1. ob Untersuchungen zum Ausmaß der ungewollten Kinderlosigkeit bekannt sind und welche die häufigsten Ursachen für ungewollte Kinderlosigkeit sind;



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14. Wahlperiode 02. 04. 2008 Antrag der Abg. Werner Raab u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales Ungewollte Kinderlosigkeit Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. ob Untersuchungen zum Ausmaß der ungewollten Kinderlosigkeit bekannt sind und welche die häufigsten Ursachen für ungewollte Kinderlosigkeit sind; 2. ob es Hinweise auf Einflüsse des Ernährungs- und Bewegungsverhaltens in Bezug auf Kinderlosigkeit gibt; 3. welche medizinischen Hilfsangebote für ungewollt kinderlose Paare zur Erfüllung eines Kinderwunsches in Baden-Württemberg bestehen und in welchem Umfang sie angenommen werden; 4. wie sich die Gesamtzahl der Geburten im Rahmen der Reproduktionsmedizin in den letzten 10 Jahren entwickelt hat, welchen Anteil sie an der Gesamtzahl der Geburten einnimmt und auf welche Ursachen diese Entwicklungen zurückzuführen sind; 5. wie sich die durchschnittlichen Fallkosten im Rahmen der Reproduktionsmedizin in den letzten 10 Jahren entwickelt haben; 6. in welchem Umfang die Betroffenen die Kosten tragen (soweit die Krankenversicherungen die Kosten der reproduktionsmedizischen Maßnahmen nicht übernehmen). 02. 04. 2008 Raab, Klenk, Teufel, Schätzle, Beck, Vossschulte, Wolf CDU Eingegangen: 02. 04. 2008 / Ausgegeben: 29. 04. 2008 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente

Begründung In Baden-Württemberg gibt es viele Paare, die ungewollt kinderlos bleiben. Das Phänomen der ungewollten Kinderlosigkeit wird häufig als ein persön - liches Problem empfunden und wird daher kaum öffentlich diskutiert. Die Reproduktionsmedizin stellt in diesem Zusammenhang eine Möglichkeit dar, betroffenen Paaren bei der Erfüllung ihres Kinderwunsches zu helfen. Stellungnahme Mit Schreiben vom 23. April 2008 Nr. 54 0141.5/14/2563 nimmt das Ministerium für Arbeit und Soziales zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. ob Untersuchungen zum Ausmaß der ungewollten Kinderlosigkeit bekannt sind und welche die häufigsten Ursachen für ungewollte Kinderlosigkeit sind; In Deutschland sind ca. 2 Millionen Paare (jedes 7. Paar) ungewollt kinderlos. Mit jeweils 30 bis 40 Prozent sind die Ursachen auf Männer und Frauen gleich verteilt, in 15 bis 30 Prozent aller Fälle sind beide Partner betroffen und in 5 bis 10 Prozent ist keine Ursache erkennbar. Bei den Frauen liegen die Ursachen überwiegend im endokrinologischen (d. h. hormonellen) Bereich, bei den Männern meist in einer Einschränkung des Spermiogrammes (Analyse von Beweglichkeit und Qualität der Spermien). Diese Einschränkungen sind zu 60 Prozent auf frühkindliche Entzündungsvorgänge zurückzuführen. 2. ob es Hinweise auf Einflüsse des Ernährungs- und Bewegungsverhaltens in Bezug auf Kinderlosigkeit gibt; Es gibt Hinweise, dass das Ernährungs- und Bewegungsverhalten sowohl das männliche Spermiogramm als auch die weibliche Empfängnisfähigkeit beeinflussen. So kann z. B. Rauchen oder Übergewicht die Beweglichkeit der Spermien erheblich einschränken. Bekannt ist, dass das Risiko, kinderlos zu bleiben, bei Frauen mit Übergewicht im Gegensatz zu normalgewichtigen Frauen 3-fach erhöht ist, da es durch Übergewicht, meist verbunden mit falscher Ernährung und mangelnder Bewegung, zu einer Zunahme von Zyklen ohne Eisprung kommt. 3. welche medizinischen Hilfsangebote für ungewollt kinderlose Paare zur Erfüllung eines Kinderwunsches in Baden-Württemberg bestehen und in welchem Umfang sie angenommen werden; In Baden-Württemberg stehen universitäre Zentren und private Kinderwunschpraxen für die Diagnostik und Beratung betroffener Paare zur Verfügung. Es existieren 18 IVF (In-vitro-Fertilisation)-Gruppen für die Behandlung ungewollt kinderloser Paare. Da nur die Anzahl der Behandlungen zur künstlichen Befruchtung statistisch erfasst wird, kann keine Aussage darüber getroffen werden, in welchem Umfang allein die Beratung in Anspruch genommen wird. Seit der geänderten Kostenerstattungsregelung im Jahr 2004 sind die Behandlungszahlen rückläufig. 2

