LSV kompakt. gut gerüstet in den Wald. maschinensicherheit alles im blick. Magazin für Sicherheit & Gesundheit. www.mod.lsv.



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Transkript:

LSV kompakt Magazin für Sicherheit & Gesundheit www.mod.lsv.de Dezember 2009 gut gerüstet in den Wald maschinensicherheit alles im blick

Dezember l 09 Inhalt Betriebsübergabe ein Gesundheitsthema Betriebsübergabe bleibt ein Thema in der Landwirtschaft und darüber hinaus bei allen selbstständigen Unternehmern. 04 Gut gerüstet in den Wald Waldarbeit ist und bleibt gefährlich. Das zeigt sich auch bei den Unfallzahlen. 06 umlage 2009: Beitrag erneut spürbar gesenkt Die Vertreterversammlung der LBG Mittel- und Ostdeutschland hat am 2. Dezember 2009 die Hebesätze für die Umlage 2009 beschlossen. 10 Anhebung der MindestgröSSe Die Vertreterversammlung der LAK Mittel- und Ostdeutschland hat beschlossen, die Mindestgröße ab 1. Januar 2010 anzuheben. Das hat auch Auswirkungen in der landwirtschaftlichen Kranken versicherung. 12 Zum Titelbild: Für den Blick nach hinten am besten geeignet ist eine Rückfahrkamera mit Monitor. Ist sie richtig eingestellt, kann der Fahrer beim Rangieren alle Gefahrstellen gut überblicken. Allen Lesern ein frohes Weihnachtsfest und für 2010 Gesundheit, Glück und Erfolg. Die landwirtschaftliche Sozialversicherung trauert um den Schöpfer der agrarsozialen Sicherung Dr. iur. h.c. Kurt-Wilhelm Noell * 22.12.1919 10.10.2009 Träger des Großen Bundesverdienstkreuzes mit Stern Dr. iur. h.c. Kurt-Wilhelm Noell war mit dem Wiederaufbau der landwirtschaftlichen Unfallversicherung nach dem zweiten Weltkrieg Mann der ersten Stunde. Maßgeblich und vehement hat er sich vorbildlich für die soziale Sicherung der ländlichen Bevölkerung eingesetzt. Er hat ein großes Kapitel deutscher Agrargeschichte geschrieben. Für den Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung Wolfgang Vogel Leo Blum Eckhart Stüwe Sicherer StraSSenverkehr auch zu weihnachten Weihnachtsbäume können fliegen Schlecht befestigte Weihnachtsbäume auf dem Autodach können zu lebensbedrohlichen Geschossen werden, wie Tests eines Automobilclubs ergaben. Im Vergleich flog ein mit Gummiexpander gesicherter Baum beim Crash mit 50 km/h nach vorne. Bei einem Unfall wären 32 kg Gewicht für Dritte gefährlich geworden. Dagegen blieb der mit Spanngurten befestigte Baum auf dem Dach und bewegte sich nur wenige Zentimeter. Beim Transport im Innenraum ist ebenfalls auf die richtige Sicherung zu achten, wobei neben Spanngurten auch die Rückenlehnen der Sitze helfen. Keinesfalls darf die Sicht des Fahrers beeinträchtigt sein. Nichtbeachten der Vorschriften zur Ladungssicherung kann mit Punkten in Flensburg und Bußgeld geahndet werden. reicht der abstand? Vorsicht: Hochspannung Neben den im oben genanntem Beitrag in der September-Ausgabe von LSV kompakt aufgeführten Quellen hält auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Reinhardtstraße 32, 10117 Berlin ( 030 3001990, E-Mail: info@bdew.de Informationen zum Thema bereit. LSV-Impressum LSV kompakt Magazin für Sicherheit und Gesundheit Herausgeber: Landwirtschaftliche Sozialversicherung Mittel- und Ostdeutschland, OT Hönow, Hoppegartener Straße 100, 15366 Hoppegarten, Telefon 0 33 42 36-0, Fax 0 33 42 36-12 30 Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, Weißensteinstraße 70-72, 34131 Kassel, Telefon 05 61 93 59-2 41, Fax 05 61 93 59-2 44 Redaktion: Direktor Ullrich Schröder, www.mod.lsv.de, E-Mail: mail@mod.lsv.de Albert Münz, www.lsv.de, E-Mail: presse1@spv.lsv.de Erscheint fünf Mal pro Jahr. Der Bezugspreis ist durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Keine Gewähr für unverlangte Manuskripte. Nachdruck ist nach Rücksprache mit der Redaktion möglich. Druck: Dierichs Druck + Media GmbH & Co. KG, Frankfurter Straße 168, 34121 Kassel. Bei den Adressangaben werden die Bestimmungen des Datenschutzes beachtet.

aktuell Bundesministerin ilse aigner: Agrarsozialpolitik Auf solidem Fundament Die Versicherten in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung müssen sich darauf verlassen können, dass sie und ihre Angehörigen im Alter, bei Unfall, Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Todesfall angemessen abgesichert sind. Eine wichtige Säule der nationalen Agrarpolitik ist daher die Agrarsozialpolitik. Mein Ministerium stellt deshalb 70 Prozent der Haushaltsmittel das sind rund vier Milliarden Euro für die agrarsoziale Sicherung unserer Bäuerinnen und Bauern bereit. Für die Bundesregierung ist und bleibt eine stabile, bezahlbare und zukunftsfeste agrarsoziale Sicherung ein zentrales Anliegen. Wir haben uns deshalb in den Koalitionsverhandlungen darauf geeinigt, den Bundeszuschuss zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung in den nächsten zwei Jahren sogar auf jeweils 200 Millionen Euro anzuheben. Im Rahmen des Sonderprogramms für die Landwirtschaft erhöhen wir einmalig diesen Bundeszuschuss zusätzlich mit 100 Millionen Euro in 2010 und bis zu 14 Millionen Euro in 2011. Durch die Erhöhung des Bundeszuschusses auf insgesamt 300 Millionen Euro können die Beiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung 2010 im Bundesdurchschnitt um rund 45 Prozent gesenkt werden. Diese Entlastung wird sich für die landwirtschaftlichen Βetriebe frühzeitig im kommenden Jahr in den Beitragsbescheiden der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften in Form von Gutschriften bemerkbar machen. Unterstützung durch Bundesmittel Auch bei der Krankenversicherung für die Landwirte stehen wir für Verlässlichkeit. Mit rund 1,2 Milliarden Euro jährlich trägt der Bund den größten Teil der Ausgaben für die Rentner. Die beitragsfreie Mitversicherung der Kinder haben wir gegen erheblichen Widerstand durchgesetzt. Im Rahmen des Konjunkturpaketes II haben die landwirtschaftlichen Krankenkassen weitere rund 40 Millionen Euro für das Jahr 2009 erhalten und damit seit Juli 2009 die Beiträge im Bundesdurchschnitt um 10 Prozent gesenkt. Für das Jahr 2010 stellt die Bundesregierung den gesetzlichen Krankenkassen weitere Zuschüsse zur Verfügung, um nicht die Kaufkraft der Versicherten durch drohende Beitragserhöhungen zu schmälern. Wir haben uns darauf verständigt, dass hieran auch die landwirtschaftlichen Krankenkassen mit weiteren 23 Millionen Euro aus Steuergeldern beteiligt werden. Unter dem Strich erhalten sie so für das Jahr 2010 bereits knapp 170 Millionen Euro aus Bundesmitteln. Den größten Bundeszuschuss leisten wir schließlich mit 2,3 Milliarden Euro jährlich für die Alterssicherung der Landwirte. Der Bund finanziert also drei Viertel der Ausgaben und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Generationengerechtigkeit. Strukturwandel fordert Anpassung Die Folgen des Strukturwandels machen aber auch Anpassungen der landwirtschaftlichen Sozialversicherung erforderlich. Wir haben die nötigen Reformen eingeleitet und dabei konsequent als Ziele verfolgt: Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Foto: Münz n Modernisierung der Organisationsstrukturen, n Verlässlichkeit in der Bereitstellung von Bundesmitteln und n höhere Beitragsgerechtigkeit. Die Neuausrichtung der Agrarsozialpolitik ist für uns aber noch nicht abgeschlossen. Trotz des Widerstands der Länder konnten wir erste Ansätze zu mehr Effizienz bei der Aufgabenerledigung durchsetzen. Die Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung stehen jetzt in der Pflicht, ihre Organisation zügig an die veränderten Verhältnisse anzupassen. Wir werden sehr sorgfältig beobachten, ob sich das gefundene Konsensmodell bewährt. Eine versichertennahe Betreuung und eine effiziente Aufgabenerledigung sind für uns kein Widerspruch. Wichtig ist es, mit den Bundesmitteln und den Beitragsgeldern der landwirtschaftlichen Betriebe sparsam und wirtschaftlich umzugehen. Nur so werden wir unserer gemeinsamen Verantwortung für ein modernes, zukunftssicheres und eigenständiges System der agrarsozialen Sicherung zum Nutzen der bäuerlichen Familien und einer wettbewerbsfähigen Landwirtschaft gerecht. n Dezember I 09 LSV kompakt 3

