Durch Transparenz das Vermögen steigern und Fehler vermeiden von WP StB Michael Laufenberg, Köln



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Transkript:

Private Vermögensplanung Durch Transparenz das Vermögen steigern und Fehler vermeiden von WP StB Michael Laufenberg, Köln Kommt das Gespräch mit dem Mandanten auf die Vermögensplanung, werden in der Regel immer dieselben Fragen gestellt. Sie lauten etwa: Die Fragen des Mandanten Wann bin ich eigentlich schuldenfrei? Wie viel muss ich bis dahin jährlich verdienen? Wie lange muss ich zur finanziellen Alterssicherung arbeiten? Wie viel steht mir im Alter zur Verfügung? Kann ich mir eine bestimmte Ausgabe leisten? Was ist bei Krankheit, Berufsunfähigkeit, Tod? Diese Fragen lassen sich zu einer zusammenfassen: Welchen Weg nimmt mein Vermögen? Die Antwort hierauf kann die noch relativ junge Teildisziplin der Steuerberatung, die private Vermögensplanung, geben. Die Vorgehensweise und die daraus folgenden Lösungsansätze im Rahmen einer Vermögensanalyse werden im vorliegenden Beitrag anhand eines Praxisfalles in folgenden Schritten erläutert: Aufnahme der Ausgangsdaten, Fortschreibung des Status-quo, Problemdefinition und -analyse, Maßnahmenempfehlungen. Analytische Vorgehensweise in vier Schritten Die Berechnungen können zusammen mit einer Probeversion der entsprechenden Planungssoftware unter www.instrumenta.de heruntergeladen werden ( Mandant K ). 1. Aufnahme der Ausgangsdaten Ausgangspunkt ist die genaue Erfassung der Vermögens- und Finanzsituation des Mandanten, und zwar sowohl des privaten als auch des betrieblichen/freiberuflichen Bereiches. Dabei dürfte der Steuerberater in der Regel bereits über einen Großteil der Daten, auf jeden Fall soweit sie steuerlich relevant sind, verfügen. Hinsichtlich der privaten Vermögens- und Schuldposten bzw. Einnahmen und Ausgaben können die am Ende des Beitrags abgedruckten Checklisten für den Mandanten eine erste Hilfestellung bieten. Ziel ist eine vollständige Vermögensaufstellung (Vermögensbilanz) mit einer entsprechenden Einnahmen- und Ausgaben-Rechnung. Dies ist die Ausgangsbasis für die späteren Prognoserechnungen. Doch nun zum Sachverhalt. Daten der FiBu, ergänzende Angaben des Mandanten 1.1 Praxisfall Der Mandant (Arzt, 55 Jahre, verheiratet) war zu einer Abschlussbesprechung für das Wirtschaftsjahr 2000 gekommen. Das Jahr 2000 konnte mit einem beachtlichen, über dem Durchschnitt liegenden Praxisgewinn abgeschlossen werden. Trotz der guten Praxiszahlen reichte der erwirtschaftete Gewinn offenbar nicht aus, um die finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen, was an den sich ständig verschlechternden Kontoständen leicht abzulesen war. Auf den ersten Blick war auch nicht zu erkennen, wohin das Geld beständig abfloss. * Der Autor ist Partner der Kanzlei Laufenberg & Dr. Michels in Köln. 30

Praxishinweis: Der ausschließliche Blick auf die Liquiditätsentwicklung also das Bankkonto führt nicht weiter. Die Einbeziehung des Vermögens in die Betrachtung ist erforderlich, denn hohe Geldabflüsse für die Vermögensbildung und die Tilgung von Verbindlichkeiten engen den finanziellen Spielraum sehr oft unnötig ein. Nur eine vollständige Vermögensübersicht kann zu sinnvollen Lösungsansätzen führen. Am Anfang der Beratung stand eine ausführliche Bestandsaufnahme aller Vermögenspositionen und der entsprechenden Schuldpositionen sowie aller Einnahmen und Ausgaben. Die voraussichtliche einkommensteuerliche Belastung durch die Abschlusszahlung für 2000 wurde anhand der Buchhaltung ermittelt. Zur Vorbereitung der Bestandsaufnahme sind Checklisten (vgl. S. 37, 38), die der Mandant ausfüllen kann, hilfreich. Ein Hinweis noch zur Anwendung der Checklisten: Wichtig ist, dass die wesentlichen Positionen erfasst werden; denn es geht hier um die Ableitung von Größen für die Planung. Der Mandant wird erleichtert zur Kenntnis nehmen, dass Genauigkeit bis auf den letzten Cent nicht erforderlich ist. 1.2 Vermögensaufstellung Die Vermögensaufstellung auf den 1.1.01 stellte sich für den Mandanten wie folgt dar: Beispiel Vermögensaufstellung auf den 1.1.01 Vollständiger Überblick, aber nicht bis auf den letzten Cent I. Vermögen A. Betrieb 1. Arztpraxis (Vermögenswert) 1.100.000 II. Nettovermögen Nettovermögen 1.237.624 III. Schulden B. Vermietung und Verpachtung 1. ETW Gotha (Objektwert) 288.000 A. Vermietung und Verpachtung 1. ETW Gotha a. Darlehen 480.000 2. Mehrfamilienhaus (Objektwert) 888.000 2. Mehrfamilienhaus a. Darlehen 898.840 C. Kapitalvermögen 1. Inländische Aktien 20.000 B. Wertpapierkredite 0 D. Eigenheime 1. Einfamilienhaus (Objektwert) 600.000 C. Eigenheime 1. Einfamilienhaus a. Darlehen 326.537 E. Sonstiges Vermögen 1. Rückkaufswerte LV 87.001 D. Sonstige Verbindlichkeiten 1. Private Verbindlichkeiten 40.000 Summe Schulden 1.745.377 Summe 2.983.001 Summe 2.983.001 31

