Anleger/Gesellschafter übergehen. In diesen Fällen würde nochmals Grunderwerbsteuer ausgelöst werden, obwohl die Immobilien nicht übertragen werden. Dies kann zu einer höheren steuerlichen Belastung der immobilienhaltenden Gesellschaft und zu einem geringeren Liquiditätsrückfluss beim Anleger führen. Umsatzsteuerliche Risiken Die Investment KG wird konzeptionsgemäß nicht uneingeschränkt zum Vorsteuerabzug berechtigt sein. Ebenso wird angenommen, dass durch den Erwerb der Anteile des Komplementärs und die dadurch entstehende Einheitsgesellschaft eine umsatzsteuerliche Organschaft begründet, so dass der Komplementär kein umsatzsteuerlicher Unternehmer ist. Sollte die Finanzverwaltung die von der Investment KG vorgenommene Aufteilung der Vorsteuerbeträge oder die umsatzsteuerliche Organschaft nicht anerkennen, kann dies die Liquidität der Investment KG und des einzelnen Anlegers belasten. Ausländische Steuerpflichten Die Anleger können durch ihre Beteiligung an der Investment KG zur Abgabe einer Steuererklärung in anderen Ländern verpflichtet sein. Diese anderen Länder stehen aufgrund der noch nicht begonnenen Investitionstätigkeit derzeit noch nicht fest. Nach Beitritt zu der Investment KG können durch den Anleger etwaige ausländische Steuerpflichten nicht vermieden oder beeinflusst werden. Dies kann zu zusätzlichen Kosten und zu negativen Folgen für den Anleger führen, insbesondere dann, wenn der Anleger bereits über ausländische Einkünfte des Landes verfügt. Erbschaft-/ Schenkungsteuer in Deutschland Der Bundesfinanzhof (BFH) hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss vom 27. September 2012 (Az.: II r 9/11) gebeten, zu klären, ob das reformierte Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der BFH stößt sich an der Privilegierung von Betriebserben. Wegen der Betriebsbegünstigung sowie der Möglichkeit, Privatbesitz in steuerbegünstigtes Firmenvermögen zu verschieben, sei das Gesetz im Kern verfassungswidrig. Im Zuge der Überprüfung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht ist nicht auszuschließen, dass sich auch für vererbtes Privatvermögen etwas ändert. Es kann auch bei Anteilsübertragungen an der Investment KG zu einer höheren Steuerbelastung des Erben/ Beschenkten führen. 8. Rechtliche Risiken Haftungsrisiko Die Anleger haften für Verbindlichkeiten der Investment KG gegenüber Dritten als Kommanditisten mit der jeweils im Handelsregister eingetragenen Haftsumme in Höhe von 1,00 % der jeweiligen gezeichneten Pflichteinlage. Die Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern erlischt nur, soweit die Haftsumme in voller Höhe erbracht und nicht zurückgezahlt worden ist. Da die Anleger der Investment KG erst mit vollständiger Leistung ihrer Einlage einschließlich Agio beitreten, ist ihre Haftung gegenüber Gläubigern der Gesellschaft grundsätzlich ausgeschlossen. Die Haftung kann bis zur jeweils im Handelsregister eingetragenen Haftsumme wieder aufleben, wenn mit Zustimmung jedes einzelnen der Anleger Auszahlungen der Investment KG erfolgen, denen keine Gewinne gegenüberstehen und dadurch die jeweils im Handelsregister eingetragene Haftsumme zurückgezahlt wird. Es besteht für diesen Fall das Risiko, 16