im focus Betriebsübergabe ein Gesundheitsthema Betriebsübergabe bleibt ein Thema in der Landwirtschaft und darüber hinaus bei allen selbstständigen Unternehmern das ergab die Versichertenbefragung 55 plus. Besonderer fachlicher Rat sollte dringend eingeholt werden Die Betriebsübergabe berührt Unternehmer unabhängig von der Frage, ob sie im Haupt- oder Nebenerwerb wirtschaften. Auch Inhaber von Personengesellschaften in der Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau sind dabei gleichermaßen betroffen. Besonders die 55- bis 64-jährigen Personen stehen vor vielen offenen Fragen. Dabei spielt die Unternehmensform keine entscheidende Rolle. Selbst 75-Jährige sehen noch Klärungsbedarf. Die Befragung 55plus Bei der Befragung 55plus ging es um Gesundheit, Arbeit und Pläne fürs Alter (LSV kompakt berichtete in der Februar-Ausgabe). Befragt wurde ein ausgewählter Personenkreis in Bayern, älter als 55 Jahre und in landoder forstwirtschaftlichen Betrieben erwerbstätig oder mithelfend. Die Ergebnisse sind repräsentativ. Die Befragung soll in Zukunft auf das gesamte Bundesgebiet übertragen werden. Ist die wirtschaftliche Zukunft geklärt? Bleibt der Betrieb in der Fami- Übergabeverträge und ihre tücken n Familiensituation Ganz wichtig: Jede Gestaltung muss von allen Beteiligten gewollt sein. Auch eine sonst vorteilhafte Lösung nutzt nichts, wenn sie ein schlechtes Bauchgefühl bei den Beteiligten hinterlässt. n Finanzielle Möglichkeiten Lösungen müssen auch wirtschaftlich Sinn machen und stehen im Spannungsverhältnis nach vernünftiger Sicherung der Altenteiler und geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen des Betriebes in der jungen Genera tion. Diese müssen eine wirtschaftlich sichere Zukunft haben. n Steuerlicher Rahmen Manche Wunschvorstellungen bereiten steuerlich große Probleme. Zwei Aspekte müssen im Wesentlichen beachtet werden: Schenkungssteuer und, häufig nicht so bekannt, Einkommenssteuer. n Agrarsoziale Bedingungen Fragen zur Alters- und Krankenkasse sowie Berufsgenossenschaft sind zu klären. n Beratung = Passgenaue Lösung Alle Aspekte müssen hinreichend berücksichtigt werden. Eine individuelle passgenaue Lösung muss gefunden werden. Rechtlich sind Gestaltungsmöglichkeiten zu entwickeln, die allen drei Punkten möglichst gerecht werden. Angesichts der Eigenarten in der Landund Forstwirtschaft und im Gartenbau sollte besonderer fachlicher Rat dringend eingeholt werden. Spezifische landwirtschaftliche Steuerberatung, der Berufsstand und die landwirtschaftliche Sozialversicherung bieten die nötige Kompetenz und Erfahrung. Damit werden mögliche Probleme bereits vor der Übergabe ausgeräumt. Reinhard Schulte-Ebbert Rechtsanwalt 4 LSV kompakt Dezember I 09

gesundheit lie? Was ist rechtlich zu beachten? Diese Fragen bilden häufig nur die Spitze eines Eisberges. Unter der Oberfläche brodeln noch weitere: Werde ich nach der Übergabe noch gebraucht? Führt der Nachfolger den Betrieb in meinem Sinne weiter? Wie sieht mein Leben nach der Übergabe aus? Was mache ich, wenn gar kein Nachfolger zur Verfügung steht und die Vermögenssubstanz trotzdem erhalten werden soll? Frühzeitig vorbereiten Die Übergabe aus Altersgründen kann lange und intensiv vorbereitet werden. Sachfragen zu Erbrecht, Steuern, landwirtschaftlichem Sonderrecht oder zu vertraglichen Regelungen sind dabei wichtig, aber nicht allein entscheidend. Die Älteren müssen loslassen können, die Furcht vor dem Abseitsstehen muss aktiv angegangen werden, Tabuthemen sind anzusprechen. Die gesamte Unternehmerfamilie ist einzubinden. Das ist die andere Seite, die auch an der Gesundheit zehrt, sofern sie nicht aktiv angegangen wird. Das bestätigt die Befragung 55plus. Die Landwirtinnen und Landwirte wurden zu negativen gesundheitlichen Kennzeichen (körperliche Beschwerden, Befindensbeeinträchtigungen) sowie zu Positivem wie Lebenszufriedenheit und Arbeitsfreude gefragt. Daraus konnten vier Muster gebildet werden: Gesunde, Beeinträchtigte, Verausgabte und Neutrale (siehe nebenstehende Übersicht). In diesem Sinne zeichnet sich beispielsweise eine verausgabte Person durch häufige Beschwerden bei gleichzeitig hoher Lebenszufriedenheit und Arbeitsfreude aus. Wie hängen diese Gesundheitsmuster mit der Übergabe zusammen? Klärung = bessere Gesundheit Zwei Drittel der Befragten haben angegeben, dass die Übergabe geregelt ist. Auffällig ist, dass in dieser Gruppe überdurchschnittlich viele Verausgabte (73 Prozent) sind und hier wiederum deutlich mehr Frauen. Gleichzeitig ist der Anteil der Beeinträchtigten (56 Prozent) unterdurchschnittlich. Bei einem Fünftel der Befragten ist die Hofübergabe nicht geregelt. Hier ist die Aufteilung der Gesundheitsmuster genau umgekehrt: deutlich mehr Beeinträchtigte (insbesondere Männer) und deutlich weniger Verausgabte. Ein ähnliches Verhältnis zeigt sich, wenn der Hof in den nächsten fünf Jahren aufgegeben wird. Betriebsübergabe hängt also mit Gesundheit zusammen. Frauen und Männer verarbeiten sie unterschiedlich. n Christian Hetzel LSV-info n weitere Informationen und ein Verzeich nis aller ländlichen Sorgentelefone bundesweit gibt es unter www.landwirtschaftlichefamilienberatung.de n Die aid-broschüre Hofübergabe hält Tipps zum Thema bereit (Bestellnummer 1186, 2,50 Euro). n unter presse1@spv.lsv.de (Stichwort: Betriebsübergabe) freuen sich der Autor und die Redaktion über Ihre Meinung zu diesem Thema. Gesundheitsmuster Es wurde nach Beschwerden (körperlich, psychisch) und nach Zufriedenheit (Lebenszufriedenheit, Arbeitsfreude) gefragt. n Gesunde: wenige Beschwer den, hohe Zufriedenheit n Beeinträchtigte: häufige Beschwerden, geringe Zufriedenheit n Verausgabte: häufige Beschwerden, hohe Zufriedenheit n Neutrale: wenige Beschwerden, geringe Zufriedenheit Betriebsstruktur in der landwirtschaft der Bundesrepublik Sorgfältige Vorbereitung der Übergabe vermeidet Stress und gesundheitliche Probleme Nach Rechtsformen dominieren in der Bundesrepublik landwirtschaftliche Einzelunternehmen mit einem Anteil von 94 Prozent, gefolgt von Personengesellschaften und juristischen Personen. Familienbetriebe bewirtschaften gut zwei Drittel aller Agrarflächen. Bundesrepublik (Betriebe ab 2 ha LN) Neue Bundesländer Zahl der Betriebe insgesamt 353.400 27.145 davon Einzelunternehmen 332.230 23.946 darunter Haupterwerb 137.198 7.800 darunter Nebenerwerb 195.022 15.400 Juristische Personen 16.959 3.171 davon Agrargenossenschaften 1.205 davon GmbH 1.755 Quelle: Agrarbericht der Bundesregierung 2008, Tabellenauszug Dezember I 09 LSV kompakt 5

sicherheit Gut gerüstet in den Wald Waldarbeit ist und bleibt gefährlich. Das zeigt sich auch bei den Unfallzahlen. Im Zuständigkeitsbereich der LBG Mittel- und Ostdeutschland (LBG MOD) sind bis Oktober 2009 696 Versicherte bei Waldarbeiten verletzt worden. Auch drei Tote sind zu beklagen. Viele Waldbesitzer versuchen, die Bewirtschaftungskosten möglichst niedrig zu halten, indem sie die anfallenden Forstarbeiten selbst ausführen. Häufig werden die eigenen Fähigkeiten zur Durchführung überschätzt. Beispielhaft seien hier die häufigsten Unfallgefahren genannt: n Nachfedern der gefällten Baumstämme, n Bruch von Ästen und Kronenteilen, n Arbeit mit gefährlichen Maschinen und Werkzeugen, n Rutsch- und Sturzgefahr durch Hindernisse, schwieriges Gelände, Nässe und Glätte, n Einreißen und Aufplatzen von Stämmen, n Überschätzung des eigenen Ausbildungsstandes. Wenn Waldbesitzer Forstarbeiten selbst ausführen wollen, ist es unbedingt erforderlich, die Vorschriften zur Unfallverhütung zu kennen und zu beachten. Dabei steht an erster Stelle die Unfallverhütungsvorschrift Forsten VSG 4.3. Die Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang ist hier zwar nicht gefordert, jedoch müssen die Versicherten über ausreichende Kenntnisse zu Fälltechniken verfügen. Weiterhin muss die vollständige persönliche Schutzausrüstung, bestehend aus n Schnittschutzhose, n Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, n Sicherheitsschuhen mit schnitthemmender Einlage sowie n Handschuhen nicht nur vorhanden sein, sondern auch getragen werden. Gefährliche Arbeit für Profis Fällarbeiten und Aufarbeitung von Windbruch sind keine Tätigkeiten, die mal schnell so nebenbei erledigt werden können. Auch eine 2-Tagesschulung reicht nicht aus, um die Techniken zu erlernen, die zur Aufarbeitung von Windbruch nötig sind. Die sichere Aufarbeitung von Windwurf und unter Spannung stehendem Holz erfordert viel Erfahrung und langjährige Praxis und sollte deshalb unbedingt Profis überlassen bleiben. Dass sich bei einfachen Fällarbeiten Hängengebliebenen Baum mit dem Wendehaken drehen und... im Gefahrbereich (= doppelte Baumlänge) des zu fällenden Baumes nur der Motorsägenführer aufhalten darf, ist selbstverständlich. Folgende Beispiele sollen die Gefahren verdeutlichen: n Waldbesitzer H. und sein Gehilfe wollten den am Vortage produzierten Hänger zu Fall bringen. Die Lösung war schnell gefunden: Der aufhaltende Baum wird zu Fall gebracht! Gesagt, getan. Beim Ausführen des Fällschnittes am aufhaltenden Baum fielen beide Bäume so schnell zu Boden, dass Waldbesitzer H. trotz fluchtartigen Verlassens des Gefahrenbereiches von 6 LSV kompakt Dezember I 09