Anmerkungen zur Vermögensaufstellung Der Wert der Arztpraxis wurde vorsichtig mit dem Doppelten der jährlichen Einnahmen-Überschüsse bewertet. Anzusetzen ist daher ein positiver Vermögenswert von: (Wie bereits dargelegt, erzielte die Praxis jährlich deutliche Gewinne und generiert monatliche Liquiditätsüberschüsse.) 1.100.000 Die Immobilie in Gotha hatte in den vergangenen Jahren hohe Steuervorteile gebracht. Der Verkehrswert, den wir nach Rücksprache mit einem ortsansässigen Makler mit dem 16-fachen der Jahresmiete bewertet hatten, betrug 288.000 Der Darlehensstand betrug./. 480.000 Unterdeckung./. 192.000 Steuerspar- Immobilie schluckt Liquidität Auch bezüglich der zweiten Immobilie, dem Mehrfamilienhaus, erreichte der Verkehrswert, bewertet mit dem 15-fachen der Jahresmiete 888.000 nicht den Stand der Verbindlichkeiten von./. 898.840 Unterdeckung./. 10.840 Das Eigenheim mit einem geschätzten Wert von war noch belastet mit Schulden i.h.v. Überdeckung Die Rückkaufswerte von Lebensversicherungen, ermittelt anhand der zur Verfügung stehenden Verträge betrugen An Aktienvermögen war vorhanden An privaten Verbindlichkeiten bestanden 600.000./. 326.537 273.463 87.001 20.000./. 40.000 Nettovermögen lt. Vermögensaufstellung zum 1.1.01 1.237.624 1.3 Einnahmen- und Ausgaben-Rechnung Für die Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben des Jahres 2000 konnte auf die Vorarbeiten zur Einkommensteuererklärung 2000 zurückgegriffen werden, so dass nur die steuerlich nicht erheblichen Ausgaben (allgemeine Privatausgaben für Lebenshaltung, Kosten des Eigenheims, Ausgaben für aufwändige Hobbies, privat veranlasste Darlehen, steuerlich nicht zu berücksichtigende Vorsorgeaufwendungen und Versicherungen etc.) vom Mandanten ergänzt werden mussten. Beispiel Mittelzuflüsse (p.a.) Die großen Posten müssen geplant werden Entnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit Einnahmen aus Kapitalvermögen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung Übrige Einnahmen Summe Mittelzuflüsse (= Übertrag) 600.000 0 77.200 7.308 684.508 32

Übertrag Mittelabflüsse (p.a.) Steuerzahlung (ESt, KiSt, SolZ) Ausgaben VuV (Zins und Tilg. Darlehen; Instandhaltung) Versicherungen und Vorsorgeaufwand Sparraten Kapitalvermögen ESt-Nachzahlungen Lebenshaltung Eigenheim (inkl. Zins und Tilg. Darlehen) Summe Mittelabflüsse Saldo (Nettoliquidität) 684.508 262.815 159.000 90.002 11.800 40.000 125.500 37.197 726.314./. 41.806 2. Fortschreibung des Status-quo Um die Entwicklung des Vermögens mit und ohne die Auswirkungen der vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen sehen und veranschaulichen zu können, ist wegen der Komplexität der Daten eine Planungssoftware notwendig. Sie berücksichtigt die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der steuerlichen Belastung sowie die Entwicklung der Posten der Vermögensaufstellung (z.b. Kontokorrent, Darlehenstilgungen, Rückkaufswerterhöhungen der Lebensversicherungen etc. ) im Planungszeitraum. Einsatz von Planungssoftware Die verschiedenen Auswertungen ergaben folgendes Bild für die künftige Entwicklung: Das Nettovermögen würde sich in den nächsten zehn Jahren bis 31.12.10 bis dahin würde der Mandant das 65. Lebensjahr erreicht haben auf 2.112.497 erhöhen. 33

