Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 12.09.2011



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Transkript:

Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 12.09.2011 Anwesend: Hans Roller Hardy Maurer Hubert Ank Walter Bender Heidrun Roos Gerhard Franz Rosemarie Pullig Hans-Joachim Adamus Michael Krämer Rolf Ries Wolfgang Stiel Entschuldigt fehlen: Weiter anwesend: Beginn: 19:35 Uhr Ende: 21:10 Uhr Heinz Steffen Helmbrecht Blatt Karin Schygula 6 Jugendliche, die den Jugendraum besuchen - Protokollführerin - Tagesordnung 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit 2. Verlesung und Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.08.2011 3. Jugendraumangelegenheiten 4. Neufassung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer 5. Solidarpakt-Windenergie 6. Ergänzender Tagesordnungspunkt: Dritte Bündelausschreibung für den kommunalen Stromverbrauch 7. Mitteilungen und Verschiedenes TOP 1: BM Roller begrüßt die erschienenen Mitglieder des Gemeinderates sowie die 6 Jugendlichen aus der Ortsgemeinde. Die Einladung zu dieser Sitzung erfolgte rechtzeitig. Der Gemeinderat ist beschlussfähig. BM Roller stellt den Antrag auf Ergänzung eines weiteren Tagesordnungspunktes, der unter Punkt 6 siehe oben behandelt wird. Einstimmige Annahme des Ergänzungspunktes durch den Gemeinderat. - 2 -

- 2 - TOP 2: Die Sitzungsniederschrift vom 15.08.2011wird von der Protokollführerin verlesen. Die Niederschrift wird einstimmig vom Gemeinderat genehmigt. TOP 3: BM Roller trägt vor, dass er und weitere Ratsmitglieder sich vor kurzem den Jugendraum angesehen haben. Es wurde festgestellt, dass dieser wieder stark verschmutzt war, die Tür zu den Toilettenräumen aus der Verankerung gerissen war und das Spirituosenverbot wiederum nicht eingehalten wurde (entsprechende leerstehende Flaschen standen herum). Zu Ihrer Verteidigung teilten die Jugendlichen mit, dass die Ratsmitglieder nach einer Party im Jugendraum waren. Der Jugendraum würde Samstags gereinigt. Außerdem wisse man nicht wohin mit dem Müll. Die Tür werde repariert, dies sei bereits veranlasst. BM Roller teilte den Jugendlichen mit, er werde ihnen eine Mülltonne zur Verfügung stellen. Ferner wurde vom Ortsgemeinderat nochmals auf das Spirituosenverbot hingewiesen und die Mitglieder des Jugendraumes aufgefordert, einen neuen Vorstand zu wählen. Außerdem wurden die Jugendlichen aufgefordert einen Putzplan zu erstellen. Der OG-Rat kündigte Stichproben im Jugendraum an. TOP 4: Gemäß 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetz besteht nun seit dem 01.07.2011 eine neue Gesetzesgrundlage über die Erhebung von Hundesteuer, wodurch eine Neufassung der Satzung erforderlich ist. Inhaltlich ist sie an die bisherige Satzung angelehnt, mit Ausnahme folgender Änderungen/Ergänzungen: 1. 4 Abs. 2:...; Bei rückwirkender Abmeldung gegen Nachweis endet die Steuerpflicht frühestens 3 Monate vor dem Monat, in dem die Abmeldung bei der Verbandsgemeinde eingeht. 2. 6 Abs. 3: Bei Hunden der Rassen a) Pit Bull Terrier b) American Staffordshire Terrier und c) Staffordshire Bullterrier sowie Hunden, die von einer dieser Rassen abstammen, wird die Eigenschaft als gefährlicher Hund unwiderlegbar vermutet. 3. 6 Abs. 4: Bei den folgenden Hunderassen wird die Gefährlichkeit vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für den einzelnen Hund durch geeignete Unterlagen (z. B. tierärztliches Gutachten) nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufgezeigt hat: - 3 -