sicherheit den Ästen des niederfallenden Hängers von hinten an Kopf und Rücken getroffen und zu Boden geworfen wurde. Hierbei wurden Kopf, Brustkorb, Lunge und Wirbelsäule so stark verletzt, dass er später im Krankenhaus während der Operation verstarb. n Zwei Mitglieder einer Waldgenossenschaft selektierten Fichten im Bestand. Sie wurden an Ort und Stelle aufgearbeitet. K. war gerade dabei, die Äste der liegenden Fichte vom Stamm zu trennen, als die im benachbarten Baum hängen gebliebene Spitze der gefällten Fichte abfiel und ihn im Schulter- und Kopfbereich traf. Eine schwere Gehirnerschütterung und starke Prellungen waren die Folge. n Vater und Sohn wollten Nutzholz für den Verkauf schlagen. Schnell fand sich eine 40 cm starke Kiefer. Bei dem Versuch, die Kiefer zu fällen, hängte sich diese in einer Astgabel eines benachbarten Baumes auf. Einfallsreich wurde nun begonnen, den Stamm von unten her aufzuarbeiten. Zwei Schnitte lang funktionierte diese Fälltechnik gut. Doch während des dritten Sägeschnittes drehte sich der Stamm plötzlich zur Seite. Völlig überrascht von der Situation versuchte der Vater zur Seite zu springen. Mit... mit dem Sappi vom Stock hebeln voller Wucht traf der Stamm das Schienbein des Vaters und schlug ihn zu Boden. Dabei wurden sowohl das Schienbein als auch Finger der Hand gebrochen. Übrigens stellen hängen gebliebene Bäume immer eine Gefahr dar. Deshalb n nie den hängenden Baum besteigen, n nie hindernde Äste abschlagen oder absägen, n nie den aufhaltenden Baum fällen, n nie den hängenden Baum stückweise absägen, n nie unter dem hängenden Baum durchlaufen. Diese fünf Todsünden führen garantiert zum Unfall. Fünf Schritte mit Sicherheit Deshalb müssen bei hängen gebliebenen Bäumen immer folgende Schritte befolgt werden: n Lage beurteilen n Bruchleiste ganz durchtrennen, eventuell Drehzapfen belassen n Hängen gebliebenen Baum u. a. mit dem Sappi vom Stock hebeln, n mit dem Wendehaken abdrehen, n oder mit der Winde wegziehen. n Jürgen Kulmann stichtag für beitragsberechnung geändert Die Vertreterversammlung der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Mittel- und Ostdeutschland hat in ihrer Sitzung am 2. Dezember 2009 den Sechsten Nachtrag zur Satzung der LBG MOD beschlossen. Er tritt vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde am 1. Januar 2010 in Kraft. Einen Schwerpunkt des Satzungsnachtrages bildet die Änderung des für die Beitragsberechnung maßgeblichen Stichtages, der vom 1. Juli auf den 15. Mai des Geschäftsjahres verschoben wurde. Mit dieser Änderung wird im Wesentlichen einem Bedürfnis des Berufsstandes Rechnung getragen, da der 15. Mai des Geschäftsjahres auch für die Beantragung der Agrarförderung maßgeblich ist. Andererseits ist es auch sachgerecht, der Beitragsberechnung für die Unfallversicherung die Betriebsverhältnisse zugrunde zu legen, für die von den landwirtschaftlichen Unternehmern Fördermittel in Anspruch genommen werden. Die Stichtagsregelung wird ab dem Jahr 2010 auch für die Jagdunternehmen Anwendung finden. Im Weiteren werden im Sechsten Satzungsnachtrag entsprechend einer Vorschrift des LSVMG Risikogruppen und das Verfahren zum Erreichen eines ausgewogenen Beitragsdeckungsverhältnisses festgelegt. Die Risikogruppen und die darunter zusammengefassten Produktionsverfahren sollen künftig die Leistungsaufwendungen für Unfälle in ihrer Gruppe mit ihren Beiträgen weitestgehend selbst tragen. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, die Beitragslast stärker am Unfallgeschehen auszurichten. Die konkrete Ausgestaltung wird aber erst für die Umlage 2010 relevant. Der Sechste Nachtrag zur Satzung wird neben der formellen Bekanntmachung im Bundesanzeiger auf der Homepage der LBG MOD (www.mod.lsv.de) veröffentlicht. Dunja Wünschmann Dezember I 09 LSV kompakt 7

sicherheit Seilriss Wie ein Bumerang Arbeiten mit der Seilwinde im Forst sind an der Tagesordnung. Dabei ersetzen immer häufiger Kunststoffseile die Stahlseile. Diese Verdrängung hat aber auch ihre Tücken. Unbedingt beachten Seilwinde prüfpflichtig Mit einer Seilwinde geht die Waldarbeit leichter. Seilwinden sind prüfpflichtige Maschinen, an denen jährlich eine Sachkundigenprüfung vorgenommen werden muss. Der Unternehmer kann selbst zum Sachkundigen werden, wenn er einen entsprechenden Lehrgang besucht hat oder er lässt die Winde durch eine Fachwerkstatt prüfen. Geprüft werden: Seilendverbindungen Bei einer Schlagverpressung darf nur die Verflechtung mit dem sogenannten Flämischen Auge erfolgen. Wird die Endverbindung gepresst, so muss diese mit einer DIN-Pressung entsprechend DIN 13 411-3 erfolgen. Das können nur zugelassene Fachwerkstätten, die über eine entsprechende Qualifikation und Hydraulikpressen verfügen. Anschlagmittel Anschlagmittel (meistens Ketten) unterliegen besonderem Verschleiß. Gummiband schnipsen kennt jeder. Dass dies auch beim Holzrücken passieren kann, ist weniger bekannt. Der Berufsgenossenschaft wurde folgender Unfall gemeldet: Beim Holzrücken wurden Seilgleiter und Seilhaken aufgrund der Spannung des Kunststoffseiles wie mit einem Gummiband in Richtung Schlepper und Seilwinde geschossen. Die Teile durchschlugen das Windenschutzgitter und die Heckscheibe des Schleppers. Sie rissen einen Haltebügel ab, trafen den Schleppersitz links hinten und schoben ihn aus seiner Hierbei ist z.b. auf Schleifstellen zu achten. Ketten mit beschädigten Gliedern sind auszuwechseln. Beachte: Ketten müssen die gleiche Bruchkraft wie das Seil aufweisen. Übrigens muss das eingesetzte Seil die doppelte Zugkraft der Winde besitzen, d.h. in einer Seilwinde mit 6 t Zugkraft muss ein Seil mit 12 t Mindestbruchkraft eingesetzt werden. Zubehör Hilfsmittel wie Umlenkrolle oder Baumschoner sind Bestandteile der Arbeitskette, d.h. auch hier müssen die Bruchkräfte beachtet werden. Beachte: Im Anschlagpunkt der Umlenkrolle und des Baumschoners kommt es zum Flaschenzugeffekt und damit zu einer Verdopplung der Zugkräfte. Dies bedeutet, dass die Bauteile die doppelte Zugkraft der maximalen Windenzugkraft aufweisen müssen. Die Prägung auf der Umlenkrolle und die Kennzeichnung des Gurtes geben dazu Auskunft. Verankerung. Der Schlepperfahrer erlitt eine schwere Rippenprellung. Die Unfallauswertung ergab, dass die Wucht des Anschlagmittels (Seilgleiter und -haken) ausgereicht hätte, den Schlepperfahrer zu erschlagen. Begünstigt wird dies dadurch, dass die einzelnen Komponenten der verwendeten Systeme aus Forstwinde, Kunststoffseil und Anschlagmittel häufig in ihrer Bruchkraft nicht aufeinander abgestimmt sind. Modellrechnungen zeigen, dass die Anschlagmittel je nach Situation bei einem Bruch Geschwindigkeiten von 700 km/h erreichen können. Wehe demjenigen, der sich im Einzugsbereich aufhält. Vorteile überwiegen Die Vorteile überwiegen jedoch. Ist alles aufeinander abgestimmt, hat ein Kunststoffseil eine Haltbarkeit von rund 1.300 Maschinenarbeitsstunden bei Kosten von 1,45 Euro je Stunde. Kunststoffseile, meist aus Dyneemafasern, halten selbst großen Belastungen wie der Windwurfaufarbeitung stand. Die Mindesthaltbarkeitskräfte werden auf jeden Fall erreicht. Die Zugkraft beträgt auch am Ende der Einsatzzeit 3 bis 3,5 t. Ein weiterer Vorteil ist die gute Aufwickelqualität auf den Winden. Auch bei extremen Witterungsbedingungen gibt es dabei keine Probleme. Bei vergleichbaren Durchmessern von Dyneemafaserseilen lag die Mindestbruchkraft um zehn bis 15 Prozent über der von Stahlseilen. Ein nicht zu unterschätzender Aspekt ist die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter. Versuche haben ergeben, dass bei Auszugslängen von bis zu 60 m die Arbeitsbelastung um die Hälfte geringer ist als bei einem Stahlseil. Deshalb sollte dem Nachkauf von Kunststoffseilen nichts mehr im Wege stehen. n 8 LSV kompakt Dezember I 09