Dieser Trend lässt sich durch die Zahlen aus dem Jahrbuch des Deutschen IVF-Registers (www.deutsches-ivf-register.org) belegen: Die Anzahl der Behandlungszentren ist seit 1982 von fünf auf 121 im Jahre 2006 kontinuierlich gewachsen. Die Zahl der Behandlungen ist von 742 im Jahr 1982 auf 105.854 Behandlungen bis ins Jahr 2003 angestiegen, also um den Faktor 143. Im Rahmen der geänderten Kostenübernahmeregelung durch die Krankenkassen im Jahre 2004 ist die Zahl der Behandlungen jedoch fast auf die Hälfte gefallen: 59.448 (2004), 56.232 (2005) und 58.806 (2006). 4. wie sich die Gesamtzahl der Geburten im Rahmen der Reproduktionsme - dizin in den letzten 10 Jahren entwickelt hat, welchen Anteil sie an der Gesamtzahl der Geburten einnimmt und auf welche Ursachen diese Entwicklungen zurückzuführen sind; Laut Jahrbuch 2006 des Deutschen IVF-Registers ist aus allen Reproduktionsbehandlungen der Jahre 1997 bis 2006 in Deutschland folgende Anzahl an Kindern hervorgegangen (die Werte in Klammern geben die Zahl der Lebendgeburten an): 1997 4444 (4407) 1998 9211 (9125) 1999 10116 (10014) 2000 10158 (10086) 2001 12413 (12337) 2002 13874 (13793) 2003 19014 (18872) 2004 9881 (9838) 2005 9709 (9683) 2006 6545 (6519) Die Erhebung der Geburtenzahl ist für das Jahr 2006 noch nicht abgeschlossen, da für ca. 35 Prozent der Schwangerschaften der Ausgang (ob Geburt, Fehlgeburt oder Schwangerschaft außerhalb der Gebärmutter) noch nicht dokumentiert ist (= Lost for follow up). Dies ändert sich erfahrungsgemäß bis zum folgenden Jahrbuch. Diese Gruppe wird dann voraussichtlich auf ca. 10 bis 15 Prozent sinken, die Zahl der dokumentierten Geburten und der Kinder somit höher liegen, als jetzt erfasst. Seit dem Jahr 2004 hat sich mit den geänderten Rahmenbedingungen (Kostenübernahme durch die Krankenkassen siehe Frage 5.) die Zahl der Geburten nach reproduktionsmedizinischen Maßnahmen nahezu halbiert. Bis zum Jahr 2007 fällt sie um rund ein weiteres Drittel ab. Insgesamt ist die Anzahl der Geburten von Kindern nach Insemination oder IVF bis 2003 auf rund 3 Prozent angestiegen und seitdem auf rund 1 Prozent aller Geburten in Deutschland abgefallen. 5. wie sich die durchschnittlichen Fallkosten im Rahmen der Reproduktionsmedizin in den letzten 10 Jahren entwickelt haben; Bis Ende 2003 wurden die Kosten für Kinderwunschbehandlungen bei verheirateten Paaren komplett von den Krankenkassen übernommen. Seit 2004 werden von den Krankenkassen nur noch die Kosten für die Überwachung und medikamentöse Unterstützung der Therapieform Verkehr zum optimalen Zeitpunkt übernommen. Bei Inseminationen oder der künstlichen Befruchtung müssen 50 Prozent der anfallenden Kosten von den Paaren selbst getragen werden. Bei unverheirateten Paaren werden keine Therapiekosten übernommen. 3