Die Liquiditätsvorschau zeigte, dass sich bereits innerhalb von fünf Jahren ein negatives Liquiditätskonto von mehr als 100.000 aufbauen würde. Kontokorrentverbindlichkeit stetig schlechter Die Vermögensstrukturanalyse zeigte, dass sich wenn nichts geschehen würde dieser Kontokorrentstand sogar deutlich weiter verschlechtern würde und nach zehn Jahren bereits einen Betrag in Höhe von 255.000 erreicht haben würde ein Schuldenstand, der mit dem Erlös aus der Veräußerung der Praxis getilgt werden müsste. Eine schwere Hypothek beim Eintritt in den Ruhestand! Auf einem Schuldenberg in den Ruhestand 3. Problemanalyse, Gegenmaßnahmen In einem Strategiegespräch mit dem Mandanten wurden die Analyseergebnisse und die Ursachen für das Ausmaß der absehbaren finanziellen Fehlentwicklung sowie mögliche Gegenmaßnahmen besprochen. 3.1 Betrieblicher Kontokorrent, Mahnwesen Die Buchführung der Arztpraxis zeigte, dass das Praxiskonto stets einen Kontostand zwischen 20.000 und 50.000 auswies. Auch war der Mandant bei der Eintreibung von Patientenforderungen sehr großzügig. Durch ein konsequentes Mahnwesen sollte sich das Praxiskonto innerhalb der ersten drei Monate um durchschnittlich 30.000 verbessern, so dass zum Ende des Jahres 2001 eine Sonderentnahme von 70.000 auf das Privatkonto des Mandanten zur Verbesserung der privaten Liquidität möglich sein sollte. 34

3.2 Unterdeckungen durch Mehrfamilienhaus, Verkauf Die Einzelanalyse des Mehrfamilienhauses hatte gezeigt, dass zwar steuerliche Verluste von anfänglich noch knapp 40.000 aus der Immobilie und somit ein beträchtlicher Steuervorteil erzielt wurde. Dieser wurde allerdings durch erhebliche finanzielle Unterdeckungen erkauft, die sich auf immerhin rund 50.000 pro Jahr beliefen. Diese hohen Liquiditätsverluste waren in den vergangenen Jahren nie aufgefallen, weil die Einnahmen und Ausgaben des Mehrfamilienhauses über das Privatkonto abgewickelt wurden, welches durch die Entnahmen vom Praxiskonto laufend gespeist wurde. Wenn eine Veräußerung zu dem in der Vermögensbilanz angesetzten Wert möglich wäre, müssten zwar mehr Steuern gezahlt werden (anfänglich etwa 20.000 ), aber das private Bankkonto würde nicht mehr durch finanzielle Unterdeckungen auf Grund des Mehrfamilienhauses von jährlich 50.000 belastet. Nach dem Verkauf des Hauses würde sich das private Bankkonto deutlich erholen oder sogar positiv werden. Praxishinweis: Bei der Veräußerung von Vermietungsobjekten ist jedoch mit Vorsicht vorzugehen. Steuerliche Aspekte, wie die Spekulationsbesteuerung nach 23 EStG auf Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb einer Frist von zehn Jahren, die mögliche Einordnung in die Gewerblichkeit bei Grundstückshandel oder die Einstufung als Liebhaberei mangels Totalüberschuss gilt es immer mitzubedenken. Keine Transparenz, da alles über ein Konto 3.3 Verwendung der voraussichtlich freien Mittel Die durch das verbesserte Mahnwesen und durch die vermiedene Unterdeckung bei der Immobilie voraussichtlich verfügbaren Geldmittel sollten zum Teil für die Tilgung privater Darlehen und zum anderen Teil für den Aufbau von Vermögen verwendet werden. 3.3.1 Tilgung privater Darlehen Der Vorteil einer vorrangigen Tilgung privat veranlasster Darlehen mit aus dem Betrieb entnommenen Mitteln liegt darin, dass die Zinsen der privaten Darlehen im Gegensatz zu betrieblichen Zinsen steuerlich nicht abziehbar sind. Eines der Hausdarlehen für das private Einfamilienhaus sollte daher mit einem Teilbetrag 50.000 getilgt werden. Praxishinweis: Dabei bedarf die sofortige Tilgung eines Darlehens bzw. eines Teildarlehens der genaueren Betrachtung. Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, wäre es vorteilhaft, dass die Möglichkeit der Sondertilgung von vorn herein im Darlehensvertrag vereinbart wurde. Ist dies nicht der Fall, sollten in die Planung mögliche Vorfälligkeitsentschädigungen mit einbezogen werden. Tritt der Darlehensnehmer vorzeitig aus dem Vertrag aus, so hat er ein Vertragsaufhebungsentgelt zu entrichten. Die Bank verzichtet damit ihrerseits auf die weitere Durchführung ihres Kreditvertrages. Der Betrag der Vorfälligkeitsentschädigung lässt sich mit folgender Formel annähernd errechnen: Beispiel Vorfälligkeitsentschädigung = Restkapital x Zinsdifferenz x Restlaufzeit x Diskontfaktor Vorsicht bei Immobilienverkäufen Vorfälligkeitsentschädigung 35