Versicherungsschutz für Mitglieder von Forstbetriebsgemeinschaften Forstbetriebsgemeinschaften sind nach der Zweckbestimmung in ihrer Satzung unterschiedlich ausgestaltet: zum einen als Interessenverbund / Dienstleister, zum anderen als forstwirtschaftliches Unternehmen. Bedeutsam ist diese Unterscheidung insbesondere im Hinblick darauf, dass Mitglieder von Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) bei ihrer Tätigkeit im Wald je nach dem in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind oder nicht. Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Mittel- und Ostdeutschland hat zur Klarstellung ein Merkblatt herausgebracht, dessen Inhalt im Folgenden wiedergegeben wird. 1. Die Forstbetriebsgemeinschaft als Interessenverbund / Dienstleister Forstbetriebsgemeinschaften (FBG), die nach den Satzungsbestimmungen ihre Mitglieder bei der Waldbewirtschaftung dienstleistend unterstützen und vermittelnd bei der Veräußerung der Walderzeugnisse tätig werden, gelten versicherungsrechtlich als Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung oder Förderung der Land- und Forstwirtschaft überwiegend dienen ( 123 Abs. 1 Nr. 7 SGB VII). Die Mitglieder der FBG sind in diesen Fällen die forstwirtschaftlichen Unternehmer, denn sie tragen unverändert als Inhaber der Nutzungs- und Verfügungsrechte an ihrem Waldbesitz das wirtschaftliche Risiko ( 123 Abs.1 Nr.1, 136 Abs. 3 SGB VII). In diesem Fall gehören sowohl die gewählten Organmitglieder (Vorstand) in Ausübung ihres Ehrenamtes als auch die Mitglieder der FBG bei der Durchführung von Forstarbeiten in ihrem Wald zum Kreis der bei der LBG MOD versicherten Personen. Auch sind in der Regel Personen versichert, die vom Waldeigentümer beauftragt werden, Arbeiten im Forst zu verrichten. Sofern infolge dieser Tätigkeiten ein Unfall oder eine Erkrankung eintritt, muss dies der Berufsgenossenschaft angezeigt werden zur Prüfung, ob die Voraussetzungen für einen Versicherungsfall vorliegen. 2. Die Forstbetriebsgemeinschaft als forstwirtschaftliche Unternehmerin Sofern die Mitglieder die umfänglichen Nutzungs- und Verfügungsrechte an ihrem Wald der FBG übertragen, ist ausschließlich die FBG als forstwirtschaftliches Unternehmen anzusehen und bei der LBG zu veranlagen, weil sie den Gewinn oder Verlust aus der Waldbewirtschaftung trägt. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf den Versicherungsschutz ihrer Mitglieder, wenn diese mit Waldbewirtschaftungsmaßnahmen beauftragt werden. Die Satzungsgebung von Forstbetriebsgemeinschaften stellt die gemeinsame Waldbewirtschaftung der angeschlossenen Waldgrundstücke (von den Mitgliedern in die Forst betriebs gemeinschaft eingebrachten Waldflächen) als vornehmliche Aufgabe in den Vordergrund. Damit gehört die Waldbewirtschaftung zu den originären Mitgliedspflichten der in der FBG zusammengeschlossenen Waldeigentümer mit der Folge, dass diese nicht zum Kreis der versicherten Personen gehören. Für sie werden auch keine Beiträge erhoben. Auch bei auftragsgemäß verrichteten Waldarbeiten stehen die Mitglieder der FBG nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung! Ist jedoch zwischen FBG und Mitgliedern des Zusammenschlusses ein Arbeitsverhältnis begründet und besteht insoweit eine persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit zum Verein, wäre aufgrund des jeweiligen Beschäftigungsverhältnisses Versicherungsschutz gemäß 2 Absatz 1 Nr. 1 SGB VII gegeben. Versicherungsschutz ist auch dann gegeben, wenn Vereinsmitglieder zwar nicht in einem Beschäftigungsverhältnis zur Forstbetriebsgemeinschaft stehen, aber wie ein Beschäftigter für den Zusammenschluss arbeitnehmerähnlich tätig werden ( 2 Absatz 2 SGB VII). Als ein wie Beschäftigter sind die Mitglieder einer FBG jedoch nur dann dem versicherten Personenkreis zuzuordnen, wenn die verrichteten Arbeitsleistungen über den Rahmen der Mitgliedspflichten hinausgehen. Dagegen stehen forstwirtschaftliche Arbeiten, die auftragsgemäß von den Mitgliedern in Erfüllung der versicherungsfreien Mitgliedspflichten durchgeführt werden, nicht unter Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wegen des hohen Unfallrisikos bei Waldarbeiten wird deshalb für den genannten unversicherten Personenkreis empfohlen, für einen ausreichenden privaten Unfallschutz Sorge zu tragen. In jedem Fall sollten jedoch Versicherungsfälle bei fraglicher Zuständigkeit zeitnah der LBG MOD zur versicherungsrechtlichen Prüfung angezeigt werden. n Bei Fragen beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft: LBG Mittel- und Ostdeutschland Hoppegartener Straße 100 15366 Hoppegarten Telefon 03342 36-0 Fax 03342 36-1230 Internet www.mod.lsv.de Dezember I 09 LSV kompakt 9

aktuell Umlage 2009: Beiträge erneut spürbar gesenkt Die Vertreterversammlung der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Mittelund Ostdeutschland hat in ihrer Sitzung am 2. Dezember 2009 die Hebesätze für die Umlage 2009 beschlossen. Der Nettohebesatz beträgt unter Einbeziehung erheblicher Bundesmittel 20,07 Euro je 1.000,00 Euro Flächenwert. Der Bruttohebesatz beläuft sich auf 29,45 Euro je 1.000,00 Euro Flächen- und Ertragswert. Wie in den Vorjahren wird die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Mittel- und Ostdeutschland (LBG MOD) die Unfallversicherungsbeiträge für das abgelaufene Geschäftsjahr (2009) voraussichtlich im Febru ar 2010 erheben. Es ist im Geschäftsjahr 2009 erneut gelungen, die Verwaltung so effizient zu organisieren und zu gestalten, dass Kosteneinsparungen erzielt werden konnten. Darüber hinaus hat die vom Bund geförderte Rentenabfindungsaktion zu spürbaren Einsparungen bei den Renten geführt. Sie belaufen sich auf etwa 13 Millionen Euro jährlich. Maßgeblichen Einfluss auf die Beitragssenkung haben aber auch die vom Bund bereitgestellten Finanzmittel. Im Vergleich zum Vorjahr wurde der Nettohebesatz von 24,60 Euro auf 20,07 Euro je 1.000,00 Euro Flächenwert und der Bruttohebesatz von 31,32 Euro auf 29,45 Euro je 1.000,00 Euro Flächen- und Ertragswert gesenkt. Die durch die Bundesmittel erzielte Beitragssenkungsquote beträgt 31,8 Prozent und führt zu einer maßgeblichen Entlastung der bundesmittelberechtigten Beitragszahler. Bundesmittel zur Beitragssenkung Nach dem Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung soll der Bundeszuschuss zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung auf insgesamt 200 Millionen Euro angehoben werden. Darüber hinaus wird vom Bundeslandwirtschaftsministerium eine zusätzliche einmalige Aufstockung in Höhe von 100 Millionen Euro aus dem Sonderprogramm zur Bewältigung der Krise in der Landwirtschaft zur Verfügung gestellt. Auf der Grundlage des Bundesmittelbetrages von insgesamt 300 Millionen Euro entfallen auf die LBG MOD 32.695.421,00 Euro, die zur Beitragssenkung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung einzusetzen sind. Die durch die Bundesmittel erzielte Beitragssenkungsquote beträgt 31,8 Prozent und führt zu einer maßgeblichen Entlastung der bundesmittelberechtigten Beitragszahler. Zuschussberechtigt sind alle Unternehmen mit Bodenbewirtschaftung sowie die gewerbsmäßig betriebenen Imkereien und Binnenfischereien, wenn ihr Bruttobeitrag 305 Euro übersteigt. Unternehmen, die die Mindestgröße nach Paragraf 1 Absatz 5 ALG erreichen oder Unternehmen, die nach Paragraf 2 Absatz 1 Nr. 2 KVLG 1989 bei der LKK versichert sind, erhalten ohne Beachtung des Grenzwertes von 305 Euro Bundesmittel in voller Höhe. Beitragsvorschüsse und Fälligkeit Positiv hat sich für die Beitragszahler die Regelung zum Vorschussverfahren bewährt und wird in dieser Form beibehalten. Damit werden Beiträge, die über der maßgeblichen Grenze von 1.200 Euro liegen, in drei gleichen Teilbeträgen am 15. März 2010, 15. Juni 2010 und 15. September 2010 eingefordert. Beiträge, die unter 1.200 Euro liegen, werden unverändert in voller Höhe am 15. März 2010 fällig. Zu beachten ist, dass der vorbezeichnete Grenzbetrag für jeden Unternehmensteil und jedes selbstständige Unternehmen Berücksichtigung finden muss. Pünktliche Beitragszahlung Zur Vermeidung von Säumniszuschlägen und Mahngebühren werden alle Zahlungspflichtigen, die der LBG MOD bisher keine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt haben, aufgefordert, dies dem Willen des Gesetzgebers folgend nachzuholen. Dadurch können versehentlich versäumte Zahlungstermine ausgeschlossen und unnötiger Ärger vermieden werden. Bei Festhalten an dem Überweisungsverfahren muss beachtet werden, dass der Tag der Wertstellung auf dem Konto der LBG MOD maßgeblich ist und somit die Banklaufzeit bei Überweisungen berücksichtigt werden muss. Gerade bei den Teilnehmern am Vorschussverfahren muss eine pünktliche Zahlung der jeweiligen Vorschüsse sichergestellt werden. Zahlungsschwierigkeiten Beitragszahler, die sich auf Grund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse vorübergehend in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befinden oder im Falle der Beitragszahlung in diese geraten würden, setzen sich bitte vor Fälligkeit mit dem Bereich Forderungseinzug der LSV MOD in Verbindung. Unter Umständen kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine Stundung gewährt werden. Dazu sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenzulegen. Eine Stundung kommt nur in Betracht, wenn die ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten nur vorübergehend sind. Dies ist meist nicht der Fall, wenn die Beiträge in den vergangenen Jahren regelmäßig gestundet wurden. Die Stundung wird grundsätzlich nur gegen angemessene Verzinsung und Sicherheitsleistung gewährt. Darüber hinaus ist eine Einzugsermächtigung zu erteilen. n Dunja Wünschmann / Volker Thiede 10 LSV kompakt Dezember I 09