Die Fallkosten für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung setzen sich aus verschiedenen Einzelpositionen zusammen. Die Ermittlung der Fallkosten für eine einzelne Maßnahme ist daher für die Krankenkassen mit einem großen verwaltungstechnischen Aufwand verbunden und wird von ihnen vor diesem Hintergrund auch nicht standardmäßig durchgeführt. Eine diesbezügliche rechtliche Verpflichtung besteht nicht. Dementsprechend liegen hier keine validen Erkenntnisse über die Entwicklung der Fallkosten in den letzten zehn Jahren vor. Im Zusammenhang mit einer im letzten Jahr durchgeführten Erhebung stellte die AOK Baden-Württemberg dem Ministerium allerdings ihre ermittelten Fallkosten für die Jahre 2003 bis 2006 zur Verfügung. Diese durchschnittlichen Fallkosten wurden durch eine stichprobenartige Auswertung der Daten aus verschiedenen Bezirksdirektionen der AOK Baden-Württemberg gewonnen. Hierbei wurde der durchschnittliche Kostenaufwand pro Versuch nach der IVF-Methode (In-vitro-Fertilisation) und der ICSI-Methode (Intrazytoplasmatische Spermieninjektion = Direkte Injektion der Spermien in die Eizelle mittels einer Kanüle) ermittelt. Dabei ergeben sich die folgenden Werte: Jahr Methode Kosten 2003 IVF 3.740,00 ICSI 3.250,00 2004 IVF 2.000,00 ICSI 3.060,00 2005 IVF 2.500,00 ICSI 2.580,00 2006 IVF 2.800,00 ICSI 2.444,00 Die erhebliche Spreizung der durchschnittlichen Fallkosten in den jeweiligen Abrechungszeiträumen ist vermutlich auf die großen Unterschiede bei den Kosten im Einzelfall und die geringe Stichprobengröße zurückzuführen. Insofern dürften diese Zahlen auch nicht geeignet sein, Tendenzen bei der Entwicklung der Fallkosten erkennen zu lassen. 6. in welchem Umfang die Betroffenen die Kosten tragen (soweit die Krankenversicherungen die Kosten der reproduktionsmedizischen Maßnahmen nicht übernehmen). Nach der Definition des Gesetzes gehören die in 27 a SGB V genannten Maßnahmen der künstlichen Befruchtung zur Krankenbehandlung. Anspruchsvoraussetzung ist, dass die Maßnahme erforderlich ist, um die Sterilität zu überwinden, die nicht durch eine andere Krankenbehandlung nach 27 SGB V beseitigt werden kann. Mit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) zum 1. Januar 2004 haben sich die Voraussetzungen für die Kostenübernahme für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach 27 a SGB V geändert. Es wurde eine Altersgrenze festgelegt, die zwischen dem 25. und 40. Lebensjahr für Frauen bzw. dem 50. Lebensjahr bei Männern liegt, sowie eine Eigenbeteiligung von 50 v. H. und eine Begrenzung auf drei Versuche eingeführt. Dies dient der Ausgabenbegrenzung auf Fälle medizinischer Notwen- 4

digkeit. Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung dürfen nur durchgeführt werden, wenn hinreichende Aussicht besteht, dass durch die gewährleistete Behandlungsmethode eine Schwangerschaft herbeigeführt wird. Die neue Regelung Höchstalter weiblich 40 Jahre trägt dem Gesichtspunkt Rechnung, dass bereits jenseits des 30. Lebensjahres das natürliche Konzeptionsoptimum überschritten ist und die Konzeptionswahrscheinlichkeit nach dem 40. Lebensjahr sehr gering ist. Die oberen Altersbegrenzungen sollen daneben auch dem künftigen Wohl des erhofften Kindes dienen. Eine hinreichende Erfolgsaussicht besteht nach der Systematik des Gesetzes im Übrigen auch dann nicht mehr, wenn bereits drei (erfolgslose) Versuche durchgeführt worden sind. Entsprechend diesen Vorgaben übernimmt die gesetzliche Krankenkasse 50 Prozent der Kosten für die Maßnahmen der künstlichen Befruchtung. Dar - über hinaus anfallende Kosten hat der Versicherte selbst zu tragen. Dr. Stolz Ministerin für Arbeit und Soziales 5