III. Wesentliche Risiken der Beteiligung dass die Anleger im Umfang erhaltener Auszahlungen auch nach Leistung ihrer Einlage haften. Zudem ist zu beachten, dass Anleger gegebenenfalls verpflichtet sein können, in voller Höhe, also ohne Begrenzung auf die Höhe der Haftsumme oder Pflichteinlage, erhaltene Auszahlungen analog 30, 31 GmbHG zurückzuzahlen, wenn an sie Auszahlungen geleistet wurden, die zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Investment KG und dadurch mittelbar zur Entstehung oder Vertiefung einer Unterbilanz des persönlich haftenden Gesellschafters führen. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund anderer Rechtsauffassungen oder Gesetze im Ausland ein ausländisches Gericht die nach deutschem Recht vorgeschriebene Haftungsbeschränkung nicht anerkennt und eine Durchgriffshaftung auf den Anleger erfolgt. Die vorbeschriebenen Risiken können dazu führen, dass die Anleger weitere Zahlungen aus ihrem Vermögen leisten müssen. Risiko künftiger Rechtsänderungen/ aus Rechtsdurchsetzung Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass sich Gesetze, Rechtsprechung und/oder Verwaltungsvorschriften zu Ungunsten der Investment KG und/ oder der Anleger ändern. Darüber hinaus können sich Rechtsstreitigkeiten mit Dritten ergeben, die eine kostenintensive Rechtsberatung erfordern. Zudem ist es denkbar, dass Verträge ganz oder teilweise unwirksam, lückenhaft, fehlerhaft und/oder für die Investment KG unvorteilhaft sind. Es ist auch möglich, dass ein Gericht die Wirksamkeit, den Inhalt oder die Durchsetzbarkeit von Verträgen anders beurteilt als die Investment KG oder Dritte. Die Realisierung vorstehender Risiken kann sich nachteilig auf das wirtschaftliche Ergebnis der Investment KG auswirken. Dadurch können Auszahlungen an die Anleger später erfolgen, geringer ausfallen oder ganz ausbleiben. Es besteht ferner die Gefahr, dass die Anleger einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals erleiden. Sonstige Risikoanmerkungen Weitere wesentliche tatsächliche, wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Risiken im Zusammenhang mit einer Beteiligung an der Investment KG sind nicht bekannt. 17

IV. Die Investment KG IV. Die Investment KG 1. Angaben zur Identifikation der Investment KG Firma Sitz, Geschäftsanschrift abakus balance 7 Sachwerteportfolio GmbH & Co. geschlossene Investment KG Grünwald, Landkreis München; Luise-Ullrich-Straße 2, 82031 Grünwald Handelsregister Amtsgericht München, HRA 101881 Erste Handelsregister- Eintragung Komplementär Kommanditist Unternehmensgegenstand 6. Februar 2014 abakus balance 7 GmbH, Grünwald bei München abakus Kraftwerke GmbH, Grünwald bei München Gegenstand der Gesellschaft ist die Anlage und Verwaltung ihrer Mittel nach einer festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach den 261 bis 272 KAGB zum Nutzen der Anleger. 2. Die Gesellschafter der Investment KG zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospekts Firma Funktion Sitz, Geschäftsanschrift Pflichteinlage Gesellschafter Gewinnbeteiligung / Entnahmerechte Sonstige Bezüge Firma Funktion Sitz, Geschäftsanschrift Pflichteinlage für Kommanditanteil Gesellschafter abakus balance 7 GmbH Komplementär der Investment KG Grünwald, Landkreis München; Luise-Ullrich-Straße 2, 82031 Grünwald Der Komplementär ist zur Leistung einer Pflichteinlage weder berechtigt noch verpflichtet. abakus balance 7 Sachwerteportfolio GmbH & Co. geschlossene Investment KG Der Komplementär ist am Ergebnis und Vermögen der Investment KG nicht beteiligt. Der Komplementär erhält von der Investment KG für die Übernahme der persönlichen Haftung eine laufende jährliche Vergütung. Einzelheiten können dem Kapitel X. Wirtschaftliche Grundlagen entnommen werden. abakus Kraftwerke GmbH Gründungs-Kommanditist der Investment KG Grünwald, Landkreis München; Luise-Ullrich-Straße 2, 82031 Grünwald 30.000 (voll eingezahlt) abakus SachWerte GmbH Haftsumme 30.000 Gewinnbeteiligung / Entnahmerechte Sonstige Bezüge Der Gründungs-Kommanditist ist am Ergebnis und Vermögen der Investment KG im Verhältnis der eingezahlten Pflichteinlage zu allen eingezahlten Pflichteinlagen jeweils ohne Agio beteiligt. Sonstige Bezüge werden an den Gründungs-Kommanditisten nicht gezahlt. 18