aktuell Verwendung der Mittel der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und Krankenkasse 2008 Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung Mittel- und Ostdeutschland hat im Geschäftsjahr 2008 insgesamt rund 311,4 Millionen Euro für die Betreuung ihrer Versicherten in den Bereichen landwirtschaftliche Unfallversicherung und landwirtschaftliche Krankenversicherung aufgewendet. Nachfolgend werden die Ergebnisse dargestellt. Berufsgenossenschaft Bei der Berufsgenossenschaft wurden im Jahr 2008 insgesamt rund 256,6 Millionen Euro aufgewendet. Davon entfielen allein rund 210 Millionen Euro auf die Leistungen für ihre Mitglieder, Versicherten und Hinterbliebenen. Im Einzelnen stellen sich die Ausgaben und Einnahmen wie in der Tabelle dar. Zur Senkung der Beiträge für die bundesmittelberechtigten Unternehmer wurden der LBG MOD vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Bundesmittel in Höhe von 22,97 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Verwaltungskosten Der Anteil der Verwaltungs- und Verfahrenskosten betrug in 2008 wegen der besonderen Rentenabfindungen in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung nach Paragraf 221a Absatz 1 SGB VII rund 6,97 Prozent am bereinigten Gesamtaufwand. Krankenkasse Bei der Krankenkasse wurden im Rechnungsjahr 2008 insgesamt rund 54,8 Millionen Euro aufgewendet. Davon entfielen allein rund 46,5 Millionen Euro auf die Leistungen für Landwirte, Ehegatten, mitarbeitende Familienangehörige und Altenteiler. Im Einzelnen stellen sich die Ausgaben und Einnahmen wie in der Tabelle dar. Berufsgenossenschaft Ausgaben 2008 (in Millionen Euro) Leistungsaufwand (ohne Prävention) 210,15 Aufwendungen für Prävention 10,17 Vermögensaufwendungen 19,74 Verwaltungs- und Verfahrenskosten 16,55 Ausgaben gesamt 256,61 Einnahmen 2008 (in Millionen Euro) Beiträge (außerhalb der Umlage) 15,00 Sonderbundesmittel für die Abfindungsaktion 72,36 Entnahme aus dem Vermögen im Rahmen der Abfindungsaktion 45,70 Vermögenserträge und sonstige Einnahmen 6,45 Beitragsforderungen 2009 (Umlagesoll 2008) 117,10 Einnahmen gesamt 256,61 Krankenkasse Ausgaben 2008 (in Millionen Euro) Leistungsaufwand 36,49 Ausgaben für Beteiligung am Altenteileraufwand 10,03 Vermögens- und sonst. Aufwendungen 3,37 Verwaltungs- und Verfahrenskosten 4,94 Ausgaben 54,83 Überschuss 0,06 Ausgaben gesamt 54,89 Einnahmen 2008 (in Millionen Euro) Beiträge 43,76 Einnahmen aus Beteiligung am Altenteileraufwand 2,66 Bundesmittel für Altenteiler-KV 6,42 Bundesmittel für versicherungsfremde Leistungen 0,95 Vermögenserträge und sonstige Einnahmen 1,10 Einnahmen 54,89 Defizit 0,00 Einnahmen gesamt 54,89 Verwaltungskosten Der Verwaltungskostenanteil je Versicherten betrug im Rechnungsjahr 2008 174,93 Euro. n LSV-online Alle Angaben finden sich auch im Internet unter www.mod.lsv.de in der Rubrik Wir über uns > Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der LSV MOD. Dezember I 09 LSV kompakt 11

aktuell Alterssicherung und Krankenversicherung Anhebung der MindestgröSSe Die Vertreterversammlung der Landwirtschaftlichen Alterskasse Mittel- und Ostdeutschland hat am 2. Dezember 2009 beschlossen, die Mindestgröße ab 1. Januar 2010 anzuheben. Dieser Beschluss hat auch Auswirkungen in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung. Landwirtschaftliche Unternehmer, deren Ehegatten und mitarbeitende Familienangehörige werden nur dann in der Alterssicherung der Landwirte versichert, wenn das landwirtschaftliche Unternehmen die Mindestgröße erreicht. Maßstab für die Mindestgröße ist der Arbeitsbedarf, gemessen an der Flächengröße. Die Festsetzung der Mindestgröße erfolgt durch die Alterskasse unter Berücksichtigung der örtlichen und regionalen Gegebenheiten. Situation von Versicherten, deren Unternehmen am 31. Dezember 2009 die (alte) Mindestgröße erreicht Am 31. Dezember 2009 bereits bei der Alterskasse Versicherte bleiben dort versichert, solange das landwirtschaftliche Unternehmen die bis dahin gültige Mindestgröße erreicht. Dies dient dem schützenswerten Interesse des Versicherten, weiterhin Rentenanwartschaften in der Alterssicherung der Landwirte erwerben zu können, so als wäre die Mindestgröße nicht angehoben worden. In diesen Fällen endet die Versicherung erst dann, wenn das landwirtschaftliche Unternehmen unter die am 31.12.2009 gültige Mindestgröße verkleinert wird. Beispiel Seit 1. Januar 2009 werden 6 ha Grünland bewirtschaftet. Der Landwirt ist am 31. Dezember 2009 bei der LAK MOD versichert. Solange sein landwirtschaftliches Unternehmen die bisherige Mindestgröße von 4 ha erreicht, bleibt er bei der Alterskasse versichert. Die Versicherung in der Alterssicherung der Landwirte endet auch dann, wenn die Voraussetzungen für eine Rente aus der Alterssicherung der Landwirte erfüllt sind. Situation von am 31. Dezember 2009 von der Versicherungspflicht Befreiten Anders verhält es sich mit den Versicherten, die am 31. Dezember 2009 von der Versicherungspflicht befreit sind. Da sie am 31. Dezember 2009 nicht versichert sind, gilt für sie die Vertrauensschutzregelung nicht. Sie hören somit (kraft Gesetzes) auf, Landwirt im Sinne des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zu sein. Sie können erst dann wieder dort versichert werden, wenn das landwirtschaftliche Unternehmen die (neue) Mindestgröße erreicht. Für diese Versicherten endet am 31. Dezember 2009 auch die Verpflichtung, der Alterskasse Änderungen in den Einkommensverhältnissen zu melden, die Grundlage für die Befreiung waren. Über weitere Auswirkungen der Mindestgrößenanhebung wird in der nächsten Ausgabe von LSV kompakt informiert. MindestgröSSe bei verschiedenen Unternehmensarten Die Mindestgröße beträgt ab 1. Januar 2010 für n ackerland und Grünland (ohne Sonderkulturen) n Forstwirtschaft n sonderkulturen Unverändert bleibt die Mindestgröße für n imke r n Binnenfischerei, Teichwirtschaft und Fischzucht n Wanderschäfer 8 ha 75 ha 2 ha 100 Bienenvölker 120 Arbeitstage jährlich 240 Großtiere Werden verschiedene Unternehmensarten bewirtschaftet, ist die Mindestgröße auch dann erreicht, wenn die Summe der Prozentanteile 100 erreicht. Beispiel: 5 ha Acker 62,50 % 20 ha Forst 26,67 % 0,5 ha Sonderkulturen 25,00 % Gesamt 114,17 % Die Mindestgröße ist erreicht. 12 LSV kompakt Dezember I 09