Die Zinsdifferenz ergibt sich hierbei aus der Differenz des effektiven Jahreszinssatzes des abzulösenden Darlehens abzüglich des Zinssatzes, der bei einer Neuausleihung bei entsprechender Restlaufzeit fällig wäre. Trotz Vorfälligkeitsentschädigung kann es immer noch von Vorteil sein, Darlehen abzulösen, um nachfolgende Verluste aus Vermietung und Verpachtung zu vermeiden. 3.3.2 Vermögensaufbau Die darüber hinaus jährlich verfügbare Liquidität sollte in einem Aktienfonds angelegt werden. Hier hatte die Liquiditätsrechnung ausgewiesen, dass ab dem Jahre 2002 jährliche Mittel in Höhe von 30.000 zur Verfügung stehen würden. 4. Auswirkungen der Gegenmaßnahmen Nach diesen Sanierungsmaßnahmen zeigte die Vermögensbilanz zum Ende des zehnjährigen Planungszeitraumes ein deutlich besseres Bild: Das Nettovermögen hatte sich von ursprünglich erhöht auf Aus dem negativen Bankkonto von wurde ein positives Bankkonto von Darüber hinaus würde bei Eintritt in den Ruhestand ein Aktienvermögen in Höhe von 2.112.497 2.367.150-254.395 55.347 418.853 zur Verfügung stehen, das zur Aufbesserung der Altersbezüge dienen kann. Das Aktienvermögen kann natürlich in Abhängigkeit von der künftigen Kursentwicklung auch deutlich niedriger oder höher ausfallen. Dass sich die Beratungsleistung für den Mandanten gelohnt hat, veranschaulicht die vergleichende Darstellung des privaten Liquiditätskontos. Der Fortschreibung des Status quo entspricht die Basisplanung, dem Szenario mit Gegenmaßnahmen die Vergleichsplanung. 36

Mandantencheckliste Vermögensaufstellung A. Vermögensgegenstände 1. Unternehmen Einzelunternehmen Freiberufler-Praxis Ein-Mann-GmbH Tätige Unternehmensbeteiligungen Sonstige Unternehmensbeteiligungen 2. Immobilien eigengenutzte Immobilien vermietete Wohnimmobilien vermietete Gewerbeimmobilien unbebaute Grundstücke Anteile an geschlossenen Immobilienfonds Anteile an offenen Immobilienfonds Sonstige Immobilienwerte 3. Sonstige Vermögenswerte Kapitalbildende Versicherungen Leasingfonds Schiffsbeteiligungen Kunst und Sammlungen Forderungen Sonstiges 4. Liquide Anlagen Liquidität Renten und Rentenfonds Aktien und Aktienfonds Derivate Edelmetalle (Münzen, Barren etc.) Sonstige liquide Anlagen Gesamt (=Bruttovermögen) B. Verbindlichkeiten (sofern nicht z.b. unter A.1 erfasst) Verbindlichkeiten gegenüber Banken Sonstige Darlehen Sonstige Verbindlichkeiten (z.b. Steuerschulden) Summe Verbindlichkeiten C. Nettovermögen 37

Mandantencheckliste: Einnahmen und Ausgaben A. Laufende Mittelzuflüsse Entnahmen aus Gewerbebetrieb Entnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit Einnahmen aus Kapitalvermögen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung Sonstige Einnahmen Summe laufende Mittelzuflüsse B. Laufende Mittelabflüsse Zins und Tilgung privater Darlehen i.v.m. Einnahmen aus Kapitalvermögen i.v.m. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung für Eigenheim für Konsumgüter Steuern ESt-Vorauszahlungen ESt-Nachzahlung Übrige Steuern Vorsorge und Sozialversicherung Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung Steuerliche Vorsorgeaufwendungen Zusätzliche Pflegeversicherung Private Rente Übrige Versicherungen Übrige Lebenshaltung Kosten des Eigenheims Miete und Nebenkosten Hobbies Private Kfz Übrige Sonstige Ausgaben Unterhaltsverpflichtungen Übrige Summe laufende Mittelabflüsse C. Saldo (+ Nettozufluss,./. Nettoabfluss) 38