- 3 - a) Bullmastiff b) Bullterrier c) Dogo Argentino d) Dogue de Bordeaux e) Fila Brasileiro f) Mastiff g) Mastino Napoletano h) Tosa Inu Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als den von Abs. 4 erfassten Hunden. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.07.11 in Kraft. Abstimmung für die Neufassung der Satzung: Anwesende Ratsmitglieder (11 von insgesamt 13): 11 Ja-Stimmen TOP 5: BM Roller stellt den überarbeiteten Solidarpakt, der bei der Bürgermeisterdienstbesprechung am 01.09.2011 in der Biebertalhalle vorgestellt wurde, dem OG-Rat Mengerschied vor. Dieser soll am 01.01.2012 in Kraft treten, sofern ihn alle 32 Gemeinden der Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück unterzeichnet haben. Unter die vom Solidarpakt erfassten Anlagen fallen, 1. Windenergieanlagen 2. Photovoltaikanlagen als Freiflächenanlagen im Außenbereich 3. Biomasseanlagen im Außenbereich, sofern den Gemeinden hieraus Pachteinkünfte zufließen. Von den Pachterträgen der Windenergieanlagen werden jeweils 10 % an den Solidartopf abgeführt. Der sich daraus ergebende Gesamtbetrag wird wie folgt auf die einzelnen Gemeinden verteilt: A) Pachterträge Windenergieanlagen 1) Ein Anteil von 80 % des auf Windenergieanlagen entfallenden Beitrages wird den Gemeinden zu gleichen Teilen zugeschlagen, a) denen aufgrund von Festsetzungen des Flächennutzungsplanes oder aus anderen rechtliche, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Gründen das Aufstellen von Windenergieanlagen auf Eigentumsflächen versagt bleibt oder b) in der Gemarkung Windenergieanlagen nur auf privaten Grundstücksflächen zulässig sind, sofern der Kommune hieraus keine regelmäßigen Einkünfte zufließen. Steuern und sonstige öffentlich-rechtliche Entgelte bleiben dabei außer Acht. - 4 -

- 4 - Der Zuteilungsbetrag pro Kommune ist auf max 15 % des zu verteilenden Gesamtbetrages beschränkt. 2) Ein Anteil von 20 % des auf Windenergieanlagen entfallenden Betrages wird auf alle 32 Gemeinden zu gleichen Teilen verteilt, unabhängig von deren Einwohnerzahlen und Steuerkraft. B) Pachterträge Photovoltaikanlagen/Biomasseanlagen Der auf Photovoltaik- und Biomasseanlagen entfallende Betrag wird auf alle 32 Gemeinden zu gleichen Teilen verteilt, unabhängig von deren Einwohnerzahlen und Steuerkraft. Der Vertrag besitzt eine Laufzeit von 20 Jahren. Er verlängert sich stillschweigend um 5 weitere Jahre, wenn er nicht spätestens 2 Jahre vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Abstimmungsergebnis des Ortsgemeinderates Mengerschied zur Beschlussfassung über die Teilnahme am Solidarpakt erneuerbare Energien in der VG Simmern: Anwesende Ratsmitglieder (11 von insgesamt 13): 11 Ja-Stimmen Lt BM Roller soll die Beschlussfassung bis zum 15.10.2011 erfolgen. Landesforsten beteiligt sich ebenfalls. 22 Ortsgemeinden dürfen bislang Windkraft errichten. Es dürften ca. 15.000,-- pro Jahr aus dem Solidarpakt auf jede Gemeinde fallen. TOP 6: Der Gemeinde-Städtebund übernimmt die Ausschreibung der Bündelung des kommunalen Stromverbrauchs für die Ortsgemeinden. Hier kann gewählt werden unter: a) Normalstrom (günstigster Strom) b) Erneuerbare Energie ohne Neuanlagenanteil (+ 0,5 Cent) c) Erneuerbare Energie mit Neuanlagenanteil von 33 % Vergabekommission wird gegründet. Abstimmung des OG-Rates zu: 1. Bündelungsausschreibung: Einstimmig mit Ja 2. Welche Stromversorgung: 7 Stimmen für Punkt a) 4 Stimmen für Punkt b) 0 Stimmen für Punkt c) - 5 -

- 5 - TOP 7: Mitteilungen und Verschiedenes: 1. Lt. BM Roller wurden die ausgearbeiteten Änderungswünsche zum Vertrag der Firma Futura durch die OG Mengerschied an die dortige Juristin Frau Kreutz übersandt. Einiges hiervon wird wohl akzeptiert werden. 2. 06.05.2012 Wahl des Verbandsbürgermeisters 20.05.2012 Stichwahl 3. Nächster Termin zur Fragebogenerfassung: 24.09.11, 09:00 Uhr Weiter vorgesehene Termine: 15.10. und 16.10.11 4. Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück möchte Ehrenamtspreis verleihen. Vom Gemeinderat gibt es keine Vorschläge. 5. Chronistin/Chronist für die Ortsgemeinde Mengerschied gesucht (Herr Horst Becker scheidet aus) 6. Erneute Einladung zu einem Info-Gespräch durch den Landrat bezüglich der RWE-Aktien. Für das Jahr 2011 wird die Dividende normal ausgezahlt. 7. Antrag von Herr Hardy Maurer: Wenn die Straße (Ortsdurchfahrt) gemacht wird beantragt er, dass an seiner Einfahrt eine Straßenlaterne errichtet wird. v. g. u.