Auswirkungen der Mindestgrößenanhebung in der LKV Der Beschluss der Vertreterversammlung der LAK MOD zur Neufestsetzung der Mindestgröße hat auch Auswirkungen in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung. Soweit Mitglieder der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Mittel- und Ostdeutschland (LKK MOD) von den Änderungen betroffen sind, werden sie mit gesondertem Bescheid unterrichtet. Einen Verlust des Krankenversicherungsschutzes bei Unterschreiten der ab 1. Januar 2010 geltenden Mindestgröße muss aber kein Mitglied befürchten, da entweder die Versicherung freiwillig bei der LKK oder einer anderen gesetzlichen Krankenkasse fortgesetzt werden kann oder eine Versicherung aufgrund eines anderen gesetzlichen Tatbestandes fortgesetzt wird. Antragsfrist Für die Beantragung einer freiwilligen Versicherung haben die Betroffenen drei Monate Zeit. Für alle anderen Fälle tritt die neue Versicherungspflicht an die Stelle der Versicherungspflicht als Landwirt. Soweit die betroffenen Mitglieder weiterhin einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung angehören werden, bestehen keine Bedenken, die bisherige Krankenversicherungskarte bis zur Umschreibung der Versicherung - längstens aber für drei Monate - weiter zu benutzen. Nur in den Ausnahmefällen, bei denen die Krankenversicherung im Anschluss an die Versicherungspflicht als Landwirt bei einem Träger der privaten Krankenversicherung als Vollversicherung fortgesetzt werden muss, ist die LKK MOD sofort darüber zu informieren. Beratung Für Fragen, auch zu den Auswirkungen im Einzelfall, stehen die MitarbeiterInnen der Alterskasse und Krankenkasse gern zur Verfügung. n Hartmut Hagen /Gunnar Helm Rainer Pomererig (rechts) bei der Preisübergabe an Cornelia Brinkmann (zweite von rechts)f foto: Hölzer Sicherer Betrieb 2009 Für fünf landwirtschaftliche Betriebe im Bereich der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Mittel und Ostdeutschland zahlte sich ihr Engagement im Arbeits- und Gesundheitsschutz aus. Im September 2009 zeichnete der Vorstand der LBG MOD die nachstehend genannten Unternehmen mit der Plakette Sicherer Betrieb 2009 aus. n Mecklenburg Vorpommern Milchhof Krabben GbR Dorfstraße 37 a 17335 Strasburg n Brandenburg Märkische Agrargenossenschaft e.g. Loickstraße 7 d 15749 Mittenwalde n Sachsen Anhalt Agrargenossenschaft Hessen e.g. Am Zollenberg 1 38835 Hessen n Sachsen Agroservice Niedercunnersdorf GmbH Am Bahnhof 02708 Niedercunnersdorf n Thüringen Rhönhof GbR Hehl - Bräutigam Dorfstraße 10 36452 Brunnhartshausen In Brandenburg übergab der Landes Technische Aufsichtsbeamte Rainer Pomererig gemeinsam mit der zuständigen Technischen Aufsichtsbeamtin Sigrid Adler am 12. Oktober 2009 die Plakette an die Vorstandsvorsitzende der Märkischen Agrargenossenschaft Cornelia Brinkmann und das Vorstandsmitglied Frank Eggert, der gleichzeitig Leiter der Pflanzenproduktion ist. Bei der Übergabe würdigte Rainer Pomererig die Anstrengungen des Unternehmens im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Ergebnisse zeigten, dass eine erfolgreiche Unfallverhütung möglich ist, wenn alle Beschäftigten einbezogen werden. Unfallverhütung und Gesundheitsschutz helfen, menschliches Leid zu verhindern und tragen zur Kostensenkung im Unternehmen und bei Entschädigungsleistungen bei. Er wünschte dem Unternehmen insgesamt und insbesondere bei der Verhütung von Unfällen und Gesundheitsgefahren im Interesse der Versicherten weiterhin viel Erfolg. n Jürgen Kulmann Dezember I 09 LSV kompakt 13

aktuell Satzungsnachträge Beitragshöhe geändert Die Vertreterversammlungen der Landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegekasse Mittel- und Ostdeutschland haben in ihren Sitzungen am 2. Dezember 2009 den Siebten Nachtrag der Satzung der Krankenkasse und den Sechsten Nachtrag der Satzung der Pflegekasse beschlossen. Bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Mittel- und Ostdeutschland (LKK MOD) war insbesondere über den Beitrag für das Jahr 2010 zu beschließen. Hier konnte der Beitrag des zweiten Halbjahres 2009 nicht gehalten werden. Der größte Teil der Satzungsänderungen betrifft auch diesmal redaktionelle Anpassungen an zwischenzeitlich geänderte gesetzliche Vorschriften und veränderte Grenzwerte der Sozialversicherung. Kernstück des Satzungsbeschlusses der Krankenkasse ist aber die Festlegung des Beitrages für das kommende Jahr. Der mit dem sechsten Nachtrag zur Satzung zum 1. Juli 2009 aufgrund der besonderen Mittel des Konjunkturpaketes II stark abgesenkte Beitrag konnte nicht fortgeschrieben werden, einerseits weil die Mittel jetzt auf ein ganzes Jahr verteilt werden, andererseits aufgrund der Entwicklung des Leistungsaufwandes. Vielmehr musste die Beitragsbemessung auf die vom 1. Januar 2008 bis 30. Juni 2009 gültigen Werte zurückgeführt werden. Die entsprechenden Beitragswerte lassen sich aus der beigefügten Tabelle entnehmen. Ein entsprechender Beitragsbescheid geht nach Genehmigung der Beitragsänderung allen Zahlungspflichtigen rechtzeitig zur neuen Fälligkeit zu. Über Änderungen zwischen Bescheidversand und Fälligkeit werden zu gegebener Zeit Änderungsbescheide erteilt. Pflegeversicherungsbeitrag geändert Vom Bundesministerium für Gesundheit ist der Zuschlag auf den Krankenversicherungsbeitrag für die Beiträge 2010 Unternehmer Monatlicher Beitrag (EUR) LPK Beitragsklasse Einstufungswert LKK Eltern Kinderlose 1 Kleinunternehmer 54,00 6,45 7,28 2 bis 2.000 82,00 9,80 11,05 3 bis 4.000 105,00 12,55 14,15 4 bis 6.000 128,00 15,30 17,25 5 bis 8.000 151,00 18,04 20,35 6 bis 10.000 174,00 20,79 23,46 7 bis 15.000 197,00 23,54 26,56 8 bis 20.000 220,00 26,29 29,66 9 bis 25.000 244,00 29,16 32,89 10 bis 30.000 266,00 31,79 35,86 11 bis 35.000 289,00 34,54 38,96 12 bis 40.000 313,00 37,40 42,19 13 bis 45.000 335,00 40,03 45,16 14 bis 50.000 358,00 42,78 48,26 15 bis 60.000 382,00 45,65 51,49 16 bis 70.000 405,00 48,40 54,59 17 bis 80.000 427,00 51,03 57,56 18 bis 90.000 450,00 53,78 60,66 19 bis 100.000 474,00 56,64 63,90 20 über 100.000 497,00 59,39 67,00 Freiwillig Versicherte Monatlicher Beitrag (EUR) Monatliche LPK Beitragsklasse Einnahmen (EUR) LKK Eltern Kinderlose 1 bis 881,25 49,00 16,61 18,74 2 bis 1.040,63 74,00 18,74 21,14 3 bis 1.200,00 95,00 21,85 24,65 4 bis 1.359,38 116,00 24,95 28,15 5 bis 1.518,75 136,00 28,06 31,66 6 bis 1.678,13 157,00 31,17 35,17 7 bis 1.837,50 178,00 34,28 38,67 8 bis 1.996,88 198,00 37,39 42,18 9 bis 2.173,13 220,00 40,66 45,87 10 bis 2.349,38 240,00 44,09 49,75 11 bis 2.525,63 261,00 47,53 53,63 12 bis 2.701,88 282,00 50,97 57,50 13 bis 2.878,13 302,00 54,41 61,38 14 bis 3.054,38 323,00 57,84 65,26 15 bis 3.230,63 344,00 61,28 69,14 16 bis 3.406,88 365,00 64,72 73,01 17 bis 3.583,13 385,00 68,15 76,89 18 bis 3.750,00 405,00 71,50 80,66 19 über 3.750,00 427,00 73,13 82,50 20 mit Krankengeld 448,00 73,12 82,50 14 LSV kompakt Dezember I 09

