Gesunde und motivierte Mitarbeitende sind für Unternehmen unverzichtbar, um eine hohe Arbeits- und Produktqualität sicherzustellen sowie effektiv und effizient produzieren zu können. Jedes Jahr scheiden mehrere tausend Beschäftigte aus gesundheitlichen und altersbedingten Gründen aus dem Erwerbsleben aus. Gleichzeitig sinkt die Zahl der Schulabgänger. Das heißt einerseits, dass sich die Unternehmen um dringend benötigte Fachleute bemühen, andererseits aber auch, dass oftmals weniger Mitarbeiter mehr als bisher leisten müssen. Das betriebliche Gesundheitsmanagement soll den Unternehmen helfen, dieser Herausforderung zu begegnen. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, betriebliche Strukturen und Prozesse zu entwickeln und zu koordinieren, die in Bezug auf Arbeit, Organisation und Verhalten einen gesundheitsförderlichen Arbeitsplatz ermöglichen. Entsprechende Aktivitäten werden unter dem Begriff des Betrieblichen Gesundheitsmanagements zusammengefasst. Von Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements können sowohl die Mitarbeitenden als auch die Arbeitgeber profitieren, so dass diese als Win-Win-Situationen verstanden werden können. Mögliche Komponenten des betrieblichen Gesundheitsmanagements Gesundheitsförderung Betriebliches Eingliederungsmanagement Arbeitsschutz Seite 1 von 5
WELCHE ZIELE WERDEN MIT DEM BETRIEBLICHEN GESUNDHEITSMANAGEMENT (BGM) VERFOLGT? Ein Schwerpunkt ist die Fachkräftesicherung und die Abfederung der mit der demografischen Entwicklung verbundenen Faktoren, wie der Beschäftigung älterer Mitarbeitender. Die Vermeidung von Fehlzeiten, durch die Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten, sowie eine erhöhte Arbeitsmotivation auf Seiten der Beschäftigten können das Betriebsergebnis sowie die langfristige Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens erhalten. Durch ein Betriebliches Gesundheitsmanagement kann sich das Unternehmen darüber hinaus ein gutes Image und damit Vorteile bei der Gewinnung passender Arbeitnehmer verschaffen. Seite 2 von 5
WIE KANN BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT ABLAUFEN? Wichtig ist, dass das Betriebliche Gesundheitsmanagement systematisch und dauerhaft eingesetzt wird mit dem Ziel der Schaffung einer Struktur von gesundheitsförderlichen Maßnahmen inklusive eines messbaren Ergebnisses. Damit verbundene Kosten können als nachhaltige Investition verstanden werden. Ablauf betriebliches Gesundheitsmanagement Seite 3 von 5
KOMPONENTEN DES BETRIEBLICHEN GESUNDHEITSMANAGEMENTS Betriebliche Gesundheitsförderung In den vergangenen Jahren hat die betriebliche Gesundheitsförderung an Bedeutung gewonnen. Sie ist ein geeignetes Mittel, auf die gesundheitlichen Beanspruchungen der Beschäftigten und veränderten psychischen Belastungen, zum Beispiel durch den zunehmenden Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien sowie Zeitdruck, angemessen zu reagieren. Um die Gesundheit, die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden der Beschäftigten zu fördern, werden Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung, Arbeitszeit, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen, individuelle Anpassungen und unterstützendes Umfeld einbezogen. Sinnvoll ist es, darüber hinaus auch die Lebenssituation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sinne der Work-Life-Balance zu berücksichtigen. Vertiefte Informationen finden Sie hier. Betriebliches Eingliederungsmanagement Mit einem Betrieblichen Eingliederungsmanagement wird das Ziel verfolgt, Wege zu finden, die Arbeitsfähigkeit eines Mitarbeiters wieder herzustellen. Leistungen oder Hilfen sind so zu planen und einzuleiten, dass damit einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt wird und somit das Arbeitsverhältnis erhalten werden kann. Die gesetzliche Verpflichtung zur Einführung steht im 84 Abs. 2 SGB IX und besteht seit 2004. Vertiefte Informationen finden Sie hier. Arbeitsschutz Unter Arbeitsschutz werden Maßnahmen, Mittel und Methoden verstanden, die zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen eingesetzt werden. Ziel ist es, durch den Arbeitsschutz Arbeitsunfälle zu verhüten und die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen. Eine beginnt frühzeitig, ist langfristig und kontinuierlich angelegt und sollte individuell auf jede Zielgruppe zugeschnitten sein. Für die Planung und Umsetzung stehen im Freistaat Sachsen insgesamt drei Fachstellen für zur Verfügung. Weiterführende Informationen finden Sie hier: http://www.suchtpraevention-sachsen.de/ Seite 4 von 5
WIE WIRD BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT UNTERSTÜTZT? Unterstützung in Form von Beratungen und Förderungen finden Arbeitgeber bei folgenden Stellen: Krankenkassen als Partner beim Gesundheitsmanagement (präventiv) Berufsgenossenschaften und Rentenversicherungsträgern beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement Der Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung berät Unternehmen im Hinblick auf den Erhalt von Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter durch Beratung zu den Angeboten der medizinischen und beruflichen Rehabilitation, Präventionsangeboten, Betrieblichem Eingliederungs- und Gesundheitsmanagement aber auch zu Fragen von Rente und Altersvorsorge, Beitragseinzug und Sozialversicherung. Ziel dieses Angebotes ist vor allem der langfristige Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit. Dem Auftreten von krankheitsbedingten Fehlzeiten und dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben soll damit aktiv entgegengewirkt werden. Den Unternehmen können dabei u. a. konkrete Handlungsoptionen zum Erhalt von Beschäftigung, auch wenn dies mit einem Wechsel des Arbeitsplatzes verbunden ist (arbeitsplatzorientierte Maßnahmen, innerbetriebliche Umsetzung/Qualifizierung), vermittelt werden. Ferner ermöglicht das SGB IX ( 84 Abs. 3 SGB IX) Prämienzahlungen für die Einführung des BEM in Unternehmen. Darüber hinaus können Steuerliche Vorteile geltend gemacht werden: Seit dem 1. Januar 2009 wird die Förderung der Mitarbeitergesundheit steuerlich unterstützt. 500 Euro kann ein Unternehmen pro Mitarbeiter und pro Jahr seither lohnsteuerfrei für Maßnahmen der Gesundheitsförderung investieren. Es werden Maßnahmen steuerbefreit, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der 20 und 20a Abs. 1 i. V. mit 20 Abs. 1 Satz 3 SGB V genügen. Hierzu zählen z.b.: Bewegungsprogramme Ernährungsangebote Stressbewältigung Nicht darunter fällt die Übernahme der Beiträge für einen Sportverein oder ein Gesundheitszentrum bzw. Fitnessstudio. Seite 5 von 5