sicherheit landwirtschaftlichen Unternehmer für die Zeit vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 mit 13,1 Prozent (nicht kinderlose Personen) des maßgeblichen Krankenversicherungsbeitrages festgesetzt worden. Der erhöhte Zuschlag für kinderlose Mitglieder beträgt 14,78 Prozent. Diese Werte liegen damit etwas über dem für das Jahr 2009 festgesetzten Berechnungswert. Da der Beitragsanteil des Krankenversicherungsbeitrages, der benötigt wird, um den für die Abgeltung des Leistungsaufwandes der Altenteiler auf die LKK MOD entfallenden Bundesmittelanteil zu begleichen, nicht Teil des für den Pflegeversicherungsbeitrag zu berücksichtigen Krankenversicherungsbeitrages ist, ist der jeweilige Beitrag etwas niedriger. Die konkreten Beträge werden mit dem Beitragsbescheid mitgeteilt. Soweit eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, werden die veränderten Beträge in der Abbuchung des Januar 2010 bereits berücksichtigt. Sofern Sie noch selbst überweisen, bitten wir den Überweisungsbetrag entsprechend anzupassen Freiwillige Mitglieder Auch bei den freiwilligen Mitgliedern haben sich die Beitragswerte der einzelnen Beitragsklassen entsprechend der Unternehmerbeiträge verändert. Hier ist zu berücksichtigen, dass sich die Jahresarbeitsentgeltgrenze, also die Höchstgrenze der bei der Beitragsberechnung zu berücksichtigenden Entgelte, für 2010 erneut um 75 Euro auf 3.750 Euro erhöht hat. Daraus folgend verändern sich die Zuordnungsbeträge für den Übergang in die nächst höhere Beitragsklasse. Auch diese Werte können Sie der Tabelle für die freiwilligen Mitglieder auf Seite 14 entnehmen. Leicht erhöht haben sich hier die Pflegeversicherungsbeiträge, da zwar der Beitragssatz mit 1,95 Prozent des Entgeltes gegebenenfalls erhöht um den Zuschlag für kinderlose Personen seit dem 1. Juli 2008 unverändert ist, aber die Beiträge jeweils entsprechend den Beitragsklasseneckwerten der Entgelte berechnet werden. Und da, wie oben erwähnt, die Jahresarbeitsentgeltgrenze erhöht wird, ist auch hier ein kleiner Anstieg zu verzeichnen. Ob sich die von der aus Sondermitteln bestrittenen Absenkung des zweiten Halbjahres 2009 einmal abgesehen seit 2008 stabile Beitragserhebung auch zukünftig fortführen lassen wird, kann aktuell nicht vorhergesagt werden. Durch zu erwartende weitere Veränderungen der Vergütungsordnung der Ärzte, die in der angestrebten Form sehr kostenintensiven Hausarztverträge und neue Regelungen des Vertragswesens im Bereich der Heil- und Hilfsmittel, aber auch durch innovative Änderungen in der Behandlungsverfahren besteht ein erhebliches Kos tenstei ge rungs potenzial für die LKK MOD. Nennenswerte Einsparpotentiale oder andere Finanzierungsmöglichkeiten sind nicht in Sicht. Elektronische Gesundheitskarte Nachdem die LKK MOD im Jahr 2009, wie alle landwirtschaftlichen Krankenkassen, die Basiserhebung der Lichtbilder für die künftig einzuführende elektronische Gesundheitskarte durchgeführt hat, sind die Ablaufpläne für die Einführung der Karte mehrfach geändert worden. Im Rahmen der Regierungsneubildung ist eine vollständige Überprüfung vereinbart worden. Wann die elektronische Gesundheitskarte nun tatsächlich zur Verfügung gestellt werden kann, ist nicht abzusehen. Bis auf weiteres wird daher mit der gewohnten Krankenversicherungskarte ohne Bild gearbeitet. Eine Änderung oder gar Verschlechterung in den Behandlungsmöglichkeiten ist damit nicht verbunden. n Gunnar Helm fachkräfte für arbeitssicherheit: termine 2010 stehen fest Seit vielen Jahren werden an der TÜV Akademie GmbH Bildungsstätte Altenstein in Bad Liebenstein Fachkräfte für Arbeitssicherheit für Unternehmen, die bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind, aus- und fortgebildet. Die Ausbildung umfasst vier Präsenzphasen mit einer Dauer von einer Woche und eine Präsenzphase mit einer Dauer von 14 Tagen. Unternehmer, die geeignete Mitarbeiter zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausbilden lassen wollen, wenden sich bitte direkt an folgende Adresse: TÜV Akademie GmbH Unternehmensgruppe TÜV Thüringen Staatlich und berufsgenossenschaftlich anerkannte Aus- und Weiterbildungsstätte für Arbeitssicherheit Altenstein 9 36448 Bad Liebenstein Telefon 036961 526111 Fax 036961 526140 E-Mail Info@die-tuev-akademie.de Folgende Termine stehen für 2010 zur Verfügung: n Präsenzphase 1 22.02. bis 26.02. 2010 18.10. bis 22.10. 2010 n Präsenzphase 2 12.04. bis 16.04. 2010 06.12. bis 10.12. 2010 n Präsenzphase 3 11.01. bis 22.01. 2010 28.06. bis 09.07. 2010 n Präsenzphase 4 22.03. bis 26.03. 2010 04.10. bis 08.10. 2010 n Präsenzphase 5 22.11. bis 26.11. 2010 Die Lernerfolgskontrolle 1 findet am 12. April 2010 und am 6. Dezember 2010, jeweils vor Beginn der 2. Präsenzphase statt. Die unmittelbaren Kosten für die Ausbildung, die Unterbringung und Verpflegung im Seminarhotel sowie die erforderlichen Fahrtkosten werden für Versicherte der LBG Mittel- und Ostdeutschland von dieser getragen. Bei allen Fragen zur sicherheitstechnischen Betreuung der Unternehmen sowie zur Ausbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit stehen die Mitarbeiter des Technischen Aufsichtsdienstes gerne zur Verfügung. Sie stehen auch während der Ausbildung den Teilnehmern beratend zur Seite. Weitere Auskünfte erteilt die TAD-Zentrale (( 03342 36-1131). Gerhard Schmidt Dezember I 09 LSV kompakt 15

aktuell Beitragsentlastung für 2010 Mit Gesamtausgaben in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung bundesweit von rund 6,2 Milliarden Euro wird das Kalenderjahr 2009 abschließen. Für 2010 werden Ausgaben von rund 6 Milliarden Euro erwartet, darauf hat Leo Blum, Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, am 19. November in Goslar hingewiesen. Die Sozialversicherungsbeiträge dürften in 2010 leicht zurückgehen, wofür zum Teil die Ausgabenentwicklung, aber auch gesamtwirtschaftliche Entwicklungen verantwortlich sind. Erfolgreiche Selbstverwaltung Die Selbstverwaltung war für die landwirtschaftliche Sozialversicherung 2009 erfolgreich, stellt der Vorstandsvorsitzende weiter fest. Die Politik bleibt bei ihrem großen agrarsozialpolitischen Engagement. 2009 sind knapp vier Milliarden Euro an Bundesmitteln in die landwirtschaftliche Sozialversicherung geflossen; in 2010 werden es rund 3,7 Milliarden Euro sein. Der Rückgang bei den Bundesmitteln in 2010 ist auf die 2009 zusätzlich zur Verfügung gestellten Sondermittel zur Finanzierung der Abfindungsaktion von Renten der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zurück- Leo Blum zuführen. Für die Abfindungsaktion hatte der Bund in den Jahren 2008 und 2009 insgesamt 400 Millionen Euro und die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften 250 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Bundesweit wurden rund 35.000 Unfallrenten abgefunden. Der jährliche Rentenaufwand der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften hat sich dadurch um anfänglich 75 Millionen Euro verringert. Beitragsanpassung In der landwirtschaftlichen Krankenversicherung bleibt in 2010 die Beitragsentwicklung für die Unternehmer entspannt. Der Bund gewährt einen weiteren finanziellen Ausgleich von 23 Millionen Euro. Insgesamt, so Blum, Wolfgang Vogel ist die Entwicklung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung auf einem guten Weg, um auch in Zukunft als eigenständiges System für unsere Landwirte bezahlbar zu bleiben. Mit dem positiven Finanzansatz in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung kann der Berufsstand kurzfristig mit Zuversicht in die Zukunft blicken, dies stellt der Vorsitzende der Vertreterversammlung, Wolfgang Vogel, fest. Gleichwohl werden die Ini tiativen des Ge setzgebers zur Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und ihrer Finanzierung aufmerksam verfolgt, damit die gesetzliche Aufgabe, nämlich die Betreuung und Beratung der Versicherten und Mitglieder, optimal erfolgen kann. n Biogasanlagen: Gefährliche Hydrolyse Zur Leistungssteigerung von Biogasanlagen wird von einigen Herstellern die Nachrüstung bestehender Anlagen mit einer Hydrolysestufe empfohlen. Die Hydrolyse ist ein langsam ablaufender Zersetzungsprozess. Dabei wird explosionsfähiger Wasserstoff freigesetzt. Wenn eine Hydrolysestufe nachgerüstet werden soll, muss auch die Sicherheitstechnik angepasst werden. Betreiber von Biogasanlagen, die sich dazu entscheiden, müssen die Anlage vor der Inbetriebnahme durch eine befähigte Person entsprechend TRBS 1203 Teil 1 Befähigte Personen Besondere Anforderungen Explosionsgefährdungen oder durch eine zugelassene Überwachungsstelle prüfen lassen. Bei einer geplanten Nachrüstung sollte die Beratung durch den Technischen Aufsichtsdienst der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in Anspruch genommen werden. Foto: Förster 16 LSV kompakt Dezember I 09

Du hast dein Tagebuch das Jahr über geführt? Dann zeig es uns! Mit etwas Glück gewinnst du einen von drei MP3-Playern. Schicke dein Buch bis zum 8. Januar 2010 (Poststempel gilt) an: Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung Pressestelle Stichwort Naturtagebuch Weißensteinstr. 70-72 34131 Kassel Jetzt gilt s: Naturtagebuch-Wettbewerb Eine Jury wählt die drei gelungensten Tagebücher aus. Die Tagebücher werden später an die Teilnehmer zurückgeschickt. Der Gegenwert der Gewinne kann nicht ausgezahlt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Kreativ-Post Du brauchst farbigen Zeichenkarton, Kleber, einen Silber- oder Goldstift und Umschläge passend für die fertigen Karten. Die Kartonbögen auf DIN A-5 Größe (die Hälfte von einem Blatt Papier) schneiden und die beiden Hälften jeweils einmal quer falzen. Nun aus einem andersfarbigen Karton, Buntpapier oder Moosgummi Motive (z. B. Stern, Tannenbaum, Rakete, Jahreszahl 2010 ) ausschneiden und auf die Karte kleben. Mit dem Stift beschreiben und verzieren. Linktipps Rituale zu Weihnachten: www.kinder-hd-uni.de/rituale/ritu15.html Surfschein fürs Internet machen: selbst gemacht www.internet-abc.de/kinder/surfschein.php? Weihnachtliche Schokoberge Aus Lebkuchen (natur, ohne Guss), Kuvertüre und Mandelsplittern kannst du dir oder anderen Naschkatzen eine Freude machen: Lebkuchen zerbröseln oder in kleine Stückchen schneiden (Vorsicht mit dem Messer!). Schokolade im Wasserbad schmelzen. Dann Lebkuchenbrösel und Mandelstiftchen unterrühren. Alles gut vermischen. Mit zwei Teelöffeln kleine Häufchen auf ein mit Backpapier belegtes Backblech setzen und diese erkalten lassen. Hübsch verpackt ein köstliches Geschenk. Dezember I 09 LSV kompakt 17

sicherheit Maschinensicherheit wird besser Die Sicherheit von Landmaschinen ist im Focus der landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Zahlreiche Landmaschinennormen werden an die neue europäische Maschinenrichtlinie angepasst. Schutz gegen Absturz (Arbeitsplattform) Mit Blick auf die neue Maschinenrichtlinie hat die landwirtschaftliche Sozialversicherung bereits vor drei Jahren gemeinsam mit der Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) einen Normüberprüfungsprozess angestoßen. Die KAN unterstützt die Weiterentwicklung der Sicherheitsnormen in der Landwirtschaft (www.kan.de). Die Normüberprüfung betrifft alle wichtigen Landmaschinen. Künftig können Landwirte folgende Verbesserungen der Arbeitssicherheit erwarten: Sicht nach hinten Bei Mähdreschern, Feldhäckslern, selbstfahrenden Rüben- und Kartoffelvollerntern, Futtermischwagen mit Fahrerplatz und anderen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen muss eine ausreichende Sicht auch nach hinten möglich sein. Das kann durch zusätzliche Spiegel für die seitlichen Bereiche und eine Rückfahrkamera für den Bereich hinter der Maschine erreicht werden. In den Sicherheitsnormen für angebaute und gezogene Landmaschinen soll diese Anforderung ebenfalls umgesetzt werden. Sicherung gegen Absturz An hochgelegenen Plattformen und Wartungsplätzen, z. B. von Mähdreschern, muss ein Geländer vorhanden sein, das den Absturz von Personen verhindert. Schutz vor bewegten Teilen Bewegte Teile, von denen eine Gefahr ausgeht, besonders dann, wenn die Gefahr nicht erkennbar ist, müssen gesichert sein. Ziel muss es sein, den Schutz so zu gestalten, dass beispielsweise niemand in nachlaufende Häckslertrommeln hineingreifen kann. Sicherheitsabstände Wo Bedienpersonen in der Nähe gefährlicher Werkzeuge arbeiten, müssen die Hersteller ihre Maschinen grundsätzlich so bauen, dass das Erreichen der Gefahrstelle verhindert wird. Bedienelemente Bedienelemente, wie Knöpfe, Kippschalter, Hebel, müssen ergonomisch angeordnet und gestaltet sein. Ihre Bewegungsrichtung muss mit der Steuerwirkung übereinstimmen. Sie müssen so gekennzeichnet werden, dass ihre Funktion eindeutig erkennbar ist. Bei der Gestaltung ist auch zu berücksichtigen, dass der Bediener Schutzhandschuhe oder Sicherheitsschuhe trägt. Bedienelemente müssen beim Loslassen in die Nullstellung zurückgehen und gegebenenfalls gegen unbeabsichtigtes Betätigen gesichert sein, wenn mit ihnen gefährliche Vorgänge eingeleitet werden. n LSV-Prüfzeichen Kamerasystem für die Sicht nach hinten Die Prüf- und Zertifizierungsstelle der landwirtschaftlichen Sozialversicherung vergibt für neue sichere Maschinen das rechts abgebildete Prüfzeichen (www.lsv.de/spv > Prüfung/Zertifizierung). Achten Sie beim Kauf von Maschinen auch auf die Sicherheit. Ihre Gesundheit ist bares Geld wert. 18 LSV kompakt Dezember I 09

aktuell Alterssicherung der Landwirte Beitrag und Beitragszuschuss ändern sich In der Alterssicherung der Landwirte ist ab Januar 2010 eine Beitragsanpassung auf monatlich 212 Euro (2009: 217 Euro) in den alten Bundesländern und 179 Euro (2009: 183 Euro) in den neuen Bundeslän- dern vorgesehen. Auch der Beitragszuschuss in der Alterssicherung wird entsprechend angepasst, darauf weist der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung hin. Beitragszuschuss 2010 (alle Werte in EUR) Jahreseinkommen bis Beitragszuschuss Alleinstehende Verheiratete Alte Bundesländer Neue Bundesländer 8.220 16.440 127 107 8.740 17.480 119 100 9.260 18.520 110 93 9.780 19.560 102 86 10.300 20.600 93 79 10.820 21.640 85 72 11.340 22.680 76 64 11.860 23.720 68 57 12.380 24.760 59 50 12.900 25.800 51 43 13.420 26.840 42 36 13.940 27.880 34 29 14.460 28.920 25 21 14.980 29.960 17 14 15.500 31.000 8 7 Neue Broschüre Weidetiere sicher halten Weidezäune sind je nach Lage der Weidefläche sowie der Tierart und Nutzungsrichtung unterschiedlich zu gestalten. Für Schäden durch Tierausbrüche haftet der Tierhalter es sei denn, er kann nachweisen, dass er die notwendigen Sorgfaltsansprüche beachtet hat. Für Zaunart und -höhe gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Das aid-heft Sichere Weidezäune, entstanden in Zusammenarbeit mit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, informiert über mögliche Weidezaunarten und -varianten. Enthalten sind die rechtlichen Grundlagen mit Tierhalterhaftung und aktuellen Gerichtsentscheidungen ein Muss für Nutztierhalter und alle, die sich mit Haftungsfragen bei der Weidehaltung beschäftigen. Die Broschüre (76 Seiten, Bestell-Nr. 1132, ISBN 978-3-8308-0866-4, Preis: 3 Euro, Versandkostenpauschale: 3 Euro) ist über www.aid-medienshop.de zu bestellen. beiträge zur Krankenversicherung ab 2010 höher absetzbar Mit dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16. Juli 2009 wird die steuerliche Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen verbessert. Alle Aufwendungen, die ein Versorgungsniveau absichern, das im Wesentlichen dem Leistungsspektrum der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung entspricht, können steuerlich abgesetzt werden. Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung können in voller Höhe abgesetzt werden, die Krankenversicherungsbeiträge sind dagegen um vier Prozent zu vermindern. Bei Arbeitnehmern werden diese Beiträge schon bisher mit der Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzämter übermittelt. Bei anderen gesetzlich Krankenversicherten (sogenannten Selbstzahlern wie landwirtschaftliche Unternehmer, freiwillig Versicherte) wird eine Meldeverpflichtung durch die Krankenkassen eingeführt. Erstmals für das Beitragsjahr 2010 muss bis spätestens zum 28. Februar 2011 eine Meldung an die Finanzverwaltung erstattet werden. Übermittelt werden die im jeweiligen Beitragsjahr tatsächlich geleisteten und erstatteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die übermittelten Angaben werden dem Versicherten schriftlich mitgeteilt. Für die Übermittlung an die Finanzverwaltung ist eine Einwilligung des Versicherten erforderlich. Bei den Versicherungsverhältnissen, die vor dem 1. Januar 2010 bestanden haben, gilt die Einwilligung zur Datenübermittlung als erteilt, wenn der Steuerpflichtige nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt einer Information schriftlich widerspricht. Für Versicherungsverhältnisse, die ab dem 1. Januar 2010 beginnen, gilt diese Übergangsregelung nicht mehr. Der Datenübermittlung muss dann ausdrücklich zugestimmt werden. Die für die Übermittlung notwendige Steuer-Identifikationsnummer des Versicherten kann von der Krankenkasse vorab beim Bundeszentralamt für Steuern erfragt werden. Dadurch sollen Entlastungen der Bürger sowie Vereinfachungen in der Steuerverwaltung erreicht werden. Sofern bereits vorab eine Beitragsbescheinigung benötigt wird, kann diese auf Anforderung von der LKK ausgestellt werden. Bei Fragen zu den Auswirkungen des geänderten Steuerrechts auf die persönliche Situation können die LSV, der Steuerberater oder das Finanzamt weiterhelfen. Weitere Informationen gibt es unter www.bundesfinanzministerium.de Fragen und Antworten zum Bürgerentlas tungsgesetz. Dezember I 09 LSV kompakt 19

Alle Beiträge und Bemessungsgrenzen Neue Länder Alte Länder Besondere Beiträge KV-Beitrag für Praktikanten und Studenten seit Wintersemester 09 / 10 monatlich 53,40 EUR PV-Beitrag für Studenten monatlich 9,98 EUR (11,26 EUR für Kinderlose) Beitragssatz Rentenversicherung 19,90 % Beitragssatz Arbeitslosenversicherung 2,80 % Beitragssatz Krankenversicherung für geringfügig Beschäftigte 13 % (private Haushalte 5 %) Beitragssatz Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte 15 % (private Haushalte 5 %) Insolvenzgeldumlage (Arbeitgeber) 0,41 % Beitragsbemessungsgrenzen Renten- und Arbeitslosenversicherung Krankenversicherung Beitragsbemessung Bezugsgröße jährlich monatlich jährlich monatlich jährlich monatlich 55.800 EUR 4.650 EUR 26.040 EUR 2.170 EUR 45.000,00 EUR 3.750,00 EUR 66.000 EUR 5.500 EUR 30.660 EUR 2.555 EUR Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte, die hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind ohne Einkommensnachweis monatlich mindestens 3.750,00 EUR bei Nachweis eines niedrigeren Arbeitseinkommens monatlich mindestens 1.916,25 EUR bei Anspruch auf Existenzgründungszuschuss und Härtefälle monatlich 1.277,50 EUR Grenzwert für die Beurteilung der Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht bei mitarbeitenden Familienangehörigen monatlich 540,00 EUR 630,00 EUR Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte und Antragsteller auf ALG-Leistungen monatlich 851,67 EUR Mindestzahlbetrag für Beitragserhebung aus Versorgungsbezügen und außerland- und außerforst wirtschaftlichem Arbeitseinkommen 1 / 20 der monatlichen Bezugsgröße monatlich 127,75 EUR Freigrenze in der Familienversicherung Freigrenze 1 / 7 der monatlichen Bezugsgröße (bei Minijob monatlich 400 EUR) monatlich 365,00 EUR Wer ein höheres Einkommen hat oder hauptberuflich selbstständig tätig ist, ist nicht mehr mitversichert, sondern muss sich selbst freiwillig versichern Das ändert sich Krankengeld / Mutterschaftsgeld Das pauschalierte Krankengeld und das Mutterschaftsgeld betragen kalendertäglich 15,63 EUR Das nicht pauschalierte Krankengeld richtet sich, wie in der allgemeinen Krankenversicherung, nach dem Regellohn. Prüfung der Versicherungspflicht bei Kleinlandwirten Wenn das Unternehmen die von der LAK festgesetzte Mindestgröße um nicht mehr als die Hälfte unterschreitet und das sonstige Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen die Hälfte der gesetzlichen jährlichen Bezugsgröße (2010 jährlich 15.330,00 EUR alte Länder, 13.020,00 EUR neue Länder) nicht übersteigt Beitragszuschuss in der Krankenversicherung monatlich 117,00 EUR 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013